Hans-Georg Bock

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Dieser Artikel handelt vom Juristen Hans-Georg Bock. Zu Professor Hans Georg Bock (Mathematiker) siehe Hans Georg Bock.

Hans-Georg Bock (* 9. Oktober 1909 in Rastenburg (Ostpreußen); † 20. September 1990) war ein deutscher Jurist.

[Bearbeiten] Schule und Studium

Hans-Georg war Sohn des Oberlehrers Wilhelm Bock. Nach seiner Schulzeit am Collegium Fridericianum in Königsberg und am Gymnasium in Lyck studierte er Rechtswissenschaften in Greifswald, Innsbruck, Marburg und Königsberg, wo er 1932 das Referendariatsexamen bestand. Nach Stationen in Treuburg, Lyck und Königsberg legte er in Berlin das zweite Staatsexamen ab. Anschließend war er bei verschiedenen Gerichten in Ostpreußen sowie in Zittau/Oberlausitz tätig. 1939 wurde Bock zum Amtsgerichtsrat und bald darauf zum Landgerichtsdirektor ernannt.

[Bearbeiten] Beruf und gesellschaftliche Ämter

Am Zweiten Weltkrieg nahm Bock als Offizier teil, im Januar 1943 geriet er als Angehöriger der 6. Armee in Stalingrad in sowjetische Kriegsgefangenschaft, aus der er 1949 entlassen wurde.

Bis 1960 war er in verschiedenen Funktionen als Richter, anschließend als Staatsanwalt tätig. Von Mai 1966 bis zu seiner Pensionierung 1974 war er Präsident des Landgerichts Hannover. 1974 wählte ihn die Ostpreußische Landesvertretung als Nachfolger von Joachim Freiherr von Braun zum Sprecher (Bundesvorsitzender) der Landsmannschaft Ostpreußen. 1979 legte er das Amt aus Altersgründen nieder, Nachfolger wurde der von ihm vorgeschlagene Staatssekretär Ottfried Hennig. Im selben Jahr 1979 wurde ihm der Preußenschild verliehen.

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