Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

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Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz
Gründung 1. August 1981
Trägerschaft Land Rheinland-Pfalz
Ort Mayen
Bundesland Rheinland-Pfalz
Land Deutschland
Leitung Klaus Weisbrod (Direktor HöV)
Studierende 1.813 WS 2014/15[1]
Website www.hoev-rlp.de
Schulgebäude in Mayen

Die Hochschule für öffentliche Verwaltung (HöV) und die Zentrale Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz (ZVS) sind Ausbildungseinrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz. Sie gliederte sich bis 31. Januar 2015 in die Fachbereiche Verwaltung in Mayen (in den ehemaligen Räumlichkeiten der aufgelösten Kreisverwaltung Mayen) und Polizei am Flughafen Frankfurt-Hahn.

Die HöV bildet in einem berufsintegrierten, dreijährigem Studium die künftigen Beamtinnen und Beamten des dritten Einstiegsamts im Verwaltungsdienst der Laufbahn Verwaltung und Finanzen (früher: gehobener nichttechnischer Dienst) aus. Die Ausbildung kann auch im Beschäftigungsverhältnis absolviert werden. Für diverse Bereiche wie Verwaltungsinformatik oder Doppik (früher Kameralistik) werden Aufbaustudiengänge angeboten.

An der HöV konnten zunächst die akademischen Grade „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“ und „Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)“ erworben werden. Im Jahr 2009 wurde die Ausbildung umgestellt, so dass die Absolventen ab 2012 nicht mehr den Titel „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“, sondern „Bachelor of Arts“ erwerben.

Die HöV bietet die Studiengänge Verwaltung mit den Studienschwerpunkten Allgemeine Verwaltung, Verwaltungsinformatik, Straßen- und Verkehrsrecht sowie Rentenversicherung und Verwaltungsbetriebswirtschaft mit den Studienschwerpunkten Allgemeine Verwaltungsbetriebswirtschaft und Verwaltungsinformatik an.

Charakteristisch für dieses duale Studienkonzept ist die Kombination eines Studiums auf Hochschulniveau mit einer praxisbezogenen Ausbildung, davon 21 Monate Studienzeit an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen und 15 Monate praktische Ausbildung in der Verwaltung.

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer die Fachhochschulreife oder eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulausbildung nachweisen kann, die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union hat und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.

Ausbildungsbehörden sind die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, die Polizeipräsidien, die Hochschulen, das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung, der Landesbetrieb Mobilität, die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz sowie die Verwaltungen der Landkreise, der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, der Verbandsgemeinden und der verbandsfreien Gemeinden in Rheinland-Pfalz.

Am 1. Februar 2015 wurde der Name der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in „Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz“ geändert. Gleichzeitig wurde der Fachbereich Polizei ausgegliedert und eine eigenständige Hochschule, die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz, gegründet (Landesgesetz zur Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes, des Landesgesetzes über die Zentrale Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz und weiterer Vorschriften vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 332).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Statistisches Landesamt Rhdinland-Pfalz: Studentinnen/Studenten sowie Gasthörerinnen/Gasthörer an Hochschulen im Wintersemester 2014/15 (B III - j/15 Kennziffer: B3013 201500)

Koordinaten: 50° 19′ 41″ N, 7° 13′ 46″ O