Klosterkammer Hannover
Klosterkammer Hannover | |
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Rechtsform | Landesbehörde und Stiftungsorgan im Dienstbereich des Nds. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur |
Bestehen | seit 1818 |
Stifter | Prinzregent Georg von Hannover |
Sitz | Hannover |
Zweck | Stiftungszwecke „Kirche“, „Schule“ und „milde Zwecke aller Art“ |
Vorsitz | Hans-Christian Biallas (Präsident) |
Mitarbeiterzahl | 135 |
Website | www.klosterkammer.de |
Die Klosterkammer Hannover mit Sitz in Hannover ist eine Sonderbehörde im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Sie verwaltet ehemals kirchlichen Besitz und unterhält Kirchen und Klöster. Außerdem verwaltet sie als Stiftungsorgan vier selbstständige öffentlich-rechtliche Stiftungen. Die Klosterkammer unterhält und fördert kirchliche, soziale und schulische Projekte. Sie ist eine der ältesten und traditionsreichsten Landesbehörden in Niedersachsen, deren Vorläuferorganisation im 16. Jahrhundert entstand.
Geschichte
Die Klosterkammer Hannover entstand in der Zeit des landesherrlichen Kirchenregiments, als Staat und Kirche noch institutionell verbunden waren. Ihre Wurzeln hat sie in der Zeit der Reformation im Fürstentum Calenberg-Göttingen um 1542. Damals verfügte die Regentin Elisabeth von Calenberg die Inventarisierung der Urkunden der ehemals katholischen Klöster, die in der Reformation zu evangelischen Damenstiften umgewandelt worden waren. Diese wurde nur in Ansätzen durchgeführt. Nachdem die Regentschaft der Elisabeth von Calenberg aufgrund der Volljährigkeit ihres Sohnes Erich II. 1545 endete, geriet die Reformation der Klöster ins Stocken, da Erich II. zum katholischen Glauben übergetreten war. Erst als nach seinem Tod 1584 das Fürstentum Calenberg-Göttingen im Erbgang an Braunschweig-Wolfenbüttel fiel, wurde unter Herzog Julius das Klosterwesen nach der Wolfenbüttelschen Kirchenordnung von 1569 neu geordnet.
Einen bedeutenden Vermögenszuwachs erfuhr der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds als Vorläuferorganisation infolge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803. Dabei fielen 1815 die geistlichen Fürstentümer Hildesheim und Osnabrück an das Königreich Hannover. Das Vermögen der aufgehobenen Klöster wurde nicht vom Staat vereinnahmt, sondern dem Klosterfonds zugeführt. Dieser Vermögenszuwachs war ursächlich für die Errichtung der Klosterkammer Hannover als zentrale Behörde. Prinzregent Georg IV. richtete sie am 8. Mai 1818 zur Verwaltung des ehemaligen Klostervermögens ein.
Bis heute sind zahlreiche ehemalige Stifts- und Klosterkirchen Niedersachsens im Besitz der Klosterkammer. Sie werden von evangelischen und katholischen Kirchengemeinden als Pfarrkirchen genutzt. Dem Präsidenten der Klosterkammer obliegt die Vertretung der zugehörigen Prälaturen auf dem Calenberg-Grubenhagenschen Landtag.
Verwaltung und Immobilien
Die Klosterkammer hat ihren Sitz in der Oststadt von Hannover, unweit der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover. Sie verwaltet den Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds (AHK), den Domstrukturfonds Verden, das Stift Ilfeld und den Hospitalfonds St. Benedikti in Lüneburg.
Der Klosterkammer stehen eine Verwaltungs-, eine Liegenschafts- und eine Bauabteilung sowie der Klosterkammerforstbetrieb, der von den Klosterforstämtern in Soltau und Westerhof verwaltet wird, als Landesbetrieb zur Verfügung. Darin sind etwa 135 Mitarbeiter tätig, die das umfangreiche Stiftungsvermögen betreuen. Dieses besteht hauptsächlich aus rund 40.000 ha Grundbesitz mit Landwirtschafts- und Forstflächen, Kiesgruben, Naturschutz- und Freizeitflächen. Zu drei Vierteln finanziert sich die Klosterkammer aus annähernd 16.000 Erbbaurechts-Grundstücken. Darüber hinaus gehören zur Kammer etwa 800, zumeist unter Denkmalschutz stehende Gebäude, darunter die Calenberger Frauenklöster Barsinghausen, Mariensee, Marienwerder, Wennigsen und Wülfinghausen. Auch etwa 10.000 Kunstwerke gehören zum Besitz.
Tätigkeit
Zu der Verwaltung der vier Stiftungsvermögen durch die Klosterkammer gehört auch die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen gegenüber zahlreichen evangelischen und katholischen Kirchengemeinden. Die Leistungsverpflichtungen lasten in den ganz überwiegenden Fällen seit jeher auf den in den Stiftungen, insbesondere im Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds (AHK), zusammengefassten Vermögen. Eine erste Aufstellung findet sich in der Falk’schen Denkschrift von 1877. Ihre Größenordnung ist ganz unterschiedlich. So ist der AHK im Falle der Kirchengemeinde St. Michaelis Lüneburg verpflichtet, die gesamten Kosten der Kirchengemeinde, also alle Personal-, Sach-, Bauunterhaltungskosten zu tragen. In weiteren Fällen trägt der AHK ganz oder teilweise die Pfarrbesoldung, und/oder die Bauunterhaltung von Kirchengebäuden, Pfarrhäusern und Friedhofskapellen. Darüber hinaus leistet er Zuschüsse für Gehälter und Heizungskosten. Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung von 1963/83 mit dem Land Niedersachsen trägt der AHK die Leistungsverpflichtung des Landes Niedersachsen gegenüber den sog. Lüneburger Klöstern, also Damenstiften, Ebstorf, Isenhagen, Lüne, Medingen, Walsrode und Wienhausen. Im Gegenzug wurde der AHK von seiner Leistungsverpflichtung gegenüber der Universität Göttingen freigestellt und der überschießende Anspruch durch die Übertragung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ausgeglichen. Darüber hinaus berät die Klosterkammer die Damenstifte Bassum, Börstel, Fischbeck und Obernkirchen in Verwaltungs-, Bau- und sonstigen Fachangelegenheiten.
Aus Wirtschaftsüberschüssen der Vermögensverwaltung vergibt die Klosterkammer jährlich Fördermittel in Höhe von etwa drei Millionen Euro entsprechend kirchlichem, sozialem und schulischem Stiftungszweck für Projekte in Niedersachsen.
Verwaltete Stifte und Klöster
Lüneburger Klöster
Calenberger Klöster
- Kloster Barsinghausen
- Kloster Mariensee
- Kloster Marienwerder
- Kloster Wennigsen
- Kloster Wülfinghausen
Feldklöster
- Kloster Grauhof
- Kloster Riechenberg
- St. Peter und Paul (Heiningen)
- Kloster Lamspringe
- Kloster Wöltingerode
Sonstige
- Münsterkirche St. Alexandri (Einbeck)
- Stift Fischbeck
- Stift Obernkirchen
- Stift Börstel
- Stift Bassum
- Stift Ilfeld mit der Klosterschule Ilfeld und mehr als 1.500 Hektar Forsten im Kreis Nordhausen in Thüringen
- Kloster Bursfelde
Direktoren und Präsidenten
- Georg von der Wense (1818–1830), Geh. Kammerrat
- Philipp von Lochhausen (1830–1851), Oberklosterrat
- Hermann von Wangenheim (1851–1861), Klosterkammerdirektor
- Heinrich Christian Georg Haccius (1862–1874), Klosterkammerdirektor
- Georg Niemeyer (1875–1877), Klosterkammerdirektor
- Louis Sauerhering (1877–1889)
- Walther Herwig (1889–1901)
- Franz Rotzoll (1901–1921)
- Martin Richter (1921–1930)
- Albrecht Stalmann (1931–1955)
- Helmut Bojunga (1955–1958)
- Theodor Parisius (1959–1961)
- Hans Helmut zur Nedden (1961–1968)
- Herbert Weyher (1968–1970)
- Rolf Hauer (1970–1979)
- Axel Freiherr von Campenhausen (1979–1999)
- Martha Jansen (1999–2002)
- 2003 Vakanz
- Sigrid Maier-Knapp-Herbst (2004–2011)[1]
- Hans-Christian Biallas (seit 2011)
Literatur
- Herbert Röhrig: Klosterfonds und Klosterkammer, Hannover: Selbstverlag Alleehof 3, 1971
- Axel Freiherr von Campenhausen (Hrsg.): Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds und die Klosterkammer Hannover. Schlüter, Hannover 1999, ISBN 3-87706-546-5.
- Andreas Franitza: Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds und die Klosterkammer Hanover. Untersuchungen zur rechtsgeschichtlichen Entwicklung (= Schriften zum Staatskirchenrecht 2), Frankfurt am Main u. a. [2000]
- Klosterkammer Hannover (Hrsg.): Klostergüter. Ein niedersächsisches Erbe. Hinstorff, Rostock 2011, ISBN 978-3-356-01396-2.
Weblinks
- Klosterkammer Hannover
- Vortrag von Sigrid Maier-Knapp-Herbst über Elisabeth von Brandenburg und die Entstehung der Klosterkammer (PDF-Datei; 58 kB)
Einzelnachweise
Koordinaten: 52° 22′ 41,4″ N, 9° 45′ 7″ O