Kreis Stuhm

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Provinz Westpreußen mit beiden Regierungsbezirken
  • Regierungsbezirk Danzig
  • Regierungsbezirk Marienwerder
  • Der preußische Kreis Stuhm bestand in der Zeit von 1818 bis 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945 die beiden Städte Christburg und Stuhm sowie 65 weitere Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern.

    Verwaltungsgeschichte

    Provinz Westpreußen

    Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im Königreich Preußen nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. April 1818 der Kreis Stuhm im Regierungsbezirk Marienwerder in der preußischen Provinz Westpreußen. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Christburg und Stuhm. Das Landratsamt war zunächst in Christburg, wurde aber 1822 nach Stuhm verlegt.

    Provinz Preußen

    Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen. Der Regierungsbezirk Marienwerder blieb dabei bestehen.

    Regierungsbezirk Westpreußen. Stand der Grenzen 31. August 1939

    Provinz Westpreußen

    Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Stuhm am 1. April 1878 wieder Bestandteil Westpreußens.

    Provinz Ostpreußen

    Mit Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 und der damit verbundenen erzwungenen Zerschlagung der Provinz Westpreußen wurde der Kreis Stuhm einstweilig dem Oberpräsidenten in Königsberg i. Pr. unterstellt. Zur Vorbereitung der Volksabstimmung über die zukünftige Zugehörigkeit des Kreises wurde das Kreisgebiet wenig später der Interalliierten Kommission für Regierung und Volksabstimmung in Marienwerder unterstellt.

    Nach dem eindeutigen Ergebnis der Volksabstimmung am 1. Juli 1920 verblieb der Kreis beim Freistaat Preußen und dem Deutschen Reich. Damit wurde am 16. August 1920 die Unterstellung des Kreises Stuhm unter die Interalliierte Kommission für Regierung und Volksabstimmung in Marienwerder aufgehoben. Nunmehr konnten endgültige Regelungen hinsichtlich der Reste der Provinz Westpreußen getroffen werden.

    Zum 1. Juli 1922 wurde der Kreis Stuhm förmlich in die Provinz Ostpreußen eingegliedert. Der Regierungsbezirk „Marienwerder“ wurde aus Traditionsgründen in Regierungsbezirk „Westpreußen“ umbenannt. Der Sitz des Regierungspräsidenten blieb weiterhin in Marienwerder. Zum 1. September 1924 wurden die Landgemeinden Tessensdorf und Willenberg aus dem Kreis Stuhm in die Stadtgemeinde Marienburg im gleichnamigen Kreis eingegliedert. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Stuhm entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Stuhm entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

    Reichsgau Danzig-Westpreußen

    Reichsgau Danzig-Westpreußen (1943)

    Zum 26. Oktober 1939 wurde der Landkreis Stuhm Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen, später Danzig-Westpreußen. Der neue vergrößerte Regierungsbezirk Marienwerder führte jetzt wieder die frühere Bezeichnung „Marienwerder“.

    Nach dem Zweiten Weltkrieg

    Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach unter polnische Verwaltung genommen. Die Patenschaft für den ehemaligen Landkreis Stuhm übernahm nach dem Krieg der Landkreis Bremervörde in Niedersachsen, nach der Kommunalreform und der daraus resultierenden Zusammenlegung mit dem benachbarten Landkreis Rotenburg (Wümme) übernahm dieser die Patenschaft.

    Kommunalverfassung

    Die Landkreis Stuhm gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Christburg und Stuhm, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

    Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

    Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Alle Gemeinden mit Ausnahme der beiden Städte waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

    Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

    Landräte

    1818–1827: Xaver von Lyskowski
    1827–1850: Heinrich Georg Eduard Graf von Rittberg (1789–1866)
    1851–1858: Hermann von Wallenrodt (1798–1872)
    1858–1867: Heinrich Georg Adalbert Max Graf von Rittberg
    1867–1873: Heinrich Ludwig von Geldern
    1873–1874: Karl Gustav Hoppe
    1874–1880: Eugen Steinmann (1839–1899)
    1880–1892: Max Wessel (1843–1928)
    1893–1899: Kurt Schmeling (1860–1930)
    1900–1904: Klaus von der Osten
    1904–1922: Walter Gottfried von Auwers (1869–1940) [1]
    1923–1928: Josef Fischenich
    1928–1933: Alois Zimmer (1896–1973)
    1933–1945: Artur Franz

    Bevölkerung

    Im Folgenden eine Übersicht[2] mit offiziellen Angaben zu Einwohnerzahl, Konfessionen und Sprachgruppen:


    Jahr 1821 1831 1841 1852 1861 1871 1880 1890 1900 1910
    Einwohner 22.989 27.125 ? 36.446 38.751 40.261 ? 36.085 36.381 36.527
    Evangelische
    Katholiken
    Juden
    7.733
    14.156
    373
    8.920
    16.977
    414
      12.897
    21.938
    600
    13.627
    23.764
    604
    13.598
    25.356
    528
      12.243
    22.859
    340
    12.193
    23.360
    261
    11.843
    23.878
    188
    deutschsprachig
    zweisprachig
    polnischsprachig
      21.700
    -
    5.425
      20.731
    -
    15.715
    22.475
    -
    16.276
        20.792
    1.471
    13.819
    22.157
    954
    13.253
    20.923
    23
    15.560

    Ortsnamen

    In einigen Fällen wurden Ortsnamen in den 1930er Jahren als „nicht deutsch“ genug angesehen und erhielten eine lautliche Angleichung oder Übersetzung, zum Beispiel:

    • Barlewitz: Wargels
    • Czewskawolla: Petersbruch
    • Jordanken: Jordansdorf
    • Kollosomp: Kalsen
    • Mlecewo: Heinrode (Westpreußen)
    • Nikolaiken: Niklaskirchen
    • Sadluken: Sadlacken
    • Straszewo: Dietrichsdorf (Westpr.)
    • Watkowitz: Wadkeim

    Chroniken

    • Geschichte des Stuhmer Kreises, im Auftrag der Kreisstände verfasst von F. W. F. Schmitt, Thorn 1868, 258 Seiten.

    Weblinks

    Commons: Kreis Stuhm – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. Heinrich Bernhard Böhmeke: Die Verwaltung des Regierungsbezirkes Marienwerder 1920–1945, S.90
    2. Leszek Belzyt: Sprachliche Minderheiten im preußischen Staat 1815–1914. Marburg 1998. S.114