Legitimation (Politikwissenschaft)
Legitimation bezeichnet in der Politikwissenschaft die Rechtfertigung eines Staates für sein hoheitliches oder nichthoheitliches Handeln bzw. dessen Ergebnis.
Dabei wird zwischen verschiedenen Formen der Legitimation unterschieden:
Die Input-Legitimation beruht auf dem normativen Prinzip der Zustimmung der Beherrschten (government by the people). Sie ist die in der Rechtswissenschaft vorherrschende Kategorie von Legitimation. Zu der die Input-Legitimation betreffenden Kritik siehe Legitimationskettentheorie.
- Beispiel: Die Entscheidung eines demokratisch gewählten Parlaments, Fahrzeugführern in Zukunft die Pflicht aufzuerlegen, alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren, ist vom Volk dadurch legitimiert, dass es die Parlamentarier, die nun diese Entscheidung getroffen haben, vorher gewählt hat.
Die Output-Legitimation beruht auf dem funktionalen Prinzip der Nützlichkeit (government for the people). Die Akteure, die die nützlichen Leistungen erzeugen, müssen nicht unbedingt demokratisch gewählt sein oder einer anerkannten Regierung angehören.
- Beispiel: Eine von den Vereinten Nationen als Rebellengruppe bezeichnete Organisation baut Straßen, Krankenhäuser und Schulen in einer Region, in der die offizielle Regierung diese Leistungen nicht erbringt.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Auflage (hrsg. von Johannes Winckelmann), Tübingen 1980, Teil 1, Kapitel 1, § 7, ISBN 3-16-147749-9.
- Fritz W. Scharpf: Regieren in Europa, Campus, Frankfurt a.M./New York 1999, ISBN 3-593-36111-6.
- Ralf Dahrendorf: Anfechtungen liberaler Demokratien. Festvortrag zum zehnjährigen Bestehen der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus (= Stiftung-Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, Kleine Reihe 19), Stuttgart 2007.
[Bearbeiten] Weblinks
- BVerfGE 89, 155 – Maastricht, Urteil des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993, Az.: 2 BvR 2134, 2159/92