Londoner Protokoll (1852)
Das Londoner Protokoll ist ein am 8. Mai 1852 geschlossener völkerrechtlicher Vertrag der europäischen Großmächte Großbritannien, Frankreich, Russland, Preußen und Österreich sowie der beiden Ostseemächte Schweden und Dänemark den Status des dänischen Gesamtstaates betreffend.
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Vorgeschichte [Bearbeiten]
Von 1848 bis 1851 wurde der Schleswig-Holsteinische Krieg geführt.[1] Die eine Kriegspartei war das Königreich Dänemark; die andere Kriegspartei war die deutsche nationalliberale Bewegung in den Herzogtümern Schleswig und Holstein – zwischen 1848 und 1851 offiziell als Schleswig-Holstein vereinigt, aber von vielen Staaten nicht anerkannt – im Bündnis mit den meisten Staaten des Deutschen Bundes.
Die letzte kriegerische Handlung fand im Oktober 1850 statt: die Schleswig-Holsteiner unternahmen einen letzten Angriff auf Friedrichstadt und zerstörten die Stadt. Der Angriff wurde für sie zum Fiasko; Schleswig blieb endgültig unter dänischer Kontrolle und wurde von einem außerordentlichen Regierungskommissar verwaltet. Holstein wurde durch preußische und österreichische Bundestruppen befriedet, die Schleswig-Holsteinische Armee wurde am 1. April 1851 aufgelöst. Viele Beamte und Offiziere der schleswig-holsteinischen Regierung und des Militärs verließen das Land, ein Teil wanderte in die Vereinigten Staaten oder nach Australien aus.
Nach der Ratifikation des ersten Protokolls am 2. August 1850 durch Österreich und Preußen folgte am 8. Mai 1852 das zweite, eigentliche Londoner Protokoll.
Inhalt [Bearbeiten]
In ihm wurde die Integrität des dänischen Gesamtstaates als „europäische Notwendigkeit und ständiges Prinzip“ festgehalten. Demnach waren die drei Herzogtümer Schleswig (als dänisches Reichslehen) sowie Holstein und Lauenburg (als Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes) in Personalunion unter dem dänischen König verbunden. Zu diesem Zweck wurde die Erbfolge in den Herzogtümern geändert, da Friedrich VII. von Dänemark kinderlos geblieben war und in der Folge ein dynastischer Wechsel anstand. Während Dänemark auch das Erbrecht in der weiblichen Linie kannte, hatte in den deutschen Herzogtümern Holstein und Lauenburg bisher die rein männliche Erblinie gegolten. Auch wurde festgehalten, dass die Herzogtümer als eigenständige Einheiten zu belassen seien und Schleswig verfassungsrechtlich nicht enger an Dänemark zu binden sei als Holstein. Außerdem wurde eine Thronfolgeregelung bestimmt, die die dynastische Vereinigung der drei skandinavischen Königreiche verhindern sollte. Die Großmächte wollten vor allem sicherstellen, dass der Ostseehafen von Kiel nicht in preußische Hände fiel und Dänemark eine Garantie für sein Territorium erhielt. Zwölf Jahre später wurde dieser Vertrag zum Auslöser für den deutsch-dänischen Krieg von 1864, in dem Preußen und Österreich auf der Einhaltung des Vertrages bestanden, Dänemark ihn jedoch wegen eines Verfassungskonfliktes (die Verabschiedung einer dänisch-schleswigschen Verfassung) nicht länger einhalten wollte.
Literatur [Bearbeiten]
- Georg Beseler: Der Londoner Vertrag vom 8. Mai 1852 in seiner rechtlichen Bedeutung geprüft. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1863 Volltext in der Google Buchsuche
- Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt, Ortwin Pelc (Hrsg.): Schleswig-Holstein Lexikon. 2. erweiterte und verbesserte Auflage. Wachholtz, Neumünster 2006, ISBN 3-529-02441-4.
Siehe auch [Bearbeiten]
- Schleswig-Holstein, Abschnitt Nationalismus und deutsche Einigungskriege
- Geschichte Dänemarks, Abschnitt Nationalismus und Liberalismus
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Dieser Abschnitt basiert auf dem Artikel Schleswig-Holsteinischer Krieg (1848–1851); er ist eine Kurzform des Artikels. Belege für das hier geschriebene und Literaturhinweise dort