Islamisches Opferfest
Das Opferfest (arabisch عيد الأضحى, DMG ʿĪdu l-Aḍḥā, albanisch Kurban Bajrami, kurd. Cejna Qurbanê, türk. Kurban Bayramı, bosn. Kurban(-Hadži) Bajram oder Kurbam Bajram, persisch عید قربان eyd-e Qurban, Westafrika: 'Tabaski') ist das höchste islamische Fest. Es wird zum Höhepunkt des Hadsch gefeiert, der Wallfahrt nach Mekka, welches jährlich am Zehnten des islamischen Monats Dhu l-hiddscha beginnt und vier Tage andauert. Aufgrund des islamischen Mondkalenders kann das Opferfest zu jeder Jahreszeit stattfinden, die Verschiebung findet rückwärts im Sonnenkalender um meist 11 Tage statt. Von arabischsprachigen Christen wird auch das Osterfest mit diesem Namen bezeichnet. Dieser Artikel behandelt jedoch nur das islamische Fest.
Vor dem 'Īd al-fitr, dem Fest des Fastenbrechens am Ende des Fastenmonats Ramadan, ist es das wichtigere der zwei 'Īd-Feste (von arabisch عيد, DMG ʿīd,Fest‘).
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[Bearbeiten] Bedeutung
Beim Opferfest wird des Propheten Ibrahim (Abraham) gedacht, der die göttliche Probe bestanden hatte und bereit war, seinen Sohn Ismael (vgl. Isaak) Allah zu opfern. Als Allah seine Bereitschaft und sein Gottvertrauen sah, gebot er ihm Einhalt und Ibrahim und Ismail opferten daraufhin voller Dankbarkeit im Kreis von Freunden und Bedürftigen einen Widder. (Koran, Sure 37, 99–113. Entsprechung in der Bibel, Gen. 22, 1–19)
Es ist für alle gläubigen Muslime weltweit Pflicht, zur Feier des Festes ein Tier zu opfern, wenn sie es sich denn finanziell leisten können. Das Fleisch des Tieres sollen sie auch unter den Armen und Hungrigen verteilen. Es ist ein guter Brauch, allen Freunden und Verwandten zum Opferfest die besten Wünsche zu versichern und auch ihnen etwas von dem Fleisch zu geben. Manchmal wird auch einfach geopfert, um Allah zu danken, wenn er etwas sehr Gutes vollbracht haben soll.
Nach regionaler Verfügbarkeit werden Schafe, aber auch andere domestizierte Tiere wie Ziegen, Rinder, Kamele in Trockengebieten oder Wasserbüffel wie in Indonesien geschlachtet. Allgemein werden nur Paarhufer – außer dem als unrein geltenden Schwein – rituell geschächtet.
Sowohl am ersten Morgen des Opferfests als auch am ersten Morgen des Fastenbrechenfests wird die Moschee besucht, um dort das gemeinsame und besondere Gebet (Salat) dieses Festtages zu verrichten, welches aus zwei ruk'at besteht und die Besonderheit hat, dass die Ansprache (khutba) – meist durch den Imam – nach dem Gebet, und nicht wie beim Freitagsgebet vor dem Gebet, erfolgt. [1] Meist schließt sich an den Besuch der Moschee ein Besuch des Friedhofs an, um seiner verstorbenen Verwandten und Bekannten zu gedenken und für sie Koranverse zu lesen und Bittgebete zu sprechen. Der restliche Tag wird genutzt, um die Verwandtschaft und Bekanntschaft zu besuchen. Dabei werden meist in großer Runde diverse Gerichte und Getränke angeboten. Man macht sich gegenseitig und oftmals auch den Bedürftigen Geschenke. Sowohl die Männer als auch die Frauen ziehen sich besonders schöne oder neue Kleidung an. Auch das Haus ist festgemäß vollkommen aufgeräumt und gesäubert.
Das Opferfest ist für die islamischen Glaubensrichtungen der Sunniten, Aleviten und Schiiten wichtig.
[Bearbeiten] Rechtlicher Status in Deutschland
Weil das Opferfest zusammen mit dem Fastenbrechenfest unumstritten und für alle Rechtsschulen und Völker des Islam verbindlich sind und als die eigentlichen Feste des Islam gelten, können Schüler islamischen Glaubens sich an diesem Tag bundesweit vom Unterricht befreien lassen. Dies geschieht durch schriftliche Meldung der Eltern bzw. im Fall der Volljährigkeit durch Eigenmeldung. Die Lehrer sind deshalb angewiesen, an beiden Festen keine Klassen- oder Kursarbeiten oder sonstige Leistungsnachweise zu terminieren. Eine Abweichung um einen Tag durch die jeweilige Gemeinde wird toleriert. Freigehalten von Leistungsnachweisen wird aber verbindlich nur der im Amtsblatt veröffentlichte Haupttag.[2]
Zu beachten ist auch, dass die beabsichtigte Schlachtung eines Opfertieres bei dem zuständigen Amtstierarzt zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung anzumelden ist. Eine Schlachtung ohne Betäubung (Schächten) ist nach der deutschen Rechtslage grundsätzlich verboten, jedoch kann eine Sondergenehmigung aus religiösen Gründen erteilt werden.
[Bearbeiten] Termine
Das Opferfest fand bzw. findet voraussichtlich an folgenden Terminen statt. Das Fest beginnt mit dem genannten Tag, dem 10. Dhu l-hiddscha, und endet drei Tage später am 14. Dhu l-hiddscha. Bei den genannten Terminen handelt es sich um in Saudi-Arabien durch Mondsichtung anerkannten Termine, an denen sich viele Länder orientieren. In Ländern wie Indonesien oder von Gruppen wie der Islamic Society of North America wird der Termin aber auch teilweise abweichend durch eigene Mondsichtung festgelegt. Zukünftige Termine können durch abweichende Mondsichtung mit Beginn des Dhu l-hiddscha noch eine Änderung unterliegen. Die Zeit vor dem 10. Dhu l-hiddscha bis mindestens zum Sonnenaufgang desselbigen verbringt der Pilger dabei auf dem Berg Arafat: [3]
| Jahr (islamisch) | Jahr (gregorianisch) | Datum nach dem Hohen Rat in Justizfragen | Ende | Vorausberechnet |
|---|---|---|---|---|
| 1422 | 2002 | 22. Februar [4] | 25. Februar | auch 22. Februar[5] |
| 1423 | 2003 | 11. Februar[6] | 14. Februar | auch 11. Februar[5] |
| 1424 | 2004 | 1. Februar[7] | 4. Februar | auch 1. Februar[5] |
| 1425 | 2005 | 20. Januar[8] | 23. Januar | 21. Januar[5] |
| 1426 | 2006 | 10. Januar[9] | 13. Januar | auch 10. Januar[5] |
| 1427 | 2006 | 30. Dezember[10] | 2. Januar 2007 | 31. Dezember[5] |
| 1428 | 2007 | 19. Dezember[11] | 22. Dezember | 20. Dezember[5] |
| 1429 | 2008 | 8. Dezember[12] | 11. Dezember | 7. Dezember [13] |
| 1430 | 2009 | 27. November[14] | 1. Dezember | 27. November[13] |
| 1431 | 2010 | - | - | 16. November[13] |
| 1432 | 2011 | - | - | 6. November[13] |
[Bearbeiten] Literatur
- Mohammed Rashed: Das Opferfest (cid-aladha) im heutigen Ägypten. Klaus Schwarz Verlag, Berlin 1998, ISBN 3879972672.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Die Teilnahme am Gebet ist für die meisten Sunniten obligatorisch bzw. empfohlen. Ausnahmeregelungen gelten für Gläubige, die sich auf der Pilgerfahrt befinden.
- ↑ Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 26. Mai 2008 Islamische Feiertage 2008/2009 (9211 - 51253730) in Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Nr. 6/2008, Seite 207
- ↑ http://moonsighting.com/
- ↑ http://www.fatwa-online.com/news/0020213.htm
- ↑ a b c d e f g http://www.phys.uu.nl/~vgent/islam/ummalqura.htm#adjust
- ↑ http://www.fatwa-online.com/news/0030202.htm
- ↑ http://www.fatwa-online.com/news/0040121.htm
- ↑ http://www.fatwa-online.com/news/0050111.htm
- ↑ http://www.fatwa-online.com/news/0051231.htm
- ↑ http://www.fatwa-online.com/news/0061221.htm
- ↑ http://www.fatwa-online.com/news/0071209.htm
- ↑ Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 26. Mai 2008 Islamische Feiertage (9211 - 51253730) in Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz, Nr. 6/2008, Seite 207
- ↑ a b c d http://www.phys.uu.nl/~vgent/islam/ummalqura.htm#principal
- ↑ http://www.fatwa-online.com/news/0091117.htm