Fest des Fastenbrechens

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ʿĪdu l-Fitr in Tadschikistan

Das Ramadanfest oder ʿĪdu l-Fitr (arabisch ‏عيد الفطر‎, DMG ʿĪdu l-Fiṭr ‚Fest des Fastenbrechens‘, türkisch Ramazan Bayramı) ist ein islamisches Fest zum Abschluss des Fastenmonats Ramadan. Im Türkischen wird das Fest auch als Zuckerfest (Şeker Bayramı) bezeichnet. Im malaiischen Sprachraum Südostasiens heißt es Hari Raya Aidilfitri.

Das Fest des Fastenbrechens, mit dem der 29- bis 30-tägige Ramadan, also der Fastenmonat der Muslime, sein alljährliches Ende findet, wird in den ersten 2 bis 4 Tagen des Folgemonats gefeiert. Je nach Land und Region gibt es Unterschiede in der Dauer und Art des Festes. Da der Islam sich am Mondkalender und die Christen sich mit dem Gregorianischen Kalender am Sonnenkalender orientieren, hat ihr Jahreszyklus nicht 365 sondern 354 Tage. Der islamische Kalender ist also um 11 Tage kürzer als der Gregorianische und verschiebt sich dadurch jedes Jahr um 11 Tage vorwärts in der christlichen Zeitrechnung, im Schaltjahr um 12 Tage.

Inhaltsverzeichnis

Ablauf [Bearbeiten]

Am ersten Morgen des Fastenbrechenfests wird von den Muslimen (in erster Linie den Männern) die Moschee besucht, um dort das gemeinsame und besondere Gebet dieses Festtages zu zelebrieren, das aus zwei rakʿāt besteht und die Besonderheit hat, dass die Ansprache (chutba), meist durch den Imam, nach dem Gebet, und nicht wie beim Freitagsgebet vor dem Gebet, erfolgt. Das Festgebet ist sowohl für Männer als auch für Frauen optional (sunna). Meist schließt sich an den Besuch der Moschee ein Besuch des Friedhofs an, um der verstorbenen Verwandten und Bekannten zu gedenken und für sie Koranverse zu lesen und Bittgebete zu sprechen, hierbei insbesondere die Koransure Al-Fatiha, der im Islam ein ähnlicher Stellenwert zukommt wie dem Kaddisch, dem Totengebet im Judentum. Der restliche Tag wird genutzt, um die Verwandtschaft und Bekanntschaft zu besuchen. Dabei werden meist süße Gerichte gereicht und eine Menge Süßigkeiten verteilt (z. B. Lokum) und gegessen. Man macht sich gegenseitig und oftmals auch den Bedürftigen Geschenke. Dies ist ein sehr wichtiger Aspekt des Islam und wird als sehr ehrenwerte Tat bezeichnet. Einige Frauen verzieren ihre Hände mit Henna. Sowohl die Männer als auch die Frauen ziehen sich besonders schöne oder neue Kleidung an. Auch das Haus ist festgemäß vollkommen aufgeräumt und gesäubert.

Der Gruß zum Ramadanfest lautet ʿĪdu l-fiṭr mubārak oder Eid Mubarak beziehungsweise Id Mubarak.

Deutschland [Bearbeiten]

Weil das Fastenbrechenfest zusammen mit dem Opferfest unumstritten und für alle Rechtsschulen und Völker des Islam verbindlich ist und beide als die eigentlichen Feste des Islam gelten, können Schüler islamischen Glaubens sich an diesem Tag zum Beispiel in Rheinland-Pfalz vom Unterricht befreien lassen. Die Lehrer sind deshalb angewiesen, an beiden Festen keine Klassen- oder Kursarbeiten oder sonstige Leistungsnachweise zu terminieren. Eine Abweichung um einen Tag durch die jeweilige Gemeinde wird toleriert. Freigehalten von Leistungsnachweisen wird aber verbindlich nur der im Amtsblatt veröffentlichte Haupttag.[1]

Termin [Bearbeiten]

2006 wurde das Fest des Fastenbrechens in Deutschland weitestgehend auf den 24. Oktober festgelegt. In vielen islamischen Ländern oder Ländern mit muslimischer Minderheit wurde das Fest 2006 am 23. Oktober gefeiert. Grund für die Uneinheitlichkeit des Termins ist die Festlegung nach der Mondsichtung, die von Land zu Land – in Deutschland bis 2007 sogar von Gemeinde zu Gemeinde – unterschiedlich gehandhabt wird. Im Rahmen des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland haben sich die wesentlichen islamischen Verbände in Deutschland für das Jahr 2008 erstmals auf eine einheitliche Berechnungsmethode für den Ramadan und damit auch das Ramadanfest geeinigt.[2]Im Jahre 2012 lag das Zuckerfest Ende August.

Weblinks [Bearbeiten]

 Commons: Fest des Fastenbrechens – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Islamische Feiertage 2008/2009 (9211-51253730). In: Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz. Nr. 6, 2008 (Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 26. Mai 2008), Seite 207.
  2. http://www.islam.de/10694.php