Reichsarbeitsministerium
Das Reichsarbeitsministerium war während der Weimarer Republik und zur Zeit des Nationalsozialismus zuständig für die Regelung des Arbeitsrechts und der Sozialpolitik im Deutschen Reich. Eine wichtige untergeordnete Mittelbehörde war die Reichsarbeitsverwaltung.
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Weimarer Republik [Bearbeiten]
Im Jahr 1919 wurde das 1918 gegründete Reichsarbeitsamt in das Reichsarbeitsministerium umgewandelt.
Kompetenzen und Aufgaben [Bearbeiten]
Eine zentrale Aufgabe war ab 1919 die Regelung des Arbeitsrechts. Das Ziel war anfangs die Erarbeitung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuches. Zu diesem Zweck wurden beim Reichsarbeitsministerium ein Arbeitsrechtsausschuss eingerichtet. Geregelt wurden aber nur Teilbereiche.
Im weiteren Verlauf des Jahres 1919 und der Folgezeit kamen weitere Aufgabenbereiche hinzu. Schließlich umfassten diese fast das gesamte Gebiet der Sozialpolitik. Dazu zählten die Sozialstatistik, das Wohnungs- und Siedlungswesen, das Versorgungs- und wichtige Bereiche des Fürsorgewesens. Im Bereich des Fürsorgewesens gab es Überschneidungen mit dem Reichsinnenministerium. Hinzu kamen Kompetenzstreitigkeiten mit den zuständigen Stellen der Kommunen und Länder.
Wegen seiner vielfältigen Aufgaben entstand einer der größten Reichsbehörden. Vor allem wegen der Versorgungsleistung für die ehemaligen Kriegsteilnehmer und der Hinterbliebenen war der Etat des Ministeriums der größte aller Ressorts.
Geleitet wurde das Ministerium streng zentralistisch. Dies verstärkte noch einmal die Spannungen mit dem föderalen Anspruch der Länder.
Reichsversicherungsamt und -arbeitsverwaltung [Bearbeiten]
Zur Entlastung wurden verschiedene Mittelbehörden geschaffen. Neben dem bereits bestehenden Reichsversicherungsamt entstand 1920 die Reichsarbeitsverwaltung. Diese hieß anfangs noch Reichsamt für Arbeitsvermittlung, wurde aber wegen der wachsenden Aufgaben 1922 umbenannt.
Aufgaben waren die Arbeitsmarktbeobachtung, die Arbeitsmarktlenkung, die Erwerbslosenfürsorge, die Berufsberatung sowie die Bearbeitung des Tarifvertragswesen. Seit 1922 gehörte dazu auch das Recht Tarifverträge für verbindlich zu erklären. Mit dem Erlass des Arbeitsnachweisgesetzes wurde die Arbeitsverwaltung auch Zentralstelle für Arbeitsnachweise.
Behördengliederung [Bearbeiten]
Nach der Entlastung des Ministerium durch unmittelbare Verwaltungsaufgaben durch die Schaffung von Mittelbehörden wurde das Reichsarbeitsministerium selbst in mehrere Abteilungen untergliedert werden. Deren Bezeichnung und Aufgaben änderten sich dabei teilweise im Zeitverlauf. An deren Spitze stand jeweils ein Ministerialdirektor.
Im Jahr 1923 war die Herausbildung der Struktur einer Reichszentralbehörde für Sozialwesen weitgehend abgeschlossen. Im Rahmen der Reichsverwaltung hatte die Sozialverwaltung neben dem Reichsfinanzministerium eine besonders starke Stellung und hatte wie sonst kaum eine andere Reichsbehörde mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf zahlreiche Lebensbereiche.
Zentrale Regelungen [Bearbeiten]
In den 1920er Jahren wurden wichtige Grundlagen der Sozialpolitik gelegt:
- 1919: die Versorgung der Kriegsinvaliden geht an der Ministerium über
- 1920: das Betriebsrätegesetz
- 1923: die Arbeitszeitverordnung
- 1923: der Vorgänger der Arbeitslosenversicherung, die Erwerbslosenfürsorge, wird fortan von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen
- 1926: das Arbeitszeitgesetz
- 1927: die Arbeitslosenversicherung wurde eingeführt. Mit der 1929 einsetzenden Weltwirtschaftskrise brach jedoch die Finanzierung zusammen, worüber am 27. März 1930 mit Reichskanzler Hermann Müller die letzte parlamentarisch kontrollierte Regierung der Weimarer Republik stürzte.
Drittes Reich [Bearbeiten]
Während der Zeit des Nationalsozialismus verlor das Ministerium zunehmend an Einfluss. Die Sozialversicherungen wurden unter Zwangsverwaltung gestellt, Gewerkschaften und Betriebsräte abgeschafft, Löhne und Gehälter zentral gesteuert.
1933 wurde der Reichsarbeitsdienst dem Ministerium unterstellt, muss jedoch schon 1934 an das Reichsinnenministerium abgegeben werden. 1938 entstand ein Neubau in der Friedrichstrasse/Charlottenstrasse der auch heute noch von der Agentur für Arbeit (Mitte) genutzt wird. Der drei Meter hohe Reichsadler thront noch über dem Haupteingang.
Als Nachfolger entstanden 1949 das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BRD) während es in der DDR nur in den 1950er Jahren ein Arbeitsministerium gab.
Ressortchefs [Bearbeiten]
| Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Partei | Kabinett |
|---|---|---|---|---|
| Gustav Bauer | 13. Februar 1919 | 20. Juni 1919 | SPD | Scheidemann |
| Alexander Schlicke | 21. Juni 1919 | 21. Juni 1920 | SPD | Bauer, Müller I |
| Heinrich Brauns | 25. Juni 1920 | 12. Juni 1928 | Zentrum | Fehrenbach, Wirth I & II, Cuno, Stresemann I & II, Marx I & II, Luther I & II, Marx III & IV |
| Rudolf Wissell | 28. Juni 1928 | 27. März 1930 | SPD | Müller II |
| Adam Stegerwald | 30. März 1930 | 30. Mai 1932 | Zentrum | Brüning I & II |
| Hermann Warmbold | 1. Juni 1932 | 6. Juni 1932 | Parteilos | Papen |
| Hugo Schäffer | 7. Juni 1932 | 17. November 1932 | Parteilos | Papen |
| Friedrich Syrup | 3. Dezember 1932 | 28. Januar 1933 | Parteilos | Schleicher |
| Franz Seldte (1) | 30. Januar 1933 | 30. April 1945 | DNVP, NSDAP | Hitler |
| Theodor Hupfauer | 30. April 1945 | 1. Mai 1945 | NSDAP | Goebbels |
| Franz Seldte (2) | 2. Mai 1945 | 23. Mai 1945 | NSDAP | Schwerin von Krosigk |
Staatssekretäre [Bearbeiten]
- Franz Erich Caspar (1919)
- Hermann Geib (1919–1932)
- Andreas Grieser (1932–1933)
- Johannes Krohn (1933–1938)
- Friedrich Syrup (1938–1942)
- Hans Engel (1942–1945)
Literatur [Bearbeiten]
- Ludwig Preller: Sozialpolitik in der Weimarer Republik. Düsseldorf 1978, [Erstdruck 1949]
Weblinks [Bearbeiten]
Gustav Bauer | Alexander Schlicke | Heinrich Brauns | Rudolf Wissell | Adam Stegerwald | Hermann Warmbold | Hugo Schäffer | Friedrich Syrup | Franz Seldte | Theo Hupfauer (formal)