Seeamtsverhandlung

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Eine Seeamtsverhandlung ist eine Verhandlung des Seeamts. Das Seeamt untersucht und spricht Recht bei evtl. Rechtsverstößen, die in deutschen Hoheitsgewässern und auf hoher See bei Beteiligung von deutschen Befähigungen geschehen - beispielsweise verschuldeten Unfällen, Tod auf hoher See, Schiffbruch etc.

Die Verhandlung vor dem Seeamt ist kein Gerichtsverfahren, sondern ein behördliches Sachverständigenverfahren. Der Spruch des Seeamtes wird von Behörden und Gerichten als Gutachten zur Grundlage weiterer Entscheidung gemacht.

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