sozial

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Das Wort sozial (von lat. socius „gemeinsam, verbunden, verbündet“) bezeichnet wechselseitige Bezüge als eine Grundbedingung des Zusammenlebens, insbesondere des Menschseins (der Mensch als soziales Wesen). Es taucht in mehreren Bedeutungen auf.

Sozial bedeutet in der Regel „zur Gruppe gerichtet“.

Inhaltsverzeichnis

Umgangssprachlicher Gebrauch [Bearbeiten]

In der Umgangssprache bedeutet „sozial“ den Bezug einer Person auf eine oder mehrere andere Personen; dies beinhaltet die Fähigkeit (zumeist) einer Person, sich für andere zu interessieren, sich einfühlen zu können, das Wohl Anderer im Auge zu behalten (Altruismus) oder fürsorglich auch an die Allgemeinheit zu denken. Aber es bedeutet auch, anderen zu helfen und nicht nur an sich selbst zu denken. Zahlreiche Abschattierungen bestehen, so zum Beispiel, gegenüber Untergebenen großmütig oder leutselig zu sein, gegenüber Unterlegenen ritterlich, gegenüber Gleich- und Nichtgleichgestellten hilfsbereit, höflich, taktvoll und verantwortungsbewusst. Unsozial in diesem Sinne handelt, wem all das abgeht. Asozial (oft mit absprechendem Beiklang) ist, wer (fast) unverbunden mit ihr ‚am Rande‘ der Gesellschaft lebt, wer sich nicht in sie ‚einfügen‘ kann oder zumal, wer als ihr Schädiger angesehen wird.

Das Adjektiv „sozial schwach“ ist ein Euphemismus für „Armut“.

Fachsprachlicher Gebrauch [Bearbeiten]

Der Begriff sozial wird auch verwendet in folgenden Fachbereichen:

Siehe auch [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. GG Art. 20, Abs. 1