Sozialgericht Altenburg

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Gerichtsgebäude

Das Sozialgericht Altenburg ist eines von vier Sozialgerichten (SG) des Bundeslandes Thüringen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gerichtssitz und -bezirk

Das Sozialgericht hat seinen Sitz in Altenburg. Der Gerichtsbezirk umfasst den Landkreis Altenburger Land, den Landkreis Greiz, den Saale-Holzland-Kreis und den Saale-Orla-Kreis sowie die kreisfreien Städte Gera und Jena. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.

[Bearbeiten] Gerichtsgebäude

Das Sozialgericht Altenburg hat seinen Sitz am Pauritzer Platz 1. Es wurde von 1856 bis 1859 als herzogliches Criminalgericht vom Altenburger Oberbaurat Bernhardt-Karl Voretzsch erbaut. Der Baustil ist spätklassizistisch mit neoromanischen Elementen. Das Treppenhaus ist klassizistisch und im 2. Obergeschoss befindet sich ein repräsentativer Gerichtssaal mit Empore. Das Gebäude wurde ab 1879 als Landgericht, ab 1952 als Kreisgericht und seit 1994 als Sozialgericht genutzt.

[Bearbeiten] Übergeordnete Gerichte

Das dem Sozialgericht Altenburg übergeordnete Gericht ist das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt. Im weiteren Instanzenzug folgt das Bundessozialgericht in Kassel.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks


50.99018712.43896Koordinaten: 50° 59′ 25″ N, 12° 26′ 20″ O

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