Subvention
Eine Subvention (von lat. subvenire = zu Hilfe kommen) ist eine vermögenswerte Zuwendung eines Verwaltungsträgers oder des Staates an natürliche oder juristische Personen ohne marktmäßige Gegenleistung, die der Förderung eines im öffentlichen Interesse liegenden Zwecks dient.
Sozialstaatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, BAföG oder Rentenzuschüsse sind keine Subventionen.
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[Bearbeiten] Legaldefinition
Eine konkrete, verbindliche und anerkannte Legaldefinition gibt es nicht [1] [2]. Indirekte rechtliche Definitionen finden sich aber in:
- § 12 StabG
- § 12 des deutschen Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes definiert Subvention als Finanzhilfen
- § 264 StGB Subventionsbetrug
- § 264 StGB definiert mit dem Subventionsbetrug drei Merkmale einer Subvention.
- Leistung aus öffentlichen Mitteln
- wirtschaftliche Finanz- oder Sachleistungen
- an private Unternehmen
- § 14 HGrG Zuwendungen
- § 14 Haushaltsgrundsätzegesetz definiert Subvention als Zahlung außerhalb der Verwaltung, eingeschränkt durch ein erhebliches [politisches] Interesse' seitens des Bundes, welches er nicht selbst erfüllen kann.
In der Volkswirtschaftslehre wird der Begriff weiter definiert, der auch Steuervergünstigungen und Gebührenermäßigungen oder -befreiungen und Sozialleistungen umfasst.
In der politischen Diskussion werden unterschiedliche Subventionsbegriffe oft zum Instrument der Argumentation gemacht, was dem Gebot politischer Redlichkeit nur dann entspricht, wenn die jeweilige Argumentationsbasis offengelegt und begründet wird.
Im Europarecht wird für Subvention der Begriff Beihilfe verwendet. In Art. 107ff. AEUV ist das Beihilfenverbot nach Europarecht geregelt.
[Bearbeiten] Zielsetzung
Subventionen sind wirtschaftliche Aktionen um eine politische und gesellschaftliche Zielsetzung zu erreichen
- Förderungssubventionen
- erschließen neue Wirtschaftsfelder durch z.B. durch Unternehmensneugründungen in volkswirtschaftlich wichtigen Zukunftstechnologien (z.B. Biotechnologie)
- Anpassungssubventionen
- ermöglichen es sich neuen Wirtschafts- und Gesellschaftsformen, denen Betriebe ausgesetzt sein können, anzupassen ( z.B. vermehrten Nutzung erneuerbarer Energien)
- Erhaltungssubventionen
- für aus kulturellen oder sozialen Gründen schützenswert Strukturen (z.B. Landwirtschaft und Bergbau )
[Bearbeiten] Subventionsarten
Subventionen könne über verschieden Verfahren vergeben werden
- Verlorene Zuschüsse
- die direkte Auszahlung von Geldern, ist die klassische Form der Subvention. Hier wird aufgrund eines politischen Zwecks ein Unternehmen mit einer finanziellen Unterstützung versehen, welche direkt in dessen liquide Mittel einfließt. Diese müssen, im Gegensatz zu Darlehen, nicht zurückbezahlt werden.
- Darlehen
- um unternehmerische Aktivitäten unabhängig von privatwirtschaftliche Kreditregeln zu finanzieren kann dem Unternehmen ein von der öffentlichen Hand subventioniertes, preisgünstigeres Darlehen vergeben oder ermöglicht werde.
- Günstige Darlehen
- Darlehen zu günstigeren Konditionen, als am Markt zu bezahlen, ermöglicht die öffentliche Hand eine unternehmerische Investition, die dennoch im Markt funktioniert und sich auch amortisieren kann.
- Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, hat als primäre Aufgabe den industriellen Mittelstand, Existenzgründer und Privatpersonen mit günstigen Darlehen zu versorgen. Dabei werden alle Darlehen ausschließlich für Projekte in Infrastruktur, Wohnungsbau und Energiespartechniken, aber auch Bildungskredite, Filmfinanzierungen und Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit vergeben.
- Bürgschaften
- Ist es für einen Unternehmer zwar möglich ein privatrechtliches Darlehen zu erhalten, bei dem aber die Kreditsicherheiten nicht ausreichend sind, so kann die öffentliche Hand mit öffentlichen Bürgschaften diese Sicherheiten stellen.
- Hauptanwendung für Bürgschaften ist die Exportkreditversicherung (z.B. Hermesdeckungen) zur Exportförderung.
- Realförderung
- Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen kann an öffentliche Ziele geknüpft werden. Bei der Realförderung verzichtet die öffentliche Hand auf den marktwirtschaftlich günstigsten Preis und akzeptiert zugunsten eines politischen Ziels Mehrkosten.
- Auch die Veräußerung von Sachwerten der öffentlichen Hand zu einem nicht marktüblichen Preis an einen Unternehmer sind Realförderung[3]. (z.B. Grundstücksverkauf an gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften)
- Steuersubvention
- Die Steuersubvention (auch Verschonungssubvention, indirekte Subventionen) im als Subventionen im weiteren Sinne
- Auch eine generelle Steuerbefreiung oder eine konkrete Steuerermäßigung durch einen Steuererlass erfüllen die Wesensmerkmale Vermögensleistung, fehlende Marktleistung, Behörde und Privatperson einer Subvention.
- Weitere Fälle sind die Produktionserstattung und Exportsubventionen aus dem Bereich der Agrarmarktordnungen)
- Allerdings ist es fraglich, ob die Steuersubvention rein rechtlich zur Subvention gezählt werden kann[2].
- Übernahme externer Kosten
- Vom Subventionsempfänger verursachte externe Kosten werden von der Allgemeinheit getragen. Dieser Aspekt spielt vor allem in der Umweltpolitik eine Rolle.
Neben den Subventionen gibt es eine Vielzahl weiterer staatlicher Eingriffe in das Wirtschaftsleben wie beispielsweise hoheitliche Preisfestsetzungen oder die staatliche Filmförderung. Dies sind keine Subventionen im skizzierten Sinne, da hier nicht einzelne Wirtschaftszweige oder individuelle Wirtschaftsteilnehmer unterstützt werden. Der Staat kommt vielmehr seiner Verantwortung auf dem Gebiet der Daseinsfürsorge nach oder betätigt sich im Rahmen der Leistungsverwaltung. Etwaige Maßnahmen können aber Parallelen in Wirkung und Zweck der Subventionen aufweisen.
Subventionen für landwirtschaftliche Betriebe, die nicht produktgebunden sind, werden auch als Direktzahlungen bezeichnet.
[Bearbeiten] Beurteilung
- Einkommen
- Subventionen stützen das Einkommen oder die Produktion.
- Eingriff in das Marktgeschehen
- Durch Subventionen lassen sich Marktpreise senken. Wenn unwirtschaftliche Betriebe zwecks ihrer Erhaltung subventioniert werden, wird das gesamte Angebot am Markt größer (Verschiebung der Angebotskurve nach rechts unten), als es in der freien Wirtschaft wäre und deshalb sinkt der Marktpreis. Die Subventionen greifen also in das natürliche Marktgeschehen ein und bringen es aus dem bisherigen Gleichgewicht in ein neues Gleichgewicht. Es entstehen Nettowohlfahrtsverluste. Wirtschaftlich arbeitende Unternehmen werden demotiviert, weil sie ihre unwirtschaftlichen Konkurrenten über Steuern mitfinanzieren. Subventionsnehmer haben weniger Anreiz, wirtschaftlich zu sein, weil sie ohnehin Geld bekommen. Durch den gesunkenen Marktpreis werden Gewinne wirtschaftlich arbeitender Unternehmen geschmälert und der Subventionsbedarf zur Erhaltung ohnehin unwirtschaftlicher Unternehmen am Markt erhöht. Da die nicht subventionierten Unternehmen zum gesunkenen Preis nicht oder nur weniger anbieten können, werden Arbeitsplätze gestrichen. Allerdings werden Arbeitsplätze in subventionierten Unternehmen erhalten.
- Politischer Zweck
- Durch Subventionen lässt sich ein politisch erwünschter Zweck fördern.
- Wettbewerb
- Subventionierte Unternehmen haben im Wettbewerb Vorteile den anderen gegenüber.
- Standortbindung
- National subventionierte Unternehmen bekommen einen Anreiz ihren Standort nicht ins Ausland zu verlegen.
- Verschwendung
- Durch Subventionen werden Unternehmen am Leben gehalten, deren Produkte vom Markt nicht (mehr) gewünscht werden. Steuergelder werden verschwendet. Zusätzliche negative Auswirkungen der Subventionen sind Überproduktionen stark subventionierter Güter. So kam es z. B. viele Jahre zu sogenannten Butterbergen, welche dann vernichtet werden mussten (um die Preise zu schützen bzw. weil die Butter überlagert war) oder im Ausland (häufig in Entwicklungsländern) zu Tiefstpreisen verschleudert werden. Ein bekanntes Beispiel aus Belgien stellen Überschüsse in der Geflügelproduktion dar, welche dann weit unter den Produktionskosten im Ausland verkauft werden und die dortige Produktion gefährden.
- Modernisierung
- Subventionen verhindern, dass veraltete Industrien absterben und moderne Industrien wachsen können. Hohe Subventionsausgaben in Deutschland sind mitverantwortlich dafür, dass dem Staat Geld für seine Kernaufgaben (Bildung, Infrastruktur, Sicherheit, Rechtsprechung) fehlt.
- Fehlsteuerung (Fehl-Ressourcenallokation)
- Oftmals werden Subventionen weiter gezahlt, wenn der ursprüngliche politische Zweck nicht mehr gegeben ist (z. B. Subventionen für den Wohnungsbau, während gleichzeitig Wohnungen wegen Leerstandes abgerissen werden, was unter der Bezeichnung Rückbau ebenfalls subventioniert wird).
- Übernahme externer Kosten
- Vom Subventionsempfänger verursachte externe Kosten oder sein etwaiger Konkurs werden von der Allgemeinheit getragen (z. B. Beschäftigungsgesellschaften), Gewinne aber privatisiert. Dieser Aspekt spielt auch in der Umweltpolitik eine Rolle. Der Kreis der Steuerzahler entspricht nicht dem Kreis der Begünstigten. Dies verstößt gegen das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz.
- Reformen
- Im Zuge der Reformierung des Sozialstaates müssen staatliche Gelder eingespart werden, Eigenverantwortung wird auch von Unternehmen eingefordert.
- Globalisierung
- Unternehmen, die an andere Standorte abwandern, zahlen erhaltene Subventionen nicht zurück.
- Fehlleitungsquote
- Eine erhebliche Menge der von den Steuerzahlern aufgebrachten Subventionsmitteln erreicht nicht das projektierte Ziel, weil die Vergabebürokratie über das Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen getäuscht wird, ineffizient arbeitet oder unter politischem Einfluss suboptimale Entscheidungen trifft.
- Höhe
- Ein Problem stellt häufig die Feststellung der optimalen Höhe der Subventionen dar.
- Lobbyismus
- Lobbys verschaffen sich ungerechtfertigte Zahlungen.
- Neben Subventionen stellen ungleiche gesetzliche Vor- und Abgaben auf einem bestehendem (zunehmend globalen) Markt einen Eingriff in das Marktgeschehen dar.
- Bei einigen heute so genannten „Subventionen“ (die ursprünglich einen Ausgleich für gesetzlich gewährte Ansprüche „der Allgemeinheit“ an das grundgesetzlich geschützte „Eigentum“ darstellten) übersteigt der Verwaltungsaufwand bei weitem das, was heute beim „Subventionsempfänger“ ankommt. (Problem der Wohlfahrtsmaximierung)
[Bearbeiten] Rechtliche Problematik
Der unter den Contra-Argumenten genannte Eingriff in das Marktgeschehen, der durch Subventionen bewirkt wird, wird dann zum rechtlichen Problem, wenn der Freihandel rechtlich gesichert ist, wie es innerhalb der Europäischen Union und zwischen den Vertragsstaaten der Welthandelsunion (WTO) der Fall ist. Deswegen enthält Artikel 107 AEUV ein grundsätzliches Verbot von Subventionen (im Sprachgebrauch der Europäischen Union: Beihilfen), das jedoch durch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen durchbrochen wird (Europäisches Beihilfenrecht). Gewährt ein Mitgliedstaat Subventionen, die diesem Verbot zuwiderlaufen, kann die Europäische Kommission die Subventionsvergabe für unionsrechtswidrig erklären und einen Beschluss fassen, nach dem der Mitgliedstaat die Subventionen zurückverlangen muss. Beabsichtigt ein Mitgliedstaat die Vergabe von Subventionen, ist er nach Art. 108 Abs. 3 Satz 1 AEUV dazu verpflichtet, dies der Europäischen Kommission anzuzeigen (Notifizierungspflicht). Innerhalb der Welthandelsorganisation schränkt das „Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen“[4] die Zulässigkeit von Subventionen einschließlich steuerlicher Subventionen stark ein. Sowohl innerhalb der Europäischen Gemeinschaft als auch zwischen den Vertragsstaaten der Welthandelsorganisation kommt es häufig zu Konflikten über Exportsubventionen, die von einzelnen Staaten gewährt werden, um ihrer heimischen Wirtschaft Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Einen Sonderfall bilden dabei solche Exportsubventionen, die in Steuergesetzen enthalten sind.
[Bearbeiten] Deutschland
Die Bundesregierung ist nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz verpflichtet, dem Bundestag im Abstand von zwei Jahren über die Subventionen des Bundes zu berichten.
| Wahlperiode | von-bis | BT-Drucksache | Subventionsbericht |
|---|---|---|---|
| 2007-2010 | 22. Subventionsbericht der Bundesregierung | ||
| 16 | 2005–2008 | 16/6275 | 21. Subventionsbericht der Bundesregierung |
| 16 | 2003–2006 | 16/1020 | 20. Subventionsbericht der Bundesregierung |
| 15 | 2001–2004 | 15/1635 | 19. Subventionsbericht der Bundesregierung |
| 14 | 1999–2002 | 14/6748 | 18. Subventionsbericht der Bundesregierung |
Hinweis: Die Begriffsbestimmung um den Begriff „Subvention“ wird auch im 20. Subventionsbericht thematisiert.
[Bearbeiten] Schweiz
In der Datenbank kann nach verschiedenen Kriterien gesucht werden. In den Jahren 1997, 1999 und 2008 hat der Bundesrat jeweils einen Subventionsbericht veröffentlicht.[5]
[Bearbeiten] Weblinks
- Walter Kortmann: "Subventionen: Die verkannten Nebenwirkungen" Wirtschaftsdienst H. 7/2004, S. 462-72. (PDF, 83 kB)
- Empfänger der EU-Agrarfonds – Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Zur Geschichte der Subventionen in der Schweiz 1848-1959 Berner Zeitung, 15. Mai 2010
[Bearbeiten] Siehe auch
- Portal:Wirtschaft
- Quersubvention, Windhundprinzip, Gießkannenprinzip, Rasenmäherprinzip
- Förderprogramme der EU, Ausfuhrerstattung
- GATT, WTO
- meritorische Güter
- Public Social Private Partnership
- Staatsinterventionismus
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Nina Malaviya, "Verteilungsentscheidung und Verteilungsverfahren: Zur staatlichen Güterverteilung in Konkurrenzsituationen", Mohr Siebeck, 2009, S. 121.
- ↑ a b Hartmut Maurer: Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Auflage, Beck C. H.
- ↑ Bultmann, Peter Friedrich: Beihilfen recht und Vergaberecht: Beihilfen und öffentliche Aufträge als funktional äquivalente Instrumente der Wirtschaftslenkung - ein Leistungsvergleich, Mohr Siebeck 1. Auflage 2004
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1994 Nr. L 336 S. 156
- ↑ Schweizer Subventionsdatenbank und -bericht