Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2020/06

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Dieses Bild wurde aus einem Video rauskopiert. Wird auch entsprechend in der Beschreibung angegeben. Da es aber nur ein Ausschnitt ist, ist das ganze trotzdem eine URV? Gruß --𝓔𝔁𝓽𝓻𝓮𝓶𝓟𝓲𝓵𝓸𝓽𝓗𝓓 (𝓓𝓲𝓼𝓴𝓾𝓼𝓼𝓲𝓸𝓷) 09:15, 5. Jun. 2020 (CEST)

Kommt drauf an, unter welcher Lizenz das Video steht und wer es gemacht hat. Ist das Video vom Hochlader des Screenshots - kein Problem. Steht das Video bspw. auf YouTube unter einer CC-BY-SA-Lizenz - kein Problem, Quelle aber angeben. Ansonsten sind Screenshots fremder, unfreier Videos natürlich nicht zulässig. --Magnus (Diskussion) 09:50, 5. Jun. 2020 (CEST)
Ist wohl dieses Video auf YouTube. Eine Lizenz sehe ich da nicht, demnach unfrei. --Magnus (Diskussion) 09:53, 5. Jun. 2020 (CEST)
Ja genau. Diese Webvideoproduzenten sind auch eher fürs verteilen von Copyright-Strikes, als für allgemeinfreie Inhalte bekannt. Danke und Gruß --𝓔𝔁𝓽𝓻𝓮𝓶𝓟𝓲𝓵𝓸𝓽𝓗𝓓 (𝓓𝓲𝓼𝓴𝓾𝓼𝓼𝓲𝓸𝓷) 10:04, 5. Jun. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 𝓔𝔁𝓽𝓻𝓮𝓶𝓟𝓲𝓵𝓸𝓽𝓗𝓓 (𝓓𝓲𝓼𝓴𝓾𝓼𝓼𝓲𝓸𝓷) 11:46, 5. Jun. 2020 (CEST)

Hallo! In der englischen Wikipedia gibt es die oben verlinkte Datei. Ich gehe davon aus, dass die Datei nicht commonsfähig ist, da es sich um ein Logo handelt. Wäre es möglich, das Logo auch in dewiki zu nutzen? Liebe Grüße --Ameisenigel (Diskussion) 19:36, 13. Jun. 2020 (CEST)

Das kannst du problemlos hier hochladen. -- Chaddy · D 19:39, 13. Jun. 2020 (CEST)
Danke, gilt das auch für en:File:Stauffer Chemicals Logo 1977.jpg, en:File:Seattle Genetics logo.gif und en:File:Copart logo.svg? --Ameisenigel (Diskussion) 20:02, 13. Jun. 2020 (CEST)
Die ersten beiden haben definitiv ebenfalls keine SH. Beim Copart-Logo wäre ich aber etwas vorsichtiger, das ist ein Grenzfall. -- Chaddy · D 20:35, 13. Jun. 2020 (CEST)
Besten Dank. --Ameisenigel (Diskussion) 20:54, 13. Jun. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:46, 13. Jun. 2020 (CEST)

Karte des DWD

Hallo, ich habe eine Karte gesehen, die ich auch gerne hier veröffentlichen würde und nicht nur als Quelle angeben. Hier der Link https://www.dwd.de/DE/derdwd/messnetz/bodenbeobachtung/messnetzkarte_boden.pdf?__blob=publicationFile&v=8 --Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 14:39, 2. Jun. 2020 (CEST)

Vordiskussion--Karsten11 (Diskussion) 14:57, 2. Jun. 2020 (CEST)
Glaube eher nicht. Für reine Daten habe ich aber die Vorlage {{GeoNutzV}} erstellt. Habitator terrae Erde 15:38, 2. Jun. 2020 (CEST)

ZDV der Bundeswehr

Auf Commons gibt es die Lizenzvorlage {{PD-BW}}, mit der Bilder aus der Zentralen Dienstvorschrift der Deutschen Bundeswehr als amtliches Werk gekennzeichnet werden. Soweit OK. Allerdings gibt es Benutzer, die auch Fotos aus dem 2. Weltkrieg, die vielleicht von deutschen Soldaten gemacht wurden, damit auch als amtliches Werk deklarieren. Als Quelle wird nie eine konkrete ZDV angeführt, sondern immer irgendwelche Weblinks. Da ich nicht bei der Bundeswehr war, kenne ich die ZDV nicht aus eigener Anschauung. Ich habe aber so meine Zweifel, dass dort Fotos aus der Pre-Bundeswehrzeit, gegründet 1955, veröffentlicht wurden/werden.

Die folgenden Bilder finde ich sehr zweifelhaft, gibt aber sicherlich noch mehr. Bevor ich einen Massenlöschantrag stelle, hätte ich gerne eure Meinung und Kenntnisse zur ZDV dazu. Es ist natürlich auch möglich, dass einzelne Fotos aus anderen Gründen schon gemeinfrei sind. — Raymond Disk. 10:33, 3. Jun. 2020 (CEST)

Das dürften Leute sein, die irgendwelche Bilder aus Nazizeiten hochladen wollen und sich im Commons-Lizenzbauchladen umschauen, was denn so passen könnte. Manche landen dann bei {{PD-BW}}, andere bei {{PD-Germany-§134}} oder bei {{PD-Germany-§134-KUG}} oder bei {{PD-GermanGov}}. Eine durchdachte Argumentation, warum die gewählte Lizenzvorlage auf die hochgeladene Datei zutrifft, wird es in den meisten dieser Fälle vermutlich nicht geben. --Rosenzweig δ 15:36, 3. Jun. 2020 (CEST)
+1. Ich fände es sehr nützlich, wenn wir einen Entscheidungsbaum hätten, anhand dessen diese Uploader entscheiden könnten, welche der Bausteine passen. Da könnte man dann Sachen reinschreiben wie: Wenn PD-BW dann nenne die konkrete ZDV oder so.--Karsten11 (Diskussion) 11:15, 5. Jun. 2020 (CEST)

Unternehmenslogo hochladen

Hallo, unter welchen Voraussetzungen können wir unser eigenes Unternehmenslogo auf unserer Wikipedia-Seite (https://de.wikipedia.org/wiki/Freitag_Gruppe) hochladen? (nicht signierter Beitrag von Freitag-gruppe (Diskussion | Beiträge) 15:10, 8. Jun. 2020 (CEST))

Hallo Freitag-gruppe, aus urheberrechtlicher Sicht stehen bei diesem Logo keine Bedenken. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 00:30, 9. Jun. 2020 (CEST)

Logo hochladen

Hallo, immer wenn ich versuche das Logo hochzuladen, bekomme ich die Meldung, dass nur Kamerabilder hochgeladen werden können. Habe jetzt den Pfad zur Webseite hinterlegt, aber das Logo wird nicht angezeigt. Wie kann man hier vorgehen? https://de.wikipedia.org/wiki/Freitag_Gruppe (nicht signierter Beitrag von Freitag-gruppe (Diskussion | Beiträge) 16:15, 10. Jun. 2020 (CEST))

Auf diese Seite gehen und "ein Logo aus einfachsten geometrischen Formen und Text" anklicken. Dann Dateibeschreibung usw. im Textfeld ergänzen und Datei (von der Festplatte) auswählen. Sollte eigentlich klappen. -- Jonathan 16:44, 10. Jun. 2020 (CEST)

Titelseite einer Veröffentlichung von 1921

Hallo und guten Tag! Ich möchte gerne diese Titelseite einer österreichischen Nazi-Schriftvon 1921 hochladen. Könnte es Probleme geben? MfG, GregorHelms (Diskussion) 12:58, 8. Jun. 2020 (CEST)

ich lade solche Titelseiten als { {PD-ineligible}} und { {unknown|author}} hoch, das Jahr spielt dann keine Rolle. In diesem Fall wäre der Titelschmuck etwas hakelig. Da musst du durch... --Goesseln (Diskussion) 14:12, 8. Jun. 2020 (CEST)
Wäre da auch {{PD-anon-expired}} möglich? Was wären die Vor- oder Nachteile zu {{PD-ineligible}}? --Rodomonte (Diskussion) 14:21, 8. Jun. 2020 (CEST)
{{PD-anon-expired}} funktioniert meines Wissens im hier neben den USA maßgeblichen Österreich nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 00:33, 9. Jun. 2020 (CEST)
Ist es einfacher, wenn ich die Titelseite erstmal bei der deutschen Wikipedia hochlade? MfG, GregorHelms (Diskussion) 04:41, 9. Jun. 2020 (CEST)
es kommt darauf an, wo du das Problem siehst.
Für ein Bild ohne Schöpfungshöhe ist es egal, ob du es hier oder bei Commons hochlädst, wobei "wir" es lieber sehen, wenn das Bild gleich bei Commons landet, dann haben mehr Leser etwas davon.
Für ein Bild mit Schöpfungshöhe und unbekanntem Autor gibt es hier und dort "pragmatische" Regeln:
  • 100 Jahre nach Veröffentlichung bei WP:DACH
  • 120 Jahre nach Veröffentlichung bei Commons
wenn du also den Titelschmuck als Schöpfung ansiehst, dann muss du in diesem Fall noch ein halbes Jahr warten. ... oder ... du machst jetzt einen Ausschnitt nur für den Titeltext ...
--Goesseln (Diskussion) 11:12, 9. Jun. 2020 (CEST)
Vielen Dank erstmal! Habe die besagte Titelseite (ohne Jugendstilschmuck!) hochgeladen - allerdings bei wikipedia.de - merkwürdigerweise war meine IP-Adresse bei Commons gesperrt. MfG, GregorHelms (Diskussion) 21:45, 11. Jun. 2020 (CEST)

Gedicht verwendet - URV?

Im Artikel Skatologische Literatur erscheint ein Gedicht von Günter Grass im Vollzitat, ohne dort nennenswert besprochen zu werden. Ich nehme an, das ist eine URV und muss entfernt werden, ggf. mit Versionslöschung? --Singsangsung Los, frag mich! 14:08, 23. Jun. 2020 (CEST)

Schöne Scheiße. Der Erstautor @MaLaa: könnte bei den Löschbefugten (Administratoren) mal nachfragen, ob nicht der gesamte Vorgang gelöscht werden sollte und dann eine Kopie der momentan schon bereinigten Fassung neu erstellt werden sollte, weil so eine ausgeixte Versionsgeschichte sieht auch nicht so besonders gut aus. --Goesseln (Diskussion) 16:47, 23. Jun. 2020 (CEST)
Ich war mal so frei. --Singsangsung Los, frag mich! 18:54, 24. Jun. 2020 (CEST)
Nach den umfangreichen Versionslöschungen sollte die Sache hier wohl erledigt sein. --Singsangsung Los, frag mich! 19:53, 25. Jun. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Singsangsung Los, frag mich! 19:53, 25. Jun. 2020 (CEST)

Logo hochladen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Jill Jeanne Semidei und ich absolviere momentan bei der ESO Education Group ein Praktikum im Bereich Marketing & Sales. Ich bin momentan dafür zuständig, die Wikipedia Einträge unserer Marken auf den neusten Stand zu bringen. Bedauerlicherweise wollte ich beispielsweise für den Eintrag der Euro Akademie Hamburg das Logo hochladen, was mir jedoch von Wikipedia verweigert wurde, obwohl es das PNG-Format hatte. Deshalb wollte ich Sie fragen, wie es möglichst ist, trotzdem das Logo unserer verschiedenen Marken passend hochzuladen. Vielen herzlichen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Jill Jeanne Semidei (nicht signierter Beitrag von Jill Jeanne Semidei (Diskussion | Beiträge) 12:10, 16. Jun. 2020 (CEST))

Ich empfehle den Assistenten zum Hochladen von Dateien --Oesterreicher12 (Diskussion) 22:17, 16. Jun. 2020 (CEST)

Die beiden Bilder zeigen jeweils einen öffentlichen Festakt mit den Präsidenten und Vizepräsidenten zweier Universitäten. Beide Bilder sind Eigentum des Collegium Polonicum (der gemeinsamen Einrichtung dieser Universitäten) und von diesem im Internet veröffentlicht: https://www.cp.edu.pl/de/o_nas/historia/index.html bzw. www.facebook.com/PolskoNiemieckiInstytutBadawczy Gibt es ohne die Einholung von Rechten eine Möglichkeit, diese Bilder in einen Artikel einzubinden? --Spiculum (Diskussion) 09:05, 5. Jun. 2020 (CEST)

@Spiculum: Leider nein. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:11, 7. Jun. 2020 (CEST)

Sorry - warum wird man als neuer Autor eigentlich so gedrängt, seine Beiträge zu illustrieren, wenn dies kaum möglich ist? Ich beende jetzt meine Endlos-Reise durch deutsch- und englischsprachige Rechtsgrundlagentexte und verzichte auf Illustrationen. Neben der o.g. Angelegenheit wurde mir gerade auf Englisch erklärt, dass ein aus Arial-Schrift und zwei verbundenen farbigen Rechtecken bestehendes Instituts-Logo kein einfaches Logo ist und ich ein Copyright einholen soll - leider gibt es das Institut nicht mehr (deshalb ja auch der Artikel). Das Logo erscheit zudem auch auf einem von mir selbst geschossenen und eigentlich unbeanstandetem Foto im Hintergrund - das eigene Foto mit anderem Motiv geht damit wohl auch nicht mehr. Die Kritik an den Bildern kommt tröpfchenweise und ist immer destruktiv. Dafür habe ich keine Zeit mehr. (nicht signierter Beitrag von Spiculum (Diskussion | Beiträge) 15:06, 17. Jun. 2020 (CEST))

Bundesratsfoto

Das Thema hatten wir bestimmt schon einige Male (ich kenne aber die Details nicht): Diese Löschung ohne Löschdiskussion wundert mich. Das würde ja für alle diese Bilder gelten, und diese verwenden wir schon seit ewig. Weiss jemand, wo diese Diskussionen archiviert sind? @Gestumblindi: --PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:50, 16. Jun. 2020 (CEST)

Welche Lizenzbausteine hatte denn das Bild auf Commons? Der Uploader hatte offensichtlich schon mehrfach Probleme mit seinen Uploads. --Magnus (Diskussion) 15:57, 16. Jun. 2020 (CEST)
Das weiss ich leider auch nicht (und - mea culpa - an die Möglichkeit einer einfach nur falschen Lizenzierung hatte ich zunächst gar nicht gedacht). Ich habe mal beim löschenden Admin nachgefragt. Die richtige Lizenz wäre wohl die z.B. bei File:Bundesrat_der_Schweiz_2008_Teil_1.JPG. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 16:00, 16. Jun. 2020 (CEST)
Das Bild hatte gar keine Lizenz, weil der Hochlader den Baustein 1 Tag nach dem Upload wieder entfernt hatte. Inzwischen gibt es auch Rückmeldung von OTRS, wonach das erwähnte Ticket nicht für Bilder aus dieser Quelle gilt; weiteres hier: c:User_talk:Túrelio#File:Bundesratsfoto_2020.jpg. --Túrelio (Diskussion) 21:17, 16. Jun. 2020 (CEST)
Wenn sie haltbar ist, dann ist die richtige Lizenz für die offiziellen Bundesratsfotos {{Swiss Government Portrait}}. Ich hatte 2012 einen Löschantrag auf diese Lizenzvorlage gestellt, da in den Schweizer Medien von offiziellen Abmahnungen kommerzieller Nutzer eines Bundesratsfotos berichtet wurde - und die kommerzielle Nutzung muss für Commons ja ausdrücklich erlaubt sein. "Die Verwendung für politische oder kommerzielle Zwecke ohne Erlaubnis der Regierung ist widerrechtlich" wurde Vizekanzler Simonazzi damals zitiert, was eigentlich überhaupt nicht nach einer Commons-kompatiblen Lizenz klingt. Von der Behaltensbegründung des abarbeitenden Admins war ich damals nicht wirklich überzeugt. Er hat die Sache damals so interpretiert, dass die Nutzung für PR-Kampagnen von anderen kommerziellen Nutzungen zu unterscheiden sei. Vielleicht sollte nochmals ein OTRS-Mitglied die relevanten Tickets durchsehen und eventuell wäre ein neuer Löschantrag angebracht. Gestumblindi 23:44, 17. Jun. 2020 (CEST)

Urheberrecht nach 70 Jahren verjährt?

Ich möchte einen Wikipedia-Artikel zu einem Maler des 19. Jahrhunderts mit einem Foto eines seiner Werke ergänzen. Das Bild befindet sich in meinem Privatbesitz, der Künstler ist seit über 70 Jahren tot. Von daher sollte das Bild nach deutschem Urheberrecht gemeinfrei sein. Nun gestattet Wikimedia Commons das Hochladen fremder Bilder nur, wenn das Werk mindestens 150 Jahre alt ist, was hier noch nicht zutrifft. Ich vermute dass die Verjährungsfristen in anderen Ländern eventuell länger sind. Wie sieht die Rechtslage aus, kann ich das Bild hochladen oder riskiere ich Probleme mit eventuellen Nachfahren des Künstlers? (nicht signierter Beitrag von YoshiDragon (Diskussion | Beiträge) 12:37, 17. Jun. 2020 (CEST))

Das Bild ist gemeinfrei. Commons gestattet übrigens natürlich auch das Hochladen fremder Bilder, die weniger als 150 Jahre alt sind. -- Chaddy · D 13:57, 17. Jun. 2020 (CEST)
Der lieben Klarheit wegen nochmal
Das Bild ist c:Template:PD-old-70, da der Schöpfer vor 1950 gestorben ist (Ausnahmen wegen einer besonderen Nationalität bestätigen die Regel)
Dein oder jemandes anderes Foto von dem Bild, oder ein Scan aus einem Buch oder ein Download aus dem Internet, hat bei uns kein eigenes Schöpfungsrecht, was mit c:Template:PD-art auch ausdrücklich hervorgehoben werden kann, (Ausnahmen wegen Lex-Reiss-Museum bestätigen die Regel).
--Goesseln (Diskussion) 15:15, 17. Jun. 2020 (CEST)
Danke für die Klarstellung, die 150-Jahre Frist steht ich auf der englischen Anleitung von Wikimedia Commons. Dennoch eine weitere Frage: Ich habe von dem Gemälde ein professionell gemachtes Foto, das ein Fotograf zu Dokumentationszwecken für die Versicherung angefertigt hat. Den Fotografen habe ich selbst (bzw. mein Vater) beauftragt und bezahlt. Kann ich das Foto scannen und einstellen oder hat der Fotograf hier wiederum ein eigenes Urheberrecht? In der Wikipediabeschreibung ist die Rechtslage hier leider unklar beschrieben. Unter dem Abschnitt "Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) – 2-D-Regel" steht, dass solche Kopien von 2-dimensionalen gemeinfreien Vorlagen keine urheberrechtlich geschützten Werke sind. Allerdings ist der Abschnitt durchgestrichen und bezieht sich außerdem eher auf Museen. YoshiDragon (Diskussion) 20:09, 17. Jun. 2020 (CEST)

Bilder in Greta Garbo

Beim Artikel Greta Garbo kam die Frage auf, ob bestimmte Bilder aus Commons eingebunden werden können (siehe dazu diesen Diskussionsthread). Meines Wissens nein, aber die Nachfrage einer anderen Userin konnte ich nicht wirklich sattelfest beantworten: "warum ein Bild, das in den USA gemacht wurde und das dort schon seit Jahrzehnten urheberrechtlich freigegeben ist [...] hier nicht verwendet werden darf. Das ist doch irgendwie unlogisch." Betrifft u.a das Bild "Greta Garbo und Ramon Novarro in Mata Hari, 1931" 3. BG, --Leserättin (Diskussion) 22:35, 17. Jun. 2020 (CEST)

an die Anfrage hänge ich mich gerne (ungerne, weil das alles so verworren erscheint) dran. Und ich nenne unten zwei andere Bilder, das oben erscheint mir eher als Exote. Warum Exote? Es ist eines der wenigen unter den einhundert Fotos der Garbo, die aus Flickr daherkommen, das aber hundsmiserabel parametrisiert ist (was kann der Hund dafür).

Soviel Unsinn an einer Stelle, besser wäre:

  • date=1931
  • source=nicht Flickr, sondern die dort angegebene Quelle, und wenn dort keine steht, dann eben notgedrungen Flickr
  • author={ {unknown|author}}
  • permission=tja, was müsste da stehen? keine Ahnung cc ja wohl nicht. <<<<<<< hier braucht es einen Tip <<<<<<<
  • +++++++++ weitere Garbo-Fotos, die für uns tabu sind +++++++++++++++
  • c:File:With Ramon Novarro in Mata Hari.jpg derselbe Film
  • permission={ {PD-US-not renewed}} und zusätzlich der Hinweis: A number of film production experts have commented on the staus of publicity stills, cofirming that they are in the public domain.

Es gibt auch

  • { {PD-US-no notice}} beide Male werden die Bilder in den USA! freigeschaltet, weil die Bildrechteinhaber oder Fotografen die Bildrechte nicht reklamiert oder erneuert haben. Das hilft uns in DACH nicht, da der Fotograf unknown ist, ist die einzige Möglichkeit, die 100 oder 120 Jahre abzuwarten. Und der Kommentar, dass Film-Stills ja eigentlich sowie frei sind, das gilt in den USA nicht nur für die "unbekannten" Set-Fotografen, sondern beispielsweise auch für den "bekannten" Fotografen George Hurrell - aber eben nicht in DACH.
  • und hier die schwedische Variante
  • c:File:Greta Garbo in Gösta Berlings Saga 1924 2.jpg
  • permission={ {PD-Sweden-photo}}

Die ist auch merkwürdig, gilt aber auch nicht in DACH. Aber ich will mich nicht vordrängeln. --Goesseln (Diskussion) 01:13, 18. Jun. 2020 (CEST)

    • Trotzdem verstehe ich nach wie vor nicht, warum es in DACH ein Problem mit Urheberrechten geben muss, wenn (mittlerweile verstorbene) amerikanische Fotografen in den USA schon vor 50 Jahren nicht mehr auf ihr Copyright gepocht und die besagten Bilder damit freigegeben haben. Das ist mir ein Rätsel und unlogisch, aber Du wirst vermutlich antworten, dass es einfach so ist. Grüße,--Marie Adelaide (Diskussion) 12:30, 18. Jun. 2020 (CEST)

Dass manche Werke in den USA urheberrechtsfrei, in Deutschland (und anderen Ländern) aber urheberrechtlich geschützt sind (und manchmal auch umgekehrt), ist das Ergebnis des von den jeweiligen Gesetzgebern beschlossenen Urheberrechts. Und dass die deutschsprachige Wikipedia sich an das Recht der deutschsprachigen Länder hält, ist eine Grundsatzentscheidung. Siehe Wikipedia:Bildrechte#Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht. --Rosenzweig δ 15:08, 18. Jun. 2020 (CEST)

Ich bin in Kontakt mit einer der Töchter von Walter Bricht, die mir Fotos geschickt hat. Urheberrecht wird zu klären sein.

  • Ein Foto, der junge Bricht, etwa 16 Jahre alt (um 1920), ist vom Fotoatelier O. Weitzmann, Wien.
  • Ein Familienfoto (1902) wurde im K. u. K. Hof-Atelier Pietzner, Wien aufgenommen.
Wie gehe ich damit um? Kann es unter Angabe des Urhebers verwendet werden? Welcher Urheberrecht-Code? Die Weitzmann-Nachfolge ist völlig ungeklärt. Pietzner dürfte gemeinfrei sein? Die dritte Jahreszeit (Diskussion) 17:54, 20. Jun. 2020 (CEST)
Oskar Weitzmann ist 1947 in New York verstorben [1], also bereits gemeinfrei (nach DACH-Recht). Für Carl Pietzner gilt zwar das gleiche (gest. 1927) [2], das war aber ein Betrieb mit mehreren Filialen, also wird man die Identität des tatsächlichen Fotografen nie feststellen können. Die Bio-Bibliographie der Albertina ist für österreichische Fotografen vor dem Zweiten Weltkrieg eigentlich die erste Anlaufstelle zur Recherche, was dort nicht zu finden ist, dürfte auch sonst kaum in Erfahrung zu bringen sein. -- Herby 20:46, 20. Jun. 2020 (CEST)
Danke. Und welche Lizenz verwende ich z.B. bei Weitzmann? Die dritte Jahreszeit (Diskussion) 22:04, 20. Jun. 2020 (CEST)
c:Template:PD-old oder PD-old-70
und bei Carl Pietzner dasselbe. Wenn jemand die Rolle der angestellten Fotografen und Filialleiter bei c:Category:Carl Pietzner besser kennt, dann wird er sich melden...
Template:PD-old-auto-expired (=vor (aktuell) 1925) kannst du auch nehmen, um die US-amerikanischen Feinheiten zu berücksichtigen. --Goesseln (Diskussion) 22:55, 20. Jun. 2020 (CEST)

Cosplay-Bilder von urheberrechtlich geschützten Figuren erlaubt?

Viele Artikel speziell zu Comic-Figuren in der deutschsprachigen Wikipedia, wie dieser, zeigen zur Umgehung einer Urheberrechtsverletzung das Bild eines Cosplays des jeweiligen Charakters. Allerdings steht auf der Wikimedia-Commons-Seite zu den Lizenzen im Abschnitt Zulässige Lizenzen, dass „Modelle, Masken, Spielzeuge und andere Objekte, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen, wie eine Comic- oder Filmfigur“ nicht zulässig sind. Fallen Cosplays dann nicht auch unter diesen Punkt („Modelle, Masken“)? Da es offensichtlich niemanden stört, gibt es anscheinend auch kein Problem damit. Aber das interessiert mich deshalb, weil ich Fotos von Original-Film-Modellen aus einem Filmstudio in Los Angeles besitze, die ich gerne hochladen würde, dabei allerdings keine Urheberrechtsverletzung begehen möchte. LG --DJNevage (Diskussion) 00:13, 25. Jun. 2020 (CEST)

Es gibt auf Commons eine Stellungnahme zu dem Thema: c:Commons:Copyright_rules_by_subject_matter#Costumes_and_cosplay. --Túrelio (Diskussion) 18:17, 25. Jun. 2020 (CEST)
Zusammengefasst: Es ist sehr kompliziert und kommt auf den Einzelfall an ;-). "Present consensus" auf Commons sei zwar, wie dort am Ende festgehalten, dass nur Fotos als URVs angesehen werden, deren Hauptmotive "die Maske oder andere trennbare Bestandteile des Kostüms" sind und die sich auf den Ausdruck konzentrieren, der der Maske eigen ist, gesondert von der Figur als Ganzem. Aber auch das ist natürlich ziemlich dehnbar... was auf Commons in solchen Fällen letztlich gelöscht und was behalten wird, ist meist schlecht vorauszusagen. Wenn man sagen kann, dass das Foto primär den Cosplayer zeigt, also einen Menschen, der eine bestimmte Figur spielt, und zu diesem Zweck halt entsprechend verkleidet ist, wird es eher behalten. Steht hingegen die Verkleidung als solche ganz im Vordergrund, dann eher nicht. Wobei immer auch erstmal jemand einen Löschantrag stellen muss... viele Fotos liegen auf Commons nicht etwa, weil sich die Community aktiv entschieden hat, dass das Foto in Ordnung sei, sondern weil es noch niemand per Löschantrag auf die Probe gestellt hat. Gestumblindi 20:33, 25. Jun. 2020 (CEST)
Wenn jemand so ein Kostüm bastelt und sich damit in die Öffentlichkeit begibt, dann begeht er (wahrscheinlich) eine Urheberrechtsverletzung. Wenn man nun davon ein Foto macht, dann ist man selbst aus dem Schneider, solange das Landesrecht es zuläßt. Auf Commons wird das freilich oft anders gesehen. Mal extrem theoretisiert: Wenn ich ein Gemälde von Picasso, eine Karikatur von Loriot... kaufe und das so an/in meinem Haus anbringe, daß jedermann davon unter Berufung Panoramafreiheit Fotos machen kann, dann kann der Fotograf damit machen, was er will - mir würden aber die Erben von Picasso/Loriot auf den Hals kommen und mich verklagen - und das zu Recht. Übertragen auf Kostüme bedeutet das, daß wir die Bilder verwenden können, die Kostümträger haben unrechtmäßig gehandelt. Aber auf Commons ist es wie auf hoher See...--M@rcela 23:55, 25. Jun. 2020 (CEST)

Google Earth Pro

Hallo zusammen. Ich habe in Google Earth Pro folgende Nutzungbedingungen für die Nutzung der Satellitenbilder gefunden: https://www.google.com/intl/de/permissions/geoguidelines/

Hier heißt es: Aktuelle und ältere Bilder aus Google Earth bieten sich in vielen Fällen zur Verdeutlichung der Inhalte auf Nachrichtenwebsites, in Blogs und auf anderen Informationswebsites an. Häufig werden Bilder aus Google Earth oder Earth Studio auf diesen Websites als Standbilder verwendet, sowohl ohne Änderungen als auch mit zusätzlichen Labels und Funktionen. Sie dürfen eine begrenzte Anzahl dieser Bilder in Nachrichtenartikeln oder Blogs nutzen, solange Sie dabei unsere Richtlinien zu Quellenangaben einhalten. Hierzu können Sie auch Google Earth Pro und Earth Studio für Computer nutzen.

Unter https://www.google.com/help/terms_maps/ steht zudem: Sofern Sie die vorliegenden Nutzungsbedingungen einhalten, wird Ihnen gemäß den Nutzungsbedingungen von Google eine Lizenz zur Verwendung von Google Maps/Google Earth gewährt, die sich unter anderem auf folgende Funktionen erstreckt:

  • Karten ansehen und mit Anmerkungen versehen
  • KML-Dateien und Kartenebenen erstellen
  • Mit ordnungsgemäßen Quellenangaben versehene Inhalte online, in Videos und in Printmedien veröffentlichen

Für mich ist das eine umfassende Erlaubnis Ausschnitte in Wikipedia hochzuladen oder habe ich etwas übersehen? Ich würde sie dann unter CC BY SA 4.0 einstellen mit den von Google verlangten Quellenangaben. Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe. (nicht signierter Beitrag von Lumor2020 (Diskussion | Beiträge) 17:51, 23. Jun. 2020 (CEST))

@Lumor2020: Das reicht nicht aus. Es fehlt die Genehmigung, Veränderungen vorzunehmen und die Ausschnitte kommerziell zu verwendetn. Das alles verlangt die CC BY SA 4.0-Lizenz. — Raymond Disk. 18:33, 23. Jun. 2020 (CEST)
Dort ist aber auch folgendes unter Karten anpassen zu finden: Sie dürfen in unsere Karten zusätzliche Informationen wie Punkte, Linien oder Labels einfügen. Viele unserer Tools bieten Ihnen hierfür sogar integrierte Funktionen. In Google My Maps haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, auf Google-Karten Linien und Formen zu zeichnen. Mit unserem Styling Wizard können Sie die Farben einzelner Kartenelemente bearbeiten und beispielsweise Wasserflächen violett färben. Außerdem lässt sich die Sichtbarkeit der einzelnen Komponenten anpassen, das heißt, Sie können beispielsweise Straßen ausblenden. Sie können natürlich auch jederzeit ein Bild aus Google Earth oder Earth Studio exportieren und mit der Software eines Drittanbieters benutzerdefinierte Labels oder Grafiken einfügen. Auch wenn wir Ergänzungen gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen sind, dürfen Sie das Erscheinungsbild von Karten aus Google Maps, Google Earth, Earth Studio oder Street View nicht zu stark ändern. Sie dürfen beispielsweise die Farben der Benutzeroberfläche des Produkts nicht anpassen. Bilder aus Google Earth und Earth Studio dürfen nur stärker bearbeitet werden, wenn Sie deutlich machen, dass es sich um eine Simulation, eine Projektion oder fiktive Inhalte handelt. Würde das reichen? Falls nicht, kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich alte Satellitenbilder finden kann, die ich hier verwenden darf? Kennt jemand vielleicht sogar ein Archiv mit historischen Luftbildern?--Lumor2020 (Diskussion) 18:44, 23. Jun. 2020 (CEST)
@Lumor2020: Nein, das erfüllt nicht die Voraussetzungen einer freien Lizenz, wie sie für unsere Zwecke notwendig ist. Google Maps/Earth geht also nicht. Über Satellitenbilder neueren Datums habe ich mich aber zufälligerweise kürzlich mit Sänger und Zollwurf unterhalten, im Zusammenhang damit, dass auf sm2maps.eu Satellitenbilder unter einer ebenfalls ungeeigneten CC-BY-NC-SA (non-commercial) stehen, was zum Löschantrag commons:Commons:Deletion requests/Files found with "s2maps.eu" geführt hat - aber auch zur Information eines Zuständigen "The 2016-2017 under CC BY 4.0 can be accessed with any GIS software via WMS/WMTS of https://maps.eox.at/ at: https://tiles.maps.eox.at/wmts/1.0.0/WMTSCapabilities.xml ". Es ist also möglich, Satellitenbilder von 2016-2017, die unter der geeigneten Lizenz CC-BY 4.0 stehen, "with any GIS software" abzurufen, was Sänger dann auch gemacht und viele unfreie Bilder von 2018/19 durch freie von 2016/17 ersetzt hat, er kann dir vielleicht bei der Vorgehensweise dafür weiterhelfen. Freie historische Luftbilder gibt es auch, allerdings ist mir kein weltweites Archiv bekannt, da muss man schauen, was es für das jeweilige Land gibt. Für die Schweiz finden sich beispielsweise oft im ETH-Bildarchiv geeignet lizenziert Luftbilder (nicht alle, man muss sich die jeweilige Lizenz anschauen!), sie laden auch selber in grösserem Stil Bilder auf Commons hoch, siehe commons:Category:Media contributed by the ETH-Bibliothek mit sehr vielen Luftbildern (z.B. allein 20974 Dateien in der Subkategorie "ETH-BIB Friedli-Luftbilder"). Gestumblindi 20:54, 24. Jun. 2020 (CEST)
Ich habe einfach auf einem 4K-Monitor Screenshots von den Inseln, es handelte sich dabei nur um Inselbilder, gemacht und hochgeladen. Bei den größeren wäre vermutlich ein Zusammenstückeln der Bilder aus einzelnen Tiles besser gewesen, aber dazu fühle ich mich nicht in der Lage. Ich bin auf https://maps.eox.at/ gegangen, habe die Karten auf den gesamten Bildschirm vergrößert und mir als einziges Layer oben rechts, wo als Standard Terrain Light steht, Sentinel Cloudless 2016 ausgewählt, das Overlay abgewählt, und so weit vergrößert, dass ich einen Screenshot machen konnte, ohne irgendwelchen Legendenkram mit zu sehen. Wie gesagt, bei größeren Dingen wäre ein Zusammenbasteln der einzelnen Tiles vermutlich besser, aber das würde ich lieber Leuten mit professionelleren Grafikprogrammen überlassen. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 21:02, 24. Jun. 2020 (CEST)
@Raymond:@Gestumblindi:@Sänger: Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! (nicht signierter Beitrag von Lumor2020 (Diskussion | Beiträge) 22:13, 26. Jun. 2020 (CEST))

Verifizierte Konten

entbindet eine Verifizierung des Kontos automatisch von der Pflicht, bei einer selbst eingefügten URV eine Freigabebestätigung zu senden? --Oesterreicher12 (Diskussion) 00:05, 25. Jun. 2020 (CEST)

Es kommt darauf an... Pauschal läßt sich das nicht beantworten. --M@rcela 12:29, 26. Jun. 2020 (CEST)
Um es bildlich zumachen: Gäbe es den verifizierten Account Benutzer:Picasso-Erben, dann könnte der Account Bilder von Picasso hochladen, ohne jedesmal eine OTRS-Mail zu schreiben. Das Hochladen wäre dann auch keine URV. Gleiches gilt natürlich auch für Großzitate in Textform. --M@rcela 20:03, 27. Jun. 2020 (CEST)

"Kein Copyright"

Jemand hofft auf mediale Verbreitung eines Fotos und stellt es deshalb kommentiert per "KEIN COPYRIGHT (Info für Presse)" online. Ich bin versucht, es per commons:Template:Copyrighted free use hochzuladen. Gegenreden? --JD {æ} 16:46, 27. Jun. 2020 (CEST)

Auf Commons haut man dir das um die Ohren ;) Stichwort kommerziell und Bearbeitung... Rein rechtlich gesehen ist eine solche Veröffentlichung nichts weiter als eine Veröffentlichung "alle Rechte vorbehalten", da es kein Copyright in DACH gibt. Es existieren zwar Gesetzeskommentare, die das anders interpretieren aber noch keine Urteile. --M@rcela 17:14, 27. Jun. 2020 (CEST)
Aberaberaber... schade. ;-)
Gruß, --JD {æ} 17:21, 27. Jun. 2020 (CEST)
Schricker meint, man kann das englische Wort mit dem deutschen "Urheberrecht" gleichsetzen, weil man annehmen kann, daß das gemeint ist - allerdings im umgekehrten Fall, wenn jemand (c) ans Bild schreibt. Ist aber unnötig und irrelevant, da das Urheberrecht ja sowieso besteht. Schreibt jemand "kein Urheberrecht", handelt er ja auch gegen das Gesetz, welches einen Verzicht auf Urheberrechte nicht vorsieht. Insgesamt viel komlexer als man annehmen würde...--M@rcela 17:31, 27. Jun. 2020 (CEST)
Wegen „Info für Presse“ hätte ich auch meine Probleme mit der Zweckübertragungslehre.--Pistazienfresser (Diskussion) 17:46, 27. Jun. 2020 (CEST)

Fotos von Hörspielkassetten

Hallo, der Neubenutzer Rockybeachcom hatte in zwei Artikel dieses Bild eingefügt: File:Die drei Fragezeichen - Hörspielkassetten.jpg. Ich habe es dann wieder entfernt, weil mir das problematisch erscheint. Nun hat sich der Benutzer auf der Artikeldiskussionsseite dazu gemeldet. Was sind die Meinungen der Fachleute? --Magnus (Diskussion) 09:32, 23. Jun. 2020 (CEST)

Die Illustrationen sind leider urheberrechtlich geschützt, das Foto muss gelöscht werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:49, 23. Jun. 2020 (CEST)

Was wäre, wenn der Urheber des Fotos von den Rechteinhaber*innen der dargestellten Cover und Illustrationen eine Genehmigung einholen würde, dass sein Foto dieser Werke bei Wikimedia unter eine Creative-Commons-Lizenz gestellt wird? Wie wird das bei Euch dokumentiert? --Rockybeachcom (Diskussion) 13:25, 23. Jun. 2020 (CEST)

Hi, das ist natürlich möglich. Bitte per E-Mail an permissions-de@wikimedia.org senden, ein entsprechender Mustertext lässt sich hier erstellen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:44, 23. Jun. 2020 (CEST)

Interessehalber eine Nachfrage zum Thema: Sind denn die Cover-Arts alle vom selben Künstler und falls Nein: bräuchte man die Freigabe aller Künstler oder sind die Rechte vollumfänglich an den Verlag übergegangen? Sorry, bin Urheber-DAU…--kingofears¿Disk? 13:50, 23. Jun. 2020 (CEST)

Die Bilder sind alle von der verstorbenen Künstlerin Aiga Rasch. --Magnus (Diskussion) 13:53, 23. Jun. 2020 (CEST)
@kingofears: Ob der Verlag die Freigabe erteilen muss oder die Erben der Künstlerin, kommt auf die ursprüngliche Vereinbarung zwischen der Künstlerin und dem Verlag an. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:08, 23. Jun. 2020 (CEST)
Danke Euch!--kingofears¿Disk? 14:13, 23. Jun. 2020 (CEST)
wenn der Benutzer seine Kassettensammlung mal wieder fein säuberlich ins Kassettenregal zurückstellen würde und dann mal schauen würde, dass die Kassettenrücken nur schnöden Text aufweisen und keine Grafiken und wenig Beiwerk, dann könnte er seine Sammlung fotografieren und als c:Template:PD-ineligible (keine Schöpfungshöhe) einstellen. Dann sieht man weiter, vielleicht ist dann auch da noch was nachzubessern, keine Ahnung. --Goesseln (Diskussion) 16:57, 23. Jun. 2020 (CEST)
Es geht bei diesem Foto vor allem darum, eine frei nutzbare Alternative zu gewissen Fotos kommerzieller Anbieter zu schaffen, die auch die Cover der "Die drei ???"-Hörspielkassetten inkl. der Illustrationen von Aiga Rasch zeigen. ;o) --Rockybeachcom (Diskussion) 17:34, 23. Jun. 2020 (CEST)
Man könnte das auch so arrangieren, daß die Zeichnungen auf den Hüllen nur noch Beiwerk sind. --M@rcela 13:21, 26. Jun. 2020 (CEST)
Da möchte ich widersprechen. Ohne die Cover ergäbe das Bild keinen Sinn mehr. --Stepro (Diskussion) 14:05, 26. Jun. 2020 (CEST)
Sehe ich genau wie Stepro. Für Beiwerk im Sinne von COM:DM essentiell ist, dass es sich eben nicht um das Hauptmotiv, den Sinn und Zweck des Bildes handelt, sondern dass das "Beiwerk" unvermeidbar mit auf einem Foto ist, bei dem es eigentlich darum geht, etwas anderes abzubilden. Das Beispiel auf Commons ist gut: Motiv ist das Innere eines Flugzeugs. Auf den Bildschirmen des Inflight-Entertainment-Systems erscheinen dabei unvermeidlich auch urheberrechtlich geschützte Motive, so das Bild von einem Auto (wohl aus einem Trickfilm) am rechten Rand, das ist Beiwerk. Sobald es aber darum geht, die Cover der drei ??? zu zeigen und das Bild zur Illustration dieses Themas dienen soll, kann von Beiwerk keine Rede mehr sein. Wenn kommerzielle Anbieter Fotos mit diesen Illustrationen zeigen, ist wohl anzunehmen, dass sie entsprechende Vereinbarungen mit den Rechteinhabern (Verlag oder Erben der Künstlerin) getroffen haben. Da diese Cover auch noch heute genutzt werden, gerade keine "Allerweltscover", sondern einigermassen ikonisch und dadurch wohl von erheblicher kommerzieller Verwertbarkeit sind, sehe ich eher geringe Aussichten auf eine Freigabe unter freier Lizenz, aber versuchen kann man es natürlich immer. Gestumblindi 21:09, 26. Jun. 2020 (CEST)
Als Presseagentur muss die dpa keine Genehmigung einholen. Für journalistische Zwecke wäre das Foto absolut in Ordnung. Ich dürfte es problemlos an die Agenturen schicken.
Bei Commons bzw. Wikipedia haben wir hier jedoch die leicht absurde Situation, dass eine urheberrechtliche Einschränkung auf "editorial use" nicht zulässig ist, obwohl die gleichzeitige persönlichkeitsrechtliche Einschränkung darauf in Ordnung ist. --Stepro (Diskussion) 23:06, 26. Jun. 2020 (CEST)
Das Objekt der Begierde, Rückenansicht. Der Fotograf ist Matthias Bogucki, der Rechteverwalter von A.R., den könnte "man" anschreiben, mal eines der Bücher zu drehen.

Ich verstehe diese fortgesetzte Diskussion nicht. Das Urheberrecht schützt die Verwertungsrechte von Aiga Rasch postmortal bis 2080. Wir bei Wikipedia sorgen durch Texte für die Verbreitung von Wissen über Aiga Rasch, wir illustrieren diese Texte, wenn das urheberrechtlich möglich ist. Beides, Texte und ggf. Illustrationen stellen wir frei zur Nachnutzung etc. als freies Wissen zur Verfügung, wobei es für die Nachnutzer ein paar Bedingungen geben kann. Und jetzt gieren hier ein paar Leute nach freien Illustrationen der ??? Ja und? Andernorts gieren Leute nach freien Reproduktionen von Picassowerken, sie müssen sich aber noch bis 2044 gedulden, dass sie das schier nicht aushalten und mit den Füßen scharren, verstehe ich ja. Aber das ist es dann auch. Punkt. Einfach mal Punkt. --Goesseln (Diskussion) 23:53, 26. Jun. 2020 (CEST)

Wir "gieren" nicht nach freien Illustrationen. Wir haben uns einfach nur gedacht, dass es gut wäre, eine frei nutzbare Alternative zu den abfotografierten Hörspielkassetten einer gewissen Bildagentur zu haben. Die entsprechenden Anfragen bei den Rechteinhaber*innen sind längst unterwegs. Es dürfte nicht mehr lange dauern, bis alle Antworten eingetroffen sind. --Rockybeachcom (Diskussion) 06:44, 27. Jun. 2020 (CEST)
So, die E-Mail an permissions-de@wikimedia.org ist auf dem Weg. Alle Rechteinhaber*innen (Franckh-Kosmos Verlags-GmbH & Co. KG, Matthias Bogucki, Sony Music Germany) haben dankenswerterweise zugestimmt! :o) --Rockybeachcom (Diskussion) 08:39, 27. Jun. 2020 (CEST)
@Rockybeachcom: Sie haben tatsächlich einer Veröffentlichung unter CC-BY-SA 4.0 oder einer vergleichbaren freien Lizenz zugestimmt? Und das trifft auf alle Cover von Aiga Rasch zu oder nur bestimmte? Das heisst sie wissen, dass damit jedermann diese Cover künftig kommerziell nutzen darf (nur die Quelle muss angegeben werden) und sie jede Exklusivität ihrer kommerziellen Nutzung verloren haben? Dass Leute ihre eigenen Bücher mit diesen Covern drucken dürfen? Ich finde das ja sehr erstaunlich, aber dagegen habe ich natürlich nichts... eine so schnelle Entscheidung bei einer Freigabe dieser Tragweite finde ich bloss verblüffend. Gestumblindi 11:17, 27. Jun. 2020 (CEST)
Wie aus dem Eingangsbeitrag klar und deutlich hervorgeht, ging es hier einzig und allein um unser Foto: File:Die drei Fragezeichen - Hörspielkassetten.jpg. --Rockybeachcom (Diskussion) 11:53, 27. Jun. 2020 (CEST)
Ihr habt dabei auch die Möglichkeiten des Fotoshoppings bedacht? Mindestens zwei Bilder von Aiga Rasch lassen sich problemlos aus dem Wirrwarr-Foto herausarbeiten. Auch die wären dann "frei" bei Nennung des Schöpfers. just my 2 cents. --Goesseln (Diskussion) 12:01, 27. Jun. 2020 (CEST)
Nunja, soll ja nicht das Problem von Rockybeachcom sein. Wenn die Urheberrechtsinhaber eine Freigabe erteilt habe (OTRS-Ticket ist hinterlegt), dann sei es halt so. --Magnus (Diskussion) 12:03, 27. Jun. 2020 (CEST)
So etwas wie "einzig und allein unser Foto" gibt es bei den freien Lizenzen, die wir hier haben, nicht. Sie erlauben alle auch abgeleitete Werke, das heisst, die Lizenz erlaubt, dass die im Foto gezeigten Cover frei weiterverwendet werden dürfen, beispielsweise auch 1:1 abgezeichnet und für ein eigenes Buch verwendet. Wenn das den Rechteinhabern nicht klar vermittelt wurde und sie bei der Erteilung der Lizenz somit von falschen Voraussetzungen ausgingen, dann ist sie wohl trotz OTRS ungültig, da nicht wirklich so beabsichtigt. Ich werde den noch weiter nachgehen, aber erst am späten Abend dazu kommen. --Gestumblindi 13:40, 27. Jun. 2020 (CEST)
Hm ... Natürlich haben wir die Genehmigung unter Verweis auf die genaue Creative-Commons-Lizenz inkl. entsprechendem Link eingeholt, aber die denkbaren Verwendungsformen jenseits unseres Fotos hatten wir dabei - offen gestanden - nicht wirklich im Blick und auch den Rechteinhaber*innen ging es vornehmlich um das Foto. Uns kommen nun massive Zweifel, und deshalb wären wir sehr dafür, die Lizenz zurückzunehmen. Gestumblindi, können Sie das freundlicherweise in die Wege leiten, oder müssen wir da noch mal eine Mail schicken? Für die Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung. - Gleichwohl ist es ja eine tolle Sache, dass die Rechteinhaber*innen grundsätzlich bereit sind, ein solches Foto zur Verfügung zu stellen - da stellt sich uns nun die Frage, wie denn ein solches Foto gestaltet sein sollte, ohne dass die Rechteinhaber*innen der dargestellten Werke sich ungewollt ins eigene Fleisch schneiden. Haben wir das richtig verstanden, dass derzeit ausschließlich die beiden vollständig abgebildeten Illustrationen problematisch sind, weil es sich bei ihnen lohnen würde, sie aus dem Kontext des Fotos zu reißen und anderweitig zu verwenden? Uns war zwar bewusst gewesen, dass die beiden Bilder vollständig zu sehen sind, aber so gut ist die Qualität des Fotos nun auch wieder nicht und in der Originalgröße wirken die Illustrationen doch arg schrumpelig und verwaschen, als dass man sie verwenden könnte - dachten wir ... Kurzum: wir könnten das Foto einfach noch mal inszenieren und dabei mehrere Hörspielkassetten so dazu legen, dass auch der tanzende Teufel und die silberne Spinne halb verdeckt sind und dass auch die eine oder andere weitere Illustration weniger vollständig gezeigt wird, so dass die Illustrationen nur angeschnitten bzw. bruckstückhaft zu sehen sind, d.h. kein einziges Detail wäre separat zu verwenden, aber in ihrer Summe ergäben sie dennoch ein für Wikimedia und Wikipedia brauchbares Gesamtbild. Wären dann alle Gefahren beseitigt ...? --Rockybeachcom (Diskussion) 19:26, 27. Jun. 2020 (CEST)
Gestern kam ich leider doch nicht mehr dazu, mich damit zu beschäftigen. Rücknahme der Lizenz würde bedeuten, dass wir das Bild auf Commons löschen würden. Der einfachste Weg dafür wäre eine Schnelllöschung auf eigenen Wunsch, was auf Commons nach Kriterium G7 ohne weitere Begründung akzeptiert wird, wenn das Bild vor höchstens 7 Tagen hochgeladen wurde und nicht verwendet wird - der Wunsch des Uploaders reicht. @Rockybeachcom: Wenn wir so vorgehen wollen, machst du (wir duzen einander hier) es am besten so, dass du auf Commons den Baustein {{SD|G7}} auf der Bildbeschreibungsseite einfügst, kannst du das machen? Es wird dann gelöscht, unabhängig von der Bewertung der OTRS-Genehmigung. Ein Ping auch an Krd zur Info. Ein Bild mit bruchstückhaften Illustrationen ist natürlich denkbar, aber ich würde den Rechteinhabern sicherheitshalber auch in diesem Fall ausdrücklich die Tragweite der Lizenz erklären, nicht dass sie einer Freigabe zustimmen, die sie in dieser Form eigentlich gar nicht wollen. Gestumblindi 11:28, 28. Jun. 2020 (CEST)
Warum denn nun diese Torschusspanik? Die Rechteinhaber sind kommerzielle Anbieter, haben Ahnung von Urheberrecht und Lizenzwesen und genug Anwälte, die das überprüfen konnten, bevor die Einwilligung erteilt wurde, und sie wurden korrekt und vollumfänglich informiert. Das reicht doch völlig. Wenn man deren Einwilligung jetzt in der Tasche hat, braucht man sich doch nun keine Skrupel zu machen und sollte sicher keinen kopflosen Rückzieher machen, zumal man die Verlage ja sicher nicht bewusst übers Ohr gehauen oder getäuscht hat, indem man irgendwelche Details verschwieg.--Jordi (Diskussion) 12:07, 28. Jun. 2020 (CEST)
Ich sehe das hier immer im Interesse unserer (Nach-)Nutzer: Es kommt ab und zu vor, dass auch von kommerziellen Anbietern eine freie Lizenz eingeholt wird, bei der sich im Nachhinein zeigt, dass sie "nicht so gemeint war", sondern es eben nur, wie Rockybeachcom hier schreibt, "einzig und allein um unser Foto" gehen sollte; dass durch die Lizenz abgeleitete Werke erlaubt werden, das wissen auch Profis nicht unbedingt, wenn man es ihnen nicht ausdrücklich sagt. War die Lizenz aber "nicht so gemeint", dann ist sie wohl ungültig. Ich habe mich daher immer dafür ausgesprochen, dass man den Leuten, wenn man um Freigaben ersucht, klar und deutlich erläutert, was sie da genau mit welchen Folgen freigeben, was Rockybeachcom ja offenbar nicht getan hat. Das Argument "das sind Profis, die wissen was sie tun" kommt oft, hält aber einer Nachprüfung selten stand. Gestumblindi 12:12, 28. Jun. 2020 (CEST)
Sorry, was heißt denn "nicht so gemeint"? Wenn die Verlage das unterschreiben und die Freigabe eindeutig formuliert ist und nicht durch Vorspiegelung falscher Tatsachen ergaunert wurde, ist das selbstverständlich bindend. Die Verlage sind auch keine Verbraucher, für die mglw. bestimmte Vorsichtsregelungen greifen, sondern professionelle kommerzielle Verwerter. Die Nachnutzer haben da nichts zu befürchten, denn die Freigabe gibt es ja nun. Oder ist der Freigabetext unklar formuliert? Das wäre m.E. der einzige Grund, um da irgendwelche Skrupel zu haben.--Jordi (Diskussion) 12:19, 28. Jun. 2020 (CEST)
@Gestumblindi: danke Dir! Jetzt müsste ich nur noch wissen, wo genau auf der Commons-Seite der Tag einzufügen ist? (Habe trotz erster Suche keine genaue Info gefunden und frage jetzt lieber hier noch einmal nach, sorry.) @Jordi: die Rechte und Lizenzen um die drei ??? sind bekanntlich ein heikles Thema, und im Zweifel müssen wir unbedingt vermeiden, ungewollt etwas loszutreten, das niemand auf dem Schirm hatte. Wie gesagt: die Bereitschaft der Rechteinhaber*innen ist da und deshalb ist die Löschung dieses Fotos wohl kaum das letzte Kapitel. Wir werden das in aller Ruhe prüfen und - hoffentlich - ein Foto erstellen, das alle Zwecke erfüllt und uns auch ruhig schlafen läßt. ;o) (nicht signierter Beitrag von Rockybeachcom (Diskussion | Beiträge) 13:19, 28. Jun. 2020 (CEST))
Also ich hab das jetzt schonmal gecroppt, sowas ist mit der Lizenz natürlich möglich und kann frei genutzt werden. Wenn du das löschen willst, müsstest du die beiden Bearbeitungen auch wieder löschen lassen.--Jordi (Diskussion) 13:26, 28. Jun. 2020 (CEST)
@Rockybeachcom: Wie ich sehe, hast du es gerade geschafft, den Baustein bei den Dateien einzusetzen :-) - Jordi hat durch die Extraktion und separates Hochladen des "Tanzenden Teufels" und der "Silbernen Spinne" gezeigt, was möglich wäre und von der erteilten Lizenz erlaubt wäre (jedermann dürfte diese Bilder nun nach Belieben frei und kommerziell nutzen!), aber ich glaube eben auch - wie offenbar du selbst - dass das von den Rechteinhabern kaum so gemeint war, und ich nehme an, dass sie nun auf Commons zunächst wieder gelöscht werden, damit die Sache in Ruhe geklärt werden kann. Obwohl ich Admin auf Commons bin, werde ich allerdings nicht selber löschen, da ich mich als durch die Diskussion befangen ansehe. Gestumblindi 20:13, 28. Jun. 2020 (CEST)

Facebook

Von Wikipedia_Diskussion:Wiki_Loves_Earth_2020/Deutschland#Facebook her kopiert, weil es thematisch wohl besser passt --Z thomas Thomas 16:15, 23. Jun. 2020 (CEST)

Wurden die Urheber bei allen Fotos auf Facebook befragt, ob sie der Veröffentlichung zustimmen? --M@rcela 22:49, 7. Jun. 2020 (CEST)

Ich verstehe die Frage nicht. Bei diesem Wettbewerb können doch nur die Fotografen mitmachen, die selbst auf Commons hochladen. --Bahnmoeller (Diskussion) 23:27, 15. Jun. 2020 (CEST)
Ralf meint, ob die auf Commons hochladenden Fotografen auch gefragt wurden, ob sie einverstanden sind, dass ihre Bilder auch für WLE-Promotions in Sozialen Medien, insbesonders Facebook einverstandcen sind.
Ich persönlich halte die Facebookphobie, dass sich Facebook angeblich eigene Rechte an den dort hochgeladenen Rechten einräumt für ein Missverständnis. Facebook macht in seinen Nutzungsbedingungen lediglich klar, dass es mit den Bildern das macht, was Wikimedia mit den Bildern auch macht, nämlich sie über seine Server auch auch für andere sichtbar zu machen. Es gibt aber Fotografen, die in ihren Nutzungsbedingen ausdrücklich eine Verbreitung auf Commons untersagen. Das ist natürlich unbedingt einzuhalten, egal wie man zu Sozialen Medien eingestellt ist. --Wuselig (Diskussion) 10:40, 16. Jun. 2020 (CEST)
Entweder haben wir Lizenzen die so etwas klar regeln, oder wir haben etwas falsch gemacht. --Helfm@nn -PTT- 10:53, 16. Jun. 2020 (CEST)
Es gibt Commonsfotorgrafen, die bei ihren Lizenzen die Nutzung für Facebook einschränken. siehe hier Wenn ich beim Lizenz- und Rechteworkshop Benutzer:John Weitzmann (WMDE) richtig verstanden habe, ist diese Einschränkung aber hinfällig. Oder habe ich das falsch verstanden? zur sicherheit auch Ping an Benutzer:Sandro Halank (WMDE). Viele Grüße --Z thomas Thomas 11:44, 16. Jun. 2020 (CEST)
Korrekt, wenn solche Sonder-Einschränkungen bei der Freigabe eigener Inhalte gemacht werden, wird deren Bezeichnung als [Freigabe unter CC-Lizenz] fehlerhaft (i. d. R. ohne Konsequenzen außer für verwirrte potenzielle Nutzende); wenn man dagegen Sonder-Einschränkungen für CC-freigegebene Inhalte anderer postuliert, sind die schlicht unwirksam (so ausdrücklich die CC-Lizenzen). Ich halte die ganze Debatte für ein großes Missverständnis, weil ein Nutzer wie WMDE Facebook allein schon laut der CC-Lizenzen ohnehin keine Rechte an fremdem CC-freigegebenen Content (z.B. von Commons kommend) einräumen kann: Die CC-Lizenzen lassen Unterlizenzierung ausdrücklich nicht zu. Und selbst wenn es anders wäre, könnten die Facebook-Nutzenden immernoch nur im Rahmen dessen Facebook irgendwas einräumen, was sie selbst an Rechten haben – völlig egal was Facebook in seinen AGB fordert. Was also passiert, ist: Facebook fordert in AGB die Einräumung von Rechten, die die Facebook-Nutzer meist aber gar nicht einräumen können (außer bei eigenen Werken, die aber eher die Ausnahme sind, fast immer wie fremdes geteilt). Damit hat der Nutzer dann gegen die AGB verstoßen und Facebook könnte ihn im Streitfalle = wenn die Urheberin Facebook erfolgreich verklagt, in Regress nehmen. Für die außenstehende Urheberin aber ist das mit den AGB völlig unerheblich, denn ihr gegenüber hat Facebook keine Rechte erworben. John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 17:03, 18. Jun. 2020 (CEST)
Mein Vorschlag wäre, die Bilder der Facebook-Phobiker einfach aussen vor zu lassen. Im Gegenzug könnten die Facebook-Phobiker weniger sticheln. Dann wäre allen geholfen. Ich empfinde es falsch, ausgerechnet WLE (und die Bilder unbeteiligter Autoren) zum Austragungsort von Grundsatzkonflikten einzelner Fotografen zu machen. --Ordercrazy (Diskussion) 08:48, 17. Jun. 2020 (CEST)
Klar, die bösen Fotografen mal wieder... Aber das hat sich kein Fotograf ausgedacht: https://meta.wikimedia.org/wiki/Legal/CC_BY-SA_on_Facebook Wir weisen Nachnutzer nur darauf hin, daß die Verwendung in Facebook unzulässig ist. Wir weisen auf die aktuelle Rechtslage hin und werden als Phobiker bezeichnet ;-) Wer fremde Bilder ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebers nach Facebook lädt, begeht eine URV. Und das wird hier scheinbar noch aktiv beworben... Facebook und freie Lizenzen sind inkompatibel, egal wie man sich das schönreden möchte.
Natürlich kann man bei seinem Upload Bedingungen stellen. Eine Lizenz ist nichts weiter als ein Vertragsangebot. Wer diesen Vertrag nicht will, braucht die Datei nicht zu nutzen. Wenn die Community den Vertrag nicht will, kann sie das Angebot löschen. Aber es ist gültig. Wir stellen aber keine Bedingungen. Wir stellen nur die Rechtslage klar. Sonst wären auch Bausteine wie Persönlichkeitsrecht Bedingungen.
Ebenso die Mär von der nicht möglichen Rücknahme einer freien Lizenz, in Kontinentaleuropa ist das Nonsens. Natürlich kann man zurücktreten, nur sind die bis dahin getätigten Nachnutzungen korrekt und man kann aufgrund der Viralität kaum nachverfolgen, wo das Werk überall herumschwirrt. CC-Lizenzen sind kein Freibier, auch wenn das viele gerne hätten. Es ist aber nichts Neues, daß Fehler in der Nachnutzung vielen am Arsch vorbeigehen, man prügelt lieber auf die ein, die sich dafür einsetzen. Es sind nicht nur ein paar verirrte dumme Fotografen, die solch einen Baustein nutzen, meinen haben folgende Benutzer übernommen: https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Ralf_Roletschek/No_Facebook Allein mit meinem Baustein sind grob 1/3 Mio. Uploads gekennzeichnet. Es wäre sinnvoll, den unter alle CC-Lizenzklötzer einzubinden. --M@rcela 15:55, 23. Jun. 2020 (CEST)

@Gestumblindi: hast du eine Meinung zu dem Thema? --M@rcela 00:05, 26. Jun. 2020 (CEST)

Ich verweise jeweils auch auf das von dir erwähnte Wikimedia-Statement auf Commons. Es ist ein Missverständnis, so wie Z thomas zu schreiben, dass du etwa im von ihm gebrachten Beispiel File:15-09-26-RalfR-WLC-0299.jpg eine Einschränkung der Nutzung auf Facebook machst - deine Vorlage commons:User:Ralf Roletschek/NoFacebook weist ja nur darauf hin, dass die freie Lizenz nicht mit den Nutzungsbedingungen von Facebook kompatibel ist (sie ermöglicht nicht die Einräumung der Rechte, die Facebook will), womit auch "It is not permitted to upload this file to Facebook" keine von dir selber gemachte Einschränkung, sondern nur die Schlussfolgerung aus dieser Tatsache ist - die ja auch John Weitzmann (WMDE) hier nicht bestritten, sondern bekräftigt hat: "Facebook fordert in AGB die Einräumung von Rechten, die die Facebook-Nutzer meist aber gar nicht einräumen können (außer bei eigenen Werken, die aber eher die Ausnahme sind, fast immer wie fremdes geteilt). Damit hat der Nutzer dann gegen die AGB verstoßen und Facebook könnte ihn im Streitfalle = wenn die Urheberin Facebook erfolgreich verklagt, in Regress nehmen". Gestumblindi 00:31, 26. Jun. 2020 (CEST)

Weshalb sollten wir uns da von der erklärten Haltung der WMF distanzieren? Laut dieser kann bei CC BY-SA Lizenzen nicht als Ausnahme ein Verbot für Facebook erklärt werden. Vielmehr ist es laut WMF einfach so, dass beim Lizensieren von CC BY-SA Material Dritter unter den Facebooks Nutzungsbedingungen in Verletzung der CC BY-SA Lizenz gehandelt wird (By licensing another party's CC BY-SA content under FB's Terms of Use rather than the terms of the CC BY-SA license, you are in violation of the CC BY-SA license). Es müsse also eine extra (Ausnahme-)Genehmigung erklärt werden damit überhaupt die Bilder auf Facebook bei CC BY-SA Lizensierung hochgeladen und so unter Facebooks Nutzungsbedingungen lizenisert werden. Eine Genehmigung wird ja nicht immer automatisch dadurch erteilt, dass nicht ausdrücklich erklärt wurde, dass keine Genehmigung erteilt wurde. Habitator terrae Erde 00:29, 26. Jun. 2020 (CEST)

(BK) Ich denke, es ist hilfreich, auch mal einen Blick in die Nutzungsbedingungen von Facebook zu werfen. Relevant ist hier insbesondere 3.3. Man räumt Facebook ziemlich umfassende Nutzungsrechte ein. Mit einer CC-by-sa-Lizenz beispielsweise beißt sich das aber, weil Facebook die von diesen Bildern abgeleiteten Werke natürlich nicht wieder unter eine CC-by-sa-Lizenz stellt. Das gilt analog natürlich auch für ähnliche Copyleft-Lizenzen wie die GFDL. -- Chaddy · D 00:35, 26. Jun. 2020 (CEST)

Nach kleinerer Rechersche in die Thematik, das mit der Lizenz ist eigentlich das geringere Problem. Wo ist hier überhaupt die Namensnennung? Oder wurde der/die Fotograf/in gefragt? Oder sind das CC0-Bilder? Habitator terrae Erde 00:40, 26. Jun. 2020 (CEST)

Genau darum geht es mir ja. Aber die Leute bei WLE ignorieren jede Meinung, die gegen Facebook ist, siehe oben. --M@rcela 12:31, 26. Jun. 2020 (CEST)
Ich verstehe nicht ganz, wo eigentlich der Dissens liegt hier. Ja, ein Lizenzhinweis ist nur ein Angebot. Ja, man kann da sonstwas an Bedingungen hinzufügen, nur dann ist es keine CC-Lizenz mehr, und sie weiter so zu nennen, ist nicht nur verwirrend, sondern auch ein Markenrechtsverstoß und einiges mehr. Ja, man kann Lizenzen individuell widerrufen, nur eben – wie schon gesagt wurde – bei CC-Lizenzen die Verbreitung faktisch nie sicher nachvollziehen und dank der "Fortpflanzungsklausel" (mir fällt gerade kein besserer Ausdruck ein) können weiter neue Lizenzen entstehen. Ja, Facebook verlangt ganz viel an Rechten, kriegt rechtsgeschäftlich viel weniger und braucht das vor allem als Regressabsicherung ggü. den eigenen Nutzenden. Also was genau ist hier nochmal Thema? Falls es falsche / unklare / missverständliche Wiki-Seiten mit Rechtehinweisen gibt, gerne mir mitteilen. Ich habe ab nächste Woche wieder jemanden, der das durchforsten und Verbesserungsvorschläge ausarbeiten kann. Wir hatten damit schonmal angefangen, musste aber zurückgestellt werden. John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 20:50, 3. Jul. 2020 (CEST)
Hallo John, als hier nur Mitlesender sehe ich zwei wesentliche Probleme:
  1. Die WMF verbreitet hier auf meta kontraproduktiven Unsinn, der diese Anti-Facebook-Bausteinerites wesentlich mit ausgelöst haben dürfte, und
  2. es wurden Fotos aus dem WLE-Wettberwerb von einem laut "Impressum" von der Freiwilligen-Community betriebenen Facebook-Account "Wiki Loves Earth Deutschland" ohne jede Namensnennung auf Facebook gepostet, was recht klar einen Lizenzverstoß darstellt, unabhängig von der generellen Frage.
Ich denke beides solltest Du Dir mal ansehen. --Stepro (Diskussion) 00:21, 4. Jul. 2020 (CEST)
Das ist Meta und nicht Commons, und weshalb ist das Unsinn? Die Argumentation der WMF scheint mir hier (Ausnahmsweise) schlüssig.
Wobei Punkt zwei natürlich relevantere ist und nichts speziell mit Facebook zu tun hat. Habitator terrae Erde 01:04, 4. Jul. 2020 (CEST)
Danke, ich hab's korrigiert. Mir erscheint sie keineswegs schlüssig, und bzgl. Facebook stimme ich (auch ausnahmsweise) mal John zu. --Stepro (Diskussion) 03:12, 4. Jul. 2020 (CEST)
Ok, ich schaue mir das an. Schön, dass hier alle (ausnahmsweise) so konziliant sind :) John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 11:39, 6. Jul. 2020 (CEST)

Unfreies Rallyefahrerinnenfoto

Siehe WD:HS #Fotos von Pons/Mouton. —Máel Milscothach D 07:11, 26. Jun. 2020 (CEST)