Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2008/September/14

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(14. September 2008)
allgemein


Kategorien[Quelltext bearbeiten]

Ungenutzt, und schon Kategorie:Hunderasse (Österreich) vorhanden.-- Grüße aus dem Ruhrgebeat communicator 09:50, 14. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Kategorie:Deutsche Hunderasse (erl., wurde bereits gelöscht)[Quelltext bearbeiten]

Ungenutzt, und schon Kategorie:Hunderasse (Deutschland) vorhanden.-- Grüße aus dem Ruhrgebeat communicator 10:22, 14. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

zu Beiden[Quelltext bearbeiten]

Wenn keine Begründung erfolgt, bin ich fies, weil meine ganze Beobachtungsliste mit diesen Änderungen voll ist. Bin ja gespannt, wenn der zweite Beobachter der Hundeartikel es merkt und alles revertiert. Wie wäre es mit Meinung des Portals Hund? Ich sehe keinen Sinn in der Umänderung zumal keine Begründung da ist. Alfred DiskussionBewertung 11:52, 14. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wird nicht einheitlich z.B.: Kategorie:Amerikanische Hunderasse. Alfred DiskussionBewertung 12:09, 14. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Und ich habe gerade gelernt, das es überhaupt österreichische Hunderassen gibt. Dürfen deutsche Rassehunde nach Österreich? Oder gar italienische? Und auf welcher Rechtsgrundlage wird das entschieden? --Eingangskontrolle 14:10, 14. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Beide Staaten sind doch Mitglied der EU und da dürfen Sachen (Hunde gelten als Ding/Sache) IMHO uneingeschränkt innerhalb dieser ein-und ausgeführt werden. Kann mich aber irren, wenn ich mich nicht irre. HiHiHi --L5 19:03, 14. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

die landeshunderassen sind überflüssig! (ok, wenn ein land sehr viele hat... von mir aus) bin mal gespannt was passiert wenn ein hund in 2 ländern geführt wird.... oder herkunft ein anderes ist als das land das das patronat hat! Mein Vorschlag: kategorien nach ländern NUR wenn mehr als 10 (oder 20) hundrassen dort geführt werden. Grüße aus der Eifel Caronna 20:19, 14. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

löschen... rückgängigmachen macht arbeit. Caronna 16:28, 15. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nehmen wir mahl dies hier als Prezidensfall Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2008/August/30, Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2008/September/6, hier wurde entschieden dass in einer Kategorie auch weniger Artikel Stehen können.-- Grüße aus dem Ruhrgebeat communicator 19:28, 15. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ja, aber nur dann wenn die nächsthöhere Kat unsinnig/zu grob wäre - was eher selten der Fall ist.-- Sarkana bewerte/frag den ℑ Vampir 20:01, 15. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

In diesem Fall ist es sehr praktisch!-- Grüße aus dem Ruhrgebeat communicator 20:39, 15. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Behalten. Was soll eigentlich der Blödsinn, den NKs widersprechende Kats anzulegen, wenn die Systematik NK-konkform ist? -- chemiewikibm cwbm 21:37, 16. Sep. 2008 (CEST)

Wenn diese Doppelkategorie erwünscht ist, sollten beide Kriterien mit einem "oder" verknüpft sein. - Triebtäter 12:36, 14. Sep. 2008 (CEST)

Hallo, ich hatte das auch überlegt. Aber: Ein Maar ist auch ein See, deshalb "und". "See in der Eifel" wäre richtig gewesen. Aber die meisten Seen der Eifel sind Maare. Deshalb sollte Maar schon in der Kategoriebezeichnung stehen. Gruß -- Pfir 19:52, 14. Sep. 2008 (CEST)
Ich halte diese Kategorie nicht für sinnvoll. Es gibt viele Maare in der Eifel, die keine Seen sind (siehe Artikel Maar, da sind 13 Trockenmaare aufgeführt). Einige davon sind jetzt in der Kategorie enthalten, obwohl dort noch nicht mal ein Weiher besteht, so etwa der trotz seines Namens trockene Dreiser Weiher. Außerdem könnte ja doch ein nichtvulkanischer See in der Eifel existieren (mir selbst fällt keiner ein). Also sollte zur sauberen Kategorisierung die Kategorie in Kategorie:Maar in der Eifel umbenannt werden. Notfalls könnte auch Kategorie:See in der Eifel eingeführt werden, dies lädt allerdings dazu ein, auch die Stauseen dort hineinzupacken, und ist wegen der zu erwartenden spärlichen Belegung wohl auch nicht nötig. --Jo 22:19, 15. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Meine Idee zu einer Doppelkategorie war wohl etwas zu theoretisch. Ich bin mit Deinem Vorschlag einverstanden, die Kategorie in "Kategorie:Maar in der Eifel" umzubenennen.-- Pfir 00:40, 16. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich mach' das jetzt also mal einfach. --Jo 08:05, 16. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Und ich mach's mal richtig zu Ende, weil Kategorien nicht dadurch gelöscht werden können, dass man sie nur leert. --Århus 23:34, 16. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Als einfacher User kann ich doch wohl nur einen LA stellen (wie bereits geschehen), oder sehe ich das falsch? Ah, jetzt, ja, ich seh's: SLA geht auch. Danke. --Jo 23:44, 16. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Disney stellt beispielsweise auch Hörspielserien her, daher verschieben. Außerdem klarer abgrenzen was eine Disney-Serie ist (produziert Disney die Serie oder ist es nur ein Pixar-Ableger, usw.)--Arntantin da schau her 13:21, 14. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Klingt logisch. Haben wir denn Dines-Hörspielartikel. Ansonsten könnten diese auch zur Kat Disney. Durch die Oberkat Fernsehserie ist es doch eigentlich klar. --Kungfuman 15:43, 14. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Es wird gerade eine Umstrukturierung der Fernsehserienkategorien ebi der Wikipedia:Redaktion Film und Fernsehen diskutiert. Da würde die Kat evtl eh entfallen. Oder auch nicht. Aber im Grunde kein schlechter Vorschlag hier. Grüße --Don-kun diskutiere mich, bewerte mich 19:57, 14. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bin dafür, umbenenne!-- Grüße aus dem Ruhrgebeat communicator 10:57, 25. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wird umbenannt. -- 1001 18:03, 30. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Neuer Name entspricht offensichtlich genauer dem Inhalt, die Kategorie ist auch schon seit längerem Unterkategorie zu Kategorie:Fernsehserie. -- 1001 18:03, 30. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Erl.--Тилла 2501 ± 01:19, 1. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

entsprechend dem Hauptlemma (=feststehender Eigenname), vgl. auch Kategorie:Landtag des Saarlandes. -- Triebtäter 15:30, 14. Sep. 2008 (CEST)

Nein da Bestandteil des Katsystems zu deutschen Landtagen. Es gibt doch auch keine Kategorie:Brandenburgischer Landtag o.ä., sondern die Kategorie:Landtag (Brandenburg) und auch die Kategorie:Landtag (Mecklenburg-Vorpommern), Kategorie:Landtag (Sachsen), Kategorie:Landtag (Niedersachsen), Kategorie:Landtag (Hessen), Kategorie:Landtag (Baden-Württemberg), Kategorie:Landtag (Nordrhein-Westfalen). Eher sollten im Interesse der Einheitlichkeit im Katsystem die Kategorie:Landtag des Saarlandes. in Kategorie:Landtag (Saarland) umbenannt werden. Das der Begriff Bayerischer Landtag ein feststehender Eigenname sei, ist bislang nicht einmal im Artikel ausreichend belegt. Das dieser Begriff so feststeht, regelt auch nicht die Bayerische Verfassung. Nichtverschieben --L5 18:28, 14. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
das mit dem Eigennamen ist auch ohne Verfassung klar ersichtlich (vgl. http://www.bayern.landtag.de/). Und auch die ganzen Abgeordnetenlisten verwenden diesen. -- Triebtäter 13:11, 15. Sep. 2008 (CEST)

Für Triebtäters Vorschlag, da Eigenname bzw. WP:NK#Teilgebiete entsprechend. Andere Kategorien mit Klammerlemma sollten L5 entsprechend in Lemmata ohne Klammer umbenannt werden, um Einheitlichkeit zu gewährleisten. --Asthma 12:53, 15. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die weitgehende Einheitlichkeit besteht bereits. Gegen die Verschiebungen in einem bewährten Kat-System, nur für Anpassung der abweichenden!--L5 18:12, 15. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Was gibt es da zu "bewähren"? Wobei "bewähren"? Die Klammerlemmata weichen von den Namenskonventionen ab und sind daher zu korrigieren, punktum. --Asthma 20:34, 15. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
  • Per Nom verschieben. Sinnvoller Vorschlag, den ich nicht als Verschiebung der Art "vereinheitlichung von Klammerlemma auf Nichtklammerlemma" sehe - die Einheitlichkeit gibt es eh| nicht, weil die Lndtage von Bremen und Hamburg Buergerschaften heissen und der von Berlin Abgeordnetenhaus. --Matthiasb 11:35, 17. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Kann das bei Berlin, Hamburg und Bremen eventuell daran liegen, dass dies auch keine herkömmlichen Länder, sondern Stadtstaaten sind? "Die Klammerlemmata weichen von den Namenskonventionen ab und sind daher zu korrigieren", solltest du Asthma, wohl noch belegen. Die NK sind reine Empfehlungen, welche auch die Klammerlemata nicht prinzipiell ausschließen, und nicht immer sinnvoll im dort geschriebenen Sinne ansetzbar. --L5 19:19, 18. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Im Falle einer Umbenennung sollten auch die Unterkategorien entsprechend umbenannt werden. Landtagsabgeordneter (Bayern) in Bayerischer Landtagsabgeordneter, Senator (Bayern) in Bayerischer Senator. --79.212.218.227 15:02, 29. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

nö ... im Gegensatz zu "Bayerischer Landtag" wäre "Bayerischer Senator" Begriffsbildung. -- Triebtäter 13:20, 30. Sep. 2008 (CEST)
Abgelehnt. -- 1001 18:23, 30. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die dem Antrag zugrundeliegende Behauptung, bei dem Syntagma Bayerischer Landtag handele es sich um einen Eigennamen, trifft nicht zu. In der bayerischen Verfassung wird der Landtag gewöhnlich einfach als Landtag bezeichnet, das Syntagma Bayerischer Landtag wird nur verwendet, wenn auf den Landtag einer bestimmten Legislaturperiode Bezug genommen werden soll oder wenn aufgrund des Kontextes die Abgrenzung von anderen Ländern erforderlich ist (beides in jeweils genau einem Fall). Dass der Landtag sich in seiner Außendarstellung gewöhnlich explizit als Bayerischer Landtag bezeichnet, lässt sich einfach darauf zurückführen, dass Bayern heute Teil der Bundesrepublik Deutschand ist, in der es noch zahlreiche weitere Landtage gibt, so dass nur der explizite Bezug auf Bayern Verwechslungen verhindern kann; das begründet aber für sich noch nicht den Status eines "zusammengesetzten Eigennamens", andere Wendungen wie Landtag des Freistaates Bayern wären genauso korrekt.- Eine Umbenennung der Kategorie:Landtag (Bayern) in Kategorie:Bayerischer Landtag wäre im Rahmen einer generellen Umstellung der Kategorien zu den Landtagen von Klammerlemmata auf Adjektivsyntagmen natürlich möglich, aber nicht als Einzellösung mit einer unzutreffenden Begründung. -- 1001 18:23, 30. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich bitte darum, den Antrag weiterzuverhandeln.--Eigntlich 21:22, 30. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Es handelt sich sehr wohl um einen Eigennamen. Weder ist die Verfassung trotz ihrer herausgehobenen Stellung in irgendeiner Weise verbindlich für die amtliche Benennung der genannten Institutionen noch wird Bayerischer Landtag ausschließlich in Bezug auf den Landtag einer bestimmten Wahlperiode verwendet. Es gibt Gesetze, wo die Bundespolizei noch immer Bundesgrenzschutz genannt wird - ohne irgendwelche Konsequenzen. Und die Deutsche Bundesbank wird seit Jahrzehnten im Grundgesetz schlicht als Bundesbank bezeichnet. Nichts würde im Übrigen den Landtag daran hindern ähnlich wie ggf. Wikipedia zu verfahren und stattdessen Landtag - Freistaat Bayern zu schreiben. Ein einfacher Blick in den amtlichen Schriftverkehr, in die Drucksachen und Protokolle des Landtags und ins Telefonbuch reicht, um das festzustellen (1). Es gibt für die Benennung von Landtagen nun überhaupt keine bundeseinheitlichen Vorschriften - so unwichtig ist die Frage, dass sich darüber vermutlich (anders als wir) niemand Gedanken machen würde. Das Beispiel der Stadtstaaten sollte ausreichen, um dies hinreichend zu verdeutlichen.--Eigntlich 21:31, 30. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Der Hessische Eigenname
Es besteht doch überhaupt keine Notwendigkeit die Kategorie-Bezeichnung mit den "Eigennamen" der Ladtage zu vereinheitlichen - oder habe ich da was nicht verstanden? Die Kategorien können doch unabhängig davon einer durchgängigen funktionellen Regel folgen. Und die Landtage heißen trotzdem wie sie wollen - das zeigt einmal mehr das föderative Wesen dieser Bundesrepublik. --Xavax 22:17, 30. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Die Namensgleichheit von Artikel und Kategorie ist mir persönlich eher egal, aber das ist halt die Regel. Zitat aus WP:NK/K: Gibt es zu einer Kategorie einen Hauptartikel, sollten sich beide im Namen gleichen.--Eigntlich 22:21, 30. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wenn es kein Eigenname wäre, müsste es aber bayerischer Landtag heißen. Dagegen ist die Schreibweise Bayerischer Landtag nur korrekt, wenn es sich um einen Eigennamen handelt (§ 60 Abs. 4.1 der Rechtschreibregeln). Grüße -- kh80 •?!• 22:42, 30. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Mir ist die Namensgleichheit von Artikel und Kategorie auch egal. Aber wenn es dazu führt, dass plötzlich Verschiebungen wie Bayerischer Landtag -> Landtag (Bayern) oder (noch besser) Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (15. Wahlperiode) -> Liste der Mitglieder des Landtages (Bayern, 15. Wahlperiode) durchgeführt werden, dann finde ich das schon sehr fragwürdig. Hier in Bayern ist es ganz normal vom Bayerischen Landtag zu reden und das obwohl man hier auch gerne auf einem Sonderstatus des Freistaats besteht und gerne den Begriff Landtag für Bayern alleine beanspruchen würde. Von daher frage ich mich auch was dem Bayerischen Landtag den Status eines Eigennamens verwehren sollte. Im Übrigen wird der Begriff auch hier mehrheitlich verwendet und Landtag dient nur als Kurzform. Die Argumente zum Thema Verfassung wurden von Eigntlich ja bereits dargelegt. Und nur weil die Mehrheit der Kategorien das Bundesland in Klammern führt muss das noch lange nicht heißen, dass es die bessere Lösung wäre. --MichaelK ¿! 00:55, 1. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die jetzige Lösung mit Angleichung der Artikelnamen an die Kategorie finde ich ziemlich suboptimal. Wenn ich mir Landtag (Brandenburg) (siehe auch diese Diskussion) oder Landtag (Bayern) anschaue, wird mir ganz anders. Sämtliche Literatur, die ich habe, spricht vom Landtag Brandenburg oder (wenn auch sehr selten) vom Brandenburger Landtag. Es handelt sich dabei u.a. um vom Landtag Brandenburg höchstselbst herausgegebene Bücher. Die Internetadresse ist www.landtag.brandenburg.de etc. Ein Klammerlemma zur Unterscheidung der einzelnen Landtage halte ich daher für überflüssig.--DerGrobi 17:08, 1. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

1. Dass das Syntagma Bayerischer Landtag auch in offiziellen Texten gebraucht wird, wenn es sinnvoll erscheint, klarzustellen, dass gerade der Landtag Bayerns gemeint ist und keine anderer, stimmt; ebenso werden inn offiziellen Texten in derselben Bedeutung aber auch andere Formulierungen gebraucht, z.B. Landtag des Freistaates Bayern. Wenn man Bayerischer Landtag als Eigennamen ansieht, müsste man Landtag des Freistaates Bayern ebenso als Eigennamen ansehen, so dass der Landtag schon zwei alternative "Eigennamen" hätte, und möglicherweise gibt es noch mehr. 2. Wenn man ein Syntagma wie Bayerischer Landtag, das aus dem Namen einer in einem gegebenen Rahmen nur einmal existierenden Institution und dem Namen einer Gebietskörperschaft zusammengesetzt ist, aufgrund seines häufigen Vorkommens als "Eigennamen" ansieht, stellt sich die Frage, ob dann alle auf dieselbe Weise zusammengesetzten, häufiger vorkommenden Syntagmen auch "Eigennamen" sein sollen - z.B. Münchner Stadtrat? Und trägt Christian Ude derzeit gar den Eigennamen "Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München"? 3. Charakteristisches Merkmal von Eigennamen im eigentlichen Sinen des Wortes ist, dass sie von demjenigen, der etwas benennt, arbiträr vergeben werden. In diesem Sinne kann z.B eine Stadt eine Straße "Franz-Josef-Strauß-Allee" nennen, und dann heißt die so, wenn sie dieselbe Straße hingegen in "Konrad-Adenauer-Allee" umbenennt, dann heißt sie eben so. Was Verfassungsorgane betrifft, so ist es ziemlich offensichtlich, dass deren Namen in der Verfassung festgelegt werden und nirgends sonst. Wenn der Landtag Bayerns z.B eine einfaches Gesetz verabschieden würden, in dem er sich den Eigennamen "Schützenfest" zulegt, und dann in Zukunft zu Sitzungen des "Schützenfestes" einlädt anstatt zu solchen des Landtages, dann wären diese Einladungen höchstwahrscheinlich rechtsungültig (es sei denn, die enthielten einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass mit "Schützenfest" hier der Landtag gemeint ist). Wenn der Landtag sich tatsächlich in "Schützenfest" umbenennen wollte, bliebe ihm nichts anderes, als die Verfassung zu ändern und dort das Wort "Landtag" jeweils durch "Schützenfest" zu ersetzen. Dass der Landtag sich problemlos als "Bayerischer Landtag" bezeichnen kann, liegt nur daran, dass dieses Syntagm seinen von der Verfassung festgelegten Namen enthält.

Dass ich die Begründung, das Syntagma "Bayerischer Landtag" sei quasi ein Eigenname, abgelehnt habe, heißt nicht, dass ich generell eine Umbenennung der Kategorie ablehnen wollte. Ich wüsste nur gerne vorher, nach welchem Kriterium in Zukunft über die Benennung solcher Kategorien, deren Bezeichnungen sich aus dem Namen einer Institution und dem Namen einer Gebietskörperschaft zusammensetzen, entschieden werden soll. Wenn ich mir die Erläuterungen zu den Forderungen nach Umbenennung in von "Kategorie:Landtag (Bayern)" in "Kategorie:Bayerischer Landtag" und von "Kategorie:Landtag (Brandenburg)" in "Kategorie:Landtag Brandenburg" ansehe, dann scheint mir, dass die gewünschte Regel lautet: Es wird diejenige von mehreren empirische nachweisbaren Wortfolgen verwendet, die die höchste Frequenz aufweist. Eine solche Regel kann man natürlich aufstellen, man sollte sie dann aber auch explizit so formulieren.

Ansonsten ließen sich natürlich auch andere Regeln aufstellen, mann könnte z.B. auch stets die Vollform aus Bezeichnung des Verfassungsorgans + vollem Namen des jeweiligen Landes verwenden, also "Landtag des Freistaates Bayern" und "Landtag des Landes Brandenburg".

Die von Triebtäter vorgenommenen Verschiebungen von Artikel zu Klammerlemmata waren im übrigen von mir nicht intendiert, ich wollte im Gegenteil zunächst einmal keine Änderungen vornehmen, bevor nicht klar, ist, auf welcher allgemeinen Grundlage diese erfolgen sollen.

-- 1001 18:38, 1. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Frage nach dem Namen des bayerischen Landtags kann anscheinend viele Diskussionsmeter füllen - es gibt aber nur einen einzigen Namen, und der ist schnell herauszufinden. Überall dort, wo es um Anschriften, um das Impressum, um amtliche Drucksachen und Protokolle geht, findet man ausschließlich den Namen Bayerischer Landtag (weiteres Beispiel). Alles andere ist lediglich als Abkürzung gemeint. Selbst im Grundgesetz ist noch nicht einmal durchgehend vom Deutschen Bundestag die Rede, sondern einfach vom Bundestag (Abkürzung). Ich werde aber dennoch eine E-Mail an die Landtagsverwaltung schreiben.--Eigntlich 18:46, 1. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Zumindest das Syntagma Landtag des Freistaates Bayern findet sich in genau derselben Funktion wie Bayerischer Landtag in amtlichen Schriftstücken und wäre damit nach Eurer Theorie ein zweiter Eigenname derselben Institution. Die Frage, auf welcher Grundlage zwischen zwei solchen "Eigennamen" bzw. zwei üblichen Wortfolgen entschieden werden soll, ist damit weiterhin offen - rein nach Frequenz oder auch nach anderen Kriterien? -- 1001 19:04, 1. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Siegel des Bayerischen Landtags
Wo steht denn dieses von dir genannte "Syntagma" (sorry, ich bin nicht so sprachwissenschaftlich bewandert) konkret? Also in welchem amtlichen Schriftstück? Dann könnte ich da mal reinschauen.Ich habs gefunden. Ich bleibe aber trotzdem bei meiner Meinung, nicht zuletzt da in den Drucksachen nicht immer nach demselben Muster verfahren wird - man macht sich über dieses wahrlich unwichtige Thema wohl recht wenige Gedanken.--Eigntlich 19:09, 1. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Kategorie:Abgeordnetenhaus (Berlin) wurde heute wegen Eigennamens nach Kategorie:Abgeordnetenhaus von Berlin umbenannt -- Triebtäter 15:57, 2. Okt. 2008 (CEST)
Mit der Aufschrift eines Siegels einen einzigen heute offiziell geltenden Eigennamen einer Institution zu beweisen, ist kaum möglich; sonst müsste man schließen, dass die Stadt New York heute offiziell Civitas Novum Eboracum und der Staat Rhode Island offiziell State of Rhode Island and Providence Plantations hieße. Die Aufschrift dieses Siegels ist nichts anderes als eine der heute üblichen Bezeichnungen des Landtages von Bayern, und auch wenn man solche Bezeichnungen als Eigennamen ansehen möchte, so gibt es hier auf jedenfall mehrere davon, mindestens neben Bayerischer Landtag noch Landtag des Freistaates Bayern. (Im Falle Berlins scheint die Sache etwas einfacher zu liegen, zumindest fällt mir spontan keine zweite mögliche Bezeichnung eine, die "Abgeordnetenhaus" und "Berlin" enthält und die ich in offiziellen Texten gesehen hätte.)
Unabhängig von der Frage, ob man diese Bezeichnungen für Eugennamen hält oder nicht, bleibt es trotzdem sinnvoll, nicht Tag für Tag fast dieselbe Frage für ein anderes Bundesland zu diskutieren, wenn es doch offensichtlich ein generelles Anliegen gibt, die Kategorien für die Landesparlamanet auf Lemmata ohne Klammern zu verschieben. Daher erkläre ich die Diksussion hier für abgeschlossen und fordere dazu auf, in der Diskussion zum jüngsten Umbenennungsantrag die allgemeinen Kriterien für die Festlegung der neuen Lemmata für alle Landesparlamente zu diskutieren (eine Wiederholung der Anträge zu Bayern und zu Brandenburg dort gilt natürlich nicht als "Wiederholungsantrag"). -- 1001 16:48, 2. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Am Rednerpult im Plenarsaal und am Eingang des Maximilianeums steht ebenfalls "Bayerischer Landtag". -- Triebtäter 16:52, 2. Okt. 2008 (CEST)
Selbst wenn es denn zwei Namen gäbe (und theoretische Erwägungen über die Aussagekraft von Siegeln helfen hier nicht weiter): für einen muss man sich entscheiden, und die Entscheidung läuft ganz klar auf Bayerischer Landtag hinaus, da dieser Name fast überall (nicht nur auf alten Siegeln) zu finden ist. Und wenn der Artikel so heißt, muss gemäß WP:NK/K auch die Kategorie so heißen - um zum ursprünglichen Antrag zurückzukehren. Wenn man nun eine generelle Diskussion startet, so wird nur eine Einzelfallentscheidung dabei herauskommen - d.h. derzeit spräche nichts gegen eine Verschiebung der Kategorie auf Kategorie:Bayerischer Landtag.--Eigntlich 17:05, 2. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Der Landtagspräsident unterzeichnet offizielle Urkunden mit Präsident des Bayerischen Landtags. -- Triebtäter 17:07, 2. Okt. 2008 (CEST)
Im Briefkopf des Parlaments steht "Bayerischer Landtag". -- Triebtäter 17:08, 2. Okt. 2008 (CEST)
Die Handbücher für jede Wahlperiode tragen den Titel "Bayerischer Landtag". -- Triebtäter 17:12, 2. Okt. 2008 (CEST)

Die Diskussion hier für Bayern separat zu führen, ist Unfug, da es dieselbe Streitfrage bei fast allen Bundesländern gibt. Ihr könnte gerne die ganze Diskussion von hier nach Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2008/Oktober/2 kopieren, und ebenso alle anderen vergleichbaren Diskussionen von anderen Tagesseiten, aber eine Einzelentscheidung für ein einzelnes Bundesland wird hier nicht mehr getroffen. -- 1001 17:13, 2. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

bitte nicht dieselbe Person den gleichen Antrag zweimal entscheiden, Admin Eigntlich hatte die Diskussion wieder aktiviert. -- Triebtäter 17:15, 2. Okt. 2008 (CEST)
Ich habe die Diskussion nicht "zweimal entschieden", ich habe sie auf die aktuelle Tagesseite verlegt, weil dort ein weiterer Antrag von Dir steht, der genau auf demselben Anliegen beruht, und es einfach Unfug ist, dieselbe Frage jeden Tag separat für ein neues Bundesland zu diskutieren, anstatt alle an einer Stelle zu behandeln. -- 1001 17:21, 2. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

abstrakte und unnötige, teilweise POV-trächtige Kategorie (wie man auch am Hauptartikel Sozialstaat treffend sieht), wir haben bereits konkretere Kategorien wie Kategorie:Sozialrecht und Kategorie:Sozialpolitik, damit auch redundant sowie "Die konkrete Gestaltung des Sozialstaats erfolgt in der Sozialpolitik. " und ohnehin laut Hauptartikel offensichtlich rein deutschlandbezogen --Zaphiro Ansprache? 22:52, 14. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Kann keine Löschgrund erkennen. Die jeweilige Einordnung in diese Kat. mag POV sein, das kann man ja ändern, falls diesbezüglich eine Einigung erzielt wird. -- Nolispanmo Disk. Hilfe? 13:24, 24. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]