Workfare
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Der Begriff Workfare ist in Anlehnung an Welfare (engl. Wohlfahrt) entstanden und bezeichnet ein arbeitsmarktpolitisches Konzept, welches staatliche Transferleistungen mit einer Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme verknüpft. Das in den Vereinigten Staaten in den 1990 Jahren entstandene Modell zielt darauf ab, ohne zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen „möglichst viele Transferbezieher dazu zu bringen, eine unsubventionierte Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt anzunehmen“[1] und unterscheidet sich somit von anderen Konzepten wie die Bürgerarbeit.[2]
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Idee
Workfare sind Aktivierungsmaßnahmen, die vor allem darauf abzielen, die Arbeitssuche und -aufnahme durch verbindliche Absprachen und durch Androhungen von Sanktionen zu erhöhen. Folgende drei Merkmale sind bestimmend [3]
- Es besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme an dem Konzept Workfare. Eine Verweigerung zieht das Risiko der Verminderung oder Streichung von Sozialleistungen nach. Die Verpflichtung hat Auswirkungen auf die Rechte der Betroffenen. Es verdeutlicht die implizite Annahme, der Grund für Arbeitslosigkeit liege nicht primär in einem Fehlen an Arbeitsplätzen, sondern am Mangel an Motivation und Anstrengung bei den Betroffenen.
- Der Schwerpunkt von Workfare liegt auf der Aufnahme von Arbeit und weniger auf Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen oder sonstigen Formen der Aktivierung. Ob dabei als Ziel die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit relevant ist, wird dabei zunächst offen gelassen.
- Workfare ist entweder eine Bedingung zum Erhalt von Sozialleistungen oder aber stellt einen adäquaten Ersatz (z.B. durch eine Lohnzahlung) für diese bereit. Voraussetzung zur Teilnahme ist wie bei Sozialleistungen eine individuelle Bedürftigkeit der Betroffenen (vgl. Koch u.a. 2005).
[Bearbeiten] Beispiel Wisconsin
Workfare ist vor allem in den USA ein wichtiges Element der Sozialsysteme soweit diese vorhanden sind (die Sozialpolitik ist weitgehend Sache der Bundesstaaten). Besonders weitgehend verfolgt der US-Bundesstaat Wisconsin mit seinem Programm „Wisconsin Works“ in Milwaukee die Workfare-Idee unter den Maximen „no work, no pay“ bzw. „Whoever can work must work“. Verwirklicht wurde dies in einem gestuften Maßnahmensystem:
- Arbeitsgewöhnung für Schwervermittelbare, maximal 24 Monate, 28 Stunden Arbeit und 12 Stunden Qualifizierung pro Woche.
- Kommunale Servicearbeit für Nichtvermittelbare, maximal 9 Monate mit 30 Stunden Arbeit und 10 Stunden Qualifizierung pro Woche.
- Arbeit auf Probe mit Lohnkostenzuschuß im ersten Arbeitsmarkt, maximal für 6 Monate, volle Arbeitszeit und volles Gehalt.
- Reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.[4]
Wie nahezu alle Sozialleistungen für Arbeitsfähige in den USA ist die Leistung aufgrund des Personal Responsibility and Work Opportunity Act (PRWORA) von 1996 auf zwei Jahre am Stück und fünf Jahre über das gesamte Berufsleben befristet.
[Bearbeiten] Deutschland
Eine Pflicht zur Arbeit besteht für Arbeitslose in Deutschland faktisch seit jeher. Dies war aber in der Vergangenheit an Zumutbarkeitskriterien, in Form eines Berufsklassenschutzes der über die Zeit der Arbeitslosigkeit abnahm, gebunden. Eine Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit ergab sich genaugenommen für Langzeitarbeitslose ebenfalls schon immer, aber erst im Verlauf der 1990er Jahre starteten einige Kommunen (Bielefeld, Köln, Krefeld, Leipzig, Nordhausen, Offenbach, Osnabrück, Paderborn, Pforzheim, Saarbrücken, Siegen und Stuttgart)[4] Modellprojekte, die dem heutigen, sogenannten Ein-Euro-Job-Modell (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) unter Arbeitslosengeld II entsprechen. Viele weitere Kommunen kopierten diese Modelle im Verlauf der Jahre, bis es mit dem Hartz-Konzept zu einer bundesweit einheitlichen Grundlage kam. Allerdings sind bis heute immer nur ein Teil der Langzeitarbeitslosen in solchen Maßnahmen, während im reinen Workfare-Konzept die Arbeitsaufnahme obligatorisch, also für alle Arbeitslosen umgesetzt werden soll.
In Deutschland gab es bis auf Ein-Euro-Jobs und Kombilohn-Modelle bisher keine politischen Bestrebungen zur Einführung eines Workfare-Konzepts, obwohl Vorschläge wie Studie Mit Schaffensdrang in Arbeit des Instituts für Wirtschaftspolitik der Universität zu Köln vorliegen. Alternativen Ansätze zum Workfare, insbesondere Lohnbezuschussungen wie der Kombilohn oder die aktivierende Sozialhilfe werden jedoch immer wieder diskutiert. Roland Koch gilt als einer der Vorreiter dieser Idee.
Im Zukunftsbericht 2009 des Landes Nordrhein-Westfalens unter Jürgen Rüttgers heißt es: Der entstehende Anreiz, anstelle einer staatlicherseits angebotenen gemeinnützigen Ganztagstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt auch solche Angebote anzunehmen, die gegenwärtig in rationaler Entscheidung zumeist kaum in Betracht gezogen werden, kann ein erhebliches Beschäftigungspotenzial bei einer gleichzeitigen massiven Haushaltsentlastung mobilisieren.[5] Ebenso präsentierte Horst Seehofer im Juli 2009 den Abschlussbericht der Zukunftskommission des Landes Bayern, in dem eine „intensivere Einforderung von Gegenleistung“ [6] für staatliche Transferzahlungen gefordert wird. [7]
[Bearbeiten] Kritik
Zum einen gibt es in Deutschland historische Bedenken gegen ein striktes Workfare-Konzept aufgrund der bekannten Arbeitsdienste Freiwilliger Arbeitsdienst bzw. Reichsarbeitsdienst unter den Nationalsozialisten, die übrigens auch aufzeigen, dass das Workfare-Konzept keineswegs eine moderne Erfindung ist. Weiter ist eine derartige Umsetzung mit bis zu fünf Millionen Arbeitslosen heute wegen der nötigen Kasernierung nicht mit dem Grundgesetz (Artikel 11, Freizügigkeit) vereinbar bzw. ansonsten deutschlandweit logistisch unmöglich.[8]
Zusätzlich gibt es Bedenken gegen die sogenannten Ein-Euro-Jobs wegen der Verdrängung der beitragspflichtigen Beschäftigungen, weil vielerorts kommunale Arbeiten als Auftragsquelle für Unternehmen praktisch wegfallen. Dies führt dann zum sogenannten „Drehtüreffekt“[9] indem beitragspflichtig Beschäftigte dadurch ihre Arbeit verlieren und dann ihrerseits über Ein-Euro-Jobs weitere reguläre Beschäftigungen verdrängen.
Die Workfare-Konzepte werden auch unter dem Aspekt der beabsichtigten „Motivation“ kritisiert, da sie in dieser Form pädagogisch dem Konzept der sehr umstrittenen Bootcamps entsprächen und damit sämtlichen sonstigen Motivationstheorien widersprechen.[10]
Laut Peck und Theodore ziele Workfare vor allem auf die Mobilisierung von Arbeitskräften für den Niedriglohnsektor; sie diene dazu, ein Arbeitsangebot auch für unattraktive und niedrig entlohnte Randarbeitsmärkte sicherzustellen [11]. In diesem Zusammenhang wird allerdings darauf hingewiesen, dass in verschiedenen Staaten unterschiedliche Formen von Workfare-Maßnahmen, mit variierendem Grad von Hilfe und Zwang, realisiert werden.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Eichhorst, W. a.a.O, S. 64.
- ↑ Heinz, Ch. U.a.: Modellversuch Bürgerarbeit. Zwischen Workfare und Sozialem Arbeitsmarkt. IAB-Forschungsbericht 14 / 2007 S. 4.
- ↑ Workfare: Möglichkeiten und Grenzen, Susanne Koch, Gesine Stephan und Ulrich Walwei, 2005
- ↑ a b http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-0A000F0A-BCDECA31/bst/besch.pdf
- ↑ Zukunftskommission des Landes Nordrhein-Westfalen: Bericht der Arbeitsgruppe 2, Vom Hort der alten Industrien zum Magneten der Moderne? 2009, S. 89.
- ↑ Abschlussbericht der Kommission „Zukunft Soziale Marktwirtschaft“, München, 14. Juli 2009, S. 68.
- ↑ Telepolis: Daumenschrauben bringen keine Jobs vom 2. August 2009
- ↑ Hartz-IV-Empfänger als Bus-Patrouillen: http://focus.msn.de/politik/deutschland/hartz-iv_nid_34347.html
- ↑ Angst vor dem Drehtüreffekt: http://www.zeit.de/2004/37/Arbeitgeber
- ↑ Zwang schaffe keine Motivation: http://www.taz.de/pt/2004/09/08/a0255.1/text
- ↑ J. Peck und N. Theodore, Between Welfare and Work: Workfare and the Re-Regulation of Contiongent Labour Markets. Beitrag zur Conference of the International Working Party on Labour Market Segmentation, Arco (Trient), Italien, 9.–14. Juli 1998. Zitiert nach: Zwischen Welfare und Workfare – Geschlechterspezifische Wirkungen der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Susanne Schunter-Kleemann. In: Europäische Integration als Herausforderung – Rolle und Reform der sozialen Dienste in Europa, www.soziale-dienste-in-europa.de, Oktober 2001. Darin Seite 103 (abgerufen am 23. November 2007)
[Bearbeiten] Literatur
Fallstudie zu Workfare in Berlin und Los Angeles:
- Volker Eick, Britta Grell, Margit Mayer, Jens Sambale: Nonprofit-Organisationen und die Transformation lokaler Beschäftigungspolitik, Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster, 2004, ISBN 3-89691-564-9
- Helga Spindler (2003): Fördern und Fordern- Perspektivenwechsel im sozialstaatlichen Handeln. In: Andrea Grimm (Hg.): Forum Jugendsozialarbeit, Bestandsaufnahme und Perspektiven für Niedersachsen. Loccumer Protokolle 24/02 , Rehburg – Loccum 2003, S. 121- 134 [1]
- Kurt Wyss: Workfare. Sozialstaatliche Repression im Geist des globalisierten Kapitalismus, Zürich: edition 8, 2007, ISBN 978-3-85990-125-4
[Bearbeiten] Weblinks
- IAB Bericht zu Kombilöhnen mit Exkurs zu Wisconsin Works auf Seite 13 (15) (PDF-Datei; 536 kB)
- Kombilohne oder Workfare? Empirische Untersuchung des DIW (PDF-Datei; 172 kB)
- Workfare zwischen Arbeitsmarkt- und Lebensstilregulierung - Beschäftigungsorientierte Sozialpolitik im deutsch-amerikanischen Vergleich
- Arbeitsdienst 2005
- Bericht der Uni Erlangen (PDF-Datei; 137 kB)
- Zeitartikel: Die halbe Wahrheit
- „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ Artikel in Telepolis