Zwang

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Zwang steht für:

  • die nachdrückliche Beeinflussung der Entscheidungs- und Handlungsfreiheit durch verschiedene Einflüsse, siehe Freiheit
  • im Staatsrecht das Druckmittel im Rahmen des Gewaltmonopols des Staates, mit dem das Tun oder Unterlassen einer Person bewirkt wird, siehe Zwangsmittel
  • im Verwaltungsrecht als Einsatz durch zuständige und befugte Amtsträger von Zwangsmitteln ohne aufschiebende Wirkung, siehe Unmittelbarer Zwang
  • bei technischen und mathematischen Systemen allgemein eine Randbedingung
  • in der Mechanik eine äußere Kraft, siehe Zwangskraft
  • in der Chemie zur Beschreibung des Einflusses von Temperatur, Druck und Stoffkonzentration auf ein System im Gleichgewicht, siehe Prinzip vom kleinsten Zwang
  • in der Geomorphologie einen Flussdurchbruch durch ein Gebirge, siehe Klamm
  • Zwang (Rapper) (* 1981), deutscher Rapper
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge
In anderen Sprachen