Zweites Buch Sozialgesetzbuch

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Basisdaten
Titel: Zweites Buch Sozialgesetzbuch
– Grundsicherung für Arbeitsuchende –
Kurztitel: Zweites Buch Sozialgesetzbuch
Abkürzung: SGB II
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Sozialrecht
Fundstellennachweis: 860-2
Ursprüngliche Fassung vom: 24. Dezember 2003
(BGBl. I S. 2954, 2955)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2005
Neubekanntmachung vom: 13. Mai 2011
(BGBl. 2011 I S. 850,
ber. S. 2094)
Letzte Änderung durch: Art. 2 G vom 31. Juli 2016
(BGBl. I S. 1939, 1940)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
6. August 2016
(Art. 8 G vom 31. Juli 2016)
GESTA: B067
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland.

Das SGB II ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und bildet den wesentlichen Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, wobei letzteres im allgemeinen Sprachgebrauch als Hartz-IV-Gesetz bezeichnet wird. Es regelt die Förderung (einschließlich finanzieller Förderung) von erwerbsfähigen Personen ab 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass vor seinem Inkrafttreten Arbeitslose zeitlich unbegrenzt Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III erhielten, die sich an der Höhe des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes orientierte; die Arbeitslosenhilfe wurde durch das Arbeitslosengeld II ersetzt. Arbeitslosengeld II wird prinzipiell ebenfalls zeitlich unbegrenzt gewährt. Der Bewilligungszeitraum soll jeweils sechs Monate umfassen, kann jedoch bei bestimmten Leistungsberechtigten auf bis zu zwölf Monate verlängert werden (Arbeitslosenhilfe: bis zu 12 Monate).

Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe sind steuerfinanzierte Sozialleistungen, die sich nicht am früheren Erwerbseinkommen des Arbeitsuchenden orientieren, sondern – nach dem Vorbild der Sozialhilfe – an den Bedarfen der Leistungsberechtigten. Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung. Der Regelbedarf beträgt bei alleinstehenden erwachsenen Personen monatlich 404 €.

Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben dem Regelbedarf Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gesondert berücksichtigt.

Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung

Aus dem früheren Bundessozialhilfegesetz wurde das Instrument der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit (GZA, § 19 BSHG) in das SGB II übernommen: die pejorativ sogenannten 1-Euro-Jobs. Dieser Begriff taucht im Gesetz nicht auf; der offizielle Sprachgebrauch lautet „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen Arbeitslose, die keine Arbeit finden können, durch solche Arbeitsgelegenheiten wieder an das Arbeitsleben und den Arbeitsmarkt herangeführt werden.

Träger

Träger der Leistungen nach dem SGB II sind die Bundesagentur für Arbeit einerseits und die Landkreise und kreisfreien Städte als kommunale Träger andererseits. Die Trägerschaft ist gesetzlich jeweils auf einen bestimmten Aufgabenkatalog festgelegt. Die Ausführungszuständigkeiten sind durch Art. 91e GG garantiert und das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden festgelegt. Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers eine gemeinsame Einrichtung, die Jobcenter genannt wird. Darüber hinaus wurden zunächst 69 kommunale Träger (6 kreisfreie Städte und 63 Landkreise) an Stelle der Bundesagentur für Arbeit als alleiniger Träger sämtlicher Aufgaben des SGB II in ihrem Gebiet zugelassen (zugelassene kommunale Träger, Optionskommune). Seit 2010 wurde diese Anzahl von Zulassungen kommunaler Träger auf insgesamt 108 erhöht. Darunter befinden sich der Kreis Recklinghausen, als Träger in dem bevölkerungsreichsten Kreis Deutschlands, und der Main-Kinzig-Kreis, dessen damaliger Landrat als erster das Modell der Trägerschaft durch Optionskommunen vorgeschlagen hatte, sowie Großstädte u.a. Stuttgart, Essen, Wiesbaden.

Kritik

Das SGB II war schon im Gesetzgebungsverfahren umstritten und ist es nach seinem Inkrafttreten noch immer.

So hat sich zwar seit dem 1. Januar 2005 die Arbeitslosenquote insgesamt verringert,[1] der Anteil der Langzeitarbeitslosen ist jedoch nicht gesunken.[2]

Das Arbeitslosengeld II gewähre wegen des zu geringen Regelsatzes, der zudem durch Sanktionen noch gekürzt werden könne, kein menschenwürdiges Existenzminimum. Die mit der Agenda 2010 gleichzeitig geschaffenen atypischen Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere im Niedriglohnsektor schlössen die Beschäftigten von der gesellschaftlichen Teilhabe aus. Kinderarmut in Bedarfsgemeinschaften und künftige Altersarmut der Leistungsbezieher seien besonders deutliche Zeichen für mangelnde soziale Gerechtigkeit und soziale Spaltung.[3]

Ein alternativer Ansatz zum Grundsicherungskonzept des SGB II ist das sogenannte Bedingungslose Grundeinkommen. Es soll ohne sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung gewährt werden und nicht die Bereitschaft des Empfängers voraussetzen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Verhältnis zu anderen Leistungen

Durch das Instrument der Bedarfsgemeinschaft werden die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, für die das SGB II in erster Linie gilt, mit bestimmten Haushaltsmitgliedern zusammengefasst. Dadurch wird jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Leistungsbezieher, selbst, wenn es alleine ausreichend Einkommen hätte.

Leistungen nach SGB II sind bei Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG-Bezug grundsätzlich ausgeschlossen, es gibt jedoch Ausnahmen.

Gliederung

  • Kapitel 1: Fördern und Fordern
  • Kapitel 2: Anspruchsvoraussetzungen
  • Kapitel 3: Leistungen
    • Abschnitt 1: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
    • Abschnitt 2: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
      • Unterabschnitt 1: Leistungsanspruch
      • Unterabschnitt 2: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
      • Unterabschnitt 3: Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen
      • Unterabschnitt 4: Leistungen für Bildung und Teilhabe
      • Unterabschnitt 5: Sanktionen
      • Unterabschnitt 6: Verpflichtungen Anderer
  • Kapitel 4: Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
    • Abschnitt 1: Zuständigkeit und Verfahren
    • Abschnitt 2: Einheitliche Entscheidung
  • Kapitel 5: Finanzierung und Aufsicht
  • Kapitel 6: Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung
  • Kapitel 7: Statistik und Forschung
  • Kapitel 8: Mitwirkungspflichten
  • Kapitel 9: Bußgeldvorschriften
  • Kapitel 10: Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
  • Kapitel 11: Übergangs- und Schlussvorschriften

Literatur

  • Arbeitslosenprojekt TuWas (Hrsg.): Leitfaden zum Arbeitslosengeld II. Der Rechtsratgeber zum SGB II. Band 4, 6. Auflage (Stand: 1. Mai 2009), ISBN 978-3-940087-38-6. 12. Auflage (Stand 1. August 2016), ISBN 978-3-943787-57-3.[4]
  • Agenturschluss (Hrsg.): Schwarzbuch Hartz IV: Sozialer Angriff und Widerstand - Eine Zwischenbilanz. Assoziation A, Hamburg/Berlin 2006. ISBN 3-935936-51-6
  • Uwe Berlit: Änderungen zum Sanktionenrecht des SGB II zum 1. April 2011, info also 02/2011, 53 (PDF)
  • Roland Derksen: Grundsicherungsrecht - Hartz IV. Das Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende, 2013, ISBN 9783844262100
  • Andy Groth, Karl-Heinz Hohm: Die Rechtsprechung des BSG zum SGB II (entsprechender Vorgängeraufsatz in der NJW 2010, 2321), NJW 32/2011, 2335
  • Andy Groth, Heiko Siebel-Huffmann: Das neue SGB II, NJW 16/2011, 1105
  • Karl-Heinz Hohm (Hrsg.): Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch Zweites Buch (GK-SGB II), Grundsicherung für Arbeitsuchende, bearb. von Norbert Breunig et al. – Köln (Wolters Kluwer, Luchterhand) Loseblatt, ISBN 978-3-472-06976-8
  • Horst Marburger: SGB II. Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ausführliche Einführung in das Zweite Sozialgesetzbuch. Mit Gesetzestext und Verordnungen. 9. neub. Auflage 2009, ISBN 3-802974-81-6
  • Johannes Münder: SGB II. Lehr- und Praxiskommentar, 4. Auflage, Baden-Baden 2011, Verlag Nomos, ISBN 978-3-8329-5429-1
  • Arbeitslosenprojekt TuWas (Hrsg.): " SGB II . SGB III RBEG . Alg II-VO Die aktuelle Textausgabe" 4. Auflage Fachhochschulverlag 2011 ISBN 978-3-940087-73-7. 7. Auflage (Stand 11. August 2014) ISBN 978-3943787399.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesagentur für Arbeit: Zehn Jahre Hartz IV – eine Bilanz Presse Info 51 vom 10. Dezember 2014
  2. Christian Rickens: Hartz-Reformen und Langzeitarbeitslose: Die vergessene Million Der Spiegel, 1. Januar 2015
  3. Armutskongress: neue Hartz-IV-Welt schafft mehr Krankheit Kommunikationsplattform Esanum, 6. Juli 2016
  4. www.fhverlag.de