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Zweites Landamt Wertheim

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Das Zweite Landamt Wertheim war eine von 1813 bis 1819 bestehende Verwaltungseinheit im Norden des Großherzogtums Baden.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wertheim im 16. Jahrhundert.

Bis zum Ende des Heiligen Römischen Reich hatte die auf mehrere Linien aufgeteilte hochadlige Familie Löwenstein-Wertheim die Herrschaft über ein Territorium inne, das im Übergangsbereich zwischen Spessart, Bauland und Tauberland lag. In Umsetzung der Rheinbundakte von 1806 wurde sie mediatisiert, das Gebiet aufgeteilt und der Landeshoheit anderer Staaten unterstellt. Die Residenzstadt Wertheim an der Mündung der Tauber in den Main kam zu Baden. Im Sommer 1807 richtete dessen Regierung sechs standesherrliche Ämter ein, von denen sich mit Freudenberg, Bronnbach, Rothenfels (seit 1810 als Amt Steinfeld bezeichnet) und dem Amt Wertheim vier im näheren Umfeld Wertheims befanden. 1813 kam es hier zu einer Umstrukturierung. Die bestehenden Ämter wurden aufgelöst, ihre Ortschaften auf die neu gegründeten Stadt- und Erstes Landamt Wertheim (westlich der Tauber) und Zweites Landamt Wertheim (östlich des Flusses) aufgeteilt. Einige wenige Orte wurden auch an benachbarte Ämter abgetreten oder kamen von dort hinzu. Im Rahmen der Verwaltungsgliederung Badens zählte das Amt zum Kriminalamt Tauberbischofsheim innerhalb des Tauberkreises.[1] 1819 wurden die Orte des ehemaligen Amtes Steinfeld, die räumlich getrennt im Nordosten eine Exklave gebildet hatten, an das Königreich Bayern abgetreten, der Rest mit dem 1813 entstandenen Pendant zum Bezirksamt Wertheim vereinigt.[2]

Orte und Einwohnerzahlen 1814[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1814 wird für das Amt von diesen Orten und Einwohnerzahlen berichtet:[3]

Spätere Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch in der Folgezeit blieb Wertheim für die bei Baden verbliebenen Orte lange das Verwaltungszentrum auf überörtlicher Ebene. Bei der Auflösung des Bezirksamts 1938 wurde der Bereich dem Bezirksamt und späteren Landkreis Tauberbischofsheim zugeteilt, seit der Kreisreform 1973 liegt er zum Main-Tauber-Kreis. Das an Bayern abgetretene Gebiet gehört nach mehreren Verwaltungsreformen zum Landkreis Main-Spessart.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Juli 1813, Heft XXII, S. 138f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  2. Amtsgericht Wertheim: Das Stadt- und erste Landamt und das zweite Landamt Wertheim, beide Ämter wurden vereinigt 1819. Eintrag im Findbuch des Generallandesarchivs Karlsruhe.
  3. Johann L. Büchler (Herausgeber): Das Großherzogthum Baden nach seinen Kreisen, Hofgerichtsprovinzen und Amtsbezirken topographisch dargestellt. Zweite vermehrte und umgearbeitete Auflage 1814, S. 91f.