„Günter Freiherr von Gravenreuth“ – Versionsunterschied

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Laut einem Bericht der [[die tageszeitung|taz]] wurde Freiherr von Gravenreuth vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen versuchten [[Betrug]]es zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig.
Im September 2007 ist laut einem Bericht der [[die tageszeitung|taz]] Freiherr von Gravenreuth vom [[Amtsgericht Berlin-Tiergarten]] wegen versuchten [[Betrug]]es zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
<ref>[http://www.taz.de/index.php?id=medien&art=4521&src=SZ&id=medien-artikel&cHash=a3c7d888e5 ''Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt''] Die Tageszeitung, 11. September 2007</ref><ref>[http://www.heise.de/newsticker/meldung/95843 Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt ], heise online, 12. September 2007</ref>
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== Änderung des Familiennamens ==
== Änderung des Familiennamens ==

Version vom 12. September 2007, 17:33 Uhr

Günter Freiherr von Gravenreuth (* 12. Juli 1948 als Günter Dörr) ist seit 1981 Rechtsanwalt und Verleger in München.

Freiherr von Gravenreuth ist Verfasser juristischer Fachveröffentlichungen mit den Schwerpunkten Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz. Seinen Bekanntheitsgrad in der IT-Szene verdankt Freiherr von Gravenreuth hauptsächlich seiner umstrittenen Tätigkeit als Abmahnanwalt sowie unzähligen Streitgesprächen, die er mit seinen Kritikern in Diskussionsforen geführt hat.

Ausbildung

Freiherr von Gravenreuth hat bis 1966 technischer Zeichner gelernt, anschließend an der FH München 1973 ein Maschinenbau-Studium als Diplom-Ingenieur (FH) abgeschlossen und von 1973 bis 1978 an der LMU München Rechtswissenschaften studiert. Als Rechtsreferendar war er beim Bundespatentgericht, in einer Markenkammer des LG München I sowie in einer auf Patente spezialisierten Kanzlei tätig. Seit 1981 hat er die Anwaltszulassung und war zunächst bei einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei in München und dann bei einer Freisinger Patent- und Rechtsanwalts-Kanzlei tätig. Seit 1985 ist er selbständig, seit 1987 mit eigener Kanzlei.

Tätigkeiten

Bereits Mitte der 80er Jahre verfolgte er Asterix-Plagiate, in denen unlizenzierte Zeichnungen aus Asterix-Bänden mit neuen Texten in den Sprechblasen versehen wurden, um damit zum Beispiel auf satirische Weise gegen Kernkraft („Asterix und das Atomkraftwerk“), gegen die Nachrüstung („Asterix in Bombenstimmung“) oder gegen die „Startbahn West“ („Asterix im Hüttendorf“) zu protestieren. So wurden Tauschanzeigen von Comics-Sammlern durchsucht und Anfragen nach diesen Comics an alternative Buchhandlungen angeschrieben. Anbieter dieser Hefte erhielten Abmahnungen. Gegen den Veranstalter des Kölner Comic-Tauschtags stellte er Strafantrag, weil ein Teilnehmer dieser Veranstaltung entsprechende Hefte anbot und der Veranstalter dies wusste. Außerdem sorgte Freiherr von Gravenreuth dafür, dass diese Hefte seit 1985 im Comic-Preiskatalog nicht mehr mit Sammlerwert aufgeführt werden. Die Plagiate hatten zuletzt einen Sammlerwert, der um ein mehrfaches höher war als der der Originalhefte.

Bekannt wurde Freiherr von Gravenreuth, als einer seiner Testbesteller Ende 1992 auf verdächtig erscheinende Kleinanzeigen in Computerzeitschriften, in denen überwiegend Privatleute inserierten, die so genannten „Tanja-Briefe“ (unter dem Pseudonym „Tanja Nolte-Berndel“ und einigen weiteren weiblichen Pseudonymen) versandte.[1][2] Teilweise war diesen Briefen sogar ein Foto (aus einer Bildagentur) der vermeintlichen 15-jährigen Schreiberin beigelegt. Falls ein so Angeschriebener auf die Bitte um Software-Tausch des angeblichen Teenagers einging, wurde dieser bei entsprechender Beantwortung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht abgemahnt, gegebenenfalls auch angezeigt. Auch führten einige Fälle zu Hausdurchsuchungen. Von Kritikern wurde Freiherr von Gravenreuth vorgeworfen, dass er die Opfer doch selbst erst als „Tanja“ zu den Urheberrechtsverstößen angestachelt beziehungsweise zu einer Straftat aufgefordert hätte. Die Zivilgerichte und die Staatsanwaltschaften sahen dies aber anders.

Später tauchte sein Name immer wieder im Kontext von Abmahnungen auf, in denen er hauptsächlich Ansprüche aus dem Bereich des Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes durchsetzte. Da teilweise weitverbreitete Begriffe Anlass der Abmahnungen waren (wie zum Beispiel „Tricon“, „Explorer“ oder „Webspace“), forderte er im Auftrag seiner Mandantschaft häufig von sehr vielen Personen und Unternehmen kostenpflichtige Unterlassungen ein. Dies brachte ihm auch den Ruf eines Serien-Abmahners ein.

Speziell im Fall Symikron kam es bei der Verteidigung der Marke "Explora" auch zu Ungereimtheiten bezüglich mehrerer, von Mitarbeitern und Geschäftsführern der Symikron GmbH abgegebenen Versicherungen an Eides statt. Das Landgericht München I erklärte im Urteil vom 19. Juni 1996 - 7 HKO 11205/96, dass es diese für unglaubwürdig halte.[3] Später wurde in Prozessen behauptet, Microsoft habe für die Verwendung des Namens "Explorer" für den in Windows enthaltenen Dateimanager und Browser einen Lizenzvertrag mit Symikron abgeschlossen.

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2002 machte Günter Freiherr von Gravenreuth Schlagzeilen mit Abmahnungen und – wenn keine Unterlassungserklärungen abgegeben wurden – auch gerichtlich bezüglich E-Cards gegen Parteien wie die SPD, FDP, PDS, DVU, die Grünen und Die Republikaner. Diese hatten an der Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mails über so genannte E-Cards mitgewirkt. Im Jahre 2007 scheiterte er aber mit mehreren Anträgen, so einer einstweiligen Verfügung gegen die taz. Im Verfahren 15 0 346/06 scheiterte sein Anspruch daran, dass nach Ansicht des LG Berlin dem Verwender des Double-Opt-In-Verfahren nicht zugemutet werden kann, in jedem Einzelfall ausschließen, dass dieses nicht missbraucht wird. Allerdings verbreitet bereits die ungewöhnliche Häufigkeit, mit der Günter Freiherr von Gravenreuth durch die Zusendung von E-Cards und Opt-In- Bestätigungen betroffen sein will, den Geruch, dass er diese möglicherweise selbst bestellt oder bestellen lässt. So scheiterte er im gleichen Jahr auch gegen mindestens eine weitere Firma vor dem AG München ebenfalls darin, mittels einer Einstweiligen Verfügung gegen den Versand von Opt-In-Bestätigungen vorzugehen. Im rechtskräftigen Urteil (161 C 29330/06) heißt es: „Die Bitte an einen Emailempfänger, mitzuteilen, ob er in einen Emailverteiler aufgenommen werden will - so genanntes Double-Opt-In-Verfahren - ist keine Belästigung und muss daher hingenommen werden.“

Abmahnanwalt

Freiherr von Gravenreuth stellt für viele seiner Kritiker die Personifikation des geld- und publicitygierigen Abmahnanwaltes dar. Tatsächlich hatte er aufgrund eigentümlicher Mandate teilweise massenhafte Abmahnungen zu versenden (Abmahnwelle), die auch unter Juristen umstritten waren. Gerade mit dem Streit um die Marken „Rainbow“[4], „Tricon“ [4], „Ballermann“ [5] und „Explorer“ [6] machte er sich nicht nur bei großen Firmen, sondern auch bei Privatpersonen und Kleinunternehmen, die sich mangels eigener Rechtsabteilung und Rechtsschutzversicherung kaum eine Rechtsverteidigung leisten konnten, wenig Freunde. Den Vertrieb einer Linux-Version von SuSE stoppte er wegen einer Markenverletzung mittels einer einstweiligen Verfügung.[7]

Kanzlei

Ab 1988 arbeitete Freiherr von Gravenreuth mit Bernhard Syndikus zusammen. Beide traten als „Frhr. v. Gravenreuth & Syndikus Rechtsanwälte“ auf. Im Jahre 2005 schied Syndikus aus der Kanzlei aus.

Zur Person

Freiherr von Gravenreuth war nie öffentlichkeitsscheu: bereits in den 1980er Jahren gab er Computerzeitschriften wiederholt Interviews zum Thema der populistisch so bezeichneten „Raubkopien“ (richtig: „unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Computerprogramme“, die insbesondere nach dem „Gesetz zur Bekämpfung der Produktpiraterie“[8] straf- und zivilrechtlich verfolgt werden können).

In der IT-Szene und unter anderen Juristen hat Freiherr von Gravenreuth vehemente Kritiker, die sich mit ihm erbitterte Streitgespräche in den verschiedensten Diskussionsforen liefern. In einem der bekanntesten deutschen Foren, dem Heise-Forum, hat er mittlerweile Hausverbot und darf nach Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungserklärung dort keine Beiträge mehr verfassen.[9][10] In einem anderen Forum hat er sich nach einer ähnlichen Sperre erfolgreich wieder eingeklagt (LG München I Az.: 12 O 16615/06 - unveröffentlicht).

Nach Angaben von Spiegel Online[11] wurde Freiherr von Gravenreuth am 1. Dezember 2006 wegen „Veruntreuung von Mandantengeldern“ zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Als strafverschärfend wurde vom Gericht unter anderem eine Vorstrafe wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen gewertet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und nach Angaben des Internetportals Gulli.com hat Freiherr von Gravenreuth bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.[12]

Im September 2007 ist laut einem Bericht der taz Freiherr von Gravenreuth vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. [13][14][15]

Änderung des Familiennamens

Freiherr von Gravenreuth wurde als Günter Dörr geboren, änderte jedoch im Zuge der Liberalisierung des deutschen Namensrechtes am 24. Juni 1980 seinen Familiennamen und nahm den Mädchennamen seiner Mutter an,[16] die von der Familie Gravenreuth abstammt. Juristisch betrachtet ist diese Namensänderung rückwirkend (ex tunc) gültig, d. h. er trägt seinen nachträglich angenommenen Familiennamen Freiherr von Gravenreuth nun rein rechtlich gesehen bereits von Geburt an.

Von seinen Kritikern, u. a. auch aus Reihen der Nachfolgeverbände des in Deutschland abgeschafften Adels, wird diese nachträgliche Namensänderung gerne als nachträgliche Adelung bezeichnet bzw. als Scheinadeligkeit gerügt. Seit der Abschaffung der Vorrechte des Adels 1919 ist diese Unterscheidung in vermeintlichen und tatsächlichen Adel jedoch ohne rechtliche Bedeutung.

Das Genealogische Handbuch des in Bayern immatrikulierten Adels, ein Nachschlagwerk, welches über die Abstammung von Mitgliedern ehemals adeliger bayerischer Familien Aufschluss gibt, führt Günter Freiherr von Gravenreuth als sogenannten Namensträger, der gemäß den Statuten des Vereins Deutscher Adelsrechtsausschuss nicht als dem Adel zugehörig gilt.

Freiherr von Gravenreuth scheiterte vor dem LG München mit dem Versuch, die Nennung seines Geburtsnamens in einem Forum verbieten zu lassen.[17]

Schriften

  • Unterlassungsanspruch gegen Software-Kopier-Programme? In: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. 1985, S. 504. (Eine Diskussion, die 2004 durch das geänderte Urheberrechtsgesetz erneut aufkam.)
  • Dunkelziffern und Schadenshöhe im Bereich der Software-Piraterie. In: Computer und Recht. 1986, S. 111.
  • Probleme im Zusammenhang mit der Minderung oder Wandelung mangelhafter Software. In: Betriebs-Berater. 1989, S. 1925.
  • Günter Freiherr von Gravenreuth, Alexander Kleinjung: Sind kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummern im Rahmen der Anbieterkennung gemäß § 6 TDG zulässig?. In: JurPC. Web-Dok. 273/2003, Abs. 1–22 ([1])
  • Open Source und fremder Code nach zwingendem nationalem Recht. In: JurPC. Web-Dok. 209/2004, Abs. 1–17 ([2])
  • Spionageabwehr gegen Computerspiel; Heitere Episoden aus der Cracker- und Computerfreak-Szene. München 1995 ISBN 3-930082-03-9

Quellen

  1. Dirk Estenfeld: „Die Geschichte der Tanja N. Über die Praktiken des Herrn Grafenreuth“. In: Chippie. hr2, 1.10.1994.
  2. Jörg Reinholz: Drei Beispiele der Tanja-Briefe
  3. Jurawelt.com: LG München I: Explorer/Explora (Wiedergabe des Urteils des Landgerichts München I vom 19. Juni 1996 - 7 HKO 11205/96)
  4. a b Georg Schnurer: Triton: Vorsicht, Abmahnung!, c't 8/95, S. 26
  5. http://www.hausbau-anleitung.de/index.php3?action=Internet-News&link=news/news523&jahr=2000 (URL ungültig)
  6. heise online: OLG München: "FTP-Explorer"-Link verletzt Markenrecht, 2. August 2001
  7. tecCHANNEL: Verfügung: Gravenreuth stoppt SuSE-Linux, 9. Januar 2001
  8. Institut für Urheber- und Medienrecht: Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie, 7. März 1990
  9. Foreneintrag des Heise-Redakteurs H. Bleich vom 16. 01. 2006 bei Heise-Online
  10. Heise online: Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber, 12. Februar 2007
  11. Felix Knoke: Netzwelt-Ticker - Web 2.0, made in Germany, Spiegel Online, 5. Dezember 2006
  12. Gravenreuth zum Münchner Urteil: Berufung kommt, Geschäftslage prima, Gulli, 4. Dezember 2006
  13. Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt Die Tageszeitung, 11. September 2007
  14. Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt , heise online, 12. September 2007
  15. Spiegel Online: Sechs Monate Haft für "Abmahn-Anwalt"
  16. Heise online: Was war. Was wird., 11. Februar 2001
  17. Landgericht München I, Urteil v. 25.10.2006 - Az.: 30 O 11973/05 - Hausrecht bei Internet-Foren,

Weblinks