„Verschwörung“ – Versionsunterschied

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Der Begriff '''Verschwörung''' (oder '''[[Konspiration]]''') ist die [[Substantiv]]ierung der Übersetzung (16. Jh.) des [[lateinisch]]en Verbs ''coniurare = sich heimlich (durch Eid/Schwur) verbünden''. Die heimliche Verbündung dient der Durchführung eines Plans mit entweder (a) selbstsüchtiger verwerflicher Zielsetzung zum Schaden Anderer oder (b) zwecks Beseitigung von - tatsächlichen oder vermeintlichen - Missständen. Die Zielsetzung einer Verschwörung beruht daher nicht immer auf niederen Motiven, sie basiert jedoch in jedem Falle auf Täuschung.
Der Begriff '''Verschwörung''' (oder '''[[Konspiration]]''') ist die [[Substantiv]]ierung der

Der Begriff der Verschwörung ist [[Pejoration|negativ besetzt]]. Er wird nicht zur Selbstbeschreibung einer Gruppe gebraucht. Ausnahme ist die ''Verschwörung der Gleichen'' des französischen Frühsozialisten [[Babeuf|Gracchus Babeuf]].

Die Heimlichkeit einer Verschwörung wird von der staatlich sanktionierten [[Konspiration|Geheimhaltung]], z. B. der [[Geheimdienst]]e, unterschieden. Hierbei entsteht das Problem, dass diese auch im [[Demokratie|demokratischen]] [[Rechtsstaat]] der [[Parlament|parlamentarischen]] Kontrolle nur eingeschränkt unterliegen und daher versucht sein können, in ihren Zielen oder Mitteln [[illegal]] oder [[Legitimität|illegitim]] vorzugehen.

== Rechtliche Einordnung ==
Eine '''Verschwörung''' ist ein [[Geheimhaltung|geheimer]] Zusammenschluss mehrerer Personen zu einem [[illegal]]en oder [[Legitimität|illegitimen]] Zweck, im Gegensatz zu legalen und offenen [[Kooperation]]en. Die Verschwörung ist strafbar nach §30 Abs. 2 des deutschen [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|Strafgesetzbuches]], wenn es sich bei ihrem Gegenstand um ein Verbrechen handelt.

Die Teilnehmer einer Verschwörung im strafrechtlichen Sinn geben eine Willenserklärung ab (siehe [[Einigung]]), die auf das Erreichen eines oft ungesetzlichen Ziels gerichtet ist. Im erweiterten Sinn kann auch [[konkludentes Handeln]] zu einer impliziten Verschwörung führen und [[Mitwisser]]schaft als passive Mitverschwörung gelten.

Grundsätzlich ist die [[Geheimhaltung]] von Vorgängen strafrechtlich nicht relevant. Geheimhaltung wird in einigen Fällen rechtlich sogar geschützt bzw. gefordert ([[Zeugnisverweigerungsrecht]] der [[Strafprozessordnung (Deutschland)|Strafprozessordnung]], [[Betriebsgeheimnis]] und [[Geheimnisschutz]] bei Fragen der nationalen Sicherheit).

Neben der Anerkennung des Vertrauensschutzes im Rechtsweg existieren ausnehmende Gesetze zur [[Offenlegungspflicht]] bei bestimmten Vorgängen, etwa im [[Aktienrecht]] und dem [[Kartellrecht]]. Bei Fragen der öffentlichen Sicherheit wird in einigen Fällen das Nichthandeln bei Kenntnisnahme ungesetzlicher Vorgänge verfolgt (Mitwisserschaft).

Der Begriff der Verschwörung taucht im Rechtsweg hauptsächlich bei der Planung von [[Verbrechen]] auf, bei denen schon der Versuch strafbar ist. Hierbei wird der Grad der Beteiligung an den Vorbereitungen geahndet.

== Arten der Verschwörung ==
Je nach der Verwerflichkeit des Zwecks kann man unterschiedliche Arten der Verschwörung unterscheiden, von Wirtschaftsverbrechen (z. B. verbotenes [[Kartell]]) über [[kriminelle Vereinigung]]en (z. B. [[Mafia]]) bis hin zu [[Staatsstreich]] und [[Putsch]].

Eine Verschwörung kann durch einen gegenseitigen [[Schwur]] der Beteiligten abgesichert werden. Auch das gemeinsame Begehen von Verbrechen oder Geheimwissen über andere Mitglieder und damit gegenseitige Erpressbarkeit können die verschworene Gemeinschaft zusammenhalten. Verlässt einer der Verschwörer den Bund, wird dieses von den anderen Verschwörern meist [[Rache|gerächt]], oft sogar durch weithin abschreckende [[Mord|Ermordung]] des Verräters. Im Strafrecht werden deshalb die Abtrünnigen einer [[Kriminelle Vereinigung|Kriminellen Vereinigung]] mit der [[Kronzeugenregelung]] bedacht, auch bei der Kartellzerschlagung werden Verräter und Reuige belohnt.

Im Rahmen des ''war on drugs'', der organisierten staatlichen [[Rauschmittel]]bekämpfung der [[Drug Enforcement Administration|DEA]] in den USA, wurde '''Verschwörung''' in den Vereinigten Staaten als [[Sonderrechtsform]] juristisch definiert. Dabei wurden bestimmte problematische Zwangsmittel eingeführt wie die strafbewehrte Verpflichtung zur Aussage gegen Angehörige (siehe dazu: Amy Ralston: ''Die XTC-Verschwörung'', 2003, ISBN 3930442671).

== Beispiele ==
==== Politische Verschwörungen ====
* [[Catilinarische Verschwörung]] (Versuchter [[Staatsstreich]] des [[Lucius Sergius Catilina]])
* Ermordung [[Julius Caesar|Caesars]]
* [[Babington-Verschwörung]] ([[Maria Stuart]])
* [[Machtergreifung]] der NSDAP laut Anklagepunkt 1 im [[Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher]]
* Geheimloge [[Propaganda Due]]
* [[Rote Kapelle]]
* [[Schwarze Hand]] - Attentat auf den österreichischen Thronfolger 1914, das den [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] auslöste
* [[20. Juli 1944]] (Attentat auf [[Adolf Hitler]])
* [[Ärzteverschwörung]] (1952 in der Sowjetunion)
* [[Salvador Allende#Der Putsch|Putsch am 11. September 1973 in Chile]] - durch die amerikanische CIA und deren Verbündete in führenden chilenischen Kreisen
* [[Watergate-Affäre|Watergate]] - Komplott des US-Präsidenten Nixon und seines Kabinetts gegen die Demokraten, das 1974 zum Rücktritt Nixons führt

==== Kriminelle Vereinigungen und Terroristen ====
* [[Mafia]]
* [[Rote Armee Fraktion|RAF]]
* [[Al Kaida]]
* [[Triaden]]
* [[Yakuza]]
* [[Tupamaros Westberlin]]

==== Verschwörungen in der Wirtschaft ====
* Im Jahr 1949 wurde [[General Motors]] wegen Verstoßes gegen die Antitrustgesetze verurteilt. Nach dem Aufkauf und der Übernahme der Instandhaltung von Straßenbahnen in verschiedenen US-Städten hatte der Konzern sie durch Busse ersetzt, um den Straßenbau und Automobilverkehr voranzutreiben.
* Das [[Zementkartell]] in Berlin.
* Das [[Frankfurter Kabelkartell]].
* Die [[Lopez-Affäre]] (Betriebsspionage von [[Volkswagen|VW]] gegen [[Opel]]).

== Siehe auch ==
*[[Verschwörungstheorie]], [[Geheimbund]],
*[[Putsch]], [[Kabale (Begriff)|Kabale]]

== Weblinks ==
* [http://www.verfassungsschutz-bw.de/lfv/lfv_glossar.htm Glossar des Verfassungsschutzes]
* [http://daheim-magazin.de/media/Daheim_7_06.pdf 7. Ausgabe des "daheim-magazin" Thema: VERSCHWÖRUNG]
* [http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,449539,00.html Spiegel Online 1. Dezember 2006 Thomas Grüter "Die Psychologie der Konspiration"]

{{Rechtshinweis}}

[[Kategorie:Kooperation]]
[[Kategorie:Besondere Strafrechtslehre]]

[[Kategorie:Verschwörung|!]]

[[en:Conspiracy (political)]]
[[es:Complot]]
[[fi:Salaliitto]]
[[fr:Conspiration]]
[[hr:Urota]]
[[it:Cospirazione]]
[[lt:Sąmokslas]]
[[nl:Samenzwering]]
[[sv:Konspiration]]

Version vom 19. September 2007, 19:44 Uhr

Der Begriff Verschwörung (oder Konspiration) ist die Substantivierung der Übersetzung (16. Jh.) des lateinischen Verbs coniurare = sich heimlich (durch Eid/Schwur) verbünden. Die heimliche Verbündung dient der Durchführung eines Plans mit entweder (a) selbstsüchtiger verwerflicher Zielsetzung zum Schaden Anderer oder (b) zwecks Beseitigung von - tatsächlichen oder vermeintlichen - Missständen. Die Zielsetzung einer Verschwörung beruht daher nicht immer auf niederen Motiven, sie basiert jedoch in jedem Falle auf Täuschung.

Der Begriff der Verschwörung ist negativ besetzt. Er wird nicht zur Selbstbeschreibung einer Gruppe gebraucht. Ausnahme ist die Verschwörung der Gleichen des französischen Frühsozialisten Gracchus Babeuf.

Die Heimlichkeit einer Verschwörung wird von der staatlich sanktionierten Geheimhaltung, z. B. der Geheimdienste, unterschieden. Hierbei entsteht das Problem, dass diese auch im demokratischen Rechtsstaat der parlamentarischen Kontrolle nur eingeschränkt unterliegen und daher versucht sein können, in ihren Zielen oder Mitteln illegal oder illegitim vorzugehen.

Rechtliche Einordnung

Eine Verschwörung ist ein geheimer Zusammenschluss mehrerer Personen zu einem illegalen oder illegitimen Zweck, im Gegensatz zu legalen und offenen Kooperationen. Die Verschwörung ist strafbar nach §30 Abs. 2 des deutschen Strafgesetzbuches, wenn es sich bei ihrem Gegenstand um ein Verbrechen handelt.

Die Teilnehmer einer Verschwörung im strafrechtlichen Sinn geben eine Willenserklärung ab (siehe Einigung), die auf das Erreichen eines oft ungesetzlichen Ziels gerichtet ist. Im erweiterten Sinn kann auch konkludentes Handeln zu einer impliziten Verschwörung führen und Mitwisserschaft als passive Mitverschwörung gelten.

Grundsätzlich ist die Geheimhaltung von Vorgängen strafrechtlich nicht relevant. Geheimhaltung wird in einigen Fällen rechtlich sogar geschützt bzw. gefordert (Zeugnisverweigerungsrecht der Strafprozessordnung, Betriebsgeheimnis und Geheimnisschutz bei Fragen der nationalen Sicherheit).

Neben der Anerkennung des Vertrauensschutzes im Rechtsweg existieren ausnehmende Gesetze zur Offenlegungspflicht bei bestimmten Vorgängen, etwa im Aktienrecht und dem Kartellrecht. Bei Fragen der öffentlichen Sicherheit wird in einigen Fällen das Nichthandeln bei Kenntnisnahme ungesetzlicher Vorgänge verfolgt (Mitwisserschaft).

Der Begriff der Verschwörung taucht im Rechtsweg hauptsächlich bei der Planung von Verbrechen auf, bei denen schon der Versuch strafbar ist. Hierbei wird der Grad der Beteiligung an den Vorbereitungen geahndet.

Arten der Verschwörung

Je nach der Verwerflichkeit des Zwecks kann man unterschiedliche Arten der Verschwörung unterscheiden, von Wirtschaftsverbrechen (z. B. verbotenes Kartell) über kriminelle Vereinigungen (z. B. Mafia) bis hin zu Staatsstreich und Putsch.

Eine Verschwörung kann durch einen gegenseitigen Schwur der Beteiligten abgesichert werden. Auch das gemeinsame Begehen von Verbrechen oder Geheimwissen über andere Mitglieder und damit gegenseitige Erpressbarkeit können die verschworene Gemeinschaft zusammenhalten. Verlässt einer der Verschwörer den Bund, wird dieses von den anderen Verschwörern meist gerächt, oft sogar durch weithin abschreckende Ermordung des Verräters. Im Strafrecht werden deshalb die Abtrünnigen einer Kriminellen Vereinigung mit der Kronzeugenregelung bedacht, auch bei der Kartellzerschlagung werden Verräter und Reuige belohnt.

Im Rahmen des war on drugs, der organisierten staatlichen Rauschmittelbekämpfung der DEA in den USA, wurde Verschwörung in den Vereinigten Staaten als Sonderrechtsform juristisch definiert. Dabei wurden bestimmte problematische Zwangsmittel eingeführt wie die strafbewehrte Verpflichtung zur Aussage gegen Angehörige (siehe dazu: Amy Ralston: Die XTC-Verschwörung, 2003, ISBN 3930442671).

Beispiele

Politische Verschwörungen

Kriminelle Vereinigungen und Terroristen

Verschwörungen in der Wirtschaft

  • Im Jahr 1949 wurde General Motors wegen Verstoßes gegen die Antitrustgesetze verurteilt. Nach dem Aufkauf und der Übernahme der Instandhaltung von Straßenbahnen in verschiedenen US-Städten hatte der Konzern sie durch Busse ersetzt, um den Straßenbau und Automobilverkehr voranzutreiben.
  • Das Zementkartell in Berlin.
  • Das Frankfurter Kabelkartell.
  • Die Lopez-Affäre (Betriebsspionage von VW gegen Opel).

Siehe auch

Weblinks