„Contergan (Film)“ – Versionsunterschied

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* [http://www.wdr.de/unternehmen/presselounge/pressemitteilungen/2007/04/20070410_conterganurteil.phtml Pressemitteilung des WDR zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung]
* [http://www.wdr.de/unternehmen/presselounge/pressemitteilungen/2007/04/20070410_conterganurteil.phtml Pressemitteilung des WDR zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung]
* [http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,508191,00.html „Gefühlvoll gegen das Vergessen“] Rezension auf [[Spiegel Online]], 27. September 2007


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Version vom 28. September 2007, 02:39 Uhr

Film
Titel Contergan – Eine einzige Tablette
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Deutsch
Länge 180 Minuten
Stab
Regie Adolf Winkelmann
Drehbuch Benedikt Röskau
Produktion Volker Hahn, Michael Souvignier
Musik Hans Steingen
Kamera David Slama
Schnitt Rudi Heinen
Besetzung

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Eine einzige Tablette ist ein als Fernseh-Zweiteiler konzipierter Film des Fernsehproduzenten Michael Souvignier, in dem der Contergan-Skandal fiktional aufgearbeitet wird. Das Drehbuch schrieb Benedikt Röskau, Regie führte Adolf Winkelmann. Eine Hauptrolle, ein contergangeschädigtes Mädchen, wird von Denise Marko aus Schrobenhausen in Bayern gespielt, die ohne Arme und mit nur einem Bein zur Welt gekommen ist. Denise besucht trotz ihrer Behinderung eine Regelschule und verwendet keine Prothesen.

Der Film sollte ursprünglich im Herbst 2006 in der ARD laufen. Die Ausstrahlung wurde jedoch von der Firma Grünenthal in Stolberg (Rheinland), welche das Schlafmittel seinerzeit vertrieben hat, sowie durch den Rechtsanwalt Herrn K. H. Schulte-Hillen, der sich im Film wiedererkennbar dargestellt sieht, per einstweiliger Verfügung am Landgericht Hamburg verhindert. Grünenthal kritisiert, dass das Thema für einen Unterhaltungsfilm nicht geeignet sei und dass die Ereignisse in verschiedenen Schlüsselszenen entstellend dargestellt würden.[1]

Grundlage der Verfügung war allerdings eine frühe und längere Drehbuchfassung, die bis zur Aufnahme der Dreharbeiten, allein aufgrund üblicher dramaturgischer Erwägungen, verändert bzw. gekürzt worden war. Am 10. April 2007 wurde das Urteil vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg weitgehend aufgehoben. Der Film unterschied sich in Teilen von der streitgegenständlichen und zum Zeitpunkt des Verfügungsantrages bereits veralteten Drehbuchfassung.[2]. Am 15. Mai hat das Landgericht Hamburg die letzten einstweiligen Verfügungen des Pharma-Unternehmens gegen den WDR und die Produktionsfirma Zeitsprung aufgehoben. [3] In dem praktisch gleichlautenden Hauptsacheverfahren, das ebenfalls am 15. Mai 2007 vor der selben Zivilkammer des Landgerichts Hamburg, verhandelt wurde, sollte am 20. Juli 2007 ein Urteil ergehen. Wegen einer geplanten Aufführung des Films auf dem Filmfest München, wurden von den Klägern Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht gegen den Film gestellt. Aus Respekt vor dem Höchsten Gericht, das im Frühsommer 2007, vor allem wegen Anträgen im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm, völlig überlastet war, hat der Produzent auf die Vorführung verzichtet, um die Richter nicht unter unnötigen Zeitdruck zu setzen - obwohl rechtlich aus der Sicht des Produzenten nichts gegen eine Vorführung gesprochen hätte. Allerdings hätte der Produzent andernfalls damit rechnen müssen, dass eine Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes gegen ihn ergangen wäre. FAZ v. 21. Juli 2007, S. 39: „Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg… hat am Freitag (20.07.2006) einen Aussetzungsbeschluss verkündet. Man wolle die Entscheidung der Verfassungsrichter abwarten und erst am 21. September eine landgerichtliche Entscheidung …. verkünden". In einer am 5. Sept. 2007 veröffentlichten Eilentscheidung wiesen die Karlsruher Richter die Klagen des Contergan-Herstellers Grünenthal sowie eines Anwalts ab. Artikel in der Netzeitung vom 5. Sept. 2007. In einem Beschluss vom 29. August 2007 weist das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Film zurück. "Es stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheit der Rundfunkanstalt zur Gestaltung und Verbreitung ihres Programms dar, wenn sie durch Erlass einer Eilanordnung an der Erstausstrahlung eines Spielfilms zu einem nach Gesichtspunkten der tagesaktuellen Bedeutsamkeit gewählten Zeitpunkt und in einem nach medienspezifischen Gesichtspunkten gewählten Kontext gehindert wird." so das BVerfG in einer Pressemitteilung vom 5. September 2007 (88/2007). Weiter heißt es: "Die Abwägung der aufgezeigten Folgen ergibt nicht, dass die den Beschwerdeführern bei der Verweigerung einer Eilentscheidung drohenden Nachteile schwerer wögen als die mit ihrem Erlass verbundenen Beeinträchtigungen der Belange der Rundfunkanstalt und des Informationsinteresses der Öffentlichkeit." (1 BvR 1223/07; 1 BvR 1224/07; 1 BvR 1225/07; 1 BvR 1226/07). Der Film wird am 7. und 8. November 2007 in der ARD ausgestrahlt. </ref>

Quellen

  1. Kölner Stadt-Anzeiger, 17. März 2006
  2. FAZ v. 11. April 2007, S. 38: „…Explizit hat die Senatsvorsitzende in der Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass der jetzt weitgehend freigegebene Film längst nicht mehr derselbe sei, um den anfangs gestritten wurde.“
  3. Netzeitung:Etappensieg für Film über Contergan- Skandal

Weblinks