„Amtsgericht Frankfurt am Main“ – Versionsunterschied
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==Siehe auch== |
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Version vom 30. Oktober 2007, 09:17 Uhr
Das Amtsgericht Frankfurt am Main (AG Frankfurt) ist ein deutsches Amtsgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Frankfurt am Main.
Zuständigkeit
Das AG Frankfurt ist örtlich zuständig für die Stadt Frankfurt und in den Städten Bad Vilbel, Eschborn, Hattersheim am Main, Hofheim am Taunus und Karben sowie den Gemeinden Kriftel, Liederbach am Taunus und Sulzbach. Sachlich zuständig ist es für alle den Amtsgerichten gesetzlich zugewiesenen Streitigkeiten.
Übergeordnete Gerichte
Dem AG Frankfurt übergeordnet ist das Landgericht Frankfurt im Oberlandesgerichtsbezirk des Oberlandesgerichtes Frankfurt.
Sitz
Die Anschrift des Amtsgerichtes lautet: Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main. Daneben bestehen in Frankfurt Außenstellen in der Heiligkreuzgasse 34, in der Hammelsgasse 1, in der Klingerstraße 20 und in der Zuckschwerdtstraße 58.
Wissenswertes
Zuletzt fiel das Amtsgericht Frankfurt durch eine richterlichen Hinweis einer Familienrichterin auf, welche unter Bezugnahme auf den Koran einen Antrag auf Prozesskostenhilfe in einem Ehescheidungsverfahren darauf hinwies, dass sie den Antrag zurückweisen würde, da dies im Marokkanischen Kulturkreis "üblich" sei und weil der Koran ein Züchtigungsrecht in der Ehe vorsehe. Die Richterin wurde für befangen erklärt.[1]