„Amtsgericht Frankfurt am Main“ – Versionsunterschied

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==Wissenswertes==
==Wissenswertes==
Als '''Koranurteil''' oder '''Koran-Verweis''' ging die Entscheidung einer [[Amtsgericht Frankfurt am Main|Frankfurter]] Richterin aus dem Jahre 2007 in die Justizgeschichte ein.
Zuletzt fiel das Amtsgericht Frankfurt durch eine richterlichen Hinweis einer [[Familiengericht|Familienrichterin]] auf, welche unter Bezugnahme auf den [[Koran]] einen Antrag auf [[Prozesskostenhilfe]] in einem [[Ehescheidung|Ehescheidungsverfahren]] darauf hinwies, dass sie den Antrag zurückweisen würde, da dies im Marokkanischen Kulturkreis "üblich" sei und weil der Koran ein Züchtigungsrecht in der Ehe vorsehe. Die Richterin wurde für befangen erklärt.<ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472966,00.html Spiegel-Online vom 21. März 2007]</ref>

Die Entscheidung der Richterin im [[Scheidung]]sverfahren gegen eine aus [[Marokko]] stammende Deutsche, eine von ihr beantragte vorzeitige Scheidung mit Bezugnahme auf den Koran abzuweisen, löste einen [[Justizskandal]] aus. Die Richterin begründete ihre Entscheidung, eine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB liege nicht vor, unter anderem damit, dass beide Eheleute aus dem islamischen Kulturkreis stammen – obwohl auch in ihrem Herkunftsland Marokko Gewalt gegen Frauen einen Straftatbestand darstellt.<ref>[[Der Spiegel]]: [http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472951,00.html Sturm der Entrüstung über Koran-Richterin] 21. März 2007</ref>
<ref>[[Stern (Zeitschrift)|Stern]]: [http://www.stern.de/politik/deutschland/:Presseschau-Fast-Gei%DFelung-Koran-%C4u%DFerung/585396.html Sturm der Entrüstung über Koran-Richterin] 21. März 2007</ref> Die Richterin wurde für befangen erklärt.


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Version vom 2. November 2007, 11:11 Uhr

Die Gerichtsstraße in Frankfurt mit dem Amts- und dem Landgericht

Das Amtsgericht Frankfurt am Main (AG Frankfurt) ist ein deutsches Amtsgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Frankfurt am Main.

Zuständigkeit

Das AG Frankfurt ist örtlich zuständig für die Stadt Frankfurt und in den Städten Bad Vilbel, Eschborn, Hattersheim am Main, Hofheim am Taunus und Karben sowie den Gemeinden Kriftel, Liederbach am Taunus und Sulzbach. Sachlich zuständig ist es für alle den Amtsgerichten gesetzlich zugewiesenen Streitigkeiten.

Übergeordnete Gerichte

Dem AG Frankfurt übergeordnet ist das Landgericht Frankfurt im Oberlandesgerichtsbezirk des Oberlandesgerichtes Frankfurt.

Sitz

Außenstelle Zuckschwerdtstraße

Die Anschrift des Amtsgerichtes lautet: Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main. Daneben bestehen in Frankfurt Außenstellen in der Heiligkreuzgasse 34, in der Hammelsgasse 1, in der Klingerstraße 20 und in der Zuckschwerdtstraße 58.

Wissenswertes

Als Koranurteil oder Koran-Verweis ging die Entscheidung einer Frankfurter Richterin aus dem Jahre 2007 in die Justizgeschichte ein.

Die Entscheidung der Richterin im Scheidungsverfahren gegen eine aus Marokko stammende Deutsche, eine von ihr beantragte vorzeitige Scheidung mit Bezugnahme auf den Koran abzuweisen, löste einen Justizskandal aus. Die Richterin begründete ihre Entscheidung, eine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB liege nicht vor, unter anderem damit, dass beide Eheleute aus dem islamischen Kulturkreis stammen – obwohl auch in ihrem Herkunftsland Marokko Gewalt gegen Frauen einen Straftatbestand darstellt.[1] [2] Die Richterin wurde für befangen erklärt.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Der Spiegel: Sturm der Entrüstung über Koran-Richterin 21. März 2007
  2. Stern: Sturm der Entrüstung über Koran-Richterin 21. März 2007

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