„Contergan (Film)“ – Versionsunterschied

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* [http://www.wdr.de/themen/kultur/film/eine_einzige_tablette/interview.jhtml Interview mit dem Regisseur Adolf Winkelmann]
* [http://www.wdr.de/themen/kultur/film/eine_einzige_tablette/interview.jhtml Interview mit dem Regisseur Adolf Winkelmann]
* [http://www.wdr.de/unternehmen/presselounge/pressemitteilungen/2007/04/20070410_conterganurteil.phtml Pressemitteilung des WDR zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung]
* [http://www.wdr.de/unternehmen/presselounge/pressemitteilungen/2007/04/20070410_conterganurteil.phtml Pressemitteilung des WDR zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung]
* [http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,515724,00.html „"Ich habe immer daran geglaubt"“] Gespräch mit dem Produzenten Michael Souvignier auf [[Spiegel Online]], 6. November 2007


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Version vom 7. November 2007, 01:32 Uhr

Film
Titel Contergan – Eine einzige Tablette
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Deutsch
Länge 180 Minuten
Stab
Regie Adolf Winkelmann
Drehbuch Benedikt Röskau
Produktion Volker Hahn, Michael Souvignier
Musik Hans Steingen
Kamera David Slama
Schnitt Rudi Heinen
Besetzung

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Contergan ist ein als Fernseh-Zweiteiler konzipierter Film des Fernsehproduzenten Michael Souvignier, in dem der Contergan-Skandal fiktional aufgearbeitet wird. Das Drehbuch schrieb Benedikt Röskau, Regie führte Adolf Winkelmann.

Prozess

Der Film sollte ursprünglich im Herbst 2006 in der ARD laufen. Die Ausstrahlung wurde jedoch von der Firma Grünenthal in Stolberg (Rheinland), welche das Schlafmittel seinerzeit vertrieben hat, sowie einem Rechtsanwalt, der sich im Film wiedererkennbar dargestellt sieht, per einstweiliger Verfügung am Landgericht Hamburg verhindert. Grünenthal kritisiert, dass das Thema für einen Unterhaltungsfilm nicht geeignet sei und dass die Ereignisse in verschiedenen Schlüsselszenen entstellend dargestellt würden.[1]

Grundlage der Verfügung war eine frühe und längere Drehbuchfassung, die bis zur Aufnahme der Dreharbeiten, aufgrund üblicher dramaturgischer Erwägungen, verändert bzw. gekürzt worden war. Am 10. April 2007 wurde das Urteil vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg weitgehend aufgehoben. Der Film unterschied sich in Teilen von der streitgegenständlichen und zum Zeitpunkt des Verfügungsantrages bereits veralteten Drehbuchfassung.[2] Am 15. Mai 2007 hat das Landgericht Hamburg die letzten einstweiligen Verfügungen des Pharma-Unternehmens gegen den WDR und die Produktionsfirma Zeitsprung aufgehoben.[3]

In dem praktisch gleichlautenden Hauptsacheverfahren, das ebenfalls am 15. Mai 2007 vor der selben Zivilkammer des Landgerichts Hamburg, verhandelt wurde, sollte am 20. Juli 2007 ein Urteil ergehen. Wegen einer geplanten Aufführung des Films auf dem Filmfest München, wurden von den Klägern Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht gegen den Film gestellt. Aus Respekt vor dem Höchsten Gericht, das im Frühsommer 2007, vor allem wegen Anträgen im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm, völlig überlastet war, hat der Produzent auf die Vorführung verzichtet, um die Richter nicht unter unnötigen Zeitdruck zu setzen - obwohl rechtlich aus der Sicht des Produzenten nichts gegen eine Vorführung gesprochen hätte. Allerdings hätte der Produzent andernfalls damit rechnen müssen, dass eine Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes gegen ihn ergangen wäre.[4]

In einer am 5. Sept. 2007 veröffentlichten Eilentscheidung wiesen die Karlsruher Richter die Klagen des Contergan-Herstellers Grünenthal sowie eines Anwalts ab.[5] In einem Beschluss vom 29. August 2007 weist das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Film zurück.

„Es stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheit der Rundfunkanstalt zur Gestaltung und Verbreitung ihres Programms dar, wenn sie durch Erlass einer Eilanordnung an der Erstausstrahlung eines Spielfilms zu einem nach Gesichtspunkten der tagesaktuellen Bedeutsamkeit gewählten Zeitpunkt und in einem nach medienspezifischen Gesichtspunkten gewählten Kontext gehindert wird. [...] Die Abwägung der aufgezeigten Folgen ergibt nicht, dass die den Beschwerdeführern bei der Verweigerung einer Eilentscheidung drohenden Nachteile schwerer wögen als die mit ihrem Erlass verbundenen Beeinträchtigungen der Belange der Rundfunkanstalt und des Informationsinteresses der Öffentlichkeit.“

BVerfG: Pressemitteilung vom 5. September 2007[6]

Kritiken

„Der Film ist Qualitätsfernsehen erster Güte und ein zutiefst bewegendes Plädoyer für Menschlichkeit.“

Peter Luley: Spiegel Online[7]

Besonderheiten

Eine Hauptrolle, ein contergangeschädigtes Mädchen, wird von Denise Marko aus Schrobenhausen in Bayern gespielt, die ohne Arme und mit nur einem Bein zur Welt gekommen ist. Denise besucht trotz ihrer Behinderung eine Regelschule und verwendet keine Prothesen.

Einzelnachweise

  1. Kölner Stadt-Anzeiger, 17. März 2006
  2. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. April 2007, S. 38
  3. Netzeitung:Etappensieg für Film über Contergan- Skandal
  4. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21. Juli 2007, S. 39
  5. Artikel in der Netzeitung vom 5. Sept. 2007.
  6. Pressemitteilung BVerfG 88/2007
  7. „Gefühlvoll gegen das Vergessen“ Rezension auf Spiegel Online, 27. September 2007

Weblinks