„Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996/Neuerungen“ – Versionsunterschied

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Gemäß Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach waren im Jahr 1997 10&nbsp;% der deutschen Bevölkerung ab 16 Jahren für die Rechtschreibreform, 70&nbsp;% dagegen, und 20&nbsp;% war die Rechtschreibreform egal. Im April 2002 waren 10&nbsp;% für die Rechtschreibreform, 56&nbsp;% dagegen, und 33&nbsp;% war sie egal.<ref>Allensbacher Berichte, 2002 / Nr. 7 ([http://www.ifd-allensbach.de/pdf/prd_0207.pdf Online], PDF, 11&nbsp;[[Byte|kB]]).</ref> Im Juli 2005 waren 8&nbsp;% für die Rechtschreibreform, 61&nbsp;% dagegen, und 31&nbsp;% war sie egal.<ref>Allensbacher Berichte, 2005 / Nr. 11 ([http://www.ifd-allensbach.de/news/prd_0511.html Online]).</ref>
Gemäß Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach waren im Jahr 1997 10&nbsp;% der deutschen Bevölkerung ab 16 Jahren für die Rechtschreibreform, 70&nbsp;% dagegen, und 20&nbsp;% war die Rechtschreibreform egal. Im April 2002 waren 10&nbsp;% für die Rechtschreibreform, 56&nbsp;% dagegen, und 33&nbsp;% war sie egal.<ref>Allensbacher Berichte, 2002 / Nr. 7 ([http://www.ifd-allensbach.de/pdf/prd_0207.pdf Online], PDF, 11&nbsp;[[Byte|kB]]).</ref> Im Juli 2005 waren 8&nbsp;% für die Rechtschreibreform, 61&nbsp;% dagegen, und 31&nbsp;% war sie egal.<ref>Allensbacher Berichte, 2005 / Nr. 11 ([http://www.ifd-allensbach.de/news/prd_0511.html Online]).</ref>


==Rechtliche Verbindlichkeit der reformierten Schreibregeln==
==Rechtliche Reichweite der Reform==
Rechtliche Grundlage für die Einführung der reformierten Schreibregeln sind in Deutschland Beschlüsse der [Kultusministerkonferenz]] <ref>Beschluss vom 2. März 2006: "Die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen", vgl. Pressemitteilung der KMK vom 2. März 2006: [http://www.kmk.org/aktuell/pm060302a.htm ''Kultusministerkonferenz stimmt Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung zu'']</ref> sowie Erlasse bzw. Rundschreiben, in denen die [[Kultusministerium|Kultusministerien]] der [[Bundesland (Deutschland)|Bundesländer]] die verbindliche Einführung der neuen amtlichen Regelung für den Schulbereich sowie für Behörden regeln.<ref>Z.B. Rundschreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg vom 5. April 2006: http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/lbm1.c.342708.de</ref><ref>[http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,druck-418776,00.html ''Klage gegen Reform abgewiesen.''] In: Spiegel Online vom 30. Mai 2006</ref> Laut diesem Beschluss bzw. seiner bundesländerspezifischen Umsetzungen sind "im Zweifel" die aktuellen Wörterbücher maßgeblich, deren Verlage "versichern", die Reform korrekt umgesetzt zu haben. Damit ist faktisch für die rechtliche Verbindlichkeit das Gewicht von den neuen Regeln (in ihrem Wortlaut) auf deren Umsetzung in den Wörterbucheinträgen der Wörterbuchverlage verschoben. Unklar bleibt, wer nachprüft, ob die Umsetzung in den Wörterbüchern tatsächlich den amtlichen Regeln entspricht, bzw. was verbindlich ist, wenn Schreibweisen in Wörterbüchern nachweislich nicht dem Regelwortlaut der amtlichen Regelung entsprechen.<ref>Vgl. etwa http://orthografie.myblog.de/orthografie/page/1322003/_zu_Fehlern_im_Rechtschreibreformtext</ref>
Rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Reform sind in Deutschland Beschlüsse der [[Kultusministerkonferenz]] <ref> Letzter Beschluss vom 2. März 2006: "Die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen", vgl. [http://www.kmk.org/aktuell/pm060302a.htm Pressemitteilung vom 2. März]</ref> sowie Landesgesetze und Verordnungen, in denen die [[Bundesland (Deutschland)|Bundesländer]] die verbindliche Einführung der neuen Regeln für den Schulbereich sowie für Behörden regeln.<ref> Vgl. etwa [http://lexikon.meyers.de/meyers/Rechtschreibreform Meyers Lexikon] oder [http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,418776,00.html Spiegel Online vom 30. Mai 2006]</ref> Daneben gibt es - zumeist in Form von verbindlichen [[Dienstanweisung|Dienstanweisungen]] - interne Vorschriften in öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Verlagen, die ebenfalls die Gültigkeit der neuen Regeln festlegen (vielfach in Form einer sogenannten [[Hausorthographie]], d.h. mit Abweichungen von den offiziellen Regeln).<ref> Vgl. etwa die Hausorthographie der Zeitung "[[Die Zeit]]" (http://www.zeit.de/zeitschreibung/) oder die Regelungen der [[Presseagentur|Presseagenturen]] ([http://www.die-nachrichtenagenturen.de/]) Für eine Variante in der Schweiz siehe die Regelungen der [[Neue Zürcher Zeitung|Neuen Zürcher Zeitung]] ([http://www.nzz.ch/2006/11/28/fe/newzzEV23EIWE-12.html])</ref> Eine über den schulischen Rahmen hinausgehende rechtliche Verbindlichkeit existierte vor der Reform nicht und wurde mit der Reform auch nicht angestrebt, wie nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen erklärte.<ref>BVerfG, 1 BvR 1640/97 vom 14.7.1998, Absatz-Nr. (1 - 170) ([http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs19980714_1bvr164097.html www.bverfg.de]). Dort auch umfangreiche Hintergrundinformationen. Die letzte Entscheidung stammt aus dem Jahr 2006, vgl. die Presseerklärung des Gerichts [http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg06-042.html]</ref>

Daneben gibt es - zumeist in Form von verbindlichen [[Dienstanweisung|Dienstanweisungen]] - interne Vorschriften in öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Verlagen, die ebenfalls die Gültigkeit der neuen Regelung festlegen (vielfach in Form einer sogenannten [[Hausorthographie]], d.&nbsp;h. mit Abweichungen von den offiziellen Regeln).<ref> Vgl. etwa die Hausorthographie der Zeitung "[[Die Zeit]]" (http://www.zeit.de/zeitschreibung/) oder die Regelungen der [[Presseagentur|Presseagenturen]] ([http://www.die-nachrichtenagenturen.de/]) Für eine Variante in der Schweiz siehe die Regelungen der [[Neue Zürcher Zeitung|Neuen Zürcher Zeitung]] ([http://www.nzz.ch/2006/11/28/fe/newzzEV23EIWE-12.html])</ref> Eine über den schulischen Rahmen hinausgehende rechtliche Verbindlichkeit existierte vor der Reform nicht und wurde mit der Reform auch nicht eingeführt, wie nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen erklärte.<ref>BVerfG, 1 BvR 1640/97 vom 14.7.1998, Absatz-Nr. (1 - 170) ([http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs19980714_1bvr164097.html www.bverfg.de]). Dort auch umfangreiche Hintergrundinformationen. Die letzte Entscheidung stammt aus dem Jahr 2006, vgl. die Presseerklärung des Gerichts [http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg06-042.html]</ref>


In [[Österreich]] wird gemäß amtlicher Bekanntgabe des [[Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur|Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur]] durch die neue Rechtschreibregelung die Rechtschreibung "derjenigen Institutionen (Schule, Verwaltung), für die der Staat Regelungskompetenz hinsichtlich der Rechtschreibung hat" geregelt.<ref>BMUKK: ''[http://www.bmukk.gv.at/medienpool/13276/rs_regelwerk06.pdf Das amtliche Regelwerk (Fassung 2006)]''</ref> Weiters gilt als Wörterbuch in "Zweifelsfällen [...] das [[Österreichisches Wörterbuch|Österreichische Wörterbuch]] in seiner aktuellen Auflage".<ref>BMUKK: ''[http://www.bmukk.gv.at/medienpool/13310/rsref_abschluss.pdf Abschluss der Rechtschreibreform - Bekanntgabe]''</ref>
In [[Österreich]] wird gemäß amtlicher Bekanntgabe des [[Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur|Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur]] durch die neue Rechtschreibregelung die Rechtschreibung "derjenigen Institutionen (Schule, Verwaltung), für die der Staat Regelungskompetenz hinsichtlich der Rechtschreibung hat" geregelt.<ref>BMUKK: ''[http://www.bmukk.gv.at/medienpool/13276/rs_regelwerk06.pdf Das amtliche Regelwerk (Fassung 2006)]''</ref> Weiters gilt als Wörterbuch in "Zweifelsfällen [...] das [[Österreichisches Wörterbuch|Österreichische Wörterbuch]] in seiner aktuellen Auflage".<ref>BMUKK: ''[http://www.bmukk.gv.at/medienpool/13310/rsref_abschluss.pdf Abschluss der Rechtschreibreform - Bekanntgabe]''</ref>

Version vom 27. November 2007, 15:40 Uhr

Neue deutsche Rechtschreibung bezeichnet hier die deutsche Rechtschreibung nach der Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996. Dieser Artikel stellt die amtliche Regelung von 2004 im Vergleich zu der bis 1996 gültigen Regelung sowie die weiteren Änderungen in der überarbeiteten amtlichen Fassung von 2006 dar.

Bezeichnungen

In der Literatur und in der öffentlichen Diskussion wird weitgehend die Bezeichnung „neue deutsche Rechtschreibung“ verwendet. Mitunter werden auch die Bezeichnungen „reformierte Rechtschreibung“, „Reformschreibung“ oder auch abwertend „Schlechtschreibung“[1] oder „Neuschrieb“ verwendet. Die bis 1996 amtlich gültige Regelung wird nachfolgend auch „traditionelle (deutsche) Rechtschreibung“ genannt.

Erklärtes Ziel

In der Abschlusserklärung des 1. Wiener Gesprächs von 1986 wurde das Ziel einer Rechtschreibreform wie folgt umrissen: „Grundsätzliches Einvernehmen wurde darüber erzielt, die auf der Orthographischen Konferenz von 1901 in Berlin erreichte einheitliche Regelung der deutschen Rechtschreibung den heutigen Erfordernissen anzupassen. Insbesondere geht es darum, die in vielen Teilbereichen der Rechtschreibung im Laufe der Zeit kompliziert gewordenen Regeln zu vereinfachen.“

Demgemäß hatte die Rechtschreibreform zwei Ziele:

  1. Anpassung der bisherigen Regelung an heutige Erfordernisse. Welche neuen Erfordernisse dies sind, wurde jedoch nicht näher erläutert.
  2. Vereinfachung der in vielen Teilbereichen der Rechtschreibung im Laufe der Zeit (also vor allem durch Mitwirkung der Dudenredaktion) kompliziert gewordenen Regeln. Dieser zweite Punkt ist vom ersten Punkt unabhängig und kein Sonderfall.

Die Dudenredaktion verweist auf folgende Regelungen der traditionellen Rechtschreibung, denen selbst geübte Schreiber nicht immer gewachsen seien:

  • als Ganzes gesehen, aber im ganzen gesehen;
  • beim Bisherigen bleiben, aber beim alten bleiben;
  • Silbentrennung: Me-tall-urg, aber Dra-ma-turg;
  • Interpunktion: Nach den traditionellen Rechtschreibregeln kann in dem Satz „Ich versuchte(,) das Gerät zu reparieren“ ein Komma gesetzt werden, in dem Satz „Ich habe versucht, das Gerät zu reparieren“ ist das Komma obligatorisch, in dem Satz „Ich habe das Gerät zu reparieren versucht“ darf dagegen kein Komma stehen.

Meinungsforschung

Einem Drittel (33 Prozent) der Deutschen ist die Rechtschreibung „egal“. 79 Prozent fühlen sich durch die neuen Rechtschreibregeln verunsichert, 19 Prozent sind „eher sicher“; 39 Prozent wären über eine verbindliche neue Rechtschreibung froh (forsa).

Gemäß Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach waren im Jahr 1997 10 % der deutschen Bevölkerung ab 16 Jahren für die Rechtschreibreform, 70 % dagegen, und 20 % war die Rechtschreibreform egal. Im April 2002 waren 10 % für die Rechtschreibreform, 56 % dagegen, und 33 % war sie egal.[2] Im Juli 2005 waren 8 % für die Rechtschreibreform, 61 % dagegen, und 31 % war sie egal.[3]

Rechtliche Reichweite der Reform

Rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Reform sind in Deutschland Beschlüsse der Kultusministerkonferenz [4] sowie Landesgesetze und Verordnungen, in denen die Bundesländer die verbindliche Einführung der neuen Regeln für den Schulbereich sowie für Behörden regeln.[5] Daneben gibt es - zumeist in Form von verbindlichen Dienstanweisungen - interne Vorschriften in öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Verlagen, die ebenfalls die Gültigkeit der neuen Regeln festlegen (vielfach in Form einer sogenannten Hausorthographie, d.h. mit Abweichungen von den offiziellen Regeln).[6] Eine über den schulischen Rahmen hinausgehende rechtliche Verbindlichkeit existierte vor der Reform nicht und wurde mit der Reform auch nicht angestrebt, wie nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen erklärte.[7]

In Österreich wird gemäß amtlicher Bekanntgabe des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur durch die neue Rechtschreibregelung die Rechtschreibung "derjenigen Institutionen (Schule, Verwaltung), für die der Staat Regelungskompetenz hinsichtlich der Rechtschreibung hat" geregelt.[8] Weiters gilt als Wörterbuch in "Zweifelsfällen [...] das Österreichische Wörterbuch in seiner aktuellen Auflage".[9]

Neuregelungen in der Fassung von 1996

Für die Neuregelungen in der Fassung von 1996 siehe [10], [11]. Diese Regeln sind inzwischen veraltet. Sie werden nicht mehr gelehrt, für neue Texte nicht mehr angewendet und deshalb hier nicht mehr dargestellt.

Übersicht über die Neuregelungen in der Fassung von 2004

Die Neuregelungen in der Fassung von 2004 gegenüber der vor 1996 üblichen Rechtschreibung gliedern sich in folgende Bereiche:

  • die Beziehung zwischen Lauten und Buchstaben (hierunter fallen auch die Regeln zur Schreibung von Fremdwörtern);
  • Groß- und Kleinschreibung;
  • Getrennt- und Zusammenschreibung;
  • Schreibung mit Bindestrich;
  • Zeichensetzung;
  • Worttrennung am Zeilenende (die auch nach der Neuregelung nicht unbedingt eine Silbentrennung entsprechend Sprechsilben ist, aber dieses Prinzip noch mehr betont).

Von der Kultusministerkonferenz in Deutschland wurden als unstrittig betrachtet:

  • die Beziehung zwischen Lauten und Buchstaben (hierunter fallen auch die Regeln zur Schreibung von Fremdwörtern);
  • Groß- und Kleinschreibung;

Diese Schreibweisen sind seit dem 1. August 2005 für die deutschen Schulen verbindlich.

Als strittig galten zunächst

  • Getrennt- und Zusammenschreibung;
  • Zeichensetzung;
  • Worttrennung am Zeilenende.

Zu diesen Punkten erarbeitete der aus Vertretern von sechs deutschsprachigen Ländern bestehende Rat für deutsche Rechtschreibung, in Nachfolge zur Kommission aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung), Änderungsvorschläge.

Laute und Buchstaben

Straßennamensschild mit Dreifachkonsonant und Heysescher s-Schreibung (statt früherem ßs) in Aachen
Schild mit Dreifachkonsonant

Die Reform versucht, die Beziehung zwischen Lauten und Buchstaben zu systematisieren und das Stammprinzip zu stärken.

Schreibung von ss und ß

In neuer Rechtschreibung wird die heysesche s-Schreibung verwendet, während in traditioneller Rechtschreibung die adelungsche s-Schreibung verwendet wird. Daher steht in neuer Schreibung ß nur noch nach langem Vokal und nach Diphthong: das Maß – des Maßes; außen; gießen – er gießt. Nach kurzem Vokal steht ss auch dort, wo in traditioneller Schreibung ein ß steht (Fluss, muss, nass, passt, Riss, wässrig), und ein einfaches s, wo auch in traditioneller Schreibung ein einfaches s steht (Ergebnis und andere Wörter auf ‑nis). Am Wortende und vor Konsonantenbuchstaben ist damit in reformierter Schreibung neben s und ß auch ss möglich. In traditioneller Schreibung wird ss im Gegensatz zu anderen doppelten Konsonantenbuchstaben nur zwischen Vokalbuchstaben verwendet, andernfalls wird ss durch ß ersetzt, da ß als typographische Variante (Ligatur) für eng zusammengehörendes, nichttrennbares ss betrachtet wird. In reformierter Rechtschreibung wird ß dagegen als eigener Buchstabe für einen stimmlosen s-Laut nach langem Vokal oder Diphthong betrachtet, der jedoch im Gegensatz zu anderen Konsonatenbuchstaben nicht verdoppelt werden kann, um die Kürze des vorangehenden Vokals zu kennzeichnen; stattdessen schreibt man ss.

In der Schweiz wird ß nach wie vor nicht verwendet (stattdessen ss).

Wenn kein ß auf der Tastatur vorhanden ist, wird es durch ss ersetzt. Ein großes ß gibt es nicht; kein Wort fängt mit einem ß an. Wenn Wörter in Versalien (Großbuchstaben) geschrieben sind, wird das ß durch SS ersetzt: Fußball wird zu FUSSBALL. Die in traditioneller Schreibung mögliche Verwendung von SZ (wenn dies zur Vermeidung von Zweifelsfällen erforderlich ist, vgl. etwa MASSE - MASZE) sieht die reformierte Schreibung nicht vor.

Dreifachkonsonanten und Dreifachvokale

Wenn bei Wortzusammensetzungen Dreifachkonsonanten entstehen, auf die ein Vokal oder stummer Konsonant folgt, so werden sie in reformierter Schreibung nicht mehr auf Zweifachkonsonanten reduziert (außer in Wörtern wie Mittag und dennoch, die längst nicht mehr als zusammengesetzt empfunden werden): Schifffahrt, Schritttempo, wettturnen, Flusssenke.

Dreifach-Vokale (schneeerhellt, See-Elefant) sowie Dreifach-Konsonanten, auf die ein weiterer (nicht stummer) Konsonant folgt (Auspuffflamme), werden auch nach der traditionellen Rechtschreibung nicht reduziert.

Hier wurden also zwei Ausnahmen der Grundregel abgeschafft:

Traditionell:

  • Die Grundregel: Bei Wortzusammensetzungen bleiben alle Buchstaben erhalten.

Beispiel: Fahrstuhl, Werkstatttreppe
Ausnahme 1: Folgt auf drei gleiche Konsonanten ein Vokal, so entfällt - entsprechend der Aussprache - einer der Dreifach-Konsonanten. Beispiel: Schiffahrt
Ausnahme 2: Folgt auf drei gleiche Konsonanten ein weiterer, stummer Konsonant, so entfällt einer der Dreifach-Konsonanten. Beispiel: Ballettheater

Reformiert:

  • Die Grundregel: Bei Wortzusammensetzungen bleiben alle Buchstaben erhalten.

Zur Erleichterung des Lesens kann man freier als in traditioneller Schreibung den Bindestrich setzen: Sauerstoff-Flasche.

Doppelkonsonanten nach kurzem Vokal in einigen Wörtern, für die sich Ableitungsbeziehungen herstellen lassen: Ass (wegen: des Asses, die Asse, aber unverändert: Zeugnis, die Zeugnisse); Karamell (wegen: Karamelle), Messner (reformiert zu: Messe, neben der traditionellen Form Mesner); Mopp (wegen: moppen, aber Mob=Pöbel); nummerieren (wegen: Nummer, aber Numerale, numerisch); Tipp (wegen: tippen); Stepp[decke] (wegen: steppen); Tollpatsch (reformiert zu: toll). Entsprechend werden einige wenige Wörter auf ck oder tz umgestellt: Stuckatur, Stuckateur (wegen: Stuck); platzieren (wegen: Platz).

Neue Regeln für ä und e

Umlautschreibungen, zur Markierung von synchron (angeblich?) empfundenen Ableitungsbeziehungen (Volksetymologie), auch wenn die sprachliche Herkunft nicht immer etwas damit zu tun hat: aufwändig (wegen: Aufwand, aber: aufwenden); Bändel (wegen: Band); behände (wegen: Hand); belämmert (reformiert zu: Lamm); Quäntchen (reformiert zu: Quantum); schnäuzen (reformiert zu: Schnäuzchen, Schnauze); Stängel (wegen: Stange, aber: Stenge [auf dem Segelschiff]); Gämse (wegen: Gams); überschwänglich (wegen: Überschwang); einbläuen, verbläuen (reformiert zu: blau).

Regularisierung von Einzelfällen

rau (traditionell: rauh) wie blau, grau, genau, deshalb auch Rauheit nur mit einem h; Känguru wie Kakadu, Gnu (aber nicht wie Kuh); Föhn auch in der Bedeutung „Haartrockner“ („Fön“ ist ein Markenname von AEG). Rohheit und Zähheit, als Ausnahme jedoch unverändert Hoheit. Neu auch Zierrat (traditionell Zierat, analog gebildet wie Heimat).

Freigabe von Alternativschreibungen

selbstständig neben selbständig; Albtraum, Albdrücken neben Alptraum, Alpdrücken.

Anmerkung: Zierrat und selbstständig sind keine bloßen Änderungen der Rechtschreibung im engeren Sinn, sondern es entstehen andere Wörter, da sie anders gebildet, anders geschrieben und anders ausgesprochen werden als Zierat und selbständig. Entsprechendes gilt für nummerieren/numerieren und platzieren/plazieren mit dem Vorbehalt, dass hier viele Sprecher wohl keinen Unterschied machen.

Fremdwörter

In der offiziellen Systematik fällt die Fremdwörterschreibung unter das Kapitel Laut-Buchstaben-Beziehung.

Ausgangspunkt der Neuregelung ist die Beobachtung, dass häufig benutzte Fremdwörter nach jahrzehntelangem Gebrauch nicht mehr als Fremdwörter empfunden und dann zunehmend nach derselben Laute-Buchstaben-Beziehung wie heimische Wörter geschrieben werden. Beispiele: CoulisseKulisse; BureauBüro; ShawlSchal; StrikeStreik, TelephonTelefon, PhotographieFotografie. Diesen Anpassungsprozess möchte die Neuregelung durch gezielte Variantenführung (lexikalische Querverweise von eingedeutschter auf originale Schreibung oder umgekehrt) unterstützen.

Es werden neue Varianten eingeführt: Differenzial, Potenzial, potenziell, substanziell, parallel zu den schon eingebürgerten finanziell, tendenziell; Portmonee; Exposee neben Exposé wie jetzt schon in Allee, Püree; Katarr neben Katarrh, Delfin neben Delphin, Tunfisch neben Thunfisch, Panter neben Panther, Jogurt neben Joghurt.

In Wörtern mit den Stämmen (Endungen) -phon, -phot, -graph kann ph prinzipiell durch f ersetzt werden. Diese Ersetzung gilt also nicht für alle Wörter, in denen ein 'ph' vorkommt. So werden Philosophie, Physik, Amphetamin, Physiognomie usw. wie gehabt geschrieben.

In einem Einzelfall wurde eine integrierte Schreibung wieder (stillschweigend) zurückgenommen, obwohl sie recht verbreitet war: Statt Pußta sieht das amtliche Wörterverzeichnis nur noch Puszta vor (z. B. Pusztasalat). Anscheinend fand man keinen Weg, die Schreibung „Pußta“ mit der Regelformulierung für die ß-Schreibung zu vereinbaren.

Groß- und Kleinschreibung

Generelle Regeln

Im Deutschen werden generell großgeschrieben:

  1. alle Substantive
  2. das erste Wort am Satzanfang
  3. das erste Wort einer wörtlichen Rede
  4. nach Doppelpunkt, wenn ein ganzer Satz folgt und keine Aufzählung
  5. substantivierte Adjektive u. Partizipien
  6. substantivierte Infinitive

Substantivierte Adjektive u. Partizipien werden großgeschrieben:

  1. mit Artikel (das Gute)
  2. mit Präposition (in Blau)
  3. mit Numerale (wenig, nichts Aufregendes)
  4. mit Pronomen (dasselbe, jene Angefertigte)

Substantivierte Infinitive (Nennformen) werden großgeschrieben:

  1. mit Artikel: ein Klopfen
  2. mit Präposition: mit Zittern
  3. mit Pronomen: dein Stottern
  4. mit gebeugtem Adjektiv: lautes Sprechen (aber: laut sprechen)

Spezielle Regeln

Nach dem Doppelpunkt ist die Groß- und Kleinschreibung freigegeben. (In traditioneller Schreibung wird zwischen Ankündigung und Zusammenfassung/Folgerung unterschieden).

Die Höflichkeitsgroßschreibung: bei du, dein, ihr, euch usw. gestrichen, bei Sie, Ihnen usw. beibehalten (§ 65 und § 66). Zu dieser Zeit spricht sich der Rat für deutsche Rechtschreibung jedoch dafür aus, das Personalpronomen „Du“ in Briefen wieder groß zu schreiben.

Mehrteilige Eigennamen können andere Wortarten als Substantive enthalten: diese gleichen sich der Eigennamengroßschreibung an: der Schiefe Turm von Pisa, der Nahe Osten, die Schweizerischen Bundesbahnen.

Die Schreibung fester Begriffe aus Adjektiv und Substantiv, die keine Eigennamen im strengen Sinn sind, ist nach traditioneller Schreibung so geregelt, dass ein Ausdruck großgeschrieben wird, wenn das Adjektiv seine ursprüngliche Bedeutung verloren hat. So ist beispielsweise ein Schwarzes Brett häufig nicht schwarz und der Erste Minister nicht der erste, sondern der höchste. Soweit sich ein Ausdruck noch nicht vollständig verselbständigt hat, lässt die traditionelle Schreibung gewisse Spielräume. Beispiele: die schwarze Liste, aber das Schwarze Brett; die schwarze Messe, aber die Schwarze Magie; der erste Spatenstich, aber die Erste Hilfe. In reformierter Rechtschreibung gilt hier grundsätzlich Kleinschreibung. Großschreibung gilt unverändert in folgenden vier Bereichen:

  • Titel: Königliche Hoheit, Erster Bürgermeister;
  • Arten, Unterarten oder Rassen in der Biologie: Rauhaarige Alpenrose, Roter Milan;
  • besondere Kalendertage: Heiliger Abend, Weißer Sonntag; und
  • historische Ereignisse: der Westfälische Frieden, der Deutsch-Französische Krieg.

Bei der Schreibung der Ableitungen von Personennamen auf -isch oder -sch unterscheidet die traditionelle Schreibung zwischen persönlicher Leistung oder Zugehörigkeit und sekundärer Benennung: das Viktorianische Zeitalter (das Zeitalter Viktorias), aber der viktorianische Stil; das Ohmsche Gesetz (von Ohm selbst gefunden), aber der ohmsche Widerstand (nur nach Ohm benannt). In neuer Rechtschreibung werden diese (adjektivischen) Ableitungen wie alle übrigen auf -isch und -sch grundsätzlich kleingeschrieben.

Nur wenn der Eigenname zur Hervorhebung durch Apostroph abgetrennt wird und damit als etwas Eigenständiges in Erscheinung tritt, wird großgeschrieben: das ohmsche Gesetz, der ohmsche Widerstand, oder aber: das Ohm'sche Gesetz, der Ohm'sche Widerstand.
Bei Eigennamen gilt auch hier die Großschreibung: die Meyersche (oder Meyer'sche) Verlagsbuchhandlung, die Schweizerischen Bundesbahnen.

Die Großschreibung von Substantiven wurde modifiziert, um die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von substantivischem und nicht substantivischem Gebrauch zu verringern; die Neuregelung bezieht sich auch in diesem Punkt verstärkt auf formale Kriterien und führt netto zu einer leichten Vermehrung der Großschreibung.

  • In festen Verbindungen gilt der Grundsatz: bei Getrenntschreibung groß: in Bezug auf, mit Bezug auf; zu Gunsten, aber auch zugunsten, zu Lasten, aber auch zulasten; Auto fahren, Rad fahren, Schlange stehen, Gefahr laufen, in Frage stellen, aber auch infrage stellen; außer Acht lassen, in Acht nehmen; Angst haben, Angst machen; Recht sprechen, Recht haben. Aber: eislaufen.
  • Tageszeiten nach den Adverbien vorgestern, gestern, heute, morgen, übermorgen werden gemäß § 55(6) großgeschrieben: heute Morgen, gestern Abend. In Verbindung mit Wochentagen ist aber gemäß § 37(1.1) nur Zusammenschreibung erlaubt: (am) Dienstagabend.
  • Die den Indefinitpronomina nahe stehenden Adjektive viel, wenig, ein, ander (mit allen ihren Beugungs- und Steigerungsformen: also auch mehr, am meisten) werden wie in der traditionellen Schreibung in der Regel kleingeschrieben, können zur Verstärkung aber auch großgeschrieben werden: Die wahren Hintergründe waren nur wenigen bekannt. Die meisten haben diesen Film schon einmal gesehen. Die einen kommen, die anderen gehen. Aber betont auch: Sie strebte etwas ganz Anderes (= ganz Andersartiges) an.
  • Adjektive mit demonstrativer Bedeutung werden dagegen wie andere substantivierte Adjektive ausnahmslos großgeschrieben: Sie sagte das Gleiche. Wir haben Derartiges noch nie erlebt. Merke dir Folgendes: ... Unter Verzicht auf Bedeutungsnuancen in traditioneller Schreibung wird das substantivierte Adjektiv in als Erste, als Letzter großgeschrieben.
  • Superlative mit am, nach denen man mit wie? fragen kann, werden kleingeschrieben: Der Löwe brüllte laut - lauter - am lautesten. Aber: Das ist das Beste, was du tun kannst.
  • Die Regel der traditionellen Schreibung, die beispielsweise zwischen auf dem trockenen sitzen (= kein Geld haben) und auf dem Trockenen sitzen (= festen Boden unter den Füßen haben) unterscheidet, ist abgeschafft: auch in festen Redewendungen werden substantivierte Adjektive immer großgeschrieben: ins Reine bringen; im Trüben fischen; im Dunkeln tappen; den Kürzeren ziehen; zum Besten geben. Das gilt auch für Wendungen, die nicht fest mit einem Verb verbunden sind: Diese Orchideen blühen im Verborgenen. Das andere Gebäude war um ein Beträchtliches höher. Wir sind uns im Wesentlichen einig. Daran haben wir nicht im Entferntesten gedacht. Sie hat mir die Sache des Näheren erläutert. Wir haben alles des Langen und Breiten diskutiert. Per Einzelfallregelung wurde angeglichen: an Kindes statt; im Nachhinein, im Voraus.
    • Einige feste adverbiale Wendungen können sowohl klein- als auch großgeschrieben werden, unter anderem: seit langem/Langem, von nahem/Nahem, bei weitem/Weitem, ohne weiteres/Weiteres.
  • Sprach- und Farbbezeichnungen im Zweifel groß: In Ostafrika verständigt man sich am besten auf Suaheli oder auf Englisch. Die Ampel schaltet auf Rot. Wir liefern das Gerät in Grau oder Schwarz.
  • Nicht deklinierte Paarformeln werden einheitlich großgeschrieben: Das ist ein Fest für Jung und Alt. Vor dem Gesetz sind Arm und Reich gleich. Gleich und Gleich gesellt sich gern.

Getrennt- und Zusammenschreibung

Die Getrennt- und Zusammenschreibung war bisher nicht amtlich geregelt. Ausgehend von der Beantwortung einzelner Fragen hatte die Dudenredaktion im Verlauf des zwanzigsten Jahrhunderts zunächst Einzelentscheidungen im Wörterbuch festgelegt, später dann auch versucht, Regelhaftigkeiten zu beschreiben. Nach traditioneller Schreibung soll tendenziell bei „wörtlichem“ Gebrauch getrennt, bei „übertragenem“ Gebrauch zusammengeschrieben werden: Sie ist trotz der verschneiten Straßen gut vorwärts gekommen. aber Sie ist beruflich gut vorwärtsgekommen. Oder: Die Besucher sind stehen geblieben. (= standen weiterhin), aber Die Besucher sind stehengeblieben. (= haben einen Halt gemacht).

Nach Meinung der Reformer von 1996 war diese Regelung unübersichtlich, kompliziert und unsystematisch. Die Neuregelung wollte die Getrennt- und Zusammenschreibung nur noch über formalgrammatische Regeln; Bedeutungs- und Betonungsunterschiede sollten keine unterschiedliche Schreibung begründen. Die Getrenntschreibung sollte als Normalfall gelten. Diese Regel war aber heftig umstritten und wurde daher überarbeitet. Der Semantik und dem „Trend zur Zusammenschreibung“ wurde wieder der Vorzug gegeben, d. h. die Schreibweise richtet sich nun wieder verstärkt nach der Bedeutung der Wörter. Im Grunde genommen gelten daher wieder die vor 1996 üblichen Regeln. Die Getrenntschreibung ist seit März 2006 nicht mehr der Normalfall.

Schreibung mit Bindestrich

Der unverändert obligatorische Bindestrich in Zusammensetzungen wie O-Beine, x-beliebig, UKW-Sender, soll auch in Zusammensetzungen mit Ziffern stehen: der 8-Pfünder, der 27-Tonner, 375-seitig, 99-prozentig, 37-jährig. Die Regel, Suffixe ohne Bindestrich anzuschließen, übernimmt die Neuregelung: der 68er. Daraus folgt die Schreibung: eine 25er-Gruppe. Neben in den 90er-Jahren ist jedoch auch in den 90er Jahren zulässig, und zwar, anders als nach traditioneller Schreibung, ohne Bezug auf unterschiedliche Bedeutungen (Altersangabe/Epochenangabe).

Der fakultative Gebrauch des Bindestrichs zur Verdeutlichung des Aufbaus zusammengesetzter Wörter ist freigegeben: neben Blumentopferde und See-Enge (wie in traditioneller Schreibung) darf auch Blumentopf-Erde und Seeenge geschrieben werden. Gedacht ist diese Regelung aber in erster Linie, um die Lesbarkeit besonders langer Komposita zu erhöhen (Bundesinnenministerkonferenz -> Bundesinnenminister-Konferenz). Aus semantischen Gründen sollten gängige (also die, die einen feststehenden Begriff bilden) und/oder kurze Komposita nicht mit einem Bindestrich geschrieben werden (z. B. Hausmeister, Tischfußball, Fahrradlampe, Boxkampf). Aus den gleichen Gründen ist auf die richtige Setzung des Bindestriches zu achten (z. B. Fußballweltmeisterschaft, Fußball-Weltmeisterschaft aber nicht Fußballwelt-Meisterschaft).

Zeichensetzung

Eine beträchtliche Schwierigkeit der Interpunktion nach traditioneller Rechtschreibung wird nicht nur im Inhalt der Regeln gesehen, sondern vor allem auch in deren unübersichtlicher, fein verästelter Gestaltung. Das neue Regelwerk enthält einen einfacher strukturierten Satz von Grundregeln, die inhaltlich insbesondere folgende Änderungen mit sich bringen:

Das Komma zwischen Hauptsätzen, die durch und, oder oder eine verwandte Konjunktion verbunden sind, ist unverändert zulässig, in manchen Fällen angeraten, nach neuer Rechtschreibung aber nicht vorgeschrieben: Hanna liest ein Buch und Robert löst ein Kreuzworträtsel. Dagegen angeraten: Wir warten auf euch, oder die Kinder gehen schon voraus.

Die Kommasetzung ist bei Infinitiv- und Partizipgruppen Pflicht: Sie bot mir, ohne einen Augenblick zu zögern, ihre Hilfe an. Angeraten in: Ich rate, ihm zu helfen. zur Unterscheidung von Ich rate ihm, zu helfen. - Vor Anstrengung heftig keuchend, kam er die Treppe herauf. Je nach Ausdrucksintention mit oder ohne Komma: Er kam, vor Anstrengung heftig keuchend, die Treppe herauf.

Zwischen direkter Rede und Kommentarsatz soll grundsätzlich neben dem Anführungszeichen ein Komma stehen. Damit werden die Regeln für die direkte Rede an die für die indirekte Rede angeglichen. Unverändert: „Ich komme gleich wieder“, sagte sie. In neuer Rechtschreibung auch: „Wann kommst du?“, fragte sie mich. Sie sagte: „Ich komme gleich wieder“, und ging hinaus.

Worttrennung am Zeilenende

Als erste Grundregel gilt auch in der reformierten Rechtschreibung, nach Sprechsilben zu trennen (§ 107 des Regelwerks), als zweite Grundregel (die die erste Grundregel, nach Sprechsilben zu trennen, z. T. einschränkt, vgl. Fälle wie kleb-rig) gilt unverändert, dass von mehreren Konsonantenbuchstaben nur der letzte auf die nächste Zeile gesetzt wird (§ 108; Regelwerk 2006: § 110). Eingeschränkt wird diese zweite Grundregel ihrerseits aufgrund der Idee der ersten Grundregel: "Buchstabenverbindungen wie ch, sch; ph, rh, sh oder th", wenn sie "für einen Konsonanten" stehen, werden nicht getrennt, da die Einzelbuchstaben sich nicht auf verschiedene Silben verteilen lassen. Sie kommen ungetrennt auf die nächste Zeile (zitiert nach dem neuen Regelwerk, ähnlich ebenso nach alter Regelung).

Neu an der reformierten Regelung ist die Bestimmung, wann Einschränkungen bzw. Ausnahmen zu diesen Grundregeln zulässig sind (z. T. in den Fällen, wo die Zusammensetzung eines Wortes aus Wortbestandteilen nicht den Sprechsilben folgt; sowie inkl. die neue Einzelfestlegung, dass ck auch zu den "Buchstabenverbindungen, wie ch, sch; ph, ..." gehört und daher nicht nach der ersten Grundregel getrennt werden darf).

Im Einzelnen gilt:

Trennregeln, die sich aus der ursprünglichen Zusammensetzung von Wörtern ergeben, aber den beiden Grundregeln zuwiderlaufen, gelten in der neuen Schreibung nur noch alternativ zur Trennung nach den Grundregeln. (Für die Neuregelung, dass Trennungen nach Sprechsilben erlaubt sind, auch wenn sie der ursprünglichen Zusammensetzung von Wörtern entgegenstehen, gibt es schon in der traditionellen Schreibung ein paar Vorbilder: al-lein, Tran-sit, Epi-sode, Te-trarch, nicht all-ein, Trans-it, Epis-ode, Tetr-arch u. Ä.)

Das betrifft

  • deutsche Wörter, die nach Ansicht der Kommission nicht mehr als zusammengesetzt empfunden werden und bei denen keine Sprechsilbengrenze mehr nach dem Konsonanten (also an der ursprünglichen Wortfuge) existiert (in Klammern die traditionelle, auch in reformierter Schreibung zulässige Trennung): wa-rum (war-um), wo-rum (wor-um), hi-nauf (hin-auf), ei-nan-der (ein-an-der), be-o-bach-ten (be-ob-ach-ten);
  • zusammengesetzte Fremdwörter lateinischen oder griechischen Ursprungs, bei denen keine Sprechsilbengrenze mehr an der ursprünglichen Wortfuge existiert: Pä-da-go-gik (Päd-ago-gik), Chi-rurg (Chir-urg), Phi-lip-pi-nen (Phil-ip-pi-nen), Nos-tal-gie (Nost-al-gie), He-li-kop-ter (He-li-ko-pter), pa-ral-lel (par-al-lel), A-le-xan-der (Alex-an-der), neu-ralgisch (neur-algisch), Mo-narch (Mon-arch).

Die zweite Grundregel darf jetzt auch generell bei Fremdwörtern vor allem lateinischen oder romanischen Ursprungs angewandt werden, bei denen bisher galt, dass bestimmte Buchstabengruppen (vor allem solche auf -l, -n, -r) nicht getrennt werden durften:

  • wie bisher schon bei (ich) hob-le, üb-le, knusp-rig, seg-nen, trock-nen, Ak-ne, Misch-na, so auch jetzt bei nob-le (no-ble), Quad-rat (Qua-drat), möb-liert (mö-bliert), Mag-net (Ma-gnet), pyk-nisch (py-knisch), Hedsch-ra (He-dschra).

Die Grundregel, nach Sprechsilben zu trennen, ist auch auf alle Silben ausgedehnt, die nur aus einem Vokalbuchstaben bestehen (außer am Wortende): a-ber (traditionell nur aber), A-dria oder Ad-ria (Adria), Bi-o-müll (Bio-müll), be-o-bach-ten (be-ob-ach-ten), außerdem auf einige weitere Fälle wie z. B. Se-en-plat-te (Seen-plat-te), kni-en (knien).

Die zweite Grundregel, nach der von mehreren Konsonantenbuchstaben der letzte auf die nächste Zeile gesetzt wird, ist auf st sowie (wie oben gezeigt) unter Zulassung von Alternativschreibweisen auf manche zusammengesetzte und viele Fremdwörter ausgedehnt, beim ck aber durchbrochen:

Die Buchstabenfolge st kann getrennt werden, so wie nach traditionellen Regeln sp, pf und andere. Die traditionelle Regel, zwischen s und t nicht zu trennen (außer bei Zusammensetzungen wie Haus-tier), wird als überholt betrachtet, denn sie beruht auf einer Ligatur in den gebrochenen Schriften. Also: meis-tens, Kis-ten, flüs-tern, Fens-ter, bers-ten, schöns-te, sechs-te. Nicht getrennt wird „st“, wenn es zum Beispiel in Wortzusammensetzungen an den Wortanfang fällt: Maß-stab (auf keinen Fall Maßs-tab, wie man es heute hin und wieder in Zeitungen sieht.)

Die Buchstabenfolge ck wird nicht wie in traditioneller Schreibung in k-k aufgelöst oder nach der zweiten Grundregel c-k getrennt, sondern (ohne eine Begründung dafür zu nennen) in eine Reihe mit ch und sch gestellt und als eine nicht-trennbare Einheit behandelt. Also: Zu-cker, ni-cken, tro-cken, Cra-cker (aber weiterhin: Bec-que-rel, Broc-co-li, Mok-ka; Sac-cha-rin).

Auch die neue deutsche Rechtschreibung besitzt keine eindeutigen Regeln für den Umgang mit nicht gesprochenen Konsonantenbuchstaben zwischen Vokalen vor allem in Fremdwörtern und den Status von y zwischen Vokalen (meist sind nach Duden, 23. Aufl., beide Trennungen erlaubt): loy-al oder lo-yal (traditionell nur loy-al), Che-wing-gum oder Chew-ing-gum (aber nur Tel-to-wer, traditionell Tel-tow-er), Ca-yenne (aber Bay-er). Ebenso bleibt offen, welche Buchstabenfolgen (Digraphen) in Fremdwörtern als Einheit zu werten sind und damit nicht nach der zweiten Regel getrennt werden dürfen: z. B. Pi-ran-ha, aber Bud-dha.

Änderungen der Rechtschreibung im Jahr 2006

Am 2. März 2006 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) die vom Rat für deutsche Rechtschreibung vorgeschlagenen Änderungen übernommen, die ab dem 1. August 2006 gelten und mit dem 1. August 2007 verbindlich wurden. Dem Schreiber ist jetzt noch mehr als bisher freigestellt, sich für die eine oder andere Schreibweise zu entscheiden. Einige Änderungen sind jedoch verbindlich, das heißt ältere Reformvarianten gelten als falsch. Diese Fälle sind in der nachfolgenden Darstellung durch ein schwarzes, ausgefülltes Quadrat (■) gekennzeichnet.[12]

Getrennt- und Zusammenschreibung

Faustregel: Zusammenschreibung ist jetzt die Regel.

Verben

  1. ■ Verbpartikel, die unfeste Zusammensetzungen bilden, sind nicht mehr nur die Präpositionen und eine eng vorgeschriebene Anzahl von Adverbien, sondern praktisch alle Adverbien, soweit sie den Hauptton tragen. Also jetzt auch ... beisammenbleiben ... Trägt das Verb die Betonung, schreibt man auseinander: zusammen tanzen, nacheinander gehen, voneinander lernen ...
  2. Verb + Verb: Bei Verbindungen aus zwei Verben mit bleiben und lassen als zweitem Bestandteil ist bei übertragener Bedeutung gemäß § 34 E7 wieder Zusammenschreibung möglich , also liegenbleiben, sitzenbleiben, stehenlassen …. Dasselbe gilt für kennenlernen.
  3. Substantiv + Verb: Zusammenschreibung als Zusammensetzung oder Getrenntschreibung als Wortgruppe ist jetzt außer bei danksagen/Dank sagen und gewährleisten/Gewähr leisten auch möglich bei achtgeben/Acht geben, achthaben/Acht haben, haltmachen/Halt machen, maßhalten/Maß halten sowie in Fällen wie marathonlaufen/Marathon laufen, staubsaugen/Staub saugen.
  4. ■ verblasstes Substantiv + Verb: Die Verben eislaufen, kopfstehen, leidtun und nottun werden nur noch als Zusammensetzungen behandelt (hier ist auch die Groß- und Kleinschreibung betroffen): Es tut mir leid. – Seefahrt tut not. …
  5. Adjektiv + Verb: Stellt ein einfaches Adjektiv das Ergebnis des Vorgangs dar, kann getrennt oder zusammengeschrieben werden: fern bleiben/fernbleiben, näher kommen/näherkommen, voll laden/vollladen, warm halten/warmhalten …; bei neuer Bedeutung nur zusammen: kurzarbeiten, richtigstellen, schwerfallen …
    An die Stelle der Regelungen mit steigerbarem Adjektiv oder Adjektiven mit den Suffixen -ig, -isch, -lich ist die Formulierung „Verbindungen mit morphologisch komplexen oder erweiterten Adjektiven“ getreten.

Adjektive

  1. unflektiertes Adjektiv + Adjektiv: Bei abstufender Bedeutung des 1. Adjektivs ist Getrennt- oder Zusammenschreibung möglich: früh reif/frühreif, leicht verdaulich/leichtverdaulich, schwer erziehbar/schwererziehbar …
  2. adjektivisch gebrauchte Partizipien: Getrennt- oder Zusammenschreibung ist wie seit 2004 möglich: allgemein bildend/allgemeinbildend, Hilfe suchend/hilfesuchend; klein kariert/ kleinkariert, selbst vermarktend/selbstvermarktend …

Groß- und Kleinschreibung

Desubstantivierungen

  1. verblasste Substantive + sein/bleiben/werden: Zu angst, bange … sind neu feind, freund, klasse, spitze und unrecht getreten: Ich bin ihm feind. – Das bleibt unrecht. …
  2. recht/Recht und unrecht/Unrecht + behalten, bekommen, geben, haben, tun: Groß- wie Kleinschreibung (letztere wird empfohlen) ist gestattet: Ich habe völlig recht/(Recht), Wir geben dir recht/Recht. Du tust mir unrecht/Unrecht. …
  3. Präposition + dekliniertes Adjektiv (ohne Artikel): Hier sind wie seit 2004 beide Schreibweisen korrekt: bis auf weiteres/Weiteres, seit kurzem/Kurzem …
  4. Präposition + undekliniertes Adjektiv (ohne Artikel): wie bisher Kleinschreibung, jetzt auch wieder bei zu eigen machen
  5. Adjektiv + Substantiv in fester Verbindung, (die keine Eigennamen sind): Generell gilt Kleinschreibung: das autogene Training, das neue Jahr, die grüne Witwe …
    Bei übertragener Bedeutung ist auch Großschreibung gestattet: der Blaue Brief, das Schwarze Brett – aber nur zur besonderen Hervorhebung.
    Lediglich Fachsprachen können andere Festlegungen treffen, etwa die Rote Karte, der Goldene Schnitt, die Kleine Anfrage, die Erste Hilfe.

Anredepronomen

In Briefen dürfen die zur Anrede verwendeten Pronomen der zweiten Person wieder großgeschrieben werden (§ 66 E), also Du, Ihr, Dein, Euer und entsprechend die gebeugten Formen. Die Kleinschreibung bleibt aber die Regel.

Worttrennung

  1. ■ Einzelne Vokalbuchstaben werden am Wortanfang nicht abgetrennt und auch nicht in der Wortfuge bei Zusammensetzungen (wie bisher immer schon am Wortende, z. B. nicht [Treu-e]): also nicht mehr [a-ber], [O-fen], [Sonna-bend], [Ge-ografie] …'
  2. An der Trennung unmittelbar hinter Präfixen, die von den Wörterbuchverlagen bei Fremdwörtern vielfach nicht nachvollzogen wurden, wird festgehalten, also nur In-stanz, Kon-struktion, Pro-blem …

Zeichensetzung

Änderungen bei der Reihung von Sätzen mit und, oder, etc.

■ Nebensätze gleichen Grades dürfen nicht mehr durch ein Komma getrennt werden: Ich gehe davon aus, dass er Besorgungen macht und dass er bald zurückkommt. – Er hat nichts gesagt, weder dass er zahlungsunfähig ist noch dass er Hilfe braucht. …

Änderungen bei Abhängigkeit von einem Korrelat oder Verweiswort

■ Infinitiv-, Partizip-, Adjektiv- oder entsprechende andere Wortgruppen werden durch ein Komma abgegrenzt, wenn sie von einem Korrelat oder Verweiswort abhängen: Auf diese Weise, jede Adresse überprüfend, fanden wir ihn schließlich. – Nur so, verbittert und im Rollstuhl, ist mir mein Onkel in Erinnerung geblieben. – Mit dem Rucksack bepackt, so standen wir vor der Tür. …

Änderungen bei syntaktischer Sonderstellung

■ Infinitiv-, Partizip-, Adjektiv- oder entsprechende andere Wortgruppen werden durch ein Komma abgegrenzt, wenn sie als einem Substantiv oder Pronomen nachgetragene Zusätze anzusehen sind und damit aus der üblichen Satzstruktur herausfallen: Er, lauthals lachend, kam auf mich zu. Die Klasse, zum Ausflug bereit, war auf dem Schulhof versammelt. Cora, außer sich vor Freude, fiel Peter um den Hals. Er kam auf mich zu, lauthals lachend. Die Klasse war auf dem Schulhof versammelt, zum Ausflug bereit. Cora fiel Peter um den Hals, außer sich vor Freude. …

Änderungen beim Infinitiv mit zu

  1. ■ Infinitive mit um, ohne, statt, anstatt, außer, als zu müssen wieder mit Komma abgetrennt werden: Er ging hinaus, um zu rauchen. – Anstatt zu helfen, beschimpfte er seine Freunde. – Ihnen blieb nichts anderes übrig, als gute Miene zum bösen Spiel zu machen. …
  2. ■ Infinitive, die von einem Substantiv abhängen, also attributiv gebraucht werden, müssen wieder mit Komma (ggf. paarig) abgetrennt werden: Sein Vorschlag, auf den Ausflug zu verzichten, stieß auf wenig Gegenliebe. – Bei diesem Wetter macht es keinen Spaß, spazieren zu gehen. …
  3. ■ Infinitive, die von einem Verweiswort abhängen, müssen mit Komma (ggf. paarig) abgetrennt werden: Anita zieht es vor, lange auszuschlafen. – Regina hatte nicht damit gerechnet, doch noch ans Ziel zu kommen, und strahlte über das ganze Gesicht. …
  4. Bloße Infinitive, die von einem Substantiv bzw. einem Korrelat oder Verweiswort abhängen, erfordern kein Komma: Ich habe keine Lust(,) zu gehen. – Ich denke nicht daran(,) zu gehen. – Den Plan(,) abzureisen(,) hatte sie schon lange gefasst. …

Kritik

Kritiker der neuen Rechtschreibung werfen ihr vor, das Lesen von Texten zu erschweren und die Vielfalt der deutschen Sprache zu reduzieren. Zwar seien die schlimmsten Entgleisungen inzwischen rückgängig gemacht worden, dieser Prozess dürfe aber noch nicht beendet werden.

Außerdem seien durch viele der neuen Regeln auch viele neue Ausnahmen entstanden:

  • Beispielsweise hieße es analog zur Schreibung von SchiffahrtSchifffahrt nach neuen Regeln eigentlich statt Mittag → Mitttag.
  • Zwar schreibt man zur Zeit neuerdings zurzeit, zum Beispiel aber nicht zumbeispiel, dafür aber schreibt man für das Objekt "auf Grund" (auf Grund auflaufen) wie auch für die Konjunktion "aufgrund" nun "auf Grund"
  • Bei einer Änderung von Stengel zu Stängel und greulich zu gräulich könnte man zudem davon ausgehen, nach neuer Rechtschreibung wäre englischänglisch, setzensätzen, ElternÄltern u.v.m.


Siehe auch: Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996: Pro und Kontra

Literatur

  • Regeln und Wörterverzeichnis. Überarbeitete Fassung des amtlichen Regelwerks 2004. Rat für deutsche Rechtschreibung, München und Mannheim, Februar 2006. Online – Gültig ab August 2006
  • Regeln und Wörterverzeichnis. Amtliche Regelung. Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung, Mannheim, November 2004. Online (veraltet)
  • Klaus Heller: Rechtschreibreform. Sprachreport, Extra-Ausgabe Juli 1996, Institut für deutsche Sprache, Mannheim. Online
  • Zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ab 1. August 2006. Sprachreport, Extra-Ausgabe Juli 2006, Institut für Deutsche Sprache, Mannheim (Online, PDF, 186 kB).
  • Karl-Heinz Göttert: Es gibt keinen Kuß mehr. Die neue Rechtschreibung erklärt, reclam, Stuttgart2007.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Prof. Dr. Horst Haider Munske: Rechtschreibung gegen Schlechtschreibung
  2. Allensbacher Berichte, 2002 / Nr. 7 (Online, PDF, 11 kB).
  3. Allensbacher Berichte, 2005 / Nr. 11 (Online).
  4. Letzter Beschluss vom 2. März 2006: "Die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen", vgl. Pressemitteilung vom 2. März
  5. Vgl. etwa Meyers Lexikon oder Spiegel Online vom 30. Mai 2006
  6. Vgl. etwa die Hausorthographie der Zeitung "Die Zeit" (http://www.zeit.de/zeitschreibung/) oder die Regelungen der Presseagenturen ([1]) Für eine Variante in der Schweiz siehe die Regelungen der Neuen Zürcher Zeitung ([2])
  7. BVerfG, 1 BvR 1640/97 vom 14.7.1998, Absatz-Nr. (1 - 170) (www.bverfg.de). Dort auch umfangreiche Hintergrundinformationen. Die letzte Entscheidung stammt aus dem Jahr 2006, vgl. die Presseerklärung des Gerichts [3]
  8. BMUKK: Das amtliche Regelwerk (Fassung 2006)
  9. BMUKK: Abschluss der Rechtschreibreform - Bekanntgabe
  10. Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis. Amtliche Regelung, 1998. Teil 1: Regeln (PDF, 442 kB), Teil 2: Wörterverzeichnis (PDF, 711 kB).
  11. Klaus Heller: Sprachreport, Extra-Ausgabe Juli 1996, Institut für Deutsche Sprache, Mannheim.
  12. Zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ab 1. August 2006 (PDF, 186 kB). Sprachreport, Extra-Ausgabe Juli 2006, Institut für Deutsche Sprache, Mannheim.