„Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland“ – Versionsunterschied

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* Gravierende nachteilige Folgen werden insbesondere für den Facheinzelhandel in Innenstädten befürchtet. Ursache hierfür ist die Hinzurechnung eines Teils des Finanzierungsanteils der Mieten, Pachten und Leasing-Raten zum Gewerbeertrag. Dadurch kann insbesondere der Einzelhandel in teueren Citylagen im Gesamtergebnis der Unternehmensteuerreform mehr be- als entlastet werden. Als Reaktion auf diese Kritik wurde im Jahressteuergesetz 2008 der Finanzierungsanteil von Mieten und Pachten von 75% auf 65% gesenkt.
* Gravierende nachteilige Folgen werden insbesondere für den Facheinzelhandel in Innenstädten befürchtet. Ursache hierfür ist die Hinzurechnung eines Teils des Finanzierungsanteils der Mieten, Pachten und Leasing-Raten zum Gewerbeertrag. Dadurch kann insbesondere der Einzelhandel in teueren Citylagen im Gesamtergebnis der Unternehmensteuerreform mehr be- als entlastet werden. Als Reaktion auf diese Kritik wurde im Jahressteuergesetz 2008 der Finanzierungsanteil von Mieten und Pachten von 75% auf 65% gesenkt.
* Der Anrechnungsfaktor bei der Einkommensteuer wird als zu niedrig angesehen. Bei dem vorgesehenen Faktor von 3,8 ist Belastungsneutralität nur bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von ca. 380 Prozent gewährleistet. Das bedeutet für Großstädte mit Hebesätzen von über 400 Prozent einen deutlichen Standortnachteil.
* Der Anrechnungsfaktor bei der Einkommensteuer wird als zu niedrig angesehen. Bei dem vorgesehenen Faktor von 3,8 ist Belastungsneutralität nur bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von ca. 380 Prozent gewährleistet. Das bedeutet für Großstädte mit Hebesätzen von über 400 Prozent einen deutlichen Standortnachteil.
*[[attac]] kritisiert an der Unternehmenssteuerreform die enormen Steuergeschenke an Unternehmen und Reich. Durch die Einnahmeausfälle sei abzusehen, dass in den Folgejahren wichtige Investitionen z. B. in Bildung ausblieben<ref>[http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,485154,00.html spiegel.de - attac attakiert Unternehmenssteuerreform] ''26.5.07''</ref>.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 24. Januar 2008, 10:14 Uhr

Basisdaten
Titel: Unternehmensteuerreformgesetz
2008
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Steuerrecht
Fundstellennachweis: -
Erlassen am: 14. August 2007
(BGBl. I S. 1912)
Inkrafttreten am: überwiegend 18. August 2007
GESTA: D047
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland ist ein gesetzliches Maßnahmenprogramm basierend auf dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD.

Gesetzgebungsverfahren

Am 2. November 2006 war die Einigung über „Eckpunkte“ [1] [2] bekanntgegeben worden, der Gesetzentwurf wurde am 14. März 2007 vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz wurde am 25. Mai 2007 vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 6. Juli 2007 zugestimmt. Es tritt zum 1. Januar 2008 bzw. im Fall der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 in Kraft.

Ziel der Steuerreform

Die Unternehmensteuerreform verfolgt nach der Regierungsbegründung im Wesentlichen die folgenden Ziele:

  • Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland durch Senkung der tariflichen Ertragsteuerbelastung für Unternehmen
  • Rechtsformneutralität (Belastungsneutralität) und Finanzierungsneutralität der Unternehmensbesteuerung
  • Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte

Die nominale Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften sinkt ab 2008 von 38,6 % auf 29,8 %. Dieser Wert gilt für einen Referenz-Hebesatz von 400 Prozentpunkten bei der Gewerbesteuer. Die tatsächliche Steuerbelastung kann je nach Kommune abweichen.

Personenunternehmen, (Personengesellschaften und Einzelunternehmen) werden durch einen niedrigeren Steuersatz auf einbehaltene Gewinne entlastet (Thesaurierungsbegünstigung): Der Steuersatz beträgt dann 28,25 % statt des Spitzensteuersatzes von 45 % (42% zzgl. 3 % Reichensteuer) bei der Einkommensteuer, um eine Diskriminierung gegenüber den Kapitalgesellschaften zu vermeiden.

Insgesamt wird es für die Wirtschaft zu einer Nettoentlastung von 5 Mrd. € kommen, die jedoch sehr ungleich verteilt wird: Die Tarifsenkung hilft Kapitalgesellschaften mit viel Eigenkapital und wenig Verbindlichkeiten sowie mit hohen Gewinnen. Auch dauerhaft ertragreiche Personenunternehmen werden erheblich von der Thesaurierungsrücklage profitieren. Dagegen wird es durch die neuen Hinzurechnungen zu Mehrbelastungen insbesondere bei der Gewerbesteuer bei Unternehmen kommen, die hohe Mieten, Pachten oder Leasingraten haben.

Prognostizierte Kosten und Finanzierung

Das Bundesfinanzministerium berechnet für das Jahr 2008 steuerliche Mindereinnahmen von 6,6 Milliarden Euro, sowie 7,1 und 5,3 Milliarden Euro in den drei Folgejahren. Die Netto-Entlastung der Unternehmen ist langfristig auf rd. 5 Mrd. € pro Jahr angesetzt.

Zur Gegenfinanzierung sollen u.a. der Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer, die Abschaffung der degressiven Abschreibung und die so genannte Zinsschranke dienen. Zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen wird der Vervielfältiger der Gewerbesteuerumlage temporär abgesenkt werden.

Einzelmaßnahmen

Kritik

  • Gravierende nachteilige Folgen werden insbesondere für den Facheinzelhandel in Innenstädten befürchtet. Ursache hierfür ist die Hinzurechnung eines Teils des Finanzierungsanteils der Mieten, Pachten und Leasing-Raten zum Gewerbeertrag. Dadurch kann insbesondere der Einzelhandel in teueren Citylagen im Gesamtergebnis der Unternehmensteuerreform mehr be- als entlastet werden. Als Reaktion auf diese Kritik wurde im Jahressteuergesetz 2008 der Finanzierungsanteil von Mieten und Pachten von 75% auf 65% gesenkt.
  • Der Anrechnungsfaktor bei der Einkommensteuer wird als zu niedrig angesehen. Bei dem vorgesehenen Faktor von 3,8 ist Belastungsneutralität nur bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von ca. 380 Prozent gewährleistet. Das bedeutet für Großstädte mit Hebesätzen von über 400 Prozent einen deutlichen Standortnachteil.
  • attac kritisiert an der Unternehmenssteuerreform die enormen Steuergeschenke an Unternehmen und Reich. Durch die Einnahmeausfälle sei abzusehen, dass in den Folgejahren wichtige Investitionen z. B. in Bildung ausblieben[3].

Einzelnachweise

  1. Eckpunkte
  2. Presseerklärung vom 2. November 2006 von Peer Steinbrück/Roland Koch
  3. spiegel.de - attac attakiert Unternehmenssteuerreform 26.5.07

Literatur

Quellen und Weblinks