„Horst Dreier“ – Versionsunterschied

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== Wirken ==
== Wirken ==
Von 1996 bis 2001 war Dreier Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes und seit dem Wintersemester 1999/2000 ist er [[Deutsche Forschungsgemeinschaft|DFG]]-Fachgutachter für das Gebiet „Rechts- und Staatsphilosophie“. Seit 2000 ist er Mitglied des wissenschaftlichen Kuratoriums der F.E.S.T. (Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V.). 2001 folgte die Berufung zum Mitglied des Nationalen Ethikrates durch Beschluss des [[Bundeskabinett]]s, 2003 wurde er außerdem zum Vorsitzenden der [[Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer]] gewählt. Dreier wird bei erfolgreicher Wahl durch den Richterwahlausschuss eventuell im März 2008 Nachfolger des bisherigen Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Zweiten Senats des [[Bundesverfassungsgericht]]s, [[Winfried Hassemer]].<ref>[http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?sid=83e8860a7c824fea2ebee519c0fbe4ef&em_cnt=1270712 ''Horst Dreier wird Vize in Karlsruhe''], ''[[Frankfurter Rundschau]]''-Online vom 11. Januar 2008.</ref> Da Dreier vorgeworfen wird, in seiner Kommentierung von {{Art.|1|gg|juris}} des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetzes (GG)]]<ref>Dreier, in: Dreier, ''[[Grundgesetz-Kommentar#Dreier|Grundgesetz-Kommentar]]'', Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 1, Rz 133</ref> in bestimmten Extremfällen die Rechtmäßigkeit von Folter für diskutabel zu halten, wurde Kritik an seiner Nominierung geübt.<ref>[http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/folter-muss-tabu-bleiben/?src=SE&cHash=d2282684a6 "Folter muss tabu bleiben"] ''[[die tageszeitung]]'' vom 14. Januar 2008</ref> <ref>[http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/417538 "Die Würde des Menschen wird antastbar: Über Richter Horst Dreier, der bald sehr mächtig werden könnte"] ''[[Süddeutsche Zeitung]]'' vom 22. Januar 2008</ref> <ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,530535,00.html "Folterdebatte wirft Schatten auf künftigen Verfassungsrichter"] ''SPIEGEL'' online vom 23. Januar 2008</ref> Zwischenzeitlich kündigte die CDU an, Dreiers Wahl im Bundesrat zu blockieren.<ref>[http://www.tagesschau.de/inland/verfassungsrichter2.html "Union blockiert SPD-Richterkandidat Dreier"] Tagesschau.de vom 1. Feb. 2008</ref>
Von 1996 bis 2001 war Dreier Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes und seit dem Wintersemester 1999/2000 ist er [[Deutsche Forschungsgemeinschaft|DFG]]-Fachgutachter für das Gebiet „Rechts- und Staatsphilosophie“. Seit 2000 ist er Mitglied des wissenschaftlichen Kuratoriums der F.E.S.T. (Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V.). 2001 folgte die Berufung zum Mitglied des Nationalen Ethikrates durch Beschluss des [[Bundeskabinett]]s, 2003 wurde er außerdem zum Vorsitzenden der [[Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer]] gewählt. Dreier wird bei erfolgreicher Wahl durch den Richterwahlausschuss eventuell im März 2008 Nachfolger des bisherigen Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Zweiten Senats des [[Bundesverfassungsgericht]]s, [[Winfried Hassemer]].<ref>[http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?sid=83e8860a7c824fea2ebee519c0fbe4ef&em_cnt=1270712 ''Horst Dreier wird Vize in Karlsruhe''], ''[[Frankfurter Rundschau]]''-Online vom 11. Januar 2008.</ref> Da Dreier vorgeworfen wird, in seiner Kommentierung von {{Art.|1|gg|juris}} des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetzes (GG)]]<ref>Dreier, in: Dreier, ''[[Grundgesetz-Kommentar#Dreier|Grundgesetz-Kommentar]]'', Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 1, Rz 133</ref> in bestimmten Extremfällen die Rechtmäßigkeit von Folter für diskutabel zu halten, wurde Kritik an seiner Nominierung geübt.<ref>[http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/folter-muss-tabu-bleiben/?src=SE&cHash=d2282684a6 "Folter muss tabu bleiben"] ''[[die tageszeitung]]'' vom 14. Januar 2008</ref> <ref>[http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/417538 "Die Würde des Menschen wird antastbar: Über Richter Horst Dreier, der bald sehr mächtig werden könnte"] ''[[Süddeutsche Zeitung]]'' vom 22. Januar 2008</ref> <ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,530535,00.html "Folterdebatte wirft Schatten auf künftigen Verfassungsrichter"] ''SPIEGEL'' online vom 23. Januar 2008</ref> Zwischenzeitlich kündigte die CDU an, Dreiers Wahl im Bundesrat zu blockieren.<ref>[http://www.tagesschau.de/inland/verfassungsrichter2.html "Union blockiert SPD-Richterkandidat Dreier"] Tagesschau.de vom 1. Feb. 2008</ref> Rückendeckung erhält Dreier aber auch aus Kreisen der Union; so nannte der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion und frühere Richter, [[Jürgen Gehb]], Dreier einen „exzellenten Fachmann.“<ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,532880,00.html ''CDU-Politiker unterstützt umstrittenen SPD-Richterkandidaten'', SPIEGEL ONLINE vom 3. Februar 2008.]</ref> Auch Wissenschaftler, wie beispielsweise der konservative Politologe [[Michael Wolffsohn]] und der Strafrechtler [[Tonio Walter]] unterstützen Dreier; Walter schreibt: „Horst Dreier hat eine Reihe schwerster charakterlicher Mängel, erstens: Er ist mehrfach zum beliebtesten Professor der Würzburger juristischen Fakultät gewählt worden und hat den bayerischen Preis für gute Lehre erhalten; er ist also - im Gegensatz zu vielen Kollegen - ein Professor, der die Studenten mag, und die Studenten mögen, ja verehren ihn. Zweitens: Er ist umfassend gebildet und genießt als Staatsrechtslehrer höchstes fachliches Ansehen. Drittens: Er ist Sozialdemokrat. All das macht ihn in den Augen der Union zu einer enorm verdächtigen Figur.“<ref>[http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/dokumentation/?sid=191e75077fa698d46c263abbe13570e1&em_cnt=1285227''Kollisionen mit der Menschenwürde'', Frankfurter Rundschau vom 9. Februar 2008.]</ref>


In seiner Kommentierung zu Art. 1 GG<ref>Dreier, in: Dreier, ''Grundgesetz-Kommentar'', Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 1</ref> führt Dreier zunächst aus, dass die Garantie des Art. 1 GG jeder Abwägung mit anderen Werten von Verfassungsrang entzogen sei (Rn. 132) und dies nach herrschender Meinung auch für die Situation gelte, in der polizeiliche Folter des mutmaßlichen Täters zum Schutz des Lebens eines entführten Opfers eingesetzt werde. In der folgenden Rn. 133 führt Dreier aus, dass dieser absolute Vorrang der Menschenwürde nicht weiterhelfe, wenn sie auf beiden Seiten ins Feld geführt werden könne und sich staatliche Organe mit zwei Rechtspflichten konfrontiert sehen könnten, die beide aus Art. 1 GG folgten. Für diesen Fall gibt Dreier keine „Lösung“, sondern sagt im folgenden Satz nur, dass bei der Beurteilung solcher Fälle „der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein ausgeschlossen sein“ dürfte. Dabei bezieht er sich allerdings auf einen Aufsatz seines Schülers Fabian Wittreck, in dem dieser „präventivpolizeiliche Folter“ zum Schutz der Menschenwürde von Entführungsopfern befürwortet.<ref>[http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/man-sollte-offen-von-folter-sprechen/?src=SE&cHash=bcd30f03a2 "Man sollte offen von 'Folter' sprechen"] ''taz'' vom 28. Januar 2008 </ref>
In seiner Kommentierung zu Art. 1 GG<ref>Dreier, in: Dreier, ''Grundgesetz-Kommentar'', Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 1</ref> führt Dreier zunächst aus, dass die Garantie des Art. 1 GG jeder Abwägung mit anderen Werten von Verfassungsrang entzogen sei (Rn. 132) und dies nach herrschender Meinung auch für die Situation gelte, in der polizeiliche Folter des mutmaßlichen Täters zum Schutz des Lebens eines entführten Opfers eingesetzt werde. In der folgenden Rn. 133 führt Dreier aus, dass dieser absolute Vorrang der Menschenwürde nicht weiterhelfe, wenn sie auf beiden Seiten ins Feld geführt werden könne und sich staatliche Organe mit zwei Rechtspflichten konfrontiert sehen könnten, die beide aus Art. 1 GG folgten. Für diesen Fall gibt Dreier keine „Lösung“, sondern sagt im folgenden Satz nur, dass bei der Beurteilung solcher Fälle „der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein ausgeschlossen sein“ dürfte. Dabei bezieht er sich allerdings auf einen Aufsatz seines Schülers, des Münsteraner Rechtswissenschaftlers Prof. [[Fabian Wittreck]], in dem dieser „präventivpolizeiliche Folter“ zum Schutz der Menschenwürde von Entführungsopfern befürwortet.<ref>[http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/man-sollte-offen-von-folter-sprechen/?src=SE&cHash=bcd30f03a2 "Man sollte offen von 'Folter' sprechen"] ''taz'' vom 28. Januar 2008 </ref>


== Ehrungen und Auszeichnungen ==
== Ehrungen und Auszeichnungen ==

Version vom 9. Februar 2008, 21:04 Uhr

Horst Dreier

Horst Dreier (* 7. September 1954 in Hannover) ist ein deutscher Jurist und Rechtsphilosoph. Er ist Kandidat der SPD für die Nachfolge Winfried Hassemers als Richter und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Allerdings hat die CDU angekündigt die Wahl Dreiers im Bundesrat wegen seiner umstrittenen Ansichten zum Schutz der Menschenwürde zu blockieren. Seit 2001 ist Horst Dreier auch Mitglied des Nationalen Ethikrates.

Leben

Horst Dreier studierte von 1975 bis 1981 Rechtswissenschaften an der Universität Hannover und promovierte 1985 zum Dr. iur. 1989 folgte die Habilitation für die Fächer Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Verwaltungswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Von 1989 bis 1991 war Dreier Vertreter von Lehrstühlen in Würzburg und Heidelberg, 1990 folgte die Berufung auf die C 3-Professur „Öffentliches Recht“ an der Universität Heidelberg. Von 1991 bis 1995 war Horst Dreier Inhaber des Lehrstuhls für „Öffentliches Recht und Verwaltungslehre“ am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg und seit 1995 ist er Ordinarius für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Dreier ist Mitglied der SPD.[1]

Wirken

Von 1996 bis 2001 war Dreier Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes und seit dem Wintersemester 1999/2000 ist er DFG-Fachgutachter für das Gebiet „Rechts- und Staatsphilosophie“. Seit 2000 ist er Mitglied des wissenschaftlichen Kuratoriums der F.E.S.T. (Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V.). 2001 folgte die Berufung zum Mitglied des Nationalen Ethikrates durch Beschluss des Bundeskabinetts, 2003 wurde er außerdem zum Vorsitzenden der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer gewählt. Dreier wird bei erfolgreicher Wahl durch den Richterwahlausschuss eventuell im März 2008 Nachfolger des bisherigen Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer.[2] Da Dreier vorgeworfen wird, in seiner Kommentierung von Art. 1 des Grundgesetzes (GG)[3] in bestimmten Extremfällen die Rechtmäßigkeit von Folter für diskutabel zu halten, wurde Kritik an seiner Nominierung geübt.[4] [5] [6] Zwischenzeitlich kündigte die CDU an, Dreiers Wahl im Bundesrat zu blockieren.[7] Rückendeckung erhält Dreier aber auch aus Kreisen der Union; so nannte der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion und frühere Richter, Jürgen Gehb, Dreier einen „exzellenten Fachmann.“[8] Auch Wissenschaftler, wie beispielsweise der konservative Politologe Michael Wolffsohn und der Strafrechtler Tonio Walter unterstützen Dreier; Walter schreibt: „Horst Dreier hat eine Reihe schwerster charakterlicher Mängel, erstens: Er ist mehrfach zum beliebtesten Professor der Würzburger juristischen Fakultät gewählt worden und hat den bayerischen Preis für gute Lehre erhalten; er ist also - im Gegensatz zu vielen Kollegen - ein Professor, der die Studenten mag, und die Studenten mögen, ja verehren ihn. Zweitens: Er ist umfassend gebildet und genießt als Staatsrechtslehrer höchstes fachliches Ansehen. Drittens: Er ist Sozialdemokrat. All das macht ihn in den Augen der Union zu einer enorm verdächtigen Figur.“[9]

In seiner Kommentierung zu Art. 1 GG[10] führt Dreier zunächst aus, dass die Garantie des Art. 1 GG jeder Abwägung mit anderen Werten von Verfassungsrang entzogen sei (Rn. 132) und dies nach herrschender Meinung auch für die Situation gelte, in der polizeiliche Folter des mutmaßlichen Täters zum Schutz des Lebens eines entführten Opfers eingesetzt werde. In der folgenden Rn. 133 führt Dreier aus, dass dieser absolute Vorrang der Menschenwürde nicht weiterhelfe, wenn sie auf beiden Seiten ins Feld geführt werden könne und sich staatliche Organe mit zwei Rechtspflichten konfrontiert sehen könnten, die beide aus Art. 1 GG folgten. Für diesen Fall gibt Dreier keine „Lösung“, sondern sagt im folgenden Satz nur, dass bei der Beurteilung solcher Fälle „der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein ausgeschlossen sein“ dürfte. Dabei bezieht er sich allerdings auf einen Aufsatz seines Schülers, des Münsteraner Rechtswissenschaftlers Prof. Fabian Wittreck, in dem dieser „präventivpolizeiliche Folter“ zum Schutz der Menschenwürde von Entführungsopfern befürwortet.[11]

Ehrungen und Auszeichnungen

Horst Dreier erhielt für seine Arbeit verschiedene Auszeichnungen. So wurde ihm im Jahr 2000 ein „Preis für gute Lehre“ durch den Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst verliehen und 2002 folgte die Verleihung des Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst durch den Bundespräsidenten der Republik Österreich.

2003 wurde Dreier zum ordentlichen Mitglied der Philosophisch-historischen Klasse der Bayerischen Akademie der Wissenschaften gewählt. 2007 wurde er in die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina aufgenommen.

Ausgewählte Publikationen

  • Rechtslehre, Staatssoziologie und Demokratietheorie bei Hans Kelsen, 1986 (Dissertation), ISBN 3789012114
  • Hierarchische Verwaltung im demokratischen Staat, 1991
  • Dimensionen der Grundrechte, 1993
  • Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1 (Art. 1-19), 1996; Bd. 2 (Art. 20-82), 1998; Bd. 3 (Art. 83-146), 2000 (als Herausgeber und Mitautor)
  • Grundrechtsschutz durch Landesverfassungsgerichte, 2000
  • Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus, 2001
  • Lebensschutz und Menschenwürde in der bioethischen Diskussion, 2002
  • Herausgabe der zweibändigen Festschrift 50 Jahre Bundesverfassungsgericht, 2001 (gemeinsam mit Peter Badura)
  • Herausgabe der Festschrift Raum und Recht. Festschrift 600 Jahre Würzburger Juristenfakultät, 2002 (gemeinsam mit Hans Forkel und Klaus Laubenthal)

Außerdem ist Horst Dreier Mitherausgeber der Zeitschrift Die Öffentliche Verwaltung und der Zeitschrift für Gesetzgebung. Vierteljahresschrift für staatliche und kommunale Rechtsetzung sowie der Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie.

Quellen

  1. "Bundesverfassungsgericht: Pragmatiker wird neuer Vizepräsident", SPIEGEL ONLINE vom 12. Januar 2008.
  2. Horst Dreier wird Vize in Karlsruhe, Frankfurter Rundschau-Online vom 11. Januar 2008.
  3. Dreier, in: Dreier, Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 1, Rz 133
  4. "Folter muss tabu bleiben" die tageszeitung vom 14. Januar 2008
  5. "Die Würde des Menschen wird antastbar: Über Richter Horst Dreier, der bald sehr mächtig werden könnte" Süddeutsche Zeitung vom 22. Januar 2008
  6. "Folterdebatte wirft Schatten auf künftigen Verfassungsrichter" SPIEGEL online vom 23. Januar 2008
  7. "Union blockiert SPD-Richterkandidat Dreier" Tagesschau.de vom 1. Feb. 2008
  8. CDU-Politiker unterstützt umstrittenen SPD-Richterkandidaten, SPIEGEL ONLINE vom 3. Februar 2008.
  9. Kollisionen mit der Menschenwürde, Frankfurter Rundschau vom 9. Februar 2008.
  10. Dreier, in: Dreier, Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 1
  11. "Man sollte offen von 'Folter' sprechen" taz vom 28. Januar 2008

Weblinks