Abfall

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Überfüllter Abfallcontainer

Unter Abfall bzw. Müll (schweizerisch/schwäbisch auch: Kehricht, österreichisch auch: Mist) versteht man Reste, die bei der Zubereitung oder Herstellung von etwas entstehen (Überrest) im festen Zustand, was Flüssigkeiten und Gase in Behältern einschließt. Chemische Rückstände werden auch als Abfallstoffe bezeichnet.

Etymologie

Müll für ‘Haushaltsabfall, Unrat’, ahd. mulli ‘Abfall, Kehricht’ (11./12. Jh.), mhd. mulle, mul, mnd. mül ‘Staub’, nd. Mull, Müll ‘lockere Erde’ gehören wie die Kollektivbildung ahd. gimulli ‘Staub, Schutt’ (9. Jh.), mhd. gemülle, gemül ‘das durch Zerreiben, Zermalmen Entstandene, Staub, Kehricht’ und die Verben ahd. mullen (8./9. Jh.), mhd. müllen, müln ‘zerstoßen, zermalmen’, anord. mylja ‘zerreiben, vermahlen’ als schwundstufige Formen zu mahlen angeführten Wurzel ie. *mel(ə)- ‘zermalmen, schlagen, mahlen’. Erst im 18. Jh. wird das bis dahin nur im Norddeutschen übliche Müll in die hochdeutsche Schriftsprache aufgenommen. Moderne Bildungen dazu sind Mülleimer (19. Jh.), Müllabfuhr, Müllschlucker (20. Jh.).[1]

Kehricht, abstammend vom Verb kehren für ‘fegen’ wurde nur im westgerm. bezeugte Verb belegt, ahd. kerien, kerren (8. Jh.), mhd. kern, mnd. mnl. kēren, nl. keren und setzt germ. *karjan voraus. Das zugehörige Grundwort dürfte in ahd. ubarkara ‘Unreinigkeit, Unflat’ (10./11. Jh.), isl. kar ‘Schmutz’ erhalten sein. Kehricht bezeichnet das, ‘was zusammengefegt ist, Müll’ (15. Jh.) mit unorganisch angefügtem -t (wie bei Obst) neben entwicklungsgeschichtlich älterem kerach (15. Jh.), kehrich (16. Jh.).[2]

Abfallarten

Wilde Müllkippe am Waldrand
Abfallbehälter, wie er zum Beispiel an Haltestellen genutzt wird
Überfüllter Müllkorb
Hinterlassener Müll in der Natur

Sprachgebräuche

Neben den mineralischen Abfällen fallen Abfälle in Privathaushalten (Hausmüll) und in der Industrie (Industrieabfall) an.

Beispiele für Abfall von Privathaushalten (Hausmüll) sind:

Weiter Abfallarten, die zumeist in Abfallcontainern entsorgt werden müssen:[3]

  • Bau- und Abbruchabfälle
  • Gartenabfälle
    • Gartenabfälle und Grünschnitt
    • Wurzelwerk, Stämme und Stubben
    • Erdaushub (Boden und Steine)
  • Holz
    • unbehandelt und behandelt
    • schadstoffbelastet

Beispiele für industrielle Abfälle:

Klassifizierung von Abfällen im Krankenhaus:[4]

  • A-Abfall: hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Wertstoffe
  • B-Abfall: krankenhausspezifischer Abfall (mit Sekreten oder Exkreten kontaminierter Abfall)
  • C-Abfall: Abfall mit Infektionsgefahren von meldepflichtigen Krankheiten
  • D-Abfall: Überwachungsbedürftige Abfälle (Chemikalien)
  • E-Abfall: Ethischer Abfall (Körperteile, Gewebereste, Placenten)

Klassifizierung und Deklaration im Abfallrecht

International gibt es Abfallkataloge wie die Abfalllisten der OECD oder des Basler Übereinkommens. Das Basler Übereinkommen regelt die „Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“, wozu Regeln zur Kategorisierung erfasster Abfallarten und zu ihrer Bezeichnung in den darin geschaffenen Überwachungs- und Dokumentationsverfahren erforderlich sind. Bislang haben sich an die 160 Staaten, jedoch nicht die USA auf diese Richtlinien verpflichtet.

Für die Europäische Union gelten die Unterscheidungen und Bezeichnungen des Europäischen Abfallartenkatalogs (EAK); dieses mehr als 800 Positionen beinhaltende Abfallverzeichnis mit dem jeder Abfallart zugewiesenen sechsstelligem Abfallschlüssel, der um ein Sternchen* ergänzt auch die Eigenschaft als gefährlicher Abfall kennzeichnet, war bis 1. Januar 2002 durch die Mitgliedsstaaten umzusetzen[5]. In Deutschland geschah das durch die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Der Begriff Müll erscheint hier erst im Kapitel 20 (Siedlungsabfälle) als insgesamt vorletzte Abfallart Nr. 20 03 07 (Sperrmüll) und Kehricht als Straßenkehricht (Abfallschlüssel 20 03 03); bei asbesthaltigen Abfällen wird differenziert etwa zwischen Dämmstoffen mit Asbest (17 06 01*), asbesthaltigen Baustoffen (17 06 05*), Bremsbelägen (16 01 11*) oder gebrauchten elektrischen Geräten, die freies Asbest enthalten (16 01 12*)[6].

Im Bemühen, mit Abfall sachgemäß umzugehen, haben sich Branchen, Gewerbezweige und Fachgebiete entwickelt, die man unter dem Begriff Abfallwirtschaft zusammenfasst, siehe auch Recycling.

Abfallaufkommen

Die globalen Daten unterscheiden sich in den verschiedenen Statistiken erheblich.

Kommunales Abfallaufkommen in Europa

Das jährliche kommunale Abfallaufkommen in Kilogramm pro Person:[7]

Abfallaufkommen Europa (kg pro Kopf)
Land 1995[7] 2000[7] 2005[7] 2012[7] 2018[7]
EU-27 467 513 506 488 492
Deutschland 623 642 565 619 615
Dänemark 521 664 736 806 814
Schweiz 600 656 661 694 703
Island 426 462 516 511 k. A.
Zypern 595 628 688 657 k. A.
Österreich 437 580 575 579 579
Niederlande 539 598 599 549 511
Frankreich 475 514 529 527 527
Griechenland 303 412 442 495 k. A.
Italien 454 509 546 504 499
Großbritannien 498 577 581 477 463
Spanien 505 653 588 468 475
Polen 285 320 319 317 329
Rumänien 342 355 383 251 272
Estland 371 453 433 280 405

Außereuropäisches Abfallaufkommen 2003 (in kg/Person)

  • Vereinigte Staaten: 760
  • Japan: 410

Abfallaufkommen in Deutschland

In Deutschland fielen 2016 etwa 411,5 Millionen Tonnen Müll an. Das waren 9,3 Millionen Tonnen mehr als 2015.[8] Bau- und Abbruchabfälle machen mehr als die Hälfte der gesamten Abfall-Menge aus, z. B. in Form von Erdaushub 125 Mio. to (Boden und Steine), Bauschutt 58 Mio. to und Straßenaufbruch 16 Mio. to. Siedlungsabfälle, einschließlich Haushalts- und Verpackungsabfälle, machten 2016 rund 52 Millionen Tonnen aus.[8] Darin eingeschlossen sind Abfälle aus Gewerbe und Industrie.

Nur auf die Haushaltsabfälle bezogen ist das Abfallaufkommen im Jahr 2013 in Deutschland um 3 kg pro Einwohner gesunken. Insgesamt belief sich die Menge hier auf 453 kg pro Einwohner. Den größten Anteil der gesammelten Haushaltsabfälle machten dabei Restmüll und Sperrmüll aus (rund 41 %). Jedoch ist beim Restmüll wie schon im Jahr 2012 ein rückläufiger Trend zu beobachten gewesen. Ungefähr 32 % des Abfallaufkommens fiel 2013 auf die Wertstoffe zurück, wovon die größte Menge (5,8 Mio. Tonnen) vom Altpapier stammte. Das Gesamtaufkommen an Haushaltsabfällen betrug damit 2013 etwa 36,6 Mio. Tonnen, wobei entsorgte Elektronikaltgeräte nicht mit in die Rechnung einbezogen worden sind.[9]

Verwertung

Mehr als 80 Prozent des gesamten Abfalls wurden nach Angaben des Bundesamts 2016 "stofflich oder energetisch verwertet" – also recycelt oder zur Energiegewinnung verbrannt.[8] 287,6 Millionen Tonnen Abfall wurden 2016 recycelt. Rund 44,4 Millionen Tonnen Abfall wurden energetisch verwertet, also verbrannt, einschließlich bis zu 70 % des Plastiks.[8] Immerhin noch fast 17 Prozent des Abfalls wurden auf Deponien entsorgt.[8]

Müllexporte ins Ausland

Mehr als 15 Prozent des privaten und gewerblichen Plastikmülls – mehrere hunderttausend Tonnen Müll – aus Deutschland werden exportiert.[10]

Bis 2018 ging ein Teil des exportierten Plastikmülls nach China, ehe dieser Staat im März eben jenes Jahres, Beschränkungen für den Import des Mülls erlassen hat.[10]

Am 29. August 2019 berichtete die Fernsehsendung Monitor, dass ein erheblicher Teil dieses Müllaufkommens nach Polen exportiert wird.[11]

Laut einem Bericht von Greenpeace aus dem Jahr 2020 fanden sich auf mehreren illegalen Mülldeponien in Malaysia Plastikmüll aus Staaten der westlichen Welt, darunter auch aus Deutschland.[12]

Pro-Kopf-Verbrauch (Stand 2020)

Die Pro-Kopf-Erzeugung von Verpackungsmüll in Deutschland liegt bei etwa 220 Kilogramm pro Jahr.[10] Im Jahr 2018 waren dies bspw. 227,4 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf in Deutschland.[13]

Rechtliche Einstufung

Die neuere europäische Gesetzgebung (Richtlinie 2008/98/EG) hat die Zielhierarchie der Abfallwirtschaft neu definiert. Die Abfallhierarchie soll demnach wie folgt aussehen:

Der frühere allgemeine Grundsatz war: Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung. Insgesamt hat aber die umweltverträglichere Möglichkeit Vorrang.

Die rechtliche Einstufung des Abfalls ist insbesondere im Hinblick auf die weiteren Verwendungsmöglichkeiten und Sicherheits- und Transportvorschriften wichtig. Abfall wird in Deutschland durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)[14] definiert. In diesem Gesetz und den zugehörigen Verordnungen stehen detaillierte Vorschriften zur Vermeidung, Verwertung und Ablagerung von Abfall.

Abfall im Sinne des deutschen Abfallrechts sind „alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss“ (§ 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz).

Die Frage der Beweglichkeit ist in der Praxis von großer Bedeutung. So wird kontaminierter Boden nur dann zu Abfall, wenn er beweglich gemacht wurde.[15] Aufgrund dieser Rechtslage werden z. B. auf dem Bau bestimmte Arbeitsweisen vor anderen verwendet, damit kontaminierter Boden – rein rechtlich betrachtet – nicht zu Abfall wird:

  • Herstellung von Rammpfählen anstatt Bohrpfählen (das Bohrgut wäre sonst Abfall gem. KrWG.)
  • Erdtransport mit Planierraupen anstatt mit Bagger und LKW (das Verschieben von Boden verleiht dem Boden nicht die erforderliche Beweglichkeit, die für die Einstufung als Abfall gem. KrWG notwendig ist)
  • Anstatt PAK-haltige/teerhaltige Schichten zu entfernen, werden diese lediglich überbaut („Hocheinbau“).

Gemäß deutschem Recht kann jedoch kontaminierter Boden, welcher nicht unter den Abfallbegriff fällt, unter das Bodenschutzrecht fallen. Dann wird z. B. von der zuständigen Behörde eine Bodensanierung angeordnet.

Eine tatsächliche Entledigung liegt vor, wenn der Abfall wirklich verwertet oder beseitigt wird, oder wenn jegliche Sachherrschaft über eine Sache aufgegeben wird. Ein Entledigungswille wird gesetzlich unterstellt, wenn der ursprüngliche Zweck einer Sache aufgegeben wird, und kein unmittelbar neuer Zweck vorhanden ist. Unmittelbar bedeutet hier „ohne weitere Veränderung“ der Sache. Ferner gibt es diesen Entledigungswillen bei Herstellungsprozessen, wenn ein Stoff nicht zielgerichtet anfällt. Typisches Beispiel sind die Sägespäne beim Schreiner. Eine Zwangsentledigung liegt vor, wenn der ursprüngliche Zweck einer Sache aufgegeben wurde und ein Gefährdungspotential vorhanden ist.

Der Begriff „Abfall“ ist vom Begriff „Produkt“ abzugrenzen. Produkte sind in der Regel frei handelbar und unterliegen nicht den Regelungen des Abfallrechts, das bestimmte Bedingungen für den Transport etc. vorsieht. Eine Sache besitzt gemäß der Verkehrsanschauung die Produkteigenschaft, wenn sie zielgerichtet hergestellt wurde, einen positiven Marktwert besitzt und Qualitätsstandards erfüllt. Ein Beispiel für die schwierige Abgrenzung ist in Pellets gepresster, (brikettierter) und vorsortierter Restmüll zur Verbrennung. Auf den ersten Blick mag er die Voraussetzungen eines Produktes erfüllen. Jedoch ist nach aktueller Rechtsprechung der Punkt „zielgerichtete Herstellung“ nicht erfüllt, da er sicherlich nicht eigens hergestellt würde, wenn es keinen Restmüll gäbe.

Eine weitere wichtige Unterscheidung ist der Unterschied von „Abfall zur Verwertung“ und „Abfall zur Beseitigung“. Bei der Verwertung steht die Nutzbarmachung des stofflichen oder energetischen Potentials im Vordergrund, bei der Beseitigung ist die Vernichtung der Schadstoffe oder die risikolose Deponierung maßgebend. Eine Verwertung muss ordnungsgemäß und schadlos erfolgen. Werden die in den Anhängen zum Krw/AbfG und dessen Verordnungen genannten Grenzwerte nicht eingehalten, unterliegt der jeweilige Abfall strengeren Vorschriften hinsichtlich Transport und Entsorgungs­möglichkeiten.

Abfallbehandlung und -entsorgung

Die Abfallbehandlung kann in der stofflichen oder energetischen Verwertung (Abfallentsorgung, z. B. Aufbereitung, Sortierung in der Müllsortieranlage usw.) von Abfällen bestehen. Das heißt, Abfallbehandlungsanlagen sind z. B. Kompostierungs­anlagen oder Vergärungsanlagen (Biogasanlagen oder Trockenvergärung) für Bioabfall und Schrott­plätze (Vorsortierung von Stahl bzw. Eisen und anderen Metallen), Müllverbrennungsanlagen (MVA) oder Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen (MBA).

Deponien dienen in der Regel der zeitlich unbegrenzten Lagerung von Abfällen. Sie werden nach Art des Abfalls, der deponiert werden darf, in Deponieklassen eingeteilt.

Probleme

Zunehmende Probleme mit der Abfallentsorgung von illegalen Einwanderern in Südafrika

Zu den größten Problemen gehören:

  • die jährliche Steigung der anfallenden Müllmenge
  • die oftmalige Entsorgung in den Gewässern
  • die Verseuchung der Umwelt bei falscher Entsorgung von Problemstoffen

Abfälle eines jeden Produktes fallen während aller Produktionsstufen (Herstellung, Vertrieb, Lagerung) an. Zu den wichtigsten Ursachen des Abfallaufkommens in den einzelnen Produktions- und Vertriebsbereichen zählen:

Industrie

  • Abweichung von den geforderten Produkt- und Qualitätseigenschaften
  • Überproduktion und Fehlplanung
  • Fehler beim Herstellungsprozess (z. B. Fehlchargen, Etikettierungsfehler, Produktionsausfälle)

Handel

  • falsche Lagerung, Schäden beim Transport
  • Überbestände durch kaum kalkulierbares Einkaufsverhalten
  • Beschädigung von verderblicher Ware (z. B. Obst und Backwaren)
  • Ablauf von Mindesthaltbarkeits und Verbrauchsdatum (vor allem bei Lebensmitteln)

Großverbraucher

  • Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
  • Kalkulation schwierig, wenn Nachfrage stark schwankt
  • mangelhafte Lagerung

Private Haushalte

  • Fehlplanung, Fehlkauf, fehlender Überblick über Vorräte
  • falsche Aufbewahrung
  • Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum (vor allem bei Lebensmitteln)

Siehe auch

Abfallentsorgung
Müllverbrennung | Mülltrennung | Unterflursystem (Abfallentsorgung)
Vermüllung
Plastikmüll in den Ozeanen | Strandräumgut | Umweltproblem | Wilde Müllkippe

Literatur

  • David-Christopher Assmann, Norbert Otto Eke, Eva Geulen (Hrsg.): Entsorgungsprobleme: Müll in der Literatur. Schmidt, Berlin 2014.
  • Bernd Bilitewski u. a. (Hrsg.): Müll-Handbuch. Sammlung und Transport, Behandlung und Ablagerung sowie Vermeidung und Verwertung von Abfällen. 2. Auflage. Schmidt, Berlin 2007, ISBN 978-3-503-09778-4. (mehrbändiges Standardwerk, erscheint als Loseblattwerk mit Ergänzungen)
  • Heike Ehrmann, Carl-Friedrich Elmer, Andreas Brenck: Die Entsorgung von Haushaltsabfällen in Deutschland – Entwicklung und Perspektiven aus Verbrauchersicht. In: Müll und Abfall. 38. Jahrgang, Heft 4, 2006, ISSN 0027-2957, S. 178–185. (online)
  • Martina Heßler: Abfall als Denkobjekt. Eine Re-Lektüre von Michael Thompsons »Mülltheorie« (1979). In: Zeithistorische Forschungen. 13, 2016, S. 543–549.
  • Gottfried Hösel: Unser Abfall aller Zeiten. Eine Kulturgeschichte der Städtereinigung. 2. Auflage. Jehle, München 1990, ISBN 3-7825-0271-X.
  • Sean Ireton: Verschmutzung/Pollution. Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 2014.
  • Hannah Janowitz, Michael Kamp, Barbara Reitinger (Hrsg.): Ab in die Tonne? Kulturgeschichte des Abfalls im Bergischen Land. Lindlar 2012, ISBN 978-3-932557-10-1.
  • Jens Kersten (Hrsg.): Inwastement. Abfall in Umwelt und Gesellschaft. transcript, Bielefeld 2015, ISBN 978-3-8376-3050-3.
  • Margarete Kranz: Die Ästhetik des Abfalls. In: Volkskundlich-Kulturwissenschaftliche Schriften. 16. Jahrgang (2006), Heft 1, ISSN 1437-8698, S. 51–72. (Volltext als PDF)
  • Annie Leonard: The Story of Stuff – Wie wir unsere Erde zumüllen. Econ, Berlin 2010, ISBN 978-3-430-20083-7.
  • Helmut Paschlau, Ermbrecht Rindtorff: Verwertung von Hausmüll. Wohin führt die „gewerbliche Sammlung“? In: Müll und Abfall. 36. Jahrgang, Heft 11, 2004, ISSN 0027-2957, S. 534–539. (online)
  • Claus-André Radde: 1. Juni 2006 – Ein Jahr Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung/TA-Siedlungsabfall. Eine Bestandsaufnahme aus Bundessicht. In: Müll und Abfall. 38. Jahrgang, Heft 6, 2006, ISSN 0027-2957, S. 284–289. (online)
  • Sebastian C. Stark: Der Abfallbegriff im europäischen und im deutschen Umweltrecht – Van de Walle überall? (= Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft. Band 4920). Lang, Frankfurt am Main u. a. 2009, ISBN 978-3-631-59479-7. (Dissertation an der Universität Frankfurt (Oder) 2009)
  • Norbert Thomas: Luxusware Müll. Zebulon-Verlag, Düsseldorf 1994, ISBN 3-928679-19-8.
  • Neue Richtlinien VDI 2343 Blatt 5 und Blatt 7 - Elektro(nik)geräte richtig recyceln. (Memento vom 2. Mai 2014 im Internet Archive) Beuth, Berlin 2013.
  • Olga Witt: Ein Leben ohne Müll. Mein Weg mit Zero Waste. Tectum Verlag, Marburg 2017, ISBN 978-3-8288-3843-7.

Weblinks

Commons: Abfall – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Abfall – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Müll – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Müll, der. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 20. Februar 2014 (Bedeutung): „Abfälle (des Haushalts), besonders Kehricht, Asche“.
  2. Kehricht, der oder das. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 20. Februar 2014 (Bedeutung): „zusammengekehrter Unrat, Müll“.
  3. Abfallarten. In: Containerdienst.de. Abgerufen am 27. Mai 2015.
  4. Ronald Hackelberg: Abfälle im Krankenhaus. In: Krankenhausökologie.de. Abgerufen am 27. Mai 2015.
  5. Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a)der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1, konsolidierte Fassung 2015; zur Umsetzungsfrist Art. 4
  6. Anlage zur AVV (wie Europ. Abfallverzeichnis)
  7. a b c d e f Municipal waste generation. In: Eurostat. Abgerufen am 30. Oktober 2020.
  8. a b c d e Deutschland: Der Müllberg wächst. In: Spiegel Online. 1. Juni 2018 (spiegel.de [abgerufen am 2. Juni 2018]).
  9. Umweltstatistische Erhebungen: Abfallwirtschaft. In: Statistisches Bundesamt. Abgerufen am 27. Mai 2015.
  10. a b c Nils Klawitter, DER SPIEGEL: Greenpeace-Studie: Malaysia wird zur deutschen Müllkippe - DER SPIEGEL - Wirtschaft. Abgerufen am 28. Mai 2020.
  11. www1.wdr.de
  12. Der Recycling-Mythos 2.0. Abgerufen am 28. Mai 2020.
  13. DER SPIEGEL: So viel Müll wie nie: Verpackungsmüll in Deutschland steigt auf Rekordhoch - DER SPIEGEL - Wirtschaft. Abgerufen am 27. Oktober 2020.
  14. Kreislaufwirtschaftsgesetz, Volltext
  15. Bayerisches Landesamt für Umwelt: Richtlinie über Abfälle. (Memento vom 3. Februar 2014 im Internet Archive)