Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien

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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien trägt die Verantwortung für die Kultur- und Medienpolitik der Bundesrepublik Deutschland, begleitet und kontrolliert vom Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag.

Zu den Aufgaben gehören neben der Förderung von kulturellen Einrichtungen und Projekten von überregionaler, nationaler Bedeutung, die Weiterentwicklung und Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen künstlerischen Schaffens sowie die Sicherung einer freien und pluralistischen Medienlandschaft. Dazu zählen auch die Förderung von Kultur in der Hauptstadt Berlin, von Gedenkstättenprojekten und die Filmförderung. Ebenso soll der öffentliche Diskurs über Kunst und Kultur gefördert und belebt werden.

Das Amt wurde vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder 1998 neu geschaffen und somit Aktivitäten, die vorher bei verschiedenen Ministerien angesiedelt waren, gebündelt. Der Beauftragte ist Staatsminister beim Bundeskanzler und zugleich Leiter einer obersten Bundesbehörde. Mit ihm arbeiten rund 190 Mitarbeiter in Bonn und Berlin für die Belange der Kultur und der Medien.

Zum Geschäftsbereich des BKM gehören als nachgeordnete Behörden: das Bundesarchiv, das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), die Deutsche Nationalbibliothek und die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Auch die Vergabe von zahlreichen Preisen und Stipendien fallen in den Verantwortungsbereich der Behörde, z.B. der Deutsche Filmpreis, der Deutsche Drehbuchpreis und das Auslandsstipendium in der Villa Massimo in Rom.

Amtsinhaber

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Nr. Name (Lebensdaten) Amtsantritt Ende der Amtszeit Partei
1 Dr. Michael Naumann (*1941) 1998 2001 SPD
2 Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin (*1954) 2001 2002 SPD
3 Dr. Christina Weiss (*1953) 2002 2005 parteilos
4 Bernd Neumann (*1942) 2005 CDU

Filmförderung

Im Rahmen der Filmförderung wird die Herstellung und Verbreitung künstlerisch anspruchsvoller und künstlerische wertvoller Kinofilme unterstützt.

Die Förderung erfolgt dabei zum einen durch die Vergabe folgender Preise: Deutscher Filmpreis, Deutscher Kurzfilmpreis, Deutscher Drehbuchpreis, Verleiherpreis, Kinoprogrammpreis sowie der Innovationspreis. Zum anderen erfolgt die Förderung über finanzielle Maßnahmen, die unmittelbar projektbezogen das kulturelle Niveau des deutschen Films und Kinos anregen und stützen sollen.

Die Förderungen umfassen:

  • die Produktionsförderung für programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme,
  • die Produktionsförderung für Kurzfilme,
  • die Produktionsförderung für Kinder- und Jugendfilme,
  • die Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme,
  • die Drehbuchförderung für programmfüllende Kinder- und Jugendfilme,
  • die Projektentwicklung für programmfüllende Kinder- und Jugendfilme,
  • die Kopienförderung,
  • die Verleihförderung.

Darüber hinaus wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2007 der Deutsche Filmförderfonds geschaffen, aus dem, zunächst für die Dauer von drei Jahren, jährlich 60 Millionen Euro für die Produktion von Kinofilmen in Deutschland zur Verfügung stehen.

Siehe auch

Weblinks