Benutzer:AndreasPaul/Generischer Ausdruck

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Generischer Ausdruck

Das Lemma "Generischer_Ausdruck" beschäftigt sich mit der Geschlechtspezifik von Sprache. Hierbei wurden viele Inhalte von diesem Lemma übernommen:

Nach dem Verschieben des Lemma "Generischer Ausdruck" in den ANR sind sinngerechte Verlinkungen zu folgenden Lemmata vorzunehmen:

Danach müssen bei den verlinkten Lemmata

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  • Lemma neu erstellt werden (Generisches_Femininum)
  • Kausalzusammenhänge neu aufgebaut werden, ...
  • Das ganze natürlich transparent, nachvollziehbar, belegt, wikilike, ...


... ich bitte um rege und ausdauernde Beteiligung. Beste Grüße, --AndreasPaul (Diskussion) 19:17, 12. Jan. 2013 (CET)

Begriffsbestimmung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fehlt noch.

Abschnittstitel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fehlt noch.

Akzeptanz gendersensitiver Formulierungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eichhoff-Cyrus und Dietrich untersuchten 1997 in einer Meinungsumfrage die Akzeptanz für bestimmte Formen von Formulierungen in Gesetzestexten. Dabei stellten sie fest, dass 42% der über 700 Befragten neutrale Formulierungen, 37% die Beidenennung und 19% das generische Maskulinum präferierten.[1] Im Kontext von Rechtstexten untersuchten auch Steiger und Irmen 2007 die Akzeptanz für generisch maskuline, geschlechterindifferente sowie Beidnennungen. Die Ergebnisse zeigen eine breite Akzeptanz geschlechterindifferenter Bezeichnungsformen, die als geschlechtergerechter als die beiden anderen Alternativen beurteilt wurden.[2]

Eine englischsprachige Untersuchung ergab zudem, dass die geringe Akzeptanz für generische Maskulina die Einschätzung von Personen, die generisch maskuline Formulierungen verwenden, negativ beeinflusst. Die Versuchsteilnehmenden lasen Transkripte einer Beratungssitzung, in welcher Berater entweder das generische he oder die inklusive Formulierung she or he verwendeten. Die Teilnehmen schätzen die Berater, die generisch maskuline Formen nutzen, als sexistischer ein und waren zudem alle weniger bereit, diese Berater aufzusuchen.[3]

Verfehlung der kommunikativen Absicht und Uneindeutigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kinder lernen im Zuge des Spracherwerbs erst relativ spät, ein generisches Maskulinum als geschlechtsneutral zu verstehen. Das generische Maskulinum erfordert eine „Geschlechtsabstraktion“ in dem Sinne, dass der Hörer oder Leser vom natürlichen Geschlecht einer konkreten Person absehen muss.[4] Studien im englischsprachigen Raum ergaben, dass ein Großteil von Erstklässlern und Drittklässlern generische Maskulina nicht versteht und stattdessen das grammatische Geschlecht mit dem biologischen Geschlecht gleichsetzt.[5][6][7][8] Einige Fünftklässler interpretieren und verwenden Pronomen generisch, ihr Verständnis ist allerdings unzuverlässig und wird von den Vorstellungen des Kindes über die Welt und Stereotypen beeinflusst.[9] Auch wenig gebildete oder kognitiv beeinträchtigte Menschen verstehen generische Maskulina nicht. Das Gebot der Barrierefreiheit (vgl. auch Leichte Sprache) mache es erforderlich, allgemeinverständliche Formulierungen zu benutzen.

Darüber hinaus setze jemand, der ein generisches Maskulinum benutze, die Bereitschaft von Leserinnen oder Hörerinnen voraus, dass bei Bezeichnungen, mit denen sie bezeichnet werden, von ihrem natürlichen Geschlecht abgesehen werde; diese Akzeptanz sei nicht unbedingt gegeben. In solchen Fällen komme es oft zu vermeidbaren Störungen der Kommunikation auf der Beziehungsebene. Unter Berücksichtigung der Aspekte Sprachökonomie und Ästhetik urteilt Nicola Döring: „Wer es mit der Lesbarkeit von Texten im Sinne eines verständigungsorientierten Kommunikationsbegriffes ernst meint, darf also nicht nur die Sprachökonomie bemühen. Denn was nutzt eine kurze und bündige Formulierung, wenn sie am Ende falsch verstanden wird oder anderweitige Rezeptionsprobleme aufwirft?“[10]

Da das generische Maskulinum die gleiche Form hat wie das spezifische Maskulinum (d. h. die Bezeichnung für eine männliche Person oder eine Gruppe ausschließlich männlicher Personen), wird bei Benutzung des generischen Maskulinums nicht ausdrücklich übermittelt, ob weibliche Personen wirklich mitgemeint sind. Hinzu kommt, dass der Kontext häufig erst sehr spät eine Disambiguierung erlaubt.[11] Vor allem in Texten zu historischen Begebenheiten ist unklar, ob sich etwa keltische Krieger oder Priester nur auf Männer (spezifisches Maskulinum) oder auf Frauen und Männer (generisches Maskulinum) beziehen. Durch diese Ungenauigkeit im Ausdruck wird das Textverständnis erschwert.

Kritik richtet sich auch gegen generisch maskuline Pronomen, die in bestimmten Kontexten nicht korrekt referieren, weil sie eher geschlechtsspezifisch als geschlechtsneutral wahrgenommen werden. Aufgrund der Kongruenzregel im Deutschen, die u.a. Interrogativpronomen betrifft, müssen Sätze wie „Wer hat seinen Lippenstift im Bad vergessen” gebildet werden. Auch Indefinitpronomen sind davon betroffen, sodass Aussagen wie „Die Menstruation ist bei jedem einbisschen anders” entstehen.[11][12]

Der Satz „Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt 1. der Verlobte des Beschuldigten oder […] 2. der Ehegatte des Beschuldigten […]” (§ 52 der deutschen Strafprozessordnung) sei ein Beispiel für die Verwirrung, die das generische Maskulinum auslösen könne.[13]

Eindeutigkeit der Endung -in[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Laut Ivo Hajnal[14] besteht eine traditionelle Funktion des generischen Maskulinums darin, Zweideutigkeiten bei der Verwendung der Endung -in zu vermeiden. Diese habe auch eine „matrimonielle Funktion“ (die Müllerin = ‚die Ehefrau oder Tochter des Herrn Müller oder des Müllers‘; vgl. Luise Millerin als ursprünglicher Titel von Schillers Kabale und Liebe). Dadurch, dass zunehmend die Endung -in von der matrimoniellen Funktion befreit werde, nehme auch die Notwendigkeit ab, das generische Maskulinum als Funktionsbezeichnung zu benutzen (Pastorin wird kaum noch als ‚Ehefrau des Pastors‘ verstanden). Auch gebe es einen empirisch beobachtbaren Prozess der „Semantisierung des Genus“, das heißt im Textverständnis nehme die Korrelation zwischen Genus (vor allem: genus masculinum) und Sexus (vor allem: männliche Person) zu, je häufiger die feminine Personenbezeichnung parallel genannt werde. Nicht nur in der deutschen Sprache sei ein Sprachwandel dergestalt erkennbar, dass Genus und Sexus im Sprachgebrauch und im Sprachverständnis immer häufiger in Übereinstimmung gebracht würden, so Hajnal. Besonders stark sei dieser Trend in slawischen Sprachen ausgeprägt. Möglicherweise werde im Deutschen das generische Maskulinum durch zunehmenden Nichtgebrauch aussterben.

Neuere Forderungen und Empfehlungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Psychologin Lisa Irmen empfiehlt als Alternativen zum generischen Maskulinum die Beidnennung (z.B. „Kollegen und Kolleginnen”), genusunmarkierte bzw. geschlechtsneutrale Formen (z.B. „Studierende, Angestellte, Lehrkraft, Kollegium”) sowie die Vermeidung der Zuspitzung auf eine Personenbezeichnung (z.B. „Wir wünschen allen Mitarbeitern...; Wir wünschen (Ihnen) allen...”). Demgegenüber funktionieren Fußnoten mit dem Hinweis, dass generische Maskulina auch Frauen einschliessen, nicht geschlechtsneutral. Auch das Versalien-I (z.B. „StudentInnen”) ist keine geschlechtsneutrale Alternative, da es eher wie ein Femininum vearbeitet wird.[15] Generell ist ein Trend weg von Splittingformen hin zu unmarkierten Formen (Beispiel: Autofahrende statt Autofahrer)[16] erkennbar, durch die nicht nur Frauen, sondern auch Männer „sprachlich unsichtbar gemacht“ würden. Allerdings führen solche unmarkierten Formen dazu, dass an Frauen seltener gedacht wird als bei Verwendung des generischen Maskulinums.[17]

Die ETH Zürich empfiehlt in der achten ihrer 12 Sprachregeln: „Wenn Sie einen Text zuerst in der männlichen Form erarbeiten und die weibliche Form erst nachträglich ergänzen, wirkt dies meist langweilig, aufgesetzt und schwerfällig.“ Man solle also nicht mit dem Satz „Die Teilnehmer des Seminars sind berechtigt, die Software zu benutzen” beginnen und ihn in „Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars sind berechtigt, die Software zu benutzen” umformulieren, sondern gleich „Die Teilnahme am Seminar berechtigt zur Benutzung der Software” schreiben.[18]

Das Goethe-Institut empfiehlt Kreativität, um einerseits „eine gute gendergerechte Sprache“ zu erreichen und um andererseits zu vermeiden, dass „gendergroteske Sprachirrungen“ entstehen, die zur „eigenen Karikatur“ werden und den Sprachfluss zerstören.[19]

Behördeninterne Weisungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundesebene in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das deutsche Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend interpretiert § 1 Abs. 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes von 2001 dahingehend, dass die Beschäftigten der obersten Bundesbehörden verpflichtet seien, der „sprachliche[n] Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sowie im dienstlichen Schriftverkehr“ Rechnung zu tragen und „geschlechtergerecht zu formulieren“.[20] Die Benutzung des Generischen Maskulinums sei „nicht akzeptabel”, ebenso wenig Formulierungen wie „Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet“.[21] Es sei zwar „erkennbar, dass nach wie vor Akzeptanzprobleme insbesondere bei der geforderten weitgehenden Vermeidung des generischen Maskulinums bestehen“, entsprechende Vorbehalte zu überwinden sei aber Dienstpflicht aller Beschäftigten der obersten Bundesbehörden.[22]

Verbot der Verwendung des generischen Maskulinums in Kiel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Stadt Kiel gibt es ein Verbot, in Formularen, Schreiben und Veröffentlichungen der Stadtverwaltung das generische Maskulinum zu benutzen: Es gilt dort heute

„für die Verwaltung eine Schreibanweisung aus dem Jahr 2003. Sie verlangt, dass beide Geschlechter explizit genannt oder neutralisierende Formen benutzt werden; das große I ist dagegen nicht zugelassen. Eindeutig ist, dass in Texten der Landeshauptstadt Kiel das Maskulinum nicht mehr vorkommen darf, wenn beide Geschlechter gemeint sind oder sein könnten.“

Friederike Braun, Annegret Bergmann: »Frauen sind nicht der Rede wert«?[23]

Anwendung alternativer Formulierungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Doppelnennung und Partizipien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Alternativen zum generischen Maskulinum finden unter anderem Doppelnennungen (Schülerinnen und Schüler) und aus Partizipien gebildete Nomina (Lernende) Anwendung.

Die linke Schweizer Wochenzeitung WOZ und teilweise auch die Berliner Tageszeitung taz verwenden in ihren Beiträgen die abgekürzte alternative Schreibweise mit dem Binnen-I (LehrerInnen, SozialpädagogInnen, MinisterialrätInnen usw.). Das Binnen-I stößt überwiegend auf gesellschaftliche Ablehnung: Die Verwendung des Binnen-I bzw. großen I im Wortinnern entspricht nicht den Rechtschreibregeln; es trenne den geschriebenen vom gesprochenen Text; auch der Ursprung dieser Schreibweise aus der links-alternativen Szene wirkt auf manche abschreckend. Dadurch, dass in vielen Fällen die maskuline Form im Wort nicht mehr erkennbar ist, handle es sich eher um ein verstecktes generisches Femininum, zumal dann, wenn z. B. das Wort BürgerInnen beim Vorlesen eines nicht selbst verfassten Textes als Bürgerinnen und nicht als Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen werde; bisweilen wird in solchen Fällen durch einen Glottisschlag vor dem Binnen-I auch lautlich zwischen BürgerInnen (/'bʏrgerʔinen/ ) und Bürgerinnen (/'bʏrgerinen/ ) unterschieden – diese unübliche Aussprache lasse auf einen femininen Bias schließen. Nicht zuletzt sei die ungewohnte Verwendung von Großbuchstaben innerhalb von Wörtern ästhetisch problematisch. In Überschriften, die ausschließlich aus Großbuchstaben bestehen, ist ein Binnen-I nicht mehr als solches erkennbar – es wird zum generischen Femininum.

Juristisch normierte Sprache[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Regel sind in normativen Texten mit grammatikalisch männlichen Bezeichnungen weibliche Personen mitgemeint. Das vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Handbuch der Rechtsförmlichkeit (2008)[24] (Abschnitt 1.8, Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern[25]) empfiehlt, in juristischen Texten Frauen direkt anzusprechen und sichtbar zu machen (§ 111). Darunter dürfe aber die Verständlichkeit der Texte nicht leiden. Rechtsverbindliche Texte dürften keine Schrägstriche enthalten und müssten problemlos vorlesbar sein, was die Benutzung des Binnen-Is ausschließe (§ 115). Die Autoren des Handbuchs empfehlen ausdrücklich geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen, kreative Umformulierungen (§ 117) und Doppelbezeichnungen (§ 114). Letztere sollten allerdings nicht zu häufig benutzt werden (§ 118). Spezifische Maskulina müssten ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden (§ 120).

Den Geist des Handbuchs vorwegnehmend heißt es z. B. in § 5a Abs. 7 der Niedersächsischen Gemeindeordnung:[26] „Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat die Gleichstellungsbeauftragte in allen Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren, rechtzeitig zu beteiligen und ihr die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.“ Durch die Formulierung wird unmissverständlich verdeutlicht, dass das Amt des Bürgermeisters von Frauen und Männern ausgeübt werden kann, das der Gleichstellungsbeauftragten aber nur von Frauen.

Ein weiteres Anwendungsbeispiel ist das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Bis zum 18. August 2006 schrieb in Deutschland § 611b das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass in der Regel Arbeitsplatzausschreibungen so formuliert werden müssen, dass kein Anschein einer Diskriminierung entsteht. Diese Norm wird seitdem durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorgegeben. Bei Stellenausschreibungen kommen aus Platzgründen meist die Kurzformen zum Zuge (z. B. Lehrer/-innen). Alternativ wird auch die Form Zerspanungsmechaniker (m/w) verwendet. Verstöße gegen diese Norm können Schadensersatzansprüche begründen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Karin M. Eichhoff-Cyrus (zu dem Zeitpunkt als Frank-Cyrus) und Margot Dietrich: Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Gesetzestexten. Eine Meinungsumfrage der Gesellschaft für deutsche Sprache. In: Der Sprachdienst. 41, Nr. 2, 1997, S. 55–68.
  2. Vera Steiger und Lisa Irmen: Zur Akzeptanz und psychologischen Wirkung generisch maskuliner Personenbezeichnungen und deren Alternativen in juristischen Texten. In: Psychologische Rundschau. 58, Nr. 3, 2007, S. 190–200. doi:10.1026/0033-3042.58.3.190.
  3. Mark E. Johnson und Seana Dowling-Guyer: Effects of inclusive vs. exclusive language on evaluations of the counselor. In: Sex Roles. 34, Nr. 5–6, 1996, S. 407–418. doi:10.1007/BF01547809
  4. Ursula Doleschal: Das generische Maskulinum im Deutschen. Ein historischer Spaziergang durch die deutsche Grammatikschreibung von der Renaissance bis zur Postmoderne. In: Linguistik online. 11, 2002, S. 39–70. ISSN 1615-3014.
  5. Janet S. Hyde: Children's understanding of sexist language. In: Developmental Psychology. 20, Nr. 4, 1980, S. 697–706. doi:10.1037/0012-1649.20.4.697
  6. William R. Fisk: Responses to "neutral" pronoun presentations and the development of sex-biased responding. In: Developmental Psychology. 21, Nr. 3, 1985, S. 481–485. doi:10.1037/0012-1649.21.3.481
  7. Jo Young Switzer: The impact of generic word choices: An empirical investigation of age- and sex-related differences. In: Sex Roles. 22, Nr. 1–2, 1990, S. 69–82. doi:10.1007/BF00288155
  8. Lea Conkright, Dorothy Flannagan und James Dykes: Effects of Pronoun Type and Gender Role Consistency on Children's Recall and Interpretation of Stories. In: Sex Roles. 43, Nr. 7–8, 2000, S. 481–497. doi:10.1023/A:1007167432657
  9. Tina L. Bennett-Kastor: Anaphora, Nonanaphora, and the Generic Use of Pronouns by Children. In: American Speech. 71, Nr. 3, 1996, S. 285–301.
  10. Nicola Döring. Männliche Formen. (PDF) Aviso Nr. 33, Juni 2003, S. 28
  11. a b Gisela Klann-Delius: Sprache und Geschlecht. Metzler, Stuttgart 2004, ISBN 3-476-10349-8, S. 24, 26, 29f.
  12. Luise F. Pusch: Das Deutsche als Männersprache. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1984, ISBN 3-518-11217-1, S. 149.
  13. Grammatischer Phallus. In: Der Spiegel. Nr. 7, 1989 (online).
  14. Ivo Hajnal: Feministische Sprachkritik und historische Sprachwissenschaft. Die unterschiedlichen Sichtweisen der Kategorie Genus in Syn- und Diachronie. Innsbruck 2002 uibk.ac.at (PDF) S. 70
  15. Lisa Irmen: Diskriminierung und Sprache. Vortrag an der Universität Bern, 22. Mai 2003, Folie 35f.
  16. Siehe Verwendung des Wortes „Autofahrende” auf www.stadttangentebern.ch
  17. Friederike Braun, Anja Gottburgsen, Sabine Sczesny, Dagmar Stahlberg: Können Geophysiker Frauen sein? Generische Personenbezeichnungen im Deutschen. In: Zeitschrift für germanistische Linguistik. 26, Nr. 3, 1998, S. 265–283 . doi:10.1515/zfgl.1998.26.3.265
  18. Regel 8. ETH Zürich, Stelle für Chancengleichheit. Abgerufen am 18. Dezember 2012.
  19. Bettina Levecke: Deutsche Sprache = Männersprache? Vom Versuch einer „Geschlechtsumwandlung“. In: Goethe-Institut, September 2006.
  20. Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) (PDF)
  21. Checkliste Gender Mainstreaming bei Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2005, S. 7.
  22. Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Abschnitt 5.7 (S. 76).
  23. Friederike Braun, Annegret Bergmann: »Frauen sind nicht der Rede wert«? (PDF; 611 kB). Gutachten. September 2009. S. 6 f.
  24. Bundesministerium der Justiz: Handbuch der Rechtsförmlichkeit. 3. Auflage. 2008 (abgerufen 1. September 2011)
  25. Bundesministerium der Justiz: Handbuch der Rechtsförmlichkeit. §§ 110-123
  26. Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) (Memento vom 15. Februar 2006 im Internet Archive), jura.uni-osnabrueck.de (PDF)