Benutzer:Baiofs/trumpvanderson

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Trump v. Anderson
Logo des Supreme Courts
Verhandelt: 8. Februar 2024
Entschieden: 4. März 2024
Name: Donald J. Trump v. Norma Anderson, Michelle Priola, Claudine Cmarada, Krista Kafer, Kathi Wright, and Christopher Castilian
Zitiert: 601 U.S. ___
Sachverhalt
Klage vom ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump gegen Secretary of State Jena Griswold auf die Unzulässigkeit seiner Disqualifikation vom Vorwahlprozess in Colorado.
Entscheidung
Die Bundesstaaten dürfen nicht über die Wählbarkeit zu öffentlichen Ämtern entscheiden. Diese Kompetenz steht alleine dem Kongress der Vereinigten Staaten zu. Der 14. Zusatzartikel der Verfassung ist nicht selbstvollziehend (self-executing).
Positionen
Mehrheitsmeinung: Per curiam (Roberts, Thomas, Alito, Gorsuch, Kavanaugh)
Abweichende Meinung: Barrett, Sotomayor, Kagan, Jackson
Angewandtes Recht
14. Zusatzartikel der Verfassung

Trump v. Anderson (Trump versus Wade, deutsch „Trump gegen Anderson“) ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, die am 4. März 2024 gefällt wurde. Nach ihr dürften die US-Bundesstaaten nicht darüber entscheiden, ob ein Kandidat für ein öffentliches Amt auf Grundlage des dritten Abschnitts des 14. Zusatzartikels der Verfassung disqualifiziert werden darf. Diese Entscheidung dürfe alleine der Kongress der Vereinigten Staaten treffen. Der 14. Zusatzartikel vollzieht sich also nicht selbst (self-executing norm), wie in der verbreiteten Disqualifizierungstheorie behauptet.

Hintergrund der Entscheidung war ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von Colorado, nach dem der ehemalige US-Präsident Donald Trump infolge seiner Handlungen während des Sturms auf das Kapitol in Washington 2021 nicht als Kandidat zu den Präsidentschaftsvorwahlen in Colorado aufgestellt werden dürfe (Anderson v. Griswold). Das Gericht vertrat die Auffassung, dass Trumps Handlungen während des Sturms der Teilnahme an einem Aufstand entsprachen und dieser daher nach Abschnitt 3 des 14. Zusatzartikels als Präsidentschaftskandidat disqualifiziert sei. Weil der Artikel gemäß der sogenannten Disqualifikationstheorie selbstvollziehend (self-executing) sei, wäre Trump bereits wirksam disqualifiziert. Das Gericht sei lediglich verpflichtet, diese Disqualifikation festzustellen. Dieses Urteil war der erste Fall in der Geschichte der Vereinigten Staaten, in dem ein Präsidentschaftskandidat in einem Bundesstaat auf Grundlage des 14. Zusatzartikels von einer Kandidatur ausgeschlossen wurde.

Am 5. Januar 2024 bewilligte der Oberste Gerichtshof Trumps writ of certiorari zur Überprüfung des Urteils des Gerichtes von Colorado in einem Eilverfahren. Am 4. März 2024 urteilte das Gericht mit 9 zu 0 Stimmen einstimmig mittels per curiam zugunsten Trumps. Alle neun Richter vertraten die Auffassung, dass allein der Kongress gemäß Abschnitt 3 des 14. Zusatzartikels über die Wählbarkeit zu öffentlichen Bundesämtern entscheiden darf, darunter auch über die Wählbarkeit zum Präsidenten der Vereinigten Staaten. Die vier abweichenden Meinungen schlossen sich dem Urteil an, wichen aber in der Begründung ab.

Vorgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sturm auf das Kapitol vom 6. Januar 2021[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein von den Aufständischen aufgestellter Galgen in der Nähe des Kapitols während des Sturms.

Sechs Wochen nach seiner Wahlniederlage in der Präsidentschaftswahl 2020 forderte der vormalige US-Präsident Donald Trump seine Anhänger über Twitter auf, am 6. Januar, dem Tag der Wahlergebnisbestätigung durch den Kongress, in Washington, D.C. zu protestieren. Seine Schlussworte waren: „Be there, will be wild!“ (deutsch: „Seid da, es wird wild sein!“). Obwohl militante Organisationen und Gruppen um die Verschwörungsbewegung QAnon logistische Pläne zum Sturm des Kapitols schmiedeten, wiederholte Trump in den darauffolgenden Wochen das Datum vom 6. Januar und verbreitete weiterhin falsche Behauptungen über vermeintlich gefälschte Wahlergebnisse verschiedener Bundesstaaten wie Georgia, Pennsylvania, Michigan, Nevada und Arizona. Am Morgen des 6. Januars hielt Trump eine Rede im Präsidentenpark The Ellipse, nahe des Weißen Hauses, und forderte in dieser wiederum seine Anhänger auf, „to take back our country“ (deutsch: „unser Land zurückzuholen“). Kurze Zeit später wurde das Kapitol von mehreren Anhängern Trumps angegriffen, mit dem Ziel, den Senat und das Repräsentantenhaus an der förmlichen Bestätigung des Sieges von Joe Biden zu hindern und Trump damit im Wege eines Staatsstreiches zur Fortsetzung seiner Präsidentschaft zu verhelfen. Schätzungsweise zwischen 800 und 1200 Aufrührer drangen ins Kapitol ein. Trump fiel beim Verlauf des Sturms durch seine Passivität auf, unter anderem weigerte er sich, der Bitte des USCP nach einer Unterstützung durch die Nationalgarde nachzukommen. Als unmittelbare Folge der Ereignisse kamen fünf Menschen ums Leben. Zahlreiche Personen wurden verletzt, darunter 140 Polizisten.

Die Disqualifikationstheorie und ihre Gegner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im August 2023 veröffentlichten die konservativen Juristen und Mitglieder der Federalist Society, William Baude und Michael Stokes Paulsen, den Artikel The Sweep and Force of Section Three in der Zeitschrift University of Pennsylvania Law Review. In diesem popularisierten sie die sogenannte Disqualifikationstheorie zum dritten Abschnitt des 14. Zusatzartikels der Verfassung. Demnach sei der dritte Abschnitt eine sogenannte selbstvollziehende Norm (self-executing norm), entfalte seine Wirksamkeit also bereits mit Erfüllung des Tatbestandes, ohne dass eine Zwischeninstanz erst noch den Vollzug anordnen und durchführen muss. Trump habe sich demnach durch die Verbreitung von Lügen über eine Wahlverschwörung, der „bewussten Ermutigung“ zum Angriff und der Weigerung, die Nationalgarde zu rufen, der Teilnahme „an einem Aufstand“ schuldig gemacht. Da er infolge seiner Vereidigung als Präsident zuvor auch „auf die Einhaltung der Verfassung der Vereinigten Staaten vereidigt worden ist“, sei es ihm also rechtlich untersagt, ein „ziviles (…)) Amt im Dienste der Vereinigten Staaten“ zu bekleiden. Da die Rechtswirkung bereits eingetreten sei, seien damit auch die einzelnen Bundesstaaten nicht bloß berechtigt, sondern verpflichtet von den Vorwahlen auszuschließen. Zwar gestanden Baude und Paulsen zu, dass in dem einzigen bisherigen Gerichtsurteil zum dritten Abschnitt des 14. Zusatzartikels, der Entscheidung In Re Caesar Griffin vom Circuit Court in Virginia, anders entschieden wurde. In diesem legte der spätere Bundesrichter Samuel Chase nur ein Jahr nach Verabschiedung des 14. Zusatzartikels fest, dass ein Richter trotz seiner Aktivität als konföderierter Gesetzgeber befugt sei, einen schwarzen Kriminellen zu verurteilen, weil es zu dessen wirksamen Ausschluss aus seinem öffentlichen Amt noch des Vollzuges durch den Kongress bedürfe. Die Begründung war dabei wesentlich konsequentialistischer als jene bei Baude und Paulsen: der 14. Zusatzartikel sei als einer der reconstruction amendments erlassen worden, habe also zum Ziel gehabt, die im Sezessionskrieg gegeneinander kämpfenden Süd- und Nordstaaten wieder einander anzunähern. Eine pauschale Disqualifikation jedes Trägers eines öffentlichen Amtes, der in den konföderierten Staaten tätig gewesen war, widerstrebe demnach dem Sinn und Zweck des Artikels. Aus diesem Grund müsse eine kontrollierende Zwischeninstanz eingeschaltet werden, in diesem Fall der Kongress. Für Baude und Paulsen war diese Argumentation jedoch abzulehnen, da sie sich aus dem Wortlaut des Zusatzartikels nicht ergeben würde und auch nie offiziell vom damaligen Gesetzgeber bestätigt wurde.

Der Artikel von Baude und Paulsen wurde in der rechtswissenschaftlichen Literatur hitzig diskutiert. Eine der bekanntesten Kritiken fand sich in dem Artikel Sweeping and Forcing the President into Section 3, der im September 2023 von Josh Blackman und Seth Barrett Tillman in der Texas Review of Law and Politics veröffentlicht wurde. Der knapp 126 Seiten lange Artikel kommt nach einer ausführlichen teleologischen und geschichtlichen Betrachtung des 14. Zusatzartikels zum Ergebnis, dass es weder in der Entstehungsgeschichte, noch im Fallrecht überzeugende Gründe für die Annahme eines Selbstvollzugs gebe. Ferner sei schon zweifelhaft, ob Trumps Handlungen überhaupt unter den Tatbestand der „Teilnahme an einem Aufstand“ fielen, wenn dieser lediglich einen bereits stattfindenden Aufstand nicht aufgehalten habe. Hätte eine aktive Teilnahme stattgefunden, so wäre gegen ihn bereits eine Anklage erhoben worden. Und nicht zuletzt sei die Entscheidung In Re Caesar Griffin, obwohl sie nicht vom Obersten Gerichtshof gefällt wurde, über die letzten 150 Jahre zahlreiche Male zitiert und bis 2020 auch nie kritisiert worden, obwohl sie nur ein Jahr nach Verabschiedung des 14. Zusatzartikels erschienen ist. Es sei auch daher anzunehmen, dass es tatsächlich im Sinne des Gesetzgebers gewesen sei, den Vollzug des dritten Abschnitts dem Kongress zu überlassen.

Verwandte Entscheidungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 2022 gab es bereits zwei Gerichtsentscheidungen, nach denen Personen auf Basis des 14. Zusatzartikels von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen wurden, die sich am Putschversuch vom 6. Januar beteiligt haben. So entschied das Appellationsgericht von North Carolina im Mai 2022, dass der republikanische Abgeordnete Madison Cawthorn wegen seiner Teilnahme am Putschversuch von zukünftigen Wahlen disqualifiziert sei. Auf dieselbe Weise entschied im September 2022 das Appellationsgericht von New Mexico, dass der Politiker Couy Griffin als einer der führenden Persönlichkeiten des Putschversuchs für den Rest seines Lebens von allen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen sei.

Entscheidungen niedrigerer Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

District Court of Colorado[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 6. September 2023 klagten sechs Wähler beim District Court von Colorado auf die Feststellung der Disqualifikation Donald Trumps auf Basis des 14. Zusatzartikels. Unter den vier Klägern befanden sich neben der ehemaligen republikanischen Abgeordneten Claudine Schneider auch die – ebenfalls republikanische − ehemalige Senatorin Norma Anderson, nach der der Fall benannt ist. Als Secretary of State von Colorado richtete sich die Klage an Jena Griswold, mit der an ihr gerichteten Forderung, im Namen Colorados Trump von den Vorwahlen zur Präsidentschaftswahl auszuschließen.

Die Verhandlung begann am 30. Oktober und endete am 17. November. Die vorsitzende Richterin Sarah Wallace stellte zwar positiv fest, dass Trump sich am 6. Januar 2021 an einem Aufstand beteiligt habe, weil der Präsident aber nicht ein „Beamter“ im Sinne des 14. Zusatzartikels sei, müsse Griswold ihn dennoch auf dem Stimmzettel belassen. Der Bundesstaat Colorado legte am 20. November gegen das Urteil Berufung ein.

Oberster Gerichtshof von Colorado[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Colorado Supreme Court hob das Urteil des District Court per curiam mit 4 zu 3 Stimmen auf und beschloss damit, dass Trump von den Vorwahlen ausgeschlossen werden dürfe. Das Gericht argumentierte, dass Trump evident an einem Aufstand teilgenommen und sich demnach nach Absatz 3 des  14.Zusatzartikels von allen öffentlichen Ämtern disqualifiziert habe; der Verfassungszusatz sei selbstvollziehend (self-executing). Eine allgemeingültige Definition für den Begriff des Aufstandes sah das Gericht nicht für notwendig an, da der Sturm am 6. Januar bereits den Grundkonsens an den Begriff erfüllt habe, nämlich eine „konzertierte und öffentliche Anwendung von Gewalt oder Androhung von Gewalt durch eine Gruppe von Menschen, um die Regierung daran zu hindern, die für eine friedliche Machtübergabe in diesem Land erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.“

Reaktionen auf das Urteil aus Colorado[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Reaktionen der Republikaner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Trumps Kampagnenberater Steven Cheung kommentierte das Urteil des Supreme Court of Colorado mit den Worten, dieses beseitige „das Recht der Wähler von Colorado, für ihren bevorzugten Kandidaten zu stimmen.“ Er beschuldigte die Demokraten, die „durch Wahlmanipulation die totale Kontrolle über Amerika zu erlangen.“

Auch die drei republikanischen Präsidentschaftskandidaten Vivek Ramaswamy, Nikki Haley und Ron DeSantis kritisierten das Urteil. Der bekannte Trump-Kritiker Chris Christie erklärte, dass Trump nicht von einem Gericht, sondern „von den Wählern daran gehindert werden sollte, ein zweites Mal Präsident zu werden“. Der Abgeordnete Mike Johnson bezeichnete die Entscheidung als „schlecht verschleierten parteipolitischen Angriff“. Senator Thom Tillis verlangte, ein Gesetz zu verabschieden, dass den Bundesstaaten die Anwendung der Disqualifizierungstheorie untersagt. Für die Abgeordnete Lauren Boebert handelte es sich um den Versuch „die Stimmen von hundertausenden Coloradanern zu unterdrücken.“

Reaktionen der Demokraten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Präsident Joe Biden kommentierte das Urteil des Supreme Court of Colorado nur dahingehend, dass die Teilnahme Trumps an einem Aufstand „außer Frage“ stehe. Lobende Worte kamen vom Abgeordneten Jason Crow und Chris Coons.

Aus den Reihen der Demokraten gab es auch kritische Stimmen. Der Senator John Fetterman kritisierte die Bemühungen, Trump von den Vorwahlen auszuschließen, als „wenig hilfreich“ und monierte, die Entscheidung werde ihn nur „noch populärer und stärker machen“. Der Gouverneur von Kalifornien Gavin Newsom kommentierte das Urteil mit den Worten: „Es besteht kein Zweifel, dass Donald Trump eine Bedrohung für unsere Freiheiten und sogar für unsere Demokratie ist. Aber in Kalifornien besiegen wir Kandidaten durch Wahlen.“

Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Republikanische Partei des Bundesstaates Colorado legte am 27. Dezember beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten Berufung ein. Auch Trump legte am 3. Januar 2024 Berufung ein. Dieser wurde in einem beschleunigten Verfahren am 5. Januar stattgegeben.

Gutachten und amicea curiae[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mündliche Verhandlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Entscheidung des Obersten Gerichtshofs[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mehrheitsentscheidung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

14. Zusatzartikel. Abschnitt 3. Niemand darf (…) irgendein ziviles oder militärisches Amt im Dienste der Vereinigten Staaten (…) bekleiden, der, nachdem er (…) als Beamter der Vereinigten Staaten (…) auf die Einhaltung der Verfassung der Vereinigten Staaten vereidigt worden ist, an einem Aufstand oder Aufruhr gegen sie teilgenommen (…) hat. Doch kann der Kongress mit Zweidrittelmehrheit in jedem der beiden Häuser diese Amtsunfähigkeit aufheben.
14. Zusatzartikel. Abschnitt 5. Der Kongress ist befugt, die Bestimmungen dieses Artikels durch geeignete Gesetze durchzusetzen.

[…] ZUERST FESTSTELLUNG DASS KONGRESS NACH VERFASSUNG BEFUGT IST

“Because the Constitution makes Congress, rather than the States, responsible for enforcing Section 3 against federal officeholders and candidates, we reverse. (…) Proposed by Congress in 1866 (…) the Fourteenth Amendment ‘expand[ed] federal power at the expense of state autonomy’ (…). Section 3 likewise restricts state autonomy, but through different means. It was designed to help ensure an enduring Union by preventing former Confederates from returning to power in the aftermath of the Civil War. (…) The Constitution empowers Congress to prescribe how those determinations should be made. The relevant provision is Section 5, which enables Congress, subject of course to judicial review, to pass appropriate legislation to enforce the Fourteenth Amendment. (…) Congress’s Section 5 power is critical when it comes to Section 3. Indeed, during a debate on enforcement legislation less than a year after ratification, Sen. Trumbull noted that ‘notwithstanding [Section 3] … hundreds of men [were] holding office’ in violation of its terms. (…) The Constitution, Trumbull noted, ‘provide[d] no means for enforcing’ the disqualification, necessitating a ‘bill to give effect to the fundamental law embraced in the Constitution’.””

„Da nach der Verfassung nicht die Bundesstaaten, sondern der Kongress für die Durchsetzung von Abschnitt 3 gegenüber Bundesbeamten und -kandidaten zuständig ist, heben wir die Entscheidung auf. (…) Der 1866 vom Kongress vorgeschlagene (…) 14. Zusatzartikel ‚erweiterte die Befugnisse des Bundes auf Kosten der Autonomie der Bundesstaaten‘ (…). Abschnitt 3 schränkt die Autonomie der Bundesstaaten ebenfalls ein, allerdings mit anderen Mitteln. Er sollte dazu beitragen, eine dauerhafte Union zu gewährleisten, indem ehemalige Konföderierte daran gehindert wurden, nach dem Bürgerkrieg an die Macht zurückzukehren. (…) Die Verfassung ermächtigt den Kongress, vorzuschreiben, wie diese Feststellungen getroffen werden sollten. Die einschlägige Bestimmung ist Abschnitt 5, der es dem Kongress ermöglicht, vorbehaltlich einer gerichtlichen Überprüfung, geeignete Gesetze zur Durchsetzung des 14. Zusatzartikels zu erlassen. (…) Die Befugnis des Kongresses nach Abschnitt 5 ist entscheidend, wenn es um Abschnitt 3 geht. In der Tat stellte Senator Trumbull während einer Debatte über die Durchsetzungsgesetze weniger als ein Jahr nach der Ratifizierung fest, dass ‚ungeachtet [von Abschnitt 3] (…) Hunderte von Männern ihr Amt ausüben‘ und damit gegen die Bestimmungen des Abschnitts verstoßen würden. (…) Die Verfassung, so stellte Trumbull fest, biete ‚kein Mittel zur Durchsetzung‘ der Disqualifikation, so dass ein Gesetz erforderlich sei, ‚um dem in der Verfassung verankerten Grundgesetz Wirkung zu verleihen‘.“

ARGUMENTE GEGEN AUSWEITUNG AUS BUNDESSTAATEN. ZUNÄCHST WORTLAUT

“This case raises the question whether the States, in addition to Congress, may also enforce Section 3. We conclude that States may disqualify persons holding or attempting to hold state office. But States have no power under the Constitution to enforce Section 3 with respect to federal offices, especially the Presidency. (…) Because federal officers ‘owe their existence and functions to the united voice of the whole, not of a portion, of the people,’ powers over their election and qualifications must be specifically 'delegated to, rather than reserved by, the States'. (…) The terms of the Amendment speak only to enforcement by Congress, which enjoys power to enforce the Amendment through legislation pursuant to Section 5. (…) The text of Section 3 reinforces these conclusions. Its final sentence empowers Congress to ‘remove’ any Section 3 ‘disability’ by a two-thirds vote of each house. (…) But if States were free to enforce Section 3 by barring candidates from running in the first place, Congress would be forced to exercise its disability removal power before voting begins if it wished for its decision to have any effect on the current election cycle. (…) But it is implausible to suppose that the Constitution affirmatively delegated to the States the authority to impose such a burden on congressional power with respect to candidates for federal office. (…)”

„Dieser Fall wirft die Frage auf, ob neben dem Kongress auch die Bundesstaaten Abschnitt 3 durchsetzen können. Wir kommen zu dem Schluss, dass die Bundesstaaten Personen disqualifizieren können, die ein staatliches Amt innehaben oder zu bekleiden versuchen. Die Bundesstaaten sind jedoch nach der Verfassung nicht befugt, Abschnitt 3 in Bezug auf Bundesämter, insbesondere das Präsidentenamt, durchzusetzen. (…) Da Bundesbeamte "ihre Existenz und ihre Funktionen der vereinten Stimme des gesamten Volkes und nicht nur eines Teils davon verdanken", müssen die Befugnisse für ihre Wahl und Qualifikation ausdrücklich "an die Staaten delegiert und nicht von ihnen vorbehalten werden". (…) Der Wortlaut des Verfassungszusatzes bezieht sich nur auf die Durchsetzung durch den Kongress, der gemäß Abschnitt 5 die Befugnis hat, den Verfassungszusatz durch Gesetzgebung durchzusetzen. (…) Der Wortlaut von Abschnitt 3 unterstreicht diese Schlussfolgerungen. Sein letzter Satz ermächtigt den Kongress, jede ‚Verhinderung‘ nach Abschnitt 3 durch eine Zweidrittelmehrheit in jedem Haus zu ‚beseitigen‘. (…) Aber wenn es den Staaten freistünde, Abschnitt 3 durchzusetzen, indem sie Kandidaten von vornherein von der Kandidatur ausschließen, wäre der Kongress gezwungen, seine Befugnis zur Beseitigung von Behinderungen vor Beginn der Wahl auszuüben, wenn er möchte, dass seine Entscheidung Auswirkungen auf den laufenden Wahlzyklus hat. (…) Es ist jedoch unplausibel anzunehmen, dass die Verfassung den Staaten die Möglichkeit übertragen hat, die Befugnisse des Kongresses in Bezug auf Kandidaten für Bundesämter derart einzuschränken. (…)“

ARGUMENTE WEITER: FEHLENDE PRÄZEDENZ

“Nor have the respondents identified any tradition of state enforcement of Section 3 against federal officeholders or candidates in the years following ratification of the Fourteenth Amendment. (…) That pattern of disqualification with respect to state, but not federal offices provides ‘persuasive evidence of a general understanding’ that the States lacked enforcement power with respect to the latter. (…) Instead, it is Congress that has long given effect to Section 3 with respect to would-be or existing federal officeholders. Shortly after ratification of the Amendment, Congress enacted the Enforcement Act of 1870. (…)”

„Die Beklagten haben auch keine Tradition der staatlichen Durchsetzung von Abschnitt 3 gegen Bundesamtsinhaber oder -kandidaten in den Jahren nach der Ratifizierung des 14. Zusatzartikels festgestellt. (…) Dieses Muster der Disqualifizierung in Bezug auf staatliche, aber nicht auf bundesstaatliche Ämter liefert ‘überzeugende Beweise für ein allgemeines Verständnis’, dass die Staaten keine Durchsetzungsbefugnis in Bezug auf letztere hatten. (…) Stattdessen ist es der Kongress, der Abschnitt 3 seit langem in Bezug auf angehende oder bestehende Inhaber von Bundesämtern in Kraft gesetzt hat. Kurz nach der Ratifizierung des Verfassungszusatzes erließ der Kongress den Enforcement Act von 1870. (…)“

LETZTES ARGUMENT: KONSEQUENTIALISTISCH

“Finally, state enforcement of Section 3 with respect to the Presidency would raise heightened concerns. In the context of a Presidential election, state-imposed restrictions implicate a uniquely important national interest. (…) But state-by-state resolution of the question whether Section 3 bars a particular candidate for President from serving would be quite unlikely to yield a uniform answer consistent with the basic principle that “the President … represent[s] all the voters in the Nation.” Conflicting state outcomes concerning the same candidate could result not just from differing views of the merits, but from variations in state law governing the proceedings that are necessary to make Section 3 disqualification determinations. Some States might allow a Section 3 challenge to succeed based on a preponderance of the evidence, while others might require a heightened showing. Certain evidence (…) might be admissible in some States but inadmissible hearsay in others. Disqualification might be possible only through criminal prosecution, as opposed to expedited civil proceedings, in particular States. Indeed, in some States—unlike Colorado (…)—procedures for excluding an ineligible candidate from the ballot may not exist at all. The result could well be that a single candidate would be declared ineligible in some States, but not others, based on the same conduct (and perhaps even the same factual record). The “patchwork” that would likely result from state enforcement would “sever the direct link that the Framers found so critical between the National Government and the people of the United States” as a whole. (…) But in a Presidential election “the impact of the votes cast in each State is affected by the votes cast”—or, in this case, the votes not allowed to be cast—“for the various candidates in other States.” (…) An evolving electoral map could dramatically change the behavior of voters, parties, and States across the country, in different ways and at different times. The disruption would be all the more acute—and could nullify the votes of millions and change the election result—if Section 3 enforcement were attempted after the Nation has voted. Nothing in the Constitution requires that we endure such chaos—arriving at any time or different times, up to and perhaps beyond the Inauguration.”

„Schließlich würde die staatliche Durchsetzung von Abschnitt 3 in Bezug auf die Präsidentschaft besondere Bedenken hervorrufen. Im Zusammenhang mit einer Präsidentschaftswahl implizieren staatlich auferlegte Beschränkungen ein einzigartig wichtiges nationales Interesse. (...) Aber eine einzelstaatliche Klärung der Frage, ob Abschnitt 3 einen bestimmten Präsidentschaftskandidaten von der Ausübung seines Amtes ausschließt, würde höchstwahrscheinlich nicht zu einer einheitlichen Antwort führen, die mit dem Grundprinzip vereinbar ist, dass "der Präsident ... alle Wähler der Nation repräsentiert". Widersprüchliche Ergebnisse in den einzelnen Bundesstaaten in Bezug auf ein und denselben Kandidaten könnten nicht nur auf unterschiedliche Auffassungen in der Sache zurückzuführen sein, sondern auch auf unterschiedliche einzelstaatliche Rechtsvorschriften, die die Verfahren regeln, die für die Feststellung der Unzulässigkeit nach Abschnitt 3 erforderlich sind. In einigen Staaten kann eine Anfechtung von Abschnitt 3 auf der Grundlage eines Übergewichts der Beweise erfolgreich sein, während in anderen Staaten ein erhöhter Nachweis erforderlich sein kann. Bestimmte Beweise (...) könnten in einigen Staaten zulässig sein, in anderen jedoch als Hörensagen unzulässig sein. In bestimmten Staaten kann die Aberkennung von Rechten nur durch strafrechtliche Verfolgung möglich sein, im Gegensatz zu beschleunigten Zivilverfahren. In einigen Staaten - wie in Colorado (...) - gibt es möglicherweise überhaupt keine Verfahren, um einen nicht wählbaren Kandidaten von der Wahl auszuschließen. Dies könnte dazu führen, dass ein einzelner Kandidat in einigen Staaten für unwählbar erklärt wird, in anderen jedoch nicht, und zwar auf der Grundlage desselben Verhaltens (und vielleicht sogar desselben Sachverhalts). Der "Flickenteppich", der sich wahrscheinlich aus der Durchsetzung durch die Bundesstaaten ergeben würde, würde "die direkte Verbindung zwischen der nationalen Regierung und dem Volk der Vereinigten Staaten" als Ganzes durchtrennen, die die Verfasser der Verfassung für so entscheidend hielten. (...) Aber bei einer Präsidentschaftswahl "wird die Wirkung der in jedem Staat abgegebenen Stimmen durch die in anderen Staaten abgegebenen Stimmen" - oder, in diesem Fall, durch die Stimmen, die nicht abgegeben werden dürfen - "für die verschiedenen Kandidaten beeinflusst." (...) Eine sich verändernde Wahlkarte könnte das Verhalten von Wählern, Parteien und Staaten im ganzen Land auf unterschiedliche Weise und zu unterschiedlichen Zeiten dramatisch verändern. Die Störung wäre umso akuter - und könnte die Stimmen von Millionen von Menschen für ungültig erklären und das Wahlergebnis verändern -, wenn die Durchsetzung von Abschnitt 3 versucht würde, nachdem die Nation gewählt hat. Nichts in der Verfassung verlangt, dass wir ein solches Chaos ertragen müssen - das zu jeder Zeit oder zu verschiedenen Zeiten eintreten kann, bis hin zur Amtseinführung und vielleicht darüber hinaus.“

Coney Barretts abweichende Meinung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Amy Coney Barrett

AAA

AA

A

A

A

A

A

“I agree that States lack the power to enforce Section 3 against Presidential candidates. That principle is sufficient to resolve this case, and I would decide no more than that. (…) It does not require us to address the complicated question whether federal legislation is the exclusive vehicle through which Section 3 can be enforced. (…) The Court has settled a politically charged issue in the volatile season (…). Particularly in this circumstance, writings on the Court should turn the national temperature down, not up. For present purposes, our differences are far less important than our unanimity: All nine Justices agree on the outcome of this case. That is the message Americans should take home.”

„Ich stimme zu, dass die Staaten nicht befugt sind, den dritten Abschnitt gegen Präsidentschaftskandidaten durchzusetzen. Dieser Grundsatz reicht aus, um diesen Fall zu lösen, und mehr als das würde ich nicht entscheiden. (…) Es ist nicht erforderlich, dass wir uns mit der komplizierten Frage befassen, ob die Bundesgesetzgebung das einzige Mittel ist, mit dem Abschnitt 3 durchgesetzt werden kann. (…) Der Gerichtshof hat eine politisch brisante Frage in einer brisanten Zeit (…) entschieden. Besonders unter diesen Umständen sollten die Urteile unseres Gerichts die nationale Aufgeregtheit senken, nicht erhöhen. Im Moment sind unsere Differenzen weit weniger wichtig als unsere Einstimmigkeit: Alle neun Richter sind sich über den Ausgang dieses Falles einig. Das ist die Botschaft, die die Amerikaner mit nach Hause nehmen sollten.“

Sotomayors, Kagans und Jacksons abweichende Meinung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

“Today the Court departs from that vital principle [of judicial restraint], deciding not just this case, but challenges that might arise in the future. In this case, the Court must decide whether Colorado may keep a presidential candidate off the ballot on the ground that he is an oathbreaking insurrectionist and thus disqualified from holding federal office under Section 3 of the Fourteenth Amendment. Allowing Colorado to do so would, we agree, create a chaotic state-by-state patchwork, at odds with our Nations federalism principles. That is enough to resolve this case. Yet the majority goes further. (…) They decide novel constitutional questions to insulate this (…) petitioner from future controversy. Although only an individual States action is at issue here, the majority opines on which federal actors can enforce Section 3, and how they must do so. The majority announces that a disqualification for insurrection can occur only when Congress enacts a particular kind of legislation pursuant to Section 5 of the Fourteenth Amendment. In doing so, the majority shuts the door on other potential means of federal enforcement. We cannot join an opinion that decides momentous and difficult issues unnecessarily, and we therefore concur only in the judgment.”

„Heute weicht das Gericht von diesem wichtigen Grundsatz [richterlicher Zurückhaltung] ab und entscheidet nicht nur über diesen Fall, sondern auch über künftige Klagen. Im vorliegenden Fall muss das Gericht nur entscheiden, ob Colorado einen Präsidentschaftskandidaten mit der Begründung von der Wahl ausschließen darf, dass er ein eidbrüchiger Aufrührer ist und somit gemäß Abschnitt 3 des 14. Zusatzartikels von der Ausübung eines Bundesamtes ausgeschlossen ist. Wenn Colorado dies zuließe, würde dies zu einem chaotischen Flickenteppich der einzelnen Bundesstaaten führen, der mit den Grundsätzen des Föderalismus der Nationen nicht vereinbar ist. Das ist genug, um diesen Fall zu lösen. Doch die Mehrheit geht noch weiter. (...) Sie entscheiden neuartige verfassungsrechtliche Fragen, um (…) den Petenten von künftigen Kontroversen abzuschirmen. Obwohl es hier nur um die Klage eines einzelnen Staates geht, äußert sich die Mehrheit dazu, welche Bundesakteure Abschnitt 3 durchsetzen können und wie sie dies tun müssen. Die Mehrheit verkündet, dass eine Disqualifikation wegen Aufruhrs nur dann erfolgen kann, wenn der Kongress eine bestimmte Art von Gesetzgebung gemäß Abschnitt 5 des Vierzehnten Verfassungszusatzes erlässt. Damit verschließt die Mehrheit die Tür zu anderen möglichen Mitteln der bundesstaatlichen Durchsetzung. Wir können uns nicht einer Meinung anschließen, die bedeutsame und schwierige Fragen unnötigerweise entscheidet, und stimmen daher nur dem Urteil [Anm. nicht der Begründung] zu.“

“To start, nothing in Section 3’s text supports the majority’s view of how federal disqualification efforts must operate. Section 3 states simply that no person shall hold certain positions and offices if they are oathbreaking insurrectionists. Nothing in that unequivocal bar suggests that implementing legislation enacted under Section 5 is critical. In fact, the text cuts the opposite way. Section 3 provides that when an oathbreaking insurrectionist is disqualified, “Congress may by a vote of two-thirds of each House, remove such disability.” It is hard to understand why the Constitution would require a congressional supermajority to remove a disqualification if a simple majority could nullify Section 3’s operation by repealing or declining to pass implementing legislation. (…) Similarly, nothing else in the rest of the Fourteenth Amendment supports the majority’s view. (…) All the Reconstruction Amendments (…) are self-executing (…). Similarly, other constitutional rules of disqualification, like the two-term limit on the Presidency, do not require implementing legislation. (…) Nor does the majority suggest otherwise. It simply creates a special rule for the insurrection disability in Section 3.”

„Zunächst einmal unterstützt nichts im Text von Abschnitt 3 die Auffassung der Mehrheit, wie die Disqualifizierung des Bundes vonstatten gehen muss. Abschnitt 3 besagt lediglich, dass niemand bestimmte Ämter und Positionen bekleiden darf, wenn er ein eidbrüchiger Aufrührer ist. Nichts in dieser eindeutigen Bestimmung deutet darauf hin, dass die gemäß Abschnitt 5 erlassenen Durchführungsvorschriften für den Vollzug entscheidend sind. Im Gegenteil: Abschnitt 3 sieht vor, dass, wenn ein Aufrührer, der den Eid gebrochen hat, disqualifiziert wird, „der Kongress mit einer Zweidrittelmehrheit in jeder Kammer diese Verhinderung aufheben kann“. Es ist schwer zu verstehen, warum die Verfassung für die Aufhebung einer Disqualifikation eine Zweidrittelmehrheit im Kongress verlangt, wenn eine einfache Mehrheit die Wirkung von Abschnitt 3 durch Aufhebung oder Ablehnung der Verabschiedung von Durchführungsvorschriften zunichte machen kann. (...) Auch der Rest des Vierzehnten Verfassungszusatzes unterstützt die Ansicht der Mehrheit nicht. (...) Alle Reconstruction Amendments (...) sind selbstausführend (...). Auch andere verfassungsrechtliche Bestimmungen zur Disqualifikation, wie die Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten auf zwei Jahre, bedürfen keiner Durchführungsvorschriften. (...) Die Mehrheit behauptet auch nichts anderes. Sie schafft lediglich eine Sonderregel für die Disqualifikation kraft Aufruhr in Abschnitt 3.“

Verworfene Argumente[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • insb "president is no office"

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]