Benutzer:Chiananda/F

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Geschlechtergerechte Sprache... (Definition)

Theoretische Grundlagen im Deutschen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Genus und Sexus[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die deutsche Sprache unterteilt alle Substantive (Hauptwörter) grammatisch in drei Klassen oder Kategorien, „Geschlecht“ genannt, fachsprachlich Genus (Mehrzahl Genera):

  • der Löffel ist männlich (maskulin, ein Maskulinum)
  • die Gabel ist weiblich (feminin, ein Femininum)
  • das Messer ist sächlich (neutral, ein Neutrum)

Die Zuordnung des grammatischen Geschlechts eines Worts zu seiner inhaltlichen (semantischen) Bedeutung ist grundsätzlich willkürlich: der Löffel ist zufällig maskulin; es gibt nichts Männliches an einem Löffel und nichts Weibliches an einer Gabel. Auch die Benennung der drei Klassen als männlich, weiblich, sächlich beruht auf einer Tradition der Grammatikschreibung.[D 1]

Eine Ausnahme von der Genus-Zufälligkeit bildet die große Gruppe der Personenbezeichnungen: Sie haben fast immer eine Übereinstimmung (Kongruenz) zwischen ihrem grammatischen Geschlecht und dem außersprachlichen „natürlichen“ biologischen beziehungsweise sozialen Geschlecht der Person (fachsprachlich Sexus), die sie referieren. Insbesondere bei Verwandtschaftsbezeichnungen trifft dies zu: die Mutter ist eine feminine Bezeichnung für eine Frau, der Vater eine maskuline für einen Mann. Fast alle Bezeichnungen sind paarig mit einer weiblichen und einer männlichen Form (Cousin & Cousine, Onkel & Tante). Auch Tätigkeits- und Berufsbezeichnungen haben im Deutschen fast immer zwei geschlechtsspezifische Formen mit eigener grammatischer und semantischer Übereinstimmung (sinnentsprechende Kongruenz). Sofern es bekannt ist, richten sich auch Pronomen (Fürwörter) nach dem Geschlecht der handelnden Person:[1][D 2]

  • Anton sagte, er suche seinen Mantel.
  • Beate sagte, sie suche ihren Mantel.

Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) spricht diesbezüglich von „geschlechtsbezogenen Nomen und Pronomen“.[G 1] Das Duden Handbuch geschlechtergerechte Sprache von Gabriele Diewald und Anja Steinhauer fasst 2020 zusammen:[D 3]

„Mit Personenbezeichnungen meinen wir alle sprachlichen Mittel, die auf Menschen referieren können. Dies sind alle Arten von Eigennamen, Titeln und Anreden (Hans Müller, Professorin Meier, Frau Ministerin), beschreibende Nominalphrasen (die Abteilungsleiterin, ein Postbote), Pronomina (er, sie, alle, man, wer) sowie weitere Ausdrucksmittel, z. B. Präpositionalphrasen wie bei uns, unter Freundinnen, aber auch Kollektivbezeichnungen wie z. B. Team oder Professorenschaft.“

Feminine Bezeichnungsformen können nicht für Männer verwendet werden (falsch: er ist eine nette Kollegin) und maskuline nicht für Frauen (falsch: sie ist ein netter Kollege). Diese grammatisch-semantische Übereinstimmung unterscheidet das Deutsche von romanischen Sprachen (siehe unten zum Französischen), in denen zumeist Personenbezeichnungen nur in ihrer maskulinen Form benutzt werden; im Englischen haben Substantive kein grammatisches Geschlecht, weshalb Personenbezeichnungen allgemein genderneutral sind.

Die meisten Bezeichnungen betreffen Tätigkeiten und Berufe. Im Laufe der deutschen Sprachgeschichte haben sich unzählige Benennungen entwickelt, die zwischen Männern und Frauen unterscheiden (systematische Genusdifferenzierung). Meist ist an die maskuline Wortform die feminine Endung -in angehängt (der Lehrer → die Lehrerin), fachsprachlich eine Movierung.[D 4] Es gibt einige Abweichungen von dieser Regel, so kann es einen Lautwechsel geben (Arzt → Ärztin) oder beide Wortformen werden aus dem Wortstamm abgeleitet (Kolleg → Kollege/Kollegin). Dazu kommen Unterscheidungsformen wie Kaufmann und Kauffrau (Plural Kaufleute). In einigen Fällen kann das natürliche Geschlecht sprachlich ausschließlich durch das Genus festgestellt werden (der Berechtigte / die Berechtigte).[G 2]

Die Unterteilung von Tätigkeitsbezeichnungen ist auf die zwei Geschlechter männlich/weiblich beschränkt – sächliche (neutrale) Wortformen werden für Menschen kaum gebildet. Das sächliche Genus wird allgemein nicht für Personen genutzt (Ausnahmen: das Kind, das Individuum, das Opfer sowie Verkleinerungsformen, die auf -chen oder -lein enden). Historisch begründet sind einige sächliche Bezeichnungen für das weibliche Geschlecht (das Weib, das Mädchen), die aber auch grammatisch weiblich wiederaufgenommen werden können (das Mädchen sagte, sie suche ihren Mantel).[D 5][2][1][3][4]

Dritte Option[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nicht vorgesehen ist in der deutschen Grammatik die Bezeichnung von intergeschlechtlichen Personen, die biologisch nicht eindeutig Mann oder Frau sind (früher missverständlich bezeichnet als "intersexuell"). Ein Teil von ihnen entscheidet sich allerdings dafür, als Mann zu leben und so behandelt zu werden, andere wollen nur als Frau wahrgenommen werden.

Eine weitere Unschärfe besteht in der traditionellen Grammatik auf der semantischen Ebene bezüglich Personen, die ihr Geschlecht gewechselt haben (transgeschlechtlich, transgender): Auch bei ihnen können sich Personenbezeichnungen nicht auf ein biologisches, natürliches Geschlecht beziehen, weil sie ihr bei der Geburt eingetragenes Geschlecht hinter sich gelassen haben. So beansprucht ein Transmann männliche Bezeichnungen und empfindet weibliche Bezeichnungen als falsche geschlechtliche Zuordnung („Missgendern“) und damit als diskriminierend, vergleichbar dem Deadnaming von Personen, die offiziell ihren Rufnamen geändert haben. Eine Transfrau ist eine Person, die nicht als Frau geboren wurde, sondern sich bewusst dafür entschieden hat, als Frau zu leben und als Frau angesehen und angeredet zu werden; entsprechend sind die passenden grammatischen Formen zu verwenden: Die (Trans-)Frau sagte, sie suche ihren Mantel.

Eine grundsätzliche Schwierigkeit stellt sich bei der Bezeichnung einer Person, die sich weder als Mann noch als Frau definiert, enzyklopädisch beschrieben als "nichtbinär" (genderfluid „fließend“, agender „ungeschlechtlich“ und weitere Variationen). Auch hier spielt das ursprüngliche biologische Geschlecht keine Rolle – entscheidend ist einzig die Geschlechtsidentität der Person, international bezeichnet als ihr Gender („soziales Geschlecht“). Dies betrifft ebenfalls inter- und transgeschlechtliche Menschen: Nur ihre Selbstdefinition ist ausschlaggebend, um sprachlich auf sie Bezug zu nehmen (Referenzierung). Und die Geschlechtsidentität einer Person kann abweichen von ihrem persönlichen Erscheinungsbild und Aussehen. Allgemein wird in einem solchen Fall die persönliche Nachfrage empfohlen, welche Bezeichnungsformen und Pronomen die Person beansprucht. Eine eigene grammatische Form für nichtbinäre oder intergeschlechtliche Personen bietet die deutsche Grammatik allerdings nicht – diesbezügliche Bennennungsmöglichkeiten werden diskutiert, seit vor etwa 100 Jahren die Möglichkeit eines „dritten Geschlechts“ aufkam. In Deutschland wurde bereits 2013 das Offenlassen des Geschlechtseintrags im Geburtenregister ermöglicht für Säuglinge, deren Geschlecht nicht eindeutig dem zweigeschlechtlichen System zugeordnet werden kann. Mit der rechtlichen Einführung der dritten Geschlechtsoption „divers“ 2018 in Deutschland und 2019 in Österreich hat sich die rechtlich verbindliche Notwendigkeit ergeben, auch in der Amts- und Rechtssprache angemessene sprachliche Mittel zur Bezeichnung diversgeschlechtlicher Personen zu finden.

Das Duden Handbuch geschlechtergerechte Sprache hält im April 2020 fest: „Die Entscheidung zur ‚dritten Option‘ hat die Benennungslücken und damit die Kategorisierungslücken jenseits der prototypischen Zweigeschlechtlichkeit offengelegt und sie hat den fundamentalen Beitrag der Sprache zum Denken erneut unterstrichen.“[S.65]

Vertreter der traditionellen Grammatik verteidigen diesbezüglich die Ansicht, das Deutsche biete für solche Fälle die Möglichkeit des „generisches Maskulinums“: Beispielsweise können mit der maskulinen Bezeichnung Arzt nicht nur Männer gemeint sein (im Unterschied zu Ärztinnen), sondern alle ärztlichen Personen, unabhängig von ihrem biologischen Geschlecht oder ihrer Geschlechtsidentität, ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Standardformulierung: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker! Bei dieser Gebrauchsgewohnheit wird eine von zwei paarigen Personenbezeichnungen im verallgemeinernden Sinne gebraucht (Generizität), um vom Geschlechtlichen der referierten Personen zu abstrahieren. Diese zusätzliche Bedeutungsebene kann aber nur durch den jeweiligen Textzusammenhang erschlossen werden (kontextabhängig), weil die gebrauchte Formulierung mehrdeutig ist – soll wirklich nur ein männlicher Arzt oder Apotheker befragt werden? Die generische Verwendung einer Personenbezeichnung beinhaltet, dass die Übereinstimmung zwischen ihrem grammatischen Genus (der Arzt) und dem Geschlecht der Bezugspersonen beziehungsweise ihrem Sexus aufgehoben wird, weil dieses unbestimmt bleibt. Im Deutschen wird die generische Bedeutungszuweisung nur für männliche Personenbezeichnungen vorgenommen – ein generisches Femininum ist nicht vorgesehen (Ausnahme: die Berufsbezeichnung Hebamme).

Eine solche geschlechtsabstrahierende (generische) Gebrauchsmöglichkeit maskuliner Bezeichnungen wird seit den 1970er-Jahren von vielen Seiten kritisiert, ausgehend von der Feministischen Sprachwissenschaft.

Feministische Sprachkritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem erste Studien ab 1973 im englischsprachigen Raum die generische Verwendung von männlichen Personenbezeichnungen untersucht hatten (hier vor allem Pronomen), konzentrierten sich einige Sprachwissenschafterinnen auf die Erforschung einer männlichen Prägung des Deutschen. Schnell wurde im Sprachgebrauch ein Ungleichgewicht (Asymmetrie) festgestellt zwischen der Verwendung maskuliner Personenbezeichnungen und dem Vorkommen weiblicher Bezeichnungen. Während feminine Formen nur in Fällen verwendet werden, in denen es ausschließlich um Frauen geht, werden Maskulinformen auch überall dort eingesetzt, wo das Geschlecht der Bezugspersonen keine Rolle spielen soll oder unbekannt ist, beispielsweise die Bürger eines Staates (hierbei ungenannt: Bürgerinnen). Viele zusammengesetzte Worte (Komposita) werden aus der maskulinen Form gebildet (Bürgersteig). Auch einige Pronomen mit maskulinem Geschlecht werden generisch verwendet: Jeder, der kommt, ist willkommen.

In systematischen Analysen wurde ein Wirkprinzip festgestellt, das sich als male as norm (MAN: Mann als Norm) bereits in der soziokulturellen Realität findet: Denkmuster und Werteordnungen, „die Männer privilegieren (auch als patriarchale Ordnung oder Patriarchat bezeichnet). […] Ihr zentrales Merkmal ist, dass die Kategorie ‚Mann‘ ein höheres Ansehen als die Kategorie ‚Frau‘ genießt und dass Erstere grundsätzlich als Maß und Norm für alle Bereiche des Lebens angesetzt wird. Die Kategorie ‚Frau‘ hingegen wird als untergeordnet, sekundär, abhängig definiert“.[S.15–16] Die Gebrauchsgewohnheit des sogenannten generischen Maskulinums reproduziert dabei die stereotypische Festlegung auf männliche Referenten.[S.109,178]

Geschichte der männlichen Personenbezeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einige Sprachwissenschaftlerinnen untersuchten die Bedeutungsinterpretationen von männlichen Personenbzeichnungen, ausgehend von den frühen Werken zur deutschen Grammatik. Bis ins 20. Jahrhundert hinein wurden maskuline Formen als eindeutig männlich und zur Abgrenzung und Ausschließung von Frauen ausgelegt:

  • Römisches Rechtssprichwort: Maior dignitas est in sexu virili: „die größere Würde ist im männlichen Geschlecht“ (Ulpian, um 200 n. Chr.);[S.22] allerdings galt auch: pater semper incertus est (der Vater eines Kindes ist immer ungewiss). (Link zu: Mater semper certa est).
  • Johannes Goeddaeus 1590: viri […] in omnium genere […] principium, et perfectior creature: Männer sind das vollkommenere der beiden Geschlechter, dem die größere Würde zukommt[S.22]
  • 1824, Grammatik von Karl Ferdinand Becker: „die Ableitungsendung [-er] bezeichnet auf eine bestimmte Weise das männliche Geschlecht“
  • 1849, Abgeordneter Scheller, Frankfurter Nationalversammlung: „Ebenso kommt in den Grundrechten die Bestimmung vor, daß Jeder, der fähig sei, ein Amt antreten könne, es wird aber niemand in der Versammlung einfallen, dieß Recht auch dem weiblichen Geschlecht einzuräumen.“
  • 1869: „Da das männliche Geschlecht als das überall prävalirende [sic!] voransteht, so nimmt es auch die zunächstliegende Form des Nominalstammes für sich in Anspruch.“
  • 1912: Gesetz zum Böhmischen Landtag (von 1861): „Als Landttagsabgeordneter ist jeder gewählt der […]“ – anlässlich der ersten Wahl einer Frau wurde argumentiert, dass für sie als Frau der Wortlaut des Gesetzes ja gar nicht zuträfe und sie deshalb nicht in den Landtag einziehen könne.
  • 1920, Herrmann Paul zur Ableitung weiblicher Wortformen (Movierung): „Gebildet werden solche Feminina aus den meisten männlichen Personenbezeichnungen, namentlich aus Standes- und Berufsbenennungen“
  • 1929 stellt Sprachwissenschaftler Baudouin deCourtenay fest, dass die „in der sprache zum vorschein kommende weltanschauung, nach welcher das männliche als etwas ursprüngliches und das weibliche als etwas abgeleitetes aufgefaßt wird, gegen die logik und gegen das gerechtigkeitsgefühl verstößt.“ + Aussage zur Universität Moskau (Artikel "Frau").

Konklusio:

  • 2002 fasst eine Studie von Ursula Doleschal zusammen: „Die hier vorgenommene Darstellung der Behandlung des generischen Maskulinums in den Grammatiken des Deutschen ab der Renaissancezeit […] zeigt auch, dass das in der Debatte um die feministische Sprachkritikals traditionell vorausgesetzte Verständnis maskuliner Personenbezeichnungen als geschlechtsneutral keine sehr lange Tradition besitzt, sondern erst in den sechziger Jahren des 20. Jh. in die Germanistik Eingang gefunden hat.“(http://linguistik-online.net/11_02/doleschal.pdf S. 66)
  • manipulative Auslegung, generische Nebenbedeutung jederzeit löschbar... [24–25]

Ost-West-Vergleich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Historisch bezeichneten viele der um -in ergänzten Funktions- und Berufsbezeichnungen zuerst nur die (gegebenenfalls mitarbeitende) Ehefrau des so tätigen Mannes: Die Müllerin war die Ehefrau des Dorfmüllers.[3] Auch Titel und Familiennamen wurden so angepasst, mit Bürgermeisterin wurde die Ehefrau des Bürgermeisters angesprochen.

Erst im 20. Jahrhundert setzte sich der alleinige Bezug auf die Tätigkeit der Frau umfassend durch, vor allem, als Ehefrauen mit der Abschaffung der „Hausfrauenehe“ in der Bundesrepublik 1977 die Freiheit erhielten, arbeiten gehen zu können. In der damaligen DDR stand Frauen diese Möglichkeit bereits seit 1949 offen, bei gleichem Lohnanspruch. Und mit einem gewissen Stolz trugen sie maskuline Berufsbezeichnungen, ohne verstärktem Wunsch nach femininen Bezeichnungsformen. Die Emanzipationsbewegung „des Westens“ fand dort keinen Widerhall, teils wurden westliche Einflüsse grundsätzlich abgelehnt und unterdrückt. 1989, kurz vor der Wiedervereinigung, lag der Anteil an beschäftigten Frauen in der DDR bei 92 %, in Westdeutschland bei nur 50 %.[5] Bis heute ist die Aufnahme weiblicher Bezeichnungen in offizielle Kataloge und Förderprogramme umfassend angewachsen (vergleiche Soldatinnen in der Bundeswehr seit 2001, und Einfluss von Frauen auf Soldatensprache).

Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war bereits 1946 verfügt worden, dass Frauen ein Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeit haben; 1949 wurde die Vereinbarkeit von Mutterschaft und Beruf festgeschrieben. Im Jahr 1968 waren über 80 % der Frauen erwerbstätig – auf dem Gebiet der Bundesrepublik (BRD) waren es nur 37 %.[S.26–27] Zuvor waren Frauen in der Nachkriegszeit aus manchen Branchen systematisch herausgedrängt worden, beisielsweise 1955 mit dem Verbot von Frauenarbeit im Baugewerbe (im selben Jahr: DFB-Verbot von Frauenfußball).[Extrabelege]

In Westdeutschland erfolgte eine anhaltende gesellschaftspolitische Auseinandersetzung um den Abbau von rechtlichen Einschränkungen des weiblichen Geschlechts insbesondere für Ehefrauen. Schrittweise wurden Benachteiligungen abgeschafft, beispielsweise:

  • Ab 1958 konnten Frauen ihren Führerschein machen, ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes zu benötigen.
  • Ab 1962 konnten Ehefrauen ohne Erlaubnis des Mannes berufstätig sein sowie ein eigenes Bankkonto eröffnen.
  • 1977 wurde die „Hausfrauenehe“ abgeschafft, die Ehefrauen das Arbeitgehen nur dann erlaubte, wenn „dies mit ihren Pflichten in Ehe und Haushalt vereinbar“ war.[S.39]

Im Jahr 1989, kurz vor der deutschen Wiedervereinigung, waren in der BRD 50 % aller Frauen berufstätig, in der DDR waren es 92 %. Dort trugen Frauen auch mit Stolz maskuline Berufsbezeichnungen, sie wurden als Funktionsbezeichnung verstanden. während im Westen ab den späten 1970er-Jahren die Forderungen nach femininen Berufsbezeichnungen stärker wurden. Bald wurden solche in Berufsverzeichnissen und ähnlichen Listungen zusätzlich zu den traditionellen (maskulinen) Bezeichnungen aufgenommen. Ab 1984 erließen einzelne Bundesländer Erlasse und Gesetze zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Amts- und Rechtssprache, worin die Verwendung des generischen Maskulinums abgelehnt und stattdessen die Beidnennung der Bezeichnungsformen sowie geschlechtsneutrale Formulierungen vorgegeben wurden. Der Sprachwandel folgte dem gesellschaftlichen Wandel und beeinflusste diesen gleichzeitig; im Jahr 2004 nahm der Rechtschreibduden Tausende weiblicher Bezeichnungsformen in seinen Wortschatz auf.

Studien zur kognitiven Wirkung männlicher Bezeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Verwendung und kognitive Wirkung des generischen Maskulinums haben Dutzende von empirische Studien aus den Bereichen Sprachwissenschaft, Psycholinguistik, Kognitionspsychologie und Rezeptionsforschung erforscht, beispielsweise:

= wird noch mit zusammenfassenden Sätzen ergänzt und ggf. zu anderen Artikeln verlinkt; hier zunächst nur die thematische Gliederung des Duden-Handbuchs 2020 S. 88–101:

  • Explizite Befragung der Testpersonen (mehrere 2001)
  • Lesezeitmessungen / Einschätzungen der Testpersonen (1998, 2007, 2010)
  • Vergleich von Original und genergerechten Texten (2019)
  • Lückentexte zur Ergänzuzng durch die Testpersonen (1988, 2004)
  • Schwierigkeit der Textverarbeitung bei den Testpersonen (2004)
  • Sprachvergleiche (2008)
  • Befragung zu Schulkindern zu Berufsbezeichnungen (2015)
  • Überblick und Desiderate (2016, 2018)

Die Sprachwiossenschaftlerin fasste 2018 zusammen: „Durch die Verwendung des sogenannten generischen Maskulinums werden Frauen mental nicht oder nicht adäquat repräsentiert. Männer erscheinen in der mentalen Repräsentation als prototypische Exemplare der jeweiligen Inhalte der Personenbezeichnung.“ [2018, S. 295] Die Gesellschaft für die deutsche Sprache (GfdS) fasste Mitte 2020 zusammen: „Es gilt als erwiesen, dass Sprache die Wahrnehmung lenkt, so dass es notwendig ist, sprachliche Gleichberechtigung umzusetzen, um die im Grundgesetz verankerte gesellschaftliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu stützen. Beispielsweise benötigen einer Studie zufolge Frauen im Vergleich zu Männern mehr Zeit, um einen Text zu verstehen, in dem das generische Maskulinum verwendet wurde, denn sie müssen stets – auch unbewusst – am Kontext überprüfen, ob sie tatsächlich mitgemeint oder im Einzelfall nur Männer angesprochen sind.“[GfdS-Leitlinien]

Mehrdeutigkeit des generischen Maskulinums[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sammlung:

  • Duden-Handbuch: „Das ‚generische Maskulinum‘ verstößt zudem gegen das grundlegende Kommunikationsprinzip der Klarheit und Vermeidung von Mehrdeutigkeit. Schon aus diesem Grund sollte es nicht verwendet werden. Die offenkundige Benachteiligung von Frauen durch diesen Sprachgebrauch ist ein weiteres, nicht weniger wichtiges Argument gegen die Fortführung dieser Angewohnheit. Vermeiden Sie also das ‚generische Maskulinum‘, wenn Sie klar, eindeutig und gendergerecht kommunizieren wollen!“[84–85] + [23,82,131,157]
  • „das kommunikative Grundprinzip, das Klarheit und Eindeutigkeit im Ausdruck fordert“[108]
  • GfdS-Leitlinien: Eindeutigkeit und Rechtssicherheit gewährleisten
  • GfdS-Leitlinien: Noch immer halten viele am generischen Maskulinum fest und argumentieren damit, dass es sich einerseits auf beide Geschlechter beziehe, andererseits Genus nichts mit Sexus, das grammatische also nichts mit dem natürlichen Geschlecht zu tun habe.

Speziell letzterer Ansicht schließt sich die Gesellschaft für deutsche Sprache nicht an. So gibt es zum Beispiel durchaus Fälle, in denen das natürliche Geschlecht sprachlich ausschließlich durch das Genus festgestellt werden kann (der Berechtigte vs. die Berechtigte).

  • GfdS-Leitlinien: das nicht geschlechtergerechte generische Maskulinum
  • "Oberbegriff"
  • Duden-Handbuch: Sollbruchstelle des geschlechtergerechten Formulierens[88]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Duden-Handbuch 2020, S. 72.
  2. Duden-Handbuch 2020, S. 155–158: Kongruenz im Text: pronominale Wiederaufnahme.
  3. Duden-Handbuch 2020, S. 69: 2.1 Linguistische Grundlagen.
  4. Duden-Handbuch 2020, S. 81: Das „generische Maskulinum“.
  5. Duden-Handbuch 2020, S. 150, Zitat: (Das Mädchen … Es/Sie …); S. 154: Dieses Mädchen ist eine gute Rechnerin / ein guter Rechner.
  • Sonstige Belege
  1. a b Duden-Sprachwissen: Der Star und ihre Begleitung – Pronomen und grammatisches Geschlecht. Ohne Datum, abgerufen am 31. August 2020.
  2. Worteintrag: Mädchen, das. In: Duden online. Abgerufen am 31. August 2020.
  3. a b Mareike Knoke (Wissenschaftsjournalistin): Linguistik: Wie »gender« darf die Sprache werden? In: Spektrum.de. 22. September 2017, abgerufen am 31. August 2020.
  4. Hermann Unterstöger: Sprachlabor: Das Mädchen, sie. In: Süddeutsche Zeitung. 13. April 2018, abgerufen am 31. August 2020.
  5. Gabriele Diewald, Anja Steinhauer: Duden Handbuch geschlechtergerechte Sprache: Wie Sie angemessen und verständlich gendern. Herausgegeben von der Duden-Redaktion. Dudenverlag, Berlin April 2020, ISBN 978-3-411-74517-3, S. 26–27 (zum Unterschied DDR–BRD).