Benutzer Diskussion:Gestumblindi/Archiv/2023/Nov
Hallo Gestumblindi, du hattest vor knapp 2 Jahren diesen Artikel gelöscht. Ich würde daraus gerne eine WL zu Index der menschlichen Entwicklung machen. Irgendwelche Einwände? --Ichigonokonoha (Diskussion) 09:40, 3. Nov. 2023 (CET)
- @Ichigonokonoha: Nein, keine Einwände. Gestumblindi 09:54, 3. Nov. 2023 (CET)
- Okay gut. Freundliche Grüße --Ichigonokonoha (Diskussion) 10:04, 3. Nov. 2023 (CET)
Löschanträge auf Markttischbilder auf Commons
Eine zeitgenössische Künstlerin posiert vor ihren eigenen Bildern in der Schweiz. Kann das eine URV sein? |
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※Lantus , 2023
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Fotografie |
Kannst du dich hier mal äussern, für mich argumentiere der Antragsteller falsch. Nur wegen éffungszeiten ist das nicht automatisch ein nicht öffentlich zugänglicher Ort. Wie auch überdacht nicht automatisch ein Raum ist. --Bobo11 (Diskussion) 09:10, 3. Nov. 2023 (CET)
- Gab es irgendwo auf Commons einen Aufruf, URVs kritischer zu hinterfragen? Hier gibt es auch gerade eine Reihe von Löschanträgen, für die ich wenig Verständnis habe. Und noch weniger hier. ※
Lantus
10:32, 3. Nov. 2023 (CET)
- Bei diesem Foto, das du hier eingebunden hast, habe ich tatsächlich etwas mehr Verständnis. Es gibt nun mal keine Freigabe für die gezeigten Bilder und es dürfte u.U. auch schwer sein, sie als blosses Beiwerk einzustufen. In diesem Fall wäre eine Unkenntlichmachung der Bilder durch sanftes Verwischen vielleicht eine Lösung. Gestumblindi 15:17, 3. Nov. 2023 (CET)
- Ich würde es auch nicht als "Beiwerk", sondern als stillschweigendes Einverständnis einstufen. Die Künstlerin ist schliesslich nicht in der Art eines Schnappschusses dargestellt. Sie hat es sich anschliessend zeigen lassen und einer Veröffentlichung zugestimmt. Für mich wäre es wohl noch einfacher, sie um eine Freigabe zu bitten. ※
Lantus
16:25, 3. Nov. 2023 (CET)- Das Problem ist halt, dass ein "stillschweigendes Einverständnis" nach unseren Regeln nicht reicht, zumal das Einverständnis sich auch auf abgeleitete Werke gemäss unserer Lizenz erstrecken müsste - vor allem die drei Bilder direkt links hinter ihr sind zwar nicht besonders scharf aufgenommen, aber die Auflösung ist gut genug, dass man sie aus dem Foto ausschneiden und gesondert verbreiten könnte (evtl. auch mit Upscaling / nachträglicher Schärfung), und zwar auch kommerziell, weil das unsere Lizenz so verlangt. Ich vermute mal, dass die Künstlerin damit nicht unbedingt einverstanden wäre. Und wenn sie es wäre, dann bräuchten wir eine ausdrückliche schriftliche Freigabe für die gezeigten Werke via VRT, ja. Einfacher aber würde es mir scheinen, die Bilder im Hintergrund so weit zu verwischen, dass sie nicht mehr erkennbar sind, dann hätte sich auch der Löschantrag zweifelsfrei erledigt. Gestumblindi 16:30, 3. Nov. 2023 (CET)
- Ich hätte mal gerne gewusst, ob es Gerichtsurteile dazu gibt, ob Innenräume von öffentlichen Gebäuden (z.B. Kirchen) tatsächlich nicht unter die Panoramafreiheit fallen. Die Aussage Following the majority view in the legal literature, freedom of panorama does not apply to interior spaces. ist auf Commons nur mit Gesetzeskommentaren belegt, nicht mit Urteilen. Und selbst die angegebenen Kommentare scheinen beide Varianten zu vertreten. (Es gibt nämlich gerade auch diverse LAs auf Commons zu Innenräumen von Kirchen) --PaterMcFly Diskussion Beiträge 17:18, 3. Nov. 2023 (CET)
- Selbst wenn die Panoramafreiheit in der Schweiz in bestimmten Innenräumen gelten würde (die Diskussion auch noch an dieser Stelle zu führen, ist m.E. nicht zielführend), dann doch nicht für temporäre Ausstellungen. Grundsätzlich gilt bei uns bzw. auf Commons halt das vorbeugende Prinzip (precautionary principle, PCP) und wenn die Mehrheit der juristischen Fachkommentare eine Auffassung vertritt, dann ist es m.E. im Sinne dieses Prinzips schlau, sich dieser anzuschliessen und sich nicht auf irgendwelche exotischen Minderheitsmeinungen zu stützen. Das gilt umgekehrt natürlich auch für Fälle, wo sich diese Mehrheit in einem Sinne ausspricht, der für uns vorteilhaft ist (etwa "Auch muss die Zugänglichkeit nicht dauernd gegeben sein, etwa im Fall eines Parks, der während der Nacht geschlossen ist" per Panoramafreiheit#Schweiz mit den dortigen Belegen, darauf habe ich mich in meiner Argumentation für die Markttischbilder gestützt). Gestumblindi 21:51, 3. Nov. 2023 (CET)
- Bei Kirchen ist es eben keine Frage mehr, ob es überhaupt ein Innenraum im engeren Sinn ist. Denn im Gegensatz zu Bahnhofshallen Unterführungen Tunnels usw., werden sie nicht vom Durchgangsverkehr benutzt, sonder sind das Ziel. Bei den drei darf man eben durchaus auch von öffentlichen Raum sprechen, welche gegenüber einer Strasse im freien eben halt zusätzlich überdeckt sind. Bei den öffungszeiten kommt und halt entgegen, dass es einigen Orte gibt die unbestritten als öffentlicher Raum gelten, aber eben Öffungszeiten haben. So ist bei Friedhöfen eine Schliessung über Nacht normal. Hier bei Grabmalen würde ich am ehesten ein urheberrechtliches Urteil vermuten, dass als Beispiel dienen kann. --Bobo11 (Diskussion) 09:24, 4. Nov. 2023 (CET)
- Selbst wenn die Panoramafreiheit in der Schweiz in bestimmten Innenräumen gelten würde (die Diskussion auch noch an dieser Stelle zu führen, ist m.E. nicht zielführend), dann doch nicht für temporäre Ausstellungen. Grundsätzlich gilt bei uns bzw. auf Commons halt das vorbeugende Prinzip (precautionary principle, PCP) und wenn die Mehrheit der juristischen Fachkommentare eine Auffassung vertritt, dann ist es m.E. im Sinne dieses Prinzips schlau, sich dieser anzuschliessen und sich nicht auf irgendwelche exotischen Minderheitsmeinungen zu stützen. Das gilt umgekehrt natürlich auch für Fälle, wo sich diese Mehrheit in einem Sinne ausspricht, der für uns vorteilhaft ist (etwa "Auch muss die Zugänglichkeit nicht dauernd gegeben sein, etwa im Fall eines Parks, der während der Nacht geschlossen ist" per Panoramafreiheit#Schweiz mit den dortigen Belegen, darauf habe ich mich in meiner Argumentation für die Markttischbilder gestützt). Gestumblindi 21:51, 3. Nov. 2023 (CET)
- Ich hätte mal gerne gewusst, ob es Gerichtsurteile dazu gibt, ob Innenräume von öffentlichen Gebäuden (z.B. Kirchen) tatsächlich nicht unter die Panoramafreiheit fallen. Die Aussage Following the majority view in the legal literature, freedom of panorama does not apply to interior spaces. ist auf Commons nur mit Gesetzeskommentaren belegt, nicht mit Urteilen. Und selbst die angegebenen Kommentare scheinen beide Varianten zu vertreten. (Es gibt nämlich gerade auch diverse LAs auf Commons zu Innenräumen von Kirchen) --PaterMcFly Diskussion Beiträge 17:18, 3. Nov. 2023 (CET)
- Das Problem ist halt, dass ein "stillschweigendes Einverständnis" nach unseren Regeln nicht reicht, zumal das Einverständnis sich auch auf abgeleitete Werke gemäss unserer Lizenz erstrecken müsste - vor allem die drei Bilder direkt links hinter ihr sind zwar nicht besonders scharf aufgenommen, aber die Auflösung ist gut genug, dass man sie aus dem Foto ausschneiden und gesondert verbreiten könnte (evtl. auch mit Upscaling / nachträglicher Schärfung), und zwar auch kommerziell, weil das unsere Lizenz so verlangt. Ich vermute mal, dass die Künstlerin damit nicht unbedingt einverstanden wäre. Und wenn sie es wäre, dann bräuchten wir eine ausdrückliche schriftliche Freigabe für die gezeigten Werke via VRT, ja. Einfacher aber würde es mir scheinen, die Bilder im Hintergrund so weit zu verwischen, dass sie nicht mehr erkennbar sind, dann hätte sich auch der Löschantrag zweifelsfrei erledigt. Gestumblindi 16:30, 3. Nov. 2023 (CET)
- Ich würde es auch nicht als "Beiwerk", sondern als stillschweigendes Einverständnis einstufen. Die Künstlerin ist schliesslich nicht in der Art eines Schnappschusses dargestellt. Sie hat es sich anschliessend zeigen lassen und einer Veröffentlichung zugestimmt. Für mich wäre es wohl noch einfacher, sie um eine Freigabe zu bitten. ※
- Bei diesem Foto, das du hier eingebunden hast, habe ich tatsächlich etwas mehr Verständnis. Es gibt nun mal keine Freigabe für die gezeigten Bilder und es dürfte u.U. auch schwer sein, sie als blosses Beiwerk einzustufen. In diesem Fall wäre eine Unkenntlichmachung der Bilder durch sanftes Verwischen vielleicht eine Lösung. Gestumblindi 15:17, 3. Nov. 2023 (CET)
Diskussion:Gesellschaft für sozialen Fortschritt
Ich kann damit leben, dass Diskussion:Gesellschaft für sozialen Fortschritt nicht schnellgelöscht wird und ich will da auch keine lange Diskussion anfangen. Ich möchte nur mitteilen, dass ich mich mit dem SLA auf Wikipedia:Diskussionsseiten#Diskussionsseiten aufräumen, Punkt 3 bezog. Beste Grüße Fan-vom-Wiki (Diskussion) 02:27, 25. Nov. 2023 (CET)
- @Fan-vom-Wiki: Das stimmt schon, aber die gelebte Praxis ist andererseits halt, dass wir Diskussionsseiten, auch wenn sie nur "Kleinigkeiten" enthalten, in der Regel (ausser bei erledigten Botmeldungen) kaum einmal ganz löschen, das dient auch der Transparenz. Der von dir zitierte Abschnitt bezieht sich auf das manuelle Aufräumen (also z.B. Entfernen unwichtiger Abschnitte auf einer längeren Diskussionsseite), danach sind die Inhalte weiterhin für alle einsehbar und man kann nachvollziehen, dass nichts "unterdrückt" wurde - nach einer administrativen Komplettlöschung haben halt nur noch Admins Einsicht. Gestumblindi 13:13, 25. Nov. 2023 (CET)
Trager Therapie
Hallo Gestumblindi
Der beanstandete Text entspricht in vielem dem Methodenbeschrieb, welcher der Trager Verband Schweiz bei OdAKT (Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie) Eingereicht hatte, um von dieser anerkannt zu werden. Aus meiner Sicht kein Werbetext.
Meine Frage nun: Wie erreiche ich die nötige, geforderte Relevanz? Einfügen von Buchtiteln und Veröffentlichungen? --JakobSchiesser (Diskussion) 18:06, 26. Nov. 2023 (CET)
- Hallo JakobSchiesser, der Benutzer jergen hatte auf den Artikel einen Schnelllöschantrag gestellt, der mir nachvollziehbar schien, da im Artikel Trager Therapie keinerlei Rezeption dargestellt war. Die beiden einzigen Weblinks waren vom "Trager Verband Schweiz" und "Trager International", darüber hinaus gab es keine Belege, womit die Relevanz gemäss unserer Relevanzkriterien unklar blieb. Der Artikel entsprach über weite Strecken auch nicht unserem enzyklopädischen Stil, indem er mehr Ratgeber- und eben auch anpreisenden Charakter hatte. Eine Möglichkeit für dich wäre es, einen neuen Entwurf in deinem Benutzernamensraum unter Berücksichtigung von Wikipedia:Relevanzkriterien, Wikipedia:Belege, Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel und Wikipedia:Interessenkonflikt anzulegen und dann auf Wikipedia:Relevanzcheck vorzustellen, wo sich dann andere Benutzer zur Relevanzeinschätzung äussern könnten. Gestumblindi 18:16, 26. Nov. 2023 (CET)
- PS: Auf Wikipedia:Relevanzcheck wird zwar darauf hingewiesen, dass man sich für aus Relevanzgründen schnellgelöschte Artikel an die Wikipedia:Löschprüfung wenden solle. Das würde ich in diesem Fall aber nicht zielführend finden, da die Relevanzdarstellung in der gelöschten Version so offensichtlich fehlte, dass ich bei einer Löschprüfung keine Chance sehen würde. Ein ganz neu geschriebener Artikel (im Benutzernamensraum) hingegen könnte m.E. durchaus beim Relevanzcheck vorgestellt werden. Du kannst dich dort auch gerne auf mich berufen, falls dich jemand an die Löschprüfung verweisen möchte. Voraussetzung wäre aber schon ein neuer Artikel, der die Hinweise unserer oben genannten Regelseiten berücksichtigt. Ich kann dir aber noch eine dritte Option anbieten: Wenn du möchtest, werte ich deine Rückfrage als Einspruch gegen eine Schnelllöschung, stelle den Artikel vorerst wieder her und wandle den Schnelllöschantrag (SLA) in einen regulären Löschantrag (LA) um, über den dann sieben Tage diskutiert wird. Ohne grundsätzliche Verbesserung des Artikels würde ich dort aber auch eher schwarz sehen. Gestumblindi 18:32, 26. Nov. 2023 (CET)
- Hinweis: Wurde 2014 wegen Irrelevanz gelöscht, neuer Text 1:1 von der Verbandshomepage übernommen, so kann das nichts werden. Gruß, Stefan64 (Diskussion) 22:31, 26. Nov. 2023 (CET)
- @Stefan64: Danke für den Hinweis, da sehe ich also auch keine grossen Chancen. Gestumblindi 22:33, 26. Nov. 2023 (CET)
- Danke für deine Hinweise. Ich werde nun prüfen, ob ich oder sonst jemand aus dem Trager Verband Schweiz in der Lage ist, Beiträge den geforderten Kriterien gemäss zu verfassen. --JakobSchiesser (Diskussion) 09:49, 27. Nov. 2023 (CET)
- Hinweis: Wurde 2014 wegen Irrelevanz gelöscht, neuer Text 1:1 von der Verbandshomepage übernommen, so kann das nichts werden. Gruß, Stefan64 (Diskussion) 22:31, 26. Nov. 2023 (CET)