Burg Unter-Falkenstein (Flintsbach am Inn)

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Burg Unter-Falkenstein
Burg Unter-Falkenstein aus östlicher Richtung

Burg Unter-Falkenstein aus östlicher Richtung

Alternativname(n) Neu-Falkenstein
Staat Deutschland
Ort Flintsbach am Inn-Falkenstein
Entstehungszeit vermutlich im 13. Jahrhundert
Burgentyp Höhenburg, Spornlage
Erhaltungszustand Ruine (Vorburg);
Wesentliche Teile erhalten (Kernburg)
Geographische Lage 47° 43′ N, 12° 8′ OKoordinaten: 47° 42′ 57,5″ N, 12° 7′ 53,7″ O
Höhenlage 536,2 m ü. NHN

Die Burg Unter-Falkenstein, auch Neu-Falkenstein genannt, ist die Ruine einer Höhenburg bei 536,2 m ü. NHN auf dem Gebiet der Gemeinde Flintsbach am Inn im bayerischen Landkreis Rosenheim. Die Burg liegt am Fuße des Großen Madron und des Kleinen Madron. Oberhalb der Anlage liegt der Burgstall der Burg Ober-Falkenstein. Die Anlage ist unter der Aktennummer D-1-87-131-21 als denkmalgeschütztes Baudenkmal von Flintsbach am Inn verzeichnet. Ebenso wird sie als Bodendenkmal unter der Aktennummer D-1-8238-0190 im Bayernatlas als „untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Burgruine Falkenstein bei Flintsbach a.Inn“ geführt.[1]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lageplan der Burg Unter-Falkenstein (Flintsbach am Inn) auf dem Urkataster von Bayern

Es wird von einer Gründung der Burg erst um 1300 in Nachfolge der damals zerstörten alten Burg Ober-Falkenstein ausgegangen. Die Urkunden des 12. und 13. Jahrhunderts lassen jedenfalls keine zweite Burg Falkenstein erkennen.[2]

(Unter-)Falkenstein diente als herzoglich-bayerischer Gerichtssitz nach dem Erlöschen des Falkensteiner Geschlechts.[3] 1501 verkaufte Herzog Albrecht IV. Burg und Gericht an die mit dem Bergbau reich gewordene Familie Hofer aus Schwaz. Doch schon 1535 erwarb Herzog Wilhelm IV. Unter-Falkenstein zurück, ehe die Burg mit dem Verkauf im Jahr 1556 an Georg Hundt aus Lauterbach in den Besitz der Herren von Hundt gelangte. Über die Freiherren von Ruepp (1642) ging Unter-Falkenberg 1768 an Max Graf von Preysing-Hohenaschau. Das Preysing’sche Herrschaftsgericht Falkenstein umfasste auch die Hofmarken Brannenburg, Holzhausen und Redenfelden. Die Burg wurde 1784 und 1789 durch Brand beschädigt. Max Graf von Preysing-Hohenaschau verlegte den Gerichtssitz nach Brannenburg.[2] Ein Gräflich Preysing’sches Herrschaftsgericht in Brannenburg bestand noch 1814 bis 1827. Die letzten adeligen Vorrechte wurden mit der Revolution von 1848 aufgehoben.

Von der Anlage erhalten sind der noch heute bewohnte Wohnturm als Teil der Kernburg und die Grundmauern der Vorburg.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Burg Unter-Falkenstein – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Denkmalliste für Flintsbach am Inn (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
  2. a b Burg Neu-Falkenstein beim „Haus der bayerischen Geschichte“
  3. J. H. Marbach, Die Gründung des Weyarner Chorherrenstifts und die Rolle der Neuburg-Falkensteiner (Memento vom 6. August 2012 im Internet Archive) (PDF; 116 kB), Vortrag im Rahmen der Weyarner Klosterwoche, 13. Dezember 2002 (PDF; 161 kB)