Diskussion:Betrieb/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von ElooKoN in Abschnitt Betrieb/Unternehmen
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Prozess oder Ort

"Der Betrieb ist eine Kombination von Produktionsfaktoren". Ein Betrieb ist doch eher eine Stätte, in der die Produktionsfaktoren miteinander kombiniert werden und nicht die Kombination an sich!? Gruß, --DennisK 17:20, 12. Dez. 2007 (CET)

Wenn ein Fliesenleger dann in deinem Haus Kacheln an die Wand klebt, wäre er dann ein Betrieb? Yotwen 09:49, 14. Dez. 2007 (CET)
Ein Fliesenleger ist ein Unternehmer, aber kein Betrieb. Zudem mangelt es mir erheblich an Quellen in dem Artikel. Gruß, --DennisK 12:27, 14. Dez. 2007 (CET)
Deiner Argumentation hier und anderswo folgend: Betrieb leitet sich von "Betreiben" ab, beschreibt also eher den Prozess als den Ort, wo ein Prozess stattfindet. Das "wo" betrieben wird ist daher zweitrangig.
Ich verstehe nicht genau, wie die Ethymologie nicht durch Quellen belegt ist, aber du bist herzlich eingeladen, Quellen zu ergänzen. Ich bin starker Befürworter von belegten Aussagen. Yotwen 13:03, 14. Dez. 2007 (CET)
Moment... jetzt wirfst Du etwas durcheinander. Ich sehe den Ort ja grad als wichtig, denn der Betrieb ist ja der Ort, die Stätte, an der kombiniert wird. Ich würde eben nur zu gerne Quellen sehen.
Jedes Unternehmen ist ein Betrieb, aber nicht jeder Betrieb ist ein Unternehmen. Und das Wirtschaftlichkeitsprinzip hat mit dem finanziellen Gleichgewicht nicht wirklich viel zu tun. Das erste betrifft den rationalen Mitteleinsatz, das zweite die jederzeitige Zahlungsfähigkeit. Krazykrizz 23:26, 20. Dez. 2007 (CET)

Wo wir bei Quellen sind: "Anderswo"? :) Gruß, --DennisK 13:07, 14. Dez. 2007 (CET)

  1. Schräg - der Ort ist mir eigentlich egal. Insbesonders weil es vom Verrichtungsprinzip die ortsfeste und die ortsveränderliche Produktion gibt. Ortsfest ist beispielsweise eine Schlosserei, ortsveränderlich der Bau einer Eisenbahnstrecke. Beides sind für mich "Betriebe" im engeren Sinn, aber nur eines davon ist eben ortsfest.


  1. Da, wo du nach das Genus von RBV forschst, in dem Ressourcentheorie. ;) Yotwen 13:30, 14. Dez. 2007 (CET)
Hmm, die Fundort meiner Argumentation von Betrieben finde ich in der RBV nicht ;) OK, so langsam könnte ich vor dem Hintergrund eines "Betriebsgeländes" vielleicht inhaltlich einlenken. Dennoch deckt es sich nicht mit der mir bekannten Definition (leider keine Quellen verfügbar grad) der Stätte der Verrichtung und nicht der Kombination an sich. Die Kombination verstehe ich eher als die Aktivität an sich - da gibt es doch auch eine nette produktionswirtschaftliche Definition der Aktivitäten... Graues Grundstudiumswissen tut sich grad auf... :) Gruß, --DennisK 17:01, 14. Dez. 2007 (CET)

Unternehmung vs Unternehmen

Wäre die korrekte Bezeichnung in der Abbildung nicht Unternehmen statt Unternehmung? IMHO ist ~ung nur im österreichischem Sprachgebrauch üblich und ~en allgemein im deutschsprachigem Raum üblich. Gruß, --DennisK 23:55, 22. Feb. 2008 (CET)

Beide Begriffe sind synonym. ~ung ist durchaus auch im deutschsprachigen Raum verbreitet, und zwar vornehmlich im Schrifttum (nach meiner Wahrnehmung), also unter "Experten". Meist heißt es aber tatsächlich ~en, auch hier in der Wikipedia. Abbildung ist daher geändert. Grüße --HurwiczRocks 00:05, 23. Feb. 2008 (CET)

Definition

Möchte hier nur mal in den Raum werfen, dass diese Definition von Betrieb nicht allgemeingültig ist. Es gibt Autoren, die verwenden den Begriff "Betrieb" als Oberbegriff für (private und öffentliche) Haushalte und Unternehmen (Schweitzer, Wöhe). Darauf weist auch Krazykrizz hin. Ich denke, dass diese Differenzierung sehr viel zielführender ist. Man könnte einen Betrieb in Anlehnung an Schweitzer (1997, S. 30) besser beschreiben als "eine ökonomische, technische, soziale und umweltbezogene Einheit mit der Aufgabe der Bedarfsdeckung, mit selbstständigen Entscheidungen und eigenen Risiken". (nicht signierter Beitrag von 84.171.65.27 (Diskussion) )

„Es gibt Autoren, die verwenden den Begriff "Betrieb" als Oberbegriff für (private und öffentliche) Haushalte und Unternehmen (Schweitzer, Wöhe).“ – das stimmt eindeutig nicht. --HurwiczRocks 21:06, 16. Apr. 2008 (CEST)
Irgendwelche Zitate, die meine Aussage widerlegen könnten? Schon mal Bücher von Schweitzer oder Wöhe gelesen?

BWL VS Jura

Also für mich liest sich der Artikel als ob hier versucht wird die wirtschaftswissenschaftliche und die jurischtische Definition zu vereinen und ich habe den Eindruck, dass dies von vorne bis hinten nicht klappt... Ich habe mal einen Anfang gemacht das zu trennen. Weitere Mithilfe ist gerne gesehen! --46.115.43.160 20:43, 13. Sep. 2012 (CEST)

Andere Rechtsgebiete

Hi Este,

bitte kein Edit-War anfangen. Wenn Du Fragen hast können wir uns gerne hier oder im Portal Diskussion:Recht austauschen. Danke ! --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 19:17, 5. Jun. 2014 (CEST) Ich habe hier: klick noch etwas geschrieben. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 20:47, 5. Jun. 2014 (CEST)

Sperre

Ein Tag sysop only wg. EW. Bitte Differenzen hier klären und dann Artikel verbessern. Danke. -- Andreas Werle (Diskussion) 20:16, 5. Jun. 2014 (CEST)

Danke !--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 20:42, 5. Jun. 2014 (CEST)

Betrieb/Unternehmen

Hi Este,

bitte kein Edit-War anfangen. Wenn Du Fragen hast können wir uns gerne hier oder im Portal Diskussion:Recht austauschen. Danke ! --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 19:17, 5. Jun. 2014 (CEST) Ich habe hier: klick noch etwas geschrieben. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 20:47, 5. Jun. 2014 (CEST)

Ich glaub es nicht, und du hast für eine Behauptung auch keinen Beleg angegeben. Das UStG stützt deine Auffassung keinesfalls. Dein Satz: "Der Betrieb ist in umsatzsteuerlicher Hinsicht lediglich die Gliederung des Unternehmens die umsatzsteuerlich nicht relevant wird." ist völlig sinnfrei. Este (Diskussion) 06:21, 6. Jun. 2014 (CEST)
Hi Este, bitte führe die Diskussion doch dort weiter wo sie angefangen wurde, ich habe das jetzt mal hierher kopiert. Wieso meinst Du denn das der Satz Sinn frei ist? Und was ist ein Sinn in diesem Zusammenhang? Der Betrieb ist ein rechtstechnischer Begriff und der des Unternehmens eben auch.Aber ich suche dir gerne die Fundstelle aus einem UStG Kommentar heraus. Bist Du auch Jurist oder ähnliches? --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 10:43, 6. Jun. 2014 (CEST)
Hier auf die schnelle:

Gabler Wirtschaftslexikon: – siehe [1] ab Häufig wird in Rechtstexten…

URV entfernt

--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 10:48, 6. Jun. 2014 (CEST)

Das machts nicht besser. Du hast diesen sinnfreien Satz (was willst du mit ihm sagen oder beweisen?) im Zusammenhang mit USt eingebracht. Alles was du oben vorbringst hat damit nix zu tun und bringt uns nicht weiter. Entweder du bringst eine steuerrechtliche Definition von Betrieb und den Nachweis, dass und wo das Steuerrecht Betrieb und Unternehmen unterschiedlich definiert, oder wir löschen alles was du zur USt hier vorbringst. Für das Lemma "Betrieb" ist das sowieso alles nicht relevant. Este (Diskussion) 13:47, 6. Jun. 2014 (CEST)
Hast Du überhaupt gelesen was dort oben geschrieben steht? Wie ist denn Deine Qualifikation? Was meinst Du mit frei von Sinn?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 13:53, 6. Jun. 2014 (CEST)
Ich habs gelesen. Und mit sinnfrei meine ich, dass der satz nix, aber auch gar nix zum verständnis des artikels beiträgt. Und was deine frage nach meiner qualifikation angeht: gehörst du auch zu den juristen, die alle nichtjuristen für nicht lebensfähig halten? Este (Diskussion) 13:57, 6. Jun. 2014 (CEST)
Este, ich meine es doch nur gut, wie Du sicher auch! Ich halte auch die "nicht Juristen" für lebensfähig und freue mich über deren Beteiligung. Ich habe vorliegend lediglich den Eindruck, dass Du das Thema nicht verstehst. Deswegen erkläre mir doch bitte mal genau, was an dem Satz kein Sinn macht. Wie müssen wir es schreiben damit es besser wird? Lass uns zusammen eine Lösung finden und nicht gegeneinander arbeiten? Ok? --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 14:07, 6. Jun. 2014 (CEST)
Ja, ja, gut gemeint. wenns ich nicht versteh (wie du meinst), wie solls dann die Oma verstehen? Este (Diskussion) 14:15, 6. Jun. 2014 (CEST)
Ein Betrieb ist keine Gliederung und wenn er umsatzsteuerlich sowieso nicht relevant ist, wieso erwähnst du es dann überhaupt?Este (Diskussion) 14:16, 6. Jun. 2014 (CEST)
Es geht ja darum zu beleuchten, dass der Betrieb von dem Unternehmen grundverschieden ist und zum Beispiel dieser Unterschied im Umsatzsteuerrecht zu Tage tritt. Meinst Du die Oma ließt das hier nach :-)Ausserdem möchte ich erinnern, dass der Urspungstext garnicht von mir war, sondern Du hast plötzlich ein Teil des Satzes eines Kollegen entfernt und damit den Sinn des Satzes entleert, was mir beim Sichten aufgefallen war...--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 14:24, 6. Jun. 2014 (CEST)
Bei dem satz gabs keinen sinn zu entleeren, denn er hatte ja keinen sinn. du hast ja im portal diskussion recht um unterstützung nachgesucht - also warten wir es ab. im übrigen gilt die wikipedia-richtlinie: allgemeinverständlichkeit. Este (Diskussion) 14:38, 6. Jun. 2014 (CEST)
Ist das allgemeinverständlich: Zitat:"Oberhalb der Photosphäre liegt die Chromosphäre. Die Konvektionszone mit ihrem negativen Temperaturgradienten durch Expansion des Gases (von knapp 1 auf 0,003 g/m3) reicht etwa 500 km in die Chromosphäre hinein. Oberhalb eines scharfen Minimums von 4100 K[17] stellt sich durch Strahlungsgleichgewicht eine Temperatur von etwa 7000 K ein, während die Dichte auf 10−7 g/m3 abnimmt." Es stammt aus einem ausgezeichneten Wiki Artikel.--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 14:47, 6. Jun. 2014 (CEST)

3M: Der Betrieb ist in umsatzsteuerlicher Hinsicht lediglich die Gliederung des Unternehmens die umsatzsteuerlich nicht relevant wird ist inhaltlich wohl richtig, sprachlich aber etwas hölzern. Ich würde da eher eine Formulierung wie „Betriebseinheit, die für sich genommen nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt; nur das Unternehmen, zu dem ein Betrieb gehört, wird insgesamt besteuert“ oder dergleichen empfehlen, WP:OMA. – Weiterhin frohes Schaffen! :) --Aschmidt (Diskussion) 16:03, 6. Jun. 2014 (CEST) Ich vermisse übrigens auch eine Kategorie zum Arbeitsrecht, wo der Betriebsbegriff ja auch verwendet wird.--Aschmidt (Diskussion) 16:07, 6. Jun. 2014 (CEST)

Ja gerade im Arbeitsrecht ist der Begriff von überragender Bedeutung. Da kümmere ich mich da Tage mal drum. Danke Aschmidt für Deine 3M. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 22:42, 6. Jun. 2014 (CEST)

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Habe mir das gerade angeguckt.

Der streitgegenständliche Satz „Der Betrieb ist in umsatzsteuerlicher Hinsicht lediglich die Gliederung des Unternehmens, die umsatzsteuerlich nicht relevant wird“ sagt für mich aus, dass der Betrieb selbst nicht umsatzsteuerrechtlich relevant ist, sondern sich z. B. die Pflicht zur Abfuhr der Umsatzsteuer alleine aus dem Unternehmen („der Unternehmung“) ergibt.

Dasselbe gilt für die Anfügung „, nicht Betriebe“, die so auch stimmt. Ein Betrieb ist eben nicht automatisch ein Unternehmen, gerade nicht in rechtlicher Hinsicht. Und das sollte im Abschnitt „Recht“ auch nicht weniger präzise formuliert werden.

Möglicherweise liegt das aber auch daran, dass ich mit rechtlichen Angelegenheiten zu tun habe: Für andere wirkt der Satz vielleicht holprig (es fehlt auch ein Komma). Zur Beilegung der Streitigkeiten würde ich vorschlagen, dass man – beispielsweise - den Satz wie folgt formuliert:

Das Umsatzsteuergesetz besteuert nicht Betriebe, sondern Unternehmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG), da ein Betrieb an sich auch in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht lediglich die Gliederung eines Unternehmens darstellt.

Ist Dir damit geholfen Este? : ) --ElooKoN (Diskussion) 21:52, 6. Jun. 2014 (CEST)

Mir gefällt es. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 22:36, 6. Jun. 2014 (CEST)
Nein, der zweite Halbsatz ist genauso hölzern wie bisher und im übrigen völlig überflüssig und durch § 1 ust keineswegs gedeckt. Ein betrieb stellt nicht lediglich "die gliederung eines unternehmens" dar! Was ist das für ein deutsch? Das ustg besteuert im übrigen nicht betriebe und nicht unternehmen, sondern umsätze! Was ist ein Betrieb "an sich"? Und was bedeutet "auch in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht"? In welcher Hinsicht noch? Este (Diskussion) 07:41, 7. Jun. 2014 (CEST)
Du liegst -leider- völlig daneben. Der Umsatz ist, sofern er umsatzsteuerpflichtig ist, die sogenannte Bemessungsgrundlage. Das Unternehmen ist das Steuersubjekt. Der Betrieb ist umsatzsteuerlich nicht relevant. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 11:41, 7. Jun. 2014 (CEST)
Gut, dann schlage ich folgende Formulierung vor: "Im Umsatzsteuerrecht ist ein Betrieb nicht relevant."Este (Diskussion) 15:35, 7. Jun. 2014 (CEST)
Stimmt das denn? Ich bin kein Steuerrechtler, aber § 1 Abs. 1a UStG scheint mir an den Begriff des Betriebs anzuknüpfen. --Ildottoreverde (Diskussion) 16:38, 7. Jun. 2014 (CEST)
Genau, das wäre gerade nicht richtig, weil bei Betriebsveräusserungen kann es eben doch relevant werden. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 18:37, 7. Jun. 2014 (CEST)
Tja, damit hast du dich selbst widerlegt. Ein paar Zeilen weiter oben hat du ja gerade geschrieben "Der Betrieb ist umsatzsteuerlich nicht relevant." Merkst du eigentlich noch, welchen unsinn du verzapfst? Ich gehe mittlerweile nicht mehr davon aus, dass du wirklich jurist bist.Este (Diskussion) 21:10, 7. Jun. 2014 (CEST)
Este, kannst du bitte rhetorisch abrüsten? Zu meinem Verständnis: Stimmen diese Aussagen?
  • Umsatzsteuer wird von Unternehmen geschuldet, nicht von Betrieben, die nach § 1 Abs. 1a UStG nur ein Unterglied von Unternehmen sind.
  • Betriebe sind für das UStG nur insofern relevant, als dass die Veräußerung eines Betriebes im Ganzen umsatzsteuerfrei bleibt. -Ildottoreverde (Diskussion) 21:25, 7. Jun. 2014 (CEST)
Genau so ist es. Auch bei einer Betriebsveräußerung wäre immer das Unternehmen Steuersubjekt. Und "rhetorisch abrüsten" hat mir sehr gut gefallen!;-)--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 01:44, 8. Jun. 2014 (CEST)
Ja, die Umsatzsteuer wird von Unternehmen geschuldet. Ein Unternehmen kann auch ein einzelner Betrieb sein (häufig besteht ein Unternehmen sogar nur aus einem Betrieb) und insofern ist jeder Betrieb auch umsatzsteuerlich relevant. Und: Der Tatbestand, an den das Gesetz die Steuerpflicht knüpft, ist der Umsatz (Leistungsaustausch) - nichts anderes habe ich behauptet. Und es geht hier nicht um die Veräußerung eines Betriebs im Ganzen sondern um den oben zitierten, in einem miserablen Deutsch verfassten sinnfreien Satz. Ihr seid aber offenbar nicht in der Lage diesen Satz in ein vernünftiges Deutsch zu fassen, sondern eröffnet ständig neue irrelevante Nebenkriegsschauplätze. Ob eine Oma diesen Artikel hier liest, ist völlig unbedeutend - entscheidend ist aber, dass nach den Wikipedia-Richtlinien Artikel so verfasst werden, dass sie auch ein Laie versteht. Und da spielt es keine Rolle, ob woanders in der Wikipedia ähnliche oder noch schlimmere Auswüchse geschehen. Wenn du Jurist wärst, dann wüsstest du auch, dass du nicht auf Gleichbehandlung im Unrecht beharren kannst. Aber klar, ein angeblicher Jurist oder einer der mit rechtlichen Angelegenheiten zu tun hat, muss natürlich ständig beweisen, dass nur er das Gesetz versteht und deuten kann - andere müssen das nicht verstehen. Soviel zu eurer Arroganz. Ihr beruft euch ständig auf § 1 UStG - dort ist weder der Begriff "Unternehmen" noch der Begriff "Betrieb" definiert. Aber ihr könnt das natürlich in freier Auslegung des Gesetzes selbst bestimmen. Vielleicht solltet ihr mal einen echten Juristen zu Rate ziehen. Falls ihr in der Lage seid, wieder zum ursprünglichen Lemma zurück zu kehren, könnte ich vielleicht auch rethorisch abrüsten. Ansonsten ist die Diskussion hier für mich beendet.Este (Diskussion) 09:44, 8. Jun. 2014 (CEST)
Ich versuche es ein letztes Mal: Auch eine Eisdiele kann umsatzsteuerpflichtige Umsätze generieren, steuerpflichtig ist aber immer das Unternehmen. Oder kennst Du die Eisdielenumsatzsteuer?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 15:02, 8. Jun. 2014 (CEST)
@Este: Darf ich für die mit dem Ende der Diskussion frei geschaufelte Zeit WP:AGF empfehlen?
In der Sache: Ich habe jetzt einen kleinen, belegten und zumindest für Beschlagene mE verständlichen Absatz gebastelt. Wenn Frank ihn inhaltlich absegnet, würd ich mich dann freuen, wenn jemand Unvorbelastetes und mit gesundem Blutdruck ihn noch einmal auf verzichtbare (!) juristische Ausdrucksweise untersucht und gegebenenfalls redigiert. Merci! --Ildottoreverde (Diskussion) 15:04, 8. Jun. 2014 (CEST)


@Este: Du solltest Dich wirklich furchtbar schämen, einem Volljuristen zu erzählen, er sei wahrscheinlich kein Anwalt, nur deshalb, weil Du eine andere Meinung vertrittst. Es ist legitim, wenn Du eine andere Meinung vertrittst: Aber dann erwarte ich, dass das sachlich geschieht. Und, das ist - diesmal von meiner Seite - weniger sachlich: Es ist einfach nur nervig, es nervt unendlich, wenn Personen wie Du, die einen Palandt wahrscheinlich nur zum Stützen eines Tisches benutzen, solche Diskussionen vom Zaun reißen.
Artikel mit Inhalten, die rechtliche Dinge behandeln, sind natürlich nicht nur Juristen vorbehalten. Aber es liegt doch auf der Hand, dass gerade Juristen hier am meisten beitragen können.
Darum haltet euch doch bitte einfach raus, wenn ihr euch nicht entsprechend artikulieren könnt. Verschwindet einfach und lasst die Leute in Frieden, die sich hier wirklich viel Mühe geben. Vor allem bei Frank verstehe ich nicht, wieso man hier einen Edit-War anzetteln muss. Was soll denn der Unsinn?
Insoweit bitte ich Dich im Guten, künftig friedlicher zu sein, auch wenn ich selbst jetzt etwas aufgedreht habe. Niemand will hier etwas Böses, es geht am Ende doch nur darum, relevante Informationen sinnvoll zu gestalten. Deine Auffassung, mein Satz wäre falsches Deutsch, kann ich im Übrigen nicht teilen. Aber er ist auch nicht verbindlich, sondern war zunächst nur ein Vorschlag. --ElooKoN (Diskussion) 20:04, 8. Jun. 2014 (CEST)
elookon: ich schäme mich furchtbar, weil ich einem oder zwei juristen zu nahe getreten bin.
  • es nervt halt unendlich, wenn angebliche juristen jeden artikel aufblasen und verunstalten, weil sie glauben beweisen zu müssen, dass sie halt die besten sind.
  • nur weil einer früher einmal eine lohnsteuerkarte gesehen hat, glaubt er, er kann auch steuerrecht. hättet ihr eure arroganz von anfang an etwas im zaume gehalten, wäre das alles nicht nötig gewesen.
  • auch aus dem letzten satz von ildottoreverde spricht wieder diese arroganz "zumindest für beschlagene".
  • und diese dämliche bemerkung ""oder kennst du die eisdielensteuer" ist ebenfalls eine unverschämtheit. genau so sei ihr, ihr haltet euch für was besseres und andere müssen nicht verstehen, war ihr fabriziert und man kann sie ruhig mal verarschen.
  • ihr seid zu keiner zeit auf meine einwendungen wirklich eingegangen, sondern habt immer neue völlig nebensächliche schauplätze eröffnet.
  • oben habt ihr noch geschrieben "der betrieb ist in umsatzsteuerlicher hinsicht lediglich die gliederung des unternehmens die umsatzsteuerlich nicht relevant wird." und am ende müsst ihr lange und breit einen kommentar bemühen um zu beweisen, dass ein betrieb doch relevant sein könnte, auch wenn das wieder nur ein nebenkriegsschauplatz ist.
  • der gute frank schreibt klipp und klar „der betrieb ist umsatzsteuerlich nicht relevant.“ und jetzt ist er es doch!
  • im artikel steht jetzt „das umsatzsteuergesetz besteuert die umsätze von unternehmen, …“ als ich dasselbe vorgebracht habe, hat der gute frank hat in seiner arroganz geschrieben „du liegst -leider- völlig daneben. „ und hat dann gleich den begriff „steuersubjekt“ aus gablers wirtschaftslexikon ins spiel gebracht.
  • du wirfst mir vor, ich könnte mich nicht artikulieren? kannst du das präzisieren? und ihr ward nicht in der lage einen satz in richtiges deutsch zu bringen? geht’s noch?
  • und dann forderst du mich noch auf, ich soll verschwinden? du kannst gift drauf nehmen, dass ich nicht verschwinde. und ich werde es mir zur aufgabe machen, solche leuten wie ihr, die ihr die artikel mit absolut verzichtbarem geschwätz vollpflastert, immer und immer wieder zu nerven.
  • es ist im übrigen sehr hilfreich, wenn in einem artikel steht wie die frühere rechtsauffassung war –die aktuelle rechtsauffassung müssen wohl nur juristen kennen?
  • im absatz 2 satz 3 des abschnitts „andere rechtsgebiete“ schreibt ihr: „nach satz 2 …“. klar doch, dass ein jurist weiß, dass hier der satz 2 des § 1 abs.1a gemein ist. und nichtjuristen müssens ja nicht verstehen.
  • und dann noch zum letzten satz eurer einfügung: abgesehen davon, dass auch dieser satz für das lemma völlig überflüssig ist, ist er wieder ein beispiel für eure unsägliche arroganz und begrenzte sichtweise: da müsst ihr gleich noch ein paar neue begriffe einführen, damit jeder jurist erkennt, ihr habts geschnallt: „richtlinienkonforme auslegung“, „organisatorische verhältnisse“, „teilvermögen“ und ein bfh-urteil. es böte sich hier an, noch einige kommentarstellen zu den begriffen „veräußerer“, „erwerber“ , „selbständiges unternehmen“ und „fortgeführt“einzufügen.

und das alles läuft bei dir unter „relevante informationen sinnvoll zu gestalten“?

unter diesen umständen: mit nicht friedlichen grüßen Este (Diskussion) 08:43, 9. Jun. 2014 (CEST)

Ich freue mich über (und auf) jeden konstruktiven Vorschlag, den Absatz für Laien verständlicher zu machen. --Ildottoreverde (Diskussion) 15:46, 9. Jun. 2014 (CEST)
Ich denke die Angelgenheit ist ausgeschrieben. Jetzt gilt es weiterhin das wunderschöne Wetter zu genießen und im Übrigen DNFTT--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 16:01, 9. Jun. 2014 (CEST)
Ich erlaube mir, die Diskussion nun abzuschließen und bedanke mich für die zahlreichen und aufschlussreichen Beiträge. Schönen Pfingstmontag noch! ElooKoN (Diskussion) (21:01, 9. Jun. 2014 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)