Diskussion:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Hungchaka in Abschnitt Weiteres
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Abgrenzung[Quelltext bearbeiten]

kann mir jemand sagen wo genau der unterschied zwischen der bundesanstallt für immobilienaufgaben und ( in baden-württemberg) z.b. dem landesbetrieb bundesbau[1] ist? schließlich ist auch der landesbetrieb speziell für die verwaltung der liegenschaften des bundes und ausländischer streitkräfte (in BW) zuständig (nicht signierter Beitrag von 109.192.39.103 (Diskussion | Beiträge) 23:01, 13. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Aufbau[Quelltext bearbeiten]

Anstalten des öffentlichen Rechts dürfen grundsätzlich Beamte beschäftigen. (Stefan 01.09.2010) (nicht signierter Beitrag von 194.25.108.80 (Diskussion) 14:28, 1. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Diese Aussage stimmt in ihrer Allgemeinheit nicht. Ob eine Anstalt des öffentlichen Rechts Beamte beschäftigen darf, richtet sich auf Bundesebene nach § 2 BBG, auf Landesebene nach § 2 BeamtStG. Die BImA darf eigene Beamte haben, weil ihr dieses Recht durch § 11 Absatz 1 Satz 1 BImAG eingeräumt worden ist. --Forevermore (Diskussion) 10:56, 21. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

URV-Bereinigung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist zum größten Teil, ohne Quellenangabe, von http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_3384/sid_4EA61A79B2C71B4A06C2BD38A73D2FDB/nsc_true/DE/Bundesliegenschaften__und__Bundesbeteiligungen/Bundesanstalt_20f_C3_BCr_20Immobilienaufgaben/Grundlagen/1429.html abgeschrieben!

Neben der offensichtlichen Copyright-Problematik gleicht er damit auch eher der Wiedergabe der offiziellen Imagekampagne als einer (einer Enzyklopädie angemessenen) sachlichen Darstellung.

-- 134.130.180.172 05:04, 11. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Grosse Teile des Artikels wurden von http://www.bund.de/nn_351508/DE/BuB/Behoerden/Bund/Bund-thematisch/Bundesimmobilien-und-Bundesforst/Bundesimmobilien-und-Bundesforst-knoten.html übernommen. Diese Webseite besteht seit dem 22. Juni 2005 (Firefox - rechte Maustaste - Seiteninformationen anzeigen). Ich habe daher folgende Versionen glöscht:

  • 14:35, 25. Sep. 2008 Tokikake (Diskussion | Beiträge | Sperren) (4.123 Bytes) (→Weblinks: neuer Link auf Gesetzestext, Linktitel gekürzt)
  • 14:32, 25. Sep. 2008 Tokikake (Diskussion | Beiträge | Sperren) K (4.442 Bytes)
  • 11:21, 5. Aug. 2008 Webverbesserer (Diskussion | Beiträge | Sperren) (4.443 Bytes) (→Siehe auch: Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen)
  • 17:27, 1. Mai 2008 84.177.230.186 (Diskussion | Sperren) (4.377 Bytes)
  • 19:32, 10. Apr. 2008 Das nette Maedchen (Diskussion | Beiträge | Sperren) (4.370 Bytes)
  • 20:22, 8. Apr. 2008 78.54.25.235 (Diskussion | Sperren) (4.372 Bytes)
  • 20:21, 8. Apr. 2008 78.54.25.235 (Diskussion | Sperren) (4.369 Bytes)
  • 12:00, 11. Mär. 2008 195.227.92.70 (Diskussion | Sperren) (4.383 Bytes) (Ergänzung 3. Vorstand Axel Kunze; Quelle BIMA-Pressemitteilung)
  • 11:32, 5. Apr. 2007 Wolfgang40627 (Diskussion | Beiträge | Sperren)
  • 19:33, 1. Feb. 2007 Aka (Diskussion | Beiträge | Sperren) K (Änderungen von 80.245.147.81 (Beiträge) rückgängig gemacht und letzte Version von Lexoldie wiederhergestellt)
  • 19:33, 1. Feb. 2007 80.245.147.81 (Diskussion | Sperren)
  • 07:32, 1. Feb. 2007 Lexoldie (Diskussion | Beiträge | Sperren) (Verweis auf Bundesvermögensverwaltung)
  • 13:49, 10. Jan. 2007 80.245.147.81 (Diskussion | Sperren) (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 2007)
  • 17:19, 9. Jan. 2007 80.245.147.81 (Diskussion | Sperren) (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 2007)
  • 22:19, 14. Nov. 2006 Rollo rueckwaerts (Diskussion | Beiträge | Sperren) K (+ Komma)
  • 10:42, 10. Okt. 2006 Helmutvan (Diskussion | Beiträge | Sperren) K
  • 21:41, 25. Sep. 2006 88.76.211.198 (Diskussion | Sperren) (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben)
  • 16:53, 7. Sep. 2006 217.10.60.85 (Diskussion | Sperren) (typo)
  • 08:34, 27. Jun. 2006 80.245.147.81 (Diskussion | Sperren)
  • 11:59, 26. Jun. 2006 80.245.147.81 (Diskussion | Sperren)
  • 09:44, 26. Jun. 2006 80.245.147.81 (Diskussion | Sperren)
  • 09:41, 26. Jun. 2006 80.245.147.81 (Diskussion | Sperren)
  • 09:37, 26. Jun. 2006 80.245.147.81 (Diskussion | Sperren)
  • 09:36, 26. Jun. 2006 80.245.147.81 (Diskussion | Sperren)

--tsor 00:40, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Effizienzgewinn?[Quelltext bearbeiten]

"Für 2005 werden ... erwartet." Ah ja. Leute, inzwischen schreiben wir das Jahr 2010. Also bitte langsam aufwachen in den Büroschlafsesseln der Wikipedia-Anstalt und nachtragen, was aus den kühnen Erwartungen geworden ist. Danke! --80.239.242.181 13:48, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Reden wir mal Klartext: Die Entscheider der Bundesregierung sitzen in Berlin, die Ministerien und die Bundesverwaltung weiter in beiden Städten. Was macht man also? Man konzentriert die politischen Kopfstellen der Ministerien in Berlin und macht aus den anderen Teilen, die in Bonn bleiben, eigene Behörden. Damit wird die Regierung in Berlin konzentriert, was dem Minister die Arbeit erleichtert. Im Bonner Teil eines Ministeriums zu sitzen ist ja eine Art Degradierung, während die in Bonn verbliebenen Abteilungsleiter in der Karriereleiter dadurch entschädigt werden, dass sie nun einer Bundesbehörde vorstehen. Damit wird auch eine Versetzung von Berlin nach Bonn nicht mehr von betroffenen Beamten als Degradierung empfunden. --W-j-s (Diskussion) 18:11, 17. Jan. 2014 (CET)Beantworten
In einem Brandbrief an das Finanzministerium und den Haushaltsausschuss des Bundestags vom 2. Juli 2018 beklagen die "ein Klima immer größer werdender Kälte und gleichzeitig über Kompetenzverlust" - auch nach dem Weggang von "Wolkenkuckucksheimer" Jürgen Gehb im Feb. d.J.: https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Auch-Bima-Mitarbeiter-klagen-ueber-internes-Chaos-id51563381.html --2A02:8108:8640:2418:29C8:CA8A:AD24:8DEA 10:18, 6. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Gebäude- und Liegenschaftsbetreuung Controlling Institution (GCI)[Quelltext bearbeiten]

Zu dieser und ihren Aufgaben ist auf dem Internetauftritt der BImA nichts zu finden. Ein Satz, der diese beschreibt, stammt vom Internetauftritt eines Klienten der GCI: Die GCI (Gebäude- und Liegenschaftsbetreuung Controlling-Institution) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nimmt seit dem 1.1.1999 die Vergabe und das Controlling Technischer Dienstleistungen für Liegenschaften der Bundesregierung wahr. Rund 25 Mitarbeiter betreuen ca. 300.000 Quadratmeter Hauptnutzfläche in Berlin und ca. 189.000 Quadratmeter in Bonn. Aus diesem Satz geht indirekt hervor, dass die GCI nur für das Controlling ausgewählter Liegenschaften der BImA zuständig ist, da es nicht nur in Berlin und Bonn Bundesimmobilien gibt. Wer übernimmt das Controlling für die anderen BImA-Liegenschaften? Eine Präsentation des GCI (nicht auf der BImA-Seite) stammt aus dem Jahre 2005 und bestätigt die o.g. Aufgaben dieser Einrichtung. Tatsächlich aber ist es schwierig, ein „Lebenszeichen“ der GCI aus jüngerer Zeit zu finden. In der Beschreibung eines Contracting erscheint die GCI in der Anschrift als Bestandteil der Oberfinanzdirektion Köln, was ich ebenfalls nicht richtig einordnen kann. Unter der dort genannten Adresse Hermann-Ehlers-Straße 29 gibt es zwar das sogenannte „GCI-Gebäude“ in direkter Nachbarschaft zu Bundeshaus und Altem Wasserwerk, doch soll es für die Erweiterung des UN-Campus abgebrochen werden – allerdings ohnehin zuletzt als Bauleitungsbüro des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR) genutzt worden sein, dem das GCI ja ursprünglich angegliedert war (siehe Diskussion:UN-Campus#GCI-Gebäude). Ich würde gerne mehr zur GCI in Wikipedia lesen, ob in einem eigenen Artikel oder als Unterabschnitt dieses Artikels zur BImA, doch gibt es dafür derzeit wohl keine ausreichende Grundlage.--Leit (Diskussion) 00:44, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Die Antwort ist ziemlich einfach. Vor Gründung der BImA nahm das BBR mit seiner Abteilung GCI bestimmte technische Facility-Management-Aufgaben für oberste Bundesbehörden wahr. Diese Abteilung wurde 2005 in die BImA eingegliedert und existiert unter diesem Namen nicht mehr. Daher wirst du kein „Lebenszeichen“ der GCI aus jüngerer Zeit finden. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:53, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Wenn ich es richtig sehe, bestand die GCI auch innerhalb der BImA bis zu einem bestimmten Zeitpunkt weiter – jedenfalls ist dies (bereits oben verlinkt) ein Vortrag eines Mitarbeiters der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, GCI Bonn. Auch ist zumindest mir noch unklar, was es mit der Zuordnung zur Oberfinanzdirektion Köln (s.o.) auf sich hat (Stand: 2004). Siehe auch diesen Bericht, dem in der Anschrift am Ende zudem zu entnehmen ist, dass die GCI Bonn mindestens bis 2005 an der Hermann-Ehlers-Straße 29 ansässig war. Gruß--Leit (Diskussion) 03:12, 30. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Zur OFD Köln kann ich nichts sagen. Für die BImA gilt, was ich oben geschrieben habe. Das in dem Foliensatz vom November 2005 enthaltene Organigramm ist überholt. Alle technischen Facility-Management-Aufgaben werden von der Sparte FM wahrgenommen. Gruß --Malabon (Diskussion) 13:35, 30. Dez. 2015 (CET)Beantworten

BImA als Bauherr(in)[Quelltext bearbeiten]

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben tritt auch als Bauherr für Baumaßnahmen auf, die bundeseigene Liegenschaften betreffen. Ich versuche zu verstehen, auf welcher (rechtlichen) Grundlage sie das tut oder ggf. nicht tut. Zunächst einmal heißt es im Artikel ja: Damit die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ihre Aufgaben möglichst effizient erfüllen kann, wurde ihr schrittweise das Eigentum an fast allen inländischen Grundstücken des Bundes übertragen. An welchen noch nicht, ist – da es keine systematische Aufstellung gibt – nur im Einzelfall bekannt; vermutlich handelt es sich abgesehen von militärischen in erster Linie um Dienstliegenschaften der Verfassungsorgane des Bundes, also des Bundestags, des Bundesrats, des Bundespräsidenten, des Bundesverfassungsgerichtes und wohl auch des Bundeskanzleramts. Diese befinden sich dann im sogenannten Ressortvermögen der jeweiligen Behörde/Institution und nicht im Allgemeinen Grundvermögen (beide Begriffe galten evtl. nur für die Zeit vor Einrichtung der BImA; Beispiel). Ob nach wie vor auch Liegenschaften von Bundesministerien zu deren Ressortvermögen, also nicht der BImA gehören, ist mir nicht bekannt. Das BImAG, § 2 Abs. 4, würde dies jedenfalls zulassen, da sie zu den dort als Ausnahmen u.a. aufgeführten obersten Bundesbehörden gehören. Mich interessiert in erster Linie – und vermutlich wäre es auch für den Artikel relevant –, ob die BImA nur Bauherr bei Liegenschaften sein kann, die sie selbst besitzt und umgekehrt ob auch andere Bundesorgane Bauherr bei Liegenschaften sein können, die der BImA gehören. Ein Bauschild an den Kreuzbauten (Liegenschaft Heinemannstraße 2–10) in Bonn, vermutlich aus dem Jahre 2010 (also aus BImA-Zeit), nennt als Bauherr die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, vertreten durch Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Laut der Mustervorlage für ein Bauvorhaben der BImA kann diese ebenfalls durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung vertreten werden (vertritt aber selbst nicht die Bundesrepublik Deutschland?). Was mir auffällt: Falls die Kreuzbauten nicht im Eigentum der BImA sind, warum tritt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) als Bauherr auf und nicht die Nutzer der Liegenschaft, zumindest das Bundesministerium für Bildung und Forschung als oberste Bundesbehörde? Die Kreuzbauten sind allerdings womöglich kein gutes Beispiel bzw. ein Sonderfall, da sie mehrere Nutzer beheimaten und für ihren Betrieb zumindest bis in jüngere Zeit ein gemeinsames Technisches Gebäudemanagement in der Verantwortung des BMVBS verantwortlich war (siehe Diskussion:Kreuzbauten#Verwaltung der Liegenschaft). Allerdings ist bei der Liegenschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am Robert-Schuman-Platz in Bonn Bauherr ebenfalls das Bauministerium (Bauschild) und nicht das Umweltministerium selbst, zu dessen Ressortvermögen die Liegenschaft gehören könnte. Insofern stellt sich für mich die Frage, ob die BImA nicht doch Eigentümerin dieser Liegenschaften ist, aber aus bestimmten Gründen nicht als Bauherr auftritt. Allerdings tat sie das sogar beim Neubau des Innenministeriums in Berlin (Link). Die BImA selbst gibt an: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist durch ihre gesetzlich übertragene Rolle auch „Bauherrin“ für alle Baumaßnahmen auf ihren Liegenschaften. Insofern dürfte meine Spekulation also nicht zutreffen. Sind also Bauschilder an Bundesliegenschaften, die nicht die BImA als Bauherr ausweisen (weiteres Beispiel aus Berlin), ein direkter Beleg für ihre Nichteigentümerschaft an der Liegenschaft – und warum dann das Bauministerium der Bauherr und nicht der jeweilige Nutzer? Gerade habe ich ein aktuelles Dokument gefunden, das teilweise Klärung bringen könnte und zudem auch noch belegt, dass man sich seitens des BBR in jüngerer Zeit ausführlich mit der Gestaltung von Bauschildern beschäftigt. Nur einen Satz finde ich erklärungsbedürftig: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) tritt zunehmend als Bauherrin im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements des Bundes auf. Müsste das nicht eher mittlerweile die Regel sein?--Leit (Diskussion) 20:55, 6. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Hallöle, ich wollte nur "Kritik? Fehlt!" einfügen (gleich unten), lese zuvor noch Deinen Beitrag @Leit:: Sehr interessant - gibt es da denn nun neue Erkenntnisse? Hungchaka (Diskussion) 15:28, 7. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Hier mindestens tritt sie als Bauherrin auf, "zum 1. Mal seit 40 Jahren baut der Bund selbst wieder Wohnungen":
* 22.11.018: In Müllheim sollen auf einen Schlag 100 neue Wohnungen entstehen (-> Müllheim (Baden))
* 5.6.019: Belchenstraße bleibt trotz Bebauung, Hungchaka (Diskussion) 15:28, 7. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Hilfe:Einzelnachweise#Erweiterte Befehle[Quelltext bearbeiten]

Die Anwendung dieser fortgeschrittenen Anwendung führt hier dazu, dass in der Infobox die beiden jetzigen Vorstandsmitglieder mit einem Websiteabruf aus 2013 belegt werden, als sie noch gar nicht der Bundesanstalt angehörten. --Malabon (Diskussion) 21:49, 19. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

"Kritik"? Fehlt![Quelltext bearbeiten]

- Es gibt/gab welche:

Hungchaka (Diskussion) 15:46, 7. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Donnerwetter! Es fehlt Kritik. Was für ein Skandal. Schon im August 2003 wurde sie kritisiert, obwohl sie erst 2005 gegründet wurde. Danke Hungchaka. --Malabon (Diskussion) 22:37, 7. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
"Skandal"? Machst wohl eher Du hier, Hungchaka (Diskussion) 16:59, 10. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Weiteres[Quelltext bearbeiten]

--Hungchaka (Diskussion) 17:16, 10. Mär. 2024 (CET)Beantworten

  • 9. März 2024(!): „BImA ist seit 2020 für die Rückabwicklung [von Schutzräumen] zuständig“...; -> Mdr.de: Städtebund und Verteidigungsminister fordern Reaktivierung von Schutzräumen: „...Die BImA hat vergangenes Jahr für das zuständige Bundesinnenministerium einen Bericht erstellt zur möglichen Reaktivierung von Schutzräumen. Der Bericht ist öffentlich nicht zugänglich. Kernaussage des Berichtes ist nach Angaben der BImA gleichwohl, dass "eine Reaktivierung der 579 noch gewidmeten öffentlichen Schutzräume grundsätzlich möglich ist". Zeit- und Kostenaufwand würden von dem Schutzniveau abhängen, das die Schutzräume bieten sollen. Der Bericht unterscheidet vier Schutzniveaus. Diese reichen vom Trümmer- und Splitterschutz bis hin zum Schutz auch vor atomaren Gefahren. Die Auswertung des Berichts erfolge derzeit. ...“, Hungchaka (Diskussion) 17:27, 10. Mär. 2024 (CET)Beantworten