Diskussion:Dalia Grybauskaitė

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Parteizugehörigkeit[Quelltext bearbeiten]

Gehört sie dem konservativen litauischen "Vaterlandsbund" an, oder ist sie parteilos?--87.155.47.176 22:01, 10. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Steht doch im Text! Sie ist seit 30 Jahren Mitglied der KPdSU. Nordgut (Diskussion) 17:18, 11. Mai 2013 (CEST)Beantworten
...welche im August 1991 verboten worden ist. --Banküberfall (Diskussion) 12:15, 13. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Haltung zur EU-Erweiterung[Quelltext bearbeiten]

Als einziges aus der Reihe tanzendes Land blockiert Litauen nach wie vor das von der Europäischen Union bereits seit langem geplante Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Serbien. Ist das der Grund, warum man Frau Grybauskaite nun in Aachen den neuen Karlspreis verleiht? --91.52.178.209 16:34, 9. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Das dürfte wohl eher an ihrem leidenschaftlichen Kampf gegen Russland liegen. Damit ist sie bei der deutschen Politik hochangesehen. (nicht signierter Beitrag von 62.153.238.117 (Diskussion) 09:26, 20. Sep. 2014 (CEST))Beantworten


Diffamierung Russlands als "Terroristischen Staat"?[Quelltext bearbeiten]

Sollte die verleumderische Äußerung von Frau Grybauskaitė über Russland nicht im Artikel z.B: im Zusammenhang ihrer Russlandpolitik Erwähnung finden?--87.128.100.93 08:53, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Du meinst die milde Umschreibung für die Annexion fremden Territoriums? --AMGA (d) 19:47, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Eine Annexion ist kein Terrorismus. Im Übrigen hat eine Annexion der Krim-Halbinsel durch Russland ohnehin nicht stattgefunden. Russland hat durch seinen illegalen Militäreingriff einer einen Anschluss eines bestimmten Gebietes an Russland befürwortenden und von der breiten Mehrheit der Bevölkerung getragenen separatistischen Bewegung zur Sezession vom ukrainischen Staat verholfen. Mehrere von unabhängigen, ausländischen privaten Meinungsforschungsinstituten durchgeführte repräsentative Umfragen auf der Krim ergaben die Zufriedenheit der Mehrheit der dortigen Bevölkerung mit dem Beitritt der Krim zur Russischen Föderation und eine Bescheinigung der Fairness des in der Tat nicht völlig unumstrittenen Plebiszits durch dieselbe. Der Befund dieser durch die Arbeit von mehreren unabhängigen privaten ausländischen Einrichtungen erbrachten demoskopischen Datenerhebung ist ein Argument gegen die Annexionsthese. Ein mittels militärischen Gewalteinsatzes durchgeführter Landraub setzt nämlich nicht nur den Widerstand des hiervon betroffenen Staates, sondern auch denjenigen der auf dem durch einen anderen Staat gewaltsam einverleibten Territorium lebenden Bevölkerung voraus, was auf der Krim erwiesenerweise nicht gegeben war.--SBC Guy (Diskussion) 19:57, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
  • Woher weißt du, was die IP, die ich gefragt habe, gemeint hat? (Nicht, dass ich Hoffnung hätte, dass sie je antwortet.)
  • (Zwar off-topic hier, aber da du damit anfägst...) Ein mittels militärischen Gewalteinsatzes durchgeführter Landraub setzt nämlich nicht nur den Widerstand des hiervon betroffenen Staates, sondern auch denjenigen der auf dem durch einen anderen Staat gewaltsam einverleibten Territorium lebenden Bevölkerung voraus... Ähm, nein, woher hast du *das* denn, von RT? Mit ganz viel AGF (schwer, bzgl. Putin-Russland) *bestenfalls* *nachträglich legalisiert*, aber trotzdem Annexion. Legal gegangen wäre es mit Zustimmung der Bevölkerung der *gesamten* Ukraine oder ggf. nur der Regierung/des Parlaments, wenn dies die ukrainische Verfassung zugelassen hätte (was natürlich völlig unrealistisch ist). Im Übrigen sind alle Argumente längst x-mal ausgetauscht. --AMGA (d) 10:29, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ich beziehe meine Informationen nicht aus RT. In diesem Zusammenhang sollte auch unbedingt zur Kenntnis genommen werden, dass RTs US-amerikanisches Pendant BGB oder gar ukrainische Staatsfernsehsender diesbezüglich ebenso wenig verlässliche Quellen sind. Eine Annexion der Krim hat nicht stattgefunden. Die Annexionsthese wurde von dem Völkerrechtler Gregor Schirmer und dem Rechtsphilosphie-Professor Reinhard Merkel umfassend durch eine juristisch fundierte Argumentation widerlegt. Russland hat auf der Krim, ebenso wie die von den USA dominierte NATO im Kosovo durch eine völkerrechtswidrige Militärintervention eine Sezession unterstützt, der einzige Unterschied zwischen beiden hinsichtlich ihrer Völkerrechtswidrigkeit identischen Militäreingriffen besteht lediglich darin, dass sich die Bevölkerung der Republik Krim in einem Referendum nach ihrer Abspaltung vom ukrainischen Staat für einen Beitritt zur Russischen Föderation entschied. Ein im Kosovo durchgeführtes Referendum zur Unabhängigkeit hätte übrigens auch gegen die Verfassung Serbien und Montenegros verstoßen und bei der Bevölkerung Serbien-Montenegros niemals Zuspruch gefunden. Zudem sollte die Abspaltung der Krim nicht nur einseitig aus der Perspektive der Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine betrachtet und bewertet werden, denn schließlich gibt es im Völkerrecht auch noch den Grundsatz des Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Im Übrigen setzt eine Annexion sehr wohl den Widerstand der Bevölkerung des annektierten Gebietes voraus, so war es im Falle der Rest-Tschechei im Jahre 1939 und Kuweits im Jahre 1990.--SBC Guy (Diskussion) 18:05, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Vater etc.[Quelltext bearbeiten]

Nun ja, die Vater-im-NKWD-Geschichte mag ja irrelevant sein, kann sie ja nichts dafür, selbst, wenn etwas dran ist. Andererseits: das kann man auch per Literatur belegen - Rūta Janutienė: Raudonoji Dalia, Vilnius 2013. Und v.a. inkl. sehr viel mehr über Grybauskaitė selbst. Krass. Das ist eine englische Übersetzung, allerdings wohl nicht autorisiert. Gab's keine Kontroversen? --AMGA (d) 22:50, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 01:17, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Revertierung quellenbelegter Information[Quelltext bearbeiten]

[1]. Begründung, @URTh:? --Voevoda (Diskussion) 11:40, 1. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Was soll damit ausgesagt werde, dass der Vater beim KGB war (und hätten wir auch eine deutsche Quelle dazu)? Die im zweiten Abschnitt implizierte Unterstellung einer KGB-Mitarbeit ist durch garnichts belegt. Danke URTh (Diskussion) 11:45, 1. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Zum letzteren Punkt: reine Vermutung, wenn auch im Rahmen des Denkbaren, das ist wahr. Das ganze Thema hatten wir (auch ich) schon mal vor zwei Jahren, s. zwei Anschnitte drüber. Damals ging aber niemand weiter darauf ein. Ich schwanke etwas, auf jeden Fall sollte es vorrangig um Grybauskaitė gehen, nicht ihre Verwandschaft, selbst die nähere. Einseitige Belege ohne Rezeption sind bei solchen Themen eher nicht ausreichend, zu große Gefahr, dass durch politische Gegener fabriziert. --AMGA (d) 13:01, 1. Okt. 2017 (CEST)Beantworten