Diskussion:Empfängerbenennung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Empfängerbenennung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Grafik[Quelltext bearbeiten]

Grafiken, die man aufgrund ihrer geringen Größe nicht erkennen kann, sind unschön. Anzustreben wäre meines Erachtens immer, dass die Grafik in der Miniatur lesbar ist. Sie auch noch kleiner zu machen als die Normaleinstellung 180px, verschlimmert das Problem. Ich wäre eher für maßvolle Vergrößerung. In jedem Fall sind JPG-Dateien für Textdarstellung schlecht, die Kompression mindert die Lesbarkeit. Besser möglichst große Schrift und SVG-Datei. Grüße --DiRit 12:39, 6. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Versuch dein bestes ;o). Ich hab keine Ahnung wie man SVG-Dateien erstellt. Sollte vielleicht mal die entsprechende Abteilung in der WP rangesetzt werden. Ansonsten kannst du die Größe nach freiem Gutdünken ändern. Allerdings ist es so, dass sich einige der Dateien nunmal nicht für eine Vorschau eignen (speziell die Ablaufschemata). Vielleicht kennst du ne bessere Lösung. Ich geh jetzt erstmal raus ;o) Herzliche Grüße Jensen 12:43, 6. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Erledigt. Das SVG-Projekt hat die Bilder umgestellt. Wegen der Größe... bin ich allerdings immer noch unsicher! Jensen 11:25, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Jetzt kann man zwar in den Dateien lesen aber ich finde die viel zu groß... es hieß einstmals.. Wikipedia ist kein Bilderbuch. Was spricht von deiner Seite gegen das "kleinlassen" und bei Interesse "laden" der Bilder? Jensen 19:53, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten


Nachtrag: Ich reverte jetzt mal deinen Beitrag und versuch das nochmal -.... aber nicht ganz so groß. Nicht böse sein... Jensen 20:08, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Nachtrag2: Ich hab das gerade mal im Vorschaufenster ausprobiert und war gar nicht zufrieden. Werd das mal im Review als problematisch kennzeichnen. Bitte sag auch dort bitte mal deine Meinung. Gern wikifiziere ich auch einen oder mehrere von deinen Beiträgen, falls du magst Jensen 20:11, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Die Diskussion zur Grafik wird hier fortgeführt: http://de.wikipedia.org/wiki/Portal:Wirtschaft/Wartung#Empf.C3.A4ngerbenennung Jensen 20:18, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
(Nach BK) Wikipedia ist inzwischen in manchen Bereichen gut bebildert und ich habe nichts dagegen, soweit es nicht übertreiben ist, was ich bei diesem Artikel nicht finde. Ich halte es für ausgesprochen benutzerunfreundlich, wenn man Grafiken geboten bekommt, die man nicht lesen kann. Bei einem Ablaufschema wechselt man bisweilen mehrmals zwischen Text und Schema, um das nachzuvollziehen, und das ist mit gesondertem Laden des Bildes und zurück schon sehr mühsam. Ich finde die Bilder so schon viel besser als ursprünglich und die Größe mit 350px wie von mir eingestellt akzeptabel. Allerdings könnte man sie noch besser machen, indem man größere Schrift wählt im Verhältnis zum freien Raum. Bei den Hochkant-Bildern könnte man die farbigen Bilder im Verhältnis zur Schrift noch verkleinern. Und zwei Ablaufschemata dürfen schon mal etwas größer im Text sein, in einem Buch würde man die über die volle Seitenbreite machen. - Aber ich will mich nicht unbedingt mit meiner Meinung durchsetzen, wenn du es anders siehst, habe ich auch nichts dagegen, dass du es wieder zurücksetzt. --DiRit 20:20, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Halte deinen Einwand für gut und richtig. DANKE dafür. Leider finde ich das Layout ein wenig unglücklich wenn die Datei 350px groß ist. Kopiere deinen Eintrag jetzt gleich in den Review. Hoffe du bist einverstanden... Ich finden deinen Vorschlag vom 06. sehr gut... maßvolle Vergrößerung... vielleicht finden wir einen Weg die Dateien so einzubinden, dass sie nicht zu groß sind und dennoch brauchbar... Werd mal Benutzer:glglgl auf deinen Vorschlag ansetzen... Jensen 20:24, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Anfrage an: Benutzer:glglgl - mal abwarten... Jensen 20:28, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Hochkant-Bilder sind immer ungünstig. Bei denen ist viel farbige Fläche und wenig Text, die kann man leicht etwas umgestalten, dass sie auch bei Normalgröße lesbar sind (ohne Größenangabe werden sie im Vector-Skin auf 220px eingestellt). Die zwei Ablaufschemata könnten auch noch besser werden. Wenn man die Raumaufteilung ganz leicht modifiziert, gewinnt man Platz für größere Schrift, vielleicht kann man es dann schon bei 300px lesen. Im Übrigen muss man etwas rumexperimentieren, wen man die Größe verändert, es kommt auch darauf an, an welcher genauen Stelle im Artikel eine Grafik steht, eventuell wird es besser, wenn man sie an einem leicht verschobenen Platz einfügt. Nicht besonders günstig ist, dass nach dem zweiten Schema kurz darauf noch eine Grafik kommt. Da ist die Zuordnung (zu welchem Absatz) unklar. Man muss allerdings auch bedenken, dass jeder Anblick eine Momentaufnahme für deine Situation, Browser, Fenstergröße, Monitorgröße und -format ist. Möglichst Fensterdimensionen verändern und schauen, ob die Raumaufteilung dann immer noch gut ist. --DiRit 20:47, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Bei der Aufteilung des Platzes hatte ich mich an Jensens .jpgs gehalten. Meinst Du mit „Raumaufteilung modifiziert“ die Zwischenräume zwischen den Boxen? Stimmt, die könnte man evtl. noch verkleinern. Und, wenn ich Dich richtig verstehe, die Balkendiagramme etwas zusammenstauchen? Ich probier mal rum, werd aber wohl erst frühestens morgen dazu kommen... --glglgl 22:52, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Ja, so meine ich das. Derzeit kann man die Ablaufschemata (Ermessen erste bzw zweite Stufe) bei 400px ganz passabel lesen. Nachdem Jensen die Bilder kleiner darstellen möchte, wäre anzustreben, die Schrift so zu vergrößern oder sonst zu verändern, dass man sie auch noch in kleinerer Darstellung des Ganzen ebenso gut lesen kann, notfalls muss man dazu etwas Platz gewinnen, indem man die Rahmen etwas größer und den Platz dazwischen kleiner macht. Wunder wird es da nicht geben, ein Bildschirm ist kein Mikroskop. Aber vielleicht kann man es so hinbekommen, dass man die Schemata bei Darstellung mit 300px (bei den anderen Bildern noch kleiner) lesen kann. Die Balken kann man ja im Querformat breiter als hoch machen, dann ist genug Platz für größere Schrift. --DiRit 01:14, 14. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Da das jetzt SVG Dateien von glglgl sind bin ich eh raus, was die Grafikneuerstellung bzw. Veränderung angeht. Das ganze "grafische Thema" liegt mir nicht sonderlich. Die Ursprungsdateien hab ich mit Word erstellt und als JPG gespeichert, bin halt eher der Autor :o) Nun hoffe ich, dass einer der Wikipedianer aus dem "Grafik-Maschinenraum" deine Vorschläge sinnvoll umsetzen kann. Für deine Mithilfe bin ich dir sehr dankbar. Jensen 20:52, 13. Jun. 2010 (CEST)erledigtErledigtBeantworten
Du bist keineswegs raus. Inkscape ist kostenlos und in 3 Minuten installiert ;-) --glglgl 22:52, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Hi glglgl!

Du hast mir ja dankenswerterweise mit meinen Dateien in Sache Empfängerbenennung weitergeholfen. Leider habe ich einen INHALTLICHEN FEHLER in der Datei [Datei:Empfängerbenennung Ermessen zweite Stufe.svg] gefunden. In der rechten Spalte unter Empfänger benannt darf es nicht heißen "keine Anwendung des § 160 AO". Vielmehr muss es lauten: "keine Versagung des Abzugs nach § 160 AO". Kannst du das dann demnächst mal umsetzen? Ich wäre dir echt dankbar. Herzlich Grüße und Herzlichen Dank im Voraus Jensen 04:17, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Änderung im .svg ist erledigt. erledigtErledigt--glglgl 11:30, 6. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Vielen vielen Dank. Jensen 11:38, 6. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

QS im Portal Wirtschaft[Quelltext bearbeiten]

grüner Kreis Bedarf der Wikifizierung und ggf. der Mithilfe im Zusammenhang mit der Visualisierung. SVG-Dateien für die Bilder? Jensen 12:51, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

?Der Artikel erscheint mir recht vollständig wikifiziert. Was ist den das konkrete Problem? (für die SVG-Frage gibt es bessere Portale)Karsten11 21:59, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Artikel soll über den Review zu den lesenswerten gebracht werden... insofern wichtig herauszufinden ob fachunkundige Wikipedianer den Artikel als verständlich erachten, ob für fachkundige Kollegen Angaben fehlen und an welchen Stellen der Artikel sprachlich geglättet werden soll. Jensen 22:04, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Wenn ich den Kurz-Review mal einschieben darf (ich habe gerade auch mehr nach den Qualitätsmängeln gesucht, die den auf dieser Seite gelisteten Artikeln üblicherweise eigen sind): Hervorragend, die KALP-Kandidatur war mir auch sofort in den Sinn gekommen. Meinerseits habe ich keine größeren weiteren Wünsche mehr ;-) Schön wären noch die ISBN-Nummern bei der verwendeten Literatur. Inhaltlich frage ich mich allenfalls, ob die Finanzverwaltung jenseits der Versagung des Betriebsausgabenabzugs eine Sanktionsmöglichkeit hat (oder historisch hatte), wenn der Steuerpflichtige seiner Verpflichtung zur Empfängerbenennung nicht nachkam. Well done! Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 22:17, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Eben nicht. Eine solche Sanktionsmöglichkeit stellt ja die Versagung des Abzugs dar, auch wenn sie nicht so genannt wird. Die ISBN folgen in wenigen Minuten. Wenn du magst kannst du ja die KALP Kandidatur anstoßen. :o) Danke erstmal für deine Mithilfe Jensen 22:20, 12. Jun. 2010 (CEST)erledigtErledigtBeantworten
Ich hätte das für die Gegenwart vermutet, mich aber wegen der historischen Darstellung (Schmiergeldparagraph) gefragt, ob es in der Vergangenheit möglich gewesen ist. Wegen der Kandidatur würde ich hier gerne noch abwarten, bis sich noch ein oder zwei weitere Stimmen geäußert haben, insbesondere zur Allgemeinverständlichkeit jenseits eines individuellen Bias. Grundsätzlich wäre mir das aber ein Vergnügen wenn ich auch von morgen bis Dienstag nicht anwesend sein werde. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 22:27, 12. Jun. 2010 (CEST) erledigtErledigtBeantworten
Und mein altes Lieblingsthema: Fußnoten enden mit einem Punkt. Leider: Immer. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 22:31, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Okays, hab ich missverstanden. Das muss ich dann erst recherchieren... die wenigsten haben ja den Kommentar zur RAO auch zuhause... :o) Geht mir ähnlich... Da der §205a RAO gesetzessystematisch aber ähnlich war denke ich das nicht! Konkrete Antwort folgt nächste Woche.. d.h. hinter die Fußnote IMMER einen Punkt? Wird gemacht... Jensen 22:37, 12. Jun. 2010 (CEST)erledigtErledigtBeantworten
Jedenfalls wurde mir das so eingehämmert ... immer ein Punkt. Bisher hat mir da auch keiner das Gegenteil beweisen können.
Wegen der Grafiken (svg) habe ich auch mal an kompetenter Stelle nachgefragt.
Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 22:45, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Wäre dankbar, wenn mir jemand was zu den Fußnotenpunkten als quelle geben könnte... Ich muss recherchieren... :o) Benutzer:DiRit hat [1] mal versucht das Grafikproblem zu beheben. Mir persönlich hat es nicht gefallen. Wir brauchen also mal Stimmen von Kollegen zu den Grafiken und wie wir die am besten einbauen wollen. Jensen 20:14, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
(Nach BK) Wikipedia ist inzwischen in manchen Bereichen gut bebildert und ich habe nichts dagegen, soweit es nicht übertreiben ist, was ich bei diesem Artikel nicht finde. Ich halte es für ausgesprochen benutzerunfreundlich, wenn man Grafiken geboten bekommt, die man nicht lesen kann. Bei einem Ablaufschema wechselt man bisweilen mehrmals zwischen Text und Schema, um das nachzuvollziehen, und das ist mit gesondertem Laden des Bildes und zurück schon sehr mühsam. Ich finde die Bilder so schon viel besser als ursprünglich und die Größe mit 350px wie von mir eingestellt akzeptabel. Allerdings könnte man sie noch besser machen, indem man größere Schrift wählt im Verhältnis zum freien Raum. Bei den Hochkant-Bildern könnte man die farbigen Bilder im Verhältnis zur Schrift noch verkleinern. Und zwei Ablaufschemata dürfen schon mal etwas größer im Text sein, in einem Buch würde man die über die volle Seitenbreite machen. - Aber ich will mich nicht unbedingt mit meiner Meinung durchsetzen, wenn du es anders siehst, habe ich auch nichts dagegen, dass du es wieder zurücksetzt. --DiRit 20:20, 13. Jun. 2010 (CEST)erledigtErledigtBeantworten

Mir ergeben sich folgende Fragen. 1.) Bezeichnet die "Empfängerbenennung" tatsächlich die Verpflichtung selbst, ist also sozusagen Synonym zu ""Empfängerbenennungsverpflichtung"? 2.) Wird aus dem relativ engen Wortlaut eine allgemeine Verpflichtung zu Empfängerbenennung gelesen oder ist es eher wie im Wortlaut eine Vorbedingung zur steuerlichen Anrechnung von Ausgaben, d.h. dass keine Verpflichtung zur E.b. besteht, wenn kein Interesse an einer steuerlichen Anrechnung? 3.) Finanzämter haben ein grundsätzliches Interesse an der Information wer Zahlungen erhält und speziell im Rahmen der Empfängerbenennung bekommen sie vom Gesetzgeber gegen über einem steuerpflichtigen Dritten eine Handhabe, die Herausgabe dieser Information zu verlangen? --Erzbischof 17:54, 19. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Der Gesetzgeber sieht aus §160 AO eine allgemeine Verpflichtung zu Empfängerbenennung - soweit die FinBeh. ein Interesse hieran hat (warum auch immer). Voraussetzung für den Abzug (oder wie du es geschrieben hast steuerlichen Anrechnung) ist die Empfängerbenennung jedoch nicht, denn diese Voraussetzung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelsteuergesetz. D.h. die Finanzbehörde haben natürlich Interesse und die Berechtigung den Empfänger einer Zahlung zu erfahren (des einen Ausgaben ist des anderen Einnahme), die Empfängerbenennung ist nur das Instrument um im passenden Moment diese zu verlangen. Soweit die Benennung nicht erfolgt, erfolgt eine Sanktion in Form einer Nichtberücksichtigung der Ausgaben (Gefährungshaftung). All right? Jensen 20:03, 26. Jun. 2010 (CEST)erledigtErledigtBeantworten
Ja, gut, dass du meine Nichtfachsprache für dich entsprechend übersetzt... das ist tatsächlich interessant, dass aus der Formulierung eine allgemeine Verpflichtung gelesen wird. Gruß, --Erzbischof 21:41, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Fein, ich sehe, hier geht es weiter voran. Auch der für Formalia ganz hilfreiche Autoreviewer hat nichts mehr zu bemäkeln. Hast Du noch Ergänzungs- oder Recherchebedarf, oder möchtest Du den Sprung ins kalte Wasser der Auszeichnungskandidatur wagen? Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 11:32, 4. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Im Prinzip gibts nur noch einen offenen Rechercheauftrag, den ich gelobe in Kürze nachzuholen (Prüfungsphase :o)). Ansonsten kann ich derzeit nichts mehr hinzufügen. Ich würde sagen... wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Danke für deine Mithilfe Jensen 11:51, 4. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
In der Vergangenheit war ebenfalls einzige Rechtsfolge die Versagung des Abzugs. Rein systematisch weiß ich nicht, wo das am besten in den Artikel rein soll und tendiere zum WEGLASSEN. Vorschläge hierzu? Jensen 13:35, 7. Jul. 2010 (CEST) - Überholt erledigtErledigtBeantworten
BITTE BEACHTEN: Zitat: "die korrekte Formatierung von Belegen im Fließtext respektive der Einzelnachweise, wie sie gemäß Hilfe:Einzelnachweise ohne vorausgehendes Leerzeichen (vor der öffnenden spitzen Klammer) und ohne nachfolgendes Satzzeichen (also kein Punkt, Komma etc. nach der schließenden spitzen Klammer) umzusetzen ist." - erledigtErledigt - Jensen 15:17, 10. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
kann mal einer das hier: www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2005/Maerz/6_K_24_99.doc unter der Fußnote 8 verlinken? Und zwar soll der "Linktext" dieser hier sein: Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 31.03.2005, Az. 6K 24/99 aber er soll auf das Urteil zeigen! Ich krieg das nicht hin! :o( Bitte um schnelle Mithilfe ;o) DANKE Jensen 11:20, 11. Jul. 2010 (CEST) Danke erledigtErledigt --Jensen 19:17, 14. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Hab den Artikel in den letzten Wochen nochmals erheblich ausgebaut und würde mir gern ein paar kritische Stimmen zum aktuellen Artikelstand wünschen. Danke im Voraus. Jensen 17:23, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Schicke den Artikel nun vor der angestrebten KALP-Kandidatur in den Review :o). Kritische Stimmen und Mithilfe im Review gern gesehen! Danke für eure (bisherige) Mithilfe! Gegenstimmen? LG Jensen 03:46, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Fußnote 19[Quelltext bearbeiten]

Bei Fußnote 19 "Lasten zu versagen" ist misslungen und kaum verständlich. Gemeint ist "Berücksichtigung der Lasten" (u.a.) "zu versagen". Allerdings steht da schon ein wenig viel von Berücksichtigung. Was tun? Grüße --DiRit 20:29, 5. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

hab den Satz ein wenig überarbeitet. Ist dies nun besser verständlich? Jensen 22:33, 5. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Nein. "Lasten versagen" ist nicht aus sich heraus verständlich. Das Finanzamt versagt keine Lasten, bzw. das ist Steuer-Slang, es versagt die Berücksichtigung der Lasten (und anderer Posten, Lasten ist nur einer der in § 160 AO genannten Fälle und nicht gerade der, der es am verständlichsten macht) als gewinnmindernd. Zweimal § 160 in einem Satz ist nicht gut. Der Satz und der vorangehende sagen weitgehend dasselbe aus. Vielleicht beide zusammenfassen? --DiRit 10:53, 6. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
hab jetzt einen draus gemacht, der sagt, dass die Rechtsfolge der Nichtberücksichtigung von Ausgaben nicht eintreten darf. Lasten war garantiert das Wort was in der Quelle benutzt wird. Ist es so besser? Jensen 11:44, 6. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Ja, jetzt isses gut. Grüße --DiRit 13:49, 6. Aug. 2010 (CEST)erledigtErledigtBeantworten

Vorschläge[Quelltext bearbeiten]

  • "Ohne-Rechnungsgeschäft" ist sprachlich scheußlich. Ich würde stattdessen die Schreibweise Ohne-Rechnung-Geschäft verwenden.
wurde so in der Quelle geschrieben. Hab ich geändert, liegt nicht mein Herzblut dran. erledigtErledigt Jensen 21:28, 10. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Du hast es durch die zwei Bindestriche schon deutlich verbessert, aber das Fugen-s, noch dazu bei einem Wort auf -ung, wo grammatikalisch kein Genitiv-s vorkommt, ist unschön. Ich habe bei Google danach gesucht und es dort mehrfach in der Form Ohne-Rechnung-Geschäft gefunden, was ich für besser halte. --DiRit 22:16, 10. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Ok. Hab das Fugen-S rausgeschmissen. Es ist eine klassische Kommentarwortschöpfung. Aus meiner Tätigkeit kenne ich diesen Begriff bislang nicht. Hab aber das Plural beibehalten.erledigtErledigt Jensen 22:38, 10. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
  • Der allererste Satz: "Als Empfängerbenennung bezeichnet man die Verpflichtung des Steuerpflichtigen gemäß § 160 Abgabenordnung (AO), den Empfänger von Zahlungen zu benennen, soweit dies die Finanzbehörde verlangt." ist im Grunde nicht ganz richtig. Empfängerbenennung ist begrifflich die Benennung..., nicht die Verpflichtung. Auch wenn eine solche Verpflichtung besteht (was zu erwähnen ist), ist sie wohl nicht Bestandteil des Begriffs.
Ich verstehe deinen Satz ehrlich gesagt nicht richtig. Ich weiß aber denke ich worauf du hinaus willst. Das Lemma macht mir an dieser Stelle erhebliche Probleme, da ich das ganze Verfahren nicht auf einen gemeinsamen Nenner bekomme. Wäre nett, wenn du dich mal versuchst und das Lemma überarbeitest. Ich werde mal einen ersten Versuch machen. Es steht dir wie immer frei diesen zu überarbeiten. Jensen 21:28, 10. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Hab das Lemma jetzt mal überarbeitet und wäre dir für kritische Anmerkungen dankbar. Jensen 21:34, 10. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Ich denke, so ist es ganz gut.--DiRit 22:16, 10. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Ok. Vielen Dank. erledigtErledigt Jensen 22:35, 10. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
  • Im Abschnitt "Recht der Finanzbehörde zur Sachverhaltsermittlung" wird die Aussage, dass die Behörde zur Ermittlung nicht verpflichtet ist, mehrfach wiederholt. Eventuell wäre hier eine gewisse Straffung möglich. --DiRit 19:40, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
ist erledigt. bitte um Nachsichtung! erledigtErledigt Jensen 21:28, 10. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Review: 29. Juli - 17. August 2010[Quelltext bearbeiten]

Als Empfängerbenennung bezeichnet man die Verpflichtung des Steuerpflichtigen gemäß § 160 Abgabenordnung (AO), den Empfänger von Zahlungen zu benennen. Die Benennung des Empfängers von Zahlungen soll sicherstellen, dass Ausgaben, die bei dem einen Steuerpflichtigen steuermindernd berücksichtigt werden, beim Empfänger als Einnahme berücksichtigt werden (sog. Korrespondenzprinzip).

Ich hab erhebliche Mühen in den Artikel gestellt. Nur leider bin ich vom Fach :o) Ich wünsche mir gern kritische Beiträge, da ich den Artikel gern mit einem "Bapperl" versehen hätte. Meinungen? Jensen 03:50, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Vielen Dank fürs Korrekturlesen und auch das Anpassen an die Formalien. Gibt es inhaltliche Fragen, Mängel oder Missverständnisse, die ich ausräumen kann? Jensen 16:02, 2. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
"Mängel"? Ja, die Literaturangaben entsprechen nicht den WP-Konventionen [2]. Ein "Bapperl" dürfte schwierig werden, da der Gegenstand ein wenig "trocken" und die Sprache sehr "juristisch" (Fachsprache) ist. Sprachlich/stilistisch auffällig ist die Verwendung sog. "Füllwörter": "auch", "jedoch". Einige dieser "Füllwörter" könnte man löschen. Das große Ziel ist "jedoch" die "Vereinfachung" der Sprache zwecks "Erreichung" einer größeren, steuerrechtlich unbedenklichen "Verständlichkeit"... ;-) Grüße --Erdbeerquetscher 17:58, 2. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
"Auskunfts- bzw. Vorlageersuchen als auch Benennungsverlangen ist die inhaltliche hinreichende Bestimmtheit im Sinne von § 119 Abs. 1 AO gemein (Bestimmtheitsgebot)."
Satz? "gemein"? --Erdbeerquetscher 20:01, 2. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Das Wort gemein bezeichnet ursprünglich in erster Linie eine Eigenschaft, die mehrere Menschen gemeinsam besaßen. Der Satz soll sagen: Die inhaltliche hinreichende Bestimmtheit wird von Auskunfts- bzw. Vorlageersuchen als auch Benennungsverlangen verlangt. Jensen 01:21, 3. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Danke für die Erklärung. Dennoch ist und bleibt der Satz: "Auskunfts- bzw. Vorlageersuchen als auch Benennungsverlangen ist die inhaltliche hinreichende Bestimmtheit im Sinne von § 119 Abs. 1 AO gemein (Bestimmtheitsgebot)." nicht gerade verständlich, siehe WP:OMA. --Erdbeerquetscher 11:19, 3. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
hab den Satz überarbeitet und für die Oma verständlicher formuliert. Jensen 15:28, 4. Aug. 2010 (CEST) erledigtErledigtBeantworten
Die Literaturangaben werde ich heute Abend entsprechend der Vorgaben in WP:LIT anpassen. Merkt man halt ein wenig, dass ich vom Fach bin. Die "Füllwörter" sind manchmal unumgänglich; gerade "auch" und "jedoch" benötige ich oft um Streitstände darzustellen. A sieht das so, jedoch ist h.M. xy. Wird echt schwierig die Streitstände sprachlich darzustellen ohne diese Worte zu benutzen. Ein juristisches Thema darzustellen ohne juristische Sprache ist vll. eine hohe Kunst. :o) Ich versuche mein bestes ;o) Jensen 19:47, 2. Aug. 2010 (CEST)erledigtErledigtBeantworten
Noch nicht erledigt; leider entsprechen die Literaturangaben immer noch nicht den WP-Konventionen: WP:LIT#Format. --Erdbeerquetscher 11:09, 3. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Was ist genau dein Begehr? Kannst du mir kurz sagen, was da noch konkret verändert werden muss? Jensen 15:25, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Lies mal WP:LIT#Format durch und versuch mal, die dort vorgestellten Vorlagen umzusetzen... --Erdbeerquetscher 12:38, 5. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
also was mir das Leben schwer macht sind die verschiedenen Formatierungsregeln. Jetzt fehlt mir nur noch die Geschichte mit dem Hrsg. leider findet sich bei Ax/Große/Melchior dieser nicht im Buch. Wolfs Steuerleitfäden hab ich ohnehin nicht zuhause. Wie komm ich nun an die Hrsg.-Daten ohne die Bücher? Jensen 13:15, 5. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Student an einer Fachhochschule? Meine unmaßgebliche Mutmaßung. Zur Recherche, vgl. z.B. WP:LIT#Recherche. Grüße --Erdbeerquetscher 16:01, 5. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
hab jetzt mal für die Blaue Reihe nach Recherche die Lit-Angaben (Hrsg.) angepasst. Kannst du dir das mal ansehen? Am Montag werd ich mal versuchen mir die Herausgeberdaten für die Steuerleitfäden ansehen. Jensen 14:40, 11. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Ax / Große / Melchior (Hrsg.) - also das ist NICHT konform mit WP:LIT#Format... Grüße --&Erdbeerquetscher 17:00, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
so stehts hier geschrieben. Hab auch in allen Büchern nachgeschaut, keine weiteren Angaben zu Herausgebern ermittelbar. Jensen 19:25, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Sorry, es geht hier um das Format! Schau mal mein Update im Artikel an... Vielleicht kannst Du den Eintrag: "Brummer / Kronthaler / Neißer / Schwenke: Wolfs Steuer-Leitfäden. Leitfadenverlag Sudholt 2007, ISBN 3-543-11040-3." verbessern? "/" entfernen! Hm, sei mir nicht böse, aber Fachhochschüler und Bibliografieren/Recherchieren... da kann ich ein Lied davon singen...! Bitte nicht persönlich nehmen! Liebe Grüße --Erdbeerquetscher 12:01, 17. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Machs allein du weißt ja wie es geht. Ich hab keinen Bock mehr auf Wikipedia und nehme mir eine Weile Auszeit Jensen 15:33, 17. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Literaturverzeichnis[Quelltext bearbeiten]

Hallo Jensen, da du es beim KStR-Review angesprochen hast, hier erst mal Formales:

  1. Die Mehrspaltigen Fußnoten sind hiernach zu vermeiden.
  2. Pro <ref></ref> wird (WP-)üblich nur ein Einzelnachweis angegeben. Also für jeden EN wird eigens <ref></ref> genutzt.
  3. Bei §§-Angaben fehlen geschützte Leerzeichen (z.B. §&nbsp;1 Abs.&nbsp;1 S.&nbsp;1 Nr.&nbsp;1 XY)

Grüße, -- Hukukçu Disk. 15:37, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

vielen Dank! Werde ich dann in Kürze versuchen umzusetzen!! Jensen 15:39, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

OK, ich gebe dann zu gegebener Zeit nochmal meinen Senf dazu ab. -- Hukukçu Disk. 15:42, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
weißt du was Benutzer:Erdbeerquetscher bei dieser Diskussion Kommentar 17:58, 2. Aug. 2010 von mir genau erwartet? Ich hab echt mein möglichstes getan, aber WP:EN ist mir schon formal ein Gräuel. Jensen 16:03, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
* Karl Brummer, Ludwig Kronthaler, Alfred Neißer, Michael Schwenke: ''Abgabenordnung mit aktualisiertem Anwendungserlass.'' 11. Auflage. Leitfadenverlag Sudholt, Berg 2007, ISBN 3-543-11040-3 (''Wolfs Steuer-Leitfäden''). -- Hukukçu Disk. 16:15, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Vielen Dank. Letzte Bitte... Ist das Literaturverzeichnis nun konform? Danach verschiebe ich die Diskussion auf die Disk.seite des Artikels. Danke nochmal! ;) Jensen 16:20, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Was hat es mit der Jahresangabe beim Tipke/Kruse auf sich? -- Hukukçu Disk. 16:34, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Hast du den Tipke/Kruse evtl. da, sodass du den Stand der EL angeben könntest? -- Hukukçu Disk. 16:43, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Leider nicht... ich denke die wenigsten werden privat Tipke/Kruse ihr eigen nennen dürfen ;-). Die Jahresangaben... hm... ich glaube mich zu erinnern, dass dies das Jahr war in dem meine FH sich das Ding neu zugelegt hat und befürchte, dass ich es dort her habe. Stand der EL? was bedeutet EL? Jensen 17:45, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
EL heißt Ergänzungslieferung (Tipke/Kruse ist ja ein Loseblattkommentar). -- Hukukçu Disk. 17:57, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ja hätte ich auch drauf kommen können. ;) kann ich morgen rausfinden ;) Jensen 18:01, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Archivierte Kandidatur 27. November – 8. Dezember 2010 (Ergebnis: Keine Auszeichnung)[Quelltext bearbeiten]

Empfängerbenennung bezeichnet ein Verfahren gemäß § 160 Abgabenordnung (AO), in dem der Steuerpflichtige aufgefordert wird, den Empfänger von Zahlungen zu benennen. Die Benennung des Empfängers von Zahlungen soll sicherstellen, dass Ausgaben, die bei dem einen Steuerpflichtigen steuermindernd berücksichtigt werden, beim Empfänger als Einnahme berücksichtigt werden (sog. Korrespondenzprinzip). Alleiniger Zweck des § 160 AO ist die Verhinderung von Steuerausfällen in Deutschland. Über § 160 AO sollen besonders solche Steuerausfälle verhindert werden, die dadurch entstehen können, dass beim Zahlenden die Aufwendungen zu einer Steuerminderung führen, während der Empfänger unbekannt bleibt und die entsprechende steuererhöhende Auswirkung ausbleibt.

Ich habe wirklich viel Mühen in den Artikel gesteckt, ihn durch QS und Review geschickt und hoffe nun hier ein - hoffentlich positives - Feedback für meine Arbeit zu bekommen. Der "Hauptautor" Neutral Jensen 22:22, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Anmerkung: Ich vermisse die Rechtsfolgen bei Nichtbenennung. Dazu wird nur sehr kurz gesagt: "Eine Nichtbenennung führt im Regelfall zu einer Versagung des Abzugs, jedoch ergibt sich über das Wort „regelmäßig“ (Bedeutung: „in der Regel“) eine Ermessensermächtigung an die Finanzbehörde, in Ausnahmefällen anders zu verfahren (sog. atypische Fälle)." Und das ist alles!! Ich meine, dass dies zu wenig aussagt - ungefähr so, als würde man im Strafrecht erklären: Der Täter kann zu Gefängnis oder Geldstrafe verurteilt werden. Sehr mager! Im übrigen scheint der Artikel von einem (Finanz?)Beamten verfasst worden zu sein. Dies ist fachlich sicherlich von Vorteil, sprachlich aber nicht unbedingt. Vor allem der "Steuerpflichtige" erscheint mir ein wenig zu häufig und auch sonst ist der Text für jemanden vom Fach (bin ich!) verständlich, aber die Omi wird's nicht unbedingt erfassen können. Könnte man nicht vielleicht über BFH/FG-Fälle ein bißchen "Farbe" reinbringen. Einige Urteile skizzieren und so den Sinn der Vorschrift praxisnäher erläutern? Grüße von O. aus M. 01:17, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
<quetsch>das stimmt. Steuerpflichtiger wurde benutzt als Synomym für die Person, die ersucht wurde den Empfänger zu benennen. Das macht es mir nicht gerade einfach dafür ein Wort zu finden, dass "allgemeintauglich" ist, dass die Empfängerbenennung nunmal ein sehr spezielles Problem der Finanzverwaltung ist und ausserhalb dieser unbekannt sein dürfte.</quetsch> Jensen 11:04, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Mein Hauptproblem bei diesem Artikel ist, dass er nicht im Wortsinne lesenswert ist. Die vielen Nominalisierungen lassen den Text zu einer mühsamen Lektüre werden, der Stil wirkt hölzern. --Fecchi | 10:22, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich werde mir Mühe geben weniger Verben zu substantivieren. Ich gebe zu, dass dies ein typisches Verwaltungsproblem ist und dass ich hierfür auch manchmal ziemlich betriebsblind bin. Jensen 11:04, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Immerhin zeigt es mir, dass du dich mit der Materie auskennst ;o) --Fecchi | 11:15, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

keine Auszeichnung Sprachlich und stilistisch nicht lesenswert. Ferner immer noch Fehler/Mängel im Literaturverzeichnis (falscher Titel/Format) --Erdbeerquetscher 14:24, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Schade eigentlich, dass du den Mangel im Literaturverzeichnis nicht selbst behoben hast, nachdem du spätestens im Review hättest merken müssen, dass ich mein möglichstes getan habe. Aber naja.. bin halt nur Fachhochschulstudent. Von sprachlich und stilistisch nicht lesenswert hat man im Review übrigens nix gehört. Bitte konkretisieren! Jensen 14:29, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Einfach mal "Review" anschauen: Diskussion:Empfängerbenennung#Review:_29._Juli_-_17._August_2010: z.B. meinen Kommentar 17:58, 2. Aug. 2010 (MESZ) --Erdbeerquetscher 14:44, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Anmerkung: Erdbeerquetscher hat Recht. Gibts auch irgendwas positives an dem Artikel oder ist die (Verwaltungs-)Fachsprachlichkeit hier der Knackpunkt? Jensen 14:49, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Abwartend Kann lesenswert werden. Habe mich selbst ja auch mal an einem juristischen Artikel versucht und weiß wie schwierig es ist technische Ausdrücke anschaulich darzustellen; O. aus M. ist insoweit zuzustimmen: Beispiele helfen wirklich viel und wurden meinem Artikel damals sehr positiv angerechnet. Gleich zu Beginn bezieht der Artikel in Streitfragen Stellung, was ich mit NPOV nicht für vereinbar halte. --UHT 14:56, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich finde es sehr lobenswert, dass auch mal ein Artikel aus so einem Bereich hier kandidiert. Allerdings strotzt er für den unbeleckten Leser vor original research, ein paar Beispiele:

  • Hierbei wird jedoch verkannt, dass … Wer sagt das? So, wie es da steht, ist das eine persönliche Wertung des Artikelautors.{{Ok} siehe nächsten Punkt Jensen 16:12, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
  • Die Vorschrift dient daher … Wie eins weiter oben.} umgeschrieben. Da ist wohl etwas Meinung des Autors mit reingerutscht. Jensen 15:48, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
  • In dieser Zeit bekam § 205a RAO auch seine Bezeichnung als „Schmiergeldparagraph“. Kann m.E. ohne EN so nicht stehen bleiben. Außerdem wäre es nett, ein bisschen mehr dazu zu erfahren. <quetsch>das stammt alles von Tipke, Kommentar zur Reichsabgabenordnung, S.655,656! Ich frage mich, wie ich den Abschnitt so kennzeichnen kann, dass erkennbar ist, dass die einzige historische Quelle, die ich gefunden habe der Kommentar zur RAO ist.</quetsch>Jensen 16:00, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
  • Generell sollten „Zitate“ erkennbar einem EN zuordenbar sein. Zudem sollte man sich zwischen „Zitat“ und Zitat entscheiden.
  • Geberell wird viel zu wenig verlinkt (bspw. bei Lasten und Ausgaben, da gibt's zu fast allem einen eigenen Artikel: Schulden, Rente (Wirtschaft), Nießbrauch)
  • Viel zu viele Füllwörter (jedoch, bereits, zunächst etc.) bzw. Füllsätze ("Wie bereits mehrfach ausgeführt") lassen den Artikel stellenweise wie eine Diplomarbeit klingen.
  • Als Benennungsverlangen bezeichnet man die (schriftliche) Aufforderung Ja, watt denn nu? Schriftlich? Telefonisch? Per SMS? Ok schriftlich!! Jensen 15:38, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
  • Der Abschnitt "Benennungsverlangen als Verwaltungsakt?" ist m.E. nicht gut. Was ist denn nun die allgemeine Handhabe? Wirds als Verwaltungsakt angesehen oder nicht? Mögen die Kommentatoren schreiben was sie wollen (drei Gelehrte, vier Meinungen), es wird nicht deutlich, was es nun ist.
  • WTF ist ein "bestimmter Berufsträger"?! Ok aus bestimmter Berufsträger (mit Garantie so ähnlich im Kommentar gelesen) wird bestimme Berufsgruppen inkl. einer kurzen Aufzählung. Besser so? Jensen 15:38, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
  • Dass Sitzgesellschaften lediglich der Verschleierung von Zahlungen dienen, mag die Sicht der Finanzverwaltung sein, ist aber wirtschaftlich gesehen Unfug (mal auf die zwei Artikel geklickt - ogottogottogott!)
  • Die Literaturauswahl finde ich zu einseitig. Drei Lehrbücher und ansonsten nur die Herren Tipke und Kruse. Lässt sich da nicht mehr finden? Und Seitenangaben wären evtl. nicht verkehrt.

Insgesamt steckt viel Arbeit in dem Artikel, er ist aber noch nicht ganz rund, daher vorerst Abwartend von SiechFred 14:57, 28. Nov. 2010 (CET) PS: EN 11 geht gar nicht. Wenn man ein Urteil zitiert, sollte wenigstens das Datum dazu Ok Datum lt. SIS-Datenbank nachrecherchiert und eingefügt. Jensen 15:32, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Danke für die vielen nützlichen Hinweise, ich werde mich gleich ans Werk machen und den Artikel erneut überarbeiten. Ich habe hier eine Frage: Zweimal wurde WP:KTF angesprochen... wie ist es nun richtig? Ich habe versucht alle wichtigen Streitstände darzulegen und eben nicht Stellung zu beziehen. Schwierig, Schwierig! Streitstände ja oder nein? Jensen 15:16, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Streitstände auf alle Fälle (am besten aber mit Einzelnachweis, wer wann die Meinung zuerst vertreten hat). Allerdings dürfen wir den Streit nicht entscheiden mit Formulierungen wie "Dabei wird verkannt". --UHT 15:19, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
All right. Vielen Dank. Da ist dann ein wenig Meinung in den Artikel gerutscht... Jensen 15:26, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Frage zur Literatur: Ich habe diese im Literaturverzeichnis ohne Seitenanzahl angegeben. Die Seitenangaben finden sich bei mir in den EN. Ist das zutreffend oder soll ich die Seitenangaben im gesamten also S.200-220 als Beispiel auch bei der LIT mit angeben? Jensen 15:54, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Abwartend Fachlich habe ich nichts auszusetzen (arbeite selbst in der Steuerberatung), allerdings scheint mir der Stil - wie oben schon angeklungen - eher wie ein Fachaufsatz daherzukommen. Somit allemal fachlich super, aber kein Enzyklopädie-Artikel. Wenn sich daran etwas ändert, gerne lesenswert, falls nicht, dann eher keine Auszeichnung. Ich empfehle an dieser Stelle den Abbruch und neuen Versuch um die Jahreswende, da ich nicht denke, dass der Stil in kürzester Zeit einheitlich geändert werden kann. Ich wiederhole mich aber gerne: fachlich einer der besten Steuerartikel auf de.wp mad_melone 22:17, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
zur frage des "Schmiergeldparagraphen" nach kurzem querlesen und datenbankcheck so viel: so weit ich das ad hoc überblicke ist tipke in der tat das beste, das sich auftreiben lässt. ich hab natürlich ne these, wie es zu der begriffsbildung kam, aber dazu konsultiere ich die woche erstmal das magazin. die zugehörigen numerus currens dürften nicht so rumliegen. resultate, so etwas belastbares auffindbar sein sollte, landen mit beleg im artikel und vermerk hier. an dieser historischen frage solls ggf. nicht scheitern ;), gruß --Jan eissfeldt 02:12, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten
  • Keine Auszeichnung: Der Text ist sprachlich schon untauglich für jede Auszeichnung. Die Quellenauswahl ist auch nicht so toll. Urteile sind Prímärquellen und bzgl. der getroffenen Feststellungen eben regelmäßig kein gesichertes Wissen der Menschheit, sondern in der Fachwissenschaft (hier Rechts- und Finanzwissenschaft) und den Fachbehörden teils heftig umstritten. Bitte Sekundärquellen für alles außer dem Wortlaut bestimmter Urteile nehmen. syrcro 12:03, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ich gebe Benutzer:Syrcro auf sich mit den Feedbackregeln auseinander zu setzen und sich zum Thema Anwendungserlasse und Nichtanwendungserlasse zu informieren. Deine Quellangaben für alles was BFH Urteil ist...
  • Grüne Reihe (Lammerding)
  • Blaue Reihe (Melchior) und
  • Wolfs Steuerleitfäden... (finden sich im Literaturverzeichnis)

um nicht immer wieder die Rz. XY des Lehrbuchs zu zitieren wurde das zugrunde liegende Urteil zitiert, was für mich als Quellenlaie auch zutreffender war, da im entsprechenden Urteil der BFH (bzw. in einem Fall das Niedersächsische FG) diese Standpunkte vertreten hat. Ich wüßte nicht, warum allein durch die Übernahme der Gerichtsurteile in die Lehrbücher und Kommentare, insbes. Tipke/Kruse, gesichertes Wissen der Menschheit geschaffen wird. IMHO entsteht nicht durch die AO-Kommentare "gesichertes Wissen der Menschheit" sondern eher noch durch die Rechtssetzung des Gerichts... wenn überhaupt. Auch der obersten Bundesgerichte und das BVerfG verwerfen in regelmäßigen Abständen die zuvor vertretenen Meinungen.

Ich finde dein polterndes Feeback trägt nicht besonders zu meiner Erhellung bei, da du überwiegend die obigen Meinungen wiedergibst statt einen eigenen Standpunkt zu formulieren. Ich nehme daher meinen Antrag auf Auszeichnung zurück und werde meine Fachaufsätze zukünftig bei GRIN einstellen und damit lieber noch ein paar Cent verdienen. BTW... wie ein anderer mal schrieb..."Fachhochschüler und Bibliografieren/Recherchieren... da kann ich ein Lied davon singen...!". Für meine FH reichts, für Wikipedia nicht!

Ob es sinnvoll ist die Quellen aus den Rz. der Lehrbücher und Kommentare in die EN zu nehmen, wage ich zu bezweifeln, da der nächste Einwand wäre, dass ich nur drei Lehrbücher (s.o.) und zwei oder drei Kommentare (Tipke/Kruse, Kommentar von Tipke zur RAO, Schwarz und noch irgendeiner) nebst einem Zeitschriftenartikel aus der steuerlichen BP genutzt habe. Ich verstehe den Wunsch nach mehr Quellen... aber soviel mehr ist da nicht... jedenfalls nichts, was fachlich den Anforderungen des Artikels und seiner Streitstände widerspiegeln würde. Ich möchte anmerken, dass ich auf eine umfangreiche Steuerfachbibiliothek zurückgegriffen habe und dass ich das Thema wesens- und kernmäßig habe abgebildet. Jensen 14:43, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten

ich bin nicht vom Fach und habe anfänglich wenig verstanden.Wenn man den Artikel aber sorgfältig liest, fällt die klare Struktur auf. Gibt es überhaupt eine alltagssprachliche Möglichkeit, Steuerrecht verständlich und gleichzeitig fachlich ausreichend darzustellen ? Wenn nicht dann ist die Kritik etwas zu hart. Fachlich kann ich nichts sagen, deswegen kein Votum. Aber informativ ist der Artikel schon.--131.220.74.16 14:57, 30. Nov. 2010 (CET)Beantworten
keine Auszeichnung Fachlich mag der Artikel korrekt sein, das OMA-Prinzip wurde aber m.E. nicht ausreichend beachtet. Ohne Allgemeinverständlichkeit ist es für eine Auszeichnung zu früh. Denn die Auszeichnung gibt es eben für fachliche Richtigkeit und gute Sprache/Verständlichkeit. „Behördendeutsch“ ist leider das Gegenteil von gut verständlich (was dem Autor nur bedingt anzulasten ist. Über die Wortwahl hinaus gibt es auch noch diverse grammatikalische Fehler. Zitat: In den Fällen eines materiell-rechtlich bestandskräftigen Steuerbescheides kann dieser nur geändert werden soweit die §§ 172 ff. AO dies für zulässig erklären. Regelmäßig soll ein bestandskräftigen Steuerbescheids über § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO (rückwirkendes Ereignis) geändert werden. Aaah, ja.
Da meine Ansicht offenbar auch von verschiedenen Vorrednern geteilt wird, würde ich dem Autor empfehlen, die Kandidatur für den Moment abzubrechen und nach einer sprachlichen Überarbeitung ggf. neu zu starten.--Vertigo Man-iac 15:15, 30. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Lesenswert Ich verstehe nicht, warum die Sprache so ein gewichtiger Kontra-Grund ist. Sicher, für Exzellent müsste einiges gefeilt werden (wenn auch manchmal die Übersetzung von Behördendeutsch ins allgemein Verständliche der Quadratur des Kreise gleich käme), aber Lesenswerte dürfen laut obigem Kasten "aufgrund tolerierter Fachsprache im Einzelnen für Laien unverständlich sein". Und ich habe zumindest die Grundzüge verstanden, obwohl ich mit der AO nie zu tun habe und auch nicht werde. --NCC1291 17:08, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Der Artikel wurde in der Kandidaturdiskussion für (noch nicht) auszeichnungswürdig befunden.
Archiviert von WP:KALP: --Tolecro 09:00, 8. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Sollte noch einmal erwogen werden, den Artikel in die Kandidatur für lesenswert aufzunehmen, werde ich mir erlauben, ihn einer gründlichen fachlichen und sprachlichen Überarbeitung zu unterziehen. Este 10:39, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Versuch einer Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Beleidigung werden umgehend gelöscht. Este 10:15, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Plonk! Jensen 10:16, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Es besteht keine Einigung über das Entfernen der EN siehe Portal:Recht/FAQ. Weitere Maßnahmen sind entbehrlich. Die EN werden von mir geschützt bis darüber Einigung erzielt wurde. Basta! Jensen 10:20, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Du wirst gar nichts. Deine Mitarbeit im Verfahrensrecht ist mangels Kenntnis der Rechtsmaterie nicht erwünscht. Eine "fachliche" Überarbeitung. Gut versuchs. Nimm dir eine Kopie auf Este/Empfängerbenennung und versuche den Artikel zu überarbeiten. Ich werde die Entwicklung beobachten und gern kritisch begleiten. Einzelmaßnahmen von dir, die nicht mit dem Portal:Recht abgestimmt sind und über die kein Konsenz besteht, werden nicht akzeptiert. Jensen 21:27, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Guten Morgen Siechfred!

Wäre es möglich diesen Artikel für einige Tage vollzusperren. Dieser "Benutzer" löscht ohne Ankündigung Quellennachweise (zuletzt glaub ich 18 EN) ohne das Konsenz hierüber besteht. Dabei geht es im speziellen auch um ein Problem, dass derzeit hier diskutiert wird und über das in WP noch keine Einigung besteht. Danke und guten Wochenstart. Jensen 07:48, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Moin Jensen. Du hast die Änderungen ja zurückgesetzt und Benutzer:Este angesprochen, seitdem ist Ruhe. Bitte beobachte den Artikel und melde ihn ggf. auf WP:VM, sobald sich da was neues anbahnt. Ich möchte ungern administrativ eingreifen, da ich im Rahmen der KALP im weitesten Sinne inhaltlich involviert bin. Gruß, SiechFred 08:42, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Meine Änderungen sind erstrecken sich keineswegs nur auf Fußnoten - sie betreffen in erster Linie den sprachlichen Ausdruck und die Verständlichkeit des Artikels und es ist für jedemann ersichtlich, dass sie begründet sind. Solltest eine Sperrung in Erwägung gezogen werden, bitte ich um Einleitung eines Vermittlungsverfahrens. Este 10:08, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Njet. Ich freue mich zwar, dass du ein Vermittlungsverfahren vorschlägst. Leider kommt das m.M.n. ein wenig zu spät. Seit dem Sommer "beoachtest" du mich. Ich hab dir mehrmals Angebote unterbreitet gemeinsam die Artikel zu verbessern, aber du hast diese immer abschlägig behandelt. Das ist eine Sache. In einen Artikel einzugreifen, in dem du keinerlei Artikelarbeit geleistet hast, und ohne Ankündigung oder Erläuterung EN zu löschen ist eine andere Sache, den Artikel sprachlich überarbeiten zu wollen eine andere. Jedoch solltest du versuchen mehr Respekt vor der Arbeit anderer zu haben und wie du sicherlich verfolgt hast bin ich weiterhin rührig. Du kannst auch nichts vermitteln worüber es keinen Konsenz gibt. Du hast mit deinen Verhalten und deinen Angriffen auf meine Artikelarbeit unser beider Stresslevel ein bissl nach oben getrieben. Damit muss jetzt Schluss sein.

Wenn du der Meinung bist die Oma versteht Kodifikation nicht, darum ist eine Verlinkung vorhanden.

  1. Kodifikation entspricht nicht einer Regelung (schau dir das nochmal genauer an)
  2. Nicht alles steht im Gesetz (sondern wurde im Zuge der Rechtsfortbildung vom BFH entwickelt - das hatten wir schonmal an anderer Stelle: Stichwort: Auslegung im Recht)
  3. dein Sozialverhalten lässt zu wünschen übrig. Du willst nicht mehr als Troll bezeichnet werden. Dann lass mich arbeiten. Mach deine merkwürdigen Flugverkehrsteuerartikel und deine Übersichten und weiß der Geier, aber halte dich vom Verfahrensrecht fern. Leider fehlt dir m.M.n. dafür der fachliche Sachverstand (Stichwort: VdN materiell oder formell)
  4. Lege dir ein paar gute Lehrbücher zu: Ich empfehle die gelbe Reihe (NWB Herne), blaue Reihe (Schäffer-Poeschel) oder Grüne Reihe (Achim Verlag?). Versuche die Unterschiede zwischen diesen Lehrbüchern und Kommentaren zu ergründen. Versuche § 160 AO in Tipke/Kruse oder Schwarz zu lesen und dann in der blauen oder grünen Reihe.
  5. EN gehören in Rechtsartikel. Nach den Relevanzkriegen kamen die Referenzkriege. Ich habe beide überlebt und bin immer noch hier. Es gibt verschiedene Gründe warum EN in die Rechtsartikel gehören:
  1. es gilt für fachliche Artikel einfach folgendes: Zitierwahrheit
  2. weil Gesetze ausgelegt werden können / müssen und dies in letzter Linie Aufgabe der Gerichte und nicht der Fachbehörden ist
  3. weil Gesetzestexte im Wege der Codierung entstehen um dann abstrakt-generell wirken zu können (Hinweis auf Rechtsnorm). Codierung ist eine Sache, Decodierung eine andere... wo wir wieder bei 2.) wären- nicht nur Behörden haben Probleme StG auszulegen, die Vielzahl der Klagen spricht eine deutliche Sprache. Wenn Rechtsstreitigkeiten zwischen StB und FinVerw. bestehen, willst du mir ernsthaft erklären die von dir vielzitierte Oma versteht den einfachen Gesetzestext?
  4. gerade im StR sind Streitstände in der Regel letztinstanzlich vom BFH zu entscheiden. In Urteilen finden sich die wesentlichen Züge der Streitstände- zudem sind die Urteile auch zitiert worden von den angegebenen Lehrbüchern.
Ich gebe dir Gelegenheit die Einzelnachweise einmal nachzuprüfen. Hast du SIS, HAUFE oder JURIS? Dann los. Recherchiere ein wenig. Wenn Tipke/Kruse sich in der Nähe befinden, sieh dort nach. Versuch nachzuvollziehen, was ich dort belegt habe. Arbeite dich dabei ein wenig in das Thema ein. Versuche fachliche Mängel *lach* aufzudecken.

Resümee: Nicht jede Oma wird den Artikel verstehen, da magst du Recht haben. Dies ist in der Diskussion angeklungen. Deinen Sarkasmus brauchen wir da nicht. (Stichwort: "schön farbig"... beachte dabei: deine Datei zur Entwicklung der USt - auch schön farbig)- versuche einmal nachzuvollziehen was dir die Grafiken sagen. Was werden die Grafiken deiner Oma sagen? Wird sie ein größeres Verständnis haben? Wie einfach/schwer ist es eigentlich einen Fachartikel zu bebildern? Noch dazu einen so speziellen. Ich mag hierzu keine Antworten von dir haben. Du musst das für dich erkennen und du musst dir klar machen, dass ein WP:Edit-War uns beiden nix nützt. Ich sitze wie eine Glucke auf dem Artikel. Ich arbeite weiterhin an diesem Artikel. Du wirst mir vorhalten ich habe das Wiki-Prinzip nicht verstanden! Zu Recht! Du kannst dich an der Diskussion Portal:Recht/FAQ beteiligen Benutzer:UHT hat die Probleme mit den Urteilen und WP:KTF auf den Plan gerufen. Da kannst du ansetzen und dich fundiert äußern. Dann kannst du dich mit allen EN auseinandersetzen. Aber bis dahin bleiben die alle DRIN.

Ich wünsche ein besonneres Handeln.

Jensen 21:58, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Es sind nicht deine Artikel, und darum kann jeder ändern so oft er will. Und Konsens schreibt man mit "s" am Schluss - soviel zu deiner Qualifiaktion. Este 09:33, 4. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Lieber Este, das ist ein ganz schwaches Argument und riecht ganz stark nach WP:Edit-War. Pfui! Aber, mit Verlaub, lieber Jensen, die Fassung von Este ist sprachlich einfach besser. Deine Formulierungen sind voll von Beamten- und Juristendeutsch und daher manchmal kaum verständlich. Auch Dir mache ich deshalb den Vorwurf, Edit-War zu betreiben.
Inhaltlich kann ich wenig beitragen, deshalb wäre es toll, wenn Ihr beide konstruktiv zusammen arbeiten könntet statt hier zig Fassungen zu produzieren, nur um die "eigene" Fassung durchzusetzen. Die gibt es ohnehin nicht - an der Stelle hat Este dann doch recht. --Vertigo Man-iac 09:42, 4. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Mein Gott... ist das alles was du beitragen kannst? Prima! Es geht hier nicht um die sprachliche Glätte sondern den Schutz von 18 EN vor Este. Mithin bin ich es leid von einem Cyber-Stalker verfolgt zu werden. Vertigo Man-iac mach dir bitte ein Bild von meinen Edits und dann was danach passiert. Es kommt Este. Er entfernt wahllos irgendwelche EN, weil er meint "das steht alles im Gesetz" bisweilen wird mir Arbeit für einen Verlag nachgesagt, was ihm gerade so einfällt. Seit Sommer geht das so: Auskunftsersuchen 1300 Zeichen entfernt, etc. Es geht hier nicht um irgendwelche inhaltliche Beiträge, die sind ohne Zweifel nicht zu beanstanden, da ich eine gute Fachbibiliothek verwende und vieles auch durch EN belege. Leider bin ich es leid mir ein halbes Jahr lang jedes Nacheditieren Gefallen zu lassen, keinerlei kompetente Anmerkungen hierzu bekomme. Bissl Grammatik-Schwäche? Scheiß der Hund drauf!. Zu meiner kurzen griffweisen Anmerkung hat er keine Erläuterungen verlautbaren lassen. Und beim besten Willen... ich werde hier nicht darüber diskutieren wer qualifizierter ist. Soweit ich Este einige Male vorsichtig befragt habe, warum dieses oder jenes falsch ist und er es dennoch im Artikel lässt oder auf die Richtigkeit beharrt kam stets die Antwort: "Ich bin hier nicht für alles verantwortlich!". Das ist richtig. Ihm ist insoweit zuzustimmen. Aber er fühlt sich für mich verantwortlich und behindert nunmehr fast ein halbes Jahr meine Artikelarbeit. Es ist Zeit dem ein Ende zu bereiten. Jensen 21:18, 4. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Auf deine Artikel kann Wikipedia ganz sicher verzichten. Este 23:33, 4. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Damit ist wohl alles klar. Ich verbiete dir die Arbeit an diesem Artikel. Ich habe dir zum dritten und letzten Mal ein Angebot unterbreitet mit mir vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Leider scheint dies für dich nicht in Betracht zu kommen. Ich habe dich auf deiner Benutzerdiskussionsseite und bei WP:VA versucht mir ein wenig Respekt entgegen zu bringen! Jensen 23:43, 4. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Du hast mir nix zu verbieten - ist dir das noch immer nicht klar?Este 09:29, 5. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Und Du hast nicht die Arbeit anderer Leute für verzichtbar zu erklären, verstanden? Marcus 11:26, 5. Jan. 2011 (CET)Beantworten

kurze Einlassung zu den letzten Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Hier die griffweisen Erläuterungen, die ein Zurücksetzen auf die letzte Artikeldiskussion erforderlich machen werden:

  1. das Lemma ist falsch. Der Artikel lautet: Empfängerbenennung erklärt aber im ersten Absatz das Benennungsverlangen, das Verhältnis von Verfahren zum Akt der Behörde wird weder deutlich gemacht noch erklärt
  2. Schachtelsätze sind unschön, deine Oma wird am Ende nach den fünf Kommas nicht mehr wissen, wie der Satz losgeht
  3. Streitstände wurden entfernt - theoretische Frage ob VA oder nicht (referenziert durch Zitat von Tipke)
  4. Systematische Stellung erläutert nicht, wo die Norm steht, dass heißt wie sie systematisch einzuordnen ist, wie sie sich innerhalb des Gesetzes oder der Stellung im Gesamtrechtsgefüge einpasst - insofern ist die Überschrift nunmehr zusammenhangs- und bedeutungslos geworden
  5. ohne Angabe von Gründen wurden acht EN gelöscht (Oma-tauglich ist ein Prinzip, Einzelnachweise ein anderes)
  6. Grafiken für die Oma - die darlegen, wie das Verfahren genau wirkt - wurden entfernt
  7. Bei Anhaltspunkten für straf- oder bußgeldbewehrte Bestechungshandlungen ist die Benennung des Empfängers stets zu verlangen. ist eine Behauptung, da nicht referenziert
  8. Bei Anhaltspunkten für straf- oder bußgeldbewehrte Bestechungshandlungen ist die Benennung des Empfängers stets zu verlangen. ist eine Regelung der Exekutive (des BMF) und ist zu erwähnen, da materiell-rechtliche Regelung durch eine Exekutivbehörde
  9. man darf das Enumerationsprinzip erwähnen und es verlinken: Oma-tauglich heißt nicht auf jegliche juristische Fachbegriffe zu verzichten, insbes. dann nicht, wenn das Enumerationsprinzip eines der tragenden gesetzlichen Zuordnungsprinzipien ist.


Jensen 21:38, 17. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 00:20, 21. Jan. 2016 (CET)Beantworten