Diskussion:Föderalismus in Deutschland

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Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Man sollte mal überdenken, ob der Artikel nicht gründlich überarbeitet werden sollte. Der ursprünglich hierher verpflanzte Text ist ja bereits sehr negativ - die Vorzüge des Föderalismus werden knapp abgehandelt, dann aber wird erschöpfend auf die Nachteile eingegangen - die ja ohne Zweifel bestehen. So aber entsteht m.E. eine Schieflage. Beispiel: bei den Nachteilen wird praktisch niergends darauf eingegangen, dass sich das Machtgleichgewicht im Laufe der Jahre zwar zu Gunsten des Bundesrates verschoben hat - dies aber ist ein Bundesorgan, während die Länder selbst relativ machtlos dastehen. Dies entspricht zwar durchaus der unitarischen Ausrichtung des GG (wenn auch nicht in dieser Form), wird im Artikel aber nicht beleuchtet. Auch andere Felder lassen sich ausführen: es erscheint ja fast so, als sei der Föderalismus ohne Tradition und nur ein Hemmschuh - was ja falsch ist. Auch wurde in der BRD nie ein interstaatlicher Föderalismus betrieben, wie etwa in den USA. Ich beschäftige mich seit langem mit dem Thema, habe momentan aber zu wenig Zeit. Dennoch sollte eine gründliche Revision des Artikels in Angriff genommen werden - und dann auch mal genauer auf die Entwicklungsphasen des Föderalismus in der BRD (besonders nach der Reform 1969) eingegangen werden. Wer würde mitmachen? --Gruß Benowar 16:11, 15. Dez 2004 (CET)

So, ich habe ein bisserl was korrigiert (manches war schlicht falsch). Außerdem bin ich etwas auch die Charakteristika des deutschen Föderalismus eingegangen. Hoffe, es stößt noch jemand dazu :) --Gruß Benowar 23:01, 16. Dez 2004 (CET)

Ich muss sagen, hier muss einiges getan werden. Viele infos sind schlichtweg falsch, stehen in einem falschen Zusammenhang oder werden vollkommen falsch dargestellt!

Darum ja die Überarbeitung... --Benowar 13:10, 13. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Einige der Weblinks sind veraltet und nicht mehr vorhanden. So z.B. Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland: Der Föderalismus. Leider bin ich zu neu bei Wikipedia um zu wissen, wie ich das korrekt verbessern soll. --Unl3a5h3r 19:40, 4. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Danke für den Hinweis. Habe einen Link aus dem Archiv geholt. Die PDF geht nun wieder. --Benatrevqre …?! 18:36, 27. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 18:36, 27. Mai 2011 (CEST)

Angeblicher Doppeleintrag[Quelltext bearbeiten]

Ich hab den Hinweis auf einen evtl. Doppeleintrag entfernt, da ich im Artikel "Bundesstaatlichkeit" nix davon finden konnte. --Philipp°° 19:33, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich habe mal bei Zellreder nachgefragt, da er damals den Doppelantrag beanstandet hatte und anschließend die Diskussion nach hier verschoben: --Flominator 17:04, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Hallo Zellreder, du hattest diese beiden Artikel als Doppeleintrag markiert. Nun hat jemand den Eintrag bei Föderalismus in Deutschland wieder entfernt (siehe hier). Hälst du die beiden noch immer für Doppeleinträge? --Flominator 14:31, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Der Artikel Föderalismus in Deutschland ist der bessere der beiden. Er bezieht sich stärker auf Deutschland. Bundesstaatlichkeit ist noch nicht so toll. Beide Artikel überschneiden sich nach wie vor. Vielleicht könnte man den Artikel Bundesstaatlichkeit stärker verallgemeinern (Dtschl., USA, Österreich etc.) und spezielle Infos zu Deutschland in Föderalismus in Deutschland abhandeln. --Zellreder 14:41, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich denke, dass der Fehler aber beim Thema Bundesstaatlichkeit liegt und der Artikel nicht sehr allgemein gehalten ist, sondern sich sehr konkret auf einzelne Aspekte in D. bezieht (Das fängt schon bei der Gliederung an; erst "Allgemeine Definition" und dann die Prinzipine nach 1949 konkret bezogen auf D.)

Mein Vorschlag: Hier den Verweis auf den Doppeleintrag entfernen und den Artikel hier ausbauen, da er das Zeug zu einem exzellenten Artikel hat! --Philipp°° 19:33, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich würde aber trotzdem den Verweis drinlassen, bis die Sache mit dem anderen Artikel geklärt ist! --Flominator 18:07, 16. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich habe gerade den Artikel Föderalismus gefunden, der wesentlich eher ein Doppeleintrag zu Bundesstaatlichkeit ist, als dieser Artikel! --Flominator 17:10, 25. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Review und gelöschte Absätze[Quelltext bearbeiten]

Für ein Review muss man einen Artikel auch auf die jeweilige Unterseite (Wikipedia:Review/Geschichte, Politik, Wirtschaft, Recht) stellen, wo die Diskussion hauptsächlich stattfindet. Der gelöschte Absatz (Dem Bund wurden nach 1949 immer mehr Kompetenzen übertragen, wofür im Gegenzug ...) war zwar noch nicht gut, allerdings waren Informationen drinne, die wieder im Artikel auftauchen sollten.--G 22:34, 25. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Stimmt, das wollte ich aber im Abschnitt Kooperativföderalismus nachholen. Allerdings hab ich aufgrund Klausurdruck weniger Zeit als eigentlich geplant... --Philipp°° 19:20, 27. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Wenn es wieder kommt kein Problem, nur damit es nicht einfach verschwindet. Du könntest ja mal eine Kurzfassung reinstellen oder als Grundlage für den Geschichtsteil nehmen.--G 16:47, 29. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Ich hab es erst mal wieder reingestellt, damit es nicht verschwindet Philipp°° 22:10, 31. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Review, 25.5.-28.6.2005[Quelltext bearbeiten]

Wurde auf der Hauptseite eingetragen--G 22:30, 25. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel ist ja noch völlig unvollständig und teilweise grob ungenau. -- Alkibiades 15:00, 10. Jun 2005 (CEST)
Das Gute an dem Artikel ist aber das er schön konkret und zusammenfassend geschrieben ist. Das war ne richtige Erleichterung versch. Aspekte vom Föderalismus nachzulesen nachdem ich 80% von dem föderalismus-heft von der bundeszentrale für polit. Bildung gelesen hab^^ Der Artikel muss noch ausgebaut werden aber ist bis jetzt gut als Zusammenfassung zu lesen(hab nicht den ganzen art. gelesen). --GewinnWarnung 00:58, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

M.E. müßte dem Ganzen im Anfangskapitel ein Satz wie: "Der Föderalismus Deutschlands geht auf die zwangsweise Einigung zuvor unabhängiger westgermanischer "Stämme" (Sachsen, Bayern, Schwaben, Franken u.a.) durch die Einigung aller Franken und Wiedererrichtung eines Römischen Reiches mit Schwerpunkt nördlich der Alpen durch Karl den Großen zurück. Es umfasste zunächst auch die romanischen Gebiete Frankreichs (vgl. Straßburger Eide) und Nordspaniens und -Italiens. Die germanischen Stämme im Ostteil des Reiches unterschieden sich in Sprache, ethnischer Eigenart und Kultur nur teilweise und in teilweiser Distanz zu anderen germanischen Völkern (Dänen, Goten, Wandalen). Im Laufe der Jahrhunderte erwuchs daraus ein kultureller Zusammenschluss deutscher Volksstämme in einem Staat.--Michaoje (Diskussion) 21:03, 9. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Reformbedarf[Quelltext bearbeiten]

Wenn hier sogenannte "Wirtschaftsexperten" (die üblichen INSM-"Botschafter") und "fast alle Politiker" als Zeugen dafür genannt werden, daß der Föderalismus angeblich eine der Hauptursachen der ökonomischen Probleme in Deutschland sei (meine Güte, was für eine verwegene Behauptung; ich dachte, die Lohnnebenkosten und der übertriebene Sozialstaat seien schuld?), dann sollte schon darauf hingewiesen werden, daß diese Behauptung aus der (inzwischen sehr großen) Ecke der neoliberalen "Reformer" kommt, und auch die von diesen Leuten angestrebte "Föderalismusreform" mehr mit "Durchregieren" gegen Art. 20 GG zu tun hat. Neoliberalismus und Zentralismus sind schließlich nur zwei, die ökonomische und die politische, Sichtweisen derselben totalitären, präfaschistischen Ideologie. Die Eliten und der Herrscher wissen schon, was für das dumme Volk gut ist, jaja.

Vielleicht könnte man zur Herstellung des NPOV, der in diesem Absatz DEFINITIV nicht gegeben ist, zum Ausgleich eine Gegenmeinung niederschreiben.

Der Föderalismus ist in der derzeitige Form ein Hindernis für Reformen jeder Art, mit denen man andere Probleme beseitigen könnte, (nicht nur "neoliberale" Reformen) und eine Reform des Föderalismus bedingt nicht notwendigerweise eine Zentralisierung, wenn die Bundesstaaten im Gegenzug Kompetenzen erhalten. Die Gegenmeinung kannst du gerne niederschreiben, einen Verstoß gegen Artikel 20 halte ich aber für sehr, sehr weit hergeholt, wenn diese Meinung in den Artikel soll hätte ich dafür gern eine Quelle. Damit, deinen letzten Satz in den Artikel einzubauen brauchst du nicht beginnen, auch kommunistische Propaganda ist kein NPOV.--G 21:23, 21. Sep 2005 (CEST)

Der angedeuteten Fundamentalkritik am Föderalismus kann ich mich nicht anschließen. Oft wird der Föderalismus allerdings zum parteipolitischen (!!!) Taktieren mittels Bundesrat missbraucht, statt auf landestypische Eigenarten und Bürgernähe zu fokussieren. M.E. sind manche Protagonisten des deutschen Einheitsstaates (she. Kritiker der "Kleinstaaterei") doch allzusehr von hergebrachten preussischen Hegemonieideen beseelt. Ein echter Föderalismus gibt, wie oben schon angemerkt, den Teilstaaten allerdings auch Freiheiten und Kompetenzen, die sie verantwortlich wahrzunehmen haben (z.B. souveräne Hochschul-und Bildungspolitik ohne Bundesfinanzierung).--Michaoje (Diskussion) 21:15, 9. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Mein Bildungsstand in Sachen Politikwissenschaften ist eigentlich gleich 0, daher die kurze nachfragen. Im Absatz "Exekutivföderalismus" steht In anderen Zweikammersystemen, wie beispielsweise den USA. In Zweikammersystem steht jedoch Der deutsche Bundesrat der Kaiserzeit und der Bundesrepublik Deutschland war bzw. ist keine parlamentarische Kammer, weil dieser aus weisungsgebundenen Regierungsvertretern besteht.. Das passt nicht so ganz zusammen. --christian g [aka guenny] (+) 04:14, 19. Okt 2005 (CEST)

Stimmt, das war unsauber.--G 16:50, 21. Okt 2005 (CEST)

Österreich als Teil von Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Bin aus Ö und hab den Teil über Ö als Teil von Deutschland gelöscht. Das war faktisch unpräzis und unter diesem Lemma nicht relevant. Grüsse --Uwaga budowa 04:32, 3. Mär. 2007 (CET) Nicht relevant? Schließlich waren habsburgische Kaiser (nicht Österreich???) jahrhundertelang deutsche Staatsoberhäupter und die Abtrennung Österreichs kam vorrangig durch ausländische Einflüsse zustande (Napoleon, alliierte Politik nach dem Ersten Weltkrieg). Nur während der Revolution von 1848-49 zeigten sich die Partikularinterssen der österreichischen Monarchie mit ihren ausserdeutschen Besitzungen ebenso wie der österreichisch-preussische Dualismus als hinderlich für eine Einheit mit den "übrigen Deutschen". Zu einer erschöpfenden Darstellung des deutschen Föderalismus gehört also auch Österreich.--Michaoje (Diskussion) 21:18, 9. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Bildungsförderalismus[Quelltext bearbeiten]

Ich arbeite zur zeit einem Buch über das Bildungssystem in Deutschland. Auch hier ist in jeder 2ten zeile vom Förderalismus die Rede. Dieser Abschnitt fehlt komplett. Der deutsche Bildungsförderalismus sollte doch wohl wenigstens erwähnt werden.

Dann erklär erstmal, was darunter zu verstehen ist. Rotlink raus. --Orangerider …?!

In der Tat: Jedes Bundesland kompetiert im Hochschul- und Bildungsbereich mit souveränen Einzelstaaten wie den Niederlanden, Frankreich, Australien, Singapur. Nur sehen das wohl manche Landesministerien, die lieber auf (parteipolitisch gesteuerte) Bundesgelder schielen, nicht ganz. Ob das gut oder schlecht ist, will ich garnicht beurteilen. Aber hierin liegt wohl der Goldschatz des Föderalismus, die Gedankenfreiheit der Wissenschaft und Gesellschaft.--Michaoje (Diskussion) 22:59, 9. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Er meint wohl die Tatsache, dass der Bildungsbereich in die Hoheit der Länder fällt und es somit 16 verschiedene mehr oder weniger ähnliche/unähnliche Bildungssysteme gibt mit Folgen, z. B. beim Umzug einer Familie in ein anderes Land (Bundesland). Harry8 00:55, 8. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Es wäre auch interessant, die Kosten der 17 Ministerien in Deutschland zu erwähnen. Wenn ein kleiner Ministerialrat schon fast soviel wie zwei Lehrer oder zwei W2-Professoren bekommt, ließe sich das Geld eventuell sinnvoller einsetzten.--92.193.25.152 21:22, 28. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Protest! Ein Lehrer verfügt nicht über das Gehalt eines W2-Professors. Harry8 21:46, 28. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Föderalisierter Einheitsstaat[Quelltext bearbeiten]

Schachtschneider bezeichnet Deutschland als "föderalisierten Einheitsstaat", Google zufolge scheint er da aber auch so ziemlich der einzige zu sein. Was ist davon zu halten? --18:36, 3. Jun. 2008 (CEST) Mit Preussen als Eigner von Dreiviertel des deutschen Landes war der Einheitsstaat fast schon erreicht. Dem haben die Alliierten und manche heimattreue Abtrünnige (vgl. Adenauer) dann aber nach den Zweiten Weltkrieg vorgebaut.--Michaoje (Diskussion) 23:04, 9. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Gibt es Informationen über den von Hugo Preuß in seinem Verfassungsentwurf stipulierten reformierten Föderalismus (kompetenzenmäßig und territorial)?--Hammermatz 21:07, 6. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Eigenstaatlichkeit BVerfG[Quelltext bearbeiten]

"Trotzdem wurde den Ländern schon früh vom Bundesverfassungsgericht die Staatsqualität attestiert, so dass diese neben dem Grundgesetz über eine eigene Landesverfassung verfügen." Gibt es einen Link zur Entscheidung? Danke im Voraus. Grüße --Excolis (Diskussion) 19:36, 5. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Erlass der Landesgesetze[Quelltext bearbeiten]

Hallo Benatrevqre, ich finde es nicht richtig, dass Du gestern meinen Edit, dass «die Länder weiterhin selbständig durch ihre Landesparlamente (Landtage) Gesetze erlassen» können, zu «Weiterhin können auch die Länder Gesetze erlassen, welche keiner Zustimmung von Bundesrat oder Bundestag bedürfen» rückgängig gemacht hast. Landesgesetze müssen ja per definitionem nicht vom Bundesparlament abgesegnet werden. Finde die jetzige Formulierung ganz unglücklich gewählt und geradezu irreführend oder jedenfalls verunklärend. Gruss, --Freigut (Diskussion) 11:12, 25. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Hallo Freigut, die derzeitige Fassung des Satzes lautet: Daneben können die Länder weiterhin selbständig Gesetze erlassen, die keiner Zustimmung von Bundesrat oder Bundestag bedürfen.
Der Satz sagt also lediglich aus, dass jene Gesetze, die die Länder erlassen, nicht die Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes brauchen. Ich sehe diese Klarstellung insoweit als sinnvoll an, als damit das vorangehende Wort "selbständig" etwas genau umfasst werden kann und verdeutlicht wird, wo diese Selbstständigkeit der Landesgesetzgebung ihre Grenzen findet. Gruß Benatrevqre …?! 12:07, 25. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Ich verstehe, was Du meinst. Aber ich finde, es tönt (bundesdeutsch: klingt) ziemlich schräg, von «Landesgesetzen, die keiner Zustimmung von Bundesrat und Bundestag bedürfen», zu sprechen. Das tönt so etwa wie «Schimmel, die nicht braun sind». Warum hat Dir meine Formulierung nicht gefallen? --Freigut (Diskussion) 12:48, 25. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Es steht m.E. bereits anderswo ausführlich im Artikel, dass die Landesparlamente für die Landesgesetzgebung zuständig sind, weshalb ich die Information hier überflüssig fand. Benatrevqre …?! 13:30, 25. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Finde diese Aussage zwar nicht… Aber das wollte ich mit dem Edit auch nicht ausdrücken. Mich stört die Verquickung von «Landesgesetz» und «Bundesrat/Bundestag», das ist einfach – entschuldige bitte – widersinnig. --Freigut (Diskussion) 13:40, 25. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Besser: Es ist missverständlich. Was haben denn der Bundestag und der Bundesrat jemals mit Landesgestzen zu tun gehabt? MfG Harry8 13:55, 25. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Das Thema "Bundesgesetze und Ländergesetze" lässt sich nicht in einen einzigen Satz fassen. Heute gilt in Deutschland folgendes: Die Zuständigkeit für die Gesetzgebung liegt bei den Ländern, soweit das Grundgesetz nicht ausdrücklich eine andere Regelung trifft oder zulässt. (Damit liegt die Gesetzgebung primär in der Länderzuständigkeit.) Die Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes sind nach Maßgabe des Grundgesetzes unterschieden zwischen der ausschließlichen, der konkurrierenden und der Rahmengesetzgebung. Beispiel für ausschließliche Zuständigkeit des Bundes ist die Wehrgesetzgebung. Im ausschließlichen Bereich dürfen die Länder ohne ausdrückliche Ermächtigung des Bundes keine Gesetze erlassen. Konkurrierende Gesetzgebung bedeutet, dass der Bund nur dann Gesetzgebungsbefugnis hat, wenn eine einheitliche Regelung für das gesamte Bundesgebiet wichtig ist. Bei bestimmten Gebieten hat der Bund das Recht zur Rahmengesetzgebung (zB beim Beamtenrecht); er bestimmt also nur den Rahmen, den dann die Landesgesetzgeber ausfüllen. hope this helps, artikelgeeignete Formulierungen bitte selbst finden. 93.194.67.66 16:15, 25. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Ich denke auch, dass ein einzelner Satz die Zuständigkeit für die Gesetzgebung nicht hinreichend darzustellen vermag, weshalb ich ihn – auch angesichts der bestehenden Missverständlichkeit – gänzlich gestrichen und einen neuen Absatz zur Verfassungsautonomie der Länder eingebaut habe. Benatrevqre …?! 17:13, 25. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Danke, finde ich gut so. Gruss, --Freigut (Diskussion) 18:00, 25. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Streichen geht vor Verbessern. In diesem Sinn ok. --18:47, 25. Feb. 2015 (CET)93.194.67.66

"Verfassungsautonomie der Länder" ist ein stolzer Begriff[Quelltext bearbeiten]

Der neue Absatz "...stärkere plebiszitäre Mitwirkungsmöglichkeiten einzuführen..." ist sachlich in Ordnung. Das ist das Thema „Volksbegehren und Volksentscheide“, die von den Ländern Deutschlands anders gehandhabt werden können als vom Bund. Dieses Thema gehört nicht zur Frage der Gesetzgebungsbefugnisse von Bund und Ländern wie der Thread eins drüber), sondern eher zur Frage der Volkssouveränität. Wer ist der Souverän, wer hat das letzte Wort? In der Weimarer Verfassung per Artikel 48 (Notverordnung) zentrale Entscheidungsgewalt beim Reichspräsidenten mit den bekannten unheilvollen Folgen. Im Vergleich zum Reichspräsidenten von Weimar ist der deutsche Bundespräsident weitgehend entmachtet und besitzt auch nur eine geringe demokratische Legitimität. Er wird nicht vom Volk gewählt und das ist auch bewusst so im GG geregelt worden, damit die politische Instanz des Bundespräsidenten "untergeordnet" bleibt. Das war eine Lektion aus der deutschen Geschichte, die Väter des Grundgesetzes wandten sich von der halb parlamentarischen, halb präsidentiellen Demokratie von Weimar zugunsten der ersteren ab. Die Skepsis von Weimar gegenüber den Parteien als Repräsentanten des Volkes, die sich in der Weimarer Verfassung auch in der Möglichkeit von Volksbegehren niedergeschlagen hatte, was zwar bei der Formulierung des GG durchaus noch vorhanden. Aber die Weimarer Lösung halb repräsentativ, halb plebiszitär wurde nicht wieder eingeführt. Die "stärkeren plebiszitären Mitwirkungsmöglichkeiten" wurden auf die Länder beschränkt, auf Bundesebene aber nicht zugelassen. Damit wurde eine klare Bevorzugung der repräsentativen demokratischen Elemente auf Bundesebene geschaffen. --93.194.67.66 18:47, 25. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Hallo IP! Diskussionsseiten sind dazu da, Verbesserungen an Artikeln zu diskutieren. Das erkenne ich in Deinen Ausführungen leider nicht. Ferner war bzw. ist sowohl in der Weimarer Republik als auch in Bund und Ländern das Volk der Souverän. --Excolis (Diskussion) 20:49, 25. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Benatrevqre hat eine Passage über „direkte Demokratie“ eingebaut, die durchaus richtig ist, aber etwas unvermittelt in der Gegend steht. Der Artikel behandelt das Verhältnis von Bund und Ländern im historischen Vergleich. Das ist auch in Ordnung, für diesen neuen Aspekt fehlt aber ein historischer Vergleich im Artikel. Meine "Ausführungen" erklären die Unterschiede zwischen Weimarer Republik und Bundesrepublik Deutschland und geben die Basis ab, wie dieser Aspekt besser eingebracht werden könnte. 93.194.67.66 01:05, 26. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
Okay, jetzt wird es mir klarer. Danke! --Excolis (Diskussion) 16:36, 26. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 19:02, 1. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Hoheitsrechte der Länder[Quelltext bearbeiten]

Die Hoheitsrechte der Länder heute (2016) fehlen komplett. Aus dem Artikel ist nicht ersichtlich welche Kompetenzen die Länder auf dem Gebiet der Legislative, Exekutive und Judikative haben und in welchem hoheitlichen Verhältnis diese zum Bund stehen - dabei ist dies etwas was vermutlich die meisten Leser mehr interessiert, als die Geschichte des HRR deutscher Nation. --134.60.12.107 17:58, 12. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Das kann ich nur unterstützen. Wäre schön, der Artikel könnte in diese Richtung fundiert (nicht nur oberflächlich) erweitert werden. --Freigut (Diskussion) 18:12, 12. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
Im Abschnitt Föderalismus im Grundgesetz wird zu dem Thema etwas geschrieben. Benatrevqre …?! 01:42, 31. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Redundanzen?[Quelltext bearbeiten]

Die Redundanzen sehe ich eher in der vorigen Version. Es wäre in der Tat schön, mehr auf das eigentlich Föderale einzugehen, nämlich die Beziehungen von Ländern untereinander und zur Bundesebene. Außerdem ist es üblich, dass das fettgedruckte Lemma in der Einleitung nicht verlinkt wird. Ziko (Diskussion) 10:51, 26. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Sorry, da sind einfach zuviel undiskutierte und zudem kaum belegte Änderungen dabei gewesen, was so nicht hilfreich ist. Neue Vorschläge sind gut und schön. Aber dann führe bitte jeden einzelnen Schritt im Konsens durch, sobald wir auf der Disk. darüber gesprochen haben, denn mit deiner jetzigen Änderung bin ich nicht einverstanden. Danke! Unkonsentierte großflächige Änderungen werde ich zurücksetzen, wenn in erster Linie Sätze inhaltlich aus subjektivem Anlass umgeschrieben werden (vgl. WP:Korrektorenregel). Auch die Ergänzung der Jahreszahlen war nicht erforderlich, die Zeiträume sind auch so klar abgesteckt durch die Nennung der Epochen.
Lemma fett geht in Ordnung, daran soll es nicht scheitern. Gruß Benatrevqre …?! 15:54, 26. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 15:43, 12. Jan. 2019 (CET)

Dieser WP-Artikel ist falsch und unterstützt Reichsbürgerideologie[Quelltext bearbeiten]

"In Deutschland ist die föderative Ordnung das Ergebnis eines historischen Prozesses, sie geht auf das föderale Erbe früherer deutscher Staaten zurück." -- Das ist falsch. Es ist ein und derselbe Staat, nicht "frühere deutsche Staaten". Lediglich die Ordnung (und der Name des Subjektes/Staates) wurde geändert oder neu aufgesetzt. Also geht die heutige föderale Ordnung (Staatsform) des Staates BRD auf das föderale Erbe früherer deutscher Ordnungen von Herrschaftsgebilden/Bündnisorganisationsformen (inkl. Staatsformen) auf deutschem Boden zurück. (Dass ich so einen Käse bei Wikipedia lesen muss, wundert mich sehr, wo doch eigentlich alles mit Belegen versehen sein müsste.) Wen das Thema interessiert, kann sich hier einen Überblick verschaffen (allerdings nur bzgl. des deutschen Staats, den es seit dem Norddeutschen Bund -- bis heute -- gibt). --2A02:908:1963:180:7900:2AA9:1106:925E 22:43, 8. Jun. 2019 (CEST) PS: Ok, man könnte sagen, dass der Satz für sich genommen nicht völlig falsch ist, wenn man im HRR (das ja nicht das Völkerrechtssubjekt/ der Staat ist, welches/-r seit der Gründung des Norddeutschen Bundes bis heute besteht) schon föderales Erbe ausmachen und als bundesstaatsähnliches Gebilde ansehen will. Dann aber wäre zumindest der Plural noch falsch in dem Satz (denn weder der Rheinbund noch der Deutsche Bund waren (föderale) Staaten, sondern Staatenbünde). Doch abgesehen davon ist das ein Einleitungssatz, der das dort Nachstehende kontextualisiert/framed, sodass man als unwissender Leser glauben muss, dass alle dort in einheitlicher Form* aufgezählten Namen von Bündnisorganisationsformen (föderale) Staaten gewesen wären -- was ja aber falsch ist. \\\ * = ohne Hinweis auf den Unterschied zwischen Nichteigenschaftlichkeit und Eigenschaftlichkeit der jeweiligen Bündnisorganisationsformen bzgl. eines [Völkerrechts]Subjekts (wie ja letzterer Fall, nämlich die Eigenschaftlichkeit der Bündnisorganisationsformen -- hier gleichzeitig: Staatsformen -- zur Zeit von "Norddeutschem Bund", "Deutschem Kaiserreich", "Weimarer Republik", "Drittem Reich" und "Bundesrepublik Deutschland", beim deutschen Staat vom Zeitpunkt der Staatsgründung in Form des Norddeutschen Bundes an bis heute gegeben war/ist) --2A02:908:1963:180:7900:2AA9:1106:925E 01:38, 9. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Danke für deinen für mich nachvollziehbaren, schlüssigen Beitrag. Die Nähe zu Reichsbürgern, mindestens zu rechts-populistischen Inhalten, ist ein Problem vieler Wikipedia-Mitarbeiter bei derartigen Themen, mMn. Ich habe in dieser Sache allerdings keinen guten Vorschlag es besser zu formulieren, werde dich aber in dem Anliegen unterstützen und rate dir in jedem Fall nicht zu resignieren. Ron ® (Disk.) 13:28, 9. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für deine Unterstützungsbereitschaft. Allerdings will ich klarstellen, dass auch ich von meinen politischen Gegnern (also evtl. auch von dir, wenn ich sehe, dass die Datei in deiner Signatur "Antifa" heißt) als Rechtspopulist "bezeichnet" werde -- mindestens. ;-) Aber wahrer Patriotismus führt zur Verantwortungsübernahme für das eigene Gemeinwesen (hier: die deutsche Nation). Man kann nur erfolgreich handeln, wenn man klar sieht. Daher setze ich mich dafür ein, dass es hier keine Anhaltspunkte für Reichsbürger/Selbstverwalter gibt, ihre un- bis halbwahren/-garen Glaubenssysteme und/oder Ideologien zu verbreiten. Leider muss ich momentan feststellen (bei anderen Artikeln), dass ihr Gedankengut zur Rechtslage Deutschlands in ein paar Punkten auch von einigen Historikern (zum Glück nur Minderheitsmeinungen vertretend) und in der Folge von einem fleißigen WP-Mitarbeiter vertreten wird, den man eigentlich nicht verdächtigen würde, solche Glaubenssysteme zu haben (Phi). So, genug getratscht. Ich glaube übrigens nicht, dass solche Formulierungen von Reichsbürgern/Selbstverwaltern erstellt worden sind, sondern einfach von Leuten wie Phi oder welchen, die sich halt auch nicht richtig auskennen und daher das Material ihrer Quellen auch mal fehlinterpretieren (sowohl was den Stellenwert der Quelle, als auch was den Inhalt/ das Material angeht).
Eine mögliche Formulierung wäre eben: "Die föderative Ordnung (Staatsform) des Staates Bundesrepublik Deutschland ist das Ergebnis eines historischen Prozesses, sie geht zurück auf das föderale Erbe früherer deutscher Ordnungen von Herrschaftsgebilden und hoheitlicher Bündnisorganisationsformen auf deutschem Boden." --80.187.80.142 02:13, 11. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Wikipedia:Sei mutig --Ron ® (Disk.) 02:18, 11. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Danke für die konstruktive Kritik, mit der Absicht den Text zu verbessern. Ich habe den entsprechenden Satz exakter formuliert. Benatrevqre …?! 10:07, 11. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

6.10 Handlungsfähigkeit bei einer Epidemie-Bekämpfung[Quelltext bearbeiten]

Liebe KollegInnen: Ich bin nicht sehr glücklich über dieses neuen Kapitel. Natürlich ist eine «Kritik an der Ausgestaltung des Föderalismus», aber anders als die anderen Themafelder zuvor handelt es sich hier um ein Spezialthema, nicht eine grundsätzliche Fragestellung.

  • Das Problem fängt schon im zweiten Satz an: Es trifft nicht zu, dass zentralistische Länder besser reagiert haben als föderalistische. Haben etwa Frankreich, Portugal oder Polen sofort richtig reagiert (zentralistisch regierte Staaten), Italien «halb-sofort» (dezentraler Einheitsstaat) und Deutschland und die Schweiz (föderalistische Staaten) falsch / zu langsam / zu wenig gut? Nein, so kann man das nicht sagen. China hat diesmal (ganz anders als bei Sars!) schnell reagiert, weil es eine Diktatur ist, Südkorea hat sehr gut reagiert, weil es top vorbereitet war, Singapur ist ein kleiner Insel- und Stadtstaat.
  • Die Frage, was auf Gesamtstaats- und was auf Gliedstaatenebene geregelt werden soll, ist eine Grundfrage des Föderalismus. Man kann jede Kompetenzenverteilung in einem Bundesstaat kritisieren, denn der Grundsatz der Subsidiarität oder der Grundsatzentscheid, was einheitlich sein soll und was reagional sein kann, wird von jedem und jeder anders beurteilt und damit anders beantwortet. Das Thema ist also nicht corona-spezifisch, sondern ganz generell föderalismusinhärent. Ja, das Epidemienrecht mag in Deutschland derzeit nicht ideal geordnet sein – aber das liesse sich auf Dutzende von anderen Kompetenzzuweisungen (sei es an den Bund, sei es an die Länder) auch thematisieren. Ich halte den Corona-Abschnitt zu einzelfallspezifisch, er gehört meines Erachtens nicht hierher, wo es um das System des deutschen Föderalismus geht, sondern in den Artikel über das Virus, wo dessen Bekämpfung konkret beschrieben wird. Versteht ihr, was ich sagen will? Gruss, --Freigut (Diskussion) 20:57, 12. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

Inzwischen gibt es mehrere Aussagen und Publikationen, die darauf hinweisen, dass Deutschland gerade DANK dem Föderalismus in der Coronakrise ein vergleichsweise gutes Bild abgibt, siehe beispielsweise die Aussage von Uwe Jun hier, diejenige von Burkhard Jung hier oder den Kommentar von Christoph von Marschall hier. Ich erlaube mir deshalb, den oben genannt Abschnitt wieder zu löschen, da er in seiner Einseitigkeit tendenziös ist. --Freigut (Diskussion) 10:21, 19. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]

Kapitel 6.9: Standortnachteil[Quelltext bearbeiten]

Der Föderalismus sei ein Standortnachteil, wird im Artikel behauptet. Gibt es hierfür aussagekräftige Aussagen, die das bestätigen? Gibt es auch aussagekräftige Aussagen, die dem widersprechen? So, wie das jetzt dort steht, ist das nichts mehr als eine Behauptung und ist offenbar nur die Meinung einzelner Personen. In anderen Bundesstaaten (Schweiz, Vereinigte Staaten) gilt das föderalistische System vielmehr als Standortvorteil, weil die einzelnen Gebietskörperschaften autonom reagieren können und nicht vom Zentrum dirigiert werden. Gruss, --Freigut (Diskussion) 10:29, 19. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]

Habe den Absatz jetzt gelöscht, da ich keinen Hinweis darauf erhalten habe, dass das eine allgemein anerkannte Sicht sein soll. Gruss, --Freigut (Diskussion) 19:22, 4. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]
Wenn man sich den Wettbewerb um Niederlassungen anschaut ist der Föderalismus aus Investorensicht kein Nachteil wenn sich die Länder mit Subventionen und schnelleren Prozessen überbieten. Ob das für die Bürger allerdings in jedem Fall noch vorteilhaft ist? --62.216.223.230 10:29, 9. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Preußenschlag 1932 / Staatsstreich in Preußen[Quelltext bearbeiten]

Der Staatsstreich in Preußen von 1932, mit der die Landesregierung des größten Landes im DR entmachtet und deren Regierungsgewalt auf die Zentralregierung übertragen wurde, war ein wesentlicher Schritt bei der Abschaffung des Förderalismus während des Übergangs von der Weimarer Republik zur NS Diktatur und erleichterte die Zentralisierung der Macht und Errichtung der Diktatur erheblich. Ich denke, das gehört unbedingt in den Abschnitt Weimarer Republik. --92.75.188.237 08:34, 17. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Zeit des Nationalsozialismus[Quelltext bearbeiten]

Abschnitt ist unvollständig. Die nationalsozialistische Reichsreform, die den historischen Föderalismus beseitigen sollte, dauerte bis 1944. Ohne die Besonderheiten der föderalen Organisation des Reiches vor der Reichsreform zu beschreiben, kann auch ihre Zielrichtung nicht vermittelt werden. Was der Artikel auch granicht erst versucht. Der letzte Satz (Kompetenzwirrwarr) nimmt eine Bewertung vor und sollte daher der Sekundärliteratur zugewiesen werden, wo die Bewertung abgeschrieben wurde. Es gibt bei den Historikern, die darüber publizierten, schließlich auch andere Sichtweisen. 87.123.199.53 21:44, 17. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Dann ergänze das doch im Artikel, statt immer nur schlaue Tipps zu geben, wie andere es machen sollen. Deine Stöckchenhinhalterei macht den Artikel nicht besser. --Φ (Diskussion) 21:45, 17. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

@Benatrevqre: Du schreibst, Lübeck sei «u.a. auch offiziell» als Freistaat Lübeck bezeichnet worden. In der Landesverfassung hiess es in Artikel 1 allerdings: «Der lübeckische Freistaat bildet unter dem Namen "Freie und Hansestadt Lübeck" einen selbständigen Staat des Deutschen Reiches.» Wo überall hiess es nun wie genau? Woher hast du deine Information? Und sollte man der Landesverfassung nicht den Vorrang geben? Gruss, --Freigut (Diskussion) 11:51, 1. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Ich habe mir verschiedene amtliche Quellen durchgesehen, wo häufig auch von Freistaat Lübeck die Rede ist. Warum man sich daher einzig und allein auf einen einzelnen Namen beschränken sollte, leuchtet mir nicht ein. Die Benennung mit "Freie und Hansestadt Lübeck" steht schon im umseitigen Artikeltext im Abschnitt zum Kaiserreich, da halte ich es für angebracht, zur Abwechslung auch ein offiziell verwendetes Synonym für einen anderen Abschnitt (hier: Weimarer Republik) einzubringen. Gruß --Benatrevqre …?! 11:56, 1. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Könntest du nicht näher ausführen, was das für «verschiedene amtliche Quellen» waren? Es gibt ja auch bei solchen eine Hierarchie. Das Argument, dass im Abschnitt Weimarer Republik «zur Abwechslung» etwas anderes stehen solle als im Abschnitt über die Kaiserzeit, ist schwierig nachzuvollziehen. Es geht ja nicht um Stilistik, sondern um die Offizialität, und hier entscheiden die höchstrangigen Rechtsquellen. --Freigut (Diskussion) 12:02, 1. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Dein Argument überzeugt mich nicht so recht, denn dass in dieser Liste nur der verfassungsrechtliche Name zu verwenden sei, nur genutzt werden sollte, geht nirgends hervor. Ich habe geschaut, wie Lübeck sich selbst bezeichnet hatte, so ist etwa im Gesetz- und Verordnungsblatt der Jahre 1920–1933 der Name "Freistaat Lübeck" in entsprechenden Gesetzestexten und VO’en auffindbar. --Benatrevqre …?! 12:21, 1. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich finde im Netz das Gesetz- und Verordnungsblatt der Freien und Hansestadt Lübeck, das von 1898 bis 1937 so hiess. Ich werde mich im Stadtarchiv Lübeck erkundigen, was es mit dem oder den offiziellen Namen auf sich hat. Gruss, --Freigut (Diskussion) 23:03, 2. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Kannst du machen. Mein eigentliches Argument wird damit aber nicht geschmälert oder entkräftet. Gruss --Benatrevqre …?! 07:56, 3. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Vom Stadtarchiv Lübeck habe ich folgende Antwort bekommen:
«Im Deutschen Bund nahmen Lübeck und Hamburg den Staatstitel „Freie und Hansestadt“ an, Bremen den einer „Freien Hansestadt“. Mit dem Verlust der Reichsfreiheit bzw. staatlichen Selbstständigkeit und Aufgehen in die preußische Provinz Schleswig-Holstein 1937 nahm Lübeck den Stadttitel „Hansestadt“ an, während Hamburg und Bremen bis heute ihre überlieferten Staatstitel führen.
Im Alten Reich wurde Lübeck bezeichnet als „Kaiserliche und des Heiligen Römischen Reiches freye Stadt Lübeck“. Nach dem Ende des Alten Reichs (1806) wählte der Senat den bis zum Verlust der Reichsfreiheit (1937) verwendeten Staatstitel „Freie und Hansestadt Lübeck“. Heute lautet der Staatstitel „Hansestadt Lübeck“, und zwar in „Erinnerung an ihre große Vergangenheit und als Mahnung und Verpflichtung für ihre Bürger“, so die Hauptsatzung der HL vom 19.6.2003 (§ 1 Abs. 1).
Die Bezeichnung „Freistaat“ dürfte ein Verkürzung des Staatstitels vor 1937 sein.»
Dann ist es doch sinnvoll, überall die Staatsnamen zu nennen, nicht nur bei allen Staaten ausser Lübeck bzw. nicht nur für das Lübeck der Kaiserzeit, sondern auch der Weimarer Republik. Es wäre schön, wenn du dich dem anschliessen könntest. Gruss, --Freigut (Diskussion) 11:25, 9. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich habe es umgesetzt. Dann soll aber der Hinweis auf Freistaaten oben stehen. MfG --Benatrevqre …?! 12:03, 9. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Hab Dank. --Freigut (Diskussion) 19:17, 9. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]