Diskussion:Gewerkschaft/Archiv/1
Dieses Archiv besitzt eine relevante Versionsgeschichte, da zum Beispiel die Artikel-Diskussionsseite hierher verschoben wurde. Es soll deshalb nicht gelöscht werden! |
unkorrekte Angaben
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel enthält zum Teil unrichtige Angaben. Thomas, 15.08.2007
aufgefallen ist mir insesondere diese Stelle
6.2. Deutschland Geschichte
"Nachdem 1869 bzw. 1871 durch die Gewerbeordnung die Gewerbe- und Koalitionsfreiheit einführt wurde, entwickelten sich Gewerkschaften als Vertragspartner von Unternehmerverbänden."
- die Gewerbefreiheit wurde in Preussen bereits 1810 eingeführt, und 1869/1871 lediglich auf das Reichsgebiet ausgedehnt(Quelle:wikipedia artikel zu Gewerbefreiheit). - zu diesem Zeitpunkt waren Arbeitgeberverbände in der Regel noch keineswegs bereit mit Gewerkschaften zu verhandeln,und befanden sich hingegen in einem Abwehrkampf gegen die Gewerkschaften. vor 1900 waren Tarifverträge sehr selten. Generelle Anerkennung als Vertragspartner fanden Gewerkschaften erst 1918 durch das Stinnes-Legien Abkommen (aka November Abkommen) (Quelle:Leckebusch 1966) - Der behauptete Kausalzusammenhang zwischen der Einführung der Gewerbe-und Koalitionsfreiheit und der Anerkennung der Gewerkschaften als Vertragspartner besteht also in dieser Form nicht. Quelle: Leckebusch, Roswitha. 1966. Entstehung und Wandlung der Zielsetzungen, der Struktur und der Wirkungen von Arbeitgeberverbänden. Berlin: Duncker & Humblot. 128-141 sieh auch
Erdmann, Gerhard. 1966. Die deutschen Arbeitgeberverbände im sozialgeschichtlichen Wandel der Zeit. [Neuwied / Berlin] Luchterhand. --83.103.40.149 23:16, 15. Aug. 2007 (CEST)
Redigieren
[Quelltext bearbeiten]Habe das einmal zu redigieren begonnen - ist das willkommen? Erna, 9.2.2006 erna
Wie bescheuert ist das denn? Da liest man unter "Interessen", dass es keine sinnvolle Regel zur Aufteilung der Unternehmensgewinne gibt. Dann folgen prompt lange wirtschaftspolitische Diskussionen zur Frage nach der optimalen Lohnhöhe. Der Satz zur Verteilung der Unternehmensgewinne muss dringend gestrichen werden, nicht nur weil er aus ideologischen Gründen völlige Verteilungsfreiheit behauptet, sondern vor allem weil er schlicht falsch ist!
Asymetrie zw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber
[Quelltext bearbeiten]Dieser Absatz ist eindeutig falsch! Je größer die Qualifikation des AN, desto Stärker die Position gegen AG. Das dringend überarbeitet werden!
Rechtsstatus
[Quelltext bearbeiten]Lieber christlicher Vertreter eines Interessenverbandes, warum löscht du immer diesen Absatz? Stelle dich doch Mal der Diskussion!--Ot 08:41, 31. Mai 2004 (CEST)
Siehe unten!! LP
- Immer wieder versuchen sich Interessenverbände als Gewerkschaften auszugeben, ohne dass diese die Anforderungen an eine Gewerkschaft erfüllen. Zu diesen Interessenverbänden zählt beispielsweise die Christliche Gewerkschaft Metall, der per Gerichtsbeschluss der Status einer Gewerkschaft aberkannt wurde. (nicht rechtskräftig)
- Hier die Quelle, das die CGM keine Gewrkschaft ist.
- IG-Metall: Metall-Pressedienste 2003 Nr. 107/2003
- Hier die Quelle, das die CGM keine Gewrkschaft ist.
- 12. September 2003 - Rechtsstreit IG Metall contra Christliche Gewerkschaft Metall Peters: Billig-Tarifverträge nicht mehr möglich
- Frankfurt/Main - Als „eindeutigen Gewinn für die Arbeitnehmer“ hat die IG Metall die Entscheidung des Stuttgarter Arbeitsgerichts im Rechtsstreit IG Metall gegen Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) begrüßt. Nach IG Metall-Angaben hat das Arbeitsgericht Stuttgart am Freitag der CGM den Gewerkschaftsstatus abgesprochen (Aktenzeichen 15 BV 250/96). Die IG Metall hatte in einem über sechs Jahre langen Rechtsstreit prüfen lassen, ob die CGM „mächtig“ ist, Tarifverhandlungen zu führen, einen Tarifvertrag abzuschließen oder im Streik ihre Forderungen durchzusetzen. Quelle:[1]--Ot 08:03, 6. Jun 2004 (CEST) ACHTUNG :Mit Datrum vom 1-10-04 wurde die Entscheidung des AG Stuttgart durch das LAG badenWürttemberg aufgehoben!!!
Die Entscheidung ist und wird nicht rechtskräftig werden, bis alle Instanzen durchschritten sind, die sich bieten. Es hat und wird immer wieder Urteile geben, wo sich auch Richter irren. Und dieser Beschluss wurde in der mündlichen Begründung des Beschlußverfahrens bereits vom Richter selbst in Zweifel gezogen. Der Grundsatz der Gerichtsbarkeit "Im Zweifel für den Angeklagten" wurde bei diesem Beschluß nicht beachtet. Wie weit ist es mit unserer Demokratie, wenn hohe Funktionäre einer der angeblich mächtigsten Gewerkschaften der Welt wider besserem Wissen Spielregeln in einem Rechtsstaat außer Kraft setzen wollen.
Was ist denn überhaupt eine Gewerkschaft???
[Quelltext bearbeiten]"Gewerkschaften sind Organisationen die die Weltherrschaft anstreben!!!!!!" - immer? JAAAAAAAA!!!!!!
- Soweit ich weiß, sind Gewerkschaften historisch bedingt fast immer nicht eingetragene Vereine (weil es damals nicht "gut" war in der Gewerkschaft zu sein bzw. sogar verboten und die Verantwortlichen nicht im Vereinsregister stehen wollten). Wurde das Vereinsregister nicht sogar deswegen geschaffen?
- In der Tat sind viele keine e.V., aber einige sind e.V. Im Artikel steht aber wohl nichts Gegenteiliges, oder? mwr 21:42, 4. Nov 2003 (CET)
- Nicht alles was sich "Gewerkschaft" nennt ist den deutschen Rechtsnormen nach auch tatsächlich eine Gewerkschaft, steht unter dem Schutz des Grundgesetzes und hat ein Recht auf Abschluss von Tarifverträge. Dies dürfen nämlich nur "tatsächliche Gewerkschaften"! Und da spielt es keine Rolle, ob da am Ende des Namens e.V. steht oder Gewerkschaft. Manchmal muss dieses den gelben Gewerkschaften per Gerichtsurteil in den Stammbaum geschrieben werden !!! Alles Klar??? Aquarius-BRE 23:49, 29. Mär 2004 (CEST).
...........oh Mann, das ist doch Polemik pur! Also merke: 1. Die CGM ist Gewerkschaft! 2. Das AG-Stuttgart hat der CGM in erster Instanz die Gewerkschaftsfähigkeit abgesprochen. Beschwerde ist eingelegt. Bis zum Abschluss des Verfahrens bleibt die CGM Gewerkschaft! 3. Dies ist das einzige Verfahren gegen die CGM,- also nichts mit "mehrfach abgesprochen!" Empfehle dringend Lektüre des Aufsatz von Prof. Dr. Rieble über den Beschluss des AG Stuttgart, notfalls schicke ich Dir diesen per eMail! Aber AQUARIUS hasst die Konkurrenz und liebt das (DGB) Monopol. Nach dem Motto: Jeder soll sich seine eigenen gedanken machen, Hauptsache er denkt das selbe wie wir! LP
- Ganz ruhig... Aber das problem mit echten und falschen gewerkschaften besteht in vielen bereichen. es gibt z.B. ein verein der sich in letzter zeit versucht über berichte in "Report München" und anderen TV sendungen als gewerkschaft auszugeben. er ist aber keine im gesetzlichen sinn sondern höchstens eine interessengemeinschaft, aber selbst mit dieser aussage wäre ich vorsichtig. - AssetBurned 00:21, 30. Mär 2004 (CEST)
ACHTUNG
[Quelltext bearbeiten]Mit Datum vom 1.10.04 hat das LAG Baden-Württemberg den Beschluss des AG Stuttgart aufgehoben!!!!!!! Bitte um Aktualisierung und Beseitigung aler diskriminierenden Formulierungen gegen die CGM! LP 1.10.04
- Hi Lp! Schön mal was Neues von dir zu lesen - hat du eine Internetquelle-link?--Ot 19:11, 1. Okt 2004 (CEST)
Hallo OT, Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.10.04 - 4 TaBV 1 /04, siehe dazu auch einige Pressestimmen über CGM-Homepage. Ich bitte um Entfernung oder Aktualisierung des entsprechendes Satzes bei Christliche Gewerkschaft Metall unter "Liste von Gewerkschaften" Leider kann dieser Text durch mich nicht aufgerufen werden. Danke!!! LP - 03.10.04
Also nochmal eine Quelle:
[Quelltext bearbeiten]IG-Metall-Pressedienste 2004 Nr. 49/2004
07. Mai 2004 - CGD keine Gewerkschaft - IG Metall fordert Handwerk zu Tarifverhandlungen auf
Frankfurt/Main - Die IG Metall hat die Fachverbände des Handwerks und der Innungen aufgefordert, mit der IG Metall verbindliche und rechtssichere Tarifverträge abzuschließen. Nachdem die sogenannte Christliche Gewerkschaft Deutschlands (CGD) ihre Beschwerde im März gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gera zurückgezogen habe, sei rechtskräftig festgestellt, dass die CGD keine Gewerkschaft ist. „Damit ist der Weg für seriöse Tarifverträge frei“, sagte IG Metall-Vorstandsmitglied Wolfgang Rhode am Freitag in Frankfurt.
Aufgrund der geringen Mitgliederzahl fehle der CGD die erforderliche Durchsetzungsfähigkeit, hatte das Arbeitsgericht bereits im Jahr 2002 (2 BV 3/2000) entschieden. Und bei den von der CGD abgeschlossenen Verträgen vor allem im Tischlerhandwerk lägen Anhaltspunkte vor, dass es sich um Gefälligkeitstarifverträge handele, argumentierte das Gericht. Die IG Metall als allein zuständige Gewerkschaft wolle nun möglichst schnell für die Beschäftigten im holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerk verbindliche und rechtssichere Tarifverträge abschließen. „Die Beschäftigten im Handwerk müssen nun endlich in der Tarifbindung zur Ruhe kommen und sich auf Tarifverträge verlassen können“, sagte Rhode.
An die Adresse der Arbeitgeber gerichtet forderte Rhode: „Die Innungen müssen begreifen, dass die anstehenden Probleme des Strukturwandels im Handwerk nur im Dialog mit der IG Metall gelöst werden können“. Die Rechtsunsicherheit müsse im Interesse der Beschäftigten und der Handwerksbetriebe ein Ende haben. Billig- und Gefälligkeitstarifverträge, wie sie die CGD reihenweise abgeschlossen habe, werde es mit der IG Metall nicht geben, betonte Rhode. [2] Hervohebung durch--Ot 13:12, 6. Jun 2004 (CEST)
Der obige Vorgang hat nichts mit dem Verfahren der IGM gegen die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) zu tun! Es bleibt dabei: Die Christliche Gewerkschaft Metall ist Gewerkschaft!
Bereits im Jahr 1972 hat das Arbeitsgericht Stuttgart auf en von der IGM angestrengtem Verfahren rechtskräftig festgestellt:
"Die Christliche Gewerkschaft metall ist eine Gewerkschaft"
Seit dieser zeit hat die IGM ununterbrochen über mehrere Verfahren versucht, der CGM die Gewerkschaftseigenschaft
absprechen zu lassen, ohne Erfolg! Endlich gelungen ist ihr die nun beim AG-Stuttgart, dessen Richter K.A. selbst zugab, er sei mit diesem Verfahren überfordert. Der beschluss ist nicht rechtskräftig und Tatsache bleibt, dass die CGM alle Instanzen beschreiten wird und dass bis zum Abschluss des Verfahrens die CGM Gewerkschaft bleibt.
Darum ist der Text in WIKIPEDIA so nicht haltbar und einer objektiven Darstellung nicht würdig! LP.
Lieber LP, dann gib doch eine Quelle an!--Ot 14:07, 6. Jun 2004 (CEST)
Beschluss des AG Stuttgart vom 4.2.72 unter AZ: 6BV 3/71
Hallo, natürlich hält die IG Metall die CGM für keine Gewerkschaft, natürlich hält sich die CGM für eine Gewerkschaft. Wenn man sich jetzt auf einen neutralen Standpunkt stellt, dann muss meiner Ansicht nach in den Artikel ein Absatz in der Art: Es gibt auch Gewerkschaften, deren Status umstritten ist. So bezeichnet die IG-Metall die CGM als verkappte Interessenvertretung der Arbeitgeber und spricht ihr ab, eine Gewerkschaft zu sein, weil sie zu wenig Mitglieder hat, um ihre Interessen effektiv zu vertreten. Die CGM betont dagegen,dass sie in Kooperation mit den Arbeitgebern die Interessen der Mitglieder ebenfalls effektiv durchsetzt. Zur Zeit wird in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren geprüft, ob die CGM wirklich Gewerkschaften sind.Bei umstrittenen Themen ist es einfach nicht möglich, einer Seite recht zu geben. Es kann nur darum gehen, beide Standpunkte möglichst fair darzustellen. Shug 14:20, 6. Jun 2004 (CEST) Sehr richtig, denn was bisher festgestellt wird ist weder richtig noch fair! LP
Meinetwegen, aber bisher wurde der strittige Absatz ohne Begründung und kommentar gelöscht--Ot 14:36, 6. Jun 2004 (CEST)
na ja, der Satz ist auch entbehrlich und kaum zu heilen! LP
- mal ist von CGM, mal von CGD die Rede; mal wird CGM im Singular, mal im Plural verwendet. Seid ihr sicher, dass ihr nicht aneinander vorbeidiskutiert? fragt sich --Wiki W Wichtel 17:12, 6. Jun 2004 (CEST)
Das kann schon sein weil verschiedene Leute alles in einen Topf werfen. Also die CGM ist die Christliche Gewerkschaft Metall, gegründet 1899 in Duisburg und die CGD ist die Christliche Gewerkschaft Deutschlands, gegründet nach der Wende 1991 in Gera. LP
Ja was ist jetzt? Kommt dieser falsche Absatz endlich raus aus dem Artikel? LP
Wie gesagt, der Absatz kann in obiger Form (Version shug), geändert werden. Aber nicht gelöscht.--Ot 15:43, 8. Jun 2004 (CEST)
Hallo, ich habe den Absatz nochmals überarbeitet und hoffe, dass dieser nun bleiben kann! 13.6.04 LP
Nein, denn du hast dem Absatz von shug zugestimmt! Bitte ändere ihn zurück. --Ot 07:51, 13. Jun 2004 (CEST) Ps.: Du darfts dich hier ruhig anmelden.--Ot 07:51, 13. Jun 2004 (CEST)
Jetzt mach mal halblang! Ich habe den Artikel inhaltlich überhaupt nicht verändert sondern nur etwas umformuliert bzw. präzisiert und einen offensichtlichen Fehler beseitigt. Ich bin sicher, shug wird mit zustimmen. LP
lp: Es gibt auch Gewerkschaften, deren Status umstritten ist. So bezeichnet die IG Metall die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) als verkappte Interessenvertretung der Arbeitgeber und spricht ihr ab, eine Gewerkschaft zu sein. Die CGM dagegen bekennt sich zum Gewerkschaftspluralismus und betont, dass sie die Interessen der Mitglieder ebenfalls effektiv durchsetzt. Auf Betreiben der IG Metall wird zur Zeit in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren die Gewerkschaftseigenschaft der CGM geprüft, (siehe auch die Diskussionsseite (http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Gewerkschaft))
shug: Es gibt auch Gewerkschaften, deren Status umstritten ist. So bezeichnet die IG-Metall die CGM als verkappte Interessenvertretung der Arbeitgeber und spricht ihr ab, eine Gewerkschaft zu sein, weil sie zu wenig Mitglieder hat, um ihre Interessen effektiv zu vertreten. Die CGM betont dagegen,dass sie in Kooperation mit den Arbeitgebern die Interessen der Mitglieder ebenfalls effektiv durchsetzt. Zur Zeit wird in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren geprüft, ob die CGM wirklich Gewerkschaften sind.
Ich habe nochmal beide Absätze hier eingefügt. Ich finde die Änderungen - fett oben - gehen zu weit! Ich weiß auch nicht was das soll. Du hast dem Kompromiß zugestimmt, also steh doch dazu! Ich habe auch keine Lust mehr hier ewig darüber zu streiten.--Ot 17:43, 13. Jun 2004 (CEST)
Ich auch nicht, aber ich werde wenn es sein muß! Der Hinweis auf die "zu wenigen Mitglieder" verzerrt doch die gesamte Argumentation weil diese viel umfangreicher ist. Der Verweis auf den "Gewerkschaftspluralismus" trifft doch den Kern, ohne den der gesamte Rechtsstreit nicht zu klären ist. Die CGM ist für, die IGM gegen diesen gwerkschaftspluralismus. Also unterdrücken wir doch nicht das Wesentliche! Also bitte, stimme diesem Kompromiss zu. Er stellt beide Argumente nebeneinander und ist fair. Im Übrigen habe ich nie einer kompletten Endformulierung zugestimmt sondern nur einer prinzipiellen Aussage. Auch der Hinweis, dass die IGM das Verfahren "betreibt" ist korrekt. Die GM ist Antragsteller an das Arbeitsgericht, zu erkennen, die CGM sei keine Gerwrschaft, und die CCM ist Antragsgegner. Auch dies ist wichtig und gehört in die Info! In der Hoffnung, dass wir die "Kuh vom Eis" haben herzliche Grüße! 13.6.04 LP
Hi anonymer LP! Mir gefällt deine Art und Weise nicht, wie du hier auftitts. Erst löscht du den Absatz immer wieder (14 Mal!!), obwohl ich dich zu einer Diskussion aufgefordert habe und jetzt sagst du, dass du dem Kompromiß gar nicht zugestimmt hast. Es erscheint mir so, dass du gar kein Kompromiß willst, sondern nur deine Meinung duchsetzen willst. Halte dich bitte an die hier geltenden Regeln, und setze den Kompromiß von shug wieder ein, denn du hattest damals die Chance ihn zu verändern! Ich habe nur shugs Version zugestimmt.--Ot 07:46, 14. Jun 2004 (CEST)
Hallo,
ich hoffe es war klar, dass es Aussage der IG-Metall ist, dass die CGM zu wenig Mitglieder hat, um Gewerkschaft zu sein. Über die tatsächliche Mitgliederzahl steht da gar nichts. Ich wollte aber auch nicht, dass die IGM völlig willkürlich einem Verein den Gewerkschaftsstatus abspricht.
Ich finde die Formulierung "nur die CGM bekennt sich zum Gewerkschaftspluralismus" hart, weil es klingt, als würde der Autor dem DGB eine Art Gewerkschaftsdiktatur unterstellen.
Falls trotzdem jemand der Meinung ist, die CGM kommt zu schlecht weg, kann er ja noch was über deren Leistungen schreiben. Das regt die andere Seite viel weniger auf, als wenn man sie kritsiert.
Und denkt daran: Es geht um einen guten, sachlich richtigen und halbwegs ausgewogenen Artikel.
Shug 16:38, 14. Jun 2004 (CEST)
Also Shug, das Wörtchen "Nur" stimmt nicht von mir obwohl es natürlich stimmt den die IGM ist für "Einheitsgewerkschaften". Außerdem wird der Gewerkschaftspluralismus von mehreren CGM-kritischen Teilnehmern negativ belegt so dass ich mich frage, warum dies im Zusammenhang mit der CGM nach Argumentation derselben Leute nicht abgedruckt werden kann. Auch wehre mich nicht dagegen, wenn das Prinzip der "Einheitsgewerkschaft" im Zusammenhang mit der IGM betont wird. Deswegen brauchen wir ja nicht in einen Grundsatzstreit über den Sinn des Einen oder Anderen auszubrechen! Das können wir dann ggf. bei der Definition dieser Begriffe tun. LP 27.6.04
Danke shug! Also, da ich weder die erste Version noch den Absatz von shug geschrieben habe, denke ich, dass ich einen NPOV habe. Ich versuch nur den anonymen LP auf die Regeln hier hinzuweisen.
- Wenn LP sich weigert seine Änderungen Rüchgängig zu machen, werde ich dies tun.
- Dann kann man weiter diskutieren.
Das ändert nichts darn, dass die Änderung Mist ist! LP 27.6.04
- Damit fange ich jetzt an. Lieber LP - was bedeutet dennn Gewerkschaftpluralismus? --Ot 19:09, 14. Jun 2004 (CEST)
Ich werde jetzt die Änderungen von LP wieder Rückgängig machen. Lieber Lp, bevor du wieder den edit war anfängst, diskutiere bitte - siehe oben Punkt 3!--Ot 10:26, 15. Jun 2004 (CEST)
Dieses Fass wirklich aufmachen?
[Quelltext bearbeiten]Ich halte die Frage von OT für gefährlich. So kurz gefasst klingt sie ein wenig von oben herab und LP wird darauf ebenfalls mehr oder weniger polemisch antworten. Falls das beim Thema bleibt, wird das hier eine interessante Diskussion und wird auch viel zum Thema Gewerkschaft erhellen und auch für die Wikipedianutzer nützlich sein. Nur ihr müßt euch dann am Riemen reißen und bei der Sache bleiben. Und ich glaube auch nicht, dass eure Auseinandersetzung bald endet. Falls ihr euch diese Mühe nicht machen wollt, dann solltet ihr euch auf den eigentlichen Artikel beschränken und OT soll sich fragen: "Kann ich mir vorstellen, daß für CGM Mitglieder die CGM eine Gewerkschaft ist? Und LP soll sich die Frage stellen, kann ich verstehen, dass für IGM-Mitglieder keine Gewerkschaft ist? Wenn ihr beide ja sagt, dann muss man nur noch (naja, was heisst dann nur noch) eine Formulierung finden, mit der alle leben können. Shug 13:57, 15. Jun 2004 (CEST)
Hallo, ich will versuchen, nicht polemisch zu werden obwohl dies angesichts der Einseitigkeit und Voreingenommenheit von OT schwerfällt. Es geht doch nicht um Meinungen sondern um Tatsachen die für den Abschnitt wichtig sind, sollte dessen Inhalt nicht zu einer flachen und inhaltsleeren , einseitigen Formel verkommen. Tatsache ist dass das (die) Verfahren gegen die CGM auf Antrag der IGM zustandegekommen sind. Das ist doch fundamental wichtig! Die Gewerkschaftseigenschaft wird nicht vom BAG oder BVG oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Autorität bezweifelt sondern von der IGM die Konkurrent ist. Macht das nicht nachdenklich?? Das wäre so, als ob die CDU ein Verfahren beantragen könnte, den Grünen abzusprechen, politische Partei zu sein und dies mit allen Konsequenzen!!. Also lassen wir das Wort "betreiben" raus und formulieren neutraler etwa wie folgt : "Auf Antrag der IGM wird derzeit geprüft, ob die CGM ..... usw" Tatsache ist auch, dass sich die CGM zum "Gewerkschaftspluralismus" bekennt und dass die IGM eben diesen Gewerkschaftspluralismus ablehnt. Dass beide entsprechende Agrumente parat haben versteht sich von selbst. Das gehört doch in den Text rein weil es den Kern der Auseinandersetzung beschreibt!!! Wenn OT mit dem Begriff "Pluralismus" ein Problem hat, will ich dies nicht kommentieren. Für micht ist der gesamtgesellschaftliche Pluralismus die Voraussetzung für jegliche Demokratie und Wettbewerb auch und gerade im gewerkschaftlichen Bereich.Das ist tatsächlich der Kern der Auseinandersetzung. Es geht um den Alleinvertretungsanspruch der IGM bzw. der DGB-Gewerkschaften der sich mit Gewrkschaftspluralismus nicht verträgt. Bezeichnenderweise war es vor vielen Jahren der CDU-angehörige BAG-Präsident Müller, der mit der "Mächtigkeitstheorie" die Vorlage für den derzeitigen Streit geliefert hat, Seit dieser Zeit geht die Diskussion um den Sinn oder Unsinn dieser Theorie denn wer bestimmt, wann eine Gewerkschaft "mächtig" ist? Wo fängt die Gewerkschaft an, wo hört sie auf! Und wie kann eine Gewerkschaft überhaupt neu gegründet werden wenn es ihr unmöglich ist, aus dem Stand heraus "mächtig" zu sein. Zu dieser "Mächtigkeitstheorie" gibt es von unabhängiger Seite Kritik zuhauf die sich OT mal vornehmen sollte. Aber dieser bezieht ja seine Argumentation ausschließlich aus IGM/DGB-Quellen. Wen wundert das Ergebnis? Auch weise ich nochmals auf den Aufsatz von Prof. Dr. Volker Rieble zum Beschluss des Arbger. Stuttgart vom 12.9.03 erschienen im "Betriebs-Berater, Heft 16 vom 19.4.04 hin. Ich bin gerne bereit, OT diesen ggf. per mail zuzustellen. Zusammenfassung: Der umstrittene Absatz in der derzeitigen Fassung ist inhaltsleer und einseitig. Ich empfehle dringend Ergänzung bezüglich "Antrag des Verfahrens" und "Gewerkschaftspluralismus" bzw "Einheitsgewerkschaft" LP 20.6.04
Hallo Lp! Schön das du geantwortet hast und nicht gleich gelöscht. Ich hoffe wir können eine faire Diskussion führen! Ich dachte, ich hätte nicht polemisiert, sondern nur immer wieder auf die Reglen hier bei wiki hingewiesen. Ich gelobe Besserung.
Zum Pluralismus: Wenn du meine Artikel anschaust, denn drehen sich viele Artikel darum, wie die Demokratie gestärkt werden kann. Pluralismus gehört natürlich zur Demokratie!
Zum Gewerkschaftspluralismu: Ich verstehe das nämlich wirklich nicht. Warum ist der Gewerkschaftspluralismus für den Arbeiter besser? Die Stärke der Arbeiter ist doch die Einigkeit (Solidarität). Und wenn die Arbeiter sich spalten, dann ist die Arbeitgenberseite mächtiger. Was ist an meinen Gedanken falsch?
"Gewerkschaftspluralismus" verstehe ich auch nicht. Wo ist das denn erklärt. was das heißt?--NL 15:37, 20. Jun 2004 (CEST)
Zum Gewerkschaftspluralismus: Warum soll für Gewerkschaften nicht gelten was für Parteien, Wirtschaft usw. gilt? Ob eine "Einheitsgewerkschaft" funtioniert und ob diese oder der "Gewerkschaftspluralismus" besser ist brauchen wir für den umstrittenen Abschnitt nicht klären. Darüber kann man verschiedener Meinung sein. Entscheident ist doch, die IGM ist für das Prinzip der Einheitsgewerkschaft und handelt (brutal) auch danach und die CGM ist für Gwerkschaftspluralismus nach dem Motto: Konkurrenz belebt das Geschäft. Allein die Feststellung dieser gegensätzlichen Standorte ist Fakt und sollte berücksichtigt werden wir ich dies vorgeschlagen habe. LP
Aber Gewerkschaften sind doch eine Interessenvertretung der Arbeiter und die sollte so mächtig sein, wie es nur geht, um ihre Interessen durchzusetzen. Die DAG hat sich ja auch in Ver.di mit andernen Einzelgewerkschaften vereinigt, um so gemeinsam stärker zu sein. Du schreibst in dem Satz: Die CGM dagegen bekennt sich zum Gewerkschaftspluralismus und betont, dass sie die Interessen der Mitglieder ebenfalls effektiv durchsetzt. Somit stimmt das Wort effektiv hier nicht. Ich könnte mich mit folgender Formulierung abfinden: Die CGM möchte einen Gewerkschaftspluralismus, obwohl sie damit die Position der Arbeiter insgesamt schwächt. Ihre Mitglieder fühlen sich aber trotzdem dadurch besser in ihren Interessen vertreten.--Ot 19:17, 20. Jun 2004 (CEST)
Aber aber......... Du wertest! Du bewertest Dinge gibst Meinung kund! Das hat in einer Enzyklopädie nichts zu suchen, es sei denn die Gegenseite wertet auch! Gibst Du mir auch die Möglichkeit, meine Wertung (Meinung) zur Frage was besser ist, Einheitsgewerkschaft oder Gewerkschaftspluralismus, ebenfalls darzulegen???? Fangen wir bei den Parteien an: Ich bin hiermit für eine Einheitspartei! Was könnten wir da Geld sparen und hätten endlich eine einheitliche Politik gegenüber dem Rest der Welt! (Polemik? sicher! zeigt aber das Problem!) Dieses Fass sollten wir wirklich nicht aufmachen ! Bitte bleibe doch bei den Fakten! Man kann zu fast allen Ansichten versch. Meinung sein. Wenn wir damit anfangen.......... oh mann, oh man! 21.6.04 LP
Wieso Meinung? Eine Gewerkschaft muss mächtig genug sein um die Interessen der Mitglieder effektiv zu vertreten. Das kann die CGM noch nicht. Das ist ein Fakt. Oder ist das wieder nur einen Meinung?--Ot 08:03, 21. Jun 2004 (CEST) Sorry, da war ich zu ungeduldig. Nochmal, warum ist ein Gewerkschaftpluralismus für die Arbeiter wichtig?--Ot 08:43, 21. Jun 2004 (CEST)
Das kann sie wohl! Auch eine kleinere Gewerkschaft kann durch ihre Innovationen (Wettbewerb der Ideen) die Tariflandschaft in Bewegung bringen und damit diese voranbringen. Weil Wettbewerb der (Tarif) Ideen besser ist als selbstgefälliges Monopoldenken! Auch kann eine kleine Gewerkschaft Nieschen besetzen die für eine Mammutorganisation uninteressant sind. Zudem schafft nur die Wahl zwischen verschiedenen Gewerkschaften für die Arbeitnehmer eine Wahlmöglichkeit und damit demokratische Alternativen im Bertrieb. Aber darum geht es doch garnicht. Es geht doch um einen Abschnitt in "Statuten" Es geht darum, IGM und CGM sachlich und ohne Wertung nebeneinander zu stellen. Die IGM als Vertreterin des Gedankens der Einheitsgewerkschaft, und die CGM als Vertreterin des Gewerkschaftspluralismus. Die Meinung daraus, was besser ist, sollten wir getrost den Lesern überlassen....... Im Übrigen drehen wir uns im Kreis! Wer an einer ausgewogenen und unvoreingenommen Darstellung nicht interessiert ist, kann auch nicht überzeugt werden.
Eine kleine Rückfrage (aus Zeitmangel). Stärkt es die Position der Arbeiter gegenüber den Arbeitgebern, wenn die Arbeiter sich auf verschiedene Interessenorganisationen verteilen.--Ot 08:29, 22. Jun 2004 (CEST)Ps.: Oben rechts kann man den Button Zeitstempel anklicken, so dass man verfolgen kann, wann es geschrieben worden ist. PPs.: Der Artikel sollte eigentlich erst dann verändert werden, wenn wir uns auf ein Kompromiss geeinigt haben. Dafür schlägt eine Seite einen vor - wie ich oben.--Ot 08:29, 22. Jun 2004 (CEST)
Aber natürlich stärkt es die AN, wenn sie sich in verschiedenen Gewerkschaften organisieren können weil dies ihren Freiheitsspielraum ausweitet und die gewerkschaften sich in einem vernünftigen Wettbewerb befinden der wiederum ihre leistung beflügelt. Konkurrenz mach müde und selbstgefällige Funktionäre munter! Selbstgefällige Monopole neigen zu Machtmissbrauch und sterilität. Außerdem machen unsere Nachbarn (Frankreich-NL-Schweiz-belgien) vor, dass Gewerkschaften zusammenarbeite können um z.B. eine tarifrunde vorzubereiten!! Eine Zusammenarbeit, zu der die IGM nie bereit war und ist! LP 23.6.04
Ich kann mir vorstellen, dass es sinnvoll ist, einen Gewerkschaftspluralismus zu haben, da einzelne Gewerkschaften viel gezielter auf die spezifischen Interessen ihrer Mitglieder eingehen können als dies ein großes Dach könnte. Andererseits ist eine Riesengewerkschaften eine Art Monopolist an dem niemand vorbei kommt. Man kann im Artikel ja eine Art Abwägung formulieren. Stern 08:44, 22. Jun 2004 (CEST)
Hallo Stern, es gibt in Deutschland die Dachorganisation, den DGB, und die 8 Einzelgewerkschaften. Das ist nicht eine Riesengewerkschaft, sondern acht kleine. Zurück zur Ausgangsfrage: Stärkt es die Position der Arbeiter gegenüber den Arbeitgebern, wenn die Arbeiter sich auf verschiedene Interessenorganisationen verteilen?--Ot 11:58, 22. Jun 2004 (CEST) Natürlich, siehe oben!
Mensch, lies doch endlich Art.9,Abs. 3 GG. Eine Organisation, die sich zur Aufgabe macht, Gewerkschaft zu sein und sich aus eigener Kraft finanziert, gegnerfrei ist und unabhängig von Parteien und Kirchen, eine Organisation, die ihre Mitglieder vor Arbeitsgerichten vertritt, das Streikrecht bejaht, Streikunterstützung bezahlt und in unzähligen Gremien vom Betriebsrat bis zu den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung mitarbeitet, eine Organisation, der von einem Arbeitsgericht per Beschluss bestätigt wurde, dass sie entgegen der Meinung der Konkurrentin IGM Gewerkschaft sei, eine derartige Organisation muß doch endlich irgend mal gesichert arbeiten können. Es kann doch nicht sein, dass die Konkurrenten je nach belieben diesen Rechtsstatut anzweifeln können um den Konkurrenten loszuwerden. Einmal festgestelltes Recht kann doch nicht immer wieder neu infrage gestellt werden.! Oder gilt für den Bereich der Gewerkschaften in Deutschland fundamentales Rechtsgut nicht nur weil es dem DGB gefällt? Kann ein Kaufhauskonzern einen kleinen Einzelhändler verklagen weil er sich nicht damit abfinden will, dass es noch Leute gibt, die bei diesem einkaufen?? Das müssen doch die Verbraucher entscheiden können, auch bei den Gewerkschaften! Wo bleibt denn die Freiheit der AN ohne Gewerkschaftspluralismus???? Sie können ausgekungelte Einheitslisten absegnen!! Unser Nachbarn haben alle Gewerkschaftspluralismus und geht es den AN dort schlechter? Das bilden wir uns doch nur ein! Wo war denn die Stärke der IGM beim Streik in Ostdeutschland? Wo ist denn die Stärke der IGM im Handwerk? Tatsache ist doch, dass sich immer mehr Arbeitgeber und Arbeitnehmer völlig aus der Tarifbindung verabschieden! In Ostdeutschland schon 80%!! Und tatsache ist auch, dass der Ruf der Gewerkschaften dank DGB im Keller ist! Und da habt Ihr keine anderen Sorgen als einer kleiner Gewerkschaft mit euren Spitzfindigketen die Existenzberechtigung abzusprechen??? Seid ihr noch zu retten??? Warum lest Ihr nicht Prof. Dr. Rieble zum Beschlussverfahren beim AG-Stuttgart? Wollt ihr nur wissen was in euren Kram passt? Dann allerdings macht diese Diskussion keinen Sinn. Da bleibt nur übrig, dass es bei WIKIPEDIA Leute gibt, denen es nicht um objektive und ausgewogene Darstellung geht sondern nur um Rechthaberei und Wichtigtuerei! Oder um DGB/IGM-Propagande! LP 22.6.04
LP, ich versuche doch auch sachlich zu bleiben. Ich habe versucht das von Rieble zu lesen und war auf seiner Münchener homepage sowie auf der anderen angegeben Seite, habe aber dort nur den Anfang lesen können. Ich bin nicht Mitglied der IGM! Ich kenne das GG!
Dann gib mir deine Mail-Adresse und ich schicke dir den Aufsatz zu! LP 23.6.04
Gewerkschaft ist ein feststehender Begriff in Deutschland und ist abzugrenzen von einer Interessengemeinschaft. Da Wikipedia eine Enzyklopädie ist, muss hier darauf hingewiesen werden, das nicht alles Gewerkschaft ist wo Gewerkschaft darauf steht.
Stimmt eben nicht! Wenn "Gewerkschaft" ein feststehender Begriff wäre, würde diese Diskussion nicht stattfinden und die IGM könnte nicht versuchen, Konkurrenten per Justiz auszuschalten! Der Begriff der Gewerkschaft ist von keinem Gesetz definiert. Alles hat sich aus Art.9.Abs.3 GG sozusagen als "Richterrecht" entwickelt. LP 23.6.04
However, wir wollen doch nur einen kleine Absatz ausgewogen darstellen. Mehr nicht! Und ich habe immer noch keine Antwort auf die Frage: Stärkt es die Position der Arbeiter gegenüber den Arbeitgebern, wenn die Arbeiter sich auf verschiedene Interessenorganisationen verteilen?--Ot 19:48, 22. Jun 2004 (CEST) Siehe Oben!
LP, Recht hast du. Wo sind denn die guten Tarifverträge der IG Metall. In Bayern gibt es Lohn- und Gehaltstarifverträge, die seit 1992 in der Nachwirkung sind. Das bedeutet, seit 12 Jahren keine tariflich abgesicherte Lohnerhöhungen mehr. Die CGM hat Tarifverträge in diesen Bereich, die 30 Prozent und mehr über denen der IGM liegen. Warum soll ich denn da der IGM beitreten ????? keil 22.06.2004
So ist es! Die Krise der DGB-Gewerkschaften liegt doch in deren geistiger Sterilität begründet weil diese meinen, ploße Macht allein reiche aus! Damit machen die IGM eine Tarifpolitik aus der Mottenkiste, diese aber mit voller Power!! Macht ohne Hirn! Stupider gehts nimmer! Damit dies auch in Zukunft so weitergehen kann muß die CGM mundtot gemacht werden. Das ist Demokratie nach IGM-Interessenlage! LP 23.6.04
Sorry, aber ich habe im Augenblick keine Zeit zu antworten - bis in ein paar Tagen!--Ot 19:25, 23. Jun 2004 (CEST)
Zurück zum Abschnitt "Status" der Gewerkschaften: Es verkompliziert doch die Sache ungemein, wenn wir in ein Nachschlagewerk aufnehmen, was eine Organisation, hier die IGM, über eine Konkurrenzorganisation (CGM) denkt! Das diese eine "verkappte Interessenvertretung der Arbeitgeber und viel zu klein und, und und.....! Das ist doch Propaganda und keine sachliche Information! Da müsste man dann auch die Meinung der CGM über ihren Kokurrenten IGM einholen..... Was könnten wir da alles zu hören (lesen) kriegen. Vielmehr sollten wir wertneutral festhalten was ist! Und Fakt ist, dass die CGM Gewerkschaft ist und Fakt ist auch, dass der Mitbewerber IGM in den letzten Jahren mehrere Anträge bei Arbeitsgerichten gestellt hat, diese möge der CGM den Gewerkschaftstatus aberkennen. Fakt ist auch, dass diese jetzt einen Arbeitrichter gefunden hat, der ihrer Argumentation folgt. Weiter ist Fakt, dass der Beschluss des Arbeitsgerichte nicht rechtskräftig ist und der Abschluss des Rechtsstreit mit Sicherheit noch Jahre in Anspruch nehmen wird. Jahre, während dessen die CGM ihren gegenwärtigen Gewerkschaftsstatus behält!!! Allein diese Fakten gehören in den Abschnitt "Status" und weder IGM-propaganda noch sonstige Wertungen. Eventuell kann erwähnt werden, dass sich die IGM zum Prinzip der "Einheitsgewerkschaft" bekennt, während die CGM eine "Richtungsgewerkschaft" darstellt die den "Gewerkschaftspluralismus" befürwortet. Die Begriffe "Einheitsgewerkschaft" "Richtungsgewerkschaft" und "Gewerkschaftspluralismus" sollten aber nicht wieder gewertet sondern ggf. getrennt erklärt werden. LP 27.6.04
Hi LP, dann erkläre doch mal die drei Begriffe! Ich denke wir kommen auf einen Nenner. Wegen der Übersichtlichkeit fange ich eine neue Überschrift an mit obigen Titel. Ps.: Meine Zeit ist leider wirklich knapp!--Ot 12:00, 2. Jul 2004 (CEST)
Hallo Ot, inzwischen habe ich die von Dir gewünschten Definitionen gegeben und Du bist schon fleissig dran, diese zu verändern. Ich hoffe, Du nimmst nicht wie an anderen Orten unkritisch die IGM-Propaganda zur Hilfe. Um von vorneherein neuen Streit zu vermeiden, weise ich vorsorglich darauf hin, dass der zweite Absatz von "Status" immer noch einer vernünftigen Formulierung harrt. Ich schlage vor, den Verweis auf laufende Rechtsstreitereien und die entsprechende Auslegung eines oder mehrerer beteiligten fallen zu lassen und als Kriterium für den (umstrittenen) Status auf das vom BAG entwickeltedas "Mächtigkeitsprinzip" zu verweisen. Notfalls mache ich einen Vorschlag. LP 11.07.04
Hi LP, ja ich habe die Einheitsgewerkschaft formatiert, ergänzt und einige weblinks hinzugefügt - die anderen beiden schaffe ich z.Z. nicht. However, mach doch hier (nächster Absatz) einen Vorschlag, den wir dann in Ruhe diskutieren- ok?--Ot 12:23, 11. Jul 2004 (CEST)
Hallo Ihr alle,
bin durch zufall auf diese seite gestossen und nicht schlecht verwundert, was hier so alles abgeht. ich habe den eindruck, dass hier an den echten problemen vorbei diskutiert wird. ich bin seit jahren gewerkschaftlich organisiert und mache das inzwischen hauptberuflich. ich hätte gar keine zeit so viel darüber nachzudenken, ob ich nun in einer richtigen, oder wirklichen oder sonstigen gewerkschaft bin. ich helfe meinen mitgliedern und diese haben sich bei mir darüber noch nie beschwert. kennt ihr übrigens den neuesten sachstand zum tariffähigkeits-verfahren gegen die ig metall in bayern? würde mich interessieren, was das auf sich hat. angeblich soll die ig metall im elektrohandwerk in bayern probleme haben.
Vorschlag für Rechtsstatus
[Quelltext bearbeiten]Istzustand 11.7.2004--Ot 12:23, 11. Jul 2004 (CEST)
- Manche Gewerkschaften haben den Rechtsstatus eines eingetragenen Vereins und sind deshalb juristische Personen des Privatrechts. Sofern sie keine eingetragenen Vereine sind, werden sie aber dennoch als "rechtsfähige" Personenvereinigung behandelt, was eine rechtliche Besonderheit ist. Sie ähneln darin besonders den deutschen Parteien.
- Also die Gewerkschaft ist zivilrechtlich rechtsfähig? Weil das hat ja wieder nichts damit zu tun, ob sie Tarifvertragspartei sein kann (anderes Beispiel: GbR ist auch nicht rechtsfähig, ist aber in Bezug auf die Umsatzsteuer Steuerrechtssubjekt). -- JensMueller 18:22, 11. Jul 2004 (CEST)
- Es gibt auch Gewerkschaften, deren Status umstritten ist. So bezeichnet die IG Metall die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) als verkappte Interessenvertretung der Arbeitgeber und spricht ihr ab, eine Gewerkschaft zu sein, weil sie zu wenig Mitglieder habe, um deren Interessen effektiv zu vertreten. Die CGM betont dagegen, dass sie die Interessen der Mitglieder ebenfalls effektiv durchsetzt. Auf Antrag der IGM wird zur Zeit der Gewerkschaftsstatus der CGM überprüft. (siehe auch die Diskussionsseite (http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Gewerkschaft))
Neuer Vorschlag: (von LP - 11.07.04)
- Es gibt auch Gewerkschaften,deren Status umstritten ist. So hat die IG Metall ein >Beschlussverfahren< gegen die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) eingeleitet mit dem Antrag, das Arbeitsgericht solle beschließen dass die CGM keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne sei. Die IG Metall verweist darin u.a. auf das >Mächtigkeitsprinzip< und spricht der CGM die Gewerkschaftseigenbschaft ab. Die CGM wiederum wirft der IG Metall vor, lediglich eine lästige Konkurrenz beseitigen zu wollen.
Hi LP, soweit ok, aber nur Insider wissen, was das Mächtigkeittsprinzip ist. Ich schlage folgende Version vor:
- Es gibt auch Gewerkschaften, deren Status umstritten ist. So hat die IG Metall ein >Beschlussverfahren< gegen die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) eingeleitet mit dem Antrag, das Arbeitsgericht solle beschließen, dass die CGM keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne sei. Die IG Metall verweist darin u.a. auf das >Mächtigkeitsprinzip< (Mächtigkeitsprinzip bedeutet, dass eine Gewerkschaft in der Lage sein muss, die Interessen ihrer Mitglieder mit Arbeitskampfmitteln - Streik - durchzusetzen) und spricht der CGM die Gewerkschaftseigenschaft ab. Die CGM wiederum wirft der IG Metall vor, lediglich eine lästige Konkurrenz beseitigen zu wollen.--Ot 18:26, 11. Jul 2004 (CEST)
EINVERSTANDEN!!!! Allerdings ging ich davon aus, dass der Begriff "Mächtigkeitsprinzip" als Link zum Stichwort >Mächtigkeitsprinzip< führt. Ich habe zu diesem schon noch was zu sagen bzw. schreiben. LP - 12.07.04
Es gibt noch kein Artikel Mächtigkeitsprinzip, aber du kannst ihn anlegen. Bei dem obigen Absatz solte auch noch der Hinweis zur Diskussionsseite stehen.--Ot 07:49, 12. Jul 2004 (CEST)
Alles OK! Herzliche Grüße! LP - 12.07.04
Abschlussdiskussion
[Quelltext bearbeiten]Hi LP, dies Diskussionsseite ist jetz ziemlich groß, aber ich habe noch zwei Fragen.
- War dir der Diskussionsstil angemessen? Hälst du sowas wie wikipedia sinnvoll? Kann man etwas verbessern?
- Ich verstehe die Position der CGM immer noch nicht. Weiter oben habe ich oft die für mich entscheidene Frage gestellt: Ist es für die arbeitende Bevölkerung sinnvoll sich in unterschiedliche Interessenorgansitionen aufzusplittern oder ist es nicht besser eine Einheitsgewerkschaft zu gründen? Diese wäre dann doch mächtiger gegenüber dem Arbeitgeberseite - oder? Oder will die CGM gar nicht eine mächtige Organsiation sein?--Ot 08:10, 13. Jul 2004 (CEST)
Hallo Ot, natürlich waren Teile der Diskussion manchmal etwas nervend. Dies lag wohl einerseits daran, dass die Standpunkte sehr weit auseinanderlagen und über weite Bereiche (CGM oder/und CGD usw.) einfach die einfachsten Fakten durcheinandergerieten oder nicht erkannt wurden.. Dies führte teils dazu, dass ich den Eindruck hatte, es mit bewusst einseitigen und voreingenommenen IGM-Vertretern zu tun zu haben. Z.B. Deine ellenlangen Quellen, alle IGM-OTon, oder die aufgeführte lange Liste der IGM-DGB-Publikationen und Aufsätze zu diesem und jenem und allem während der Hinweis unter "CGM" auf eine Broschüre "...........wir sind noch lange nicht am Ende des Weges" konsequent und beharrlich als "Werbung" entfernt wurde. Das ist halt nicht ausgewogen und nicht objektiv! Doch mit der Zeit haben wir uns ja ganz gut angewöhnt und im nachhinein finde ich die Diskussion durchaus erfrischend und sinnvoll. Auch sind die Texte ausgewogener und ich finde mich darin durchaus wieder. Was WKIPEDIA anbelangt so halte ich diese für eine faszinierende Sache! Zur Einheitsgewerkschaft: Hier wirst Du mich nicht überzeugen. "Einheits"-Gewerkschaften sind in Wirklichkeit Einseitsgewerkschaften und Betrug am Arbeitnehmer weil diese den AN etwas vorgaukeln, was es nicht gibt und den Abeitnehmern Alternativen, Wahlmöglichkeiten und damit Freiheit rauben. Die Kraft und Dynamik unserer Gesellschaft beruht auf dem freiheitlichen Wettbewerb der Ideen, in der Politik und in der Wirtschaft. Wer diesen Wettbewerb abschaffen und durch eine fragwürdige "Einheit" ersetzen will vergeht sich an den fundamentalsten Grundsätzen der freiheitlichen Demokratie! Das hat überhaupt nichts mit "Zersplitterung" zu tun. Außerdem: Wo ist die Macht der IGM oder des DGB bei der Lösung der Gegenwartsprobleme? Ich sehe nur Macht- und Ratlosigkeit sowie Rezepte von vorgestern und die Tatsache, dass sich immer mehr AN (und Arbeitgeber) aus der "Fürsorge" der Tarifbindung verabschieden. In Ostdeutschland existiert der Flächentarif praktisch nicht mehr!!!! Da hilft keine Macht, da hilft nur Kreativität, Fantasie und Innovation! Und dabei kommt es nicht auf Masse an. Ein Genie kann mehr bewegen als tausend Dumme! Und darum haben auch kleine Gewerkschaften ihren Platz und sind gerade heute nötiger denn je! Gäbe es sie nicht, man müsste sie umgehend gründen!! Herzlich! LP - 13.07.04 (Übrigens: LP steht für "lachendes Pferd" - einen Titel, dem mir mal "meine" Gewerkschaftsjugend verliehen hat)
Recht hast Du, lachendes Pferd, Vielfalt ist besser als Einfalt! (Quick)
Anerkennung des CGM als tariffähig ....
[Quelltext bearbeiten]So leid es mir tut, hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluß vom 28.03.2006 (Az.: 1 ABR 58/04) bestimmt, daß die Christliche Gewerkschaft Metall eine Gewerkschaft sein soll. Nachzulesen ist die Entscheidung in NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht), Jahrgang 2006 S. 1112. Oder im Internet unter www.bundesarbeitsgericht.de
Das BAG hat einige Klimmzüge machen müssen, um zu seinem Ergebnis zu kommen. Es befaßt sich besonders ausführlich mit dem Argument der IG Metall, es handle sich bei den vom CGM abgeschlossenen Tarifverträgen um "Scheintraifverträge" oder "Gefälligkeitstarifverträge". An den entscheidenden Stellen werden die Gedankengänge des BAG jedoch nicht zu Ende geführt. Dazu ein Beispiel: Das BAG führt zu der Frage des "Gefälligkeitstarifvertrages" aus:
Demgegenüber erfaßt der Begriff des "Gefälligkeitstarifvertrags" zum einen Vereinbarungen, die von der Arbeitgeberseite nur geschlossen werden, um der Arbeitnehmervereinigung einen Gefallen zu erweisen, etwa um ihr das Etikett einer "Gewerkschaft" zu verleihen. Hierfür bedarf es besonderer Anhaltspunkte. Im Normalfall kann nicht angenommen werden, die Arbeitgeberseite schließe Tarifverträge nur, um eine ihr genehme Arbeitnehmervereinigung tariffähig zu machen. Ein derartiger Verdacht unterstellt eine langfristig geplante Strategie der Arbeitgeberseite, die darauf angelegt ist, eine Arbeitnehmervereinigung durch den Abschluß von Tarifverträgen mittelbar zu stärken. Hiervon kann für den Regelfall nicht ausgegangen werden.
Hier stellt sich die Frage, warum von einer solchen langfristig geplanten Strategie der Arbeitgeber nicht ausgegangen werden kann. Große Unternehmen planen ihre Gewinne, die Umsätze und Kosten, die Investitionen, die Produkte, die Märkte, durchaus für Zeiträume von fünf oder mehr Jahren. Ziel jeder Unternehmensplanung kann nur die Gewinnmaximierung sein, dies gibt unser Wirtschaftssystem vor. Warum soll nicht auch die künstliche Schaffung einer Scheingewerkschaft innerhalb solcher Zeiträume geplant werden? Der wirtschaftliche Nutzen für die Unternehmen könnte enorm sein. Sie könnten sich aus den Tarifverträgen mit den DGB-Gewerkschaften verabschieden und sich den Tarifverträgen christlicher oder sonstiger Scheingewerkschaften (ich bleibe dabei!) unterwerfen. Die für die Arbeitnehmer sehr viel ungünstigeren neuen Tarifverträge könnten dann per Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag Geltung für große Arbeitnehmergruppen erlangen - auch ohne, daß nur ein einziger der betroffenen Arbeitnehmer Mitglied dieser Scheingewerkschaften ist. Insbesondere in den Bereichen, in denen keine oder tarifoffene gesetzliche Regelungen existieren, beispielsweise beim Arbeitsentgelt (Mindestlohn?), bei der Dauer der Kündigungsfristen (vgl. § 622 Abs. 4 BGB), bei der Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit (48 Std. als Obergrenze) usw. besteht erhebliches Einsparpotential. M.E. würde sich eine langfristige Planung der Arbeitgeber hin zur Schaffung einer schwachen aber tariffähigen Gewerkschaft in wirtschaftlicher Sicht auf jeden Fall lohnen.
Was den Einfluß auf diese "Gewerkschaft" anbetrifft, ist dieser nur bedingt notwendig. Der CGM nimmt beispielsweise für sich in Anspruch, eine "konsensorientierte Tarifpolitik" zu betreiben. Damit liegt er ganz auf der Linie neoliberaler und damit unternehmerfreundlicher Politik. Solange es den Unternehmern gelingt, Neoliberalismus weiterhin als gesellschaftsfähig zu propagieren (die Umfragewerte der FDP sprechen für sich), solange werden sich auch Menschen, Arbeitnehmer, finden, die sich in einem CGM organisieren - teilweise freilich, ohne zu erkennen, welche Linie sie damit unterstützen.
Daß diese unternehmerische Planung durchgeführt wird und funktioniert, zeigt ein anderes Beispiel: Unter dem 22.07.2003 wurde zwischen den DGB-Gewerkschaften und dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. ein Manteltarifvertrag "Zeitarbeit" abgeschlossen. Hintergrund war, daß der Staat im Rahmen der Schaffung der "Personal-Service-Agenturen" eine enge Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit mit den Zeitarbeitsfirmen plante. Diese sollten aus ihrem "Schmuddelimage" hinausgeführt werden, indem unter anderem Tarifverträge für diesen Bereich geschaffen werden sollten. Am 29.11.2004 schloß daraufhin der "Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister" (AMP) mit einer "Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA" (=Personal-Service-Agenturen) ebenfalls einen Manteltarifvertrag, der in jeder Hinsicht schlechtere Arbeitsbedingungen für die "Leih-"Arbeitnehmer vorsah.
Zwischenzeitlich sind die meisten großen Zeitarbeitsunternehmen Mitglied des AMP, der Tarifvertrag mit den DGB-Gewerkschaften spielt nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Geltung dieses Manteltarifvertrages wird über eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag hergestellt. Die wirtschaftliche Ersparnis für die Zeitarbeitsunternehmen ist enorm.
Dem BAG ist zugute zu halten, daß es nicht über die Inhalte von Tarifverträgen auf die Gewerkschaftseigenschaft einer Vereinigung schließen darf. Neoliberale Gewerkschaften, die das Wohl der Arbeitnehmer in einer völligen Unterordnung unter kapitalistische Zielsetzungen suchen, sind in rechtlicher Hinsicht denkbar. Auch sie nehmen für sich in Anspruch, die "Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" (vgl. Art. 9 Abs. 3 GG) zu betreiben. Problematisch wird die Vorgehensweise der Unternehmer jedoch dann, wenn Arbeitnehmer über den Arbeitsvertrag gezwungen werden, tarifvertragliche Regelungen zu akzeptieren, die sich für ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen nachteilig auswirken. Hier dürfte die negative Koalitionsfreiheit insbesondere dann betroffen sein, wenn Tarifverträge für Arbeitnehmer gelten, von denen niemand Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist. Diese Fragestellung findet sich im eingangs zitierten Beschluß des BAG jedoch leider nicht. 01.12.2006 --Heinz.Biermann
"Einheitsgewerkschaft" "Richtungsgewerkschaft" und "Gewerkschaftspluralismus"
[Quelltext bearbeiten]Was bedeuten diese Begriffe LP?--Ot 12:00, 2. Jul 2004 (CEST)
Hallo Ot, gerne in Kurzform wie folgt: Unter "Einheitsgewerkschaft" vesteht man das Prinzip "Einheit" im politischen Sinne, also eine Gewerkschaft für das gesamte politische Spektrum von links bis rechts. Die Voraussetzung einer "Einheitsgewerkschaft" ist strenge Neutralität und Toleranz um für alle Mitglieder akzeptabel zu sein. Dieses Prinzip funtioniert eingeschränkt in Österreich. Der ÖGB kennt aber innerhalb dieser "Einheitsgwerkschaft" die Möglichkeit der Fraktionen. Z.B. Die "Fraktion Christlicher Gewerkschafter" . Dies kennt jedoch der DGB bzw. dessen Einzelgewerkschaften nicht und daher fühlten sich christliche Gewerkschafter auch "sozialistisch" bevormundet und darum auch die Neugründungen in den 50er Jahren. Die Befürworter verweisen auf den Wert der "Einheit" als Waffe gegen die Arbeitgeber. Ansonsten kennen wir in Westeuropa nur "Richtungsgewerkschaften". Gewerkschaften also, die sich zu einer politisch-weltanschaulichen Richtung (christlich-sozialistisch oder kommunistisch) bekennen. (Z.B. CFTC-CFDT und CGT in Frankreich. Ähnliches in NL, B und der Schweiz.
Befürworter der "Richtungsgewerkschaften" argumentieren, es gebe keine "neutrale" Gewerkschaft weil die Arbeit der Gewerkschaften wertebezogen sei. (Stellung des AN im Betrieb-Mitbestimmung-Beteiligung der AN-Familienpolitik. kollektive oder subsidiäre Modelle usw.)
Unter "Gewerkschaftspluralismus" versteht man konkurrierende Gewerkschaften. Die Befürworter des Gewerkschaftspluralismus machen geltend, dass der Pluralität der Arbeitnehmer nur duch plurale Gewerkschaften entsprochen werden kann. Außerdem schaffe Pluralität mehr Wettbewerb auch bei den Ideen und Konzeptionen. (Tarifpolitik) während Monopole neben Machtmissbrauch auch Sterilität begünstige. Dazu kommt natürlich, dass es echte Alternativen bei BR oder AR oder Sozial-Wahlen zur mit alternativen Listen gibt. Die jeweiligen Anhänger von Einheits und Richtungsgewerkschaften bzw. "Pluralisten" stehen sich (fast) unversönlich gegenüber wobei das größere Problem wohl bei den Einheitsgewerkschaftern liegt weil diese halt Anderen schlichtweg die Existenzberechtigung absprechen.
Das ist jetzt natürlich sehr vereinfacht. Wenn wir den "Statusstreit" mal beilegen, sollten wir per Link auf diese Begriffe verweisen. Was die leidige Statusgeschichte anbelangt bin ich gerne bereit, einen ausgewogenen Textvorschlag zu machen. 4.7.04 LP
Das obige dient zur Klärung und ist ok. Jetzt müßte man sich überlegen, ob man obige rote Artikelhinweise neu anlegt, oder ob es in diesen Artikel eingebaut werden kann. Der Statusbegriff in Deutschland ist aber glaube ich davon unberührt, da der Begriff Gewerkschaft hier an die Fähigkeit zur Interessendurchsetzung von Arbeitnehmerrechten gebunden ist; z.B. Streikfähigkeit - oder?--Ot 10:28, 4. Jul 2004 (CEST) Dem kann ich zustimmen. Wir sollten den "Status" sachlich und neutral darstellen ohne auf aktuelle "Streitereien" Bezug zu nehmen. Wenn wir aber aktuelle Fälle ansprechen müssen beide Seiten zu Wort kommen. Die Begriffe "Einheitsgewerkschaft -Richtungsgewerkschaft und Gewerkschaftspluralismus müsste eigentlich im Hauptbegriff "Gewerkschaft" mittels Link berücksichtigt werden. Grüße! 4.7.04 LP
Hallo, ich habe die drei Schlüsselbegriffe formuliert. Ich hoffe, es findet Eure Zustimmung! Grüße! 6.7.04 LP
Diskussion mit NL
[Quelltext bearbeiten]Ich glaube, das ist eine rhetorische Frage. Die Einzelnen Gruppen können sich zum Verhandeln ja zusammenschliessen. Außerdem: warum sollte eine Verhandlung in kleinerm Rahmen ausgeschlossen sein?--NL 13:47, 22. Jun 2004 (CEST)
Nl, auch vielleicht rhetorische Fargen haben Sinn. In anderen Ländern gibt es eine andere Gewerkschaftskultur. Dort gibt es mehrere Gewerkschaften, die auch konkurrieren. Das Ergebnis ist aber, dass die Tarifverhandlungen im Ergebnis für die Arbeiter insgesamt schlechter ausfallen. Aus der Perspektive der Arbeitgeber hätte ich das Interesse, dass die Gewerkschaften sich teilen (Teile und herrsche), damit die Gewerkschaft nicht so mächtig wird. Darum wieder die Frage, was haben die Arbeiter davon (jetzt konkret), wenn es neben der IG Metall auch noch die CGM gibt?--Ot 16:18, 22. Jun 2004 (CEST)
Ot, ich denke nicht, dass es viel Sinn macht andere Länder mit der Situation zu vergleichen, wenn dort andere Gesetze gelten. In D haben die Gewerkschaften einen starken gesetzlichen Rückhalt. (Mindestlöhne, Tarifautonomie, Betriebsverfassungsgesetz, Flächentarife, SPD). Wenn es jetzt um eine CGM geht, dann müssen die CGM-Leute wissen, was sie davon haben. Ich oder Du kann/st das nicht entscheiden. Es geht uns einfach nichts an aus liberaler Sicht.--NL 16:37, 22. Jun 2004 (CEST)
NL, du hast völlig Recht, jeder kann in jeden Verein eintreten oder nicht. Aber hier geht es um den Rechtsstatus von Gewerkschaften.--Ot 18:50, 22. Jun 2004 (CEST)
NL, ich muss Ot recht geben. Es sollte sich jeder dort organisieren, wo er sich gut vertreten fühlt. Tarifverträge gelten bekanntlich nur für Mitglieder der Tarifpartner. Warum soll deshalb die CGM keine Gewerkschaft sein? Sie kann doch Tarifverträge für ihre Mitglieder abschliessen und die IGM für ihr Klientel. Der Rechtsstatus einer Gewerkschaft ist im Rahmen der Rechtssprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit entstanden. Ist ein Monopol wirklich gut? Wir haben doch in allen Bereichen genügend Beispiele, dass Monopole immer schädlich sind. Wer soll einen solchen Moloch wie den DGB überhaupt kontrollieren. Die Mitglieder können es nicht, weil die Funktionäre sich selbst kontrollieren. Und Skandale hat der DGB wahrlich genügend. Warum laufen den die Mitglieder dem DGB in Scharen davon? Wo sollen diese hin? Überhaupt nicht organisieren? das ist erst recht der falsche Weg. Ich jedenfalls würde mich so einem Haufen nicht mehr anschliessen. keil 22.06.2004
Zurück zum Abschnitt "Status" der Gewerkschaften: Es verkompliziert doch die Sache ungemein, wenn wir in ein Nachschlagewerk aufnehmen, was eine Organisation, hier die IGM, über eine Konkurrenzorganisation (CGM) denkt! Das diese eine "verkappte Interessenvertretung der Arbeitgeber und viel zu klein und, und und.....! Das ist doch Propaganda und keine sachliche Information! Da müsste man dann auch die Meinung der CGM über ihren Kokurrenten IGM einholen..... Was könnten wir da alles zu hören (lesen) kriegen. Vielmehr sollten wir wertneutral festhalten was ist! Und Fakt ist, dass die CGM Gewerkschaft ist und Fakt ist auch, dass der Mitbewerber IGM in den letzten Jahren mehrere Anträge bei Arbeitsgerichten gestellt hat, diese möge der CGM den Gewerkschaftstatus aberkennen. Fakt ist auch, dass diese jetzt einen Arbeitrichter gefunden hat, der ihrer Argumentation folgt. Weiter ist Fakt, dass der Beschluss des Arbeitsgerichte nicht rechtskräftig ist und der Abschluss des Rechtsstreit mit Sicherheit noch Jahre in Anspruch nehmen wird. Jahre, während dessen die CGM ihren gegenwärtigen Gewerkschaftsstatus behält!!! Allein diese Fakten gehören in den Abschnitt "Status" und weder IGM-propaganda noch sonstige Wertungen. Eventuell kann erwähnt werden, dass sich die IGM zum Prinzip der "Einheitsgewerkschaft" bekennt, während die CGM eine "Richtungsgewerkschaft" darstellt die den "Gewerkschaftspluralismus" befürwortet. Die Begriffe "Einheitsgewerkschaft" "Richtungsgewerkschaft" und "Gewerkschaftspluralismus" sollten aber nicht wieder gewertet sondern ggf. getrennt erklärt werden. LP 27.6.04
Diskussion Arbeitslose und Gewerkschaft
[Quelltext bearbeiten]- Gewerkschaften sind zwar eine Interessenvertretung der Arbeiter aber eben nicht der Arbeitslosen. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Gewerkschaftspolitik ist daher einseitig für Arbeiter und eben nicht für die gesamte Volskwirtschaft gut. Hohe Löhne, viel Freizeit etc. sind gut für die Gewerkschaftsmitglieder und sorgen daher für mehr Geld in den Gewerkschaftskassen durch hohe Mitgliedseinnahmen. Sie sorgen aber auch für mehr Arbeitslose, da all diese Maßnahmen das Land weniger konkurrenzfähig machen. Arbeitslose werden aus der Gewerkschaft austreten und sind als Zielgruppe dann für die Gewerkschaften uninteressant. Leider fehlt es Gewerkschaften oft an volkswirtschaftlicher Orientierung. Ich würde daher sogar sagen, je mehr Einfluss Gewerkschaften haben, desto gefährdeter ist der Standort Deutschland. Stern 19:23, 20. Jun 2004 (CEST)
- Lieber Stern, du machst ein anderes Fass auf. Die Standort Deutschland Diskussion solllte an anderer Stelle geführt werden. Hier ist die Perspektive der Arbeiter gefragt! Und für die ist eine starke Interessenvertretung wichtig. Arbeitslose sind auch Mitglieder in den Gewerkschaften und werden auch durch diese vertreten. Leider treten die meisten Arbeitslosen aus der Gewerkschaft aus und schwächen damit die Position der Gewerkschaften. Die volkswirtschaftliche Orientierung der deutschen Gewerkschaften ist im internationalen vergleich übrigens eher auf den Standort Deutschland gerichtet, was sich durch die moderaten Tarifverträge und die geringen Streiktage beweisen lassen würde. Im übrigen, wer vertritt denn, außer den Gewerkschaften, die Interessen der Arbeitslosen?--Ot 19:47, 20. Jun 2004 (CEST)
- Ich habe nicht behauptet, dass die Gewerkschaften unnötig sind und Arbeiter nicht vertreten. Das tun sie ja sogar sehr gut. Ich habe auch nicht behauptet, dass Arbeitslose eine Lobby haben. Nur sind es eben nicht die Gewerkschaften. Es gibt nur eine verschwindend geringe Zahl Arbeitsloser in Gewerkschaften. Das ist wie gesagt nicht die Zielgruppe. Es bräuchte eine Vertretung Arbeitsloser. Aber momentan gibt es sie nicht. Stern 19:53, 20. Jun 2004 (CEST)
- Ok - zurück zum Gewerkschaftspuralismus--Ot 19:57, 20. Jun 2004 (CEST)
- An dieser Stelle muss ich mal klar und deutlich sagen: Die Gewerkschaften vertreten in (aller)erster Linie die Interessen von Arbeitnehmern. Es ist traurig, dass sich dadurch Aktionen der Gewerkschaft oft zum Leid der Arbeitslosen entwickeln. Ein Beispiel: Die Gewerkschaft kämpft gegen den Stellenabbau eines großen Betriebes. Dadurch fällt der Stellenabbau vielleicht geringer aus. Aber was ist mit denen, die trotzdem gehen müssen? - Bei denjenigen die "bleiben" dürfen, sind die Arbeitsplätze sicherer als sie vorher waren und die andern... - Hier wäre Solidarität gefordert: z.B. will ein großer Betrieb 15% seiner Leute entlassen, so sollten hier die Gewerkschaften zulassen, dass man den Lohn betriebsweit um diese 15% kürzt um alle Arbeitsplätze zu erhalten und sich nicht auf Verhandlungen über Anzahl oder Abfindungen einlassen!-- Der-eggstaetter
"Nutzen" von Gewerkschaften
[Quelltext bearbeiten]Arbeitslose treten natürlich nicht aus der Gewerkschaft aus, und in Ver.di darf man inzwischen auch als Arbeitsloser eintreten, aber darum geht es ja wohl nicht.
Gewerkschaften leisten eine ganze Menge für die Volkswirtschaft und für die Gesellschaft im Allgemeinen. Durch Flächentarifverträge helfen sie dabe, dass der Lebenstandart in Deutschland überall ähnlich war (stößt seit Wiedervereinigung an die Grenzen). Gewerkschaften haben dafür gesorgt, dass "Gastarbeiter" gleiche Löhne wie Deutsche erhielten.
Gewerkschaften machten den Faktor Arbeit teuer, das hatte neben vielen Nachteilen den Vorteil, dass die Unternehmer zu Innovation gezwungen wurden. (Der Mangel an diesem Innovationsdruck erweist sich grade anscheinend als Nachteil für das holländische "Poldermodell".)
Gewerkschaften sorgten dafür, dass breite Bevölkerungsschichten vom Wirtschaftswachstum nutzen hatten. Das mag ja für die Volkswirtschaft bedeuten was es will, es nutzt dem sozialen Frieden - u n d e s n u t z t u n s a l l e n! Shug 18:16, 21. Jul 2004 (CEST)
- Der Flächentarifvertrag sorgt dafür, dass ungleiches gleich behandelt wird und SCHADET damit natürlich der Volkswirtschaft, da sich in Region A ein Betrieb bestimmte Löhne leisten kann, die in Region B völlig unbezahlbar sind (weshalb dort viele Betriebe gar nicht erst entstehen bzw. pleite machen).
- Einen VORTEIL darin zu sehen, dass Unternehmer wegen zu hoher Löhne zu Innovationen gezwungen werden, könnte ein Spruch aus dem Kaberett sein: Ich selber bin Diplomingenieur für Automatisierungstechnik und weiß vor lauter Arbeit Dank der "innovativen" Löhne gar nicht mehr, wo mir der Kopf steht. Sollten sie also uns Automatisierer meinen, haben sie recht ;-) Persönlich profitiere ich daher von den Schwachsinnsforderungen der Gewerkschaften, sehe jedoch selbst am deutlichsten, wie viele Arbeitsplätze durch meine Maschinen billiger erledigt werden, als von den viel zu teuren Arbeitern. Wie das dem sozialen Frieden nutzt, wenn ich mal wieder 10 Arbeiter überflüssig gemacht habe, sollten sie mal sehen - die sind immer richtig begeistert von meinen Innovationen ;-) MV
Andere Diskussionen
[Quelltext bearbeiten]Tipp von mir: Offensichtlich gibt es Vereinigungen, die gesetzlich nicht als Gewerkschaft anerkannt sind. Aber das Gesetz hat ja nicht die alleinige Definitionshoheit über das Wort "Gewerkschaft". Wo kommen wir denn dahin, wenn alles nur im Gesetz definiert ist? Man kann ruhig erwähnen, dass es Vereinigungen gibt, die gern als "Gewerkschaft" gesetzlich anerkannt sein möchten, aber wegen politischen Widerständen keine Anerkennung erhalten.--NL 10:25, 20. Jun 2004 (CEST)
- Tipp von mir: Vor dem Beginn einer Diskussion mit NL auf die Seite Wikipedia:Benutzersperrung schauen. Der Unscheinbar 10:29, 20. Jun 2004 (CEST)
Was sind denn "politische Wiederstände"?? Ist das das Recht der Mächtigen??? Lies mal Art. 9 Abs. 3 GG !!! LP
- Dann sind dieser Widerstände ggf. verfassungswidrig. Kann ich nicht beurteilen. Dann schreib: "politische Widerstände, zu denen Klagen beim BVerfG vorliegen". oder so. Dann ist NPOV gewährleistet.--NL 10:59, 20. Jun 2004 (CEST)
WARUM diese Winkelzüge??? Warum das jahrelange Bestreben der IGM, die lästige konkurrenz CGM mit Hilfe der Gerichte auszuschalten, mit dem Begriff "politische Wiederstände" verbrämen???? Warum nicht die schlichte und einfache Wahrheit? Und diese ist, dass die IGM schon zum wiederholten mal den Antrag bei Arbeitsgerichten gestellt hat, diese mögen feststellen, dass die CGM keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne sei!
- Wenns Wahrheit ist, habe ich nichts dagegen.--NL 11:42, 20. Jun 2004 (CEST)
DANKE! - Aber natürlich ist dies die Wahrheit, ich diskutiere doch nicht mit Lügen!
- Die Wahrheit will nicht jeder wissen.--NL 13:34, 20. Jun 2004 (CEST)
- ...und mancher weiß sie tatsächlich nicht. -- Stechlin 13:52, 20. Jun 2004 (CEST)
Hallo Stechlin und Unscheinbar, bitte lasst euren Ärger an NL aus anderen Diskussionen nicht hier aus. Hier beteiligt er sich an der Diskussion, und vertritt sachlich seine Meinung. Shug 12:36, 21. Jun 2004 (CEST)
Nochmal: Gewerkschaft und Arbeitslose
[Quelltext bearbeiten]Ich halte den Abschnitt 4.2. (Kritik) für polemisch. Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmer, würden sie anfangen, volkswirtschaftlich zu denken würden sie schlicht und einfach ihrer Aufgabe nicht gerecht werden. Außerdem wird das Problem von Gewerkschaft und Arbeitslosen schon in einem anderen Absatz behandelt. Ich bin für streichen! Shug 12:47, 21. Jun 2004 (CEST) Du hast Recht shu, ich hatte schon das "aber im ..." vor einiger Zeit eingefügt. Kannst es ändern.--Ot 13:25, 21. Jun 2004 (CEST)
Nachweis Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit
[Quelltext bearbeiten]In der Makroökonomie wurde bereits ein positiver Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und dem Einfluss der Gewerkschaften nachgewiesen. Das heißt, je mehr Einfluss die Gewerkschaften haben, desto höher ist die Arbeitlosigkeit.
Ich kenne zwar in der Makroökonomie viele Modelle die einen solchen Zusammenhang konstruieren, aber vom Monopolgewerkschaftsmodell bis zum Senioritätsmodell sind das nichts weiter als Annahmen. Wenn es einen empirischen Nachweis gibt, möchte ich dazu bitte einen Quelle sehen.
- Ich kenne dazu zwar auch keine Studie , aber es ist einsichtig, dass deren Blockadehaltung in Flexibilisrungsfragen nicht gerade zu mehr Arbeitsplätzen führen kann. Gewerkschaften bleiben eben eine Lobby der Arbeitenden, die sie ja für ihre Lobbyarbeit mit ihren Beiträgen finanzieren. Warum sollten sie Gewerkschaften dann für genau die anderen, die Arbeitslosen einsetzen. An einer makroökonomischen Studie wäre ich aber ebenfalls sehr interessiert. Stern 18:49, 17. Jul 2004 (CEST)
- Ja, es ist einsichtig, aber es gibt genau so einsichtige Argumente dagegen: Was hat eine Gewerkschaft davon, wenn sie nur noch 10 Spitzenverdiener vertritt? Einen logisch klingenden Zusammenhang als wissenschaftlichen Fakt zu verkaufen ist ein starkes Stück. Und betrachten wir mal Deutschland: ein dramatischer Einbruch des Gewerkschaftseinflusses und eine dennoch steigende Arbeitslosigkeit. Gut funktionierende Gewerkschaften waren lange Zeit sogar ein Gutpunkt für mehr Arbeitsplätze. --Torsten 19:04, 17. Jul 2004 (CEST)
Könnt ihr bitte eine neutrale Version formulieren! Das was im Augenblick im Artikel steht ist ja wohl eindeutig gewerkschaftsfeindlich und nicht NPOV! Und dann bitte hier eine Diskussion führen -wie auch immer das Ergebnis sein mag.--Ot 20:49, 17. Jul 2004 (CEST)
- Den Part mit der Arbeitslosigkeit habe ich IMHO doch neutral formuliert? --Torsten 20:55, 17. Jul 2004 (CEST)
- Ich finde das was da steht für absoluten Quatsch!--Ot 20:57, 17. Jul 2004 (CEST)
- Kannst Du es bitte etwas genauer fassen, was du für Quatsch hälst? --Torsten 21:11, 17. Jul 2004 (CEST)
Hi Torsten! Ich habe mir die Versionen nochmal angeguckt. Du hast es schon neutraler formuliert. Aber das Gewerkschaften jetzt auch noch für die Höhe der Arbeitslosigkeit verantwortlich gemacht werden und nicht auf die Rolle der Arbeitgeber eingegangen wird finde ich sehr einseitig. Ich würde gerne eine Studie dazu lesen - aber bitte eine wissentschaftliche! Deswegen solltes es noch neutraler formuliert werden oder gelöscht.--Ot 08:42, 18. Jul 2004 (CEST)
- Halo Ot,
- mein Herz hängt nicht an dem Satz, aber er ist korrekt. Diese Modelle zur Analyse der Arbeitslosigkeit existieren und sie sind nicht ganz so blödsinnig, wie sie auf den ersten Blick klingen.
- Ich wäre dafür den kompletten Abschnitt zu überarbeiten und fundierte Argumente zusammenzutragen. Wenn einer der Autoren der Erstfassung vielleicht seine Quellen offenlegen würde, könnte man Kritik und Ansatz konkret benennen. Außenvor bleiben muss die Rhetorik des Tarifkampfs und vage Mutmaßungen - gefragt sich wissenschaftliche Untersuchungen, Gutachten und zuordnungsfäige politische Statements jenseits der Tagespolitik. --Torsten 09:42, 18. Jul 2004 (CEST)
- Ich auch, habe aber zurzeit keine Quellen dazu z.B. bei der OECD gefunden und halte es immer noch für Märchen der Arbeitgeberseite--Ot 18:54, 18. Jul 2004 (CEST)
Kritik: Umverteilung
[Quelltext bearbeiten]Als allgemeinen Kritikpunkt an den Gewerkschaften könnte man die Tendenz anführen, dass sie es vorzieht vorhandenes wirtschaftliches Potential besser zu verteilen anstatt neues zu schaffen. Oftmals ist das aber mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden(Vermögenssteuer, Ausbildungsplatzabgabe...)
Schön, wenn man das könnte - wie sieht es denn wirklich aus? --Torsten 18:42, 17. Jul 2004 (CEST)
- Was genau meinst Du mit der Frage? Ändere doch die Grammatik des Satzes einfach. Stern 18:49, 17. Jul 2004 (CEST)
- Mit einer Grammatikänderung ist es leider nicht getan. Ungenannte Kritiker kritisieren nebulös irgendwas und als Beispiel werden eindeutig Maßnahmen der Politik genannt. Gewerkschaften haben ein vitales Interesse daran, dass wirtschaftliches Potential geschaffen wird. Wenn dies nicht erreicht wird, muss schon eine Begründung geliefert werden, zum Beispiel das klassische Principal-Agent-Problem oder unvollständige Information.--Torsten 18:55, 17. Jul 2004 (CEST)
- Naja, Du hast ja eigentlich auch Recht. Der Satz ist sehr allgemein. Gemeint ist wohl der Wunsch von Gewerkschaften zu mehr Umverteilung. Das ist ja durchaus eine Gewerkschaftsposition. Diese steht letztlich aber der Vergrößerung des Wohlstandskuchens entgegen (Nettowohlfahrtsverluste durch Steuern, die ja durch Umverteilung entstehen, oder eben durch Lohnerhöhungen). Das sollte man vielleicht aber doch volkswirtschaftlich fundiert einbauen. Stern 18:58, 17. Jul 2004 (CEST)
- Wenn Du einen Vorschlag hast, bin ich gerne dabei. Ich kann jetzt aber nicht mal eben von mir aus einen Kritikpunkt an Gewerkschaften ausdenken, man sollte sich hier schon an berufene Kritiker aus Politik und Wissenschaft halten. Zudem ist heute nicht jede Gewerkschaft primär auf Umverteilung bedacht. --Torsten
Gründe für Nicht-Mitgliedschaft: Reine Spekulation
[Quelltext bearbeiten]"Etwa drei Viertel der Arbeitnehmer sehen ihre Interessen durch keine Gewerkschaft gewahrt; sie ziehen es vor, den Gewerkschaften fern zu bleiben."
Ich würde sagen, daß da auch einige "Trittbrettfahrer" dabei sind, die von den Tarifverträgen gerne profitieren, aber selbst nichts dafür tun wollen, insbesondere keine Beiträge zahlen.
Auf jeden Fall ist das reine Spekulation und kein NPOV. Ich werde das gleich ändern, Diskussionen bitte hier. --JensMueller 14:31, 25. Aug 2004 (CEST)
Fehlende Neutralität des Artikels schwächt das Wikipedia Konzept
[Quelltext bearbeiten]Hinweise:
- Das Gewerkschaften dem Schutz des Grundgesetzes unterliegen, ist eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen der Gewerkschaften. Ich musste das nachtragen.
- Zählt mal, wie oft das schwache "häufig" vorkommt. Da würde sich jede anständige Enzyklopädie schämen.
- Als Tatsachen getarnte Meinungen (die mögen richtig oder falsch sein, Belege fehlen aber):
- "Da Gewerkschaften häufig auf spezielle Sektoren begrenzt sind, kämpfen sie auch dann für den Erhalt ihres Sektors, wenn dieser ökonomisch nicht mehr wettbewerbsfähig ist."
- "Gewerkschaften berufen sich häufig auf die Kaufkrafttheorie der Löhne. Diese ist jedoch ökonomisch gesehen wenig überzeugend."
- "Dabei sollen Gewerkschaften niemals gänzlich das Wohl des Betriebes aus den Augen verlieren, weil sie kein Interesse haben sollten, dass ein Betrieb, etwa weil er nicht genug Geld für Investitionen zurückbehält, wirtschaftlich ins Hintertreffen gerät." (Satz nach moralphilosophischem Muster. Kann wahr oder falsch sein, hat aber in einer Enzyklopädie nichts zu tun.)
Mal sehen, wie lange mein Eintrag unter "Ziele" überlebt:
- In den letzten Jahren nahm der Druck auf die Gewerkschaften zu. Staaten in Mittel- und Osteuropa sowie in Asien gelang es, ein hohes Bildungs-, Produktivitäts- und Infrastrukturniveau aufzubauen. In Staaten wie China erfolgt der Druck auf Gewerkschaften durch kriminalisierung der Gründer unabhängiger Gewerkschaften. Weiterhin existiert als Kennzeichen für fehlende Rechtsstaatlichkeit ein Widerspruch zwischen gesetzlichen Regelungen und der Einklagbarkeit von Rechten. - Die Folge der Konkurrenz aus Gebieten mit geringerer Rechtsstaatlichkeit und der Unterdrückung von Gewerkschaften war zum Teil die Abwanderung von Arbeitsplätzen aus Westeuropa.....
Das ist passend zum Artikel provokativ und wird vielleicht korrigiert werden müssen. Der Faktor "Fehlende Rechtsstaatlichkeit" als Vorteil totalitär regierter Standorte wird von Gewerkschaftsgegnern gerne aktiv igoriert oder in Zukunftshoffnungen versteckt (die in Hong Kong bereits jetzt schon zerfallen.) Ich bin gespannt, wie das umformuliert wird.
Der Artikel zeigt im Vergleich zu professionellen Enzyklopädien, wo die Wikipädia ihre Schwächen hat.
Literatur zu Standortbedingungen bei der Konkurrenz:
- UK Home Office, Immigration and Nationality Directorate, Country Information and Policy Unit: China Country Report, 2003-10
- European Country of Origin Network (ECOI): Themenpapier China
- Human Rights in China (HRIC): Ethical Globalization
- Sally Steward /Gabriel Donleavy: Whose Business Values?, 1995, ISBN 9622093868 (Hongkong)
- Ian Mabbett, David Kelly (Hrsg.), Anthony Reid (Hrsg.): Asian Freedoms - The Idea of Freedom in East and Southeast Asia, 1998, ISBN 0521637570
- Gregor Paul (Hrsg.), Caroline Y Robertson-Wensauer (Hrsg.): Traditionelle chinesische Kultur und Menschenrechtsfrage, 1997, ISBN 3789054828
- Lynda S. Bell (Hrsg.), Andrew I. Nathan (Hrsg.), Ilan Peleg: Negotiating Culture and Human Rights, 2001, ISBN 0231120818
- Johnny Erling: China - Der grosse Sprung ins Ungewisse, 2002, ISBN 3451279959
- Kai Strittmatter: Atmen einstellen, bitte! Pekinger Himmelsstürze, 2001, ISBN 385452742X
- Kai Strittmatter: Vorwärts, Genossen!, 2003, ISBN 3854527780
- Ostasieninstitut der FH Ludwigshafen: Xiù Cai
- Arundhati Roy: Die Politik der Macht, 2002, ISBN 3442729874
- Jan Mazurek: Making microchips, 1999/2003, ISBN 0262632705
- Chaohua Wang/ He, Qinglian / Qian, Liqun: One China, Many Paths, 2003, ISBN 1-85984537-1
- Bill Taylor / Kai Chang / Qi Li: Industrial Relations in China, 2003, ISBN 1840645784
--Götz 19:09, 13. Feb 2005 (CET)
- Ja, ja! Ich kann es nur unterstreichen, aber bei Wikipedia überwiegt leider der Hang zum Neoliberalismus - was tun? Ich habe es hier ein paar mal in Richtung NPOV geändert, aber es ist ein müßiges Geschäft.--Ot 12:49, 14. Feb 2005 (CET)
Geschichte
[Quelltext bearbeiten]Muss man in der Geschichte nicht viel weiter zurück? Wenn ich mich recht erinnere, gab es die ersten Gewerkschaften in England. Bin leider kein Fachmann, aber vielleicht weiß dazu ja jemand mehr. Kaffeefan 17:20, 11. Mai 2005 (CEST)
Hab Anfänge über deutsche Gewerkschaften erweitert aus einem Textabschnitt von Zigarre. Hatte sowas im Hinterkopf(Schule) und hab dann danach gesucht und gefunden.
Benutzer:do_ut_des25.5.2006
Ist das Westrick Theoriebildung? Ich kenne sowas nicht.--Ot 07:39, 15. Jul 2005 (CEST)
Erstaunen
[Quelltext bearbeiten]Für ein so umstrittenes Thema finde ich den Artikel erstaunlich informativ. In den Blöcken Ökonomische Theorien, Kritik und Interessen geht manchmal ein bisschen was durcheinander. Einiges davon könnte man nach Kritik auslagern. Aber insgesamt finde ich den Artikel - wie gesagt - für ein so heißes Thema gar nich schlecht. Kaffeefan 09:03, 28. Jul 2005 (CEST)
Unsinn
[Quelltext bearbeiten]Ich habe selten so einen Unsinn gelesen: "Ein Grund für diese Asymmetrie besteht darin, dass jeder Arbeitgeber oft über mehrere Arbeitnehmer verfügt, jeder Arbeitnehmer oft jedoch nur über genau einen Arbeitgeber verfügt. Kurz gesagt: der Arbeitgeber hat ein Monopol auf seine Arbeitnehmer, der Arbeitnehmer hat aber kein Monopol auf seinen Arbeitgeber." 80.145.108.96 16:46, 31. Okt 2005 (CET)
USA (Gewerkschaften)
[Quelltext bearbeiten]also, da muß wirklich was getan werden! ist sehr platt und inteilen falsch! nicht zu vergessen ist das zum beispiel der "tag der Arbeit" aus den USA stammt! der einzige nicht kommerzielle feiertag der auch keine religiösen hintergründe hat. eigentlich verdient das einen eigenen artikel! ... mal sehen, ich habe meine literatur zu diesem thema im moment nicht greifbar Caronna 12:40, 11. Apr 2006 (CEST)
Geschichte gewerkschaftlicher Streiks
[Quelltext bearbeiten]Ist das alles oder wird es noch ergänzt?--Ot 12:16, 12. Mai 2006 (CEST)
Einleitung
[Quelltext bearbeiten]Komische Einleitung. --Alien4 16:40, 13. Nov. 2006 (CET)
- Ist es richtig, dass das deutsch(landig)e in die Einleitung gehört, und dann unter "Deutschland" mit (fast?) keinem Wort (mehr) erwähnt wird? --Alien4 19:42, 8. Dez. 2006 (CET)
Überarbeitung erforderlich
[Quelltext bearbeiten]- Der Artikel ist unübersichtlich aufgebaut und teilweise verworren.
- England, Geburtsland der Trade Unions, fehlt komplett.
- Der Geschichtsteil ist deutschlandlastig.
- Auch sonst könnte der Artikel eine Präzisierung vieler Passagen und bessere Strukturierung vertragen. Jesusfreund 01:41, 29. Dez. 2006 (CET)
Der Artikel ist wirklich kein Ruhmesblatt für Wikipedia - vielleicht sollte man da mal einen UNABHÄNGIGEN EXPERTEN ranlassen (aber davon gibt es in Deutschland zu diesem Thema nur gut ein Dutzend, und die werden sich auch kaum zwei Tage Zeit nehmen können, nur um dann festzustellen, dass andere dann wieder alles ändern, was ihrer Ideologie widerspricht...).
- Nicht unterschreiben, keine konkreten Infos bieten, wer diese Experten sein sollen, bloß Draufsatteln und Rumblubbern ist hier unerwünscht, da es den Artikel nicht voranbringt. Jesusfreund 12:46, 12. Jan. 2007 (CET)
- Nach einigen Ergänzungen und Straffungen fehlt nun leider noch der Teil von Großbritannien. Ich habe dazu nur bedingt Material; also wer macht das?--Roland Kutzki 17:42, 17. Jul. 2007 (CEST)
- Nicht unterschreiben, keine konkreten Infos bieten, wer diese Experten sein sollen, bloß Draufsatteln und Rumblubbern ist hier unerwünscht, da es den Artikel nicht voranbringt. Jesusfreund 12:46, 12. Jan. 2007 (CET)
Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Bitte eine Auswahl gemäß Wikipedia:Weblinks treffen. --Link entfernt 10:09, 25. Apr. 2007 (CEST)
- Da sich einen knappen Monat keiner darum gekümmert hat, habe ich eine Auswahl getroffen. Diese kann natürlich gerne durch eine bessere Auswahl nach WP:WEB ersetzt werden. --Link entfernt 14:41, 21. Mai 2007 (CEST)
Überarbeitung
[Quelltext bearbeiten](Von meiner Benutzerseite hierhin kopiert, damit andere folgen können Machahn 22:42, 26. Jun. 2007 (CEST)) Der Artikel wurde - nicht von mir, aber zu Recht - krisiert (siehe Diskussion). Der Deutschlandteil ist viel zu lang (Deutschlandlastig). Die Kritik ist nicht neu, offentsichtlich aber hat keiner was getan, bisher. Der Artikel ist immer noch zu lang. Es gibt schließlich ja auch die Artikel DGB, FDGB und die Liste der Gewerkschaften. --Roland Kutzki 21:46, 26. Jun. 2007 (CEST)
- Hallo Roland du hast sicher recht der Artikel ist zweifellos überarbeitungswürdig, vielleicht war ich mit revertieren auch ein bisschen zu voreilig. Aber zu lang ist kein Argument er hat doch bloss 32kb. Aber erstmal egal. Inhaltlich hab ich persönlich vom aktuellen rechtlichen Kram absolut keine Ahnung. Allerdings würd ich schon gern wissen wo Abschnitt Flexibilität durch gleichverteilte Durchsetzungskraft herkommt - ein Beleg wäre nicht schlecht. Dies gilt im Übrigen für fast alles, so gut wie nichts ist belegt. Was ich mir gut vorstellen könnte, wäre aus dem Deutschlandteil den Geschichtsabschnitt ganz rauszunehmen und letztlich neu zu schreiben, weil der insgesamt grottenschlecht ist. Das würd die Sache schon etwas entlasten. Machahn 22:40, 26. Jun. 2007 (CEST)
- Hallo Machahn, Grottenschlecht, auch meine Meinung. Ich war gerade eine dreiviertel Stunde dabei, diesen Teil zumindestens erheblich zu straffen, und dabei textlich zu verbessern, als mir angezeigt wurde da meine Mühen umsonst waren. Ich versuche es nochmal.--Roland Kutzki 14:04, 27. Jun. 2007 (CEST)
Berufsgewerkschaften
[Quelltext bearbeiten]Eben lief in den Tagesthemen ein interessanter Bericht über das Konfliktpotential zwischen den kleinen Berufsgewerkschaften und den großen Verbandsgewerkschaften (Stichworte Entsolidarisierung, Mitgliederschwund hin zu Kleingewerkschaften, Beispiele Ärztestreik, Pilotenstreik, nun Bahnstreik (Lokführer)) sowie deren Erfolge im Gegensatz zu den Großen. Wäre schön dieses Konfliktpotential und den Trend einzuarbeiten--Zaph Ansprache? 22:28, 5. Jul. 2007 (CEST)
Finazierung & Haftung
[Quelltext bearbeiten]Zur Finanzierung der Gewerkschaften habe ich nichts gelesen. Sind Mitgliedsbeiträge absetzbar wegen Gemeinnützigkeit oder als Werbungskosten? Haften die Mitglieder für die Gewerkschaft oder kann sie Insolvenz anmelden?
Mafiöse Strukturen,
[Quelltext bearbeiten]fehlen hier (units, union in den usa...)
Unvollständige Absätze
[Quelltext bearbeiten]Die beiden folgenden Absätze sind unvollständig und unzureichend erklärt. Es wäre besser sie zu streichen, als sie in ihrer jetzigen Form beizubehalten.
"In globalisiertem Kontext aufgeführte keynesianische Argumente zu Nachfragestärkung würden nach den Kritikern angeblich damit überlagert, da ohne Arbeit auch keine Nachfrage möglich ist und weil sich Investitionen ungehinderter im globalen Markt bewegen können als Menschen.
Zur Kaufkrafttheorie der Löhne gibt es unterschiedliche Ansichten. Während der Kaufkrafttheorie kritisch gegenüberstehende Ökonomen meinen, dass diese Theorie die Verhältnisse zu sehr vereinfache, meinen die Befürworter dieser Theorie, dass die Gewinntheorie die Verhältnisse zu sehr vereinfache." --Iznobizno (Diskussion) 20:17, 23. Jan. 2013 (CET)
Ökonomische Grundlage - ökonomische Wirkungen des Gewerkschaftshandelns zu Lasten der Arbeitnehmer
[Quelltext bearbeiten]Gewerkschaften weisen oft - aber zu Unrecht - darauf hin, dass ihre Lohnforderungen für eine Umverteilung mindestens des Produktivitäts-Fortschritts sorgen und so insbesondere die Massenkaufkraft erhalten bleibt.
In Wahrheit jedoch wird nicht "Produktivitätsfortschritt" umverteilt (er ließe sich auch gar nicht umverteilen) sondern es wird Liquidität umverteilt, die infolge tarifbedingt einzusparender Gehälter frei wird für die Bedienung tariflicher Lohnerhöhungen der nicht entlassenen Mitarbeiter.
Die auf Lohnerhöhung gerichteten Forderungen der Gewerkschaft sorgen auch nicht etwa für eine Erhaltung oder gar (wie die sog. Kaufkrafttheorie suggeriert) für eine Steigerung der Massenkaufkraft.
Denn da tarifvertragliche Lohnerhöhungen mit Arbeitsplätzen bezahlt werden, ist die tarifliche Lohnerhöhung unter Gesichtspunkten der volkswirtschaftlichen Kaufkraft ein Nullsummenspiel. Da die Arbeitsplätze und die darauf entfallenden Löhne in dem gleichen Maße abnehmen wie die Tariflöhne steigen, bleibt die "Massenkaufkraft" gleich, ist also nach einer Tarifrunde nicht höher als vor der Tarifrunde. --81.173.144.73 15:41, 22. Jan. 2009 (CET)W.H.
- Zu deinem Zitat "Da die Arbeitsplätze und die darauf entfallenden Löhne in dem gleichen Maße abnehmen wie die Tariflöhne steigen [...]": Du hast wohlweislich vergessen zu erwähnen, auf welcher Annahme diese These ruht. Du setzt hier rechnerisch voraus, dass der Arbeitnehmer ausschließlich ein "Kostenfaktor" ist. Die Relevanz eines Arbeitnehmers als "Leistungserbringer" (jeweils im Sinne der KLR) bedarf aber wohl keiner Erklärung. Bitte versuch, dies in deine Theorie einzuarbeiten. Ich bin gespannt!
- Btw.: deine Darlegung erinnert mich drastisch an die Gehirnwäsche, die ich im Verlaufe meines BWL-Studiums anscheinend noch vergleichsweise gut verkraftet habe ...
- Wer mag, möge dieses Diskussionsthema entfernen. Ich sehe zumindest keine Relevanz für die Arbeit am Artikel. 89.53.54.20 17:33, 28. Jan. 2009 (CET)
Geschichte
[Quelltext bearbeiten]Es fehlt die Geschichte der Gewerkschaften im 1. Weltkrieg. (nicht signierter Beitrag von 89.54.171.58 (Diskussion) 17:13, 21. Mär. 2008 (CET))
Zeitreihen
[Quelltext bearbeiten]Hallo, gibt es nicht ausführliche Zeitreihen für Deutschland? Wie viele Arbeitnehmer sind in Gewerkschaften organisiert? Wie viele davon sind Betriebsgewerkschaften? Wie viele Mitarbeiter sind bei Kleinunternehmen, Mittelständlern und Großunternehmen organisiert? Max. (nicht signierter Beitrag von 80.129.107.94 (Diskussion) 15:17, 28. Aug. 2007 (CEST))
- Angaben zu den Mitgliederzahlen der Einzelgewerkschaften im DGB finden sich bspw. hier: Mitgliederzahlen im DGB oder auch auf den Homepages der Gewerkschaften selbst. Was sind Betriebsgewerkschaften? --Sat Ra 16:22, 27. Jan. 2008 (CET)
Einheitsgewerkschaften
[Quelltext bearbeiten]Ich finde, es sollte noch deutlich gemacht werden, dass speziell in Deutschland das Einheitsgewerkschaftsprinzip sowie das Industriegewerkschaftsprinzip eine nicht unbedeutende Rolle inne haben. -- (nicht signierter Beitrag von Rthome1989 (Diskussion | Beiträge) 15:42, 10. Feb. 2008 (CET))
Betriebsgewerkschaften und überbetriebliche Gewerkschaften
[Quelltext bearbeiten]- Angaben zu den Mitgliederzahlen der Einzelgewerkschaften im DGB finden sich bspw. hier: Mitgliederzahlen im DGB oder auch auf den Homepages der Gewerkschaften selbst. Was sind Betriebsgewerkschaften? --Sat Ra 16:22, 27. Jan. 2008 (CET)
- Betriebsgewerkschaften (Gegensatz: überbetriebliche Gewerkschaften) sind exklusive Belegschaftsgewerkschaften, in denen nur Mitarbeiter des einzelnen Betriebes Mitglied werden können. Sie sind in erfolgreichen Wirtschaften Südostasiens verbreitet. Sie haben gegenüber den überbetrieblichen Gewerkschaften folgende Vorteile:
- Sie sind betriebsnah. Sie formulieren - anders als überbetriebliche Gewerkschaften - ihre Lohnziele stets in konkreter Kenntnis der Geschäftszahlen des Betriebes, der ihnen den Lohn zahlt, und laufen nicht Gefahr, aus Unkenntnis der Situation ihren Arbeitgeber so zu überfordern, daß er zur Bedienung einer überhöhten Lohnforderung Mitarbeiter entlassen muß.
- Die Betriebs- oder Belegschaftsgewerkschaft orientiert sich ausschließlich an dem Betrieb, in dem ihre Mitglieder und Funktionäre beschäftigt sind. D. h. sie braucht bei ihrer Geschäftspolitik nicht auf eine ganze Branche Rücksicht zu nehmen.
- Die Funktionäre der Betriebsgewerkschaft sind imselben Betrieb beschäftigt wie die übrigen Mitglieder der Gewerkschaft. Die Funktionäre der Betriebsgewerkschaft werden daher anders als die hauptberuflichen und hauptamtlichen Funktionäre einer überbetrieblichen Gewerkschaft, die in der Zentrale der Gewerkschaft ihren Arbeitsplatz haben, von den Folgen einer Fehlentscheidung der Gewerkschaft persönlich betroffen und handeln entsprechend klüger und verantwortungsvoller; treibt eine verfehlte Gewerkschaftspolitik den Betrieb, dem die Gewerkschaft angehört, in die Pleite, verlieren die Funktionäre der Betriebsgewerkschaft ihre Jobs in gleicher Weise wie alle anderen Betriebsangehörigen. Demgegenüber würden die Arbeitsplätze der hauptamtlichen Funktionäre der IG Metall nicht davon berührt werden, daß nach einem überhöhten Tarifabschluß Tausende von IGM-Mitgliedern wegen überzogener Gewerkschaftsforderungen ihre betrieblichen Arbeitsplätze verlieren.
- Das Vertrauensverhältnis zwischen Geschäftsleitung und Gewerkschaft ist bei Betriebsgewerkschaften grundsätzlich besser als bei überbetrieblichen Gewerkschaften. Während jede Geschäftsleitung gegenüber einer überbetrieblichen Gewerkschaft schon deshalb reserviert ist, weil sie damit rechnen muß, daß Betriebsinterna auf dem Wege über die Gewerkschaftskontakte der eigenen Beschäftigten zu Beschäftigten in Mitbewerber-Unternehmen in unerwünschter Weise öffentlich gemacht werden, ist für eine solche Befürchtung gegenüber einer Betriebsgewerkschaft kein Raum. Die Geschäftsleitung kann mit einer Betriebsgewerkschaft Vertraulichkeit und Diskretion vereinbaren und sich darauf verlasssen, daß die Gewerkschaftsfunktionäre Vertrauliches auch vertraulich behandeln. Das erhöht die Bereitschaft jeder Geschäftsleitung, über alle betrieblichen Dinge offen mit der Gewerkschaft zu sprechen - auch über solche Interna, über die sie mit den Funktionären einer überbetrieblichen Gewerkschaft nicht sprechen würde.
- Weil es mit einer Betriebsgewerkschaft nur zu Haustarifverträgen mit dem Betrieb kommen kann, in dem ihre Mitglieder beschäftigt sind, fällt in der Betriebsgewerkschaft der enorme Verwaltungsapparat nicht an, den es braucht, um Arbeiskämpfe für Flächentarifverträge zu organisieren und Tarifverhandlungen für Flächentarife zu führen. Die Funktionärsaufgaben der Betriebsgewerkschaft werden nicht hauptberuflich sondern nebenberuflich wahrgenommen (ähnlich den Betriebsratsaufgaben). Was zur Folge hat, daß die Mitgliedsbeiträge nur einen Bruchteil dessen ausmachen, was eine überbetriebliche Gewerkschaft fordern muß. Außerdem entfällt deshalb, weil Betriebsgewerkschaften angesichts der hohen Vertrautheit mit der Wirtschaftssituation ihres Betriebes nie mehr Lohn fordern, als der Betrieb zu leisten imstande ist, nach Auffassung der Betriebsgewerkschaften üblicherweise die Notwendigkeit zu streiken und die Notwendigkeit, eine Streikkasse aufrechtzuhalten und aus Mitgliedsbeiträgen zu alimentieren. Auch das trägt zur Minimierung der Beiträge für die Mitglieder einer Betriebsgewerkschaft bei. --81.173.158.94 10:12, 28. Nov. 2008 (CET)W.H.
- Betriebsgewerkschaften (Gegensatz: überbetriebliche Gewerkschaften) sind exklusive Belegschaftsgewerkschaften, in denen nur Mitarbeiter des einzelnen Betriebes Mitglied werden können. Sie sind in erfolgreichen Wirtschaften Südostasiens verbreitet. Sie haben gegenüber den überbetrieblichen Gewerkschaften folgende Vorteile:
- Es gibt ja schon tolle Vorbilder, wie den AUB. Lieber W.H. alle Arbeitnehmer danken dir für deinen unermüdlichen Einsatz für ihre Rechte. Gunilla 12:44, 28. Nov. 2008 (CET)
- Sie werden gern bösartig zynisch, liebe Gunilla. Wie Sie wissen, habe ich die AUB nicht gepriesen. Es liegt mir auch fern, sie zu mögen. Und fernöstliche Betriebsgewerkschaften sind auch nicht nach dem Vorbild der AUB konzipiert. Und deutsche Arbeitnehmer haben eigentlich keinen vernünftigen Grund, in der AUB ein Vorbild für eine Arbeitnehmer-Interessenvertretung zu sehen. Im übrigen hatte ich Ihr Eingreifen erwartet. --81.173.158.94 15:10, 28. Nov. 2008 (CET)W.H.
- Nach 10 Jahren Arbeit in Taiwan, Korea, China und Japan weiß ich, dass die Qualität und die Möglichkeiten der „fernöstlichen“ Gewerkschaften (die Palette der Kulturen ist in diesem Raum immer noch sehr diversifiziert) nicht an das heranreicht, was wir in Deutschland erreicht haben. In einem großen Betrieb betreue ich viele chinesische und auch einige indische Mitarbeiter, die das deutsche Gewerkschaftssystem besser kennen, als Deutsche, die nicht mehr wissen, was sie zu verlieren haben. Zu viele Referenzierungen (z.B. „Das Vertrauensverhältnis zwischen Geschäftsleitung und Gewerkschaft ist bei Betriebsgewerkschaften grundsätzlich besser als bei überbetrieblichen Gewerkschaften“) auf „asiatische Verhältnisse“ in Deutschland sind phantasievolle Mythen, die von Leuten (im Fall Zitats eines jahrzehntelang die Gewerkschaften bekämpfenden Anwaltes) herangezogen werden, die nie wirklich erlebt haben, wie es in z.B in Südostasien zugeht. --DL5MDA 00:32, 29. Nov. 2008 (CET)
- Ich habe keine pauschale "Referenzierung auf asiatische Verhältnisse" betrieben, sondern den Unterschied in der Beziehung zwischen Unternehmer und Gewerkschaft beschrieben, abgeleitet aus unternehmerischen Anlässen für Vorbehalte gegen die überbetriebliche Gewerkschaft im Betrieb und dem Wegfall solcher Anlässe gegenüber Betriebsgewerkschaften. Dieser Unterschied besteht unabhängig davon, ob Sie 10 Jahre in Taiwan, Korea, China und Japan waren - oder nicht. Daß damit nicht alle Unterschiede zwischen Deutschland und den genannten Ländern beschrieben sind, ist klar. Das habe ich allerdings auch nicht behauptet. --84.44.217.124 20:40, 30. Nov. 2008 (CET)W.H.
- Nach 10 Jahren Arbeit in Taiwan, Korea, China und Japan weiß ich, dass die Qualität und die Möglichkeiten der „fernöstlichen“ Gewerkschaften (die Palette der Kulturen ist in diesem Raum immer noch sehr diversifiziert) nicht an das heranreicht, was wir in Deutschland erreicht haben. In einem großen Betrieb betreue ich viele chinesische und auch einige indische Mitarbeiter, die das deutsche Gewerkschaftssystem besser kennen, als Deutsche, die nicht mehr wissen, was sie zu verlieren haben. Zu viele Referenzierungen (z.B. „Das Vertrauensverhältnis zwischen Geschäftsleitung und Gewerkschaft ist bei Betriebsgewerkschaften grundsätzlich besser als bei überbetrieblichen Gewerkschaften“) auf „asiatische Verhältnisse“ in Deutschland sind phantasievolle Mythen, die von Leuten (im Fall Zitats eines jahrzehntelang die Gewerkschaften bekämpfenden Anwaltes) herangezogen werden, die nie wirklich erlebt haben, wie es in z.B in Südostasien zugeht. --DL5MDA 00:32, 29. Nov. 2008 (CET)
- Nochwas (liebe Admins): Rechtsanwalt 81.173.158.94 („Der Arbeitskampf-Rhetorik des Bundesarbeitsgerichts zufolge geht es beim Arbeitskampf um das Kräftegleichgewicht.“) diskutiert hier schon wieder wie in irgendeinem Forum und nicht über die Arbeit am Artikel. Geht das? Wenn nicht, dann kann natürlich meine Anwort auf seinen Antigewerkschaftskampf gleich mit gelöscht werden. --DL5MDA 00:45, 29. Nov. 2008 (CET)
Stop
[Quelltext bearbeiten]und diskutiert es. gruß--ot 18:53, 11. Feb. 2008 (CET)
- Okay. Gruß --Фантом 18:54, 11. Feb. 2008 (CET)
Schätzungen: nicht-aktive Mitglieder
[Quelltext bearbeiten]Die Beschäftigungsdaten für 2007 sind echt (Bundesagentur für Arbeit), wie auch die Mitgliederzahlen für den DGB für 2007 echt sind (http://www.dgb.de/dgb/mitgliederzahlen/mitglieder.htm). Richtig ist, dass der DGB den NOG 1 geheimhält. Jedoch kann in Bezug auf die Gesamtbeschäftigtenzahl nur der NOG angegeben werden, so dass man ohne Schätzung nicht auskommt. Die angenommenen 2 Mio. liegen deutlich unter den Zahlen, die hierzu in der Presse angeführt werden. Dieses Verfahren ist wissenschaftlich anerkannt. 01:48, 16. Mär. 2008 Benutzer:Karstenkascais
- Dass die Mitgliederzahlen stimmen, bezweifele ich nicht. Aber was ist die Grundlage der Schätzungen? Was sind nicht-aktive Mitglieder? Quellen? --Алиса 10:51, 16. Mär. 2008 (CET)
Hi, der Begriff aktive Mitglieder ist definiert etwa beim NOG 1, vgl. Ebbinghaus, als Mitglieder ohne Rentner zzgl. arbeitslose Mitglieder, das Handbuch ist im Literatur-Nachweis angeführt, ich habe die Seite zitiert.
Wegen der Schätzungen kann man auf wiederholte Presseveröffentlichung zurückgreifen, aber ich räume ein, dass sie lexigraphischen Anforderungen eigentlich nicht gerecht werden. Ich habe daher die Texte geändert unter ausschließlicher Berücksichtigung allgemein zugänglicher und unstrittiger Zahlen (DGB-Mitglieder, sozialversicherungspflichtige Gesamtbeschäftigtenzahl) mit dem Hinweis darauf, dass der eigentliche Organisationsgrad darunter liegen muss, da die Gesamtbeschäfigtenangabe ohne Rentner und Arbeitslose erfolgt. Natürlich könnte man sie hochrechnen. Lexigraphisch besteht bezgl. des Begriffs Gewerkschaft ein erhebliches Interesse an der Quantifizierung des dramatischen Rückgangs des Brutto- wie Netto-Organisationsgrads. (nicht signierter Beitrag von Karstenkascais (Diskussion | Beiträge) 17:26, 16. Mär. 2008 (CET))
moin, waise, relevanz möge bitte ein experte (la/qs) beurteilen. so weit ich das zuordnen kann gehört das grob in diesen bereich. danke, gruß ---Jan eissfeldt 21:34, 22. Mär. 2008 (CET)
Toter Weblink (1)
[Quelltext bearbeiten]Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!
- http://www.polwiss.fu-berlin.de/tu/handbuch/gewerkschaftshandbuch.pdf (archive)
- In Gewerkschaft on 2008-04-08 20:55:53, 404 Not Found
- In Gewerkschaft on 2008-04-21 20:59:27, 404 Not Found
Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [3]. --SpBot 22:57, 21. Apr. 2008 (CEST)
Toter Weblink (2)
[Quelltext bearbeiten]Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!
- http://herti-school.org/binaries/addon/330_die_erosion_der_gewerkschaftlichen_lobbymacht
- In Gewerkschaft on 2008-04-08 20:55:52, Socket Error: 'Name or service not known'
- In Gewerkschaft on 2008-04-21 20:59:36, Socket Error: 'Name or service not known'
--SpBot 22:57, 21. Apr. 2008 (CEST)
Erste Gewerkschaft 1849
[Quelltext bearbeiten]Punkt 7.3.2 ist schlicht falsch: Die erste Gewerkschaft gab es mit dem Druckerverband bereits 1849. So gibt es die Homepage des DGB wieder, so wird es an allen Hochschulen gelehrt.
Ulrich Heßelmann, 10. Juni 2008 (nicht signierter Beitrag von 84.160.222.140 (Diskussion) 20:59, 10. Jun. 2008 (CEST))
Die gegen Wikipedia-Regeln verstoßende Verhinderung von Diskussion
[Quelltext bearbeiten]Ein Blick in Versionsgeschichte von „Diskussion:Gewerkschaft“ vermittelt den Eindruck, daß hier Diskussion der Fehlinformation des unter Veränderungssperre gestellten Artikels "Gewerkschaft" zielstrebig und entschlossen verhindert wird.
Was sich hier als Diskussionskontrolle abspielt, ist höchst unseriös. --81.173.182.156 15:06, 30. Sep. 2008 (CEST)W.H.
Verbesserung des fehlerhaften Beitrags: Aufhebung der Veränderungssperre
[Quelltext bearbeiten]Der derzeitige, durch eine Veränderungssperre gegen jede Verbesserung geschützte, Beitrag "Gewerkschaft" ist eine tendenziös-fehlerhafte Sicht durch die Brille der Gewerkschaften mit allen für die Gewerkschaftspublizistik charakteristischen Tabus.
Um diesen unsachlichen Beitrag durch die Ersetzung durch einen sachlichen Beitrag zu verbessern, bedarf es der Aufhebung der Veränderungssperre.
Die Gewerkschaften haben nicht das Hausrecht bei Wikipedia und nicht die Befugnis, mit dem "hoheitlichen" Mittel der Löschung jede berechtigte, den Gewerkschaften unwillkommene, Kritik aus Wikipedia herauszuhalten. - Ein Verhalten, das hier sogar im Bereich "Diskussion" zu beobachten ist. --81.173.148.130 19:03, 30. Sep. 2008 (CEST)W.H.
- Was sind die konkreten Probleme und kritikwürdigen Stellen? --Volksfront von Judäa 17:33, 17. Okt. 2008 (CEST)
Einleitung
[Quelltext bearbeiten]Sieben Wörter als Einleitung/Zusammenfassung für einen so langen Artikel ist wohl etwas arg knapp. (nicht signierter Beitrag von 131.247.244.227 (Diskussion) 06:00, 23. Okt. 2008 (CEST))
Industriegewerkschaften (im Gegensatz zu Beamtengewerkschaften) sind Organisationen im Sinne des Art. 9 Abs. 2 GG iVm.§ 253 StGB und § 16 VereinsG
[Quelltext bearbeiten]Die Gewerkschaften vertreten nicht die Arbeitnehmer sondern lediglich eine unter 20%ige Minderheit der Arbeitnehmerschaft.
Mehr als vier Fünftel der Arbeitnehmerschaft - die aufgeklärteren unter den Arbeitnehmern - lehnen in klarer Sicht ihrer wohlverstandenen Interessen aus guten Gründen ihre Vertretung durch Gewerkschaften ab.
Gewerkschaften der freien Wirtschaft (Gegensatz: Gewerkschaften der Beamten) vertreten ihre Mitglieder, aber nicht deren Interessen.
Zur Befriedigung des Verlangens der Mitglieder nach höherem Lohn für gleiche Arbeit (was nur auf Kosten Anderer darstellbar ist) betreiben Gewerkschaften als Streik die Erpressung (§ 253 StGB) der Umverteilung von Lohn auf Kosten von Kollegen: Lohnerhöhungen werden mit Arbeitsplätzen bezahlt.
Soweit Gewerkschaften als ökonomisches Ziel ihrer tarifpolitichen Bestrebungen schönfärberisch die Stärkung der Massenkaufkraft ausgeben, beuten sie die Illusion aus, durch kollektive Lohnerhöhungen steige die Kaufkraft. In Wahrheit, das weiß eigentlich jeder, läßt sich "Massenkaufkraft" durch Lohnerhöhungen, die mit Arbeitsplätzen und Inflation bezahlt werden, nicht steigern.
Wie Adolf Weber in seinem in 6 Auflagen zum Klassiker zum Gewerkschaftswesen gewordenen "Der Kampf zwischen Kapital und Arbeit : Gewerkschaften u. Arbeitgeberverbände in Deutschland" ( 6., neubearb. Aufl., : Mohr (Siebeck)Tübingen 1954) schon 1910 darlegte, ist die kollektive Erzwingung kollektiver Lohnerhöhungen ungeeignet, die wirtschaftliche Lage der Arbeiterklasse zu verbessern.
Denn die Lohnerhöhung wird entweder preiserhöhend auf die Produktpreise der tarifbetroffenen, also letztlich aller, Unternehmen überwälzt, sodaß die Lohnerhöhung im Ergebnis nicht mehr bewirkt, daß sich die Arbeiter die verteuerten Konsumgüter aus den erhöhten Löhnen auch weiterhin in gleicher Menge und Güte leisten können.
Oder die Unternehmen schrecken davor zurück, die Preise zu erhöhen. Dann verkraften sie die Lohnerhöhung unter Vermeidung einer Arbeitskostensteigerung dadurch, daß sie so viele Stellen streichen (betriebsbedingte Kündigungen), daß die bisherigen betrieblichen Lohnsummen auch zu den höheren Löhnen ausreichen, die um die Lohnerhöhungsrate verminderte Zahl an Mitarbeitern zu entlohnen.
Die Gewerkschaften der freien Wirtschaft sind Vereinigungen im Sinne des Art. 9 Abs. 2 GG, die unter dem Damoklesschwert ihrer Auflösung existieren (§ 16 VereinsG). --87.78.77.70 23:57, 16. Okt. 2008 (CEST) W.H.
- Das ist sicherlich ein engagiertes Skript für eine ihre Zuhörer wohl nicht allzu sehr überfordernde Rede, in der auch ein beeindruckendes psychologisches Einfühlungsvermögen gezeigt wird („Das von den Gewerkschaftsführungen psychologisch ausgebeutete Verlangen ihrer Mitglieder...“), aber für eine Enzyklopädie müsste da wohl noch ein bisschen am Text gefeilt werden. Beeindruckend und enzyklopädisch belebend ist immerhin schon mal die Vorstellung der Gewerkschaften unter dem Damoklesschwert. Zur WP als Rednerbühne siehe auch Wikipedia:Diskussionsseiten. --DL5MDA 20:35, 30. Sep. 2008 (CEST)
- Gewerkschaften stehen wie Parteien unter dem besonderen Schutz des Grungesetzes. Ebenso wie Parteien können sie unter ganz besonderen Bedingungen verboten werden, aber dazu gehört schon allerhand, wenn ein Verbot beim Bundesverfassungsgericht anerkannt werden würde. Da von einem "Damoklesschwert ihrer Auflösung" zu palavern ist schon ganz vermessen oder Wunschdenken gar ? Die Parteien vertreten auch die politischen Interessen des Volkes, auch wenn nur 2 Mio. Parteimitglieder rund 60 Mio. wahlberechtigte Bürger vertreten. Wieviele Firmenchefs und Vostandsmitglieder die deutsche Wirtschaft vertreten weiß ich nicht, bestimmt aber noch weniger. Soviel zum Thema der Repräsentants. --Roland Kutzki 16:28, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Gewerkschaften werden - anders als Parteien - im Grundgesetz nicht erwähnt, genießen also nicht allein deshalb, weil sie sich "Gewerkschaft" nennen, den Schutz des Grundgesetzes. Soweit Vereinigungen ihre Ziele mit nichtkriminellen Mitteln verfolgen und deshalb nicht von Verfassungs wegen verboten sind, Art. 9 Abs. 2 GG, genießen sie - Beispiel: Beamtengewerkschaften - als rechtmäßige Vereinigungen (auch wenn sie sich "Gewerkschaften" nennen) den Schutz des Art. 9 Abs. 1 GG. Weiteres Beispiel: BVerfGE 18,18, Hausgehilfinnenverband, der den Streik als Mittel ihrer Interessenwahrnehmung nicht in Erwägung zieht. --84.44.195.100 18:56, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Roland Kutzki hat deswegen trotzdem nicht unrecht und Gewerkschaften hat er nicht über ihre Streikfähigkeit definiert. An dem Baum braucht man also garnicht zu bellen. Essenz des Urteils: Tariffähigkeit ist das Kriterium für die Anwendung der GG auf Arbeitnehmervereinigungen und Arbeitgebervereinigungen, nicht Streikfähigkeit. Das ist auch logisch und sinnvoll: Es geht um das Kräftegleichgewicht. --DL5MDA 08:29, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Der Arbeitskampf-Rhetorik des Bundesarbeitsgerichts zufolge geht es beim Arbeitskampf um das Kräftegleichgewicht. Der Arbeitskampf als Regelungstechnik lebt allerdings in Wirklichkeit davon, daß einer der Kampfverbände dem anderen Kampfverband signifikant überlegen ist und dank seiner Überlegenheit den Ausgang des Kampfes und damit das Ergebnis der Regelung bestimmt. Nur so kann es überhaupt zu einer Veränderung gegenüber dem status quo kommen.
- Ein reales "Kräftegleichgewicht" würde eine Patt-Situation bedeuten, in der keiner über den anderen siegen kann, in der jeder stark genug ist, den vom Gegner angestrebten Erfolg zu verhindern, aber zu schwach, den selbst angestrebten Erfolg zu erreichen. Ein echtes Kräftegleichgewicht im Arbeitskampf würde jeden Arbeitskampf ohne Ergebnis enden lassen und so den status quo verfestigen.
- Im übrigen galt mein Einwand gegen Roland Kutzki nicht einer "Definition der Gewerkschaften über ihre Streikfähigkeit", sondern seiner in dieser Allgemeinheit unzutreffenden Behauptung, "Gewerkschaften stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes". Ich wiederhole hierzu, daß der Begriff Gewerkschaft im Grundgesetz nicht vorkommt und somit keine Rede davon sein kann, daß "Gewerkschaften" eo ipso den Schutz des Grundgesetzes genießen. Soweit sie die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 GG erfüllen, werden sie vom Grundgesetz ausdrücklich für "verboten" erklärt. --81.173.151.81 13:59, 18. Okt. 2008 (CEST) W.H.
- Ach was. Nix Patt-Situation. Für Spiele bzw. Verhandlungen im Kräftegleichgewicht liefert die Spieltheorie viele interessante Aussagen und und in der Praxis gibt es hier viel Verhandlungserfahrung. --DL5MDA 00:57, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Der Hinweis auf die "Spieltheorie" paßt deshalb nicht, weil es in Arbeits"kämpfen", wie das Wort bereits sagt, nicht um Spiele sondern um Feindseligkeiten mit wechselseitiigem Druckmitteleinsatz geht. Und das Erhöhen des Drucks auf den Gegner zum Zwecke seines Enlenkens wird im Ergebnis nur dann etwas verändern können, wenn dieser Gegner zu schwach ist, dem Druck standzuhalten, also ihm die Fähigkeit fehlt, einen überlegenen eigenen Gegendruck aufzubauen imstande ist. Hier käme es bei "Waffengleichheit" (diesen Begriff benutzt das BAG) in der Tat zu der Patt-Situation, in der es zu keiner Veränderung kommen kann. Um dies zu vermeiden und um zu gewährleisten, daß jeder Arbeitskampf auch tatsächlich eine Veränderung - selbstverständlich zu Gunsten der Gewerkschaften (z.T. mit erheblichen Nachteilen für deren Mitglieder) - herbeiführen kann, hat die Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts die Tarifkontrahenten mit grundsätzlich unterschiedlich wirkungsvollen Druckmitteln ausgestattet. --81.173.190.209 02:29, 19. Okt. 2008 (CEST) W.H.
- Spieltheorie passt schon. In ihr befasst man sich nicht (so wie Sie sich das möglicherweise vorstellen) hauptsächlich mit Halma, Sackhüpfen usw. --DL5MDA 12:07, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Der 1994 an Reinhard Selten, John Forbes Nash Jr. und John C. Harsanyi „Für ihre grundlegende Analyse des Gleichgewichts in nicht-kooperativer Spieltheorie“ verliehene Wirtschaftsnobelpreis ehrte die Preisträger in der Tat nicht für Siege im Sackhüpfen, wie Sie offenbar betonen wollen. Daß Sie, DL5MDA, darin mit mir übereinstimmen, ändert natürlich nichts daran, daß die Spieltheorie sich nicht mit dem Arbeitskampf, nämlich Möglichkeiten und Grenzen, durch wechselseitigen feindseligen Druckmitteleinsatz Ziele zu erreichen, befaßt. Das Bestreben, durch wechselseitige Druckmittel bei vollkommenem Kräftegleichgewicht eine Veränderung zu erreichen, würde unausweichlich in einer Patt-Situation enden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht durch Verordnung eines Ungleichgewichts der von ihm zugelassenen Kräfte zu vermeiden gewußt. --81.173.156.81 13:46, 19. Okt. 2008 (CEST) W.H.
- Danke für die Namen von großen Spieltheoretikern. Lesetip: Anthony Kelly, Decision Making using Game Theory, 2003. In dem Buch finden Sie Beispiele für Anwendungen der Spieltheorie im HRIR-Bereich. Und ihre Thesen zum Kräftegleichgewicht können Sie mit dem Kapitel Indices of power: measuring influence vergleichen. - So, ansonsten habe ich vermutlich selbst diese Diskussionsseite inzwischen zu sehr als Diskussionsforum missbraucht und halte mich jetzt besser mal zurück. Gute Nacht. --DL5MDA 21:02, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Der 1994 an Reinhard Selten, John Forbes Nash Jr. und John C. Harsanyi „Für ihre grundlegende Analyse des Gleichgewichts in nicht-kooperativer Spieltheorie“ verliehene Wirtschaftsnobelpreis ehrte die Preisträger in der Tat nicht für Siege im Sackhüpfen, wie Sie offenbar betonen wollen. Daß Sie, DL5MDA, darin mit mir übereinstimmen, ändert natürlich nichts daran, daß die Spieltheorie sich nicht mit dem Arbeitskampf, nämlich Möglichkeiten und Grenzen, durch wechselseitigen feindseligen Druckmitteleinsatz Ziele zu erreichen, befaßt. Das Bestreben, durch wechselseitige Druckmittel bei vollkommenem Kräftegleichgewicht eine Veränderung zu erreichen, würde unausweichlich in einer Patt-Situation enden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht durch Verordnung eines Ungleichgewichts der von ihm zugelassenen Kräfte zu vermeiden gewußt. --81.173.156.81 13:46, 19. Okt. 2008 (CEST) W.H.
- Spieltheorie passt schon. In ihr befasst man sich nicht (so wie Sie sich das möglicherweise vorstellen) hauptsächlich mit Halma, Sackhüpfen usw. --DL5MDA 12:07, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Der Hinweis auf die "Spieltheorie" paßt deshalb nicht, weil es in Arbeits"kämpfen", wie das Wort bereits sagt, nicht um Spiele sondern um Feindseligkeiten mit wechselseitiigem Druckmitteleinsatz geht. Und das Erhöhen des Drucks auf den Gegner zum Zwecke seines Enlenkens wird im Ergebnis nur dann etwas verändern können, wenn dieser Gegner zu schwach ist, dem Druck standzuhalten, also ihm die Fähigkeit fehlt, einen überlegenen eigenen Gegendruck aufzubauen imstande ist. Hier käme es bei "Waffengleichheit" (diesen Begriff benutzt das BAG) in der Tat zu der Patt-Situation, in der es zu keiner Veränderung kommen kann. Um dies zu vermeiden und um zu gewährleisten, daß jeder Arbeitskampf auch tatsächlich eine Veränderung - selbstverständlich zu Gunsten der Gewerkschaften (z.T. mit erheblichen Nachteilen für deren Mitglieder) - herbeiführen kann, hat die Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts die Tarifkontrahenten mit grundsätzlich unterschiedlich wirkungsvollen Druckmitteln ausgestattet. --81.173.190.209 02:29, 19. Okt. 2008 (CEST) W.H.
- Ach was. Nix Patt-Situation. Für Spiele bzw. Verhandlungen im Kräftegleichgewicht liefert die Spieltheorie viele interessante Aussagen und und in der Praxis gibt es hier viel Verhandlungserfahrung. --DL5MDA 00:57, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Roland Kutzki hat deswegen trotzdem nicht unrecht und Gewerkschaften hat er nicht über ihre Streikfähigkeit definiert. An dem Baum braucht man also garnicht zu bellen. Essenz des Urteils: Tariffähigkeit ist das Kriterium für die Anwendung der GG auf Arbeitnehmervereinigungen und Arbeitgebervereinigungen, nicht Streikfähigkeit. Das ist auch logisch und sinnvoll: Es geht um das Kräftegleichgewicht. --DL5MDA 08:29, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Gewerkschaften werden - anders als Parteien - im Grundgesetz nicht erwähnt, genießen also nicht allein deshalb, weil sie sich "Gewerkschaft" nennen, den Schutz des Grundgesetzes. Soweit Vereinigungen ihre Ziele mit nichtkriminellen Mitteln verfolgen und deshalb nicht von Verfassungs wegen verboten sind, Art. 9 Abs. 2 GG, genießen sie - Beispiel: Beamtengewerkschaften - als rechtmäßige Vereinigungen (auch wenn sie sich "Gewerkschaften" nennen) den Schutz des Art. 9 Abs. 1 GG. Weiteres Beispiel: BVerfGE 18,18, Hausgehilfinnenverband, der den Streik als Mittel ihrer Interessenwahrnehmung nicht in Erwägung zieht. --84.44.195.100 18:56, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Gewerkschaften stehen wie Parteien unter dem besonderen Schutz des Grungesetzes. Ebenso wie Parteien können sie unter ganz besonderen Bedingungen verboten werden, aber dazu gehört schon allerhand, wenn ein Verbot beim Bundesverfassungsgericht anerkannt werden würde. Da von einem "Damoklesschwert ihrer Auflösung" zu palavern ist schon ganz vermessen oder Wunschdenken gar ? Die Parteien vertreten auch die politischen Interessen des Volkes, auch wenn nur 2 Mio. Parteimitglieder rund 60 Mio. wahlberechtigte Bürger vertreten. Wieviele Firmenchefs und Vostandsmitglieder die deutsche Wirtschaft vertreten weiß ich nicht, bestimmt aber noch weniger. Soviel zum Thema der Repräsentants. --Roland Kutzki 16:28, 17. Okt. 2008 (CEST)
Ich kann dem Rechtsanwalt 87.78.77.70 nur aus vollem Herrzen zustimmen. Das klügste, was Arbeitnehmer machen könnnen, ist, dem Unternehmer die Entscheidung zu überlassen, wieviel Lohn für die Arbeitsleistung zu zahlen ist. Nur der Unternehmer weiß doch, ob Spielraum für eine Lohnerhöhung vorhanden ist. Der stets gesetzestreue Unternehmer wird diesen Spielraum nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) verteilen. Wie jedermann wissen könnte, ist der Unternehmer von Natur aus weise und gerecht und er allein ist fähig, - Demokratie und oder her - für die Volkswirtschaft die Verantwortung zu übernehmen, so dass es am Ende zum Besten aller wird. Man sehe sich nur Gesellschaftssysteme an, in denen Gewerkschaften verboten sind. Hier herrschen paradisische Zustände. Und man schaue sich die Unternehmen an, die Gewinne machen. Sie geben ihren Arbeitern gerne ab von ihrem Gewinn und sie entlassen keine Arbeiter. Kennen Sie einen gierigen Unternehmer? Ich nicht! Aber leider ist der einfache Arbeiter so unaufgeklärt und so leicht verführbar. In seiner Charakterschwäche lässt er sich sogar dazu hinreißen, seinen Wohltäter zu erpressen. Und dann ist der gewerkschaftlich Verirrte auch noch so gemein und nimmt den anderen in seinem Egoismus das Geld weg. Pfui! Ich bewundere den juristischen Scharfsinn des genannten Benutzers: Er hat die Strafbarkeit des Streiks erkannt! Wann endlich sehen dies auch die deutschen Richter ein und werfen die Streikenden ins Gefängnnis? Gunilla 18:05, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Diesen Unsinn mit freien Wahlen, Parlamenten usw. sollte man auch schnellstmöglich abschaffen. Die Weisheit eines Monarchen, die immerhin von Gott persönlich verliehen wurde, sollte viel schneller zur Glückseligkeit führen. Dieses Demokratiegedöns stört doch sowieso nur noch. --Volksfront von Judäa 18:33, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Dem Benutzer 87.78.77.70 wird zuviel Ehre angetan mit der Behauptung, er habe die Strafbarkeit des Streiks entdeckt. Originalität kommt diesem Benutzer im Hinblick auf die Strafbarkeit des Streiks als Erpressung nicht zu. Nicht ein Wikipedia-Benutzer 87.78.77.70 sondern strafanzeigende Erpreßte, Staatsanwälte und Strafrichter des 19. Jahrhunderts haben den seit 1870 geltenden § 253 StGB verständig gelesen, Respekt vor dem Gesetz gezeigt und die Strafbarkeit des Streiks erkannt, wie die Rechtsprechung RGSt 21, 114 belegt.
- Allerdings: Wo Gunilla recht hat, hat sie recht. Richtig ist nämlich, daß Unternehmer ihren Arbeitern von ihrem Gewinn nichts abgeben. Denn sie besitzen die Unverfrorenheit, überleben zu wollen. Und zu ihrem und ihrer Familien Unterhalt verwenden sie den Gewinn - der ihnen doch nach Karl Marx eigentlich gar nicht zusteht; denn er ist doch nach Marx entzogener Lohn (Mehrwerttheorie). Richtig ist allerdings auch, daß die Gewerkschaften in Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern gar nicht darüber verhandeln, daß Unternehmer von ihrem Gewinn etwas abgeben. Daß Abgaben vom Gewinn nicht Verhandlungsgegenstand von Tarifverhandlungen sind, weiß jeder, der die Verhandlungen verfolgt und die daraus resultierenden Tarifverträge liest. Ganz im Gegenteil erwarten die gewerkschaftlichen Verhandlungskommissionen in den Tarifverhandlungen sogar, daß die Unternehmen, in denen die Gewerkschaftsmitglieder als Arbeitnehmer beschäftigt werden, erfolgreich fortbestehen, um auch die erhöhten Löhne bezahlen zu können. Erfolgreiches unternehmerisches Wirtschaften bedeutet: der Unternehmer erwirtschaftet Gewinn. --81.173.189.189 23:23, 20. Okt. 2008 (CEST) W.H.
- @81.173.151.81: Wollen Sie mit dem Editversuch im Beitrag von 84.44.195.100 kundtun, dass Sie 84.44.195.100 sind? Habe ich da was mißverstanden?
- Außerdem ist Streik natürlich nicht schlechthin strafbar, wie die Rechtsprechung ganz klar zeigt. In manchen Erkenntnissen ist man über die Rechsauffassung des Reichsgerichte ("RGSt 21, 114") heute etwas hinausgewachsen. Daran ändern Privatmeinungen von irgendwelchen Strafanzeigenden nichts, wenn sie nicht in Urteilen bestätigt werden. --DL5MDA 14:06, 18. Okt. 2008 (CEST)
- "Die Rechtsprechung" der für Strafsachen zuständigen Fachgerichte hat sich seit RGSt 21, 114 (1890) nicht geändert, ist also nicht "hinausgewachsen" über RGSt 21, 114. Und die Gesetzesgrundlage der Streikrechtsprechung der Strafgerichte hat sich seit 1890 nicht in Richtung Liberalisierung der Erpressung, also nicht in Richtung einer Verringerung des strafrechtlichen Schutzes der Vertragsfreiheit, sondern in die Gegenrichtung, nämlich eine Erhöhung dieses Schutzes entwickelt. Während das Reichsgericht die Vertragsfreiheit 1890 durch einfaches Recht, nämlich eine Bestimmung der damaligen Gewerbeordnung, garantiert sah, wird die Vertragsfreiheit seit Geltung des Grundgesetzes, das es 1890 noch nicht gab, höherrangig, nämlich verfassungsrechtlich garantiert durch Art. 2 Abs 1 GG. Und der strafrechtliche Schutz der Vertragsfreiheit ist von nicht unter 3 Monaten Gefängnis im Jahre 1890 auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr seit 1994 verbessert worden,§ 253 Abs. 4 StGB.
- Übrigens habe ich "Privatmeinungen" aus Strafanzeigen nur insoweit angezogen, als sie zu höchstricherlich bestätigten Verurteilungen geführt haben, wie z. B. RGSt 21, 114.
- Und soweit eine "Privatmeinung", die den Inhalt eines Gesetzes referiert, durch kein Urteil bestätigt ist, so folgt daraus selbstverständlich nicht, daß das referierte Gesetz unbeachtlich ist. Ich nenne als Beispiel das Gesetz, das eine Strafe androht für die Vorbereitung eines Angriffskrieges:§ 80 StGB. Da es noch keinen Anwendungsfall für dies Strafgesetz gegeben hat, gibt es auch kein Urteil, durch das die Strafbarkeit der Vorbereitung eines Angriffskrieges als bestätigt angesehen werden könnte. Wollen Sie dies Gesetz deshalb als "gerichtlich unbestätigtes Gesetz" für irrelevant oder ungültig ansehen? Es hängt, werter DL5MDA, die Gültigkeit eines Gesetzes wirklich nicht davon ab, daß es "durch ein Gerichtsurteil bestätigt" wird. Gesetze gelten ohne Gerichtsbestätigungsvorbehalt mit ihrer Verkündung im Gesetzblatt. Das gilt auch für § 253 Abs. 4 StGB. --81.173.190.209 17:58, 18. Okt. 2008 (CEST) W.H.
- Eine eher knappe Frage vom werten DL5MDA an den Allerwertesten nur so mal zur zeitlichen Einordnung: Wie alt ist das Urteil (RGSt 21, 114)? Wie weit liegt das jüngste Urteil zurück, in dem Streiks grundätzlich als strafbar erklärt wurden? --DL5MDA 00:49, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Der Allerwerteste muß der Frage des werten DL5MDA entnehmen, daß er die Fundstelle der Entscheidung nicht aufgesucht und die Entscheidung, die dort mit dem Datum ihres Erlasses abgedruckt ist, nicht gelesen hat. Ich rege an, Ihr Interesse für das, worüber Sie schreiben, so weit zu steigern, daß Sie das, worüber Sie schreiben, am Ende auch tatsächlich gelesen haben.
- Im übrigen ergibt sich die Strafbarkeit des Streiks als Erpressung originär aus dem Gesetz, und nicht erst aus seiner Anwendung. Jede Anwendung eines Strafgesetzes regelt nur die einen Einzelfall und setzt für diesen, falls das Gericht aburteilt, die im Einzelfall verwirkte gesetzliche Strafsanktion fest. Sie ist allerdings als als letztinstanzliche Entscheidung eines Falles, der den Instanzenzug bis zum Revisionsgericht durchlaufen hat, ein starker Anhaltspunkt dafür, daß das angewandte Gesetz auf Fälle wie den Entschiedenen nicht nur nach der Meinung eines Einzelnen sondern generell lege artis anwendbar ist. Die Tatbestandsmäßigkeit des Streiks im Sinne des § 253 StGB ist übrigens auch unter zeitgenössischen Arbeitsrechtlern, soweit sie sich literarisch damit befaßt haben, nicht umstritten.
- Prominentester arbeitsrechtlicher Autor solcher Feststellungen war in den letzten 10 Jahren der ehemalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts und Vorsitzende des für das sog. Arbeitskampfrecht zuständigen Ersten Senats Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel, dessen 2002 bei Beck erschienenes "Arbeitskampfrecht" ich Ihnen zu diesem Behuf ans Herz lege. --81.173.190.209 02:29, 19. Okt. 2008 (CEST) W.H.
- Nö, war ne rhetorische Frage. (Bei der Spieltheorie haben wir übrigens und unverzeihlicherweise vergessen, von Neumann zu erwähnen. Aber sowas - wie auch die Diskussion in diesem Absatz - gehört eigentlich sowieso in Diskussionsforen oder vor einen Richter und nicht in diese Seite über die Verbesserung des Artikels. Asche auch auf mein Haupt. Gute Nacht.) --DL5MDA 23:55, 20. Okt. 2008 (CEST)
- Eine eher knappe Frage vom werten DL5MDA an den Allerwertesten nur so mal zur zeitlichen Einordnung: Wie alt ist das Urteil (RGSt 21, 114)? Wie weit liegt das jüngste Urteil zurück, in dem Streiks grundätzlich als strafbar erklärt wurden? --DL5MDA 00:49, 19. Okt. 2008 (CEST)
Antrag auf Seitenschutz
[Quelltext bearbeiten]Seit Tagen versucht eine IP dem Artikel eine Theorie gegen die wirtschaftlichen Ansichten der Gewerkschaften hinzuzufügen, sowie andere POVen. Das geht seit Tagen wiederholt so. Bitte, den Artikel für IPs und Neulinge zu sperren. --Kursch 21:31, 9. Jan. 2009 (CET)
Nachweise/Quellen für Gegenwartssituation
[Quelltext bearbeiten]Der Abschnitt Gegenwartssituation ist derzeit nicht ausreichend durch Nachweise/Quellen belegt. --77.186.77.14 11:58, 7. Mär. 2009 (CET)
Abschnitt Aktuelle Rechtssprechung
[Quelltext bearbeiten]Ich habe diesen Abschnitt aus "Rechtsstatus" heraus angelegt um einen Platz für aktuelle rechtliche Entwicklungen zu schaffen. Unter der alten Überschrift fand ich Urteile die noch nicht rechtsgültig sind nicht passend aufgehoben. Aber vieleicht weiß jemand wie man es noch besser machen könnte? -- 28hourday 02:32, 29. Apr. 2009 (CEST)
Mitgliederzahl des Christlichen Gewerkschaftsbundes
[Quelltext bearbeiten]Die Mitgliederzahl der 18 Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes wird hier mit ca. 280.000 angegeben. Jedoch fehlt dafür jeglicher Beleg. Da die meisten der christlichen Gewerkschaften keine Mitgliderzahlen veröffentichen, stellt sich die Frage stellt, woher die genannte Zahl kommt.
Sollte kein Beleg geliefert werden, sollte die Zahl gelöscht werden. --Gunilla 18:24, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Die Angabe von 280.000 Mitgliedern gibt der CGB selbst im Internet an [4]. Deshalb kann man die Zahl wohl stehen lassen.
- Im übrigen sind im CGB 16 sich selbst als Gewerkschaft bezeichnende Vereinigungen zusammengeschlossen. Diese bilden zwar teilweise Tarifgemeinschaften untereinander, das sind aber keine Mitglieder des CGB. --Gunilla 21:27, 21. Jul. 2009 (CEST)
Literatur
[Quelltext bearbeiten]Ich habe mit der Durchforstung und Gruppierung begonnen. Unter den gelöschten Titeln befand sich viel Zufälliges und Grenzständiges (z.B. Employment relations, Betriebsräte, II. Inrernationale etc.). FelMol 01:16, 5. Aug. 2009 (CEST)
Gründung Betriebsrat
[Quelltext bearbeiten]Was muß man tun um einen Betriebsrat zu gründen? --90.186.170.248 18:04, 19. Aug. 2009 (CEST)
- Wenn das eine praktische Frage ist, empfehle ich Dir, Dich an die örtliche Gewerkschaft (DGB oder zuständige Einzelgewerkschaft ) oder einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. FelMol 18:16, 19. Aug. 2009 (CEST)
Verteilen auf mehrere Artikel?
[Quelltext bearbeiten]ich empfinde diesen Artikel aufgrund seiner Länge als etwas unübersichtlich und stelle eine Aufteilung zur Diskussion:
- Auslagerung der Teile:
- - Internationale Gewerkschaftsverbände
- - Deutschland
- - Belgien / ... / USA (alternativ als ein neuer Artikel "Gewerkschaften außerhalb Deuschlands" oder als elf Artikel "Gewerkschaften in ...")
- kurze Zusammenfassung dieser ausgelagerten Teile im verbleibenden Artikel mit links auf neue Artikel
- entsprechende Aufteilung der Abschnitte "Siehe auch" / ... / "Weblinks"
Ich versuche mich im übrigen im Moment daran, einen Entwurf für ein Portal:Gewerkschaften zu basteln, das dann dazu dienen könnte, diese Artikel (und die weiteren mit der Kategorie Gewerkschaften) besser zugänglich zu machen. -- Bernhard Pfitzner 17:23, 8. Nov. 2009 (CET)
Im Grunde hast Du recht. mein Vorschlag:
- Gewerkschaften (allgemein)
- Gewerkschaften (Deutschland)
- Gewerkschaften (Land A)
- Gewerkschaften (Land B)
- .... etc.
- Gewerkschaften (International incl. EU)
In dem allgemeinen Teil müsste die Übersicht enthalten sein. FelMol 19:56, 8. Nov. 2009 (CET)
- Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob es praktikabel ist, das alles in einem Schritt zu machen (zumal es ja zu einzelnen Ländern bzw. einzelnen Gewerkschaften bereits Artikel gibt und mensch da gleich sehen sollte, ob sich da was sinnvoll zusammenführen läßt).
- Daher mein pragmatischer Vorschlag: Vielleicht als erstes den Abschnitt "Deutschland" oder den Abschnitt "Internationale Gewerkschaftsverbände" ausgliedern und dabei gucken, mit welchen anderen Artikeln das dann verbunden werden sollte; parallel dazu Standards für die einzelnen Länderartikel entwickeln, um dann in einem nächsten Schritt diese auszugliedern.
- s. auch meinen - noch sehr (!!!) provisorischen Entwurf für ein Portal:Gewerkschaften
- -- Bernhard Pfitzner 16:30, 10. Nov. 2009 (CET)
- warum nicht - wenn du es auslagerst, dann beachte die regeln; ich würde dies erst in deinem BNR (benutzernamensraum) erstellen. Dann guck ich da nochmal nach formalien ets. Gruß--ot 18:44, 12. Nov. 2009 (CET)
Ich bastele jetzt an der Aufteilung auf drei Artikel:
Verbesserungshinweise auf den Diskussionsseiten nehme ich gerne entgegen. -- Bernhard Pfitzner 21:24, 12. Nov. 2009 (CET)
- Zur ordnungsgemäßen Erstellung ist ein Antrag auf Import des Artikels "Gewerkschaft" auf meine Baustellenseiten gestellt - hakt allerdings im Moment beim Importupload) -- Bernhard Pfitzner 19:29, 15. Nov. 2009 (CET)
Artikel ist nun aufgeteilt in
- gekürzten Artikel Gewerkschaft
- Artikel Internationale Gewerkschaftsverbände und
- Artikel Gewerkschaften in Deutschland
--Bernhard Pfitzner 19:34, 21. Dez. 2009 (CET)
Manche Artikel sind nun einmal etwas länger und keiner kommt auf die Idee, den Artikel aufzuteilen, damit - wie bei Gewerkschaft - sowohl die Grundinformation Was ist eine Gewerkschaft, Wie war Ihre Geschichte und Wie ist die Organisation von Gewerkschaften in einem Zusammenhang gelesen werden kann, ohne Hin- und Herspringerei. Bei den Ländern werden verschiedene Bereiche, z.B. die Geschichte, oder bei ganz großen Städten die Liste der Persönlichkeiten oder die Einwohnerentwicklung etc. zu Recht ausgegliedert: Sinnvoll ist dann, dass im Hauptartikel - und das wird oft getan aber auch oft vergessen - für den schnellen Leser ein relativ kurzer Abriss zur z.B. Geschichte vorgenommen wird und die Langversion ist dann als eigenständiger Artikel über einen Verweis vor der Kurzversion zu finden. In diesem Fall scheint eine Ausgliederung aber nur der ganz großen Bereiche - wie hier erfolgt ist - möglicherweise sinnvoll. Wie ist dazu die Meinung? --Roland Kutzki 13:29, 24. Dez. 2009 (CET)
Italienische Gewerkschaften
[Quelltext bearbeiten]Die drei größten Gewerkschaftsbünde in Italien sind die CGIL, die CISL und die UIL. CISL und UIL werden hier überhaupt nicht erwähnt. Auch ist der ASGB nicht die größte Gewerkschaft in Südtirol sondern der SGBCISL mit ca. 38.000 Mitgliedern. --78.14.155.94 17:51, 20. Dez. 2009 (CET)
Sindacato Padano [Bearbeiten]
Das Sindacato Padano (SINPA; sinngemäß: Oberitalienische Gewerkschaft) ist eine sehr kleine Gewerkschaft in Norditalien. Sie steht der norditalienischen Befreiungsbewegung Lega Nord nahe und besitzt nur eine eingeschränkte Bedeutung. Sie wurde 1996 als Sindacato Autonomo di Lavoratori Padani (Autonome Gewerkschaft der oberitalienischen Arbeiter) gegründet. Nachfrage: Wie ist Befreiungsbewegung definiert und was macht die Lega Nord zu einer solchen? (nicht signierter Beitrag von 84.147.65.82 (Diskussion) 13:26, 8. Nov. 2011 (CET))
Meiner Ansicht nach ist es:Sindicato der richtige spanische Interwiki-Link für diesen Artikel. Der Link dorthin wurde per Bot entfernt, und auch der Link in der Gegenrichtung wird leider gern auf Syndikat gesetzt, was in diesem Fall m.e. falsch ist. BNutzer 11:48, 20. Aug. 2011 (CEST)
- Das ist korrekt. Einfach revertieren, Bots sind manchmal doof.--Franz Jäger Berlin 20:32, 20. Aug. 2011 (CEST)
Geschichte II
[Quelltext bearbeiten]Ich frage mich, ob es nicht möglich (und sinnvoll) wäre, zumindest einen kurzen Überblick über die Entstehung von Gewerkschaften allgemein zu geben. Besonders im europäischen Zusammenhang als Ganzes. So müsste man sich nicht die Artikel zu allen einzelnen Ländern durchlesen, und sich Zusammenhänge selbst zusammenreimen. Wenn ich zum Beispiel wissen will, wann "die erste" Gewerkschaft entstand, dann muss ich alle Artikel lesen, um zu erfahren, wann es so weit war. Dann interessiert mich aber nicht die erste deutsche, nicht die erste englische, nicht die erste.... , sondern die erste Gewerkschaft überhaupt. Es wäre schön, wenn schön, wenn sich jmd. dieser Aufgabe annehmen und einen gesamteuropäischen Überblick schaffen könnte. (nicht signierter Beitrag von 137.193.135.149 (Diskussion) 15:20, 16. Mär. 2015 (CET))
Coordination Française Nationale des Travailleurs
[Quelltext bearbeiten]Coordination Française Nationale des Travailleurs ist nicht stricto sensu eine Gewerkschaft. Die Ideen unter ihre Gründung ähnen viel mehr den Personalismus und den Korporatismus (siehe meine vorgeschlagene Version). Ausserdem gibt es denke ich circa 30 Mitglieder in diese Organisationen (es war irgendwie einen Werbungversuch um den Wahlkämpfe von 1997 und 2012), wenn man die Arbeitsgeber wegnimmt, vielleicht sollten viel grössere Gewerkschaften wie UNSA, die FSU, oder auch lokalen Gewerschaften wir die von Korsika den Platz nehmen... (nicht signierter Beitrag von 176.189.94.187 (Diskussion) 00:10, 6. Jan. 2017 (CET))