Die Löschung der Seite „Josephine Witt“ wurde ab dem 13. Juni 2013 diskutiert und abgelehnt. Für einen erneuten Löschantrag müssen gemäß den Löschregelnneue Argumente vorgebracht werden.
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Josephine Witt“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.
Wer so besch...eidene Antworten gibt, kann es eigentlich auch gleich sein lassen. Warum nicht das entsprechende Kriterium nennen? Etwa, weil es gar keines gibt, dass sie erfüllt? Der Artikel wurde wegen angeblicher Medienberichterstattung über die Hürde gehievt, kaum ein halbes Jahr später konnte man deutlich sehen, wie wenig nachhaltig diese Berichterstattung eigentlich war. Zum jetzigen Urteil wird dementsprechend auch nicht halb so viel berichtet, bevor die Dame dann in zwei Wochen wieder in der völligen Versenkung verschwindet. 2A02:908:1260:2FE0:3883:D18:F9F6:3E0713:10, 4. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Tja, die besch... Antwort war die Reaktion auf eine besch... Frage. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. ;-)
Fakt ist, daß die Relevanz der Dame aufgrund der RK gegeben ist: wegen ihrer Beteiligung an historischen, politischen oder sonst nachrichtenwürdigen Ereignissen. Oder möchtest Du etwa abstreiten, daß es die umfangreiche Berichterstattung (u.a. nach ihrer Aktion im Kölner Dom) gab? Spätestens mit dieser Aktion wäre eine Relevanz zweifelsfrei gegeben, allerdings wurde ja schon vorher aufgrund früherer Aktionenn und der dazugehörigen Medienberichterstattung im Rahmen eines abschlägig beschiedenen LA auf Relevanz erkannt.
Das von Dir vorgebrachte Argument "Nachhaltigkeit" zieht hier nicht, denn Relevanz, so sie denn gegeben war, vergeht grds. nicht. Insofern ist es völlig egal, wie umfangreich jetzt die Berichterstattung über ihre Verurteilung war.--Squarerigger (Diskussion) 13:26, 4. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Nachhaltigkeit kann grundsätzlich schon ziehen, da Eintagsfliegen egal welchen Umfangs nicht automatisch relevant sind, wie es die RK nunmal ebenfalls aussagen: anhaltende[!] öffentliche Rezeption kann ein Anhaltspunkt für Relevanz sein. Ob die gegeben ist, liegt im Auge des Betrachters, weshalb obige Frage auch nicht zwangsläufig auf mangelnder Lesefähigkeit basieren muss. 2A02:908:1260:2FE0:9DA9:2360:346A:46E920:08, 4. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Du sitzt leider einem Denkfehler auf, indem Du die allgemeinen RK zitierst: ''anhaltende öffentliche Rezeption kann ein Anhaltspunkt für Relevanz sein. Dabei unterschlägst Du aber, daß hier, daß es sich bei J.W. um eine lebende Person handelt, zunächst mal die speziellen RK für lebende Personen gelten: wegen ihrer Beteiligung an historischen, politischen oder sonst nachrichtenwürdigen Ereignissen. Und nach diesen speziellen RK ist Relevanz gegeben bzw. wurde im Rahmen des abgelehnten LA erkannt. Und genau da greift dann meine o.g. Aussage, daß Relevanz grds. nicht vergeht.--Squarerigger (Diskussion) 20:20, 4. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Eine Kriminelle? Z.B. wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch, aber sie wurde ja auch schon anderweitig verurteilt, z.B. in Tunesien. --88.130.110.12619:53, 25. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Willst du uns damit sagen, dass deiner Meinung nach ausländisches Recht nichts gilt, vielleicht sogar, dass es deshalb nichts gilt, weil es nicht deutsches Recht ist? Wir sollten gelernt haben, dass es auch andere Staaten neben Deutschland geben darf. Derartige Überlegungen führen unwillkürlich in eine ganz dunkle Periode unseres Landes - diesen braunen Sumpf sollten wir lange überwunden haben. Ich hoffe, dass du das so nicht meinst. --88.130.110.12623:50, 25. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Land- und Hausfriedensbruch oder Erregung öffentlichen Ärgernisses sind schon eine andere Kategorie als dein Kaugummikauen. Ohne jetzt eine Quelle für deine erstmal so unbelegt in den Raum geworfene Behauptung gesehen zu haben, bezweifle ich allerdings stark, dass es sich tatsächlich um ein Verbot des Kauens an sich und nicht etwa des Auf-den-Boden-Spuckens oder etwas Ähnlichem handelt und außerdem ist das auch mit Sicherheit kein Verbrechen. Eine Ordnungswidrigkeit, ein Vergehen vielleicht, aber mit Sicherheit kein Verbrechen. --88.130.110.12602:55, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Die Bezeichnung als "Kriminelle" riecht ziemlich justiziabel. Bei einer Anzeige gegen unbekannt (Die StA würde dann den Nutzer anhand der IP ermitteln lassen) empfehle ich, die fraglichen Deliktstatbestände nicht zu nennen und sich stattdessen auf die schlichte Bitte um Prüfung auf strafrechtliche Relevanz zu beschränken.
Bevor mir hier noch etwas unterstellt wird, was ich so nie gesagt habe, lass mich folgendes richtigstellen: Ob sie eine Kriminelle ist oder nicht, habe ich nicht festgestellt, sondern gefragt. Wegen der Ereignisse am 24.12. ist sie (noch?) nicht verurteilt und insofern darf die Behauptung, sie sei deswegen verurteilt (im Moment zumindest) auch nicht im Artikel stehen. Auch die im Raum stehenden Straftatbestände sind nicht meine Erfindung, sondern stammen aus der Presse wie etwa dem Spiegel Online Artikel. Jedenfalls lässt sich belegen, dass Frau Witt z.B. in Tunesien bereits verurteilt wurde - deswegen war sie dort auch in Haft - und ich denke, dass es auch in Tunesien dafür eines vernünftigen Grundes bedarf. Natürlich könnt ihr gerne nachweisen, dass sie - wenn das so gewesen sein sollte - rechtswidrig und ohne Grund verurteilt wurde, allerdings sieht das auf die Schnelle nicht so aus und als unbescholtener Bürger wird man in aller Regel nicht einfach so weggesperrt. --88.130.75.8002:20, 27. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Das Verhalten von Josephine Witt erfüllt weder den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses (Mangels sexueller Handlungen; allenfalls an § 118 OWiG wäre zu denken), noch den des Hausfriedensbruchs (Generelle Zutrittserlaubnis). Landfriedensbruch ist so abwegig, dass eigentlich nichts dazu gesagt werden muss. Ich tue es trotzdem: Der Landfriedensbruch erfordert auf Seiten des Täters eine Menschenmenge, die gemeinschaftlich agiert. Soviel zu "unbelegt in den Raum geworfene[n] Behauptung[en]." (nicht signierter Beitrag von92.203.125.253 (Diskussion) 05:22, 26. Dez. 2013 (CET))Beantworten
Störung der Religionsausübung IST justiziabel.Ich denke die Kategorie ist weniger das Strafrecht,sondern eine Beleidigung unter anderem vieler Familien,die mit Ihren Kindern zum Fest der Liebe und gegenseitigen Verständnisses den yweihnachtsgottesdienst besucht haben. Was mich hier an Wiki stört,ist dass die Behauptungen von Frau Witt,die im Spiegel abgedruckt sind,aufgrund des Zitats als scheinbar neutral übernommen wurden.Das ist nicht korrekt,deswegen sollte Formulierungen wie beleidigt die Gläubigen ,sowie Störung der Reliogionsausübung ,bzw Zitat Meißner kranke Frau ,genauso wiedergegeben werden,wie die Spiegelbehautungen von Frau Witt,die auch nur eine Meinung darstellen 2003:51:CD87:E604:C4DC:FFB1:56F:2F2110:09, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Ich sage ja nicht, dass die Ereignisse am 24.12. die von mir nachgeschobenen Deliktsgruppen verwirklicht hätten. Sie sind wie das Kaugummikauen Vergleichskategorien zum Kategorisieren der Verwerflichkeit dessen, was da vorgefallen ist und stehen unabhängig davon, ob sie nun in diesem konkreten Fall, an diesem konkreten Tag auch selbst verwirklicht wurden oder nicht. Wenn ich Squarerigger richtig verstanden habe, ging es ihm ja auch nicht darum, Frau Witt habe verbotenerweise einen Kaugummi ausgespuckt und die 92er IP hat ja schon festgestellt, dass die Delikte nicht vorliegen und dem widerspreche ich ja auch nicht. Meiner Ansicht nach sind Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch aber nunmal deutlich eher mit Land- und Hausfriedensbruch oder Erregung öffentlichen Ärgernisses vergleichbar als es dieses lächerliche Kaugummikauen ist. Letzteres dürfte in Dtl. soweit ich weiß z.B. immer noch straffrei sein. Das Auf-den-Boden-Spucken kann mitunter Geld kosten; das finde ich auch völlig in Ordnung und unterstütze ich auch, aber nicht das Kauen an sich. Wobei ich immer noch die Quelle vermisse, die belegen soll, dass es sich dabei in Singapur in der Tat gerade um ein Verbrechen handeln soll; ganz im Gegenteil scheint es in Singapur sogar teilweise wieder erlaubt zu sein, Kaugummi zu kauen, was dieses Ablenkungsmanöver nur noch ungeeigneter macht. Überhaupt ist es auffällig, wie überproportional viele Nutzer Frau Witt nach dieser ungehörigen Handlung auf einmal hier die Stange halten. Ist Femen eigentlich auch im Internet aktiv? Ich stimme der v6er-IP insofern zu, dass der Artikel auch zukünftig auf seine Neutralität überwacht werden muss (siehe WP:NPOV). Zu viele und zu ausladende Zitate sind in Artikeln idR nicht angemessen (vgl. WP:Zitate), noch dazu, wo klar sein dürfte, was ein zelebrierender Erzbischof zu einer solchen Aktion in einer der wichtigsten Messen des Kirchenjahres zu sagen hat. Frau Witt "protestiert" eh gegen Gott und die Welt; was sie jetzt gerade mit dieser Aktion erreichen wollte, halte ich dabei für eher zweitrangig. Insofern erscheint mir fraglich, ob diese Zitate überhaupt notwendig sind. Zumindest ist der Artikel jetzt aber erstmal halb zu; das dürfte den schlimmsten Spam aussondern. --88.130.75.8004:36, 27. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Leute, kriegt Euch erst mal ein. Es gibt nun mal eine Anzeige; ob diese dann weiterverfolgt wird oder die Frau freigesprochen wird, wird man sehen, wenn tatsächlich Relevanz für die Anwälte besteht. Es ist aber nun mal so, dass es viele Gesetze in anderen Ländern gibt, die HIER nicht gelten. In einigen US-Bundesstaaten sollen sogar bestimmte Liebesstellungen unter Strafe stehen. Und während man hier für die "Leugnung des Holocausts" verurteilt werden kann, gilt diese in den USA als freie Meinungsäußerung. Ergo, abwarten und dabei mal lässig "Kaugummi kauen" Gruß ~~Vincent_Vega (nicht signierter Beitrag von87.78.228.244 (Diskussion) 22:55, 1. Jan. 2014 (CET))Beantworten
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Ich weiß nicht, was dieser "Artikel" (korrekt: Selbstbeweihräucherung einer Rechtsbrecherin) in der Wikipedia zu suchen hat. Allein die Tatsache, dass diese Aktion vom 25.12.2013 bereits kurz darauf hier zu lesen war,
diskreditiert doch den gesamten Eintrag. Wo kommen wir denn hin, wenn jetzt jeder Demonstrant sich hier selbst einträgt: "Ich hab eben in Hamburg für die Rote Flora demonstriert und bin dabei festgenommen worden". (nicht signierter Beitrag von2A02:8070:610F:8E00:94B1:6DBC:D8D3:76B3 (Diskussion | Beiträge) 16:46, 26. Dez. 2013 (CET))Beantworten
Troll. Über Josephine Witt haben Medien weltweit bei verschiedenen Anlässen namentlich berichtet. Sie war auf dem Cover von "ZEIT campus" zu sehen. Google findet ca. 5 mal so viele Treffer zu "Josephine Witt" wie zu "Kardinal Meisner". Dass sie eine politische Aktivistin ist und möglicherweise Gesetze bricht hat mit ihrer Wiki-Relevanz nichts zu tun. Rudi Dutschke und Al Capone haben auch Einträge in der Wikipedia. (nicht signierter Beitrag von92.203.125.253 (Diskussion) 17:08, 26. Dez. 2013 (CET))Beantworten
Das mit Google musst Du aber noch üben :-)
Ungefähr 117.000 Ergebnisse für "Josephine Witt"
Ungefähr 317.000 Ergebnisse für "Kardinal Meisner" (Stand 26.12.2013, 17:27)
Ansonsten finde ich es ziemlich albern, dieses Mädchen als "Wiki-Relevant" einzustufen
und mit Rudi Dutschke und Al Capone auf eine Stufe zu stellen. (ohne Benutzername signierter Beitrag von2A02:8070:610F:8E00:94B1:6DBC:D8D3:76B3 (Diskussion | Beiträge))
Ich habe wiederholt 1,27 Mio. Ergebnisse bei Josephine Witt und 277.000 bei Kardinal Meisner. Es ist albern bei jemandem, der seit Monaten so eine gewaltige mediale Aufmerksamkeit erfährt, ernsthaft an der Relevanz des Artikels zu zweifeln. Ihr müsst sie nicht mögen, aber sie ist nun mal sehr bekannt vOv (nicht signierter Beitrag von92.203.125.253 (Diskussion) 19:05, 26. Dez. 2013 (CET))Beantworten
Du musst die Suchbegriffe in Anführungszeichen setzen, etwa "Kardinal Meisner", sonst bekommst du auch Treffer wie "Kardinal Müller aß immer von Meisner-Porzellan". Das ist aber letztlich, genau wie die Frage, wer diesen Artikel geschrieben hat, alles total egal. Es spielt gar keine Rolle mehr, ob ihr sie heute für relevant haltet oder nicht. Relevanz vergeht nicht; WP:RK ist da recht eindeutig und die wurde in der Löschdiskussion vom 13.6.13 als gegeben festgestellt. Es kann also höchstens darum gehen, ob die Beurteilung dieser Diskussion fehlerhaft war und ob ein evtl. vorliegender Fehler zu einer erneuten LD führen würde. Im Moment sehe ich nichts, was darauf hindeutet. --88.130.105.18905:05, 27. Dez. 2013 (CET)Beantworten
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Die Dame gibt sich gegenüber der Polizei als Josephine Markmann aus. [2] Sollte daher nicht im Artikel darauf hingewiesen werden, dass Markmann ihr bürgerlicher Dame ist? Von mir aus kann das Lemma so bleiben. --92.75.12.117 (14:56, 26. Dez. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten
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Wenn ich mir die "Aktionen" dieses Mädchens ansehe dann kann ich eigentlich nur vorschlagen, dass an ihrem Beispiel und in ihrem Artikel eine psychologische Anamnese vorgenommen wird. Wenn sie schon wiki-relevant sein soll, dann bitte auch ihre vermutlichen Persönlichkeitsstörungen.--Leiprecht (Diskussion) 18:33, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten
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Die Aussage "Witt störte.... eine Weihnachtsmesse" ist negativ und nicht sachlich! Wenn man über die Aktion nicht aus Sicht der Kirche, sondern der Aktivisten berichtet, würde es anders heißen. Domwiki 20:40, 26. Dez. 2013 (CET) (Anmerkung: Der Link zum Benutzernamen ist gefälscht. Der Benutzer heißt "Dowiki", verlinkt aber falsch. --92.74.113.2503:33, 28. Dez. 2013 (CET))Beantworten
Eine katholische Weihnachtsmesse hat eine gewisse festgelegte Form, die durch ihre Aktion tatsächlich gestört wurde. Darin liegt keine Wertung der Aktion, sondern nur die Darstellung einer Tatsache. (Es sei denn du meinst, es könne katholische Weihnachtsmessen geben, in denen ganz regulär so ein Auftritt vorgesehen sei?!)
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Wieso hat steht bei Kölner Dom nur
Auf Ihrem Oberkörper stand ?..
Vorher stand schon nackt, oder halbnackt? Jetzt nicht mehr?
Das ist doch gerade das Markenzeichen dieser Fementruppe und jetzt wird das verschämt unterschlagen.
Auch die Beleidigung der Gläubigen fällt der Zensur zum Opfer!
Zitiert wird auch nur Witt nicht Kardinal Meißner ,warum wohl.?
Was hier als sachlich bezeichnet wird ist ideologisch gefärbt.87.155.81.1600:38, 27. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Das ist wie das meiste zum Vorgang in Köln völlig unerheblich. es geht um die Femenfrau und ihre Biografie, ihre Wirkung und nicht um Larifari, wer was dazu gelabbert hat, um auch mal wieder aus der Versenkung zu krabbeln. Der ganze Abschnitt ab Altar gehört in zwei Sätze gegossen und der Rest meinethalben in refs. Die Grünen sollen sich ums Nachtangeln kümmern, religiöse Ritenschutz gehörte bisher nicht zu deren Themen Nächstes Jahr mach ich mich ans Kürzen PG ein miesepetriger Badener12:35, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Dass die Sache mit der Ohrfeige doch langsam mal im Artikel erwähnt werden sollte? Dass Träger des Ordens Pro Ecclesia et Pontifice vielleicht sogar relevant für einen eigenen Wiki-Artikel sind? Dass dieser bigotte Schläger in Wahrheit viel unchristlicher ist als die Witt, über die sich alle so scheinheilig aufregen? --80.187.96.11517:18, 2. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Es geht hier aber um „die Witt“ und nicht um - wie du es nennst - „bigotte Schläger“. Deine nicht grade enzyklopädietaugliche Entrüstung ist in diesem Artikel also schlicht fehl am Platz. Und bevor du beginnst, einen neuen Artikel anzulegen, sei noch angemerkt, dass Träger dieses Ordens grade nicht automatisch relevant für Wikipedia sind. 91.52.188.12519:04, 2. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Es geht ja um die Witt, nämlich um die Ohrfeige für sie (den Schlag bestreitet noch nicht mal der Anwalt des "honorigen, unbescholtenen Bürgers"). Von wem die Backpfeife kam, wird man wohl noch sagen dürfen. Ich wette übrigens, dass er höher bestraft wird als die Witt. Und zur Relevanz des sauberen Herrn sei noch angemerkt, dass Träger dieses Ordens offenbar grade nicht automatisch irrelevant für Wikipedia sind. --80.187.97.14523:13, 2. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Das würde ich eher Dir empfehlen. Speziell den Punkt "Lebende Personen (allgemein)" und dort die Stichworte "nachgewiesener Träger eines hohen Ordens" und "Beteiligung an nachrichtenwürdigen Ereignissen". --80.187.106.4609:36, 3. Jan. 2014 (CET)Beantworten
"Beteiligung an nachrichtenwürdigen Ereignissen": klar, und als nächstes machen wir noch einen Artikel für jedem Domschweizer, der geholfen hat, Witt wegzutragen. Und für jeden Gottesdienstbesucher, der zugeschaut hat.
"Träger eines hohen Ordens": Dir ist schon klar, daß unter "hohe Orden" wirklich hohe Orden gemeint sind, oder? Als Beispiel ist dort ja das Bundesverdienstkreuz genannt.
Aber wenn Du meinst, daß dieser Herr tatsächlich relevant ist, dann schreib doch einen Artikel über ihn. Ich wette, daß er es nicht schafft, dauerhaft online zu bleiben, weil er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an der Relevanzhürde scheitert und daher gelöscht wird.--Squarerigger (Diskussion) 10:01, 3. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren2 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
vllt sollte man noch auf das Wortspiel eingehen: "Stop the ECB Dicktatorship" steht auf ihrem schwarzen Shirt. "Dicktatorship ist zusammengesetzt aus "dictatorship" = Diktatur und "dick", einem englischen Slang-Wort für Penis. Offensichtlich bleibt sie ihrem Femminismus treu.. 2001:A60:1561:5D01:188E:B699:6367:E99F00:34, 16. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
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Hat Fr. Witt (oder Markmann, oder Marckmann, wie auch immer) gegen die sexuellen Übergriffe am Kölner Dom in der Silvesternacht 2015/2016 protestiert? Den Dom kennt sie ja, und bandenmäßiges Grapschen ist auch eine Antwort auf die Frage, "wem in der Gesellschaft der Körper der Frau gehört". Hat sie gegen die Grapscher nichts gemacht, oder ist mir das nur entgangen??