Diskussion:Kurier-Express-Paket-Dienst

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Indeedous in Abschnitt 31,5 kg
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@Filzstift[Quelltext bearbeiten]

In der Logistikbranche ist der KEP-Bereich durchaus von großer Bedeutung. Es gibt einen Bundesverband der KEP-Dienstleister, es gibt Software für die KEP-Branche und es gibt Frachtenbörsen für KEP-Dienstleister. Brittak 12:38, 12. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Paket- und Expressdienst[Quelltext bearbeiten]

Ich glaube den Unterschied zwischen Paket- und Expressdienst kann man sich inzwischen schenken. (nicht signierter Beitrag von Pauker at (Diskussion | Beiträge) 07:30, 28. Okt. 2005)

Jep, sollte man der vollständigkeit wegen aber aber drinne lassen. --Oizo 00:20, 31. Okt 2005 (CET)

Der Artikel ist mir nicht fundiert genug. Aus meiner Sicht erfolgt eine zu starke Abgrenzung zwischen den Bereichen Paket-/Express- und Overnightmöglichkeiten. Des Weiteren ist die Aussage: "dies ist ziemlich teuer.." nicht nur gänzlich falsch, sondern hat auch in einem sachlichen Bericht nichts verloren. Der Autor hat sich nur sehr oberflächlich mit der Thematik auseinandergesetzt und aus meiner Sicht das Thema doch relativ deutlich verfehlt. Portero (nicht signierter Beitrag von 217.7.24.150 (Diskussion) 15:50, 10. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Firmenliste[Quelltext bearbeiten]

Ich würde gerne die Firmenliste ersatzlos streichen. Alle betroffenen Links sollten über die beiden Kategorien zu erreichen sein. Einwände?--Trublu ?! 23:07, 15. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Bin deiner Meinung. So wie sie jetzt ist kann sie auf keinen Fall bleiben, und Lust zur Pflege hat anscheinend niemand. --Kricket 09:22, 17. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Gut, eine Zustimmung und keine Einwände -> Erledigt. --Trublu ?! 10:15, 17. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

@blunts[Quelltext bearbeiten]

die bisher in wikipedia veröffentlichte Erklärung zum KEP-Markt, insbesondere die vermeintliche Nähe zur Spedition, ist bereits seit Jahren überholt. Hier hat sich ein eigenständiger Markt entwickelt, der mittlerweile als Taktgeber für die Speditionen fungiert. Die Definitionen etc. finden sich u. a. auch in den Berichten des Regulierers (BNetzA) und der Verbände.(nicht signierter Beitrag von 62.206.22.2 (Diskussion | Beiträge) 10:27, 10. Mär. 2009 (CET)) Beantworten

Mag sein, nur ist die Erweiterung extrem werblich. Probiere es neutraler neu. -- blunt. 10:31, 10. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Löschung eines Abschnittes[Quelltext bearbeiten]

Verfahren wegen Scheinselbständigkeit

Im Jahr 2003 verurteilte das Hessische Landessozialgericht German Parcel Service zur Zahlung von 110.000 Euro Sozialversicherungsbeiträgen für einen ihrer Zusteller. Das Gericht begründete dies unter anderem damit, daß der Zusteller sein Fahrzeug mit dem Schriftzug der Firma lackieren und bei seiner Tätigkeit die „Imagekleidung“ von GPS tragen mußte. Sein Tages- und Arbeitsablauf sei vollständig von GPS, als Arbeitgeber, vor- und durchstrukturiert gewesen. Desweiteren sei ein Gestaltungsspielraum bei einer 10 bis 12-stündigen Arbeitszeit nicht gegeben gewesen. [1]

Dieses Urteil wird als wichtiges Grundsatzurteil über die Scheinselbstständigkeit von Paketdienstleistern angesehen.

  1. Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (AZ L 8/14 KR 1188/03)

Dieses Urteil wird bei sämtlichen Verfahren des Zolls u.a. gegen Hermes Europe, Deutsche Post und anderen Anbietern angeführt. Die Löschung dieses Absatzes, dient meiner Ansicht nach nur einer Schönfärberei, warum soll dieses Urteil verschwinden? Da sich fast sämtliche Ermittlungsverfahren auf dieses Urteil berufen, kann man sehr wohl von einem Grundsatzurteil sprechen! --92.117.112.146 02:38, 8. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Ich erlaube mir dann mal, Grindingers Revertierungskommentar zu zitieren: urteil steht schon beim verurteilten dienst, die behauptung, dass ihm grundsatzcharakter zukommt wäre zu belegen. Es wird also erwartet, Nachweise für das Behauptete (gem. WP:Q) zu erbringen. Gruß --Judäische Volksfront 11:47, 8. Mär. 2011 (CET)Beantworten
ergänzend sei noch hinzugefügt, dass es so etwas wie ein grundsatzurteil in deutschland nur in sehr begrenztem umfang gibt, aber wenn dann höchstens von einem obersten bundesgericht. --Grindinger 13:49, 8. Mär. 2011 (CET)Beantworten
...und daß "Urteile", geschweige denn "Grundsatzurteile" von der Exekutive im Rahmen ihrer Arbeit nicht berücksichtigt werden (können). kaum schönfärbend --Judäische Volksfront 23:37, 9. Mär. 2011 (CET)Beantworten

31,5 kg[Quelltext bearbeiten]

Woher kommt dieses Gewichtslimit? Es besteht ja nur für ein Paket, nicht für das Gesamtgewicht aus mehreren Colli. Besteht es international, wenn ja in welchen Ländern? Es scheint zumindest in A und D zu existieren. Weil gerade noch ergonomisch umsetzbar für eine kräftige Person als Paket mit beiden Händen? Konzession? Konkurrenz der Post und Bahn? --Helium4 (Diskussion) 10:31, 30. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Interessante Frage, gilt bei DHL scheinbar auch erst seit 2006 statt zuvor 20 kg. Wie die Grenze zustande kam und wie die sich branchenweit als Standard durchgesetzt hat, würde mich auch interessieren.--Indeedous (Diskussion) 19:37, 1. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Ausgeschlossene Güter[Quelltext bearbeiten]

Vom DHL-Expressdienst um 1985 kenn ich die Regelung, dass ein eigenes kleines Heft existierte, in dem für jedes Empfängerland gelistet war, welche Sendungsinhalte nicht transportiert werden. Der abholende Paketbote (ich während 2 Wochen) war angewiesen, Pakete zumindest stichprobenartig zu öffnen und zu überprüfen. Raus mussten explizit in alle Länder Waffenprospekte, was in Linz vorkam. Bei einem verboten beigelegten Privatbrief (handgeschriebenes gelaufenes Originalkuvert) in einem von mehreren Paketen von Kraftwerksprojektplänen habe ich mal ein Auge zugedrückt.

Tiere, Verderbliches, Leichen, Radioaktives.

Interessant wäre was Postpaket und Paketdienste da unterscheidet.

Umgekehrt: Wer transportiert solche verbotenen Güter? Bestatter, Spedition, Gefahrguttransport.

--Helium4 (Diskussion) 10:45, 30. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Gesetzentwurf[Quelltext bearbeiten]

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD)

will gegen die Ausbeutung von Paketzustellern vorgehen (die de facto keinen Mindestlohn erhalten).

--Neun-x (Diskussion) 17:40, 16. Jun. 2019 (CEST)Beantworten