Diskussion:Notfallsanitäter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Sei mutig im Verbessern dieses Artikels. Wenn du im Bearbeiten der Wikipedia unsicher bist, informiere dich bitte zunächst über die grundlegenden Informationen. Schwerwiegende Qualitätsprobleme kannst du dem Projekt Einsatzorganisationen melden.

Neues Diskussionsthema beginnen.
Unterschreibe deinen Beitrag bitte mit --~~~~.

     Projekt:Einsatzorganisationen

Informationen[Quelltext bearbeiten]

Am 22. März um 11:46 passierte das NotSanG den Deutschen Bundesrat. Somit existiert Stimmenmehrheit in Bundestag und -rat, das Gesetz gilt somit als angenommen und wird planmäßig am 01.01.2014 in Kraft treten. Eine entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird derzeit erarbeitet. Das RettAssG tritt entgegen des ursprünglichen Entwurfs erst am 31.12.2013 ausser Kraft. Ich finde es wünschenswert, dass diese Informationen in den Artikel einfließen und die Konjunktive ersetzen.

--Valandil372 (Diskussion) 15:32, 8. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

ich finde, man könnte den link [1] und [2] ohne weiters stehen lassen, da sich beide internet auftritte mit der ausbildung der notfallsanitäter beschäftigen!

--Hanspeter Kurz 11:47, 24. Mär 2006 (CET) Router

Ich finde, die Links sollten in erster Linie Informationen über Notfallsanitäter bieten und nicht für sie.
Ein Außenstehender, der sich in Wikipedia informieren will, wird mit diesen Seiten nix anfangen. Mit AGN übrigens auch nicht.
-- DerSchim 12:01, 24. Mär 2006 (CET)
(Bearbeitungskonflikt - aber jetzt!)
Das Problem ist, dass die Links inhaltlich d.h. an weiterführenden, vertiefenden Informationen zum Artikelinhalt relativ wenig bieten (im Sinne von WP:WEB) und das Vorhandene könnte oder ist im Artikel als Fließtext untergebracht (z.B. Beschreibung der Laufbahn, ein Anfang zur Ausbildung ist schon vorhanden). Für jemanden der in der Branche tätig ist bzw. Berufsanfänger sind sie durchaus sehr interessant (Adressen, Veranstaltungen, aktuelle Nachrichten, Jobangebote, irgendwelche Kurse, Unterrichtsmaterialien,.. usw.), aber halt nicht zu dem Artikel. Was außerdem recht ungern gesehen wird ist das Forum u. der Shop ([3]). Ich hoffe das hilft etwas weiter, weshalb die Links entfernt wurden. Gruß --Btr 12:12, 24. Mär 2006 (CET)
--Hanspeter Kurz 12:30, 24. Mär 2006 (CET) ok, nun ist es mir klar! dieser link hat tatsächlich nichts in diesem artikel zu suchen! vielen dank für eure erleuterung! lg hanspeter

notfallkompetenzen[Quelltext bearbeiten]

"Der Landesverband Burgenland gestattet die Ausübung der Notfallkompetenzen überhaupt nicht." ist nicht korrekt, weil das rechtlich gar nicht möglich ist. lediglich die anwendung der BESONDEREN notfallkompetenzen ist an die genehmigung durch den chefarzt der org gebunden, die der allgemeinen (NKA, NKV) nicht. die notfallkompetenzen werden im ÖRK, LV Bgld also lediglich nicht AUSGEBILDET --84.113.197.47 22:21, 10. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]


Analgesie nach § 2a NotSanG[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage, zahlreiche Fachjuristen für Medizinrecht ordneten auch die Gabe von schmerzlindernden Medikamenten unter die von § 2a NotSanG geforderte Abwendung wesentlicher Folgeschäden bedarf eines Nachweises. In der Sache ist sie problematisch, da ein Schmerzzustand für sich betrachtet nicht zwingend wesentliche Folgeschäden nach sich zieht, sondern je nach Intensität lediglich zu einer Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens führen kann. Infolgedessen auftretende Zustandsveränderungen, insb. Schockzustand etc. können hingegen durchaus unter die von § 2a NotSanG begrifflich erfassten wesentlichen Folgeschäden fallen, weshalb insoweit klarstellend wie folgt formuliert werden sollte:

"Auch die Gabe von Medikamenten zur Schmerztherapie kann im Einzelfall unter die nach § 2a NotSanG zulässigen Maßnahmen fallen, sofern nicht nur eine Verbesserung des Schmerzzustandes selbst intendiert ist, sondern die Analgesie auch zur Vermeidung einer weiteren Verschlechterung des Patienten (z. B. Schock, Bewusstlosigkeit etc.) mit dann drohenden gesundheitlichen Folgeschäden indiziert ist."

Als Nachweis kann der Fachaufsatz von Dörrenbächer/Singler, Medizinrecht 39 (2021) , S. 505–511, dienen. (nicht signierter Beitrag von 2A04:5D84:1:0:0:0:0:4 (Diskussion) 13:25, 6. Okt. 2021 (CEST))[Beantworten]

Haeslösungen[Quelltext bearbeiten]

Haeslösungen fallen ganz sicher nicht unter die Vorgabe des NKV - die Verabreichung von kristalloiden Flüssigkeiten. Kolloidale Flüssigkeitsgabe ist dem Arzt vorbehalten! --84.114.12.216 14:05, 27. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Sanitäter der Feuerwehren für FF (nicht in allen Bundesländern)[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen @Bahrmatt: @Hubertl: ,

sollte dieser Abschnitt "Sanitäter der Feuerwehren für FF (nicht in allen Bundesländern)" auch noch mit rein?? --Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 11:01, 15. Apr. 2016 (CEST) PS.: Hallo, ich habe nur in Berlin den Rettungshelfer und Hessen den Sanitäter einer Feuerwehr gefunden--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 13:11, 15. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Hallo Woelle ffm,
wenn ich Deinen Vorschlag richtig verstehe, würde ich folgendes sagen: Der Notfallsanitäter ist in D ein eigener Ausbildungsberuf und von anderen Qualifikationen wie dem Rettungs(dienst)helfer oder HvO zu unterscheiden. Dass einige Notfallsanitäter auch bei Feuerwehren zu finden sind, ändert nichts daran, dass ich die sonstigen Qualifikationen hier nicht aufführen würde. Mittelbar sind sie nun via Rettungsfachpersonal bzw. Sanitäter auffindbar. Besten Dank und viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 10:11, 20. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

TVöD und TV-L[Quelltext bearbeiten]

Hallo Bahrmatt,

warum deine einleitende Ergänzung - "Für Angestellte können die Rechtsgrundlagen teilweise je nach Arbeitgeber bzw. anstellender Körperschaft variieren." - vor meinem Absatz?

Deine Ergänzung verwässert den eigentlichen Inhalt zu den Bestimmungen im TVöD und TV-L! Diese Regelungen betreffen keine Angestellten im Rettungsdienst, sondern nur Mitarbeiter die als feuerwehrtechnische Angestellte und feuerwehrtechnische Beamte beschäftigt sind. Angestellte im Rettungsdienst haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die angeführten Regelungen im TVöD und TV-L!

Feuerwehrtechnische Angestellte und auch Beamte verwirken ihren Anspruch auf die Feuerwehrzulage, wenn sie nicht überwiegend im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst tätig sind. Z.B. durch Versetzung in den rückwertigen Dienst: Gerätewarte, Ausbilder an Feuerwehrschulen, auch ein dauerhafter Einsatz im Rettungsdienst eben als Notfallsanitäter oder als Leitstellendisponent.

Herzliche Grüße

Joachim66 (19:30, 15. Aug. 2016 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Hallo, besten Dank für Deine Rückmeldung. Dein Einwand mit der Feuerwehrzulage ist absolut berechtigt und für den Artikel wichtig. Es war auch nicht meine Absicht, etwas zu "verwässern". Das Problem ist nur, dass m.E. der Abschnitt für Außenstehende teils etwas unpräzise und potenziell verwirrend formuliert ist:
1. Der Artikel beschreibt den Beruf / das Berufsbild allgemein und nicht nur im Kontext von den Notfallsanitätern bei Feuerwehren.
2. Es ist auf jeden Fall zwischen (feuerwehrtechnischen) Beamten und Angestellten zu unterscheiden. Für erstere gilt weder TVöD noch TV-L, sondern das (hier landesspezifische) Dienstrecht. Dass hier viele Anpassungen und zunehmende Angleichungen stattgefunden haben, stattfinden oder erwünscht werden, ändert erst einmal nichts daran, dass dem Beamten die Regelungen des TV-L oder TVöD für seine aktuelle Besoldung reichlich egal sein können.
3. Bei den Angestellten ist zu unterscheiden, ob für sie TVöD oder TV-L gilt. Dem Grundsatz nach gilt folgendes: TVöD gilt für Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen; TV-L für die Tarifbeschäftigten der Länder. Wenn es sich nicht gerade um Verweisungen zwischen den Tarifverträgen handeln sollte, ist daher eine Verkettung von TVöD und TV-L mit äußerster Vorsicht zu genießen.
4. Dies gilt auch für die Stadtstaaten. Auch hier kann - abhängig von der Innenorganisation - grundsätzlich zwischen gemeindlichen und staatlichen Aufgaben unterschieden werden. Allerdings kann es hier aufgrund ihrer besonderen Organisation zu zumindest scheinbaren Verquickungen kommen. Das ist aber nicht der Standardfall, sondern müsste separat erläutert werden, finde ich.
5. Für Angestellte bei privaten Rettungsdienstorganisationen schaut es u.U. wieder anders aus.
Das sollte meine Aussage, dass die Rechtsgrundlage von Arbeitgeber bzw. anstellender Körperschaft abhängt, klarstellen. Viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 10:33, 20. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

OMA-Tauglich?[Quelltext bearbeiten]

Der Satz ..Wenn die Voraussetzungen für die Anwendung zutreffen, muss die Notfallkompetenz angewendet werden. ist für mich nicht verständlich - wie kann eine KOmpetenz angewendet werden - entwader man dsie Kompetenz oder nicht. --K@rl 09:45, 14. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]

Ich habs mal umformuliert. Grüße, --Bellini 21:10, 10. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich würde mir als Leser eine Unterüberschrift Unterscheidung Rettungsdienst und Sanitäter wünschen, damit man gleich zu Thema springen kann. --Wagner67 (Diskussion) 22:20, 11. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Nichtärztlich[Quelltext bearbeiten]

Aus WP:Dritte Meinung:

Der Artikel verwendet den Begriff „nichtärztlich“. Dieser Begriff stellt die Beleidigung eines gesamten Berufsstandes dar. Wer beispielsweise den Begriff Maurer sucht, wird dort den Begriff „Nichtarchitekt“ als Beschreibung dieses Berufes nicht finden. Was haben solche politisch inkorrekten Berufsbeschreibungen in einer Enzyklopädie verloren? Wir leben im 21. Jahrhundert und in einer Zeit der Emanzipation der Health Care Professionals. Es gibt schliesslich bereits den studierten Notfallsanitäter (Bachelor). Somit stellt die Bezeichnung „nichtärztlich“ eine nicht notwendig Entwürdigung eines gesamten Berufsstandes dar. (nicht signierter Beitrag von Johannes Buchholz (Diskussion | Beiträge) )

"nichtärztlich" stellt lediglich die Unterscheidung zum Arzt dar und stellt keinesfalls eine Entwürdigung oder Beleidigung dar. Was das Ganze mit dem 21. Jahrhundert zu tun haben soll ist mir rätselhaft. --PCP (Disk) 10:28, 10. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Was hat das unter "Dritte Meinung" zu suchen? wo wurde denn eine 2. Meinung abgefragt? Wo soll das diskutiert werden? Unter Notfallsanitäter finde ich da keine Diskussion. Ansonsten sehe ich es ähnlich wie PCP, dass das keine Beleidigung ist. Ob man es nicht trotzdem rausnehmen könnte, ist eine andere Frage. Da es aber in diversen anderen Artikeln (z.B. Rettungsfachpersonal, Sanitäter) in dem Bereich steht, würde ich es drin lassen. --Star Flyer (Diskussion) 14:52, 10. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
3M: Als sogenannter Health Care Professional sehe ich sehe das genauso wie Benutzer:Pentachlorphenol. Niemand wird entwürdigt, außer der deutschen Sprache im vorstehenden Posting. Grüße, --Bellini 19:36, 10. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Nichtärztlich wird als ein fester Begriff auch hier in Deutschland aber auch in AT z.Bsp. hier verwendet, also ist es hier ein durchaus möglicher Begriff. --K@rl 20:32, 10. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
3M Der Notfallsanitäter ist die höchste nichtärztliche Qualifikation - das kann man leicht ergooglen. Das ist keine Herabwürdigung, im Gegenteil! Gruß von --Wagner67 (Diskussion) 22:07, 11. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

3M' Mal unabhängig von der Frage, ob der Ausdruck in der Einleitung stehen muss oder nicht, wäre nichtärztlich nur dann eine Herabsetzung, wenn die Tatsache, kein Arzt zu sein, bereits herabsetzend wäre. In der Notfallmedizin gibt es ärztliches Personal (Notarzt) und nichtärztliches Personal. Wenn jemand nicht als Arzt arbeitet, ist das doch keine Herabsetzung, auch wenn Ärzte hohes Sozialprestige genießen. Zudem leitet sich der Begriff ab von Sanitäter, laut Def im Artikel dort "Sanitäter (von lat. sanitas „Gesundheit“) ist im Allgemeinen eine Bezeichnung für nichtärztliches Personal im Sanitäts-/Rettungsdienst oder des militärischen Sanitätswesens sowie im Speziellen für eine Person, die eine Sanitätsausbildung absolviert hat. " Bei Rettungsfachpersonal "Sammelbezeichnung für das in Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Fachpersonal." Also: Es gibt Ärzte, und es gibt qualifiziertes Rettungsfachpersonal, jeden mit seinen Aufgaben. Die kann man durchaus auch nicht-herabsetzend definieren.--Meloe (Diskussion) 17:34, 12. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ich kann das Anliegen ein bisschen nachvollziehen. Als Nichtmediziner habe ich eine gute Vorstellung zwischen der Arbeitsteilung zwischen Ärzten und nichtärztlichem Personal in Krankenhäusern und Arztpraxen. In der Notfallmedizin ist der Unterschied wahrscheinlich nicht so evident. Solange kein Arzt da ist, wird der Notfallsanitäter wohl die gleichen Maßnahmen durchführen wie der Arzt. Vielleicht klingt ja besser Notfallsanitäter ist die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Aber ich weiß nicht, ob das auch für A und CH gilt. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:56, 13. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ich kann nihct nachvollziehen, was an der derzeitigen Formulierung schlecht ist, dass wir da endlos diskutieren müssen, nur weil einer seine Meinung durchsetzen will. Das stand schon lange da und war nicht falsch also würde ich es so lassen. -K@rl 09:39, 13. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Naja, der Einleitungssatz könnte durchaus etwas mehr Information enthalten, ich versuchs mal behutsam. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:15, 13. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Solange kein Arzt da ist, wird der Notfallsanitäter wohl die gleichen Maßnahmen durchführen wie der Arzt. Nicht unbedingt. Der Begriff "nichtärztlich" ist aus rechtlichen Gründen wesentlich, weil viele Maßnahmen, ibs. invasive Maßnahmen, nur von Ärzten durchgeführt werden dürfen. Darum ist die Unterscheidung zwischen "ärztlichen" und "nichtärztlichen" Mitarbeitern von zentraler Bedeutung. Der Notfallsanitäter tut darum nur das, was nicht dem Arzt vorbehalten ist. Aber zumindest darf der NSA mehr als der RA, was überhaupt der Grund für die Einführung des NSA war, weil die RA häufig deutlich über dem qualifiziert waren, was sie aus rechtlichen Gründen durften. Der NSA darf jetzt auch ein paar Sachen, die vorher nur Ärzte durften, wovon letztlich die Patienten profitieren sollten (- so zumindest der Plan).
Wg. DACH: Soweit ich sehen kann, ist "Notfallsanitäter" in Österreich auch der höchste Abschluß, während in der Schweiz der "Dipl. Rettunssanitäter" den vollwertigen Abschluß darstellt. --84.62.224.74 23:51, 17. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
So steht es je jetzt in der Einleitung, danke für die Bestätigung. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:24, 21. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Einen Fehler hast Du da leider eingebaut:" in Deutschland löste sie 2014 den Rettungsassistenten ab." ist sachlich falsch. Der NSA existiert seitdem, aber er hat den RA nicht abgelöst. Das ist zwar das Ziel, aber soweit sind wir noch lange nicht. AKtuell werden RAs sukkzessive zu NSAs weitergebildet und es werden keine neuen RAs mehr ausgebildet, aber noch gibt es sehr viele RAs im Dienst. --178.0.194.92 20:46, 21. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Its a wiki. Wobei ich das nicht wirklich als Fehler sehe. Bachelor und Master haben auch das Diplom abgelöst, ohne dass die Diplomingenieure alle in den Ruhestand geschickt wurden. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:59, 22. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Es liest sich so, als habe sich die Berufsbezeichung geändert, was definiv nicht der Fall ist. Der NSA ist ein neuer Beruf. --84.62.225.183 16:45, 22. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich habe versucht, ein wenig zu präzisieren. Grüße, --Bellini 08:19, 14. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ausbildung in Österreich[Quelltext bearbeiten]

"Nach Abschluss der Ausbildung sind NFS berechtigt, Medikamente der Arzneimittelliste 1 zu verabreichen. Diese umfasst Paracetamol, verschiedene Beta 2 Sympathomimetika bzw. Anticholinergikum und Adrenalin-Fertigspritzen (EpiPen)."

Das ist falsch, die List wird vom jeweiligen Chefarzt der Organisation (Einrichtung) freigegeben. Siehe auch SanG §10, Absatz 3. Damit ist die Liste von Organisation zu Organisation unterschiedlich. Meine Korrektur dazu wurde abgelehnt. (nicht signierter Beitrag von 90.146.136.103 (Diskussion) 20:57, 15. Feb. 2022 (CET))[Beantworten]

Regelkompitenzen[Quelltext bearbeiten]

nach hin und Her von IP V6 und Benutzer:Partynia --Vielen Dank und viele Grüße Benutzer:Woelle_ffm (Diskussion) 08:51, 20. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]