Diskussion:Tierschutz/Archiv

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Neutralität

Dieser Artikel hat die notwendige Neutralität noch nicht erreicht. Das ständige Entfernen des entsprechenden Hinweises durch eine Einzelperson ändert daran inhaltlich nicht. --Hinrich 22:25, 5. Mai 2004 (CEST)

  • Es geht ja wohl um die Formulierung "artgerechte Tierhaltung". Dieser Begriff ist keineswegs so klar wie unten behauptet. Deshalb definiert ihn der Gesetzgeber ja (aus Sicht des Tierschutzes natürlich nicht zureichend). In der Forderung nach artgerechter Tierhaltung sind sich Gesetzgeber, Tierschutzverbände und auch Vertreter der Landwirtschaft (nicht "einige Beteiligte") einig. Auch im Brockhaus wird genau diese Formulierung verwendet. Auch ein Blick ins Internet bestätigt das : [1]. Aber das alles habe ich weiter unten schon einmal dargestellt - ohne eine Reaktion darauf zu bekommen. --- Toolittle 10:11, 6. Mai 2004 (CEST)

Struktur und Aktualiät des Artikels

Dieser Artikel basiert im Wesentlichen auf Meyers Konversationslexikon von 1889. In den 120 Jahren seitdem hat es aber entscheidende Diskussionen und Veränderungen gegeben. Hier gilt, was im Handbuch zu lesen ist: Bei der Verwertung der Lexikontexte muß man immer im Auge behalten, daß es sich um die 4. Auflage von 1889 handelt; viele Artikel sind aus heutiger Sicht "veraltet". Ich schlage deshalb vor, den Artikel noch einmal neu zu konzipieren; hier ein erstes "Gerüst":

Definition

Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die dem Ziel dienen, Tiere vor Leiden, Schmerzen und Schäden zu bewahren. Der Gedanke des Tierschutzes findet sich bereits im Alten Testament, er findet erstmals größere Verbreitung in der Antike, um dann in der christlich-abendländischen Kulturgeschichte über Jahrhunderte praktisch bedeutungslos zu werden. Seit dem 19. Jahrhundert entstanden Tierschutzbewegungen und –organisationen, und das Thema spielt eine zunehmende Rolle in der gesellschaftlichen Diskussion.

Der Tierschutz steht dabei stets im Widerspruch zu den Interessen der Tiernutzung, darin liegt das Konfliktpotential der Thematik. Denn die Nutzung der Tiere – beispielsweise in der Landwirtschaft oder Forschung – ist praktisch regelmäßig mit einer Schädigung der Tiere verbunden. Vom Artenschutz unterscheidet sich der Tierschutz durch die Zielrichtung: geht es beim Artenschutz darum, den Bestand von Tierarten bzw. der Artenvielfalt zu erhalten, so zielt der Tierschutz auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit.

Geschichte

Gesetzlicher Tierschutz

Der gesetzliche Tierschutz umfasst gesetzgeberische Maßnahmen wie Gesetze, Verordnungen und andere staatliche Regelungen, die unmittelbar den Tierschutz betreffen oder ihn indirekt berühren. Das erste Tierschutzgesetz wurde erst 1822 in England erlassen und schützte Pferde und Großvieh vor Misshandlungen. In Deutschland wurde im Reichstrafgesetzbuch vom 15 Mai 1871 (§360 Nr. 13) mit Strafe bedroht, der „öffentlich oder in Ärgerniß erregender Weise Thiere boshaft quält oder roh misshandelt.“ Am 24. November 1933 wurde das Reichstierschutzgesetz erlassen. Dieses galt bis Anfang der 1970ger Jahre. Am 24. Juli 1972 wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Tierschutzgesetz erlassen. Dieses wurde mehrfach überarbeitet; am 22. August 1988 wurde es in neues Form verkündet, das jetzt gültige Gesetz trat am 1. Juni 1998 in Kraft.

In der Schweiz wurde am 9 März 1978 das Tierschutzgesetz verabschiedet und am 27. Mai 1981 die Tierschutzverordnung.

In Österreich ist der Tierschutz Ländersache. Im Strafgesetzbuch vom 1. Januar 1975 sind die Strafbestimmungen für rohe Misshandlung von Tieren bundeseinheitlich festgelegt: bis zu ein Jahr Freiheitsentzug oder 360 Tagessätze Geldstrafe. Außerdem existiert seit dem 1. Juli 1974 ein Tierversuchsgesetz.

Tierschutzorganisationen

1837 gründete der Pfarrer Albert Knapp in Stuttgart den ersten deutschen Tierschutzverein. Am 1. Januar 1981 wurde die World Society for the Protection of Animals (WSPA) gegründet.

Tierschutz in anderen Kulturen

Hinduismus, Jainismus, Buddhismus

Das Reich des Kaisers Ashoka (272-232 v.u.Z.)

Ägypten

Naturvölker

Einen Tierschutz, wie er im christlich-abendländischen Kulturkreis verstanden wird, gibt es in anderen Kulturen nicht. Also, irgendwie gefällt mir dieser Satz, so wie der da steht, überhaupt nicht. --Quelokee 16:12, 21. Jan 2006 (CET)

Tierschutzethik

Altes Testament

Genesis 1,22,28ff, Genesis 2, 19

Antike

Pythagoras

Plutarch

Römisches Recht

Immanuel Kant

„Die gewaltsame und zugleich grausame Behandlung der Tiere ist der Pflicht des Menschen gegen sich selbst entgegengesetzt, weil dadurch das Mitleid am Menschen abgestumpft und eine der Moralität sehr dienliche Anlage geschwächt und nach und nach ausgetilgt wird.“

Artur Schopenhauer

"Die Welt ist kein Machwerk, und die Tiere sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig." "Die vermeintliche Rechtlosigkeit der Tiere, der Wahn , daß unser Handeln gegen sie ohne moralische Bedeutung sei, daß es gegen die Tiere keine Pflichten gäbe, ist geradezu eine empörende Roheit und Barbarei. Erst wenn jene einfache und über alle Zweifel erhabene Wahrheit, daß die Tiere in der Hauptsache und im wesentlichen ganz dasselbe sind wie wir, ins Volk gedrungen sein wird, werden die Tiere nicht mehr als rechtlose Wesen dastehen. Es ist an der Zeit, daß das ewige Wesen, welches in uns, auch in allen Tieren lebt, als solches erkannt, geschont und geachtet wird."

Albert Schweitzer

Ehrfurcht vor dem Leben

"Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will." "Wie die Hausfrau, die die Stube gescheuert hat, Sorge trägt, dass die Tür zu ist, damit ja nicht der Hund hereinkomme und das getane Werk durch die Spuren seiner Pfoten entstelle, also wachen die europäischen Denker darüber, dass ihnen keine Tiere in der Ethik herumlaufen."

Das ist natürlich auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss, aber wenn dieser Vorschlag Zustimmung findet (oder keinen grundsätzlichen Widerspruch), schreibe ich gern weiter mit... Toolittle 22:07, 5. Mär 2004 (CET)

Grundsätzlich gilt hier Wikipedia:Sei mutig und zum Tierschutz hat sich seit Annodazumal nu wirklich einiges getan ;-) Ein kleiner Hinweis: leere Überschriften werden nicht gerne gesehen - ich würde das Grundgerüst also besser hier stehen lassen und nur ausgearbeitete Passagen in den Artikel stellen (können auch kurz sein, alles hier ist work in progress) --elian 22:18, 5. Mär 2004 (CET)

@hinrich: Die artgerechte Tierhaltung ist eine zentrale Forderung des Tierschutzes. Beim Artenschutz geht es darum, bedrohte Tierarten vor dem Aussterben zu bewahren. (nicht signierter Beitrag von Toolittle (Diskussion | Beiträge) ) 09:57, 10. Mär. 2004 (CET)

Der Tierschutz umfaßt nicht die artgerechte Haltung. Das würde die Gesellschaft an sich ad absurdum führen. Es mag eine Forderung sein, aber sie ist weder usus, noch realisierbar. Eventuell wäre es sinnvoll, die Forderungen des Tierschutzes explizit an einer passenden Stelle zu postulieren. -- Hinrich 10:13, 10. Mär 2004 (CET)

Dann möchte ich hier aus dem deutschen Tierschutzgesetz zitieren:

§ 2 Artgemäße Tierhaltung

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3. muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen

Dass das nicht usus ist, ist u.a. Gegenstand dieses Artikels, dass es aber nicht realisierbar sei und die Gesellschaft ad absurdum führe, glaube ich nun nicht, und der Gesetzgeber ja ohl auch nicht.

Niemand behauptet, dass Tierschutz bequem sei. (nicht signierter Beitrag von Toolittle (Diskussion | Beiträge) ) 13:56, 10. Mär. 2004 (CET)

Neutralität

Verhaltensgerecht und artmäßige Bewegung haben nichts, aber auch rein gar nichts mit artgerechter Tierhaltung zu tun. Es mangelt dem Artikel also offensichtlich an Neutralität. -- Hinrich 17:45, 10. Mär 2004 (CET)

@hinrich: mir scheint, die Meinungsverschiedenheiten rühren daher, dass du unter "artgerechter Tierhaltung" etwas anderes verstehst als das, was in der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion damit gemeint ist. Artgerechte Tierhaltung ist vom deutschen Tierschutzgesetz als Ziel formuliert (s.oben) mit eben den Inhalten, die du ablehnst, und spielt auch in der Diskussion der großen Tierschutzverbände mit Landwirtschaft und Gesetzgeber eine zentrale Rolle (übrigens natürlich auch in der EU). Wenn du sagst, dass verhaltensgerechte Unterbringung und artgerechte Bewegungsmöglichkeiten "nichts aber auch rein gar nichts" mit artgerechter Tierhaltung zu tun haben, so vertrittst du eine Meinung, die ich im gesellschaftlichen Diskurs am ehesten den Tierrechtlern zuordnen würde (deren Standpunkt übrigens auch noch dargestellt werden soll) - und ich denke, dass eher das die nicht neutrale Meinung ist. Ich spreche von artgerechter Tierhaltung im Sinne von dem, was die an der Tierschutzdiskussion Beteiligten darunter verstehen. (Vielleicht sollten wir zusammen einen Artikel zur artgerechten Tierhaltung erarbeiten...)
Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, einen an sich klaren Begriff aufgrund der Meinung einiger an der Diskussion Beteiligter so umzudefinieren, dass er im Grunde sinnentfremdend wirkt. Artgerecht kann nur meinen, im Sinne der Art, was im Grunde ausschließlich auf wild lebende Tiere zutreffen kann. -- Hinrich 12:06, 12. Mär 2004 (CET)
Also nochmal: es geht nicht um die (Sonder)Meinung "einiger an der Diskussion Beteiligter", sondern der Begriff artgerechte Tierhaltung wird so vom Gesetzgeber, von den Tierschutzverbänden und auch den Vertretern der Landwirtschaft, die sich der Diskussion stellen, verwendet. Man verwendet den Begriff artgerecht sehr wohl auch im Zusammenhang mit domestizierten Haustieren. Tierhaltung impliziert immer auch Einschränkungen; wildlebende Tiere zeichnen sich ja gerade dadurch aus, dass sie nicht gehalten werden. Artgerechte Haltung ergibt, auf Wildtiere angewendet, keinen Sinn. -- Toolittle 21:42, 14. Mär 2004 (CET)
Eben, weil diese Einschränkungen ohnehin vorhanden sind, und der Begriff sinnentfremdend verwendet wird, was spricht dagegen, ihn gerade am Beginn des Artikels wegzulassen? Die Problematik kann ja im Verlauf durchaus beleuchtet werden, aber nicht kommentarlos im ersten Satz. Im übrigen könnte man auch trefflich darüber diskutieren, ob die Wildbestandsregulierung in der bundesrepublikanischen Kulturlandschaft letztlich nicht doch eine Art der Tierhaltung darstellt. Natürlich nicht im Sinne der gesetzlichen Legaldefinition, aber ethisch sicherlich. -- Hinrich 23:07, 14. Mär 2004 (CET)
Also noch einmal: Weil es eine zentrale Formulierung in der Diskussion um den Tierschutz ist. Und deshalb gehört sie in den ersten Satz, in die Definition. "Artgerecht" heißt nicht, dass man ein Tier wie ein Wildtier halten soll, sondern dass das gehaltene Tier sein arteigenes Verhaltensrepertoire in einem Maße ausleben kann, das seine Fähigkeit zur Anpassung nicht überfordert. Hier ein paar Quellen dazu (ich kann auch gern noch die Stellungnahmen von Tierschutz- und Landwirtschaftsverbänden, Instituten, Universitäten und anderen nachliefern):[2]-- Toolittle 10:10, 15. Mär 2004 (CET)

Noch einmal zu dem Einwand : "Der Tierschutz umfaßt nicht die artgerechte Haltung. Das würde die Gesellschaft an sich ad absurdum führen. Es mag eine Forderung sein, aber sie ist weder usus, noch realisierbar." Tierschutz beschreibt eine ethisch motivierte Bemühung der Menschen, die natürlich ein Ziel hat, das sie zu erreichen sucht. Dieses habe ich versucht, im ersten Satz zu formulieren. Ich denke, dass das auch in die Definition eines ethischen Begriffes gehört. Dass etisch motivierte Ziele nur näherungsweise erreicht werden, liegt in der Natur der Sache, zumal wenn, wie hier, unterschiedliche Interessen von Menschen aufeinandertreffen.

Ebenfalls nicht einverstanden bin ich übrigens mit der neuen Veränderung des Artikels in der Formulierung "industriell betriebene Landwirtschaft": Diese Formulierung ist bewusst gewählt, denn es gibt zu dieser Form der Landwirtschaft tierschutzrelevante Alternativen (z.B. NEULAND e.V. oder ABL), die auch noch erwähnt werden sollen. Toolittle 09:52, 11. Mär 2004 (CET)

Ob industrielle oder alternative Landwirtschaft: Die Formen der Tierhaltung sind oftmals identisch. Kritisch zu sehen ist allenfalls die hochintensive Tiernutzung wie z.B. die Eier- oder Schweineproduktion. Gerade bei der Milchwirtschaft kleinerer und mittlerer Betriebe, die durchaus keine alternative Produktionsform betreiben, sind Art der Haltung und Nutzung nicht zu unterscheiden. Die kritisierte Nutzung bezieht sich nur auf einen kleinen Teil der Betriebe allerdings mit dem größten Output. -- Hinrich 12:06, 12. Mär 2004 (CET)
"Die kritisierte Nutzung bezieht sich nur auf einen kleinen Teil der Betriebe" - die ich eben als industrialisierte Landwirtschaft bezeichnet habe, um sie von anderen Formen zu unterscheiden. -- Toolittle 21:42, 14. Mär 2004 (CET)
Diese Bezeichnung ist aber willkürlich und sachlich unzutreffend, da umstrittene Haltungsformen bei allen Arten von Betrieben anzutreffen sind. --Hinrich 23:07, 14. Mär 2004 (CET)
"Die kritisierte Nutzung bezieht sich nur auf einen kleinen Teil der Betriebe allerdings mit dem größten Output. " - "Diese Bezeichnung ist aber willkürlich und sachlich unzutreffend, da umstrittene Haltungsformen bei allen Arten von Betrieben anzutreffen sind. Was meinst du denn nun? Toolittle 10:10, 15. Mär 2004 (CET)
Das es durchaus Betriebe gibt, die nicht den anspruch einer industriellen Landwirtschaft, sondern sogar einer ökologischen haben, aber dem Tierschutz nicht gerecht werden. -- Hinrich 11:27, 15. Mär 2004 (CET)

Da ich keine Begründung dafür finde, dass die Neutralität der Seite erneut angezweifelt wird, nehme ich sie von der Liste. -- Toolittle 19:25, 21. Mär 2004 (CET)

Deine Betonkopfmentalität in allen Ehren, aber bisher bist Du auf die Argumente nicht einen Millimeter eingegangen. Die Neutralität wird nicht erneut, sondern nach wie vor angezweifelt. -- Hinrich 19:32, 21. Mär 2004 (CET)
Was für Argumente? Du stellst Behauptungen auf, die du nicht belegst, und auf meine letzte Antwort bist du gar nicht eingegangen. Ich habe das Tierschutzgesetz zitiert, ich habe dir kilometerweise Links geboten, die belegen, dass artgerechte Tierhaltung Anliegen des Tierschutzes ist, aber du bist eben anderer Meinung... Es scheint mit dem Tierschutz wie mit dem Fußball zu sein, lauter Experten... Dass die Formulierung sich auch im Brockhaus findet, wird ja wohl auch keinen Eindruck machen. -- Toolittle 22:36, 21. Mär 2004 (CET)

Frohe Ostern! --- Toolittle 22:34, 11. Apr 2004 (CEST)

Wenn ich mich mal einmischen darf, als einer der den Artikel zum ersten Mal gelesen hat um die Neutralität zu untersuchen. Meine Vorschläge:

  • Der komplette Absatz "Ethik" von Kirche über Kant raus. Das ist weder enzyklopädisch noch informativ, diese Zitatsammlung sind schlaue Sprüche die eine eindeutige Wertung haben und der Neutralität schaden.
  • Der Platz sollte genutzt werden um verschiedene Auffassungen von Tierschutz zu unterscheiden (s. eure Diskussion über artgerechte Haltung), auch eine Erwähung militanter Gruppen die in einzelnen Fällen auch den Verlust von Menschenleben in Kauf nehmen. Das vielleicht in den Abschnitt Organisationen.
  • Die Tatsache, das ein Tier (von Gesetzes wegen) eine Sache ist sollte eindeutiger hervorgehoben sein.

Ach ja, ich bin Vegetarier, Tierfreund und finde alles was ich zum löschen vorgeschlagen habe prinzipiell inhaltlich richtig, nur ist es weder neutral noch enzyklopädisch.

Grüße,InikOfDoom 19:59, 21. Mär 2004 (CET)

  • Dass der Bereich Ethik noch schwach ist, ist richtig beobachtet. (Das ist, wie der ganze Artikel, auch noch nicht fertig).Tierschutz ist aber ein ethisches Thema, den Bereich einfach wegzulassen, würde die Sache ziemlich verflachen. Allenfalls könnte man überlegen, ob man ein eigenes Stichwort Tierschutzethik anlegt. Übrigens haben die zitierten Philosophen diese "schlauen Sprüche" tatsächlich geäußert, und sie bringen auf den Punkt, was sie zum Tierschutz zu sagen hatten. "Die Tatsache, das ein Tier (von Gesetzes wegen) eine Sache ist sollte eindeutiger hervorgehoben sein." - Das stimmt nicht, da lies bitte den Absatz 1.1. Die extremen Gruppierungen kommen noch im Absatz "Tierrechte" - wie gesagt ist das Ganze noch nicht fertig. Was die unterschiedlichen Auffassungen betrifft, so habe ich mich hier bisher nur mit einer einzelnen Privatmeinung auseinanderzusetzen.-- Toolittle 22:36, 21. Mär 2004 (CET)
Das mit der Sache habe ich auch entdeckt, entschuldige bitte, mein Fehler. Zu den Sprüchen bleibe ich aber der Auffassung, dass du aufgrund der Auswahl der Zitate eine einseitige Wertung implizierst, will sagen: Solange du keine Zitate anbringst, die Tierschutz aus ethischen oder kommerziellen Gründen kritisch betrachten (Tierversuche für med. Zwecke, Massentierhaltung) finde ich die Sammlung nachwievor unneutral und unpassend. InikOfDoom 17:51, 23. Mär 2004 (CET)
Ja du hast wohl recht, das war zu viel des Guten. Habe mich (schweren Herzens) von den meisten Zitaten getrennt. Zu Tierversuchen wird in dem entsprechenden Absatz noch einiges kommen. --- Toolittle 21:41, 26. Mär 2004 (CET)

Jagd

Die Aussage Zum einen betrifft dies den Kreislauf zwischen der Hege, die zu hohen Beständen an jagdbarem Wild führt, die wiederum zu erheblichen Schäden in der Forst- und Landwirtschaft führen - während gleichzeitig die Beutekonkurrenten als "Raubzeug" rücksichtslos bekämpft werden - und der daraus abgeleiteten Notwendigkeit zum Abschuss des Wildes. ist widersprüchlich. Schäden für die Land- und Forstwirtschaft entstehen in erster Linie durch Schalenwildarten, die aber - mit Ausnahme von einigen, sehr wenigen Regionen in Europa - keine natürlichen Feinde haben. Es besteht hier schlicht kein Kreislauf zwischen Hege und Abschuss. Die Aussage trifft auf das Niederwild zu, das jedoch weder in der Land- noch in der Forstwirtschaft zu Schaden geht (ausgenommen Obstbau). Wesentliche Schäden in der Forstwirtschaft werden durch das Rehwild (Verbiss der Verjüngung) und das Dam- bzw. Rotwild (Schälschäden) verursacht. Die Landwirtschaft leidet unter der Schäden durch Wildschweine (auf der Suche nach Schnecken, die Vermehrt in Monokulturen auftreten können) sowie Dam- und Rotwild (hier vor allem im Raps, da dieser im Winter verbissen und vor der Ernte durch die Wildbewegungen ausgedroschen wird). --Hinrich 20:08, 21. Sep 2004 (CEST)

Tierrechte // "Extreme Gruppierungen"

"Extreme Gruppierungen (z.B. Tierbefreier) gehen auch mit Gewalt gegen Sachen und Personen gegen die von ihnen wahrgenommenen Missstände vor."

Dass (physische) Gewalt gegen Personen ausgeuebt wird, stimmt nicht. Es kommt (und kam) vielleicht vereinzelt vor, wird jedoch von so gut wie allen entsprechenden Gruppierungen grundsaetzlich abgelehnt.

Ich habe den Abschnitt so umgeschrieben, dass dort nur doch von Gewalt gegen Dinge die Rede ist und das Beispiel 'ALF' angegeben. (nicht signierter Beitrag von 217.5.35.87 (Diskussion) ) 02:43, 9. Okt. 2004 (CET)

ALF wird in den USA als terroristische Organisation gesehen. Andere Länder gehen nicht ganz so weit. Es mag sein, dass ALF "niedergeschrieben" hat, dass Gewalt gegen Tiere oder Personen nicht angewandt werden soll. Hier wäre es deutlich glaubhafter, nicht ihr geschriebenes Wort sondern ihre Taten anzuführen. Klausimodo 11:53, 13. Okt. 2006 (CEST)

Veränderung wieder rückgängig gemacht

Hey, wieso ist meine Veränderung wieder rückgängig gemacht worden? (nicht signierter Beitrag von 217.227.33.142 (Diskussion) ) 00:45, 10. Okt. 2004 (CET)

Kommt öfter vor. --84.181.251.121 08:31, 20. Feb 2006 (CET)

Nochmal zur Geschichte

Rein aus Interesse haette ich zwei Fragen zur Geschichte des Tierschutzrechts in Deutschland, und zwar: Was umfasste die erste Version des Tierschutzrechtes von 1933? Und, wer brachte sie auf den Weg? --FAR 04:58, 24. Nov 2005 (CET)

Lesenswert-Diskussion Dez. 2005

Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die dem Ziel dienen, Tieren ein artgerechtes Leben ohne unnötige Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen.

  • Pro Antifaschist 666 15:58, 14. Dez 2005 (CET)
  • Kontra - POV quer durch den Artikel, vor allem unter Tierschutzethik; unzureichende Verlinkung in verschiedenen Abschnitten; unter Tierschutzorganisationen fehlen fast alle in den Weblinks genannten Organisationen, dafür sind NABU, WWF und Greenpeace genannt, die Tierschutz nur nebenbei betreiben und sich auf Natur- und Artenschutz konzentrieren. --h-stt 16:31, 14. Dez 2005 (CET)
  • Pro. Ein allemal lesenswerter Artikel. Ein wenig ausführlicher mit Beispielen könnte der angewandte Tierschutz sein. Der Vorwurf des POV ist für mich so nicht nachvollziehbar. --Kalumet. Kommentare? 20:40, 14. Dez 2005 (CET)
„Der herausragendste philosophische Vertreter“ ist POV in Reinform. Ob „Kein geringerer als“ POV ist oder nur schwülstig, kann man offen lassen. Besonders ärgerlich finde ich die vielfältigen Widersprüche zwischen diesem Artikel und Tierrechte, der ja (siehe unten) auch gerade kandidiert. --h-stt 16:02, 15. Dez 2005 (CET)
  • contra eklektisch, besonders die auswahl im ethik-teil scheint auf gar keine systematik oder ohne überlegung zurückzugehen. außerdem in einem großen teil "thema verfehlt" da es im artikel eher um "artgerechte tierhaltung", denn um tierschutz geht. -- southpark 23:46, 14. Dez 2005 (CET)
  • Pro "Thema verfehlt" kann ich so nicht sehen, denn die artgerechte Haltung ist ja eines der wichtigsten Ziele im Tierschutz. Habe noch ein bisschen verlinkt. PaulaK 11:39, 15. Dez 2005 (CET)
  • contra - extrem einseitig dargestellt. -- Achim Raschka 19:35, 16. Dez 2005 (CET)
  • Kontra. "Für die Haltung von Hunden gibt die Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 Mindestanforderungen vor. Für andere Haustiere liegen keine gesetzlichen Regelungen vor." Da ist den Autoren wohl die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung entgangen, Wiener Tierhaltungsverordnung ... Das die Schlachtung in praxi ohne ausreichende Betäubung stattfindet halte ich für eine Unterstellung, das mag in Einzelfällen vorkommen, ist aber strafbar! Die biologische Tierhaltung ist mit einem Satz erwähnt. --Uwe G. ¿⇔? 12:38, 17. Dez 2005 (CET)
  • Kontra. Mit viel Herzblut geschrieben, erfüllt die Seite, verständlicherweise, in keiner Weise den Anspruch einer sachlichen Information. Auch kein schöner Stil, wenn jemand, der die Seite hauptsächlich mit bearbeitet, die Seite für "lesenswerte Artikel" vorschlägt. Das ist etwas zu viel Herzblut, meine ich ;-) --Kürschner 10:04, 13. Okt. 2006 (CEST)

Hinweis zum Portal Tierschutz

Ich denke, der Artikel sollte einen Hinweis zum Portal Tierschutz enthalten! 85.124.108.95 10:57, 23. Jan 2006 (CET)

Altes Testament

Es werden ja - zumindest auf der Diskussionsseite die folgenden Quellenangaben genannt:

Genesis 1,22,28ff, Genesis 2, 19

Gen. 1,22 "Und Gott segnete sie und sprach: Seid fruchtbar und mehret euch und erfüllet das Wasser im Meer, und die Vögel sollen sich mehren auf Erden."

Gen. 1,28 "Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch untertan und herrschet über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über alles Getier, das auf Erden kriecht."

Gen. 2,19 "Und Gott der HERR machte aus Erde alle die Tiere auf dem Felde und alle die Vögel unter dem Himmel und brachte sie zu dem Menschen, daß er sähe, wie er sie nennte; denn wie der Mensch jedes Tier nennen würde, so sollte es heißen."

Falls der Autor dieses Artikels nun meint, daß diese Stellen etwas mit Tierschutz zu tun haben könnten, dann mag ich ihm gerne diese private Glaubensanschauung lassen, aber neutral betrachtet steht an diesen Bibelstellen nichts über den Tierschutz, das "machet sie euch untertan" könnte man sogar in die entgegengesetze Richtung interpretieren.

P.S. Der AT-Schöpfungsbericht stammt auch aus der Antike, siehe WP-Artikel "Schöpfung" und "Antike". (nicht signierter Beitrag von 84.147.238.30 (Diskussion) ) 14:50, 28. Apr. 2006 (CEST)

Außer dem "Machet sie euch untertan" stehen da aber auch noch andere Dinge wie z.B. Gen. 2,15: "Und Gott der HERR nahm den Menschen und setzte ihn in den Garten Eden, daß er ihn bebaute und bewahrte." Dieser Auftrag zum "Bewahren" dürfte für die damalige Zeit schon ziemlich viel sein.

Ich denke, man muß sich das so vorstellen, daß für die Menschen in der Antike alle Natur zunächst mal feindliche Natur war - denn sie waren, anders als wir heute, den Mächten der Natur ziemlich unterlegen und ausgeliefert. Die Wertung "Und Gott sah, daß es gut war" (Gen.1) ist da vermutlich schon sehr beachtlich.

Und daß die Tiere als Nutztiere gesehen wurden - nun ja, ein freiwilliger Verzicht auf Fleisch wäre damals wahrscheinlich ein kaum erreichbarer Luxus gewesen. Gruß Anna (nicht signierter Beitrag von 84.132.109.239 (Diskussion) ) 23:11, 23. Nov. 2006 (CET)

Begriffsdifferenzierung

Man müsste mal zwischen den Begriffen Tierrechte, Tierethik, Tierwürde, Tierschutz genau differenzieren. (nicht signierter Beitrag von 84.171.194.192 (Diskussion) ) 14:22, 5. Mai 2006 (CEST)

Der erste Satz

lautet: "Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen." Das "unnötig" steht da mit gutem Grund. Zunächst ist es die gewissermaßen offizielle Formulierung, wie sie im Tierschutzgesetz steht. Sodann ist eine Nutztierhaltung ohne Zufügung von Leiden, Schmerzen und Schäden nicht möglich, d.h. mit der Forderung der kompletten Vermeidung von Leiden, Schmerzen und Schäden müsste sich der Tierschutz aus der Landwirtschaft (zumindest der Tierhaltung) verabschieden. Konsequenz wäre eine vegane Lebensweise. Die kann man für richtig, notwendig und konsequent halten, das ist aber zum einen weder die Haltung des Gesetzgebers und der großen Tierschutzverbände, zum anderen auch gesellschaftlich nicht durchsetzbar. -- Toolittle 15:05, 9. Jun 2006 (CEST)

Ich verstehe schon, was Du meinst. Jedoch setzt Du damit bereits einen Kompromiß über das, was unter Tierschutz verstanden wird, voraus. Ich meine dagegen, daß das "Kompromiß-Eingehen" von Tierschutzvertretern, z.B. in der Landwirtschaft, natürlich sehr wohl stattfindet, aber immer unter der Voraussetzung, Leiden zu verhindern. Grundsätzlich will der Tierschutz überhaupt keine Leiden von Tieren zulassen. Von dieser Voraussetzung ausgehend ist er dann oft gezwungen, Kompromisse einzugehen, ja, aber sein eigentliches Wesen, - und darauf kommt es im ersten Satz an -, ist das nicht, sondern das was Tierschutz ausmacht, ist grundsätzlich Leiden zu verhindern. Kompromisse, die der Tierschutz einzugehen gezwungen ist, gehören nicht ins Lemma.

Daß "sich der Tierschutz aus der Landwirtschaft (zumindest der Tierhaltung) verabschieden" müßte, wenn er keine Kompromisse einginge, schreibst Du. Ist es nicht eher umgekehrt, daß sich die Nutztierhaltung in der Landwirtschaft ans Tierschutzgesetz zu halten hat? Ohne die Maximalforderung des Tierschutzes, Leiden zu vermeiden, gäbe es kein Tierschutzgesetz. Es ist das Wesen von Tierschutz, Leiden zu verhindern, und nicht, von vornherein nur "unnötige" Leiden zu verhindern. Das folgt erst aus Kompromissen heraus, die der tierschutz einzugehen genötigt wird aufgrund gesellschaftlicher Zwänge. Es ist nicht sein eigentliches Wesen, das in die Einleitung des Artikels gehört. --Init 17:29, 9. Jun 2006 (CEST)

Darum hat Benutzer Antifaschist Recht mit seiner Änderung des ersten Satzes : "Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen." --Init 17:32, 9. Jun 2006 (CEST)

Ich sehe die Formulierung "unnötige Leiden, Schmerzen und Schäden" nicht als Kompromiss. Es ist dies vielmehr das historisch ursprüngliche Anliegen der Tierschutzbewegung und bis heute die mehrheitlich vertretene Forderung. Die von Antifaschist favorisierte Formulierung würde jede Nutztierhaltung schlicht verbieten. Dies ist die Haltung der Veganer, aber nicht das, was mehrheitlich unter Tierschutz verstanden wird. Ich sehe nicht, wo "der Tierschutz" (wer ist das?) diese Maximalforderung vertreten würde. Der gesetzliche Tierschutz tut es nicht, die Tierschutzorganisationen tun es nicht, und auch im ethischen Diskurs zum Tierschutz ist es nicht die überwiegend vertretene Auffassung. -- Toolittle 00:43, 10. Jun 2006 (CEST)

Das Wort "unnötige" in der Einleitung impliziert logischerweise, daß "Tierschutz" generell davon ausgeht, daß manche "Leiden, Schmerzen und Schäden" eben auch nötig sind. Und das ist grotesk, stellt den Tierschutz in allen Facetten ins Absurde.

Daß er in der Praxis Kompromisse eingehen muß, kann weiter unten erwähnt werden, gehört aber nicht ins Lemma, da unlogisch und falsch.

Die Veganer wollen bezüglich "Leiden, Schmerzen und Schäden" keine Kompromisse eingehen. Der Tierschutz insgesamt aber doch. Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Ausgangsbasis des Tierschutzes insgesamt, der aus der Natur der Sache heraus niemals bereits von vornherein davon ausgeht, Kompromisse in Kauf nehmen zu müssen. Erste Intention bleibt immer die Maximalforderung : KEINE Leiden! --Init 06:52, 10. Jun 2006 (CEST)

Das Wort "unnötige" in der Einleitung impliziert logischerweise, daß "Tierschutz" generell davon ausgeht, daß manche "Leiden, Schmerzen und Schäden" eben auch nötig sind. Und das ist grotesk, stellt den Tierschutz in allen Facetten ins Absurde. Natürlich impliziert das Wort "unnötige", das manche Leiden, Schmerzen und Schäden auch notwendig sind. Andernfalls müsste der Tierschutz das Ziel haben, jede landwirtschaftliche (und womöglich auch private) Tierhaltung zu unterbinden. Es gibt nämlich kein tierisches Produkt, für das nicht Tiere sterben müssten. Die Schlachtung ist selbstverständlich ein Zufügen von Schäden (oder?). Dieses Ziel, ich wiederhole es, hat der Tierschutz nie angestrebt, es ist nicht die grundsätzliche Ausgangsbasis des Tierschutzes; eine solche Zielsetzung findet sich nur in der vegan geprägten Tierrechtsbewegung. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts beschränkten sich die Intentionen von Tierschützern im Wesentlichen darauf, unnötige Grausamkeiten gegen Tiere zu untersagen (zumindest in der Öffentlichkeit), also z.B. dem Bierkutscher zu verbieten, seine Pferde totzuprügeln. -- Toolittle 08:23, 14. Jun 2006 (CEST)

Habe das Wort "unnötige"ja auch stehenlassen.

Jedoch:

"jede landwirtschaftliche (und womöglich auch private) Tierhaltung zu unterbinden" ist nicht das Ziel des Tierschutzes, stimmt. Aber darauf hinzuarbeiten, daß möglichst keine Leiden entstehen, ist das Ziel - wohl natürlich mit Bedauern wissend, daß Leiden nie ganz abzustellen sein wird. Aber eben mit Bedauern, und es inkaufnehmend - notgedrungen, und nicht von vornherein sagend, ok Leiden müssen eben sein, aber der Tierschutz sorgt dafür, daß sie möglichst klein sind. Der Tierschutz steht nicht im Dienst der Landwirtschaft oder der Pferderennen oder der Schlachtbetriebe, sondern existiert selbständig daneben. Er ist entstanden wegen der Zufügung von Leid z.B. auch aus den genannten Institutionen, das ist klar, aber er definiert sich nicht aus einer Abhängigkeit von diesen. Sondern hat eigene Grundsätze. Er muß nur notgedrungen Kompromisse eingehen. Aber all seinem Handeln liegen immer grundsätzliche Maximalziele (kein Leiden) zugrunde, sonst würde er nichts erreichen und sich selbst aufgeben. Es wäre ein Widerspruch in sich. Auch ohne Kompromisse einzugehen, würde er nichts erreichen. --Init 19:22, 14. Jun 2006 (CEST)

Review Mai/Juni 06

Was ist an diesem Artikel noch zu verbessern? Antifaschist 666 19:50, 21. Mai 2006 (CEST)

Zum Beispiel den Portalbaustein entfernen und die Jahreszahlen entlinken. Dann eine vernünftige Einleitung schreiben. --Nina 19:31, 6. Jun 2006 (CEST)

Prima, danke für die Erledigung des ersten Teils (ein paar überflüssige Jahreszahlen sind allerdings immer noch drin). Die Einleitung ist weiterhin ein bisschen zu mager. Jetzt zum Teil Geschichte: Das ist viiiel zu wenig- es wird doch mehr über die Geschichte des Tierschutzgedankens, seiner Entwicklung und verschiedenen Ausprägungen geben? Der Hinweis auf das Alte Testament ist so viel zu vage- was ist genau gemeint? Wie äußerte sich die Thematik in der Antike? --Nina 23:56, 7. Jun 2006 (CEST)

Hab jetzt auch den Einleitungssatz etwas neutraler formuliert. Den Rest deiner Kritikpunkte erledige ich auch noch Antifaschist 666 16:14, 8. Jun 2006 (CEST)

Contergan

[3] --Init 14:24, 20. Jul 2006 (CEST)

" Die Contergan-Story oder Tierversuche sind wissenschaftlicher Betrug. Eine Quellensammlung. Als nach Jahren der wohl längste Prozeß 1970 endete, waren viele Tiere aller Arten vergeblich geopfert worden, um die Teratogenität des »Contergan« zu belegen. Lediglich an einem seltenen australischen Kaninchen und an einer seltenen Affenart konnte bei vieltausendfacher Überdosierung und monatelanger Verabreichung gelegentlich eine Fehlbildung bei den Nachkommen beobachtet werden. Hier wurde aber sofort geltend gemacht, daß diese Ergebnisse keine Aussagekraft für den Menschen besäßen, weil Mißbildungen ebenso wie Krebs »immer entstehen könnten«, wenn man die Substanz in so hohen Dosen und langzeitig verabreichen würde.

Prof. Dr. med. Gertrud Peiker: Speziesunterschiede der Teratogenität am Beispiel Contergan™ (Thalidomid) Der Mensch ist gegen Thalidomid sechzigmal empfindlicher als die Maus, hundertmal empfindlicher als die Ratte, zweihundertmal empfindlicher als der Hund und siebenhundertmal empfindlicher als der Hamster.

Ist der Mensch eine Maus, eine Ratte, ein Hund oder ein Hamster???" (Zitat aus dem Link oben) --Init 14:25, 20. Jul 2006 (CEST)

Lesenswert-Kandidatur: Tierschutz (Archivierung Abstimmung 6. bis 13. Oktober 2006)

Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen.

Neutral als Co-Autor Antifaschist 666 18:58, 6. Okt 2006 (CEST)

  • neutral ganz gute Ansätze, es ist das Bemühen um einen neutralen Standpunkt erkennbar. Teilweise aber dann im unteren Abschnitt aber doch wertend (ich weiß, das es schwer ist, dies außen vor zu lassen) und sprchlich noch etwas holprig.--Kalumet. Kommentare? 00:11, 7. Okt 2006 (CEST)

Neutral Recht informativ, allerdings stolpere ich über den Tierschutz in der Geschichte. Da muss man aufpassen, Tierverehrung und Tierschutz nicht zu verwechseln. Die Ägypter hatten Tiergötter und behandelten die korrespondierenden Tiere besonders, das hat aber mit Tierschutz nichts zu tun. Auch die indische „heilige Kuh“ wird nicht aus Tierschutzüberlegungen nicht geschlachtet, sondern aus religiösen und ökonomischen Gründen. Der eigentliche Tierschutzgedanke hat wohl andere Beweggründe. Ich würde auch nicht gleich mit der Geschichte anfangen, sondern mir dem Ethikkapitel, ergänzt um Teile aus Tierschutz in der Neuzeit aus dem Geschichtskapitel. Denn dort wird beschrieben, wie der Gedanke entstand und was ihn ausmacht – das sollte man nicht erst gegen Ende des Artikels erfahren. Dann wird auch das Geschichtskapitel unproblematischer. Es sollte aber wie gesagt weniger auf „Tierschutz“ beharren, sondern den Wandel des Verhältnisses vom Menschen zum Tier umreißen. Im Laufe dieses Wandels haben Tiere ja aus ganz unterschiedlichen Gründen mal mehr, mal weniger Schutz bzw. Mitleid erfahren. Rainer Z ... 20:28, 7. Okt 2006 (CEST)

Kontra der Artikel enthält zuviel POV, bei einem solchen Thema würde ich mir auch konkrete Quellenangaben im Text wünschen. Der Abschnitt zur Geschichte z.B. ist zum einen relativ kurz, zum anderen enthält er POV. Es ist problematisch, Bibelstellen als Belege für Tierschutzgedanken zu zitieren, die genannte Stelle wird völlig unterschiedlich interpretiert, sie geht ja auch noch weiter. Auch in der Antike waren Tierschutzgedanken keineswegs weit verbreitet, sondern eine Minderheitsmeinung - woher stammt diese Ansicht? Quellen? Beispiele? In der Neuzeit kommen wir vom 19. Jahrhundert dann ganz flott zur EU, das ist mehr als nur lückenhaft. Weitere Beispiele für nicht-enzyklopädische POV-Sätze: In der Tierhaltung entstehen Probleme durch die Ausrichtung auf industrielle Produktionsmethoden (Massentierhaltung) - prinzipiell nicht falsch, aber in dieser Form nicht neutral formuliert, das ist nur die Sicht der Tierschützer, nicht der Halter. Auch der Abschnitt zu Tierversuchen ist nicht wirklich neutral formuliert, denn dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen, auch zu den Leiden (nein, ich will diese Versuche nicht rechtfertigen), das Thema hier wäre ja wohl auch ausschließlich "Kritik an Tierversuchen". Und die Literaturliste scheint mir auch eine recht subjektive Auswahl zu sein, da fehlen doch ein paar Titel, die zwar vielleicht nicht "Tierschutz" im Titel tragen und von Tierschützern stammen, sich aber doch mit dem Thema beschäftigen und z.B. auch mit dem Verhältnis zwischen Menschen und Haustieren im Lauf der Geschichte. Es ist halt immer ein Problem, wenn Autoren eine ausgeprägte eigene Meinung zu einem Thema haben, das verengt den Blickwinkel zu sehr --Dinah 13:26, 9. Okt. 2006 (CEST)

Wie schon von den Vorrednern gesagt wurde: Die im den ersten beiden Abschnitten unter "Geschichte" angeführten Beispiele der "Tierschutzethik" riechen doch sehr nach Privattheorie bzw. Theoriefindung; im Grunde genommen haben sie mit dem Lemma auch gar nichts zu tun. Dann geht´s weiter mit "Tierschutz in der Neuzeit" (erste drei Sätze): 1. "Im mechanisch geprägten Weltbild von René Descartes (verliert) das Tier seine Nahstellung zum Menschen." Nahstellung? 2. "... entstehen aber im 19. Jahrhundert Tierschutzbewegungen und –organisationen..." - Wo? Welche? Quellenangaben? 3. "Geprägt durch die Evolutionstheorie von Charles Darwin wird die deutliche Absetzung des Menschen nach Descartes wieder zurückgedrängt." - Auch hier: Belege? Wie muss man sich das vorstellen, haben Landwirte damals Darwin gelesen und waren plötzlich nicht mehr so "abgesetzt" von ihren Tieren? Geschwurbel pur - sorry, man muss es so hart sagen.

Danach geht´s ganz ordentlich weiter, soweit ich das beim quergelesen gesehen hab. Vielleicht sollte der "Geschichtsteil", der nicht wirklich einer ist, einfach komplett gestrichen und das wenige Verwertbare daraus an anderen Stellen eingearbeitet werden. So, wie es jetzt da steht, kann es meiner Meinung nach aber nicht stehen bleiben, daher schweren Herzens: Kontra --89.59.151.66 22:28, 12. Okt. 2006 (CEST)

Text von Arras entfernt

Ich einen Revert auf Fassung vom 02:44, 18. Okt. 2006 Superzerocool durchgeführt wegen potentieller URV durch Einstellen eines Textes von AKT gGmbH - Institut für Mitweltethik c/o Peter H. Arras, der u. a. auch hier nachzulesen ist. Es sollte ein Nachweis erbracht werden, dass dieser Text gemeinfrei ist oder vom Autor unter GNU-FDL lizensiert wurde. Eintrag auf Versionslöschungen erfolgt.

Allerdings halte ich auch bei einer Lizenzerteilung eine Kürzung und Zusammenfassung des Originaltextes für unabdingbar, da der Text noch nicht im enzyklopädischen Stil gehalten und viel zu lang ist.--Hei_ber 20:40, 22. Okt. 2006 (CEST)

P.S.: Hier steht, wie ein Text Dritter für die Verwendung in Wikipedia vom Rechteinhaber freigegeben werden kann. --Hei_ber 20:55, 22. Okt. 2006 (CEST)

Warum Weblinks entfernen?

Ich hatte vorgeschlagen, die meisten Weblinks zu Vereinen zu entfernen. Wozu dient das und warum dient dies in meinen Augen der Informationsbeschaffung? - Derzeit ist nicht klar zu erkennen, welche der aufgeführten Weblinks welche Relevanz für das Thema haben. Dadurch fällt es dem Leser schwer, die wirklich guten Links "vom Feinsten" zu finden, er wird womöglich nach wenigen Versuchen aufgeben, weil er die Nadel im Heuhaufen nicht findet. Besonders einflussreiche Vereine sollten natürlich genannt werden, vorzugsweise per Wikilink im entsprechenden Abschnitt. Im jeweiligen Artikel steht dann ja ein Weblink auf die Seite. Auch exzellente weiterführende Links sind gern gesehen. Aber es kann nicht jeder Tierschutzverein aufgeführt werden, so wichtig die Arbeit jedes einzelnen Vereins auch sein mag. --Hei_ber 02:49, 12. Nov. 2006 (CET)

Es ist nicht "jeder" TSV aufgeführt, die Auswahl ist durchaus nicht willkürlich. Warum sollen z.B. Schweizer Organisationen verschwinden? Auch zu "Tier im Recht" , zu Spanien- und Portugal-Hunden gibt es sonst in den "einflußreichen Vereinen" keinen Hinweis. Vier Pfoten kann weg, da schon verlinkt und dort im Artikel auch die Seite zu finden ist. --Init 01:26, 13. Nov. 2006 (CET)
Wenn die Vereine relevant im Sinne der Wikipedia sind, sollte es zu ihnen Wikipedia-Artikel geben, die dann von hier verlinkt gehören. Es gilt schließlich immer noch "Wikipedia ist eine Enzyklopädie und keine Linksammlung" - verlinkt lieber _eine_ externe Linkliste mit Tierschutzvereinen anstelle hier eine Linkliste aufzumachen -- Windharp 12:55, 13. Nov. 2006 (CET)

1933

Dieser Satz ist absoluter Unfug: Am 24. November 1933 wurde das Reichstierschutzgesetz erlassen, in dem unter dem Vorwand des Tierschutzes mit dem Verbot des Schächtens auch erste staatliche Maßnahmen zur Diskriminierung und Entrechtung der Juden verankert wurden. Man hat das Tierschutzgesetz doch nicht erlassen um die Juden zu ärgern! Das sehen die Juden so, weil sie das natürlich persönlich nehmen, ist aber Quatsch. Man hat auch den Zigeuern verboten exotische Tiere und Tanzbären zu zeigen. Ich glaube hier hat man ausnahmsweise mal an die Tiere gedacht. Die Welt dreht sich nicht immer um die Juden! --Salomonschatzberg 22:07, 17. Nov. 2006 (CET)

1933 schon, und der deutsche Teil dieser Welt hat fast allen den Kopf abgedreht. --Gerbil 22:10, 17. Nov. 2006 (CET)
Toller Kommentar. Bitte beim Thema bleiben! --Salomonschatzberg 22:12, 17. Nov. 2006 (CET)
Na ja, also daß man ausgerechnet 1933 entdeckt hat, daß das Schächten nicht tierfreundlich sei, das wäre ja wohl ein mehr als merkwürdiger Zufall.
Außerdem kann man - zumindest vor der Erfindung brauchbarer Betäubungsmittel - nicht einfach pauschal behaupten, das Schächten sei Tierquälerei, jedenfalls nicht im Vergleich zu anderen zeitgenössischen Schlachtmethoden. Ich erlaube mir mal, aus dem Wikipedia-Artikel über das Schächten zu zitieren:
"Das Schächten ist vom Standpunkt des Tierschutzes umstritten. Die Befürworter dieser Methode argumentieren, dass nur durch den Schächtschnitt ein komplettes Ausbluten des Tieres sichergestellt sei, und da es zu einem schlagartigen Abfall des Blutdrucks und damit der Sauerstoffversorgung des Gehirns komme, sofortige Bewusstlosigkeit ohne nennenswerte Schmerzen eintrete. Ein korrekt geschächtetes Tier werde keine äußeren Anzeichen eines Todeskampfes zeigen. Es ist aber zweifelhaft, inwieweit daraus auf seine inneren Empfindungen geschlossen werden kann. Grobe Fehler beim Schächten sind zweifellos ebenso qualvoll für das Tier wie grobe Fehler jeder anderen Schlachtmethode.
Gegner des Schächtens bezweifeln dies, da die Blutversorgung des Gehirns auch durch nicht durchtrennte Gefäße im Bereich der Wirbelsäule und des tiefen Nackens erfolgt und verweisen auf Aufnahmen geschächteter Tiere, die einen mehrminütigen Todeskampf durchleben, obwohl sichtbar die Luftröhre und Hauptschlagadern durchtrennt wurden. Eine sofortige Bewusstlosigkeit sei daher beim Schächten nicht bei allen Tieren gegeben. Auch sei ein Beharren auf das Schächten ohne vorherige Betäubung mit dem Hinweis auf das erforderliche Ausbluten nicht überzeugend, da ein betäubtes Tier in gleicher Weise ausblutet wie ein nicht betäubtes. Außerdem bleiben auch beim besten Ausbluten immer noch Blutrückstände im Fleisch, so dass dieses Argument angezweifelt werden kann.
Bei der Diskussion des Themas muss auch der historische Hintergrund betrachtet werden. Von der Einführung der Schächtung bis in die Moderne war diese im Sinne des Tierschutzes (schnelle Tötung) und der Lebensmittelhygiene (Fleischbeschau) fortschrittlich. Erst die Einführung moderner Betäubungsmethoden (Bolzenschuss, Begasung oder Strom) im zwanzigsten Jahrhundert bieten Ansätze, von denen die Befürworter behaupten, sie seien tierfreundlicher." Gruß Anna (nicht signierter Beitrag von 84.132.109.239 (Diskussion) ) 23:33, 23. Nov. 2006 (CET)
Es geht beim Tierschutz von 1933 nicht nur um das Schächten! Der Tierschutz wurde wesentlich weiter gefaßt. Ob das Schächten nun freundlich ist oder nicht, müssen wir an dieser Stelle nicht weiter erörtern. Das wurde schon an anderer Stelle getan. Ich wiederhole noch einmal, daß der Satz, den ich oben zitiert habe, weiterhin falsch ist. Das Tierschutzgesetz wurde nicht erlassen um die Juden zu diskriminieren. Das findet man nicht im Gesetz und auch nicht in den damaligen Erläuterungen und Begründungen. Der Satz muß dahingehend geändert werden, daß man schreibt, daß immer wieder, gerade auch von jüdischer Seite, behauptet wird, daß die Juden diskrimiert werden sollten. --Salomonschatzberg 23:06, 23. Nov. 2006 (CET)
Mag ja sein, daß das Gesetz sich allgemein mit dem Tierschutz befaßt und nicht nur mit dem Schächten. Aber in dem von Dir kritisierten Satz geht es ausdrücklich um die politischen Implikationen, die das Schächtverbot dieses Gesetzes unmittelbar hatte - und das war nun mal definitiv eine (ganz sicher beabsichtigte) Diskriminierung der Juden.
Damit ist ja nichts darüber ausgesagt, was in dem Gesetz sonst noch alles gestanden oder nicht gestanden hat. Dadurch wird dieser Satz aber keineswegs zu "Unfug", wie Du behauptest.
Und Deinen Vorschlag "Der Satz muß dahingehend geändert werden, daß man schreibt, daß immer wieder, gerade auch von jüdischer Seite, behauptet wird, daß die Juden diskrimiert werden sollten" - den finde ich nun wirklich hart an der Grenze des Erträglichen. Damit deutest Du ja an, daß die Juden in dieser Zeit gar nicht wirklich diskriminiert werden sollten, sondern sich das alles nur eingebildet hätten. Und daß sie das auch nachträglich nur behaupten, sie wären diskrminiert worden. Oder wie soll man das verstehen?
Merkwürdige Argumentation übrigens ausgerechnet von jemandem mit Deinem Namen bzw. Nickname - oder wie soll man diesen Namen auffassen? Diese Art der Argumentation kenne ich sonst eher von der Seite derer her, die gerne sagen "War ja doch nicht alles schlecht, was die da 1933ff gemacht haben. Die haben ja auch die Autobahnen gebaut." Gruß Anna (nicht signierter Beitrag von 84.132.109.239 (Diskussion) ) 01:07, 24. Nov. 2006 (CET)
Liebe Anna, Deine Argumentation muß ich leider als sehr seltsam betiteln. Das Schächtverbot war mit Sicherheit keine Diskriminierung der Juden, auch wenn Du Dir da "ganz sicher" bist. Das ist höchst unwissenschsaftlich. Du wirst in keiner Gesetzeserläuterung von damals so etwas finden wie "Wir müssen das Schächten verbieten, damit wir die Freiheit der Juden weiter einschränken können." oder so ähnlich. Das findest Du einfach nicht schwarz auf weiß. Damit sind alle weiteren Interpretationen Spekulationen! Was meine Volkszugehörigkeit angeht bist Du nicht ganz auf dem Holzweg. Es ist natürlich nicht mein richtiger Name, auch wenn ich jüdische Vorfahren habe. Die Nationalsozialisten würden mich als Halbjuden betiteln. Ich wurde jedoch von meinen Eltern offen für alles erzogen und habe mich nicht hinter dem "Gejammer" meiner Landsleute versteckt, sondern mein Leben gelebt. Ich sehe die Deutschen auch nicht so, wie die meisten meiner Landsleute. --Salomonschatzberg 08:40, 24. Nov. 2006 (CET)
Liebe Streitende. Ich muß Sie beide einmal auf einen kleinen bzw. sehr großen geschichtlichen Irrtum aufmerksam machen. Sie streiten sich hier tatsächlich um das vollkommen falsche Gesetz. Was Sie beide meinen ist das "Schlachtgesetz vom 21. April 1933" und NICHT das "Reichs-Tierschutzgesetz vom 24. November 1933". Das schonmal zum ersten. Zweitens: Wie immer, in so einer Diskussion, wird die "Verordnung über das Schlachten von Tieren vom 21. April 1933" weggelassen. Betrachtet man nämlich das Schlachtgesetz, die Verordnung über das Schlachten von Tieren und die amtliche Begründung so fällt einem sofort auf, daß es den Gesetzgebern in keinster Weise um irgendwelche Religionen oder Menschen ging, sondern ausschließlich um die Tiere. Denn es ist einem Tier egal, ob es von einem Juden, einem Moslem oder einem Christen die Kehle aufgeschnitten bekommt. Quälerei ist quälerei. Egal von wem begangen! Damit Sie beiden in Zukunft über das richtige Gesetz streiten können, hier das Schlachtgesetz und die dazugehörige (!) Verordnung vom 21. April 1933:

Schlachtgesetz vom 21. April 1933

§ 1 Warmblütige Tiere sind beim Schlachten vor Beginn der Blutentziehung zu betäuben. Der Reichsminister des Innern kann bestimmen, daß die Vorschrift des Abs. 1 auch beim Schlachten anderer Tiere anzuwenden ist. Solange er von dieser Befugnis keinen Gebrauch macht, können die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen solche Bestimmungen erlassen. Bei Notschlachtungen (§ 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900, Reichsgesetzbl. S. 547), bei denen sich die Betäubung des Tieres nach Lage der Verhältnisse nicht ausführen läßt, findet die Vorschrift des Abs. 1 keine Anwendung.

§ 2 Die näheren Bestimmungen über das Schlachten der im § 1 bezeichneten Tiere erläßt der Reichsminister des Innern. Solange er von dieser Befugnis keinen Gebrauch macht, können die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen solche Bestimmungen erlassen.

§ 3 Wer vorsätzlich oder fahrlässig der Vorschrift des § 1 Abs. 1 oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Bestimmung zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 4 Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1933 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über das Schlachten von Tieren vom 2. Juni 1917 (Reichsgesetzbl. S. 471) außer Kraft.

Berlin, den 21. April 1933

Der Reichskanzler: Adolf Hitler Der Reichsminister des Innern: Frick Der Reichsminister der Justiz: Dr. Gürtner Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft: Hugenberg

Verordnung über das Schlachten von Tieren vom 21. April 1933

Aufgrund des § 2 des Gesetzes über das Schlachten von Tieren vom 21. April 1933 wird folgendes verordnet:

§ 1 Unter Schlachten ist jede Tötung eines Tieres zu verstehen, bei der eine Blutentziehung stattfindet. Als Schlachten gilt auch das Töten von Tauben oder anderem Geflügel durch Ersticken.

§ 2 Das Schlachten ist in geschlossenen Räumen vorzunehmen; mindestens ist dafür zu sorgen, daß der Anblick des Schlachtens der Öffentlichkeit entzogen ist. Bei Notschlachtungen kann nach Lage des Falles von der Durchführung dieser Bestimmung Abstand genommen werden. Die Anwesenheit von Personen unter 14 Jahren beim Schlachten darf nicht geduldet werden.

§ 3 Die Schlachtungen, mit Ausnahme unaufschiebbarer Notschlachtungen, dürfen nur von Personen oder unter Aufsicht oder Mithilfe von Personen ausgeführt werden, die des Schlachtens kundig sind.

§ 4 Bei Schlachtungen in gewerblichen Betrieben dürfen die Tiere erst dann in den Schlachtraum gebracht werden, wenn alle Vorbereitungen zur sofortigen Abschlachtung getroffen sind. Mit der Blutentziehung beim Schlachten darf erst nach vorangegangener vollständiger Betäubung begonnen werden.

§ 5 Ob die Voraussetzung für die im § 1 Abs. 3 des Gesetzes über das Schlachten von Tieren bei Notschlachtungen zugelassene Ausnahme von Betäubungszwang vorliegt, ist nach Lage des Einzelfalles zu beurteilen. Die Voraussetzung wird dann erfüllt sein, wenn zu befürchten ist, daß das Tier verendet, bevor eine Tötung möglich ist.

§ 6 Die Betäubung muß so vorgenommen werden, daß unnötige Aufregungen und Schmerzen der Tiere vermieden werden. Sie muß schnell erfolgen und nachhaltig sein. Sie hat unter Anwendung besonderer Betäubungsapparate (Bolzenschußapparat, Scvhagbolzenapparat, Schlagbolzenmaske) oder durch Schlag auf den Schädel (Kopfschlag, Keulung, bei Kaninchen Genickschlag) mit einem besonderen Hammer oder behelfsmäßig mit eienr Axt zu erfolgen. Bei schweren Kühen, ferner bei über zwei Jahre alten Ochsen und Bullen darf die Betäubung durch Kopfschlag wegen der bei diesen Tieren nicht immer sicheren Wirkung dieser Betäubungsart nur ausnahmnsweise vorgenommen werden. Der Kopfschlag bei Kälbern, Lämmern, Zickeln, Saugferkeln und Hunden kann auch mit einer Holzkeule, bei Geflügel und Kaninchen mit einem genügend schwerden Holzstück ausgeführt werden. Die Betäubung kann auch mittels elektrischen Stomes unter der Voraussetzung erfolgen, daß dazu in der Praxis erprobte und bewährte Apparate verwendet werden. Die Apparate müssen so eingerichtet sein, daß Unfälle durch Berühren stromführender Teile nicht vorkommen können. Die Apparate dürfen nur durch unterwiesenes Personal gehandhabt werden. Es bleibt vorbehalten, weitere Betäubungsverfahren zuzulassen.

§ 7 Die Betäubung durch Kopfschlag darf, abgesehen von Notschlachtungen, nur duch Personen ausgeführt werden, deren Körperkräfte hierfür ausreichen und die die erforderliche Übung besitzen. Personen, die das Schlächtergewerbe erlernen, dürfen während ihrer Ausbildungszeit den Kopfschlag nur unter Aufsicht ausführen. Vor Ausführung des Kopfschlages, soweit er nach § 6 Abs. 1 zulässsig ist, sind Ochsen, Bullen, Kühen und Jungrindern sowie Einhufern und Hunden die Augen zu verbinden; der Kopf ist durch eine zweite Person so festzuhalten, daß ein Ausweichen des Kopfes vor dem Schlage verhütet wird.

§ 8 Die Betäubung von Geflügel vor der Schlachtung ist nicht erforderlich, wenn das Schlachten durch schnelles vollständiges Abtrennen des Kopfes vom Rumpf erfolgt.

§ 9 Der Genickschlag und Genickstich sowie das Brechen des Genickes bei Schlachttieren sind verboten, ausgenommen der Genickschlag bei Kaninchen.

§ 10 Schlachttiere dürfen, soweit beim Schlachten eine Fesselung erforderlich ist, erst unmittelbar vor der Betäubung gefesselt werden. Das Aufhängen von Schlachttieren an den Hinterfüßen vor der Betäubung ist verboten.

§ 11 Mit dem Enthäuten, Schneiden, Stechen, Brühen, Aufhängen geschlachteter, d. h. betäubter und bereits entbluteter Tiere und mit dem Rupfen von geschlachtetem Geflügel darf erst dann begonnen werden, wenn der Tod des Tieres eingetreten ist und Bewegungen an dem Tier nicht mehr wahrzunehmen sind.

§ 12 Die Betäubungsapparate und sonstigen Betäubungsgegenstände nebst Zubehör müssen so beschaffen sein und stets in solchem Zustande gehalten werden, daß bei ordnungsmäßiger Handhabung eine einwandfreie Betäubung gewährleistet ist. (nicht signierter Beitrag von 84.141.5.188 (Diskussion) ) 16:11, 24. Nov. 2006 (CET)

Da aus einem Gesetzestext der damaligen Zeit keineswegs auch die Intention des Gesetzgebers hervorgeht, sind die vorstehenden, rein persönlichen Deutungen der Intentionen schlussendlich unerheblich. --Gerbil 16:47, 24. Nov. 2006 (CET)
Dann sollten wir die auch aus dem Artikel rausnehmen. Wenn das hier zitierte Gesetz tatsächlich das maßgebliche ist, ist ihm eine diskriminierende Intention nicht zu entnehmen, was nicht bedeutet, dass sie keine Rolle gespielt haben mag. Allerdings dürfte die Schlachtung ohne Betäubung damals noch allgemein verbreitet gewesen sein. Rainer Z ... 18:35, 24. Nov. 2006 (CET)
Das Gegenteil ist richtig. Benutzer:Kh80 weist in seinem Beitrag im Portal Recht Portal_Diskussion:Recht#Diskussion:Tierschutz.231933 zutreffend darauf hin, dass sich Bundesverfassungsgericht ([4]) und Bundesgerichtshof von der antisemitischen Intention des Schlachtgesetzes 1933 überzeugt haben. Denselben Standpunkt vertritt aus der Sicht der Geschichtswissenschaft: Anna-Katharina Wöbse: Rezension von: Julius Ludwig Pfeiffer: Das Tierschutzgesetz vom 24. Juli 1972. Die Geschichte des deutschen Tierschutzrechts von 1950 bis 1972, Bern / Frankfurt a.M. [u.a.]: Peter Lang 2004, in: sehepunkte 6 (2006), Nr. 1 [15.01.2006], URL: [5] --Andrsvoss 12:09, 25. Nov. 2006 (CET)
Gut, dann sollte das entsprechend dargestellt werden. Mit Zitaten oder kurzer Zusammenfassung und Quellen. Jetzt steht das halt so als Behauptung im Artikel und aus dem Gestetzestext allein geht das ja noch nicht hervor. Rainer Z ... 13:22, 25. Nov. 2006 (CET)
Es gibt noch eine sehr bedeutende Erläuterung des Gesetzestextes der DVO zum Schlachtgesetz und Tiergesetz. Dort ist auch nichts von Juden zu lesen. Das man sich später doch von dieser "antisemitischen" Intention des Gesetzes überzeugt hat, sind nur Meinungen, keine Fakten. Man könnte nun einwenden, das es die Nationalsozialisten nur auf die Juden abgesehen, da bekanntlich nur diese geschächtet haben (zumindestens in Deutschland). Das ist jedoch nicht korrekt. Leider haben auch deutsche Schlachter damals geschächtet und zwar weil dies die billigste und einfachste Schlachtmethode war. NAch dem Schlachtgesetz wurde vieles komplizierter für die Schlachter, weil sehr genau beschrieben wurde, wie man mit den Tieren umgehen soll. Die Strafen waren auch nicht ohne. Zuwiderhandlungen wurden mit 6 Monaten Gefängnis bestraft!--Salomonschatzberg 13:41, 25. Nov. 2006 (CET)
Da steht doch schon die halbe Lösung, zumindest für den Anfang. Man könnte also etwa so formulieren: Mit den Gesetzen und Verordnungen X, Y und Z vom soundsovielten 1933 wurde das betäubungslose Schlachten – also auch das Schächten – in Deutschland verboten. Das Verbot diente laut BGH dazu, "den jüdischen Teil der Bevölkerung in seinen religiösen Empfindungen und Gebräuchen zu verletzen" (vgl. BVerfGE 104, 337). Deswegen wurde nach Inkrafttreten des Grundgesetzes das fortgeltende (FNA 7833-2) Schlachtgesetz in Bezug auf religiöse Schächtungen auch nicht mehr angewendet (vgl. Klaus Brandhuber in NVwZ 1994, 561). Ganz grob. Rainer Z ... 14:35, 25. Nov. 2006 (CET)
Mir war diese juristische Tatsachenfeststellung grundsätzlich bekannt, deswegen hatte ich mich ja auch in den obigen Versuch einer Geschichtsklitterung eingemischt; nur hätte ich keine Quelle gewusst. Im Grunde würde es zunächst reichen, diese Feststellung in eine Referenz als Nachweis der Korrektheit der Aussage im Artikel einzubauen. Die einzelnen Verordnungen aufzudröseln könnte wohl nur ein Fachjurist leisten. --Gerbil 17:22, 25. Nov. 2006 (CET)
Ich denke, der Link auf das Urteil reicht. Den entscheidenden Satz habe ich in den Artikel übernommen. -- kh80 •?!• 08:36, 28. Nov. 2006 (CET)

Liebe Streitende, zum zweiten und - zu Ihrer Erleichterung - zum letzten mal werde ich hier meinen Senf dazu geben. Ganz besonders "Anne" sollte sich die folgenden Zeilen einmal sehr gründlich durchlesen und daraus etwas lernen. Es ist wichtig, daß man sich, bevor man meint dritte mit einer Meinung zu belästigen, informiert. Dies ist offensichtlich nicht passiert. Das beweist schon die Tatsache, daß hier geschrieben wurde, daß das Reichstierschutzgesetz das Schächtverbot beinhalten würde. Wenn man sich vorher nur einmal die Mühe gemacht hätte und einen Blick in das Reichstierschutzgesetz geworfen hätte, dann wäre das nicht passiert. Das zeigt mir, wie hier gearbeitet wird. Es wird das, was in drittklassigen Geschichtsbüchern steht, einfach übernommen, ohne daß die Angaben überprüft werden. Das ist nicht wissenschaftlich, das ist naiv (um kein schlimmeres Wort zu verwenden). Wenn Sie sich vorher invormiert hätten, dann hätten Sie sich auch einmal mit der tierrechtlichen Situation vor 1933 beschäftigen müssen. Und da wären Ihnen bestimmt die Augen ausgefallen (mir ging es jedenfalls so!) Lesen SIe einmal die Broschüre "Gegen das betäubungslose Schächten" (eine Eingabe des Münchner-Tierschutzvereins vom Mai 1926) oder "Grausamkeit des Menschen gegen das Tier" (1928 oder 1929) oder "NSDAP gegen Tierquälerei" (1929) oder und das ist ganz besonders wichtig bei dieser Diskussion: "Jüdische"... ja, sie lesen richtig jüdische... "Stimmen gegen das betäubungslose Schächten" (1927). Dies ist nur ein winzig kleiner Teil der Literatur die ich ihnen neben dem "Tierschutzrecht - Kommentar" (Giese/Kahler 1939) empfehle. Und dann beherzigen Sie bitte das, was John Locke in seinem Werk "Über den richtigen Gebrauch des Verstandes" geschrieben hat. Erst informieren. Dann eine Meinung bilden, und dann - wenns denn sein muß - Dritten diese mitteilen (mit Belegen). Und, und das ist jetzt sehr wichtig, sich auch von anderen belehren lassen! Wenn Ihnen also in Zukunft jemand die Falschheit Ihrer Äußerungen aufzeigt, dann rücken Sie in Zukunft auch von Ihrer falschen Meinung ab. Über die Denk- und Interpretationsverbote der BGH-Richter werde ich mich nicht äußern. Es muß selbstverständlich das rein, was das BGH befiehlt. Schreiben Sie nur weiter, was Sie wollen. Mir ist es egal. Denn ich weiß, was ich weiß. Weil ich erst prüfe, und dann zu einem Urteil komme. Und ich nicht alles, was geschrieben steht, unvoreingenommen übernehme. Tun Sie das in Zukunft bitte auch!!! (nicht signierter Beitrag von 84.141.63.98 (Diskussion) ) 12:05, 27. Nov. 2006 (CET)

Wenn ich einen Kommentar des Bundesverfassungsgerichts gegen einen "Rechts"kommentar aus dem Jahr 1939 abzuwägen habe, werde ich mich gewiss nicht auf den Kommentar von 1939 stützen. --Gerbil 11:11, 27. Nov. 2006 (CET)
Warum im Artikel das Reichstierschutzgesetz mit dem Schächten in Verbindung gebracht wird, habe ich mich auch gefragt. Das Schächtverbot war doch schon im Schlachtgesetz geregelt. Fanden sich im Tierschutzgesetz noch weitere Bestimmungen zum Schächten? – Ich habe den Hinweis auf das Schächten entfernt.
In Bezug auf das Tierschutzgesetz könnte man noch darauf hinweisen, wie die Verbote von Tierexperimenten gegen jüdische Wissenschaftler ausgelegt wurden; vielleicht könnte dazu jemand etwas beitragen. -- kh80 •?!• 08:36, 28. Nov. 2006 (CET)

Neutrale Informationen zur Organisation Tierhilfswerk bzw. Aktion Tier

Diese Organisation betreibt eine sehr aktive Spendensammlung in Einkaufszentren. Gibt es neutrale Informationen über diese Organisation? Bei Wikipedia habe ich nichts gefunden. Gruß --87.185.28.4 10:15, 25. Mai 2007 (CEST)

[6] Der Verein ist einschlägig bekannt. --Gerbil 10:19, 25. Mai 2007 (CEST)
allerdings ist die Sache mehrere Jahre her, der Vorstand hat komplett gewechselt, und auch seriöse Vereine wie der NABU und die Heinz-Sielmann-Stiftung arbeiten mit Aktion Tier zusammen. -- Toolittle 11:59, 25. Mai 2007 (CEST)

Auftragsreview

  • Es ist noch viel zu tun -im Detail:
    • Fachkompetenz des Bewertenden (0-10): gefühlte 5, von Allgemeinwissen genährt und durch Sambraus/Steiger unterstützt.
    • Einleitung::
      • Es scheint mir verschiedene Verwendungen und Sichtweisen des Begriffs Tierschutz zu geben. Die Einleitung sollte dem Rechnung tragen. Im Tierschutzgesetz scheint ein anderer Maßstab angelegt zu werden als etwa in Schriften von Veganern. Artgerechte Tierhaltung steht im Gegensatz zur Massentierhaltung - dennoch dürfte auch die Massentierhaltung nicht dem Tierschutzgesetz widersprechen.
      • Es wäre sehr gut, wenn bereits in der Einleitung verschiedene Aspekte des Tierschutz differenziert würden und dort oder im Artikeltext diese Aspekte auch mit Quellen belegt würden. Etwa Tierschutzgesetz, größter Tierschutzbund, wichtiger Veganerverein, Tierschutzbegriff des CMA, in der Landwirtschaft.
      • Es sollte bereits in der Einleitung eine Abgrenzung bzw. Einordnung der Aspekte Tierrecht / Tierschutz im Sinne des Tierschutzgesetzes / Tierschutz im Sinne von Tierschutzvereinigungen vorgenommen werden, ähnlich wie das bereits zur Arterhaltung erfolgt ist.
      • Generell würde ich empfehlen, im Artikel die Außenperspektive einzunehmen. Bei Sätzen wie "Aus der Sicht des Tierschutzes wird die Pelztierhaltung abgelehnt" stellt sich die Frage wofür hier Tierschutz steht.
    • Weblinks: Streichen aller Organistionen, die relevanten sollten unter 6. aufgeführt werden. Fünf Links vom Feinsten sollten gefunden und eingesetzt werden. Die wichtigsten Verweise auf verwandte Themen wie Artenschutz, Tierrechte, Tierschutzgesetz sollten an prominenter Stelle erfolgen.
    • Gliederung: Eine Abschnitt über die derzeitige Verwendung des Begriffs im deutschsprachigen Raum und verschiedene Deutungen / Verwendungen / Interpretationen wäre angebracht. Im Übrigen halte ich die Gliederung für sinnvoll gewählt.
    • Einzelanmerkungen zu den Abschnitten
      • 1 Geschichte des Tierschutz: Generell könnte dieser Abschnitt weiter ausgebaut werden: Rezeption des Tierschutzes, Politische Auseinandersetzungen, Gesellschaftlicher Diskurs zum Tierschutz auch in Bezug auf die EU. Ebenfalls interessant Tierschutz in anderen Teilen der Welt (je nach Ausrichtung des Artikels). Leichte Überschneidung zu Gesetzlicher Tierschutz in Deutschland
      • 1.1 Tierschutz in der Bibel: Abschnitt kommt etwas überraschend, überschneidet sich mit 3.1 Kirche und Ethik. Gibt es Belege für die Deutung "Der Mensch hat (...) den Auftrag, über die Tiere zu herrschen (...) in Verbindung mit einer bestimmten Verantwortung." Ist das katholische, evangelische oder jüdische Interpretation?
      • 1.2 Tierschutz in anderen außereuropäischen Kulturen: Inhaltliche Frage: Sind diese Konzepte der Tierverehrung mit dem heute gebräuchlichen Tierschutzbegriff vergleichbar und sind Einflüsse auf den heutigen Tierschutz nachgewiesen? Vgl. Nahrungstabu
      • 1.3 Tierschutz in der Neuzeit: "...Verliert seine Nahstellung zum Menschen" - Satz ist unklar, was ist gemeint, welchen Einfluss hatte Descartes darauf (Vgl. auch anmerkungen aus der Lesenswert Kandidatur. Vgl. auch Sambraus (1997), S. 2).
      • 2 Tierschutz in den Institutionen
      • 2.1 Gesetzlicher Tierschutz in Deutschland: Liest sich gut, ausreichender Umfang. "Kritiker halten die Neuregelung für sinnlos" - Beleg fehlt
      • 2.2 Gesetzlicher Tierschutz in Österreich und der Schweiz: OK.
      • 2.3 Tierschutzorganisationen: Gut lesbar, Abschnitt über "International Fund for Animal Welfare " kommt etwas unmotiviert: Warum wird gerade diese Organisation erwähnt? Über die Tierrechtsbewegung gibt es einen eigenen Artikel.
      • 2.4 Methoden der Organisationen: Sollte das nicht ein Unterpunkt zu 2.3 sein? Während die Tätigkeiten der "konventionellen" Tierschutzvereine recht kurz geschildert werden wird auf "Gewalt gegen Sachen" relativ ausführlich eingegangen. Entspricht dies auch der tatsächlichen Häufigkeit/Relevanz? Das Bild des Hochsitzes neben der Anleitung zum Ansägen finde ich unfreiwillig komisch (könnte aber auch an meinem merkwürdigen Humorverständnis liegen)
      • 3 Tierschutzethik: Der Abschnitt über Tierschutz in der Vorgeschichte klingt spekulativ und sollte belegt werden.
      • 3.1 Kirche und Tierschutz: Der erste Absatz ist auf die Bibel bezogen und überschneidet sich mit 1.1. Generell nur Bezug auf das Christentum. Der Bezug zwischen Fellbekleidung und Tierschutz erschließt sich nur bei bestimmten Definitionen. Es wird nicht klar, inwieweit Albert Schweizer für die Kirche repräsentativ ist, wie es die Überschrift andeutet. Gleiches gilt für Drewermann, der vermutlich gerade nicht Kirchenpositionen vertritt.
      • 3.2 Tierschutz in der Philosophie: Generell fehlen Quellenangaben. Descartes wird nicht ganz korrekt dargestellt (vgl. Sambraus/Steiger), die Auswahl wirkt etwas willkürlich. Die Idee der Tierrechte wird keinem Philosophen zugeschrieben und ist zu oberflächlich. Das es bereits den Artikel Tierrechte gibt würde ich darauf in einem Satz unter Nennung dee wichtigsten Vertreter verweisen.
      • 4 Tierschutz und Landwirtschaft: Belege/Quellen sollten angegeben werden. Perspektive, welcher Tierschutz ist gemeint? Zweiter Absatz ist in meinen Augen zu plastisch, nicht neutral, Probleme sollten umfassender, aber auch abstrakter umrissen werden um auf die folgenden Unterkapitel hinzuleiten.
      • 4.1 Tierhaltung: Etwas undifferenzierte Darstellung, etwa wird bei Sambraus/Steiger (S. 107) dargelegt, dass Tiere in der Situation der Anbindung “nicht erheblich leiden” obwohl Laufställe vorzuziehen sind. Interessant wäre auch eine Gegenüberstellung der Tierschutzrechtlichen Forderungen und der Forderungen von Veterinären und ggf. Tierschutzvereinen. Es fehlt: Tierschutzaspekte der Zucht, vgl. W. Wegner Tierschutzaspekte in der Tierzucht, in Sambraus/Steiger, Seite 556. Beim Haushuhn sollte auch auf Sozialverhalten der Tiere eingegangen werden.
      • 4.2 Tiertransporte und Schlachtung: “..sollten auf ein Minimum beschränkt bleiben..”: Quelle, wessen POV ist das? “ Schlachung sollte in eigenen Unterabschnitt, für die gesetzeswidrige Schlachtung ohne Beträubung wären Zahlen und Quellen wünschenswert.
      • 4.3 Pelztiere: “aus der Sicht des Tierschutzes” - besser eine Quelle nennen, wie Verein, Initiative etc. Zitat wäre besser bei einem Abschnitt zu Tierschutzorganisationen angebracht.Generell wäre eine neutrale Darstellung der Haltungssituation, der Tierschutzaspekte der Haltung, Verwendung von Pelzen wünschenswert. Dies Darstellung sollte auch für die verschiedenen Teile der Welt gebracht werden und anschließend die Bewertung durch Tierschutzorganisationen dargelegt werden.
      • 5.1 Heimtiere: “wichtig ist hier” - neutral formulieren
      • 5.2 Zielvorstellungen für Tierhaltung und Zucht: Schlage vor, diesen Abschnitt zu 4.1 hinzuzufügen. Quellenangabe für “viele Tierschutzorganisationen” fehlt.
      • 5.3 Jagd: “Kritisch wird beurteilt” – von wem? Aussetzen von Fasanen für die Jagd – ist Relevanz gegeben? In diesem Abschnitt geht es vornehmlich um ethirsche Fragestellungen. Ich vermisse etwas die Tierschutzaspekte: Wie leiden Tiere durch die Jagd.
      • 5.4 Fischerei und Walfang. Wer kritisiert das Ersticken? Beifang: Tierschutz oder Artenschutz? Beleg für den Tod von Delfinen fehlt. Tierschutz in der Angelfischerei und Aquakultur fehlt und sollte ergänzt werden,m z. B. Hoffmann und B. Oidtmann, Angelfischerei in Sambraus/Steiger, Seite 477ff, Seite 750ff, vgl. auch Fischerei
      • 5.5 Tiere in der Unterhaltung: Belege fehlen, wer kritisiert? Es gibt auch abweichende Meinungen in der Literatur, etwa “(die) Haltung von Tieren im Zirkuss (kann) durchaus tiergerecht sein”, Althaus: Ausbildung und Haltung von Tieren im Zirkus, in Sambraus/Steiger, Seite 604ff. Diese Literatur sollte unbedingt eingarbeitet werden.
      • 5.6 Tierversuche: Zum Contraganversuch vgl. Artikel Tierversuch. “Sicht des Tierschutzes”, “müsste” enzyklopädischer Schreiben, Belege.
      • 6 Organisationen:Es sollten Kriterien aufgestellt werden, welche Organisationen hier aufgeführt werden. Zu jeder Organisation sollte ein kurzes Stichwort genannt werden, wie bei den ersten geschehen.
    • Stil: Formulierungen wie "aus sicht des Tierschutzes" sollten vermieden werden, noch zu viele wertende Wörte, manchmal etwas reißerrisch.
    • Bilder: Anschauliche Bebilderung. Bilder Hochsitz, Pierce Bronsnan, Descartes, Katze aus dem Tierheim finde ich etwas unenzyklopädisch, sie liefern keine weiteren Informationen zum Tierschutz. Dafür fehlen Bilder zur Tierhaltung und zur Massentierhaltung.
    • Inhalt: Die Perspektive ändert sich und ist nicht neutral genug. Zu wenig zu traditionellen Vereinen, die klassischen Wissenschaftsbereiche, die sich mit der Thematik befassen kommen zu kurz, dafür zuviel zu Einzelaspekten.
    • Belege: Zuwenig Belege, vor allem für die kontroverseren Themen. Bei Weitere Konfliktfelder sollte jeder Abschnitt mit mindestens einem konkreten Beleg versehen werden. Generell empfehle ich das Heranziehen eines wissenschaftlichen Werks aus der Veterinärmedizin / Agrarökonomie zum Vergleich, außerdem ein Übersichtwerk wie die folgende Literaturempfehlung.
    • Literaturempfehlung: Hans Hinrich Sambraus und Andreas Steiger(Hrsg.): Das Buch zum Tierschutz, Ferdinand Enke Verlag, Stuttgart 1997, ISBN 343229431-X.
    • Fazit:Es ist noch einiges zu tun. -- Hei_ber 09:39, 11. Nov. 2006 (CET) Dieser Review ist eine Auftragsarbeit, erbeten von Benutzer:Antifaschist 666.
Die obige Liste mit Kritik und Vorschlägen ist rund 12 Jahre alt und nicht mehr aktuell. Ich schlage deshalb Archivierung vor. --Lektor w (Diskussion) 05:33, 18. Okt. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lektor w (Diskussion) 05:38, 18. Okt. 2018 (CEST)

Tierschutz und Kirche

Hallo,

zunächst mal: Ich bin sehr beeindruckt von diesem Artikel. Man mag sich im Detail noch über Neutralitäts- und andere Fragen streiten, wie ich das hier jetzt gerade noch gelesen habe, aber im ganzen finde ich ihn doch schon sehr gelungen!

Beim Thema "Tierschutz und Kirche" habe ich mir jetzt gerade mal erlaubt, ein Stückchen anzuhängen. Das war mir noch ein wenig zu speziell auf drei Personen aus 2000 Jahren Kirchengeschichte begrenzt. Die Frage, wie dieses Thema heute gesehen wird, sollte in einem lexikalischen Artikel doch auch ihren Platz finden. Auch Karl Barth ist immerhin schon ein paar Jährchen tot, und ob seine Haltung in dieser Frage nun so die Breitenwirkung hatte, das sei mal dahingestellt. Und ich meine auch, es ist für einen solchen Artikel schon wichtig, wie dies von einer quasi "offiziellen" Seite gesehen wird, nämlich vom Weltkirchenrat. Dessen Beschluß hatte und hat bis heute immerhin starke Auswirkungen auf vieles, was daraufhin an der Basis geschehen ist, in Kirchengemeinden, auf Kirchentagen, in Gottesdiensten, in Veröffentlichungen und Arbeitshilfen, in Aktionen und Projekten.

Natürlich läßt sich der Bereich "Tierschutz" hier nicht starr abgrenzen z.B. vom "Naturschutz" - beides ist in dem Terminus "Bewahrung der Schöpfung" enthalten, und beides wird seitdem auf vielfältige Weise im kirchlichen Leben thematisiert.

Bitte verzeiht mir übrigens, falls ich dabei jetzt irgendwelche Formfehler begangen haben sollte - ich habe hier noch nicht so viel Übung mit dem Einstellen von Beiträgen, habe mir aber größte Mühe gegeben. Insbesondere wäre es nett, wenn jemand nochmal bei den Links nachhelfen könnte - damit bin ich nicht klargekommen. Die entsprechenden Stichworte könnten sinnvollerweise verlinkt werden zu der Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Konziliarer_Prozess (hm, das ist jetzt hier als Link zu sehen? Seltsam...) - da habe ich auch das Zitat her. Ich weiß, ich weiß, das ist nicht die Originalquelle, aber auf der Website läßt dann ja alles weitere finden. Danke! (nicht signierter Beitrag von 84.132.109.239 (Diskussion) ) 01:59, 24. Nov. 2006 (CET)

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Weblinks

Ein Link auf www.futurefood.org wäre schön, hier werden mögliche Wege vorgestellt, in Zukunft Fleisch ohne Tiere herzustellen, wodurch das quantitativ mit Abstand größte Tierschutzproblem, die Nutztierhaltung, abgeschafft werden könnte. Eine Zusammenfassung von tierschutzrelevanten Problemen der industriellen Tierhaltung findet man dort auch unter http://www.futurefood.org/globalbenefits/animal_welfare.php, auch hier könnte man hinlinken. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 81.189.24.134 (DiskussionBeiträge) 10:15, 29. Jun. 2007)

Das gehört eher unter Tierhaltung. --Gerbil 14:27, 29. Jun. 2007 (CEST)

Hallo Wikis! Ich schlage vor, den folgenden Link in diesem Bereich innerhalb der Linkliste aufzuführen: http://veg-tv.info/Earthlings

Es handelt sich um eine unfassbar bewegende globale Tierschutz-Dokumentation.

Liebe Grüße! Philipp (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Schmagold (DiskussionBeiträge) 19:59, 12. Okt. 2007)

Hallo, ich habe eine Seite entdeckt, die in das Link-Verzeichnis aufgenommen werden sollte. Wenn niemand etwas dagegen hat, werde ich dies in ein paar Tagen auch tun. Die Seite heißt: www.erstes-tierschutzgesetz.de

Das ist eine reine Buchwerbung, die sofort wieder gelöscht würde. --Gerbil 11:40, 7. Nov. 2007 (CET)

Hallo, ich (nicht Philipp) schlage vor folgenden Link aufzunehmen: Artikel auf frogged.de zum Thema

der Link widerspricht WP:WEB ganz eindeutig, daher macht das keinen Sinn. Andreas König 21:13, 18. Mär. 2008 (CET)
aus welchem Grund? die Seite ist unkommerziell und sogut wie Werbefrei! Die Inhalte sind quallitativ gut!
der Link widerspricht WP:WEB halt ganz eindeutig. --Gerbil 12:52, 19. Mär. 2008 (CET)
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'Ungeziefer'

Vielleicht wáre es eine Idee, om in die Tekst auch zu melden, das noch immer unterschied gemacht wirt zwischen Tiere undi Ungeziefer, wärend der Tierschutz eigentlich niemals die Fliegen, und so weiter betrifft. Im Laden kann man zum Beispiel Sachen kaufen, woran diese Tiere kleben bleiben, wenn sie darauf sitzen gehen. Fast niemand scheint sich zu realisieren wie schrecklich den tagenlange Todesstreit für das Tierchen sein muss. Im Wesen ist dies nicht anders als was ein Pfelztier passiert, wenn es in eine Wildklemme gerät. Dagegen wirt wol haufig agiert. VKing 04:18, 29. Sep. 2007 (CEST)

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Neutralitätsdiskussion von der stillgelegten Wartungsseite

Auch hier wurde immer wieder POV - vor allem in der jüngsten Lesenswert-Kandidatur - beklagt AF666 14:58, 14. Mai 2007 (CEST)

was genau wird denn bemängelt? In dieser Form hilft das nix. -- Toolittle 20:31, 19. Mai 2007 (CEST)

In der Lesenswert-Diskussion hieß es wörtlich:

der Artikel enthält zuviel POV, bei einem solchen Thema würde ich mir auch konkrete Quellenangaben im Text wünschen. Der Abschnitt zur Geschichte z.B. ist zum einen relativ kurz, zum anderen enthält er POV. Es ist problematisch, Bibelstellen als Belege für Tierschutzgedanken zu zitieren, die genannte Stelle wird völlig unterschiedlich interpretiert, sie geht ja auch noch weiter. Auch in der Antike waren Tierschutzgedanken keineswegs weit verbreitet, sondern eine Minderheitsmeinung - woher stammt diese Ansicht? Quellen? Beispiele? In der Neuzeit kommen wir vom 19. Jahrhundert dann ganz flott zur EU, das ist mehr als nur lückenhaft. Weitere Beispiele für nicht-enzyklopädische POV-Sätze: In der Tierhaltung entstehen Probleme durch die Ausrichtung auf industrielle Produktionsmethoden (Massentierhaltung) - prinzipiell nicht falsch, aber in dieser Form nicht neutral formuliert, das ist nur die Sicht der Tierschützer, nicht der Halter. Auch der Abschnitt zu Tierversuchen ist nicht wirklich neutral formuliert, denn dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen, auch zu den Leiden (nein, ich will diese Versuche nicht rechtfertigen), das Thema hier wäre ja wohl auch ausschließlich "Kritik an Tierversuchen". Und die Literaturliste scheint mir auch eine recht subjektive Auswahl zu sein, da fehlen doch ein paar Titel, die zwar vielleicht nicht "Tierschutz" im Titel tragen und von Tierschützern stammen, sich aber doch mit dem Thema beschäftigen und z.B. auch mit dem Verhältnis zwischen Menschen und Haustieren im Lauf der Geschichte. Es ist halt immer ein Problem, wenn Autoren eine ausgeprägte eigene Meinung zu einem Thema haben, das verengt den Blickwinkel zu sehr AF666 20:38, 19. Mai 2007 (CEST)

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Tierrechte vs. Tierschutz

Einiges an Dopplungen im Artikel Tierrechte bzw Tierschutz habe ich herausgenommen unter stärker differenziert. Die philosophisch / ethischen Aspekte bei Tierrechte sind von den auf Tierschutz getrimmten Punkten getrennt. Dito habe ich die rechtlichen Fragen ins neue Lemma Tierschutzrecht eingefügt. -- Polentario 01:27, 15. Jul. 2008 (CEST)

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Neutralität

Kann der baustein jetzt endlich raus? -- Polentario 05:11, 16. Jul. 2008 (CEST)

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Quellennachweis zu Peter Singer

im abschnitt Tierschutz#Tierschutz in der Philosophie wird folgende aussage gemacht: „Der herausragende philosophische Vertreter des Tierrechtskonzepts ist der Australier Peter Singer, der für bestimmte hochentwickelte Tiere (beispielsweise die Menschenaffen) die Zuerkennung der Menschenrechte fordert und sie im Umkehrschluss beispielsweise geistig schwerstbehinderten Menschen abspricht.“

diese aussage schreit nach einem beleg und zwar ein beleg in genau diesem wortsinn. sollte in den nächsten tagen keine geeignete quelle dafür angegeben werden, fliegt der passus raus. --yeahyy 20:22, 4. Jun. 2008 (CEST)

Manchmal hat man schneller gegugelt als 5 Zeilen Text verfasst, s. [7] --Gerbil 22:21, 4. Jun. 2008 (CEST)
darum geht es nicht, du kannst nicht von jedem potenziellen leser des artikels verlangen, dass er erstmal die suchmaschinen bedient. eine so gravierende aussage in der WP muss entsprechend belegt werden.--yeahyy 22:35, 4. Jun. 2008 (CEST)
(nach studie der pdf-datei) den „umkehrschluss“, nachdem Singer angeblich schwerstbehinderten menschen menschenrechte abspricht, kann ich in dieser seite nicht finden. genau diese formulierung ist aber das problem. wer kommt eigentlich zu so einem "umkehrschluß"...., nur die dt. WP oder sonst noch irgendwer (außer Thomas Schmiedinger)? --yeahyy 23:03, 4. Jun. 2008 (CEST)
Umkehrschluss ist eine Interpretation, aber die Sache selbst ist leider so, wie beschrieben (die Passage stammt übrigens nicht von mir). --Gerbil 23:25, 4. Jun. 2008 (CEST)
ist doch wurscht wer das so interpretiert hat.... wenn es also eine interpretation ist - und nicht eine tatsächliche und belegbare aussage von Singer - dann lag ich mit meiner vermutung goldrichtig, nämlich dass a) entweder Singers ergüsse falsch verstanden wurden, b) wegen der (gemessen an Singer) knappen formulierung unbewusst eine verfälschende aussage dabei heraus kam oder c) absichtlich so "interpretiert" wurde, um dem leser ein ethisch verwerfliches bild von Singer und letztlich dem "Tierschutz" zu vermitteln. wie auch immer, ohne beleg ist das POV in reinform. wir WPner sind keine deuter und interpreten.
übrigens... ich bin definitiv kein Singer-fan!!--yeahyy 23:55, 4. Jun. 2008 (CEST)
keine Aufregung, bitte, ich schrieb ja eigens: es ist (bloß) eine (unbelegte) Interpretation.--Gerbil 09:17, 5. Jun. 2008 (CEST)
bitte auf keinen fall persönlich nehmen!!! das fette "wer" war nur zur betonung und kein ausdruck von aufregung (die mich allerdings schon hin und wieder befällt, wenn ich mir die verschiedenen artikel zum thema Tierschutz u.ä. so ansehe). --yeahyy 09:52, 5. Jun. 2008 (CEST)
Die kritisierte Formulierung steht nicht mehr im Artikel. --Lektor w (Diskussion) 05:30, 18. Okt. 2018 (CEST) erledigtErledigt
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Rechtsgrundlage in Deutschland

Es steht zwar drinne,dass es eine rechtsgrundlage in Deutschland gibt, aber nicht was sie beihaltet. Ich finde das sollte man aufjedenfall noch ergänzen.

Das steht in Tierschutzgesetz (Deutschland). --Zollernalb 18:08, 17. Nov. 2008 (CET)
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Schildkrötenhaltung

Ich bin der Fotograf des Bildes und genehmige nicht die Veröffentlichung des Bildes mit dieser Unterschrift. (Nachtrag: gepostet von Benutzer:Richard Mayer)

Das Foto wurde unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bei Wikipedia eingestellt. Es kann daher anschließend von jedem und in jedem Kontext verwendet werden, auch bei Wikipedia. Da die völlige Überfüllung des abgebildeten Terrariums sowie das offensichtliche Fehlen von Trinkwasser und Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere auch dem nicht sachkundigen Betrachter deutlich zeigen, daß hier keine artgerechte Haltung vorliegt, ist es genau das Anschauungsmaterial, das diesem Lemma noch fehlte. Es macht klar, daß nicht nur im Bereich kommerzieller Viehzucht (Käfighennen) Missstände existieren, sondern daß es nach wie vor auch im Heimtierbereich noch einiges für den Tierschutz zu tun gibt. Das österreichische Tierschutzgesetz, 1.2.14 schreibt für die Haltung von 1-2 Jungtieren der Europäischen Landschildkröten 0,5m² Fläche vor, jedes weitere Tier entsprechend mehr. Auf diesem Foto müssen sich mehr als 15 Tiere mit nur etwa 0,25m² begnügen, so daß vermutlich sogar die sehr viel bescheideneren deutschen Mindestanforderungen noch unterschritten werden. In diesem Lemma heißt es nicht umsonst: Bei der Heimtierhaltung kann es zu verschiedenen Tierschutzproblemen kommen. Außer den offensichtlichen Fällen – mutwilliger Tierquälerei, Aussetzen von Tieren, grober Vernachlässigung – spielt hier die nicht artgerechte Haltung die Hauptrolle. Genau diesen Satz belegt dieses Foto bestens. Ich habe es deshalb wieder eingefügt. Cryptodirum 18:54, 16. Jan. 2009 (CET)
Das zeigt höchstens die Unsinnigkeit mancher Gesetze. Wenn jemand 15 Jungtiere erbrütet hat, soll er 7 1/2 qm Fläche zur Verfügung stellen? Ich verkneife mir einen zusätzlichen Kommentar. - Ich fände es einen guten Brauch und eine Form von Respekt, das Bild nicht zu verwenden, wenn der Autor es nicht wünscht. Das wird dem Tierschutz und der Gemeinfreiheit von Wikipedia keinen Abbruch tun.--Tragant 20:40, 16. Jan. 2009 (CET)
Diese Fläche wird europaweit als artgerechte Unterbringung für junge Landschildkröten angesehen und zwar bereits für wesentlich weniger Tiere! Sämtliche anderen -allgemein anerkannten- Anforderungen des erwähnten Tierschutzgesetzes sind übrigens - sehr deutlich auf dem Foto sichtbar - ebenfalls nicht erfüllt.
Ich respektiere Autoren, solange sie ihrerseits fremde Rechte respektieren und nicht im Internet kopierte Fotos als angeblich eigene bei Wikipedia hochladen (z.B. kleinmanni4.jpg, nachzulesen im Löschlogbuch, bei Urheberrechtsfragen und auf der Diskussionseite dieses Users).

Setzt man ,angeblich laut Tierschutzgesetz,15 Jungtiere in ein Terrarium mit 7 Quadratmeter,wird man bald feststellen,dass das Tierquälerei und das sichere Todesurteil ist.Die Tiere werden unablässig herumwandern,aber nicht aus purer Lebensfreude,sondern wegen vergeblicher Suche nach dem richtigen Biotop.Junge und alte Schildkröten brauchen nicht viel Platz sondern vor allem viel Wärme,UV Licht,abwechslungsreiches Futter und ganz wichtig immer ein total sauberes Substrat.In großen Terrarien werden diese Voraussetzungen nie erfüllt.Der Laie träumt bei der Gestaltung des Terrarims von einer Welt im Kleinen mit Gegirge,Häuschen,Höhle,Rasen,Teich und so weiter.Nach einem halben Jahr findet man das Terrarium unverändert,die Tiere aber kurz vor dem Ende stehend.Der wichtigste Faktor ist der Mensch,der mit Sachverstand und viel Zeit seine Tiere täglich betreut.Man muss wissen,wer Tiere hält,nimmt ihnen die Freiheit,dafür muss er auch selber auf Freiheit verzichten und Diener seiner Tiere sein.Mit Paragrphen und Quadratmetern kann man sich nicht freikaufen. Noch einmal zu mir.Ich halte seit 50 Jahren Landschildkröten und habe Einblick in die Welt der Schildkröten und kenne gute und schlechte Halter.Ich lade Sie ein meine Haltung in den Freigehegen und im Haus zu besichtigen. (Nachtrag: gepostet von Benutzer:Richard Mayer)

Ich halte Wikipedia nicht für den richtigen Ort persönliche Meinungen zu Haltungsfragen von Schildkröten abzugeben. In diesem Lemma geht es um Tierschutz und um zu diesem Bereich bestehenden Gesetzen im deutschprachigen Raum. Da sowohl in Österreich als auch in Deutschland gesetzliche MINDEST-Anforderungen an die Haltung von Reptilien existieren, die von anerkannten Fachleuten erarbeitet wurden, habe ich sie in dieser Diskussion als neutrale und nachlesbare Quellen angegeben, obwohl ich ebenfalls langjähriger Schildkrötenhalter bin. Sobald ich die Gesetzeslage in der Schweiz kenne, werde ich alles zusammen auch in den Hauptartikel einfügen, denn der dortige Satz "Für andere Heimtiere liegen keine gesetzlichen Regelungen vor", stimmt nach meinem Kenntnisstand für keines der deutschsprachigen Länder. Cryptodirum 15:27, 18. Jan. 2009 (CET)
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Wieso werden die hier nicht beschrieben?--Propagator 11:35, 15. Jan. 2010 (CET)

Weil sie 'nen eigenen Artikel haben, und ihre Beschreibung in diesem Artikel nix zu suchen hat? Sie sind aus der Liste der Tierschutzorgas verlinkt, das reicht. -- Windharp 13:47, 15. Jan. 2010 (CET)
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"sachgerecht"

Im einleitenden Abschnitt findet sich folgender Ausschnitt: "Schwerpunkt auf der sach- und artgerechten Haltung und Nutzung von Tieren durch den Menschen bzw. auf dem sach- und artgerechten Umgang mit Tieren." Kann mir bitte mal jemand sagen, warum hier die Rede von "sachgerecht" ist? Im Tierschutzgesetz ist doch u.a. eben auch gerade festgeschrieben, dass Tiere eben keine "Sachen" sind. -- eMatt 13:12, 2. Apr. 2010 (CEST)

Das dürfte nicht ganz einfach sein, einen adäquaten Begriff zu finden. Der allgemeine Begriff "sachgerecht" soll nach meinem Verständnis nur ausdrücken, es soll angemessen gehandhabt werden. Auf das Wort bezogen, vielleicht, die angewendeten Sachen (Gehege, Futtermittel usw.) sollen, in diesem Fall, tiergemäß sein. Das Wort tiergerecht oder tiergemäß anstelle sachgerecht passt jedoch irgendwie nicht, artgerecht sagt das bereits aus. Aber: bessere Vorschläge willkommen!--Tragant 15:48, 2. Apr. 2010 (CEST)
Das Wort „sachgerecht“ steht nicht mehr im Artikel. --Lektor w (Diskussion) 05:20, 18. Okt. 2018 (CEST) erledigtErledigt
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Schlachten - Halal

Im Abschnitt "Tiertransporte und Schlachtung" sollte auf das Schlachten ohne Betäubung bei Halal-Produkten hingewießen werden. => Schächten (nicht signierter Beitrag von 178.191.203.94 (Diskussion) 19:53, 2. Sep. 2011 (CEST))

Das Schächten wird in diesem Abschnitt erwähnt, außerdem in zwei anderen Abschnitten, jeweils mit Verlinkung. --Lektor w (Diskussion) 21:01, 3. Nov. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lektor w (Diskussion) 21:01, 3. Nov. 2018 (CET)

Review

Wollen wir mal ein Review wagen? AF666 19:50, 30. Sep. 2011 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lektor w (Diskussion) 21:01, 3. Nov. 2018 (CET)

Tierschutzvereine Schweiz und Österreich

Was ist mit Tierschutzvereinen Schweiz und Österreich?--Falkmart 16:46, 9. Jan. 2012 (CET)

Stehen im Abschnitt #Institutionen und Verbände des Tierschutzes, siehe Inhaltsverzeichnis. --Lektor w (Diskussion) 21:01, 3. Nov. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lektor w (Diskussion) 21:01, 3. Nov. 2018 (CET)

Bildbeispiel zum Thema Schächten

Wie kann die Miniatur Schächten zeigen? Meines Erachtens werden da gerade zwei Schweine geschlachtet! Das würde wohl weder einen Juden noch einem Moslem einfallen, oder? Rinder wären größer und hätten Hörner. Um Wildtiere wie Rehe/Hirsche handelt es sich auch nicht, da diese nicht geschlachtet sondern gejagt werden. Außerdem haben nur Schweine soviele Zähne. Vermutlich zeigt das Bild einfach, wie im Mittelalter geschlachtet oder ein großes Fest vorbereitet wurde (Warum sonst sollte mehrere Personen sich um das Schlachten mehrerer verschiedener Tiere gleichzeitig kümmern, während im Hintergrund die Hausherrin schaut, wie weit der Vorgang mittlerweile ist.)

Kennt jemand den Hintergrund des Bildes oder hat eventuell ein besseres Bild? --Edmundo 09:15, 13. Jan. 2010 (CET)

Das sind keine Schweine, man beachte die Größe der Tiere und der Länge des Schwanzes. Das Bild wird vielfach in der hebräischen Wikipedia verwendet. In der spanischen Wikipedia findet sich der Hinweis (mit Referenz), es handle sich um eine Illustration in dem Werk Arba’a Turim, und zwar in einer hebräisch-lombardischen Handschrift aus dem Jahr 1435. Das Bild ist schon in Ordnung, es ist auch nach wie vor im Artikel. --Lektor w (Diskussion) 10:38, 17. Okt. 2018 (CEST)
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Finanzelle Dimension?

Mir fehlt in diesem Bereich noch völlig die finanzielle Dimension. Gibt es irgendwo irgendeine Statistik darüber, wie viel Geld durch private Tierschutzorganisationen gesammelt wird? Dass dieses Thema auch genutzt wird, sich kriminell persönlich zu bereichern zeigt das Beispiel des Deutschen Tierhilfswerks, bei dem 2% der in Millionenhöhe eingehenden Spenden für den Tierschutz verwandt wurden. Für mich wäre es wirklich interessant, wie viel finanzielle Ressoursen über Spenden, Vererbungen etc Jahr für Jahr in den Tierschutz fließen. --Heidelbaer 10:54, 12. Nov. 2010 (CET)

Aktion Tier – Menschen für Tiere (Nachfolger von "Deutsches Tierhilfswerk") --Neun-x 18:12, 26. Feb. 2011 (CET)
Der vorige Beitrag soll bedeuten: Der im ersten Beitrag genannte Fall des Deutschen Tierhilfswerks wird in dem Artikel Aktion Tier – Menschen für Tiere behandelt, siehe dort unter #Kritik. --Lektor w (Diskussion) 20:51, 3. Nov. 2018 (CET)
Ich habe eine statistische Angabe zu Tierschutz-Spenden von deutschen Privatpersonen ergänzt. --Lektor w (Diskussion) 20:51, 3. Nov. 2018 (CET)
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Nutzungsweise

Verstehe diesen Einleitungssatz nicht:

Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsweise begrenzt sich die Tierschutzbewegung zumeist auf regional den Menschen vertraute und sympathische Wirbel- und Säugetiere.

--Tragant (Diskussion) 17:22, 3. Jun. 2012 (CEST)

Ich sehe in der Formulierung mehrere Probleme:
  • Bei „unterschiedlichen“ ist unklar, zwischen welchen Tiergruppen die Unterschiede vorliegen sollen.
  • Bei „unterschiedlichen“ ist insbesondere unklar, ob es Unterschiede zwischen Wirbeltieren und Wirbellosen sein sollen oder zwischen vertrauten/sympathischen und nicht vertrauten/nicht sympathischen Tierarten.
  • Es ist unlogisch, die Begrenzung überhaupt mit einer Nutzungsweise in Verbindung zu bringen, weil der Tierschutz sich auch auf wildlebende Arten erstreckt (z. B. Wildrettung).
  • Dem Menschen vertraute und sympathische Tierarten stehen zwar im Vordergrund, die Aussage „begrenzt sich die Tierschutzbewegung zumeist auf diese“ ist jedoch übertrieben bzw. trifft nicht zu.
  • Die Aufzählung „Wirbel- und Säugetiere“ ist in dieser Form unlogisch, weil Säugetiere Wirbeltiere sind.
Deshalb habe ich die Aussage gekürzt: ohne „unterschiedliche Nutzungsweise“, ohne „den Menschen vertraut und sympathisch“ und ohne „Säugetiere“. Daß es nicht nur um Säugetiere geht, sieht man deutlich in der Aufzählung im Abschnitt Tierschutz#Österreich.
Den Aspekt „Vertraute und sympathische Tierarten werden bevorzugt beachtet“ kann man durchaus irgendwo im Artikel ansprechen, eventuell in einem künftigen Abschnitt „Kritik“. --Lektor w (Diskussion) 21:32, 3. Nov. 2018 (CET)
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Descartes

"René Descartes sieht in Tieren mechanisch erklärbare Wesen, deren Behandlung ohne ethische Bedeutung ist. Das Schreien von Tieren setzt er mit dem Quietschen einer schlecht geölten Maschine gleich."

Der oben angeführte Satz wurde offensichtlich aus Texten (in unterschiedlichen Variationen) von diversen Tierschutzorganisationen übernommen und stellt eine Behauptung dar, die durch keine der Schriften Descartes belegt wird, die vielmehr zu den Thesen des Philosophen im Widerspruch steht (s.a. Wikipedia-De homine). Wenn man den zahlreichen Tierversuchsgegnern ihren über Generationen gepflegtes Feindbild schon erwähnen muss, sollte man dieses zumindest in Relation zum historischen Sachverhalt setzen. Dieser besteht im wesentlichen darin, dass Descartes zum damaligen, von der Kirche festgeschriebenen Bild vom Mensch und Tier, bereits ein materialistisches entgegensetzt. Aus gleichen Stoffen wie die (übrige) Natur bestehend, sind beide vom Gott geschaffene Maschinen (Werkzeuge), die jedoch sehr wohl ( beide!) Schmerzen fühlen. Die Umkehr dieser Aussage auf das Tier bezogen ist vermutlich im 19. Jahrhundert vollzogen worden, als es schon Maschinen im heutigen Sinne gab und die Vivesektion voll imgange war. Da kam den Tätern ein Bezug auf eine damals inzwischen anerkannte geistige Autorität, die sich jedoch nicht mehr wehren konnte, gerade recht.--Georg vitzthum (Diskussion) 15:42, 28. Okt. 2012 (CET)

von WP:FVN hierher verschoben. Hybridbus 18:18, 28. Okt. 2012 (CET)

Das angebliche Descartes-Zitat steht nicht mehr im Artikel. --Lektor w (Diskussion) 05:23, 18. Okt. 2018 (CEST) erledigtErledigt
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Jagd

Was hier unter Jagd steht, ist einfach NUR Unsinn und scheint direkt aus den Federn der Jagdgegner zu kommen. Das kann es ja wohl nicht sein. Den letzten Absatz habe ich schonmal gestrichen, da es für die Behauptungen keine belastbaren Belege gibt. Irgendwelche Blättchen oder Foren von Jagdgegnern mit aus der Luft gegriffenen Behauptungen sind keine belastbaren Belege im Sinne eines Nachschlagewerks Die Korrektur des Rests folgt bei Gelegenheit. --Lukas Berlinger (Diskussion) 16:48, 24. Jun. 2013 (CEST)

Hinweis: Das war ein Kommentar zu dieser Löschung. Bei der Löschung ist es geblieben. --Lektor w (Diskussion) 08:37, 11. Nov. 2018 (CET)
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partnerschaftlich???

Ich habe folgenden Satz entfernt: "Dementsprechend hatten sie auch ein sehr partnerschaftliches Verhältnis zu den Tieren und vertraten die Auffassung, dass beide gleich viel wert seien." Ich halte das für unerträgliches Esoterik-Geschwafel. Wer meint, das belegen zu können, trotz der Nutztierhaltung der alten Ägypter, und vor der Entstehung des Tierschutzgedankens überhaupt, mag das wieder einfügen. --MathiasNest (Diskussion) 19:12, 3. Dez. 2014 (CET)

Hinweis: Bei der Löschung ist es geblieben. --Lektor w (Diskussion) 08:39, 11. Nov. 2018 (CET)
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Falsche Interpretation

In [8] steht: "Tötungsverbot und Tötungstabu wurden aufgehoben, indem das Töten von Tieren zu einem religiösen Akt erklärt wurde ..." - es handelt sich also nicht um eine Begründung, sondern eine Ausnahmeregelung zu religiösen Zwecken. Es könnte auch so interpretiert werden, dass die Ausnahme religiös begründet wurde. --Fmrauch (Diskussion) 01:37, 15. Aug. 2015 (CEST)

Hinweis: Das war ein Kommentar zu diesem Edit. Der Text ist an dieser Stelle seither nicht mehr verändert worden. --Lektor w (Diskussion) 21:44, 3. Nov. 2018 (CET)
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Propagandistischer Aufwand

Im Artikel wird davon gesprochen, eine "tierschutzfreundliche Gesetztgebung ... mit propagandistischem Aufwand in die Tat" umzusetzen. Dieser sprachliche Dünnpfiff auf BILD Niveau wird anscheinend entgegen aller Richtlinien bewusst forciert obgleich an anderer Stelle eine sauber referenzierte Formulierung gefordert wird. Lieber Bakulan, ich bin dir gewiss nicht gram, bestehe aber darauf, dass in politisch heikle Artikel nur wirklich sauber refernzierte Formulierungen reinkommen. Positive Errungenschaften der NSDAP - in Anbetracht all der schlechten - müssen immer, egal wie absurd es klingen mag, mit dem Beiwort Propaganda versehen werden. Als ob es nur schwarz und weiß gäbe und diese Doktrin unter allen Umständen umgesetzt werden muss. Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass die WP:NVOP umfassend Anwendung findet, aber das gilt offensichtlich nicht für alle Themen. Neo23x0 22:48, 1. Feb. 2012 (CET)

Fürs Protokoll: Neo23x0 wurde inzwischen gesperrt (Politsocke). Grüße, --Fiat tux (Diskussion) 17:48, 3. Mär. 2012 (CET)
Der obere Beitrag bezieht sich auf den zweimaligen Versuch von Neo23x0, den Satzteil „mit großem propagandistischem Aplomb“ bzw. „mit großem propagandistischem Aufwand“ zu löschen, was jeweils sofort revertiert wurde (von zwei verschiedenen Benutzern). Die Formulierung „mit großem propagandistischem Aufwand“ ist nach wie vor im Artikel. Ich sehe in der Formulierung ebenfalls kein Problem. Als Referenz war schon damals eine Dissertation angegeben, die genau die Thematik behandelt. Falls keine weiteren Antworten kommen, würde ich hier Archivierung vorschlagen. --Lektor w (Diskussion) 08:31, 20. Nov. 2018 (CET)
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