Diskussion:Vertrag von Lissabon/Archiv/1

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Vorschläge für Einarbeitungen

Hallo Kolja21. Danke für die Einladung und ich möchte mitarbeiten. Wenn du nichts dagegen hast, werde ich einige kl. Anmerkungen Hier einstellen, denn ich bin im Satzbau nicht so gut.

1. Der Grundlagenvertrag tritt 2009 in Kraft.

2. Der EU- Außenminister heißt: „Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ und ist Vizepräsident der EU-Kommission. Er arbeitet im Einvernehmen mit den Regierungen. Keine erweiterten Zuständigkeiten in der Außenpolitik haben EU-Kommission und Europaparlament. Die Außen- und Sicherheitspolitik wird „Gegenstand besonderer Verfahrensweise“.

3. Ab 2014 gilt die «doppelte Mehrheit» bei Abstimmungen im Ministerrat. Die qualifizierte Mehrheit gilt mit 55 Prozent der Staaten als erreicht, wenn diese mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Bis 2017 können sich Staaten, die dies wünschen, in Streitfällen noch auf den jetzt geltenden Vertrag von Nizza berufen.

4. Der Europäische Rat heißt: «EU-Gipfel» und wird für jeweils zweieinhalb Jahre von einem Präsidenten geleitet. Fachministerräte für Landwirtschaft oder Finanzen - rotieren weiterhin alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten.

5. Ab 2014 wird die Zahl der EU-Kommissare von 27 auf 15 reduziert.

6. Großbritannien kann aus EU-Beschlüssen über engere Zusammenarbeit von Justiz und Polizei aussteigen. In der Sozialpolitik können sich Staaten gemeinsamen Beschlüssen verweigern. Wenn Gegner und Befürworter bei einem politischen Ziel, innerhalb von vier Monaten überhaupt nicht zueinander finden, können die „willigen“ Staaten vorangehen.

7. Nationale Parlamente können innerhalb von acht Wochen gegen den beabsichtigten Rechtsakt der EU Einspruch erheben, wenn nationale Zuständigkeit verletzt wird. Das Europaparlament entscheidet gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den 100 Milliarden Euro EU-Haushalt.

8. Der EU-Grundlagenvertrag regelt den freiwilligen Austritt eines Staates. Beitrittswillige Staaten müssen die „Werte der EU“ respektieren und sind zur Förderung verpflichtet.

Info aus "Osnabrücker Zeitung" vom 23.06.2007 16:44 (natürlich umgeschrieben). Das wars fürs erste und weitere Anregungen folgen demnächt aus den offiziellen EU-Seiten. Viel Freude am Artikel schreiben und Gruß --Elkawe 14:20, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Danke. Werde die Liste nach und nach abarbeiten. Habe als Erstes den Zeitplan (Ratifizierung) mit aufgenommen. --Kolja21 16:37, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

9. Die Grundrechtscharta ist durch einen Verweis verbindlich, mit Ausnahme: Großbritannien. Info: [[1]]

Punkt 9 steht bereits im Artikel ;-) Aber den Weblink nehme ich gerne mit auf. Gruß --Kolja21 17:09, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Kolja21. Habe den Link: [[2]] hier angelegt für die Orginal PDF-Seiten des neuen Beschlusses (ab Seite 15) zum Reformvertrag am 23. Juni 2007. Ich habe alles komplett bei mir im Schreib-Programm abgespeichert und soll ich es irgendwo hinlegen, um das du es hier besser als echten geschriebenen Text! verwerten kannst? Gruß v. --Elkawe 16:08, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Danke, aber zum Lesen reicht mir der PDF-Text und mehr als ein Zitat daraus brauche ich vorerst nicht. Bin im Moment eh mit anderen Dinge beschäftigt, aber das Thema bleibt aktuell. Gruß --Kolja21 19:06, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Kolja21, noch eine orginal EU-Seite zum Reformvertrag: [[3]] Gruß --Elkawe 19:59, 23. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Danke. Gruß -Kolja21 01:09, 25. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

@Kolja21, freu mich wenn ich einen Hinweis geben kann und diese Seite [[4]] ist natürlich besser ! Gruß --Elkawe 15:59, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Rechtsfähigkeit

Der EU-Grundlagenvertrag soll doch nachgerade eine Nichtverfassung darstellen. Somit müßte auch die Rechtsfähigkeit aufgegeben worden sein, d.h. die Mitgliedsstaaten bleiben Mitgliedsstaaten und werden nicht zu Bundesstaaten. -- Leptokurtosis999 18:07, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Das eine hat zwar mit dem anderen zu tun, aber eine direkte Ableitung gibt es nicht. Auch unter der ursprünglich geplanten Verfassung, die nicht umsonst bereits im Titel "Vertrag über ..." abgeschwächt wurde, sollten die Nationalstaaten erhalten bleiben. Dass über die geplante Rechtspersönlichkeit, inbesondere das Recht, unter eigenem Namen internationale Verträge abschließen zu können [5], auf dem EU-Gipfel nicht laut diskutiert wurde, hängt, soweit ich sehe, damit zusammen, dass es die Quadratur des Kreises stören würde, schließlich soll die Substanz der Verfassung gewahrt bleiben, während man offiziell akzeptiert, dass sie in zwei Volksabstimmungen gescheitert ist. --Kolja21 19:11, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Genau das ist der Punkt: Sobald die EU als politische Union - nicht als Wirtschaftsgemeinschaft - Rechtsfähigkeit erhalten sollte, dann könnte via GASP die Souveränität der Gliedstaaten eingeschränkt sein: Die EU signiert einen Staatsvertrag mit Land-X. So etwas bedarf dann wieder in NL und F eines Referendums - gewonnen wäre nichts. -- Leptokurtosis999 20:21, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Warten wir die Verhandlungen ab. Auf jeden Fall bleibt die Sache spannend. --Kolja21 21:35, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo ihr beiden. Habe oben bei Artikel 112 Abs 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ein EU- Link eingefügt. Und...zur Rechtsfähigkeit, die Säule 1 + 2 haben diese jetzt schon, nur jeder für sich. Die drei Säulen werden ab 2009 zusammengefügt und die EU bekommt so seine ganze Rechtsfähigkeit. Nur wenn GB in der dritten Säule speziel etwas nicht mtmachen will, gilt es für die nicht. Ich hoffe die orginal EU-Seiten sind bald fertig, um diese Beschlüsse und deren Hintergründe ausführlich zu erklären. Gruß --Elkawe 23:06, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Der neue Artikel 47 EUV legt jetzt einfach fest, dass die EU Rechtspersönlichkeit hat. Man kann im Grunde beliebig festlegen, was eine Rechtspersönlichkeit hat und was nicht. Wenn man heute einfach entscheiden würde, dass zB Tiere rechts-/ partei-/ prozessfähig sind, dann sind sie es aufgrund unseres Beschlusses ebenso. Das ist kein Zauber und hat auch nichts mit der Frage zu tun, ob der Vertrag eine Verfassung ist oder nicht. --Jurastudentin 16:28, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ist die EU dann weiterhin eine Konföderation oder eine echte Union, d.h. ein Bundesstaat (auch ohne Verfassung)? Oder genauer nachgefragt: Gilt dann die Rechtsfähigkeit auch gegenüber der UNO, d.h. als Völkerrechtssubjekt? -- 217.232.245.93 21:16, 11. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Nein, die EU wird nicht dadurch zum Bundesstaat, dass sie Rechtspersönlichkeit erlangt. Sie ist dann eine Internationale Organisation im völkerrechtlichen Sinn. Sie könnte zB nicht den UN beitreten, da diesen nur Staaten und nicht bloße IntOrgs beitreten können. Im Übrigen war der Verfassungsbegriff im Verfassungsvertrag auch schon nicht im staatsrechtlichen Sinn gemeint. Sonst hätte man das Ganze auch nicht Verfassungsvertrag, sondern einfach Verfassung genannt. --Jurastudentin 04:33, 12. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Reformvertrag

Auch wenn mir die Bezeichnung "Grundlagenvertrag" sypathischer ist als "Reformvertrag", ist "Reformvertrag" die offizielle Bezeichnung. Das Lemma werde ich vermutlich, wenn es keine Gründe dagegen gibt, mit der nächsten Überarbeitung verschieben. --Kolja21 16:42, 26. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Nachdem kein Widerspruch kam und das Ding offiziell "Reformvertrag" heißt, habe ich – nach Überarbeitung der Einleitung beim Artikel Vertrag über eine Verfassung für Europa – jetzt die Verschiebung auf "EU-Reformvertrag" vorgenommen. --KaPe, Schwarzwald 00:09, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Der Vertrag heißt aber nicht "EU-Dingsda", sondern schlicht "Reformvertrag"; außerdem muss natürlich der Artikel entsprechend angepasst werden. Im Übrigen reicht die Verlinkung auf das neue Lemma und man muss nicht in Klammern dazu auf die Weiterleiterung verlinken. --Kolja21 00:24, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich hatte mir schon überlegt, dass es innerhalb der EU nur Reformvertrag heißt, doch wir nennen deren Rat ja auch EU-Rat, denn es gibt in der weltweiten Gesetzgebung sicher noch andere Änderungsverträge als den von Nizza und andere Reformverträge als den von N.N. Und ich meine, der Respekt vor den deutschsprachigen Schweizern gebietet den EU-Vorsatz. --KaPe, Schwarzwald 00:37, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Es gibt nur ein Lemma dieses Namens. Selbst die englischsprachige Wikipedia hat keinen entsprechenden Zusatz. --Kolja21 00:50, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

zum einleitenden Passus "Der Reformvertrag (auch EU-Grundlagenvertrag genannt)": Diese Formulierung läßt offen, wer den Reformvertrag auch EU-Grundlagenvertrag nennt. Offiziell heißt weder der Reformvertrag noch der EUV "Grundlagenvertrag". Diese Bezeichnung war lediglich eine Denkvariante während der vorbereitenden Diskussionen für den EU-Gipfel im am 21./22.6. Letztlich wurde diese Bezeichnung (ähnlich wie zB ein Sozialprotokoll) aber nicht aufgegriffen. Meines Erachtens ist daher der Klammerausdruck "(auch EU-Grundlagenvertrag genannt)" zu streichen. Diese Information ist eine Irreführung, vor allem weil nicht ausgewiesen ist, wer den Reformvertrag nun Grundlagenvertrag nennt, obwohl dies in der offiziellen Bezeichnung in keiner Weise vorkommt. 213.162.66.182 16:39, 19. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Der Artikel wurde ursprünglich unter dem Lemma "EU-Grundlagenvertrag" (jetzt Redirect) erstellt, auch die ersten Literaturhinweise / Weblinks (Tagesschau) verwenden diesen Ausdruck. Er ist daher mehr als nur eine Denkvariante und sollte auf jeden Fall in der Einleitung erwähnt werden. Die Art, wie er das geschieht, ist allerdings nicht festgeschrieben. Man kann das auch ausformulieren und dabei darauf hinweisen, dass die Bezeichnung nicht mehr aktuell ist. Ich habe vorläufig ein "ursprünglich" (auch EU-Grundlagenvertrag genannt) eingefügt. -Kolja21 00:18, 20. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Menschenrechtsartikel in EU-Vertrag des EU-Reformvertragsentwurfes

Der Entwurf lautet so:

5. Artikel 6 über die Grundrechte erhält folgende Fassung:[17] [18] [19] [20]

"(1) Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte vom 7. Dezember 2000 in der am [...2007[21]] angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte hat dieselbe Rechtsverbindlichkeit wie die Verträge.

Durch die Bestimmungen der Charta werden die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union in keiner Weise erweitert."

Die in der Charta enthaltenen Rechte werden gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem ihre Auslegung und Anwendung geregelt wird, und unter gebührender Beachtung der in der Charta angeführten Erläuterungen, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt."

(2) Die Union tritt der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei. Dieser Beitritt ändert nicht die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union.

(3) Die Grundrechte, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben, sind als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts.

Somit ist doch wieder die umstrittene EMRK, insbesondere der höchst umstrittene Artikel 2 drin, der wie folgt lautet:(s.a.

)

Artikel 2

(1) Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden.

(2) Die Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie sich aus einer unbedingt erforderlichen Gewaltanwendung ergibt:

   a) um die Verteidigung eines Menschen gegenüber rechtswidriger Gewaltanwendung sicherzustellen;
   b) um eine ordnungsgemäße Festnahme durchzuführen oder das Entkommen einer ordnungsgemäß festgehaltenen Person zu verhindern;
   c) um im Rahmen der Gesetze einen Aufruhr oder einen Aufstand zu unterdrücken.

Hoffentlich kommt die Konferenz auf die Idee und streicht diesen Passus oder Artikel 6 ganz (der EU-Reformvertrag ist ja schließlich keine Verfassung, sondern ein zwischenstaatliches Wirtschaftsabkommen, in dem Artikel 6 ohnehin überflüssig ist). -- Leptokurtosis999 00:35, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Art. 2 EMRK ist nicht "im" Vertrag, sondern er gilt unabhängig vom Vertrag. Aber man sollte das 13. Protokoll zur EMRK berücksichtigen. Danach ist Art. 2 (1) Satz 2 EMRK bereits für die meisten EU-Mitgliedstaaten hinfällig. Nur noch vier Staaten müssen es ratifizieren, aber für diese vier gilt zumindest das 6. Protokoll zur EMRK. Es ist auch egal, ob die EMRK "drin" ist, da die EMRK so oder so nicht ihre Geltung verliert. Die EU respektiert nur, dass die Mitgliedstaaten auch anderweitige Vereinbarungen eingegangen sind und schreibt den Mitgliedstaaten nicht vor, sich von anderweitigen Vereinbarungen mit anderen Staaten zu lösen. Aber Ziel der EU ist das, was in den eigenen Verträgen steht, weshalb man sicherlich auf Dauer ein Interesse daran hat, dass die restlichen vier Staaten ebenfalls das 13. Protokoll zur EMRK ratifizieren. Ich denke, sie haben es wegen ihrer Beteiligung zB am Irakkrieg noch nicht getan. --Jurastudentin 05:05, 12. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

nächster Gipfel

Die Ratspräsidentschaft hat ab 01.07.2007 Portugal; demnach wird vorr. ein Gipfel in Porto und einer in Lissabon stattfinden. Die Stadt, in der der zweite Gipfel stattfindet, ist dann der Name des Beschlußortes. Danach wird der Vertrag i.A. benannt. -- Leptokurtosis999 17:55, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Wir können ja neben der Diskussionsseite noch ein Wettbüro aufmachen. 70:30 auf Lissabon? ;-) --Kolja21 21:57, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Es wird zwei Gipfel geben: 18./19.10. in Lissabon und 12.13./12. in Brüssel (Abschlußrunde wie jetzt im Juni auch - da läuft nie viel, nur daß man einen neuen Plan plant...). 90:10 für Lissabon; (90% wenn eine Einigung kommt, 10% wenn's 'ne Pleite wird) -- Leptokurtosis999 21:20, 2. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Danke für die Präzisierung. Quelle: Spiegel online? [6] --Kolja21 05:25, 3. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Die Quelle ist die Website des Ratspräsidenten 2/2007 von Portugal (Link ist im wikipedia-Artikel zur Ratspräsidentschaft). -- Leptokurtosis999 17:51, 3. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Neutraler Standpunkt (WP:POV)

Liebe IP, entweder, du verzichtest darauf, deine Meinung in den Artikel reinzuschreiben oder deine Änderungen werden insgesamt rückgängig gemacht. Formulierunge wie: "... wurde nun ein Unsicherheitsfaktor eingebaut" oder: "wurde in der Absicht gewählt, der Forderung nach nationalen Referenden die Grundlage zu entziehen" entsprechend nicht den Standards eines Lexikons. Auch im Journalismus wird, im Idealfall, zwischen Bericht und Meinung getrennt. --Kolja21 04:21, 8. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

PS Habe die Änderungen jetzt doch vollständig rückgängig gemacht. Das Abstimmungsverfahren war vor lauter Zahlen nicht mehr nachvollziehbar und die Gedankenleserei ("wurde in der Absicht gewählt") ließ sich ebenfalls nicht halten. --Kolja21 04:30, 8. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Lieber Kolja21

- was ist daran unsachlich, wenn darauf verwiesen wird, dass eine Änderung vom Verfassungsvertrag zum Reformvertrag zur Konsequenz einer Veto-Möglichkeit jedes Mitgliedsstaates geführt hat und dieses Einstimmigkeitserfordernis einen "Unsicherheitsfaktor" darstellt? was soll an diesem Faktum wertend sein? bitte um Begründung, warum die neue Regelung den Beitritt der EU zur EMRK (Art. I-9.2 EU-Verfassungsvertrag) noch immer sicherstellt!

- bitte um eine _sachliche_ Begründung, dass es _nicht_ die Absicht der RegierungschefInnen war, Referenden zu vermeiden! auch eine klare Absicht von PolitikerInnen kann ein Faktum sein; ein solches Faktum bewußt nicht zu erwähnen, wenn es evidentermaßen Hauptagenda der gewählten Vertragsstruktur war, wäre selbst grob unsachlich!

- teilweise habe ich falsche Inhalte berichtigt. bitte um Begründung, wie mit POV gerechtfertigt werden kann, falsche Inhalte wiederherzustellen!

=> ich halte die Totalstreichung unter Berufung auf POV für unsachlich und für nicht gerechtfertigt! (nicht signierter Beitrag von 81.189.252.98 (Diskussion) )

Auf den Reversbutton zu drücken ist immer unangenehm, aber anderenfalls hätte ich den Text komplett umschreiben müssen. Du kannst keine fundierte Aussage über die Gedanken von 27 Regierungschefs machen. Außerdem waren die Passagen über das Abstimmungsverfahren unverständlich geschrieben. --Kolja21 01:42, 9. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo IP, um deine Beiträge von den anderen zu trennen, ist es hilfreich, wenn du durch Eingabe von ~~~~ (vier Tilden) signierst. Sachlich halte ich die Revertierung deiner Änderungen nicht für angebracht, denn IMHO verbessern sie den Artikel. Die Informationen über die 75%-Regelung zur Anwendung des Kompromisses von Ioannina suchte ich schon länger, und die von dir eingebrachte Formulierung „werden die Verhandlungen im Rat für eine angemessene Frist fortgesetzt“, hilft beim Verständnis, warum Jaroslaw Kaczynski dies als Aufschiebefrist von zwei Jahren interpretiert. Wenn die Verständlichkeit Mühe macht, Kolja21: bitte verbessern! --KaPe, Schwarzwald 10:21, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ne, lass mal, ich hasse Hausaufgaben. Die stelle ich mir lieber selber. --Kolja21 12:00, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe die Textänderungen der IP wieder eingearbeitet (bis auf den Fischler-Weblink), weil ich meine, sie bieten eine Verbesserung, zumindest als weitere Grundlage. Sicherlich sollten ohne Hintergrundwissen unverständliche Sätze wie zum EMRK-Beitritt (nun ein Unsicherheitsfaktor eingebaut) korrigiert werden oder der zur Referendums-Intention.
Die Zählung der Sperrminorität sollte in diesem Artikel schon klar werden (bislang unerwähnt ist, dass es 5 statt 4 Ländern für eine Sperrminorität braucht [7]). Doch das Prozentzahlen-Festival unter Anwendung des Ioannina-Kompromisses könnte zum Kompromiss von Ioannina wandern, ebenso wie die %-Zahlen für eine doppelte Mehrheit bei jenem Lemma stehen. --KaPe, Schwarzwald 17:33, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Gliederung

Hallo KaPe, die Struktur des Artikels läuft aus dem Ruder, da es jetzt fast ausschließlich um die Änderungen gegenüber dem Verfassungsvertrag geht. Ziel des Reformvertrags ist aber nicht die Reform der Verfassung, die ja nicht in Kraft getreten ist, sondern der bestehenden Verträge. Natürlich will man möglichst jedes Detail retten, aber der Text muss lesbar bleiben.

Eine sinnvolle Gliederung könnte wie folgt aussehen:

  • Das neue Abstimmungssystem
  • Der neue EU-Präsident
  • Das Europa der zwei Geschwindigkeiten
  • Die Außen- und Sicherheitspolitik
  • Weniger EU-Kommissare
  • Mehr Rechte für die Parlamente
  • EU-Bei- und Austritt neu geregelt
  • Grundrechtecharta (Abschnitt vorhanden)
  • Nur unter Änderungen: Staatstypische Symbole (vorhanden)

--Kolja21 00:17, 11. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ganz gut fürs erste Kolja21, denn das ist ja nur Vorübergehend und wird dann später mal richtig gut gemacht. Der Artikel ist ganz gut am entstehen und weiterhin Spass dabei. Gruß v. --Elkawe 09:47, 11. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Neues Lemma: Reformvertrag --> Vertrag von Lissabon

Es wäre sinnvoll das Lemma vom vorläufigen Arbeitstitel zum endgültigen Nutztitel hingehend abzuändern. Somit sollte möglichst frühzeitig hier in der wikipedia der vorläufige Arbeitstitel Reformvertrag durch den endgültigen Nutztitel Vertrag von Lissabon ersetzt werden. -- Leptokurtosis999 07:13, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Guten Morgen. Recht hast du ja Leptokurtosis999. Heute ist in guter Tag für die EU ! Nur warte mal ein Tag, bis der entgültige Name und das Kleingedruckte veröffentlicht wird. Dann sind die Ungenauigkeiten beseitigt. Du hast es ja beim Reformvertrag mitbekommen, wie lange alles noch ungenau gewesen war. Gruß v. --Elkawe 07:46, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Jup, aufatmen und Tee trinken; in meinem Fall gerade Rooibos. Ein Lexikon hinkt per definitionem seiner Zeit hinterher. -Kolja21 09:42, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Leptokurtosis999, ich musste deine Änderung rückgängig machen. Du kannst nicht durch die Hintertür der Geschichte vorschreiben, wie sie zu laufen hat. Am "13.12.2007" kann alles mögliche passieren, sicher ist nur, dass auch dann der von dir überschriebene Satz: "ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag genannt" wahr sein wird. -Kolja21 22:57, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Die Wahrscheinlichkeit, daß ein Regierungschef erst feierlich "ja" sagt und 2 Monate später den Vertrag im Festakt nicht unterschreibt, liegt nahe bei Null. Der Gesichtsverlust wäre viel zu groß - es wäre politischer Selbstmord. Somit liegt ein Automatismus vor. -- Leptokurtosis999 07:05, 20. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Vorteile eines gemeinsamen Vertrags

Überwiegen eigendlich ständig nur die Kritikpunkte gegenüber einer EU-Verfassung oder dem Reformvertrag, oder könnte man vielleicht in diesem wikipedia-Artikel auch die Vorteile einer gemeinsamen Verfassung erwähnen? --Prometheus54 00:32, 13. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Aus meiner Sicht ist es aktuell nicht gewinnbringend, über Vor- und Nachteile zu diskutieren und dazu lange Texte zu verfassen. Bürger, die nicht per Referendum entscheiden können, scheinen pauschal der Auffassung zu sein, dass der Vertrag von Lissabon abgesehen von Vorteilen ausschließlich Nachteile bringen kann und werden durch u.a. Möchtegern-Völkerrechtler in dieser Ansicht durch fehlerhafte, aber dafür umso überzeugender erscheinende Darstellungen bestärkt. --Jurastudentin 12:28, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Detail: Frankreich

Soll der französische Präsident in der Ratifizierungstabelle weiterhin erwähnt werden bzw. welche Rolle spielt er? --Kolja21 00:54, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Der Vertrag ist erst dann endgültig ratifiziert, wenn der Präsident unterzeichnet. Wohl ähnlich wie in Deutschland beim Bundespräsidenten, auch ähnlich reine Formalität. Sarkozy sagte allerdings, er wolle bald ratifizieren. So gesehen hat Frankreich noch nicht ratifiziert, denn bisher hat Sarkozy es noch nicht getan. Das ist auch ein Grund, weshalb ich gerne eine Änderung der Tabelle hätte. Das mit den Farben ist etwas unklar. Häkchen hinter den einzelnen Etappen wären besser; vielleicht auch eine weitergehende Unterteilung der Tabellen, wenn wir bei den Farben bleiben wollen. Im Grunde ist die Ratifizierung in Frankreich nicht mehr aufzuhalten, da Nationalversammlung und Senat den Vertrag angenommen haben, aber wenn man es genau nimmt, fehlt noch das formale Sahnehäubchen: Sarkozys Unterschrift. --Jurastudentin 02:18, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Danke für die Erläuterung, genau das wollte ich wissen. Leider bin ich nicht so fit im Erstellen von Tabellen, aber die Dreigliederung ließe sich entsprechend der alten Vorlage Vertrag über eine Verfassung für Europa#Ratifizierungsstatus in den Mitgliedsstaaten (Übersicht) auch in der neuen klar abbilden. Der aktuelle Stand in Frankreich entspricht dem Fall Deutschlands: 2x Grün (Bundestag und Bundesrat), 1x Gelb (Bundespräsident). --Kolja21 03:16, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Falsch! Verfassungsänderung in Frankreich!

In dem zitierten Artikel, Fußnote 8, steht mit keinem Wort, dass das französische Parlament die Verfassung geändert hat, mit dem Zwecke das Referendum nicht einberufen zu müssen! Warum die Verfassung geändert wurde, kann also mit diesem zitierten Artikel nicht belegt werden! --00:57, 14. Feb. 2008 87.175.237.54 (nachgetragen von Jurastudentin)

Wahrscheinlich missverstehst du denn Text auf Wikipedia einfach. Es steht nichts darüber im Artikel, dass "das französische Parlament die Verfassung geändert hat, mit dem Zwecke das Referendum nicht einberufen zu müssen". Vorher war es in der Verfassung so, dass sie ein Referendum durchführen mussten (Art 88-5 der Verfassung). Jetzt ist es so, dass man ein Referendum durchführen kann, wenn es mehrheitlich so beschlossen wird. Dementsprechend ist es völlig korrekt, im Artikel zu sagen, dass die Änderung der Verfassung einen Parlamentsbeschluss "ohne die Durchführung eines Referendums ermöglicht". Die Fußnote soll lediglich belegen, dass es die Verfassungsänderung überhaupt gab. Da es hier nicht um die französische Verfassungsänderung geht, denke ich aber, dass man das Thema nicht weiter ausbreiten muss. --Jurastudentin 03:13, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Dann ist die Fußnote falsch plaziert, juraSTUDENTIN, nicht juraPROFFESSORIN.
Unsignierter Beitrag stammt von der IP 87.175.232.227 --Kolja21 01:07, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Aber ansonsten geht's dir gut, oder was? Mach's besser, und kommandier' nicht rum. Unterzeichne außerdem zur Abwechslung deine Beiträge. Ich habe Vertrauen darin, dass du das gerade noch schaffen kannst. --Jurastudentin 22:24, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Hi Jurastudentin, wer schon in den Überschriften mit Ausrufezeichen um sich schmeißt, wird auch schnell pampig. Also zwischendurch mal ein kräftiges & großes Lob für deine regelmäßige Ergänzung der Ratifizierungsliste. Gruß --Kolja21 01:07, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Vielen Dank! Von solchen Personen sollte man sich sowieso nicht beeindrucken lassen. Ich erspare mir demnächst besser eine Reaktion. --Jurastudentin 02:23, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Textänderung Ratifizierung

Folgende Textänderung im Abschnitt Ratifizierung sollte rückgängig gemacht werden:

Vorlage (ursprüngliche Fassung): "Es ist daher keinesfalls sicher davon auszugehen, dass der Vertrag von Lissabon erfolgreich ratifiziert wird und rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 in Kraft treten kann."
Änderung: "Es ist daher nicht davon auszugehen, dass der Vertrag von Lissabon (analog zum Vertrag von Maastricht) von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert wird."

Vermutlich meint der Autor etwas anderes als er geschreiben hat und versucht, die Meinung der Kritiker wiederzugeben. So kann das aber nicht stehen bleiben, denn Ausgang der Ratifizierung ist offen. --Kolja21 21:22, 18. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Solange kein Referendum stattfindet, ist die Ratifizierung - sofern keine tiefschürfende Regierungskrise aufkommen sollte - reine Formsache, da es momentan keine sog. Minderheitsregierungen in Europa gibt. Somit gibt es auch keinen Unterschied zwischen dem Handeln der Regierung (Vertragsunterzeichnung) und dem Handeln des Parlamentes (Ratifizierung). Der Vertrag von Lissabon ist (für die meisten und wichtigen EU-Staaten) seit dem Juni 2007 beschlossene Sache. Was momentan läuft, ist nur die Klärung der Frage, ob alle Staaten oder fast alle Staaten den Vertrag ratifizieren (ob es also ein Opt-Out geben wird oder nicht). Das Ob ist somit längst klar (dies liegt im Wesen des parlamentarischen Systems, das - i.Ggs. zur US-Verfassung - keine Gewaltenteilung von Regierung und Parlament kennt: Die Regierung wird vom Parlament eingesetzt und ggf. wieder abgesetzt). Das Wie ist noch interessant. Formfragen werden derzeit (wie in Deutschland) diskutiert, um dem Ganzen künstliche Spannung zu geben, während man sich in der Sache (Übergang zu Mehrheitsentscheidungen statt einstimmige Entscheidungen im Rat) längst einig ist. -- 217.232.234.188 07:40, 19. Feb. 2008 (CET)Beantworten

"Reine Formsache" würde ich nicht sagen, denn erstens ist die Ratifizierung das letzte Mal gescheitert und zweitens gibt es auch diesmal mindestens ein Referendum. --Kolja21 17:20, 19. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Letztes Mal ist die Ratifizierung gescheitert, weil NL und F als Kern-EU-Staaten abgelehnt haben. Die Ablehnung resultierte aus Referenden, die notwendig waren, da der Staatsverfassung eine EU-Verfassung übergestülpt wurde. Das ist beim Vertrag von Lissabon keineswegs derfall: Es handelt sich rechtlich um einen bloßen Änderungsvertrag, der somit in den Kern-EU-Ländern nicht referendenpflichtig ist. Selbst wenn in UK, BG, MA und EI Referenden stattfinden würden und diese scheitern würden, wäre damit keineswegs der Änderungsvertrag hinfällig: Es gäbe wie beim Vertrag von Maastricht oder beim Vertrag von Nizza ein Opt-Out, da es sich nicht um unverzichtbare Kern-EU-Länder handelt. (Aber eine EU ohne FID und BeNeLux wäre unvorstellbar!) -- 217.232.234.188 19:45, 19. Feb. 2008 (CET)Beantworten

... und während wir hier diskutieren, steht immer noch im Artikel: "Es ist daher nicht davon auszugehen, dass der Vertrag von Lissabon (analog zum Vertrag von Maastricht) von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert wird." --Kolja21 22:22, 19. Feb. 2008 (CET)Beantworten

!00% Übereinstimmung: Die Variante "Es ist daher nicht davon auszugehen, dass der Vertrag von Lissabon (analog zum Vertrag von Maastricht) von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert wird." ist auch noch unglücklich (Die Formulierung mit "nicht" ist zwar deutlich besser als mit "keineswegs" aber immer noch zu scharf), besser wäre "Es ist in den Nicht-Gründerstaaten noch offen, dass der Vertrag von Lissabon (analog zum Vertrag von Maastricht) von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert wird." (Gründerstaaten: F hat ratifiziert; niemand zweifelt im Ernst an der Ratifikation von D; I wird sich dann wohl kaum anders verhalten). -- 217.232.196.56 07:48, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe die ursprüngliche Fassung wieder hergestellt. --Kolja21 03:42, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ratifizierung Vereintes Königreich

In der Tabelle wurde wiederholt die Quelle zur Abstimmungsvariante beim Vereinten Königreich entfernt und das Referendum gelöscht. Tatsache ist, dass im Vereinten Königreich noch nichts geklärt ist, die Situation derzeit noch sowohl terminlich als auch hinsichtlich des Verfahrens offen ist und die Opposition weiterhin ein Referendum einfordert. An der Situation hat sich, seitdem ich die Quelle gesetzt habe, nichts geändert. Darum bitte ich, die Quelle stehen zu lassen oder einen Änderungsvorschlag zu machen. Eine Alternative wäre zB, in die Kolumne "Abstimmungsvariante" einfach "offen" einzutragen. Jedenfalls sollte man nicht glauben, dass es aktuell in der EU ausgeschlossen ist, dass neben Irland ein anderes Land ein Referendum durchführen wird. So einfach, wie man in den Medien die Lage noch vergangenen Dezember dargestellt hat, ist es nicht. --Jurastudentin 18:48, 20. Feb. 2008 (CET)Beantworten

There will be no UK referendum. [8] 86.166.227.112 20:23, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Thank you, I just received the news, too, and added the information. --Jurastudentin 22:08, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Links

Unter Dokumente findet sich ein Link auf http://www.reformvertrag2007.eu/ der anscheinend nicht mehr stimmt. Ist es ok, ihn zu löschen? Weiß vielleicht sogar jemand eine neue URL, über die man eine konsolidierte Fassung lesen kann?--setrok 19:03, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Diese Seite scheint aktuell die einzige zu sein, die den Vertrag in (inoffizieller) vollständiger Fassung anbietet. Von der EU gibt es ansonsten nur eine Seite, auf welcher man die Änderungen gegenüber dem alten Vertrag nachlesen kann. DIE LINKE wird am 13. März 2008 im Bundestag einen Antrag einbringen, um den Vertrag in allen Sprachen kostenfrei zugänglich zu machen, und ich würde hoffen, dass der Antrag durchgeht, damit wir den inoffiziellen Link dann durch eine offizielle Quelle austauschen können. Derzeit ist es wohl von offizieller Seite geplant, nur eine kostenpflichtige offizielle Version des Vertrags anzubieten, aber das kann's ja nicht wirklich sein. --Jurastudentin 21:15, 11. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ratifizierung in Belgien

Der belgische Senat hat den Vertrag ratifiziert [9], weis alerdings nicht wie ich das in der Tabelle ändern kann.

@Jemand_der_Ahnung_hat: Bitte ändern. --EaPoe 19:38, 11. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Vielen Dank für den Hinweis. Das ist in den Medien scheinbar weitgehend untergegangen. Ich habe den Artikel aktualisiert. --Jurastudentin 21:10, 11. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Militärvertrag

„nicht legitimiert“ ‒ es geht hier um die Agentur, nicht um die EU!! Die EU ist ungefähr genauso sehr oder wenig legitmiert wie die BRD, das ist klar. Aber die „Europäische Verteidigungsagentur“ ist (nicht nur vermeintlich) gar nicht demokratisch legitmiert. Es wird nicht erklärt, wer sie einsetzt, kontrolliert, ...

Sobald die Mitgliedstaaten den Vertrag über die Parlamente abnicken, ist die Agentur legitimiert. Die Mitgliedstaaten stimmen allem zu, was im Reformvertrag steht. Also ist auch die Agentur gebongt. Wie sie dann KONKRET eingerichtet wird, wird voraussichtlich in weiteren Protokollen, Erklärungen der Mitgliedstaaten, gegebenenfalls durch den EuGH in dessen späteren Entscheidungen etc bestimmt. In den Verträgen steht auch im Bezug auf andere Einrichtungen nicht alles, sondern es gibt weitere Gesetze, die auf den Verträgen aufbauen, in denen alles geregelt wird. Genauso wie im Grundgesetz nicht genau steht, wie das Bundesverfassungsgericht handelt, sondern nur das, was es darf; will man mehr wissen, liest man im BVerfGG Genaueres über die Verfahren, und man erfährt im Richterwahlgesetz wie jemand überhaupt dort Richter werden kann.
Die Parlamente wurden jedenfalls gewählt, dementsprechend sind sie dazu legitimiert, den Vertrag durchzuwinken, und die Legitimation reicht bis in die Strukturen der EU weiter, wenn die Parlamente dem Vertrag zustimmen. Aufgrund der Legitimation der Parlamente ist es auch möglich, neue Agenturen und neue Ämter zu schaffen. Wir wählen in Deutschland ja auch nicht zuerst jeden Beamten, der die Gesetze ausführt, die das Parlament beschließt, damit der Beamte dazu legitimiert ist, seine Handlungen im gesetzlich zulässigen Rahmen ausführen zu können. Die Agentur ist einfach eine neue Institution, die genauso geschaffen wird wie zB 2002 Eurojust gegründet wurde. Bei Eurojust ist damals auch keiner auf die Barrikaden gegangen, weil man an der Legitimiation zweifelte, denn die Mitgliedstaaten haben der Schaffung von Eurojust zugestimmt, und zu Eurojust gibt es heute genauso weitere Vorschriften, in denen geregelt wird, wie man dort an einen Job kommt. --Jurastudentin 08:12, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Nur eine Anmerkung zu "Wie sie dann KONKRET eingerichtet wird": Die "Europäische Verteidigungsagentur" (European Defence Agency) gibt es doch schon seit 2004 - sie hat sogar eine eigene Homepage: http://www.eda.europa.eu/ -- 80.109.3.70 18:44, 4. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Ja, das weiß ich seit ein paar Tagen [Asche auf mein Haupt] auch. =D Es gibt auch schon die speziellen Truppen, die dann von Deutschland aus überall eingesetzt werden können. Fragt sich nur, ob der Vertrag überhaupt noch etwas wirklich an der Stelle Neues einführt. Jurastudentin 19:08, 4. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Sinnvoller Vorschlag: Neubeginn eines bei EU-Insassen höchst umstrittenen Lagerplanungsmodells ohne deren demokratische Beteiligung

Der gesamte Artikel ist hochgradige Lobhudelei einer Verbrechergemeinschaft, die nicht demokratisch legitimiert ist und ihre Verbrechen, insbesondere EU-Gaunereien!!!, scheindemokratisch abzusichern versucht - in vollem Bewußtsein, daß der Normalbürger nicht durchsteigt bzw. nichts davon versteht, es treiben läßt. Mein Vorschlag: noch mal, und zwar deutlich kritischer! dieses Gaunerstück der EU-Mafia, die keine wirkliche Europäische Union vertritt, die die Bürger wollen!, überarbeiten und neu beginnen. Sind hier nur Jubelperser im Dienst dieser EU-Mafia tätig? - 84.44.138.217 10:24, 24. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Stimme Dir zu! allein schon das Verlangen der spanischen Raubfischer, bei ihren Beutezügen vor der afrikanischen Küste von Militär geschützt zu werden zeigt wohin die Hyäne hechelt, und der User EL Kah Weh glaubt alles wird gut weil er mit seiner Rußschleuder nun zollschrankenfrei als Subbi für Willi Betz die Nordseekrabben zum Puhlen nach Bulgarien und wieder zurück fahren darf. 91.36.190.225 19:36, 24. Apr. 2008 (CEST)aber, du ip = böse! ich auch ip, also pöhse+dumm!Beantworten

Schon mal unter Lexikon nachgeschlagen, was wir hier so treiben? Oder steht im Brockhaus über Schröder: "Na, dass war doch der, der früher mit der Bierflasche hat sich knipsen lassen und später zu Armani gewechselt ist. So ein korrupter Sack, Fachausdruck: Politiker." Kurz: Stammtischreden gehören an den Stammtisch und nicht in ein Lexikon. --Kolja21 20:34, 24. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Wenn ich groß bin, will ich auch EU-Mafiosa sein - wird man sich in 20 Jahren sagen. --Jurastudentin 20:38, 24. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

EXTERNE LINKS BLEIBEN

Es dient nicht der Information, wenn man nicht vorhandene Seiten Verlinkt. Die Wikipedia-Regeln besagen, dass externe Links nicht in Fließtext eingebaut werden sollen. Es handelt sich hier um eine Tabelle, nicht um Fließtext. Die Links bezwecken nicht den Beleg einer Quelle, sondern die Verlinkung einer kompletten Plattform, über die es bisher keine Seiten bei Wikipedia gibt. Wer unbedingt Wikipedia-Seiten verlinkt haben möchte, der möge die Wikipedia-Seiten erstellen. Ansonsten BLEIBEN die Links! --Jurastudentin 20:46, 24. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Die Mitarbeit ist für mich hier beendet. Es handelte sich um keinen Verstoß gegen die Wikipedia-Regeln. Das hier nicht einmal eine Diskussion geführt wird, nachdem ich sie bereits erstellt hatte und Personen ankommen und unsinnige Änderungen vornehmen, die sich NIE am Artikel beteiligen, lässt nur ahnen, dass es sich lediglich um Vertragsgegner handelt, die meinen, hier ein Fressen gefunden zu haben. Ihr habt in diesem Fall ausnahmsweise gewonnen. Ich habe sowieso zu viel Zeit hierfür investiert. --Jurastudentin 21:40, 24. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

vielleicht würde es einfach helfen wenn du etwas lockerer und ergebnisoffener diskutiertest.. immerhin, vertragsgegner ist neu und kommt gleich in die sammlung. -- southpark In memoriam schlichter Signaturen. 21:46, 24. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Brauchbarer Webfund?

Ich empfehle folgenden Link (Tagesschau-Animation):

http://www.tagesschau.de/static/flash/vertrag-von-lissabon/index.html

Panther1406
(nicht signierter Beitrag von Panther1406 (Diskussion | Beiträge) 13:15, 23. Mai 2008)

Füge ihn gerne ein. --Kolja21 14:17, 23. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Zu Kapitel Kritikpunkte

weiters ist als Kritikpunkt zu erwähnen, daß es durch den Reformvertrag immer noch keine EU-weite Wahlordnung zum EP mit EU-weiten einheitlichen Parteien geben wird. Hierduch ist das EP weiterhin nicht im Medienfokus (wie z.B. der Bundestag) und die domnierende Rolle des Rates in den Medien wird Bestand haben. -- 217.232.194.200 08:14, 20. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Kommentare und Meinungen

Hallo Leptokurtosis, offensichtlich reden wir aneinander vorbei. Es geht nicht darum, wie wahrscheinlich ein Sachverhalt eintritt, sondern ob man in einem Lexikon über die Vergangenheit oder die Zukunft schreibt. Auch deine neuen Einfügungen sind problematisch. Wenn du schreibst: "Da der neue Vertrag weiterhin das 'optische Erscheinungsbild' eines Handelsvertrages mit Zusätzen an den Tag legt, dürfte die ökologisch-konservative Kritik am Verfassungsvertrag (das Fehlen von Umweltschutz und Gottesbezug), die höchstwahrscheinlich in den Niederlanden zur Ablehnung führte, nun hinfällig sein", stimme ich dir der Sache nach zu, trotzdem ist es vom Stil her ein Kommentar/Leserbrief, der so nicht in ein Lexikon gehört. Wenn du den Satz analysierst, bekommst du als Ergebnis eine Ansammlung von Vermutungen und nicht belegten Behauptungen. -Kolja21 16:13, 20. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Lesbarer Vertragstext

Heute habe ich gehört (das mag den Tatsachen entsprechen oder nicht), dass es auf EU-Ebene einen Beschluss gab, den Vertragstext in keiner Sprache in lesbarer Fassung zur Verfügung zu stellen, sondern ausschließlich die Änderungen zB online zu stellen. Kennt jemand eine offizielle Quelle zu diesem Beschluss? Bisher kenne ich den Sachverhalt nur aus zweiter Hand, aber ich denke, dass das Textproblem noch besser im Artikel belegt werden könnte und vielleicht auch sollte. --Jurastudentin 14:12, 17. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Militärvertrag II

@ Jujas Aussage: "Ich weiß bloß nicht, was das noch mit dem Lissabon-Vertrag zu tun hat." Genau genommen hat der Satz Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass es nicht belegt ist, dass der Ausbau militärischer Fähigkeiten zur Förderung des Friedens dienlich sei. mit dem "Vertrag von Lissabon" nichts zu tun. Die Frage nach dem Sinn und Zweck von Auf- und Abrüstung ist eine völlig globale Frage, die täglich in allen Staaten, die eigenes Militär haben, zu stellen wäre, aber nicht speziell durch den "Vertrag von Lissabon" eine neue Bedeutung erlangt. Der oben genannte Satz ist im Grunde eine bloße Floskel, die den Vertrag weder beschreibt noch auszeichnet. --Jurastudentin 21:37, 31. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

Vorschlag: Diesen Artikel als exzellenten Artikel vorschlagen

Der Artikel ist höchstaktuell, hochgradig relevant (die größte Änderung der römischen Verträge seit der EEA, d.h. die größte Änderung seit 1987) und von hoher Qualität. -- 217.232.245.93 21:23, 11. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Webfund, brauchbar?

Formulierung über die Ratifizierung in der Slowakei

Es steht: "Die Slowakei hat als achter Staat ebenfalls am 10. April 2008 nach anhaltenden Debatten um ein nationales Mediengesetz, welches aufgrund des Widerstands der Opposition einer Ratifizierung lange entgegen stand, und einen Tag nach dessen Verabschiedung den Vertrag von Lissabon ratifiziert."

Das könnte man meiner Meinung nach etwas klarer formulieren: "Die Slowakei hat als achter Staat ebenfalls am 10. April 2008, einen Tag nach der Verabschiedung eines nationalen Mediengesetzes, welches aufgrund des Widerstands der Opposition einer Ratifizierung lange entgegen stand, den Vertrag von Lissabon ratifiziert." (Die anhaltenden Debatten passen leider nicht mehr in den Satz rein...) --Nestrus 00:42, 25. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Fotos von Demonstrationen

Ich hätte Fotos von Demonstrationen in Wien am Stephansplatz und am Ballhausplatz für eine Volksabstimmung anzubieten.--DonatelloXX 22:31, 26. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Demonstration Stephansplatz 29.03.2008
Demonstration Ballhausplatz 26.04.2008

Aktualität

Die Regierungskonferenz und das Ministertreffen sind bereits geschehen. Nichts davon steht hier drin (bis auf den Zeitplan). Die Aktualität ist somit nicht gegeben.(nicht signierter Beitrag von Leptokurtosis999 (Diskussion | Beiträge) 14:10, 19. Sep. 2007 (CEST))Beantworten

Der Bundestag Bundesrat Bundespraesident haben nicht die 2/3 Mehrheit der Waehlerstimmen und Wahlberechtigten weder 2005 noch 2009

Regierungserklaerung der Bundesregierung Deutschland
"Vorgelegte Fassung"? Vorgelegte Fassungen an Bundestagsabgeordnete, Bundesrat Bundespraesident, Bundesverfassungsgericht(nicht signierter Beitrag von 87.119.164.121 (Diskussion) 08:31, 24. Apr. 2008 (CEST))Beantworten

exzellenter Artikel

Der Artikel gehört in die Kategorie "exzellente Artikel. Hierzu ist nur eine kleine Überarbeitung notwendig.

  1. Der Artikel ist extrem lang
  2. Der Teil Kritikpunkte sollte in ein eigenes Lemma ausgelagert werden.
  3. Im neuen Lemma "Kritikpunkte zum Vertrag von Lissabon" sollte ausführlicher zu den beiden Verfassungsklagen in Deutschland und in der tscheschischen Republik eingegangen werden. Immerhin vertritt Peter Gauweiler die Meinung vieler CSU-Mitglieder (sonst würde er nicht dauernd wiedergewählt werden). Es ist somit eine Mindermeinung in Bayern, keinesfalls aber eine Außenseitermeinung. -- 217.232.230.243 11:20, 7. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Außerdem ist der Satz:"Schachtschneider bestätigte den Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche in seiner Äußerung, der Lissabon-Vertrag sei ein „Ermächtigungsgesetz“ nicht haltbar: Es müßte statt des "Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche" "rechtspopulistischen parteilosen Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche" stehen. Henry Nietzsches Meinung ist keine Mindermeinung mehr, sondern eher Außenseitermeinung - ohne Rückhalt einer größeren Partei. -- 217.232.230.243 11:46, 7. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Problematik Menschenrechte, Restitutionen

Die Presse berichtet ([10] – Übersetzung schicke ich gerne zu, Fritz@Joern.De) über eine Suspendierung des Ratifizierungsprozesses in Prag, aus Angst vor Restitutionen an die Sudetendeutschen. Dieses Thema: »Der Vertrag und Restitutionsfragen« sollte, finde ich, thematisiert werden, unter »Streitpunkte«. --Fritz Jörn 14:52, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Protest

Liebe Autoren und Hüter des Artikels Vertrag von Lissabon, Ich bitte darum, das in den Artikel einzuarbeiten:

Kritiker des Vertrages starteten aus diesem Anlass eine Online-Petition, um in ihrem Sinne auf Irische Bevölkerung einzuwirken[ref].

[ref] Hompage der Kampagne Irish Friends Vote NO For Me!

--Peu 10:59, 10. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Nun im Absatz Kritik eingeordnet. --Peu 11:13, 10. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Müssen Gesetzestexte für Fernsehzuschauer lesbar sein?

Folgenden Absatz habe ich aus dem Artikel entfernt:

Zitat

Soviel Dummheit - das gilt nicht für die Quelle, sondern den herausgestellten Satz - muss man niemanden in einem Lexikon zumuten. Wieviele Deutsche haben das BGB gelesen? Bei wem liegt das Grundgesetz auf dem Nachttisch? Gesetzestexte im Stil von Bild und Bunte gibt es aus guten Gründen nicht. Gesetze sind zwangsläufig für Otto-Normal-Fernsehgucker unverständlich, die ja auch keinen Kant oder Hegel mal eben so in der U-Bahn lesen. Außerdem stellt es die Entwicklung auf den Kopf. Eine Verfassung für die EU wurde aus nationalistischen Gründen abgelehnt und auch ein (abgeschwächter) "Verfassungsvertrag" war den meisten nicht geheuer. Jetzt müssen die bestehenden Gesetze der Entwicklung angepasst werden und das ist zwangsläufig ein komplizierter Vorgang. --Kolja21 14:26, 11. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

naja, für Verfassungen gelten an sich aber schon andere Anforderungen als ans BGB. zumindest für die erfolgreichen und allgemein akzeptierten :-) -- Southpark 14:29, 11. Jun. 2008 (CEST)Beantworten


Lieber eine komplizierte Verfassung, die klare detailierte Regeln enthält – und daher auch gut funktioniert –, als eine schwammige, kurze, fast inhaltsleere, ... US Constitution. ;-)
(Offtopic: Übrigens bis vor kurzem war das Öst. Vf-Recht eine Art Geheimwissenschaft, da es neben dem Bundes-Verfassungsgesetz noch rund TAUSEND Nebenbestimmungen im Verfassungsrang gab. Aber mit Jahresbeginn wurden – gottseidank; wurde ja wirklich mal Zeit – einige davon durch eine Vf-Reform zu einfachen Gesetzen gewandelt bzw teilweise für obsolet erklärt. Nichtsdestoweniger kann das B-VG nachwievor als gutes Beispiel einer recht komplizierten, aber FUNKTIONIERENDEN Vf gelten. Und dass das "gemeine Volk" über das B-VG kaum Bescheid weiß, lässt sich ohnehin nicht ändern, außer man entschlösse sich, deutlich mehr Vf-Kunde in den Schulen zu machen.)
Dementsprechend stimmt das Eingangsstatement: Diese Meldung ist wirklich dumm. Nichtsdestoweniger kann sie mMn als Kuriosum im Artikel bleiben. Salut, Bernhard Wallisch 15:37, 11. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Abstimmung im britischen Oberhaus (mindestens Datum falsch)

Im Text steht, dass gestern die Abstimmung im House of Lords war, jedoch kann ich im Internet nichts dazu finden und das wäre ja nun wirklich ne Meldung wert.
(nicht signierter Beitrag von 89.166.128.176 (Diskussion) 11:31, 12. Jun. 2008)

Danke für den Hinweis. In der Tabelle steht "18. Juni 2008", im Text "11. Juni 2008". Ich habe die Angaben zu "Voraussichtlich am 18. Juni 2008 ..." vereinheitlicht. --Kolja21 00:41, 13. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Ftd:Brown will Irlands Votum ignorieren Danach wird am 18 Juni das Oberhaus nach Angaben Browns zustimmen und Grossbritannien wird ratifizieren. GLGermann 14:52, 13. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Traité de Lisbonne (2007) NO merci

Dann ist er ein ehrlicher Mensch. Wer dir einen Vertrag von dieser Bedeutung in zwei Sätzen erklärt, belügt dich. (Im Übrigens hängt der "normale Bürger" pro Tag mehrere Stunden vor der Glotze ab. Eine einzige Schulstunde würde ausreichen, einem Abiturienten den Sachverhalt zu erklären.) --Kolja21 01:37, 14. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Und diese Schulstunde hat weder in ZDF noch in ARD stattgefunden, Die ganze Sache ist zutiefst undemokratisch und verfassungswidrig abgelaufen die 5te möchtegerngewalt (Journaille) hat kläglich versagt, und das war politisch gewollt! Meine Bekannten und ich danken alle den Iren und Peter Gauweiler der vor dem BVG klagt !. 91.36.161.80dieSockenpuppe-der-Mehrheit!

Kucke mal Weblinks. Was du sehen? Ich sehen "Einführung"! Autor: Tagesschau = ARD. Und falls du ganz mutig bist, nimmst du den Vertrag in die Hand, dann stellst du schon beim Querlesen fest, dass er dem europäischen Parlament mehr Rechte einräumt. Was soll daran undemokratisch sein? Journalisten als "Journaille" zu diffamieren, ist billig. Lese Süddeutsche oder FAZ und die bekommst alle nötigen Infos. --Kolja21 00:01, 15. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

unverständliche Abschnitte

Der in Juristendeutsch formulierte Abschnitt "Beibehaltung der bisherigen Vertragsstruktur" ist für mich als Laien unverständlich. Wer kann das besser formulieren?

Beim Abschnitt "Beitritt zum EMRK" nicht verständlich, welchen Bezug dieses Thema zum Vertrag von Lissabon hat.

Im Abschnitt "Anwendung des Ioannina-Kompromisses" ist von "fortgesetzten Verhandlungen im Rat" die Rede. Auch hier ist für mich als Laien nicht verständlich, was damit gemeint ist. --217.87.128.248 11:50, 14. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Stimme dir in allen drei Fällen zu, aber das sieht nach Arbeit aus ;-) Im Moment bin ich damit ausgelastet, die Änderungen zu überprüfen, die im Stundentakt vorgenommen werden. Vielleicht nimmt sich jemand anderes der Verbesserung an; ich behalte es auf jeden Fall im Hinterkopf. Gruß --Kolja21 12:38, 14. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Überarbeitung nötig

Der Artikel hat sich gut entwickelt, trotzdem ist eine komplette Überarbeitung nötig. Zur Zeit stehen (historisch bedingt) die Änderungen gegenüber dem Verfassungsvertrag im Vordergrund, daraus kann man sich dann zusammenreimen, was in dem Vertrag steht. Die korrekte Reihenfolge ist genau umgekehrt: Es muss zusammengefasst werden, was in dem Vertrag steht, und erst danach kommen Detailfragen. --Kolja21 22:32, 15. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Weiterleitung von Lissabon[n]er Vertrag?

Hätte gerne eine Weiterleitung auf diese Seite eingerichtet unter "Lissaboner Vertrag". Oder heißt das "Lissabonner"? Die typische "was-bringt-mehr-Google-Hits"-Suche ist diesbezüglich offen.

"Lissaboner" oder "Lissabonner"?

Bastian Friedrich 09:17, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Das Problem mit Weiterleitungen ist, dass die meisten Autoren mit blauen Links glücklich sind, ohne sie zu überprüfen. Um so mehr Redirects, um so mehr Schreibvarianten für den Namen des Vertrags gibt es in den anderen Artikeln. --Kolja21 20:07, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Die Version des Verfassungsvertrages für den deutschen Sprachraum (De+At) ist milder

Es ist interessant für den deutschen Sprachraum zu wissen, daß die deutsche Version nicht das gleiche besagt, wie in den anderen Sprachen: der Satz und die benutzten Worte können manchmal nur leicht anders sein, ihre Bedeutung ändert sich aber viel, vor allem wenn es um Geld geht, wie in jedem Vetrag. Ich mache hier nur das Beispiel über die Aufrüstung, weil der entsprechende Vertrag (Art.42 bis 46) Kritiken unterworfen ist. In der englischen, französischen, spanischen, italienischen und portugiesischen Versionen (wer sich mit anderen Sprachen auskennt, könnte darüber berichten) wird im Artikel 42 Absatz 3 (Seite 26 in allen hier angeführten Sprachversionen) behauptet, daß die europäische Verteidigungsagentur ...

EN) ... shall contribute to identifying and, where appropriate, implementing any measure needed to strengthen the industrial and technological base of the defence sector

FR) ... contribue à identifier et, le cas échéant, mettre en oeuvre toute mesure utile pour renforcer la base industrielle et technologique du secteur de la défense

ES) ... contribuirá a definir y, en su caso, a aplicar cualquier medida oportuna para reforzar la base industrial y tecnológica del sector de la defensa,

IT) ... contribuisce a individuare e, se del caso, mettere in atto qualsiasi misura utile a rafforzare la base industriale e tecnologica del settore della difesa

PT) ... contribui para identificar e, se necessário, executar todas as medidas úteis para reforçar a base industrial e tecnológica do sector da defesa

Die korrekte Übersetzung ist also, ... die europäische Verteidigungsagentur ...

DE) ... trägt zur Ermittlung jedweder Maßnahmen bei, die zweckmäßig zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors sind und führt diese Maßnahmen gegebenenfalls durch

oder gleichbedeutend

DE) ... trägt zur Ermittlung aller notwendigen Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors bei und führt diese Maßnahmen gegebenenfalls durch

Man könnte darüber diskutieren ob notwendig, erforderlich oder zweckmäßig gemeint ist; das macht aber nicht einen großen Unterschied, zumindest nicht so groß, wie stattdessen die offizielle Version. Außerdem ist die Betonung in der Offiziellen auf Ermittlung und nicht wie in den anderen Sprachen auf das Durchführen/Durchsetzen/Realizieren. In diesem Sinne exakter also gleichbedeutend wie die anderen Sprachversionen wäre folgende Version:

DE) ... trägt zur Ermittlung bei und führt gegebenenfalls jedwede notwendige Maßnahme zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors durch

In der offiziellen deutschen Version stattdessen ist nur von nicht genauer definierten also beliebigen Maßnahmen die Rede:

DE*) trägt zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors bei und führt diese Maßnahmen gegebenenfalls durch

Das Konzept wird also milder, vage und somit unpräzis auf jeden Fall anders ausgedrückt, obwohl dieser Punkt sehr wichtig ist, weil extrem kostenintensiv.

(Bemerkung: Es wundert in diesem Sinne nicht, daß die Iren, die im Vergleich zu anderen EU-Ländern sehr wenig fürs Militär relativ zum BNP ausgeben, nein einem solchen Vertrag sagen. Bedenklich sind eigentlich die Kritiken, die fast von einem Verrat sprechen, weil gerade die Iren viele Subvenktionen bekommen hätten oder haben; denn gerade das bedeutet dann, daß wahrscheinlich etwas in diesem Vertrag für sie nicht so günstig, wirtschaftlich oder politisch vertretbar ist, sonst wären sie dabei geblieben. Auch Kritiken bezüglich von Manipulationen der öffentlichen Meinung der Iren durch Nein-Kampagnen sind bedenklich, denn umgekehrt auf der Insel und auf dem Kontinent hört und liest man in den Medien v.a. Nachrichten, wie daß der Vertrag unverzichtbar sei, daß der Prozess weitergehen solle; ganz genau wird aber nicht erklärt, weswegen die Staaten mit einer Stimme sprechen sollten, wenn die Meinungen verschieden sind, weswegen sie alle zu einer einheitlich bestimmten Stärke des Militärs beitragen sollten, obwohl sie das Thema anders empfinden, weswegen sie nicht einfach sich auf die Harmonisierung der Verkehrsinfrastruktur und Ähnliches beschränken sollen, anstatt unbedingt noch mehr Macht wenigen Leuten übertragen zu müssen; und das, wobei es schon so auf nationaler Ebenen nicht einfach für die Regierungen ist, die Probleme und die Ungleichheit in der eigenen Gesellschaft zu lösen; mit einer weiteren Zentralisierung sollte das einfacher werden? U.s.w.. Auch solche Nachrichten könnten als unausgewogene einseitige Information interpretiert werden.)

Das sollte man im Artikel bei den Kritiken erwähnen.--Marcopolo 07:49, 17. Jun. 2008 (CEST) (überarbeitet --Marcopolo 20:46, 18. Jun. 2008 (CEST))

Die offizielle deutsche Übersetzung ist aber wie du sie hier anführst völlig korrekt, any hingegen mit jedweder zu übersetzen falsch. 84.147.201.40 17:27, 17. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
tut mir Leid, aber in diesem Fall bedeutet any tatsächlich jedweder (im Sinne jeder, aller; sehen Sie die Bedeutung 3a im Merriam-Webster); des Weiter kann jeder mit freizugänglichen Wörterbüchern verifizieren, daß auch in allen anderen angegebenen Sprachen diese Bedeutung stimmt, also die der deutschen Version des Vertrags nicht exakt ist. Alle angegebenen Sprachversionen bis auf die Deutsche sagen genau dasselbe. Übrigens, die Übersetzung der offiziellen deutschen Version "... Ermittlung von Maßnahmen ..." wäre
EN) "... of measures ..."
FR) "... de mesure ..."
ES) "... de medidas ..."
IT) " ... di misure ..."
PT) "... de medidas ..."
Für die anderen Sprachversionen kann ich nichts behaupten, vielleicht kann sich aber jemand melden, der Polnisch, Tschechisch, baltische oder andere Sprachen kennt, in denen der Vertrag offiziell bekannt gegeben wurde.--Marcopolo 21:08, 17. Jun. 2008 (CEST)

Britisches Oberhaus

Hat das britische Oberhaus am 18. juni den VvL nun endgültig beschlossen oder wurde die Abstimmung wieder vertagt? Auf der englischen wikipedia ist nichts vernünftiges zu vernehmen, da dort angeblich Deutschland ratifiziert haben sollte, was definitiv nicht stimmt. -- 217.232.200.103 22:48, 18. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Da muss ich die englische Wikipedia in Schutz nehmen. Dort steht völlig korrekt, dass "Federal Diet" (Bundestag) und "Federal Council" (Bundesrat) den Vertrag bestätigt haben - damit gilt er landläufig als ratifiziert, siehe beispielsweise www.ratifizierungsmonitor.eu. Die Unterschrift des Bundespräsidenten gilt in der Regel als Formsache. Das Oberhaus des Britischen Parlaments (House of Lords) hat, wie heute in der Presse gemeldet, dem Vertrag ebenfalls zugestimmt. [11] --Kolja21 23:54, 18. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Forderungskatalog der Sin Fein

Die republikanische Sin Fein hat einen Forderungskatalog von Opt-Outs für Irland gestellt. Würde dieser erfüllt, dann würde die Sin Fein im nächsten Referendum ein "JA" zum VvL unterstützen. In dem Forderungskatalog stehen neben kontinentaleuropäischen Forderungen eines Opt-Outs der Carta (wie von Polen und der Tscheschischen Republik gefordert) und der GASP (wie von den VvL Gegnern in Österreich gefordert) die spezifisch irische Forderung eines Opt-Outs in der Steuerharmonisierung. Hintergrund: Irland verdankt seinen Aufschwung (in den 70ern war Irland das Armenhaus Europas und heute ist es ein boomendes Land) dem Steuerdumping bei Unternehmen (extrem niedrige Unternehmenssteuern, die durch hohe Mehrwertsteuer, geringe staatliche Leistungen (hohe Zuzahlungen in der Krankenversicherung, private Autobahnen mit hoher Maut, ...) gegenfinanziert werden). Würde sogar die republikanische Sin Fein das "JA" zum VvL unterstützen, dann wäre der positive Ausgang des Referendums sicher. -- 217.232.240.147 08:38, 17. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Die bekommen nur Muffensausen weil sie jetzt erst realisieren was sie mit ihrer Ablehnung angerichtet haben. Meine Prognose, die Ratifizierung geht zunächst ohne Irland weiter gleichzeitig wird Druck auf Irlandaufgebaut indem unverholen mit einem Ausschluss aus der EU gedroht wird und schließlich das Referendum wiederholt mit folgenden Alternativen: JA ich stimme für den Vertrag oder NEIN ich stimme gegen den Vertrag und den Austritt aus der EU. 84.147.198.216
Nicht Irland und schon gar nicht die republikanische Sin Fein bekommt Muffensausen vor der EU, sondern die EU bekommt Muffensausen von Irland. Länder, wie Finland, Irland oder Überseegebiete profitieren mangels Grenze ohnehin nicht von der EU und von "Grenzöffnungen". Druck auf diese Länder auszuüben wäre somit mehr als dämlich, da diese dann womöglich ohne Vorwarnung austreten. Wobei das ganze dann noch ganz dicke kommen könnte: Ein Austritt Irlands kann den Domino auslösen: UK, S, DK sind wenig überzeugte EUraner. Zum Schluß stehen dann Deutschland und Frankreich mit den Ostblockstaaten und Südeuropa alleine da. -- 217.232.231.215 20:10, 18. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Dir ist aber schon klar das Irland aufgrund der Hilfe der EU vom Armenhaus Europas zu einer mächtigen Wirtschaftsnation aufgestiegen ist. Einen Ausschluss (der diese Entwicklung ganz schnell wieder rückgängig machen würde) wird Irland ganz sicher nicht riskieren. 84.147.240.47 16:13, 19. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Farbenspiele

Die Frage im letzten Abschnitt aufgreifend, habe ich die Ratifizierungstabelle mit einer Vorbemerkung versehen. Wir sind nicht nur Papst, sondern handhaben das Verfahren auch päpstlicher als andere Quelle, indem wir - juristisch korrekt - die Ratifizierung erst mit der Unterschrift des Staatsoberhauptes als abgeschlossen ansehen. Dadurch kommt es selbst innerhalb von Wikipedia zu verschiedenen Angaben darüber, wieviele Länder den Vertrag bereits ratifiziert haben (vgl. en:Image:Treaty of Lisbon ratification.svg). --Kolja21 00:12, 19. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Das mag zwar stimmen, aber Länder, die nicht vollständig - juristisch wirksam - ratifiziert haben (beispielsweise Deutschland und Polen) können somit nicht die anderen Länder, die noch nicht parlamentarisch ratifiziert haben, an den Pranger stellen. Das Verhalten von Herrn Steinmeier ist schon sehr dreist: Angenommen, das BVerfG würde negativ entscheiden, dann gülte Steinmeiers Pranger auch für Deutschland. Daher finde ich es gut, daß Deutschland, Belgien (der Nabel der EU!) und Polen hier noch gelb gekennzeichnet sind. Somit ist auch der Ruf nach einem Kerneuropa haltlos: Nach dem Ratifizierungsstand 19.06.2008 bestünde das vollständig ratifizierte Kerneuropa einzig aus Frankreich, Portugal und Luxembourg. -- 217.232.200.103 07:40, 19. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Und was ist mit dem Neutralitätsgebot eines Lexikons? Das was du schreibst, spricht ja eher dafür, dass die jetzige Regelung eine politische Richtung unterstützt. Außerdem erweckt sie den Eindruck, dass die Gesetzesänderung an Gibraltar scheitern könnte, während allgemein davon ausgegangen wird, dass Großbritannien den Vertrag bereits ratifiziert hat. --Kolja21 00:33, 20. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Apropos, welche Rolle spiel eigentlich Gibraltar? Ich hab da nur gestern nur sichtbar gemacht, was sich hinter einem roten Link Abgeordnetenhaus verbarg. War die Zeile mit Bedacht eingefügt worden? -- KaPe 01:02, 20. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Eine einfachere Frage ist dir nicht eingefallen ;-) Mit Sicherheit sagen kann ich nur, dass Gibraltar im Vertrag von Lissabon lediglich an einer Stelle erwähnt wird, und zwar in dem Teil Zur Kenntnis genommene Erklärungen. Dort heißt es:

55. Erklärung des Königreichs Spanien und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland: "Die Verträge gelten für Gibraltar als einem europäischen Gebiet, dessen auswärtige Beziehungen ein Mitgliedstaat wahrnimmt."

Diese Aussage legt nahe, dass Gibraltars Votum für die Ratifizierung des Vertrags durch Großbritannien nicht bindend ist. --Kolja21 02:37, 20. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Ratifikationstabelle: Polen

In der Ratifikationstabelle steht Polen mit Februar 2008. Ist das noch aktuell oder hat Polen bereits ratifiziert? -- 217.232.224.160 20:36, 18. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Nein Polen hat den Vertrag noch nicht ratifiziert. Die Tabelle wird täglich (von freiwilligen Helfern) aktualisiert. Die offizielle Homepage der EU zu diesem Thema findest du unter: europa.eu/lisbon_treaty. Gruß --Kolja21 21:27, 18. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Polen hat noch nicht ratifiziert, den Termin habe ich vor rund einer Woche gefunden. Da der Monat Februar noch relativ "lang" ist, ist auch nicht ausgeschlossen, dass diesen Monat in Polen noch etwas geschieht. Am 27. bis 29. Februar wird sich die Versammlung beraten; auf ihrer Website steht auch zur EU etwas auf der Tagesordnung, aber ich verstehe leider kein Polnisch. --Jurastudentin 18:38, 20. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Polen hat den Vertrag von Lissabon vollständig ratifiziert. Der Staatspräsident hat den Vertrag am 10.04.08 unterzeichnet. (nicht signierter Beitrag von 88.71.247.157 (Diskussion) 15:35, 21. Jun. 2008)

Was die NZZ Online bereits am 10. April 2008, 22:13, berichtete: Polen ratifiziert den EU-Reformvertrag. -- KaPe 16:38, 22. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Allerdings ist Präsident L. Kaczyńskis Unterschrift unter das EU-Vertragsgesetz vom 10. April nicht gleich der Ratifizierungsunterschrift, was ich (mit Quellen) im Text untergebracht habe. -- KaPe 18:25, 22. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Danke für die Präzisierung! --Kolja21 02:21, 23. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Stand in Polen

Hier steht, dass Polen voll ratifiziert hat. Bei ORF vom 13.6. steht, dass Präsident Lech Kaczynski die Unterschrift bisher verweigert. Was stimmt nun? --K@rl 23:18, 13. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Laut Webseite der EU hat Polen den Vertag ratifiziert [12]. Die Unterschrift des Präsidenten fehlt aber offensichtlich noch, siehe: pl:Traktat lizboński#Ratyfikacja w Polsce. Ich korrigiere die Liste entsprechend. --Kolja21 02:23, 14. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Sueddeutsche.de contra ORF [13]. (Laut SZ hat er am 10. April unterschrieben.) --Kolja21 12:32, 14. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Forts., siehe oben (Abschnitt: "Ratifikationstabelle: Polen"). --Kolja21 02:22, 23. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Gefahren für die Demokratie im Abschnitt Debatte und Kritik

Im Paragraph Debatte und Kritik wird in der Einführung erklärt, daß Artikel 48, Abs.6 den nicht demokratisch legitimierten europäischen Rat ermächtigen würde, die Bestimmungen des Vertrages und damit die Regeln, nach denen Politik und Gesetze gemacht werden, abzuändern, ohne dass die nationalen Legislativen oder das Europäische Parlament zustimmen müssten.

In wie weit das stimmt muß aber vertieft werden, denn der gleiche Artikel 48 Absatz 6 behauptet anschließend im Unterabsatz 2, daß die Beschlüsse des europäischen Rates «erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft» treten. Weiter heißt es: «Der Beschluss nach Unterabsatz 2 darf nicht zu einer Ausdehnung der der Union im Rahmen der Verträge übertragenen Zuständigkeiten führen.». Es geht aber bei dieser Kritik nicht darum, ob Grenzen der Macht der Union gesetzt werden, sondern um die nach diesem Vertrag zu übertragenden Kompetenzen und Zuständigkeiten und die Rolle der einzelnen Demokratien bzw. Monarchien:

  • Tatsächlich präzisiert Zustimmung der Mitgliedstaaten gar nichts (Zustimmung wessen? Des Volkes, durch ein Referendum? Des nationalen Parlaments? Oder noch weniger der Regierung? Oder des Präsidenten der Republik?). Da der Vertrag an sich das Grundgesetz eines damit zu gründenden neuen Staates Namens Europa ist und von seinen Interessenvertreter versucht wird, ihn ohne die Zustimmung der entsprechenden Völker durchzusetzten, sind Bedenken über den demokratischen Inhalt gerechtfertigt, also ob die Rolle der Demokratie entscheidend sein wird oder einer Oligarchie (Parteienherrschaft).

Wer diesen Unterschied nicht merken, verstehen oder empfinden will, ist selber schuld'; in einer Republik (=Demokratie) ist eine wesentliche Änderung der Grundgesetze gar nicht vorgesehen, wenn dann aber entscheidet das Volk darüber und zwar direkt, nicht eine Oligarchie; ob dann das Grundgesetz eine bestimmte Entscheidungsform vorsieht oder nicht, es geht nicht um die Form der Abstimmung (z.B. ein Referendum) sondern um die wesentliche Substanz, daß in einer Republik die Abgeordneten, die Minister, der Staatspräsident und die Richter ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Mandat haben: sie können alle Gesetze ändern und verabschieden, nur nicht die Regeln des Spieles ändern, also die Entscheidung darüber, wer entscheidet: das entscheidet immer das Volk (wenn es nicht besetzt ist).

Diese Bemerkung bezieht sich auf die Tatsache, daß im Hinblick auf die parlamentarische Abstimmung für die neue Version der Verfassung des Staates Europa (Vertrag von Lissabon), die die Bürger in leicht anderer aber substanziell gleicher Form schon abgelehnt hatten, gewisse Parteien im französischen Parlament das Grundgesetz so geändert haben, daß für verfassungsmäßige Themen kein Referendum gehalten werden muß sondern kann; nun abgesehen von ihrer Verfassungsmäßigkeit bringt das Gesetz nichts, denn die Form der Abstimmung anders sein kann (das Referendum ist eine spezielle Abstimmungsform mit bestimmten Bedingungen) nicht aber die Tatsache, daß in einer Republik (also in einer Demokratie) das Volk die Macht der Entscheidungen erteilt. Keins der Staatsorgane kann in einer Demokratie die Macht erteilen, nur das Volk und v.a. kein Gesetz kann die wesentliche Substanz des Grundgesetzes ändern, in keinem einzigen Punkt. Was stattdessen andere Formen des Staates angeht, die keine Demokratien sind, wie z.B. die Monarchien, ob einzelne Personen nur formell oder substanziell mehr Rechte also Macht haben (wie das Recht König genannt zu werden, durch einen Teil der Steuer von den Bürger unterhalten zu werden, in Namen der anderen Bürgen gewisse Entscheidungen treffen zu dürfen, usw.) kann man sich fragen, ob dies nicht mittelartlich sei, aber abgesehen davon, muß man von Fall zu Fall sehen, was die jeweiligen Verfassungen (falls sie eine haben) oder Grundrechte darüber besagen.

  • zweitens ist ... im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorschriften eine schwammige nicht mit verfassungskonform äquivalente Definition. Insbesondere ist das wichtig, weil wenn die Entscheidungsorgane der einzelnen Staaten, wie es jetzt aussieht, die Gründung des Staates Europa mit der neuen Verfassung (Vertrag von Lissabon) durchsetzen, dann hätte diese das Rechtsprimat und die Interessenvertreter des neuen Staates würden verlangen, daß die einzelnen Verfassungen angepasst werden. Das ist die erklärte Interpretation des Präsidenten der europäischen Commission und der Bevollmächtigten der Mitgliedsstaaten.

Somit bedeutet weder die Zustimmung der Mitgliedstaaten noch Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorschriften eine Garantie für die Fortsetzung der Demokratie, also der vom Volk ausgeübten Staatsgewalt.

Der Abschnitt über den Artikel 48 des neuen Verfassungsvorschlages sollte daher revidiert werden. --Marcopolo 18:22, 17. Jun. 2008 (CEST) (überarbeitet --Marcopolo 20:18, 19. Jun. 2008 (CEST)) (überarbeitet, umbetitelt (zurück zum anfänglichen Thema) und restliche Themen getrennt; sie fließen gleich in einen neuen Abschnitt --Marcopolo 23:21, 24. Jun. 2008 (CEST)) (überabeitet --Marcopolo 09:24, 25. Jun. 2008 (CEST))

Ratifizierungstabelle

Ich kenne mich mit Tabellen im Wiki Code noch nicht aus, würde daher bitten, dass jemand, der sich besser auskennt, die Tabelle nach dem Vorbild der englischen Seite zum Vertrag erstellt, da sie besser zu handhaben wäre. Dort wird zudem zusätzlich das Hinterlegungsdatum angegeben, was auch auf der deutschen Wikipedia nicht schlecht wäre. --Jurastudentin 03:00, 8. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Nein, bitte bloß nicht. Es sprechen aus meiner Sicht gleich drei Gründe dagegen: 1. Stimmt die aktuelle Gestaltung mit der der VVE-Liste überein, 2. ist die Farbgebung gut gewählt und schafft einen schnellen Überblick und 3. ist die englische Liste nur für bestimmt Bildschirmauflösungen geeignet. Unter 600x800 ragt die Tabelle über den rechten Rand hinaus und die Schrift überlappt sich. - Abgesehen davon einen großen Dank für den regelmäßigen Update des Inhalts! Gruß --Kolja21 02:13, 9. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Ich find diese hier auch besser.--EaPoe 14:00, 9. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Sollten die Länder die noch nicht abgestimmt haben nicht auch besser per Datum sortirt werden?--EaPoe 18:38, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ich suche aktuell meistens nach Informationen über die einzelnen Länder, wenn ich die Tabelle anschaue, und nicht speziell nach dem Datum. Außerdem sind die Daten in vielen Ländern derzeit noch so ungenau, weshalb ich eine Sortierung nach Datum noch nicht für sinnvoll halten würde. Welche Konflikte in den einzelnen Ländern noch aufkommen, durch die die Abstimmungen vielleicht verschoben werden, ist derzeit auch noch nicht abzusehen, was man insbesondere an der Slowakei sieht. --Jurastudentin 18:44, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Sehe ich auch so, sonst müssten die Länder ständig hin- und hervorschoben werden. --Kolja21 03:54, 13. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ich halte eine zeitliche Sortierung nach wie vor für besser, da sich die Verschiebungen in den meisten Ländern in Grenzen halten dürften, es also keine "ständigen" Verschiebungen geben würde. Wer nach einem bestimmten Land sucht, sollte kein Problem haben, es zu finden (zumal auch die Flagge daneben steht). Wer sich jedoch den zeitlichen Verlauf ansehen will, hat bei der derzeitigen Sortierung keine Chance, diesen schnell herauszufinden. Außerdem ist das Argument "ich suche eher nach Ländern" nicht stichhaltig, da die bereits ratifizierten Länder ja schließlich auch zeitlich sortiert sind. --Informatico 18:39, 15. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Viele der Daten sind aber teilweise nur von den Parlamenten oder einzelnen Politikern "über'n Daumen gepeilt". Man kann nicht einmal sagen, ob es in Deutschland wie geplant weitergeht, obwohl da die Daten im Moment recht sicher sind. Kürzlich entwickelte sich überraschend schnell in Belgien etwas. Die Entwicklungen im Vereinigten Königreich waren auch vorher noch nicht so klar, mittlerweile sind sie mitten in der Ratifizierung. Polen zickt auch rum - da kann man ohnehin schon wöchentlich das Datum ändern. Würde man die Tabelle nach Daten sortieren, würde man etwas suggerieren, was man nicht garantieren kann. --Jurastudentin 01:52, 16. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ich glaube auch, dass eine zeitliche Sortierung übersichtlicher wäre. Aber ich kann auch das Argument gut verstehen, dass noch nichts wirklich fix ist und es viel Aufwand bedeuten würde. So wie jetzt ist Sortierung meiner Meinung nach aber nicht sehr intuitiv. Ich musste zwei Mal hinschauen, bis ich sah, wie es sortiert ist. Vielleicht sollte man zwei Tabellen daraus machen: Die "grünen" und die "gelben". Dann sähe man besser, dass Erstere nach Datum und Zweitere alphabetisch sortiert sind. --Nestrus 00:22, 25. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Da bis auf Deutschland, Polen und Tschechien die (mit hoher wahrscheinlichkeit) finalen Daten für den letzten erforderlichen Ratifizierungsschritt feststehen, und die übrige Tabelle auch nach Ratifizierungsdatum geordnet ist, habe ich diese 11 neu geordnet. Die letzten drei Länder sind in rein spekulativer und gleichzeitig alphabetischer Reihenfolge! In UK hat der High Court am 25. Juni gegen eine Volksabstimmung entschieden, der Vertrag wird somit wie geplant mitte Juli abgeschlossen! Quelle: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1357803 Antimonetarier 16:54, 26. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Ratifikationstabelle ist nicht mehr aktuell

Griechenland, Zypern, Polen sollten lt. Tabelle ratifiziert haben; der Status ist aber auf offen. Das ist nur verwirrend. Gibt es eine Site, die etwas aktueller ist als die EU-Site: europa.eu/lisbon_treaty?? -- 217.232.247.152 22:23, 1. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Die Ratifikationstabelle im Artikel ist so aktuell wie es beim aktuellen Informationsfluss geht. Keines der von dir genannten Länder hat bisher ratifiziert. In Polen hat gestern lediglich der Sejm den Vertrag verabschiedet. Heute geht es im Senat weiter. Endgültig ratifiziert hat Polen, wenn der Präsident das Gesetz zum Vertrag ausgefertigt hat, und das kann im Zweifel noch lange bis sehr lange dauern, wie ich meinen Herrn Lech Kaczyński kenne. Die Medien behaupten immer wieder gleich nach Abstimmungen in Parlamenten, die Staaten hätten ratifiziert, aber das ist falsch. --Jurastudentin 00:13, 2. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Laut englischsprachiger Wikipedia wurde der Vertrag heute in der Slowakei ratifiziert. Außerdem wurde dort auch schon das Abstimmungsergebnis einer Abstimmung der belgischen Abgeordnetenföderationskammer eingetragen, wobei diese Abstimmung laut Datum erst morgen stattfinden sollte. Ich bitte, dass jemand, der die Tabelle "betreut", sie dahingehend ändert, falls die englischsprachige Wikipedia stimmt.

Belgien und Slowakei sind korrekt. Ob allerdings Italien am Wochende unmittelbar vor dem Wahlsonntag/Wahlmontag diese Abstimmung durchführen wird, ist mehr als unwahrscheinlich (besser weglassen). -- 217.232.245.93 21:09, 11. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Vor einer halben Stunde hat auch der Bundesrat der Republik Österreich zugestimmt [[14]]. Wann ist die entgültige Ratifizierung bzw. die Zustimmung des Bundespräsidenten?

Bei den letzten Aktualisierungen sind die positiven Abstimmungen in Griechenland, Finnland und Estland am 11.6. wieder herausgeflogen: http://europa.eu/lisbon_treaty/countries/index_de.htm Wobei allerdings Deutschland z.B. noch beim Bundespräsidenten hängt. ggf. also auch die o.a. Länder (Finnland??-> Aland?). Griechenland und Estland sind aber durch (Nur eine Entscheidungsinstanz)

GB hat den Vertrag rechtsgültig ratifiziert, Gibraltar wird keine Ratifizierung durchführen, da dies nicht notwendig ist. siehe auch englischsprachige Wikiseite: "Gibraltar is a British overseas territory. It is part of European Union, but is subject of certain exemptions. Gibraltar Parliament ratification is not necessary for the Treaty to enter into force, but changes in the legislation are needed for its provisions to apply on the territory of Gibraltar." Somit ist der Ratifizierungsprozess für GB (+ Gibraltar) positiv abgeschlossen.Antimonetarier 13:23, 20. Jun. 2008 (CEST)Beantworten


Ratifikation erfolgt "juristisch exakt" durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der Regierung der Italienischen Republik. --JensMueller 12:00, 29. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Falsche Behauptung in der Einleitung!

Da steht:

"Jedoch wurde der Reformvertrag von Irland am 12. Juni 2008 in einem Referendum abgelehnt. Während in allen übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten eine Ratifizierung des Vertrags durch (zustimmende) Abstimmung ihrer nationalen Parlamente erfolgt, ist Irland der einzige EU-Mitgliedstaat, in dem jegliche Änderung der EU-Verträge der Abstimmung durch ein Referendum bedarf."

Ratifiziert ist der Vertrag erst, wenn er rechtskräftig beschlossen ist. Z.B. in der BRD fehlt noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, bei verschiedenen anderen Staaten gibt es ähnliche Probleme. Die Formulierung ist also falsch und suggeriert etwas falsches. Bitte ändern.
(nicht signierter Beitrag von 85.181.235.63 (Diskussion) 19:45, 17. Jun. 2008)

In dem zitierten Satz geht es um das Verfahren, nicht darum, wann und ob die Ratifizierung in den einzelnen Staaten abgeschlossen ist bzw. wurde. --Kolja21 04:45, 18. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Ratifiziert ist der Vertrag, wenn die Ratifikationsurkunde hinterlegt ist. Wenn man klugscheißen will, sollte man auch wissen, wovon man redet. --JensMueller 12:07, 29. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Na, das sagt der richtige. Die Begründung für deinen Edit: "sorry, ich durchblicke die scheiß Tabelle gerade nicht" [15] spricht für sich. --Kolja21 16:00, 30. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Rechtsprimat: der Vertrag hat Rechtsprimat und somit Verfassungscharakter, ob er Verfassung heißt oder nicht.

Diese wäre eine Kritik sowohl zum Inhalt wie auch zur Methode: Sprachlos lässt die Antwort vom Herrn Barroso im Namen der europäischen Commission vom 9.6.2008 auf eine Frage über Konflikte mit den nationalen Verfassungen. Denn er meint, dass sie (sie verstehen sich als zu diesem Zweck bevollmächtigte Vetreter der einzelnen Völker) dieses Primat für den Vertrag einfach beanspruchen und argumentieren so: « The Declaration confirms the legal position with regard to the primacy of Union law. The primacy of Union law is a fundamental principle of that law, being inherent in the specific nature of the Union. The Commission considers therefore that there will be no need to resolve any supposed legal conflict involving the primacy of Union law if the Lisbon Treaty is ratified.» Also Hr.Barroso beschreibt mit dem Rechtsprimat des Vertrages die grundsätzliche Eigenschaft einer Staatsverfassung. Zum Konflikt argumentiert er nicht ... da sobald die Ratifizierung unterzeichnet wird, dann sind die nationalen Verfassungen ehe untergeordnet. Sollte es also nicht aus dem Inhalt des Vertrages klar geworden sein (Beschüsse über grundsätzliche Prinzipien nicht über irgendwelche Zusammenarbeiten bei grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastrukturen oder dergleichen), sehen die Interessenvertreter dieser eventuellen Supermacht selbst den Verfassungscharakter des Vertrages und das geben sie einfach zu. Den Namen haben sie aber für das Volk in Vetrag geändert, um die Entscheidung über die Notwendigkeit und das Verlangen des Volkes sich in einen neuen Staat zu vereinen, dem Volk selbst abzunehmen und selber entscheiden.--Marcopolo 17:39, 2. Jul. 2008 (CEST)

Ich weis gar nicht was ihr immer für Ängste besitzt. Das Grundgesetzt ist in seinem Status nicht durch die Ratifizierung des Verfassungsvertrag zu beeinflussen. Wenn dieser Verfassungsvertrag Regelungen besitzen sollte die gegen das GG verstossen würden, wären diese in Deutschland trotz Ratifizierung unwirksam - das Verfassungsgericht hat dies mehrfach betont und wird den Verfassungsvertrag genaustens prüfen. Im übrigen besitzen aufgrund der Ewigkeitsklauses des GG die wichtigsten Verfassungsprinzipien einen Schutz der die Änderung oder Abschaffung dieser Prinzipien selbst durch eine neue durch das Volk legitimierte Verfassung verhindern würde - diese Prinzipien sind für alle Ewigkeit unwideruflich verbindlich, da kann einee neue Verfassung und schon recht ein bloser Verfassungsvertrag nichts daran ändern. Die Behauptung der Verfassungsvertrag (wobei dieser tatsächlich Verfassungscharakter besitzt, was ja auch sein eigentlicher Sinn ist) stünde über den GG ist somit, und war dies schon immer, falsch - jedoch ein häufig entweder aus Unwissendheit oder Populismus vorgebrachtes Argument. 84.147.254.126 18:00, 3. Jul. 2008 (CEST) StefanBeantworten

Statliches oder privates eigentum

 viel gelesen, aber der Vertrag ist unuebersehbar was er auch sein soll im diktarorischem  sinne . 
  hier in Schweden kursirt die auffassung das, wenn die ratifizierung ein faktum ist (Was die götter verhindern möchten)dan kan es passieren das allgemein nuetzliche vorkommen , sowie Erz,Gold,Uran usw. wie deren schuerfrechte dem EU- giganten zum wohle der gesamten Europäischen einheit verfallen. In diesem falle hat naturlich die Schwedische Reg. geschweige das folk nichts mer zu sagen.  Eine klausel in dieser richtung soll es irgendwo in verstecktem unterton oder komplizierten wordverdrehungen  im vertrag zu finden sein. aber wo ? gibt irgend jemand der eine solche klausen gefunden hat.??
 
med.ing.R.Schöner

Statliches oder privates eigentum

 viel gelesen, aber der Vertrag ist unuebersehbar was er auch sein soll im diktarorischem  sinne . 
  hier in Schweden kursiert die Auffassung das, wenn die ratifizierung ein faktum ist (Was die götter verhindern möchten)dan kan es passieren das allgemein nuetzliche vorkommen , sowie Erz,Gold,Uran usw. wie deren schuerfrechte dem EU- giganten zum wohle der gesamten Europäischen einheit verfallen. In diesem falle hat naturlich die Schwedische Reg. geschweige das folk nichts mer zu sagen.  Eine klausel in dieser richtung soll es irgendwo in verstecktem unterton oder komplizierten wordverdrehungen  im Vertrag zu finden sein. aber wo ? gibt irgend jemand der  solche klausen gefunden hat.??
 
med.ing.R.Schöner

Korrekturvorschläge

Hier steht: "Der EU-Grundlagenvertrag soll den EG-Vertrag und den EU-Vertrag ablösen". Tatsache ist: Es wird weiterhin zwei Verträge geben: Der EUV bleibt mit geringen Änderungen, der EGV wird nunmehr "Vertrag über die Arbeit der Europäischen Union" VAEU heißen und bekommt wichtige Änderungen wie vermehrt Mehrheitsentscheidungen und eine Änderung der Abstimmungsmodalität (Stimmengewichtung). -- Leptokurtosis999 07:11, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Hier steht: "Der Vertrag, der bis 2009 von allen 27 EU-Mitglieder ratifiziert werden soll, baut in weiten Teilen auf dem Verfassungstext auf." Tatsache ist: Die umstrittene EMRK und die Sozialcharta sind nicht mehr als Text vorhanden, die Symbole wie "Außenminister", Flagge und Hymne sind gestrichen, d.h. alles, was das Referendum zu Fall brachte, ist gestrichen. -- Leptokurtosis999 07:45, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hat nix mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu tun. Das sind zwei Paar Stiefel. Steht zum Glück im Artikel aber auch (noch) richtig. --Mghamburg Diskussion 15:16, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Doch hat sie durch Artikel 112 Abs 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union:
(siehe Link [[16]])
(3) Soweit diese Charta Rechte enthält, die den durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantierten Rechten entsprechen, haben sie die gleiche Bedeutung und Tragweite, wie sie ihnen in der genannten Konvention verliehen wird. Diese Bestimmung steht dem nicht entgegen, dass das Recht der Union einen weiter gehenden Schutz gewährt.
Damit läßt sich die CGEU mit der EMRK gleichsetzen, da somit implizit Artikel 2 der EMRK gilt. -- Leptokurtosis999 19:51, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Einleitung überarbeitet und Teil 2 der Anregungen unter dem Abschnitt "Änderungen gegenüber dem Verfassungsvertrag" in den Text aufgenommen. --Kolja21 13:15, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Im englischen WIKI-Artikel (wikipedia.org) zum Thema (Treaty of Lisbon 2007)gibt es in der Übersichtstabelle noch eine Spalte "deposited" - was soviel heißt wie "Vertrag wurde in Rom hinterlegt" (= Ratifizierung endgültig abgeschlossen!). Das fehlt in der deutschen Version!
(nicht signierter Beitrag von 217.235.217.73 (Diskussion) 19:04, 26. Jun. 2008)

... und wird - trotz Ausrufezeichen - auch weiterhin fehlen. Oder willst du einmal pro Tag in Rom anrufen und nachfragen, ob die Post schon angekommen ist? --Kolja21 23:26, 26. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Ich nehme an, daß die Regierung der Italienischen Republik das auch irgendwo veröffentlicht. Sorry, wenn man keine Ahnung von Völkerrecht hat - Nuhr! --JensMueller 12:03, 29. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Das ist eine rhetorische Frage - und keine sachliche Antwort deinerseits. Woher hat denn der Autor des engl. Wiki-Artikels seine Information? Dass der Vertrag in Rom hinterlegt wird, ist schließlich im britschen Fall derzeit der Knackpunkt ...

Es wird nicht der Vertrag hinterlegt. OK, der unterzeichnete Vertrag wird auch hinterlegt, und den Unterzeichnern werden durch die Regierung der Italienischen Republik beglaubigte Abschriften übermittelt. Die Unterschriften allein zählen aber nix, weil sie unter dem Vorbehalt der Ratifizierung stehen. Die Ratifizierung besteht darin, daß die Ratifikationsurkunden (instruments of ratification) bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt werden. Was dazu innerstaatlich notwendig ist oder wäre, ist völkerrechtlich (weitgehend) irrelevant. --JensMueller 12:02, 29. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Ordne doch erst mal deine Gedanken. Daraus könnte man dann eine Frage hier auf der Diskussionsseite formulieren. Den Artikel mit der Bemerkung: "sorry, ich durchblicke die scheiß Tabelle gerade nicht" zu überarbeiten, ist auf jeden Fall keine gute Idee. --Kolja21 14:57, 30. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Hier steht: Spanien Senat September. Es wird aber im Juli schon abgestimmt. Und für Schweden gibt es schon den November als Fixtermin.

Hier fehlt: Signatur und Quellen. Aber ich sehe gerade, dass die Änderungen bereits vorgenommen wurden. --Kolja21 00:11, 11. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Strukturierung des Artikels für einen besseren Überblick über den Vertrag von Lissabon

Im Abschnitt Debatte und Kritik sowie im ganzen Artikel sollten m.E. nicht typische propagandistische Sprüche und Erklärungen stehen (auf der einen Seite „Deutschland wäre keine Demokratie mehr“, „der Vertrag ist unverzichtbar“ auf der anderen Seite) sondern nur Fakten und begründete Kritiken und diese systematisch präsentiert. Damit meine ich nicht eine Zensur sondern im Gegenteil, daß alle Fakten und Kritiken nicht einfach mit ihren Sprüchen präsentiert werden, sondern mit den Argumenten, die sonst in den Medien mit solchen Sprüchen zusammenfassend oft ausgedrückt werden. Bezüglich der Fakten, sollte man nicht einfach die wenigen Änderungen des Vertrages von Lissabon gegenüber der ersten Verfassung, sondern die Bedeutung des Vertrags von Lissabon, also die der konsolidierten Fassung (Verfassung des zu gründenden Staates Europäischer Union). Ein Artikel über die wichtigste Änderung der gesetzlichen Grundlage von 495 Millionen Menschen in Europa sollte nicht einfach über eine Artikelumschreibung und den Ratifizierungsprozess berichten, sondern er muß über die tatsächlichen neuen Machtverhältnisse berichten, über die endgültige Machtübergabe im Finanzwesen, über die Grundrechte der Menschen. Zum Beispiel könnte man eine kurze Einführung mit allgemeiner Einordnung der Schwächen (nach den Interessen der Bürger) und der Kritiken (über Inhalt/Methode) machen und dann diese präsentieren; zum Beispiel könnte man

1) zuerst jene Kritiken berücksichtigen, die sich auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit beziehen; (Kritik über den Inhalt nach juristischem Standpunkt)

2) danach diejenige, die sich auf Themen beziehen (Militär, Meinungsfreiheit, ...), wobei das sich im Rahmen des GG etablierte gesellschaftliche Wertesystem berührt wäre (Kritik über den Inhalt nach sozialem Standpunkt) und dann

3) die Kritiken, die sich nur auf das Erscheinungsbild der Interessenvertreter dieser EU-Reform (z.B. eine arrogante Reaktion von Interessenvertretern auf die Ergebnisse der Referenda in Irland, Frankreich und den Niederlanden oder ihre fast tägliche Propaganda durch Informationsmedien (Kritik über die Methode).

Anfangen könnte man hier mit der Situation in den deutschsprachigen Ländern, die von der Reform interessiert sind (v.a. Deutschland und Österreich). Bezüglich der Situation in Deutschland z.B. könnte man eine kurze Einführung machen, in der man kurz und bündig klar macht, was gegen den Vertrag auf Verfassungsebene sprechen würde also nach dem GG unzulässig wäre. Das wären Normen, die u.a. gegen folgende Prinzipien verstoßen würden: ______________________________grobes Schema / Beispiel______________________________________________

  • Normen, die Prinzipien des GG nichtig machen würden: denn das GG kann nur im Wortlaut geändert werden oder ergänzt, also kein Artikel darf gestrichen werden und dementsprechend keine Norm im Vertrag kann ein Prinzip des GG überflüssig also ungültig machen (Art.79 Abs.1);
  • Normen, die «die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung berühren» würden (Art.79 Abs.3);
  • Normen gegen die Untastbarkeit der Menschenwürde oder auch
  • Normen, die die deutsche Staatsgewalt hindern würden diese Menschenwürde zu schützen, da sie dazu verpflichtet ist und nicht eine ausländische Staatsgewalt (Art.1 Abs.1): z.B. wenn Aufgaben in diesem Sinne der (deutschen) Polizei entzogen und einer Art europäischer FBI übertragen oder eine Gesetzgebung des deutschen Parlaments aufgehoben oder eine deutsche Rechtssprechung ungültig gemacht würden;
  • Normen gegen die Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte als Grundlage für Frieden und Gerechtigkeit, egal wo auf der Welt (Art.1 Abs.2): das wären z.B. Verpflichtungen, die nach einem militärischen Abkommen die ungerechtfertigte Tötung von Menschen im Ausland erlauben würden (egal wie solche Missionen durch die Medien propagandiert werden würden, ob Peacekeeping oder Aufbauhilfe);
  • Normen worunter die Demokratie leiden würde (Art.20 Abs.1), also dem Volk Rechte entzogen würden oder zusätzliche Pflichten aufgezwungen: das könnte der Fall sein, wenn man dem Bundesstaat, also dem Volk die neue Pflicht zur Unterhaltung einer zusätzlichen Aufrüstungsmaschinerie auferlegen würde, schlimmer noch wenn diese unbegrenzt wäre; ein anderer Fall wäre, wenn eine solche Europäischen Union erst juristische Person würde, also einen realen Staat, und dann im Namen der Bürger neue Schulden machen oder Kriegsverbrechen begehen würde; dann wäre zu klären, ob die (virtuelle) juridische Person Europäische Union dafür verantwortlich ist, oder die echten Verantwortlicher (physische Personen);
  • Normen, wonach Deutschland kein «sozialer Bundesstaat» mehr wäre (Art.20 Abs.1): die Definition von «sozial» ist im Prinzip klar (z.B. in Wörterbüchern) aber amtlich nicht direkt festgelegt; indirekt bildet aber das Grundgesetz das Wertesystem, den Geist des Staates, nach dem verständlich wird, was sozial ist. Zu diesem Punkt gehört also das Anlegen der Wirtschaftsprinzipien; wenn sie z.B. mit dem Lockmittel von nicht genauer definierten Arbeitsplätzen eigentlich aufs Profit für Wenige gerichtet wären und dementsprechend die Kluft zwischen arm und reich wachsen würde, wären diese Prinzipien nicht sozial, was in Kontrast mit einem sozialem Staat und somit mit der Verfassung stünde;
  • Normen, die gegen den Grundsatz verstoßen, daß «alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht», selbst wenn das Volk diese Staatsgewalt indirekt durch Parlament, Regierung und Justiz ausübt (Art.20 Abs.2): das wäre aber der Fall wenn nicht vom Volk ausdrücklich dazu legitimierte Institutionen wie ausländische Regierungen und Staatspräsidenten (eine solche ist der europäische Rat) die Staatsgewalt in Deutschland ausüben würden, selbst wenn ein Teil von ihnen einheimisch ist. So kann auch das Parlament nicht entscheiden, das eine ausländische Institution auch einen Teil der Staatsgewalt übernimmt, denn sonst danach käme nicht alle Staatsgewalt vom Volke, also wäre dieser Grundsatz verletzt. Nicht zu verwechseln ist diese Situation mit der Aktuellen, wo die nationalen Parlamente, den Richtlinien des europäischen Parlaments folgend, entsprechende Gesetze beschließen, also die Macht des Volkes in seinem Namen ausüben und solange diese im Rahmen des Mandats bleibt, also solange diese Gesetze die Verfassung und ihre Prinzipien nicht berühren;
  • Normen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, oder wonach Regierung und Justiz nicht mehr an geltendes Gesetz und Recht gebunden wären (Art.20 Abs.3): ersteres bedeutet, dass das Wesen, die Quintessenz der Normen der Verfassung, die Ordnung also das Wertesystem, das die Verfassung mit ihren Prinzipien ausdrückt, geschützt ist. Im Grunde genommen kann man Details unter besonderen Umständen ändern oder ergänzen aber nicht die Substanz, die Prinzipien der Verfassung ändern. Das ist der vielleicht mächtigste Selbstschutz der Verfassung für die Machterhaltung des Volkes (Demokratie) und gegen eine konkrete wenn auch nicht auffällige Machtübernahme seitens weniger Leute (z.B. einer politischen Kaste, also einer Oligarchie); es ist also ein expliziter Schutz z.B. vor eventuellem Amtsmissbrauch von Abgeordneten und den von ihnen gewählten Ministern und Staatspräsidenten. Der Artikel 79 ist damit nicht alleiniger Schutz des GG. Diese Norm ist wichtig, weil die Tatsache, daß die Abgeordneten vom Volk gewählt wurden, den falschen Eindruck erwecken könnte, daß ihre Kompetenzen unbegrenzt seien und willkürlich alle Bereiche umfassen würden, also z.B. daß die Abgeordneten die Regeln des Spieles ändern könnten; das ist also ein Selbstschutz vor unauffälligen, unscheinbaren Diktaturformen wie z.B. einer Parteienherrschaft. Die Macht von Parlament, Regierung und Präsident ist also beschränkt, ihre ist eine Dienstleistung mit klar definiertem Rahmen, Auftrag. Der Präsident könnte also z.B. nicht im Namen der Deutschen zusammen mit anderen Staatsoberhäuptern die Gründung eines Staates beschließen, die eine Verlagerung der Staatsgewalt des Volkes mit sich bringt. Würde der Präsident einen solchen Vertrag unterschreiben, dann täte er so, als ob er diese Macht hätte, da im Vertrag von Lissabon haben die Interessenvertreter eines neuen Staates Namens Europäische Union schreiben lassen, er hätte beschlossen, den Staat Namens Europäische Union zu gründen. In der Präambel der konsolidierten Fassung des Vertrags über die europäische Union (nach dem Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die europäische Union und des Vertrags zur Gründung der europäischen Gemeinschaft) steht z.B.:

«Seine Majestät der König der Belgier, ihre Majestät die Königin von Dänemark, der Präsident der Bundesrepublik Deutschland … haben beschlossen, eine Europäische Union zu gründen; sie haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt: …» (Fr. Merkel und Hr. Steinmeier für Deutschland). Diese Interessenvertreter haben das erklärte schön geredete Ziel der «Überwindung der Teilung des europäischen Kontinents und der Notwendigkeit, feste Grundlagen für die Gestalt des zukünftigen Europas zu schaffen». Es wäre zu überprüfen, ob Völker der Länder, die im dritten Millennium immer noch die Monarchie haben, tatsächlich so weit unterworfen sind, daß ihre Staatsoberhäupter über sie eine solche Entscheidung treffen können. __________________________________________________________________________________________________

Selbst wenn nur eine solche Norm im Vertrag von Lissabon gegen das GG wäre und trotzdem das Bundesverfassungsgericht den Vertrag nicht ablehnen würde, fällt dann die Staatgewalt direkt an das Volk zurück, denn in diesem Fall «haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand» (Art.20 Abs.4). Die Formen des Widerstands sollen sich natürlich selbst im Rahmen der Prinzipien der Verfassung halten. Ein Widerstand kann aber nur dann von den ausgeübt werden, wenn die intellektuellen Mitteln dafür da sind, sowohl auf geistiger wie auch auf emotionaler Ebene: um die Gefahren für die Demokratie zu erkennen und darauf reagieren zu können, müsste man zuerst die eigene Verfassung gut kennen und v.a. ihren Geist verstanden haben; dann sollten die Implikationen und die praktischen Auswirkungen der Gesetze geklärt werden, wie z.B. auch die des Vertrages von Lissabon, und letztlich diese wahrgenommen werden; um diese Wahrnehmung zu ermöglichen, sollte vermieden werden, mit beeindruckenden Nachrichten, Bildern, Videos, die auf Instinkte zielen und wirken (Angst vor Verbrechen, Kaufsucht, Sex-Lust, Fußball-Fanatismus, …) abgelenkt zu werden und sowieso daß man von anderen Problemen geplagt sei (Armut, soziales Umfeld, …).

Gleiches könnte man auch für das österreichsche Grundgesetz machen. Es ist aber klar, dass die eventuellen Einsprüche ähnlich wären, da das eigentlich sonst nicht genauer definierte Menschenrecht auf Demokratie eine kulturelle Selbstverständlichkeit ist, die die Menschheit in Europa durch Renaissance und Aufklärung (Illuminismus) im letzten Jahrhundert erlangt hat. Im Netz gibt es übrigens sehr viele Beiträge, welche Kritik auf diese Verfassung und auf die Gründung eines solchen Staates ausüben, sowohl wegen der Methoden, wie auch wegen der Inhalte und der Personen, die diesen Prozess vorantreiben. Es gibt auch Kritiken seitens von Abgeordneten des europäischen Parlaments (viele auf Englisch aber auch in anderen Sprachen); außerdem viele Beiträge auch in anderen Sprachen: man könnte diese für den deutschsprachigen Raum durch Übersetzungen zugänglicher machen (v.a. die Videoaufnahmen, die vielleicht nicht immer und unbedingt 100%ig von nicht Muttersprachlern verstanden werden).

Ein anderes Kriterium, um diesen Abschnitt ein bisschen systematischer zu gestalten, wäre die Kritiken nach Themen zu kategorisieren, z.B. Kritiken über Auslegung der Grundrechte, der Innenpolitik, der Außenpolitik, der Wirtschaft, der Gesundheit, … (überarbeitet, Abschnitt über tägliche pro-EU-Propaganda entfernt, weil hier unpassend; Vorschlag über einen Beitrag zum Abschnitt Debatte und Kritik von disem Abschnitt der Diskussion getrennt)--Marcopolo 17:39, 2. Jul. 2008 (CEST)(Vorschlag zur Arbeitsteilung zurückgezogen, da er misverstanden werden konnte)-- Marcopolo 14:20, 3. Jul. 2008 (CEST) (überarbeitet: -- Marcopolo 18:14, 4. Jul. 2008 (CEST))

Ich befürchte, ohne Zusammenfassung wird dein Kommentar ungelesen bleiben. Auf deine im letzten Satz aufgeworfene Frage findest du die Antwort unter Wikipedia:Keine Theoriefindung: "Für die Inhalte eines Artikels ist es irrelevant, was ein Wikipedia-Autor als 'Wahrheit' ansieht; zu ermitteln und darzustellen ist vielmehr, wie das Thema von überprüfbaren, verlässlichen Quellen 'da draußen in der Welt' gesehen wird." Gruß --Kolja21 16:23, 2. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Zusammenfassend sollte man vielleicht im Artikel vor allem erklären, was für einen Superstaat diese Interessenvertreter vorhaben, also die von ihnen vorgeschlagene Verfassung präsentieren (nicht die Änderungen bezüglich der vorigen Verfassungsversion) und bei jedem Themengebiet klar machen, ob und wieso die einzelnen Beschlüsse verfassungswidrig sind. Wahrscheinlich kann man sich hier nur oder vor allem auf die deutsche und österreichsche Verfassung beziehen. Man bräuchte also einfach den Vertrag mit seinen 350 Seiten durchlesen und dann erkennen, was verfassungswidrig ist, was unsere Rechte verändern würde, welche Pflichte dazu kämen, was den Staat verändern würde, ... (zwischen den 2 Linien oben ist ein sehr grobes Schema mit Beispielen für eine Analyse; kühnere Analysen könnten eine bessere Arbeitsvorlage liefern, gleiches gilt für die Österreichsche und die anderen 25) ...um vielleicht schließlich festzustellen, dass die Interessenvertreter dieses Superstaates eine Art Glaskugel haben müßten und erkannt haben, daß sich die überwältige Mehrheit der Völker dieses Kontinents schon immer einen Superstaat gewünscht habe, daß sich alle europäischen Völker schon immer gerade einen so konzipierten Staat gewünscht haben, daß wir auch u.a. einen Staat mit einem starken Präsidenten wie in den V.S.A. wollten, daß wir schon immer eine militärische Supermacht sein wollten, um also vielleicht festzustellen, daß die EU-Interessenvertreter uns nur die Mühe sparen wollte, darüber zu debattieren ob wir überhaupt einen übergeordneten gemeinsamen Staat mit den anderen Ländern in Europa brauchen oder wie ein solcher Staat auszusehen habe, in dem unsere Generationen und die nächsten leben sollten und außerdem wollten die EU-Interessenvertreter uns den Weg zum Wahllokal sparen, die Schlagen, die Wartezeit, die Wahlkosten, nur um formell zu entscheiden (für die Pro-Stimmung sorgen sie schon, fürs Ergebnis langt es leider nicht immer...)... und bevor wir sie fragen, ob sie alles für uns organisieren können, entscheiden sie schon für uns, sorgen dafür, daß die nationalen Parlamente dafür entscheiden, ob sie dazu ein Mandat haben oder nicht, und daß sich bloß keine Antistimmung wie in Frankreich, in den Niederlanden und Irland bildet: alle paar Tage gute Nachrichten aus Eu-Institutionen über wertvolle Veränderungen, die angeblich nur ein Staat Europa nicht die einzelnen national Staaten durchsetzen können. Also es ist eine Riesen-Arbeit; ich bezweifele, daß man den Artikel in diesem Sinne ergänzt haben wird, bevor diese EU-Interessenvertreter diesen Staat durchsetzten könnten, erst recht nicht für alle 27 Verfassungen.-- Marcopolo 14:20, 3. Jul. 2008 (CEST)

In der Überschrift steht, neutral gehalten, "Strukturierung des Artikels", laut der Zusammenfassung geht es aber in erster Linie darum, eine Sichtweise zu dem Vertrag zu unterstützen ("Superstaat" und "bei jedem Themengebiet klar machen, ob und wieso die einzelnen Beschlüsse verfassungswidrig sind"). Das passt nicht zusammen und ist für ein Lexikon (Wikipedia:Neutraler Standpunkt) der falsche Ansatz. --Kolja21 17:55, 3. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe die Überschrift ergänzt, damit es etwas klarer wird, daß der Inhalt des Verfassungsvertrags gemeint ist und nicht eine rein formelle Umstrukturierung. Empfinden Sie den Begriff Superstaat als negativ? Geht es hier nicht um einen übergeordneten Staat? Es ist sachlich gemeint. Unsachlich wäre es wohl, wenn man stattdessen von der einzigen Lösung für die Herausforderungen der Globalisierung und für die Handlungsfähigkeit der jetzigen Staaten sprechen würde. Bezüglich des Gleichgewichtes des Artikels, wenn dann ist ein Ansatz nicht ganz neutral, wenn der inhaltliche Kern des Artikels nicht die Verfassung und seine Bedeutung als Hauptsache gründlich behandelt und vertieft, sondern sogar dem Ratifizierungsprozess viel mehr Worte schenkt oder den Änderungen gegenüber einer (schon abgelehnten) Verfassungsversion. Das könnte so interprätiert werden, daß die Gründung dieses Staates eine rein formelle, unvermeidbare Tatsache sei, daß man keine Bedenken über den Inhalt zu haben braucht. Dann könnte man aber Propaganda und EU-Nationalismus unterstellen. Ich weiß, daß es hier nicht der Fall ist; ich hoffe auch, daß Ihre Unterstellung mir gegenüber einfach ein Missverständnis war. Eine sachliche schonungslose Analyse des Verfassungsvertrages, mit Überprüfung auf mögliche Konflikte mit den nationalen Verfassungen wäre m.E. die einzige Kur; das bewahrt die Neutralität: es wäre Schade, wenn das nicht als neutraler Standpunkt erkannt werden würde. Noch sachlicher und nicht diskriminierend wäre es, wenn eventuelle Verfassungskonflikte nicht in einem getrennten Abschnitt "Debatte und Kritik" am Ende abgegrenzt wären, sondern sofort darauf hingewiesen wird, während man das jeweilige Thema präsentiert. Die Debatte ist ehe etwas Vorläufiges während die kritischen Punkte und die Fakten bleiben; die Fakten sind schon da, der Text des Vertrages (und kritische Punkte auch). Einziges Problem, er ist extrem lang, eine Zumutung für die Mehrheit der Bürger. Dafür ist aber ein Lexikon da, das die wichtigsten Sachen für die Bürger objektiv hervorhebt. Ich glaube, daß nur eine Wiederentdeckung des Gefühls für die eigene Verfassung die Neutralität der Analyse bewahren kann.-- Marcopolo 00:58, 4. Jul. 2008 (CEST)

Leider wird der Sachverhalt durch die Änderung der Überschrift noch komplizierter, denn landläufig bezeichnet man mit "Verfassungvertrag" nun mal den Vertrag über eine Verfassung für Europa. Die These, dass es früher mehr Gefühl für die eigene Verfassung gab, halte ich für gewagt und auch die Unterscheidung zwischen Dingen, die angeblich für Bürger wichtig und anderen, die angeblich für Politiker (sind das keine Bürger?) wichtig seien, führt weit weg von der Arbeit an einem Lexikon. --Kolja21 04:07, 4. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Sie haben Recht: die missverständliche Bezeichnung im Titel habe ich geändert. Zusätzlich habe ich einige (noch nicht alle) Passagen geändert oder entfernt, die nur Ausdrück der Motivation zum Änderungsvorschlag waren aber zu persönlichen Unterstellungen führen konnten. Vielleicht ist aber auch das Mißverständnis aus dem Weg zu räumen, daß Einstellung, Meinung, Beweggründe oder Arbeitsweise der Authoren mit der Neutralität des Artikels etwas zu tun hätten. Wichtig ist was am Ende im Artikel steht, also die Fakten: was der Text dieses Vertrages für die Bürger bedeuten würde, wer um ihn wirbt und mit welcher Legitimation ihn durchsetzen will, wem es nutzt (z.B. nach dem Id fecit cui prodest-Prinzip), wie Steuergelder benutzt werden würden, welchen politischen, burokratischen, militärischen Apparart man unterhalten müßte, usw. Ich sehe aber nur jetzt ein, daß dieser Vorschlag absolut überflüssig ist, denn es selbstverständlich ist, daß wenn es leicht gewesen wäre, dann wären genau diese Informationen das erste gewesen, worüber man unter Vertrag von Lissabon geschrieben hätte (die Opposition im EU-Parlament kritisiert auch diese Unüberschaubarkeit). Ich hätte mich lieber mit dem gleichen Aufwand dieser Diskussion stattdessen für eine dieser Verbesserungen konkret einsetzen sollen und wie ich auch, vor dem Stolpern über die Militärausgaben, angefangen hatte. Ausserdem wird mir die Diskussion zu persönlich.-- Marcopolo 18:14, 4. Jul. 2008 (CEST)

Ratifizierung

Vielleicht sind auch andere, die den Artikel auf ihrer Beobachtungsliste haben, genervt über das täglichen Hin- und Her mit „Ja/Nein/ /Offen“. Warum schieben wir dieses leidige Ratifizierungsprozedere nicht ab in einen eigenen Artikel? Falls er denn in Kraft treten sollte, wäre der Abschnitt ohnehin überdimensionert, und müßte eingedampft werden. Hier kann man sich dann auf die inhaltlichen Fragen konzentrieren. Und dort nimmt sich dann vielleicht jemand der Beseitung des folgenden Armutzeugnisses an, das derzeit im Artikel steht. -- KaPe 12:28, 10. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

„Weitere Details, wie das Hinterlegungsdatum der Urkunden in Rom, und Quellenangaben finden sich in der englischsprachigen Fassung dieses Artikels.“

Abschnitt: Stand der Ratifizierung: Stand: 10. Juli 08, high noon
Ein sachlicher Hinweis ist doch kein Armutszeugnis. Wenn man die ganze Detailverliebtheit des englischen Artikels übernehmen würde (19 Institutionen allein für Belgien) würde der Artikel in der Tat überdimensioniert ausfallen. Ich finde den Punkt mit der Ratifizierung im Moment das Spannendste an dem Thema. In den anderen Bereichen ändert sich vorerst nichts mehr. --Kolja21 23:57, 10. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Vielleicht war das Wort etwas übertrieben, aber ich finde dieses Ratifizierung-Gedöns (Tabellen-Zeilen füllen und reverten) ablenkend vom Vertragsinhalt & und der hiesigen Disk dazu. Aber wenn man hier mit Details wie Gibraltar, Åland-Inseln, COCOF (Einfügung durch Magioladitis‎ war 2 Std lang gesichtet) spielt und dennoch auf :en: verweist ... gehe ich doch gleich dorthin. Zu Åland war – bis gestern abend – auch noch Hintergrund zu erfahren. -- KaPe 01:42, 11. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
PS Da die engl. Fassung der Ratifizierungsübersicht (Grafik) zzt. fehlerhaft ist, musste ich sie austauschen und habe in diesem Zusammenhang auch den von dir kritisierten Hinweis gestrichen. --Kolja21 00:25, 11. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Zypern

Bitte aktualisieren, das Parlament hat ratifiziert, kam schon auf EuroNews. Ob der Präsident schon unterschrieben hat weiß ich nicht.84.134.66.133 22:02, 3. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

n-tv:Da waren es nur noch sechs GLGermann 22:53, 3. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Der Präsident in Zypern hat noch nicht unterzeichnet. Der nationale Prozess ist daher noch nicht abgeschlossen. --EuropeanElitist™ 14:05, 13. Jul. 2008 (CEST)
Schon geschehen, allerdings bleiben nach "unserer" konservativen Zählweise noch 9 Staaten übrig, die den Vertrag nicht ratifiziert haben. Wenn ich es recht überblicke, werden Finnland (die Abstimmung des Åländischen Parlaments ist für die Ratifizierung nicht nötig), Deutschland und Polen in den meisten Berichten bereits zu den Staaten gezählt, in denen der Vertrag ratifiziert wurde. --Kolja21 04:13, 4. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Niederlande

Bitte aktualisieren!84.134.112.115 20:34, 8. Jul. 2008 (CEST) Quellen:Beantworten

[17] [18] [19] [20] [21] [22]

Im letzten Artikel wird erwähnt, dass Königin Beatrix noch ihre Unterschrift geben muss. 84.134.112.115 20:44, 8. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Das muss noch berücksichtigt werden!84.134.117.237 14:12, 9. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Mit Focus online als einziger Quelle? Weder in der englischen, noch in der niederländischen Fassung des Artikels mischt Beatrix mit. Die Niederländer haben übrigens eine eigene Grafik erstellt, die einfacher gehalten ist, als die engl. Version, siehe nl:Afbeelding:Lisbon Treaty ratification.png. Gruß --Kolja21 00:04, 11. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Die Königin muss noch unterzeichnen. Die Bürger des eigenen Landes kennen ihre eigene Verfassung oft selbst nicht. Frag' nur mal einen Deutschen, was für die Ratifizierung notwendig ist - die meisten könnten es dir nicht sagen. --EuropeanElitist™ 14:03, 13. Jul. 2008 (CEST)

Verfassungsgerichte

Zwei Verfassungsgerichte müssen dem VvL noch zustimmen: Das von der Tschechischen Republik und das von Deutschland. Außerdem wird Polen um eine Verfassungsgerichtsprüfung nicht herumkommen, sofern der Vertrag zwischenzeitlich nicht Makulatur wird.

Wichtig wäre zu erwähnen, wann vorraussichtlich mit einer Urteilsfindung oder mit einem Verhandlungsdatum der beiden Gerichte zu rechnen ist. Der Fall ist ja nicht so unbedeutend, daß ein Gericht sich dafür keinen Tag reservieren kann. -- 217.232.232.179 11:01, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Soviel ich weiß, wurde noch kein Datum genannt. Unter Juristen, aber das ist nicht zitierfähig, geht man davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht noch vor Dezember eine Entscheidung fällt. --Kolja21 19:42, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

" 752 451 Ja Stimmen"

194.66.226.95 17:22, 14. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Polen

Der polnische Staatspräsident hat die Ratifizierung des Vertrags bereits unterschrieben (schon länger her). Er weigert sich lediglich die Ratifizierungsdokumente nach Rom zu senden. Die Situation ist daher etwa nicht mit der noch formell ausständigen Unterschrift von Köhler zu vergleichen. Polen hat formell ratifiziert. Themanwithoutapast 13:21, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Richtig. --EuropeanElitist™ 14:01, 13. Jul. 2008 (CEST)

Wollen wir hier darüber abstimmen, ob Polen ratifiziert hat? Nennt doch einfach eine zitierfähige Quelle, dann kann man den Artikel entsprechend ergänzen. Gruß --Kolja21 19:39, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Quelle. EuropeanElitist™ 20:56, 13. Jul. 2008 (CEST)

Auf Deutsch übersetzt steht da: "Das polnische Unterhaus und der Senat stimmten Anfang April für ein Gesetz, das Kaczynski die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon erlaubt. Der EU-skeptische Präsident hat das Gesetz zum Reformvertrag bereits unterschrieben, die Ratifizierungsurkunde aber noch nicht unterzeichnet." [23] --Kolja21 23:18, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Kurz gesagt, wie wir bereits festgestellt haben: nationaler Prozess in Polen abgeschlossen, nur noch Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde in Rom erforderlich. EuropeanElitist™ 12:42, 14. Jul. 2008 (CEST)

Kurz gesagt, ihr habt euch beide getäuscht. Der polnische Staatspräsident hat den Vertrag noch nicht unterschrieben. --Kolja21 16:24, 14. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Dann noch einmal zum Mitschreiben: Die Unterzeichnung des Gesetzes auf nationaler Ebene und die Unterzeichnung des Vertrags auf völkerrechtlicher Ebene sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Ersteres ist erfolgt. Zweiteres steht aus. Nationaler Ratifizierungsprozess ist zu 100% abgeschlossen. Nur der völkerrechtliche ist noch nicht abgeschlossen. Wenn du DAS jetzt nicht verstehst, ist dir nicht mehr zu helfen. Da wir im Artikel nur den nationalen Prozess dokumentieren, interessiert der nationale Stand - und der ist ABGESCHLOSSEN. —EuropeanElitist™ 18:10, 14. Jul. 2008 (CEST)

Ich wusste gar nicht, dass der Artikel von dir stammt. Aber wer so laut schreit, hat natürlich auch Recht, wenn er sich getäuscht hat. --Kolja21 22:30, 14. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ich wusste gar nicht, dass Wikipedia ein Projekt von Kolja21 ist, der alleinigen Anspruch auf die Hinzufügung korrekter Daten hat. Du hast noch nicht einmal die Daten korrekt überprüft. Aber ich geb's auf. Mit hohlen Nüssen schlage ich mir nicht meine Zeit um die Ohren. —EuropeanElitist™ 14:41, 15. Jul. 2008 (CEST)

Polen

Der polnische Staatspräsident hat die Ratifizierung des Vertrags bereits unterschrieben (schon länger her). Er weigert sich lediglich die Ratifizierungsdokumente nach Rom zu senden. Die Situation ist daher etwa nicht mit der noch formell ausständigen Unterschrift von Köhler zu vergleichen. Polen hat formell ratifiziert. Themanwithoutapast 13:21, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Richtig. --EuropeanElitist™ 14:01, 13. Jul. 2008 (CEST)

Wollen wir hier darüber abstimmen, ob Polen ratifiziert hat? Nennt doch einfach eine zitierfähige Quelle, dann kann man den Artikel entsprechend ergänzen. Gruß --Kolja21 19:39, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Quelle. EuropeanElitist™ 20:56, 13. Jul. 2008 (CEST)

Auf Deutsch übersetzt steht da: "Das polnische Unterhaus und der Senat stimmten Anfang April für ein Gesetz, das Kaczynski die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon erlaubt. Der EU-skeptische Präsident hat das Gesetz zum Reformvertrag bereits unterschrieben, die Ratifizierungsurkunde aber noch nicht unterzeichnet." [24] --Kolja21 23:18, 13. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Kurz gesagt, wie wir bereits festgestellt haben: nationaler Prozess in Polen abgeschlossen, nur noch Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde in Rom erforderlich. EuropeanElitist™ 12:42, 14. Jul. 2008 (CEST)

Kurz gesagt, ihr habt euch beide getäuscht. Der polnische Staatspräsident hat den Vertrag noch nicht unterschrieben. --Kolja21 16:24, 14. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Dann noch einmal zum Mitschreiben: Die Unterzeichnung des Gesetzes auf nationaler Ebene und die Unterzeichnung des Vertrags auf völkerrechtlicher Ebene sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Ersteres ist erfolgt. Zweiteres steht aus. Nationaler Ratifizierungsprozess ist zu 100% abgeschlossen. Nur der völkerrechtliche ist noch nicht abgeschlossen. Wenn du DAS jetzt nicht verstehst, ist dir nicht mehr zu helfen. Da wir im Artikel nur den nationalen Prozess dokumentieren, interessiert der nationale Stand - und der ist ABGESCHLOSSEN. —EuropeanElitist™ 18:10, 14. Jul. 2008 (CEST)

Ich wusste gar nicht, dass der Artikel von dir stammt. Aber wer so laut schreit, hat natürlich auch Recht, wenn er sich getäuscht hat. --Kolja21 22:30, 14. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ich wusste gar nicht, dass Wikipedia ein Projekt von Kolja21 ist, der alleinigen Anspruch auf die Hinzufügung korrekter Daten hat. Du hast noch nicht einmal die Daten korrekt überprüft. Aber ich geb's auf. Mit hohlen Nüssen schlage ich mir nicht meine Zeit um die Ohren. —EuropeanElitist™ 14:41, 15. Jul. 2008 (CEST)

Ergebnisse wie sonst nur in stalinistischen Staaten

Die Wahlergebnisse in den Parlamenten sind erschütternd , alles 90% +, das sollte gewürdigt werden. Wie vorhergesagt auch in D. 90 % nur Honecker hatte bessere Ergebnisse. das muß in den Artikel ! Als ip lass ich lieber die Finger davon, man kennt uns ja, Vandalen nennt man uns hier gerne!
(nicht signierter Beitrag von 91.36.190.225 (Diskussion) 19:42, 24. Apr. 2008)

Ja, es ist vernünftigt, dass du den Kommentar hier und nicht in den Artikel reinschreibst. Denn erstens sollte ein Lexikonartikel möglichst neutral formuliert sein und zweitens hinkt der Vergleich mit der DDR, denn Honecker und sein Parlament sind nicht auf demokratische Weise gewählt worden. Deine Kritik betrifft den Unterschied zwischen parlamentarischer und direkter Demokratie. --Kolja21 20:28, 24. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Ok. Du wärst mein Held wenn du es schaffst ganz neutral im Artikel darzulegen dass es keine öffentliche Diskussion zu diesem wichtigen Thema gegeben hat, weil es nicht gewollt war !. Das machst du aber nicht weil du an die EU glaubst. Neutral wie du bist. Übrigens, meine Kritik bezieht sich immer darauf wie Lüge als Wahrheit und sei es als Lexikon verkauft wird.
Zum Thema der demokratischen Legitimation des Vertragswerkes gibt es von Seiten Professor Karl Albrecht Schachtschneiders gerade zwei nette und ausführliche Kommentare, die als fundierte und neutral formulierte Quellen für die Kritik an diesem "Ermächtigungsgesetz" herhalten dürften. Der Vergleich wird dort übrigens auch mit der DDR gezogen. Und zwar, weil es z.B. nach diesem EU Vertrag einen Schießbefehl bei den Montagsdemos 1989 hätte geben dürfen. Dazu bleibt nur noch anzumerken, dass in der DDR damals zum Glück eben nicht mehr aufs eigene Volk geschossen wurde. Aber die Zeiten kommen wohl bald wieder... --85.176.180.90 01:01, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Spanien

Bitte ändern, heute ist der 15. Juli.84.134.62.4 18:04, 15. Jul. 2008 (CEST)Beantworten


Das Ja muss leider erstmal wuieder entfernt werden, der König muss noch zustimmen!

http://www.finanzen.net/nachricht/Spaniens_Senat_billigt_EU_Reformvertrag_753714

Ich habe es geändert.84.134.125.114 22:22, 15. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Bitte ergänzt bei Spanien den König. Wie ist es bei Belgien? Muss dort das Staatsoberhaupt nicht zustimmen?84.134.62.36 23:34, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Mein Gefühl hat mich nicht getrogen;

  • [25] hier ist der Link!

Wow, ein Treffer bei Google-News. Hast du auch das Datum gelesen? Da steht: "10.07.2008". Was sollen wir damit anfangen? Einfach mal behaupten, der König hat noch nicht unterschrieben? --Kolja21 02:12, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ich wollte darauf hinaus, dass im Artikel weder der belgische noch der spanische König aufgeführt sind, obwohl diese Links beweisen, dass sie beteilligt sind. Auch die niederländische Künign fehlt!84.134.81.148 09:35, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Würde das bitte jemand berücksichtigen?84.134.127.65 17:34, 29. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ratespiel: Was passt?

Offensichtlich ist die Ratifizierungstabelle das Highlight des Artikels und es macht Spaß, sein Wissen dort einzubringen. Leider wird dabei häufig selbst elementartes Grundschulwissen ignoriert. Wenn in einer Spalte "Ergebnis" die Worte

"ja", "offen" und "nein"

stehen, passt dann

"Staatspräsident" oder
"König style="background:green; color:white; text-align:center;" | ja"?

Daher die Bitte: Die Vorschaufunktion benutzen oder zumindestens das Ergebnis der Änderungen nach dem Speichern überprüfen! --Kolja21 22:36, 31. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Warum fängst du extra einen neuen Abschnitt an? Bitte überarbeite den Artikel!84.134.55.159 21:54, 1. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Bitte und Ausrufezeichen ergänzen sich wunderbar. Wikipedia funktioniert auf dem Prinzip von Mitarbeit, nicht darin, anderen Leute unbezahlte Aufträge zu erteilen. --Kolja21 19:54, 3. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ich verteile keine Aufträge. Ich habe es selbst versuchst, kann es aber nicht. Deshalb bitte ich dich um Mithilfe. Meiner Meinung nach ist das Teamarbeit.84.134.79.73 20:56, 3. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Italien

Präsident Napolitano hat unterschrieben, hier ist der Link:

Leider habe ich keine deutsche Quelle, aber ich hoffe, dass diese auch reicht.84.134.93.220 20:09, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Warum wurde das noch nicht ergänzt?84.134.71.98 10:08, 6. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Könntest du es bitte tun?84.134.98.51 09:22, 7. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Auftrag um 20 Uhr abends erteilt und morgens um 10 Uhr immer noch nicht bearbeitet. Wirklich ein Skandal! Bei der ARD (7,1 Milliarden GEZ-Gebühren pro Jahr) hätte man in so einem Fall den verantworlichen Redakteur entlassen und ihm seinen Dienstwagen gestrichen. Aber ich kümmere mich drum. --Kolja21 16:22, 6. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Bitte keinen Spott. Könntest du auch den Rest einfügen?84.134.125.2 20:02, 6. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Kannst du es tun oder nicht?84.134.79.149 20:42, 7. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Struktur

Es wird leider meist übersehen, dass der Lissabon-Vertrag aus mehr Dokumenten besteht, als allgemein bekannt. Die wichtigsten der fehlenden habe ich nachgetragen und dies durch Quellen belegt. --Jasiek 12:14, 20. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

... aus mehr Dokumenten – einverstanden! Warum schreibst du dann im Artikeltext Die EU soll außerdem auf folgenden Verträgen beruhen (Protokolle, Anhänge, Erklärungen uam.) statt auf folgenden Dokumenten ?? Du selbst hast eingefügt, „dass die Protokolle und Anhänge Bestandteil der Verträge sein sollen, ist in EUV Art 51 (Lissabon-Version) definiert“. Bestandteil der Verträge. Damit bleibt es doch bei zwei Verträgen – oder wie zählst du hier: (2) + 65 Erklärungen + Charta + ... ?
Übrigens – wer angesichts der WP:Weblinks-Kritierien wie Bitte sparsam und vom Feinsten ein selbstverfasstes Newsgroup-Dokument, wie Robert Jasieks Betrachtungen, unter Weblinks reinsetzt, der besitzt Chuzpe! -- KaPe 00:28, 23. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Lassen wir erst einmal dahin gestellt, mit welcher Wortwahl wir am Ende die Realitität am besten ausdrücken könnten. Es kommt darauf an, ob die Struktur der Verträge gut und korrekt vermittelt wird. Dazu sollten wir sie verstehen. Du stellst dazu wichtige Fragen nach der Art der Abhängigkeit der Einzeldokumente zueinander.
Jedes Dokument des Lissabon-Vertrags hat eine innere Struktur inform einer Gliederung z.B. durch Artikelnummern und Abschnitte. Damit grenzt sich ein jedes Dokument der Form nach von jedem anderen Dokument ab. Die Abgrenzung wird auch bestätigt durch den Querverweis auf ein jeweils anderes Dokument mit eigenem Titel. Andererseits stellt ein Teil der Dokumente seinerseits eine Sammlung von kleineren Dokumenten dar: So sind etwa die Erklärungen mittels Durchnummerierung in einem Dokument zusammengefasst, dass sie alle enthält.
Dann stellt sich die Frage, ob die Dokumente von ihrem rechtlichen Rang her horizontal (gleichranging) oder vertikal (einander nachrangig) angeordnet sind. Meinem Eindruck nach stehen sie meist horizontal zueinander und ergänzen einander. Dazu kommen dann noch Referenzdokumente wie etwa im Amtblatt die Inhaltsangabe der dann i.E. folgenden Dokumente (dies sind allerdings nicht alle)
Wer alle Querverweise auflistete und daraus eine Hierarchie ableiten wollte, wird wohl feststellen, dass es keine einfache Baumhierarchie der Verweise gibt. Daher halte ich den relativen rechtlichen Rang der Dokumente für wichtiger. Das führt dann wohl zu einer Zahl von Dokumenten des Lissabon-Vertrags, die deutlich größer als 2 ist, auch wenn man von Sammlungen etwa all der Erklärungen als jeweils einem Dokument spricht. Den offiziellen Titel einer solche Sammlung könnte man auch angeben, aber die Tendenz ist, dass die Titel nichtssagend sind. Sollte man nun informell schreiben "Das Sammeldokument der 65 Erklärungen"?
Man kann wohl beliebig ausgiebig über die Struktur diskutieren, aber was im Endeffekt zählt ist, dass der Leser des Artikels erfährt, welche Dokumente, welche Art von Dokumenten und mit grob welchem Inhalt und welcher Bedeutung es überhaupt gibt. Nur 2 der Dokumente zu erwähnen und die anderen zu verschweigen täte genau dies nicht. Es sollten schon alle Dokumente erwähnt werden, damit der Leser überhaupt auf die Idee kommen kann, sich bei Bedarf näher mit ihnen zu befassen.
Ob man eines der Dokumente nun "Dokument" oder "Vertrag" oder anders bezeichnet, mögen die Juristen bewerten. Dass die Gesamtheit aller auch wieder "Vertrag von Lissabon" heißt macht die Sache nicht einfacher, denn "Gesamtvertrag" oder "Obervertrag" machte klarer, dass es sich um mehrere Dokumente handelt. Nur ist ein so präziser Begriff weder bei Lissabon noch bei früheren Vertragsabschlüssen üblich gewesen. --Jasiek 20:04, 11. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Der Geist der EU (Vertrag von Lissabon)

  • Weltwoche: Der Geist Brüssels 2008....Demokratie ist, wenn am Ende das herauskommt, was die Regierung vorher wollte. Das Volk darf als Akklamationsinstrument die Pläne der Obrigkeit beglaubigen. Stellen sich die Bürger dagegen, haben wir es mit «Populismus», «diffusen Ängsten» oder «Undankbarkeit» zu tun. Das ist kein Zynismus, sondern eine wertneutrale Zusammenfassung der Deutungen und Reaktionen aus Brüssel auf das Nein der Iren zum EU-Reformvertrag....--Bene16 07:51, 20. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Und wer ist die Regierung? Hat die "Obrigkeit", wie du sie nennst, sich selbst eingesetzt? Ist Merkel Kanzlerin von Gottes Gnaden, die das Amt in 20 Jahren an ihre Tochter weitergeben wird, und wir nichts außer unmündigen Steuerzahlern? --Kolja21 02:18, 23. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

nicht Bene16, sondern die schweizerische Weltwoche bzw. deren Chefredaktor Roger Köppel polemisiert so – und zwar gegen die Berner Regierung, die Brüssel in die Hände spielen würde. Die Haltung, kein Stück Souveränität und möglichst wenige Franken an Brüssel abgeben zu wollen, doch vom geeinten Europa zu profitieren, teilt das „wirtschaftsliberale bis rechtskonservative“ Blatt mit dem Politiker Christoph Blocher und seiner Schweizerische Volkspartei (siehe Weltwoche). Soweit ich weiß, stehen die für "Schweizer Werte" und würden eine Qualifierung als wertneutral vermutlich von sich weisen. So sehr ich die Schweizer «Aussenansicht» schätze, die hier kommt nicht von neutraler Seite! -- KaPe 17:11, 23. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Die Polemik kommt ja wohl eher von euch. Ich muß euch wohl daran erinnern das Regierungen wie die der meisten der EU Staaten nicht vom Volk gewählt sind. Das Parlament ist gewählt, der Kanzler und die Minister, sowie die EU Kommission werden nicht vom Volk legitimiert. Bevor ihr jetzt also Kritik an diesem Zustand mit Metadiskussionen über Feudalsysteme polemisiert, solltet ihr vielleicht einfach mal über die Argumente der der Gegenseite nachdenken. --Trac3R 12:22, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Die Weltwoche hat recht: Wie soll den Iren eine Charta zugemutet werden, die nichtmal auf der ganzen irischen Insel gilt (wg. Opt-Out von UK)? Warum soll sich der Sueden der Insel an eine Charta halten muessen, der Norden aber nicht? Das NEIN eines Referendums - einer der demokratischsten Institutionen, die es ueberhaupt nur gibt - als Populismus abzustempeln, zeugt eher von mangelhaftem Demokratieverstaendnis und von Nachschulungsbedarf der Bruesseler Buerokraten. -- 217.232.238.167 06:20, 19. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ratifikation Karte + Tabelle

Ich beobachte nun schon lange die Entwicklung dieses Artikels, insbesondere auch im Vergleich zur englischen Version. Hierbei fällt mir auf, dass die englische Version genauer differenziert ohne gleich päpstlicher als der Papst zu sein. Gemeinhin wurde ja Deutschland und Polen zu den Ländern gezählt, die bereits den VvL ratifizier haben. Dies erwies sich aber, wie nun auch die Presse gemerkt hat, als voreiliger Schluss. Dennoch sollte die Abstimmung der Parlamente als Schritt hin zur Ratifizierung anerkannt werden, wie dies die englische Version mit dem Hinweis, dass die Ratifikationsurkunde noch nicht hinterlegt wurde, macht.

Deshalb würde ich vorschlagen, dass jemand die englische Ratifikationskarte ins Deutsche überträgt und sie hier einstellt. 

Außerdem würde ich vorschlagen, dieses Konzept auf die Tabelle zu übertragen, indem man das "ja" der Parlamente zwar grün hinterlegt, den Hinweis, dass die Entscheidung des Präsidenten "offen" ist, gelb hinterlegt. Insgesamt würde ich dieses Land dann als "blau" ansehen. Die Farbe Blau würde ich also nur verwenden, um zu dokumentieren, dass der Ratifizierungsprozess in dem Land zwar angelaufen, jedoch weder positiv noch negativ abgheschlossen ist. Gelb würde ich z. B. bei Tschechien anwenden, um zu zeigen, dass der Ratizierungsprozess dort noch gar nicht angelaufen ist, das Ende also "offen" ist.

Ich bitte um Rückmeldung zu diesen Vorschlägen bzw. um Verbesserungsvorschläge, da ein möglichst einheitliches und übersichtliches Konzept, das aber möglichst genau und aktuell ist, das ist, was die Wikipedia zu dem macht, was sie heute ist. Vielen Dank! Homo palatinensis ca. 14:30 Uhr, 15. Jul. 2008 (CEST)

Guter Mensch, gib's auf. Du meinst es gut, ja, aber die deutschen Wikipedianer sind einfach unbelehrbar. Deutsche haben einen deutschen Anspruch auf deutsche Richtigkeit, selbst wenn es noch so deutsch falsch ist, was im Artikel publiziert wird. Deutsche Wikipedianer sind einfach standardmäßig die Besseren, weil sie deutsch sind. Wie oft habe ich schon gesehen, dass auf der deutschen Wikipedia das Prinzip der Ignorierung der englischen Wikipedia gilt, denn hier herrscht die deutsche Wikipedia und nicht die englische. —EuropeanElitist™ 14:45, 15. Jul. 2008 (CEST)

@Unbekannt, du kannst beruhigt den Einwand des EliteTrolls überlesen, der hat oben schon genug Galle gespuckt. Die engl. Tabelle ist, wenn du die Diskussion verfolgt hast, zwar ausführlicher, aber alles andere als perfekt. Das auffallendste Beispiel ist Belgien mit seinen ursprünglich 19, jetzt noch 11 Institutionen, von denen für die Ratifizierung nur 7 relevant sind. Das Übersetzen ist also nicht das Problem, sondern die Überprüfung. Weitere Farben einzuführen, fördert nicht die Übersichtlichkeit und sollte vor allem mit den betreffenden Grafiken abgestimmt werden. Wer sich trotzdem die Arbeit machen will, sollte die Tabelle auf einer Unterseite anlegen und sie erst dann hierher verschieben, wenn die Arbeit abgeschlossen ist. - Problemlos umzusetzen ist dein Vorschlag mit dem Hinterlegen der "ja-Stimmen" mit Grün, das wurde beim Vertrag über eine Verfassung für Europa auch schon so gehandhabt. (Das erfordert nur etwas technische Fummelei.) Gruß --Kolja21 02:43, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

DER ENTSCHEIDENDE HINWEIS, OB VERTRAG IN ROM HINTERLEGT IST FEHLT! WER HINTERLEGT HAT, STEHT ÜBRIGENS AUF DER TÄGLICH AKTUALISIERTEN OFFIZIELLEN EU SEITE http://www.consilium.europa.eu/cms3_Applications/applications/Accords/details.asp?cmsid=297&id=2007133&lang=DE&doclang=EN

Sorry, diese Farben!!!! Muß das sein? Grün für "zugestimmt" und rot für "abgelehnt", logisch. Aber wenn wir schon bei den Ampelsymbolen sind, warum dann nicht beim (früheren) gelb für "offen" bleiben? Zum einen ist der Text auf blau unlesbar, und zum anderen wäre gelb, wie gesagt, viel leichter interpretierbar. Ich verstehe zwar "teilweise ratifiziert = gelb plus grün -> blau", aber intuitiv finde ich das nicht.--62.54.12.70 15:01, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Wichtig ist, dass die Farben einheitlich verwendet werden. Für Blau haben sich die Macher der Karten entschieden, und die kommen aus dem englischen bzw. schwedischen Sprachraum. Offensichtlich haben sie sich nicht an der Straßenverkehrsordnung orientiert ;-) --Kolja21 16:25, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

PS Ich sehe gerade, dass du die Karte laut schreiend gekillt hast, da sie angeblich "grob falsch" sei. [27] An der betreffenden Stelle des Artikels heißt es: "Mit der Zustimmung des Parlaments gilt ein Vertrag landläufig als ratifiziert." Eine Karte mit x-Farben für alle Stufen des Ratifizierungsprozesses, inklusive einer Spezialfarbe für polnische Präsidenten, ist zwar technisch möglich, schafft aber keinen Überblick. Kurz: Karte = Übersicht; Tabelle = Details. --Kolja21 16:38, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Als Kompromiss sowohl für Karte als auch für die Tabelle sehe ich die Möglichkeit eben genau auszuführen, dass sich der dargestellte Ratifikationsprozess lediglich auf die Ratifizierung der jeweiligen Parlamente und nicht auf den formalen Ratifizierungsprozess (Parlament + Präsident oder Parlament + König/Königin) bezieht. Derzeit wird zwar etwa Deutschland als offen angeführt, bei einer Reihe von anderen Ländern, in denen der Präsident der Ratifizierung zustimmen muss, wird dieser Schritt hingegen gar nicht erwähnt. Will man etwa in der Karte nicht mit mehreren Farben operieren (Deposition - Ratifizierung - Nicht Ratifizierung), sollte man zumindest anmerken, auf was sich die Karte bezieht. Dasselbe in der Tabelle. Will man lediglich aufs Parlament abstellen, sind nur die Tschechen, Italien und Schweden (und Irland klarerweise) ausständig. Bezieht man hingegen den Präsident oder König/Königin ein, so sind zusätzlich Zypern, Deutschland, die Niederlande und Spanien unter "nicht ratifiziert" zu ordnen. Und will man gar auch noch die Deposition in Rom einbeziehen, so würden auch noch Belgien, Estland, Finnland, Griechenland, Litauen, Luxemburg und Polen ausständig. Wir sollten uns für eine der drei Varianten entscheiden und dies im Artikel auch klar sagen. Themanwithoutapast 08:44, 18. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Die Tabelle ist eindeutig. In der Einleitung steht, dass sie mit der Untschrift des Staatsoberhauptes abschließt. Eine Spalte für die Hinterlegung in Rom ist nicht vorgesehen. Damit sind die Rahmenbedinungen klar. Das Problem ist lediglich, dass die Wartung Arbeit macht. Man kann nicht einfach ein "ja" entfernen und Pi mal Daumen Personen einfügen. Die Angaben müssen recherchiert (nicht blind ergooglet) und mit Quellen belegt werden. --Kolja21 13:39, 18. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Nun, wenn wir uns für Variante 2 entscheiden (d.h. Parlament + sofern notwendig Unterschrift des Staatsoberhaupts), dann ist die Tabelle freilich falsch. Wenn wir nicht genug Quellen für die Belegung der Richtigkeit finden, sollten wir uns aber überlegen, nicht womöglich doch Variante 1 oder vielleicht Variante 3 zu verwenden - denn dafür gibt es genug Belege für jedes Land. Themanwithoutapast 14:27, 18. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Es gibt für alles Belege, man muss nur danach suchen. Die Tabelle umzuschreiben, um sich weniger Arbeit zu machen? Das klingt für mich widersprüchlich. Die Grafik wurde ja einfach entsorgt. Das war viel einfacher als sie zu verbessern und die gewonnene Zeit nutzt man für Diskussionen. --Kolja21 18:49, 18. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Nun, ich bin ja fürs Umschreiben des Tabelle und abändern der Grafik. Allerdings war es dein Einwurf, dies nicht zu tun, da es angeblich für die Ratifizierung durch Staatsoberhäupter zu wenig Belege im Internet gibt (was teilweise korrekt ist). Zumindest jetzt ist die Tabelle falsch - Polen wird als "offen" angegeben, obwohl nur die Unterschrift des Präsidenten für die Weiterleitung der Dokumente nach Rom ausständig ist, und die Unterschrift für das Ratifizierungsgesetz bereits gegeben wurde, Zypern, die Niederlande und Spanien sind ebenso noch ausständig, da die dortigen Staatsoberhäupter ihre Unterschrift (meines Wissens nach) noch nicht gegeben haben. Eine Spalte Hinterlegung wäre auch sinnvoll, da es am Ende eben genau auf diese Hinterlegung in Rom ankommt. Ein Land kann den Vertrag vollkommen ratifiziert haben und der Präsident unterschrieben haben (siehe Polen), aber den Vertrag einfach trotzdem nicht hinterlegen und damit den ganzen Prozess zum stoppen bringen - vollkommen legal. Themanwithoutapast 19:27, 18. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Die Tabelle, kritisierst du, ist fehlerhaft und deswegen sollen wir jetzt weitere Aspekte aufnehmen? Das leuchtet mir nicht ein. Mein angeblicher Einwurf, dass es für die "Ratifizierung durch Staatsoberhäupter zu wenig Belege im Internet gibt" stammt mit Sicherheit nicht von mir, und dass der polnische Präsident bereits den Vertrag unterschrieben habe, ist eine Mär, die offensichtlich nicht auszurotten ist. Kurz: So kommen wir nicht weiter. --Kolja21 02:42, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Nach polnischem Recht muss der Präsident entweder ein Gesetz innerhalb von 14 Tagen unterschreiben oder diese Unterschrift offiziell ablehnen, womit das Gesetz gescheitert wäre. Hier ist der offizielle Link zur kundgemachten Unterschrift des polnishcen Präsidenten - wenn du kein polnisch lesen kannst, kannst du ja per bablefish das Ding übersetzen: [28]. Aber eben nicht nur Polen ist in der Tabelle falsch, sondern wie jetzt schon mehrfach gesagt, auch Zypern, die Niederlande und Spanien. Würden wir dagegen auf die Hinterlegung in Rom abstellen, wären alle diese Probleme gegenstandslos, denn für den Hinterlegungsakt gibt es genug Belege und REferenzen im Internet - auch auf Deutsch. Dasselbe wäre der Fall wenn wir lediglich auf die parlamentarische Ratifizierung abstellen, die bereits im Artikel salopp "als landläufig die Ratifizierung darstellend" beschrieben wird. In beiden dieser Alternativvarianten bekommen wir sehr leicht eine absolut korrekte Tabelle und Grafik hin. Themanwithoutapast 08:33, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Cool, so ne Quelle, die "Ding" heißt und die man nur per Babelfish lesen kann. Da du unbedingt eine neue Tabelle willst, nimm dir einfach einen Tag Zeit und lege sie auf einer Unterseite an. Wenn sie vollständiger ist als die alte und die Angaben belegt sind, können wir sie hierher übertragen. --Kolja21 04:25, 23. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Wir können die Tabelle so lassen wie sie ist. Dann müssen wir aber auch die Fehler korrigieren. Ad "Ding", nunja, die Quelle ist das Pendant zum deutschen BGBl... Themanwithoutapast 14:09, 24. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Halleluja!! Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit, wie man die Tabelle übersichtlich und richtig darstellen kann [29]. Deutschland und Polen müsste konsequenter Weise aber der grün-gelbe Kreis zugeordnet werden. Vielleicht gibt es ja noch mehrere, denen dieses Konzept gefällt, wobei es statt der Kreise natürlich noch andere Möglichkeiten gibt. Immerhin ist es nicht so blauäugig für offene Entscheidungen, wenn ich mir dieses Wortspiel erlauben darf. Wie auch mein erster Betrag, bei dem ich noch nicht wusste, wie man seine Meinung signieren kann, ist dies bloß ein Vorschlag. Homo palatinensis 20:31, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Um mich selbst zu zitieren: wenn "du unbedingt eine neue Tabelle willst, nimm dir einfach einen Tag Zeit und lege sie auf einer Unterseite an". Und bitte bedenke, dass dann auch der Artikel Vertrag über eine Verfassung für Europa entsprechend angepasst werden muss. --Kolja21 01:27, 29. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Die Tabelle war wirklich einmal besser: Gelb sagt aus, dass es nichts aussagt: OFFEN. Blau ist gelb + gruen, also ein halbes JA. Polen ist eher als dreiviertel NEIN zu werten (also eher orange); die Ergebnisse der Verfassungsgerichte sind auch nicht absehbar. (In CZ ist wohl eher mit einer Ablehnung zu rechnen, was also nur zur Nachbesserung (Ausschluss der Restitution der Benes-Dekrete und Opt-Out der Charta) - also kein Showstopper - fuehren wird). In Schweden steht es 50:50, also wirklich echtes gelb. Blau und das schwachrot fuer Irland suggerieren, dass der VvL-Entwurf in seiner jetzigen Form so gut wie durchgegangen ist - tatsaechlich ist der derzeitige VvL-Entwurf - Nachbesserungen (wie das Fallenlassen der Charta, die ein Hauptgrund fuer das NEIN der Iren war) ausgeschlossen - so gut wie durchgefallen. -- 217.232.238.167 05:44, 19. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Niederlande

Bitte die Königin einfügen,

[30]

84.134.73.30 11:22, 9. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist nicht gesperrt. Bitte höre auf, andere von der Arbeit abzuhalten und verteile vor allem keine Aufgaben, für die dir deine Zeit zu schade ist, sie selbst zu erledigen. [31] (Der Link ist übrigens mal wieder grotten unnütz. Der Text ist weder auf Deutsch, noch enthält er eine Aussage über irgendeine Königin.) --Kolja21 15:02, 9. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Der Grund, warum in diesem Artikel keiner mehr Lust hat, selbst etwas einzustellen, ist, dass es sowieso dann wieder rückgängig gemacht wird, wenn es nicht von auserwählten Genies eingestellt wurde. —EuropeanElitist™ 22:18, 21. Aug. 2008 (CEST)

Es hat wieder nicht geklappt! Ich habe ja gleich gesagt, das es besser ist, wenn es jemand anderes tut. 84.134.126.90 19:52, 9. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Hier steht wie es richtig sein müsste:

84.134.100.164 10:43, 10. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Italien

Senat von Italien stimmt zu. GLGermann 23:54, 23. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Staatsoberhäupter

Artikel ist leider sehr unvollständig:

1. Niederlande:

  • Königin

2. Tschechien:

  • Staatspräsident

3. Finnland

  • Präsidentin

4.Belgien

  • König

5. Spanien

  • König

6. Zypern

  • Präsident

84.134.109.118 21:15, 31. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Bist du der Vandale, der 3x hintereinander die Tabelle zerschossen hat? Die Linkliste ist da schon hilfreicher, allerdings scheinen sie wahllos ergooglet zu sein. www.t-online.at ist vermutlich keine seriöse Quelle, was sich nicht überprüfen lässt, da der Link bereits mausetot, sprich offline ist. Wenn man die angebliche Quelle zu Tschechien anklickt, landet man bei einem Artikel über Polen. Aber Danke für die Hausaufgaben, vielleicht hat jemand Lust, trotz des Badewetters umsonst zu arbeiten und die restlichen Angaben zu überprüfen. --Kolja21 22:17, 31. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Dann lies dir mal den Artikel zu Tschechien richtig durch. Zur Tabelle: Ja, ich habe versucht die Tabelle zu ergänzen, dabei ist irgentetwas schiefgegangen.84.134.92.87 09:07, 1. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Die Staatsoberhäupter pauschal in der Tabelle aufzuführen erscheint mir problematisch; das erweckt den Eindruck, als könnten diese die Ratifikation noch eigenständig ablehnen, wenn sie wollen. In Polen ist das tatsächlich der Fall: Hier kann der Staatspräsident die Ratifizierung verweigern. In den meisten Ländern aber ist das Staatsoberhaupt an die Entscheidung des Parlaments gebunden; er muss die Ratifikationsurkunde also unterschreiben, wenn das Parlament zugestimmt hat. Das gilt beispielsweise auch für den deutschen Bundespräsident: Wenn das Bundesverfassungsgericht den Vertrag nicht für verfassungswidrig erklärt, kann er die Unterschrift nicht verweigern (täte er es doch, könnte er qua Organklage zur Unterschrift gezwungen werden oder müsste zurücktreten). Alle Staatsoberhäupter gleichermaßen aufzuzählen ist daher tendenziell irreführend; mindestens sollte irgendein kleiner Hinweis aufgenommen werden, ob sie nach dem Beschluss ihres jeweiligen Parlaments tatsächlich noch Entscheidungsspielraum haben oder nicht. ––El Duende 17:38, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Freier und unverfälschter Wettewerb

Mir erscheint das ganze "Kritik"-Kapitel (hier und im Artikel zum Verfassungsvertrag) ein bisschen arg aufgeblasen; vielleicht muss das so sein (weil ja die Kritik auch sehr vielfältig bis diffus ist und natürlich alle Kritiker gerne ihre Vorwürfe gegen den Vertrag "unzensiert" in Wikipedia lesen wollen, woraufhin dann die Verteidiger wieder die Kritik an der Kritik darunter schreiben etc.), aber wünschenswert wäre es doch, das ein bisschen knapper zu fassen. Manche Punkte sind auch offensichtlich Unsinn, einen davon habe ich gerade gelöscht: Es geht um die Behauptung, dass die Festschreibung von "freiem und unverfälschtem Wettbewerb" als EG-Ziel Alternativen wie die soziale Marktwirtschaft ausschließen würde. Das stimmt erstens inhaltlich nicht (da die soziale Marktwirtschaft nach deutschem Modell im Wesentlichen aus freiem Wettbewerb + Umverteilung/Mitbestimmung besteht, zwei Punkte, die einander keineswegs widersprechen); und zweitens ist bereits heute nach Art. 3 EGV "ein System, das den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts vor Verfälschungen schützt" und nach Art. 4 EGV "die Einführung einer Wirtschaftspolitik, die [...] dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist" Ziel der EG. Dennoch existiert in Deutschland nach wie vor die soziale Marktwirtschaft - und falls sie durch Hartz IV etc. abgeschafft würde: Die EU hat sie jedenfalls nicht verboten. --El Duende 16:02, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Das, worauf du dich im EG-Vertrag beziehst, liest sich aber eben nur als Abbau von zwischenstaatlichen Reglementierungen, Zölle, Subventionen und so (die es vorher eben national gab). Vielleicht könnte man das der (ehemaligen) Formulierung aus dem VvL gegenüberstellen? Ich finde die ursprüngliche Fassung grad nirgendwo, aber in der darüber geschrieben Kritik kommt es mir vor, als wäre es ein allem übergeordnetes Prinzip gewesen. Vielleicht kannst du das mal deutlicher machen. Wäre dir sehr verbunden.
Was deine restliche Kritik am Absatz angeht, seh ich irgendwie nur im Militärvertrag Potential für inhaltliche Kürzungen. Man könnte vielleicht die Absätze verdichten, aber sonst... Es steht leider nichts drin, was man auslagern könnte oder redundant in Europaskepsis vorhanden ist. --Trac3R 17:20, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich meine ja auch, dass das schwer zu kürzen ist, ohne dabei jemandem auf den Schlips zu treten; vielleicht werde ich es mir (wenn ich Zeit habe) in den nächsten Tagen trotzdem mal vornehmen. Manche Punkte sind einfach allzu aufgebauscht und hier teilweise auch noch POV-formuliert ("Militärvertrag" erscheint mir zum Beispiel keine passende Überschrift, besser wäre "Militarismus-Vorwurf" o.Ä.). Problematisch ist, dass viele der Kritikpunkte inhaltlich hanebüchen sind: Der "freie und unverfälschte Wettbewerb" ist so ein Beispiel (damit war nie etwas anderes gemeint als der Abbau von nationalen Hemmnissen des Binnenmarkts, Bekämpfung von Kartellen etc., also das, was bisher in Art. 3/4 EGV enthalten war - und sich jetzt übrigens im Anhang des Lissabon-Vertrags im "Protokoll über den Binnenmarkt und den Wettbewerb" findet, siehe hier); dass die EU in irgendeiner Form durch den Vertrag von Lissabon Angriffskriege legitimieren würde, ein anderes. Das gehört eher in das Kapitel Verschwörungstheorie, als dass es hier lang und breit mit Pro und Contra abgearbeitet werden sollte... --El Duende 15:34, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ratifizierung

Ergänzungen einer IP:

- In Irland ist ein Referendum verfassungsrechtlich vorgeschrieben.

- In UK wird von den oppositionellen Tories eine Volksabstimmung vehement eingefordert.

- In Frankreich verfügt Sarkozy's Regierung nicht über die erforderliche 3/5-Mehrheit, um eine parlamentarische Ratifizierung durchsetzen zu können. [43]

- In den Niederlande sieht die kleinere Regierungspartei keinen Grund, kein Referendum abzuhalten. [44]

- Die Situation in Dänemark, Polen [45], Tschechien und Portugal ist unklar.

Ich schlage vor, tagesaktuellen Notizen auf der Diskussionsseite zu sammeln, bevor sie in den Artikel übernommen werden. --Kolja21 00:22, 8. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

In Anbetracht der vorstehenden Anmerkungen, betrachte ich die durch die IP abgeänderte Fassung, welche lautete „Da im Gegensatz zur ursprünglich geplanten Verfassung die alten Verträge bestehen bleiben, ist davon auszugehen, dass in den meisten Mitgliedstaaten der EU eine parlamentarische Mehrheitsentscheidung für die Ratifizierung ausreichend ist.“, als Beschönigung. Mehr POV als Fakten. --KaPe, Schwarzwald 17:15, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Derzeit scheint nur in Portugal die Situation noch unklar zu sein. In Bulgarien war bis Dezember noch unklar, wie entschieden wird, da grundsätzlich auf Antrag auch das Referendum möglich gewesen wäre, jedoch wurde in den vergangenen Tagen (Quelle vom 21.12.2007) entschieden, dass auch hier das Parlament entscheiden wird und die Entscheidung wohl die Annahme sein wird. --Jurastudentin 12:20, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Die Ratifizierungsprozesse in Spanien, Zypern und Niederlande sind noch nicht abgeschlossen! Die jeweiligen Staatspräsidenten bzw. Könige müssen die Ratifizierungsurkunde unterschreiben und das ausgestellte Dokument nach Rom weiterleiten! Bitte um Korrektur. --Wing-Ies 21:47, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ist das hier der Chor der Sockenpuppen? Statt Hausaufgaben zu verteilen, empfehle ich: Mach die Arbeit selbst! Schritt 1: Quellen recherchieren, Schritt 2: Tabelle ergänzen. Einfach das "ja" bei einigen Ländern zu streichen, wird auch in Zukunft als Vandalismus rückgängig gemacht werden. --04:18, 23. Jul. 2008 (CEST)

Mir fiel beim ersten lesen des Artikels gerade auf, dass sich dieser selbst widerspricht. Zitat: "Während in den übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten eine Ratifizierung des Vertrags durch (zustimmende) Abstimmung ihrer nationalen Parlamente erfolgt". Während z.B. Deutschland den Vertrag noch nicht ratifiziert hat, allein die Parlamente können doch nicht ratifizieren. Weiter sind wir weit entfehrnt von den "übrigen 26 Mitgliedsstaaten". Bitte um Korrektur.

"Für den Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland" und dann die Unterschriften von Merkel und Steinmeier - trotzdem sagt Köhler, er unterschreibe erst noch? Ist das außenpolitischer Standard, oder grenzlegales Umgehen von Parlament und Verfassungsgericht? Quelle: "Amtsblatt C 306 der Europäischen Union" (offizielle, veröffentlichte, deutsche Vertragsversion) --21:15, 17. Sep. 2008 (CEST)
(nicht signierter Beitrag von 84.180.90.123 (Diskussion) 21:14, 17. Sep. 2008)

Vollstänig zu zitieren, hilft schon ein großen Schritt weiter: "Während in den übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten eine Ratifizierung des Vertrags durch (zustimmende) Abstimmung ihrer nationalen Parlamente erfolgt, ist Irland der einzige EU-Mitgliedstaat, in dem jegliche Änderung der EU-Verträge der Abstimmung durch ein Referendum bedarf." Ergo: Hier geht es nicht um den Gegensatz von Merkel/Parlament contra Köhler, sondern Parlamentsentscheid contra Referendum. Auch in Irland heißt Ratifizierung nicht, dass jeder Bürger den Vertrag eigenhändig unterschreiben muss. In Deutschland ratifiziert das Parlament den Vertrag, aber dieser Akt erlangt erst durch Köhlers Unterschrift Gesetzeskraft. --Kolja21 22:16, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Debatte und Kritik

Hallo, ich finde es wichtig, die Debatte um den und Kritik am Vertrag von Lissabon darzustellen. Allerdings ist dies in einer Enzyklopädie nur dann sinvoll, wenn die Standpunkte erstens ausgewogen dargestellt und zweitens belegt werden:

"Eine Debatte, die schon bei der geplanten Verfassung in vielen Ländern nur spärlich ausgeprägt war, ist beim Lissabon‑Vertrag fast zum Erliegen gekommen. Dazu mag eine gewisse Ermüdung wie auch (bewusst) mangelnde Öffentlichkeit beigetragen haben."

Weder die Behauptung mangelnder Öffentlichkeit noch die Behauptung, dass diese (wenn es sie denn gibt) bewusst so herbeigeführt wurde, noch die Begründung dafür sind durch Quellen belegt. Daher schlage ich vor, diese beiden Sätze, so lange sie nicht belegt sind, zu streichen

Der Vertrag wird von verschiedenen Seiten auch kritisiert, da er in wesentlichen Teilen selbst für Experten unverständlich ist und unterschiedlich gedeutet werden kann, was unklare Konsequenzen haben kann. Auch für diese Aussage wird kein Beleg angeführt.

Darüber hinaus werden die ebenso wichtigen Gegenargumente von Befürwortern des Vertrags nicht genannt. Ebenso wenig werden deren öffentliche Aktionen zur Unterstützung des Ratifizierungsvertrages widergegeben. [46] --85.178.226.24 18:25, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten


"TITEL XXII KATASTROPHENSCHUTZ Artikel 176c (1) Die Union fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um die Systeme zur Verhütung von Naturkatastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen und zum Schutz vor solchen Katastrophen wirksamer zu gestalten. Die Tätigkeit der Union hat folgende Ziele: a) Unterstützung und Ergänzung der Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene im Hinblick auf die Risikoprävention, auf die Ausbildung der in den Mitgliedstaaten am Katastrophenschutz Beteiligten und auf Einsätze im Falle von Naturkatastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen in der Union; b) Förderung einer schnellen und effizienten Zusammenarbeit in der Union zwischen den einzelstaatlichen Katastrophenschutzstellen; c) Verbesserung der Kohärenz der Katastrophenschutzmaßnahmen auf internationaler Ebene. (2) Das Europäische Parlament und der Rat erlassen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die erforderlichen Maßnahmen zur Verfolgung der Ziele des Absatzes 1." <- Das ist diese Notstandsgesetzgebung, die u.a. kritisiert wird. Die Parallelen zur Weimarer Verfassung sind nur schwer zu übersehen und das Argument, die Zielsetzung der EU mit ein zu beziehen und nicht nur selektiv ohne Kontext zu picken, kann hier auch nicht angebracht werden. Das Beispiel mag extrem, ja zu extrem sein, denoch: Weimar hatte auch seine "Zielsetzungen" und die wurden von den Regierenden (auch vor 1933 teilweise) ignoriert. Gerade (2) stellt ein Problem dar, da zu jenen "Rechtsvorschriften" auch das Grundgesetz gehört und "vom Menschen verursachten Katastrophen" eine schwammige Formulierung ist, die von Klimawandel über Terrorismus bis hin zu Aufständen alles beinhalten kann. Ich denke, dieser Artikel ist zumindest eine Erwähnung im oben genannten Abschnitt Wert. Quelle: Amtsblatt C306 der Europäischen Union (veröffentlichte, offizielle, deutsche Vertragsversion) --21:38 17. Sep. 2008 (CEST)

Ich weiß nicht, ob man sich wirklich die Mühe machen sollte, hierauf zu antworten. Lieber Unbekannter, bitte lies und versteh erst mal den Gesetzestext, bevor du über "Notstandsgesetzgebung" schimpfst und Parallelen zur Weimarer Republik ziehst. In Art. 176c (2), so wie du ihn hier zitiert hast, heißt es erstens unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, das heißt, die EU kann hier gerade nicht in nationale Vorschriften eingreifen. Außerdem werden die erforderlichen Maßnahmen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen, das heißt, ohne eine absolute Mehrheit im Europäischen Parlament kommt keine von ihnen zustande, allerdings muss auch der Rat (mehrheitlich) zustimmen. Noch irgendwelche Parallelen in Sicht? Wenn überhaupt, dann ähnelt dieses Gesetzgebungsverfahren den föderalen Prinzipien der Bundesrepublik! --El Duende 10:41, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Außerdem gilt immer noch WP:TF; im "Kritik"-Abschnitt sollten deshalb nur solche Argumente zu finden sein, die wenigstens eine gewisse Bedeutung in der öffentlichen Debatte hatten. Das hat dann auch den Vorteil, dass diese Argumente dann normalerweise zumindest nicht ganz und gar auf einem Missverständnis bestehen... --El Duende 10:44, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Entschuldigen Sie, aber unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten heißt gerade, dass ein Eingriff möglich ist. In Harmonisierung würde heißen, dass dieser Eingriff verboten wäre, denn Harmonisierung bedeutet in dem Sinne Einklang und Ausschluss jeglicher Harmonisierung ist kein Einklang mit den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. Zum Zweiten ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eines, welches das Aufdrücken einer in diesem Rahmen beschlossenen Rechtsakte, auf 35% der Bevölkerung ermöglicht. Dieselbe muss jedoch nicht mit den Gesetzen der Mitgliedsstaaten Harmonisieren (s.o.) und umgeht so jedes einzelne Verfassungsgericht (der Europäische Gerichtshof hat nicht die Möglichkeiten eines Vefassungsgerichts, hat ja auch nie einer Rechtsakte widersprochen). Das föderale System der Bundesrepublik besteht aus vertikaler und horizontaler Gewaltenteilung. Die Horizontale fällt für dieses System weg, da die Judikative kaum Möglichkeiten hat, zum Gesetzgebungsvefahren bei zu tragen (in Deutschland darf sich die Regierung die Richter nicht selbst wählen, hier schon). Die vertikale Gewaltenteilung (Einteilung in Bund und Länder + Bundesrat) ist hier zumindest problematisch. Die zeitliche Versetzung von Bundeswahl und den Landeswahlen sorgt für ein breites politisches Spektrum im Bundesrat (Gerhard Schröder konnte zum Ende seiner Amtszeit nicht mehr so effektiv regieren, da im Bundesrat eine Verlagerung der Macht hin zur CDU geschah). Der Europäische Rat wird nicht von anderen Leuten besetzt, als das Europäische Parlament (die vertretenen Oppositionen sind, nat. sonst wären sie keine Oppositionen, sondern Regierungen, hier immer in der Minderheit vertreten, sowohl in Rat als auch im Parlament). Ich wundere mich über Ihren aggressiven Sprachgebrauch. Natürlich haben Sie das Recht an meiner Qualifikation, einen Gesetzestext zu interpretieren, zu zweifeln. Ich bin ja kein eingetragener Benutzer. Jedoch fehlt bei Ihnen ebenfalls jegliche Benutzerinformation über Qualifikationen. Es Ist offensichtlich, dass Sie Ausschluss jeglicher Harmonisierung missverstanden haben. Wünschen Sie nähere Erklärungen, so empfehle ich die Youtube-Videos "EU Verfassung #1" bis 10 von Prof. Schachtschneider. (ja ich kenne die diskussion um ihn, jedoch wird man nicht einfach so Professor und die Anwendung des Argumentum ad temperantiam (legales argument) durch in Verbindung bringen seiner Person mit Rechtsextremisten und einigen Absurditäten ist bis jetzt alles, was ihn diskreditieren konnte)

--21. Sep. 2008 (CEST)

>>ANSCHEINEND IST JA DOCH UNTEREINANDER JEDEM ETZWAS UNKLAR!! DIE DISSKUSION HIER BEWEIßT LETZTENDLICH DOCH, DASS GEWISSE DINGE DIESES VERTRAGES UNDEUTLICH, JA FAST SCHWAMMIG GEFORMT WURDEN!!<< mfg...unbekannt

Lieber Unbekannter, erst mal Entschuldigung, wenn ich unfreundlich gewirkt habe - gemeint warst natürlich nicht du, sondern das Argument. Das allerdings besteht wirklich auf einem Missverständnis, was den Begriff der "Harmonisierung" betrifft. Wie man unter Juristen sagt, erleichtert ein Blick in den Gesetzestext die Rechtsfindung. Bitte lies dir deshalb noch einmal den neuen Art. 2 AEUV durch, in dem es unter anderem heißt (Abs. 5):

(5) In bestimmten Bereichen ist die Union nach Maßgabe der Verträge dafür zuständig, Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten durchzuführen, ohne dass dadurch die Zuständigkeit der Union für diese Bereiche an die Stelle der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten tritt.
Die verbindlichen Rechtsakte der Union, die aufgrund der diese Bereiche betreffenden Bestimmungen der Verträge erlassen werden, dürfen keine Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten beinhalten.

Dies ist (im Vergleich zu den Kompetenzen nach Art. 2 Abs. 1-4 AEUV) die schwächste Form von Zuständigkeit, die die EU in einem Politikbereich haben kann. Der Hinweis darauf, dass "keine Harmonisierung der Rechtsvorschriften" stattfinden darf, bedeutet, dass die EU keine Gesetze (bzw. Verordnungen/Richtlinien) erlassen darf (die bewirken würden, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten ein einheitliches, also "harmonisiertes" Recht gelten würde), sondern lediglich Beschlüsse ohne Gesetzeskraft, mit denen sie die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von deren Gesetzen unterstützt. In Bezug auf Katastrophenschutz bedeutet das z. B., dass die EU (auf Beschluss von Rat und Parlament) eine Agentur einrichten könnte, die als europaweites Frühwarnsystem fungiert, es bedeutet aber z. B. nicht, dass die EU Rechtsvorschriften machen dürfte, wie dick ein Damm zu sein hat, der zum Katastrophenschutz dient.

Was Schachtschneider und seine verfassungsrechtliche Interpretation des EU-Vertrags betrifft, so sei auf das laufende Verfahren am Bundesverfassungsgericht verwiesen. Schachtschneider wird natürlich nichts sagen, was dem Standpunkt widerspricht, den er da im Auftrag von Herrn Gauweiler vertritt - das hat nichts mit Rechtsextremismus zu tun, sondern mit seinem Job als Anwalt. Insgesamt darf Schachtschneiders Lesart unter Juristen derzeit wohl als Minderheitenmeinung gelten; das Bundesverfassungsgericht wird letztlich entscheiden, ob es ihr folgen will. Bis dahin sollte man sich hüten, seine Erläuterungen für bare Münze zu nehmen; er ist in dieser Angelegenheit kein Rechtsgutachter, sondern Partei.

Zum Gesetzgebungsverfahren und der Parallele zur Weimarer Verfassung empfehle ich fürs Erste einfach die Lektüre der Artikel Mitentscheidungsverfahren (das ist das künftige "ordentliche Gesetzgebungsverfahren" der EU) und Notverordnung (dort findet sich jener Artikel 48 WRV, den man als Erstes mit den Besonderheiten des Weimarer Verfassungsrechts assoziiert, da er wesentlich für den Niedergang der Demokratie war). Der Clou an der Weimarer Verfassung war, dass sie eine Möglichkeit schuf, das Parlament als Legislative de facto auszuschalten. Der Clou am Vertrag von Lissabon ist, dass er das Europaparlament in der Legislative in immer mehr Fällen unumgänglich macht.

Und schließlich zu der Behauptung, der Europäische Rat werde von denselben Leuten besetzt wie das Europaparlament: Das ist schlichtweg falsch. Im Europäischen Rat sitzen die Regierungschefs der Mitgliedstaaten, die Oppositionen fehlen also (ebenso wie in Deutschland im Bundesrat die Landesregierungen, aber nicht die Landesoppositionen sitzen). Das Europaparlament dagegen wird seit 1979 direkt gewählt; die Abgeordneten dort sind (ebenso wie die Parlamentarier im Bundestag) „echte“ Volksvertreter und es finden sich dort auch alle möglichen politischen Richtungen, von ganz links bis ganz rechts und von autoritär bis liberal. (Gegen die Repräsentativität des EP lässt sich lediglich einwenden, dass die großen Staaten proportional weniger Abgeordnete stellen als die kleinen; aber das ist ein ganz anderes Kapitel. Die dazugehörigen Argumente finden sich in dem Artikel Demokratiedefizit der Europäischen Union.)

Hoffentlich ist damit alles klar. Grüße, --El Duende 12:32, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Finnland

Bitte die Ratifizierung durch die Präsidentin ergänzen. Quellen:

Politik 14:02, 12. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Luxemburg

Vertrag wurde am 3. Juli vom Großherzog ratifiziert.

Politik 20:03, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Sprachfassungen des Vertrags von Lissabon

Habe gerade den Kritik-Teil überarbeitet und versucht, die wesentlichen Pro- und Contra-Argumente inhaltlich möglichst unangetastet zu lassen, dabei aber (a) zu präzisieren und (b) Randdiskussionen und Wortklaubereien zu entfernen (etwa ob die EU außenpolitisch nun "entsprechend der Charta der VN" oder "entsprechend der Grundsätze der Charta der VN" tätig wird - da die Charta der VN geltendes Völkerrecht ist, ist hier jede Diskussion müßig; und wenn sie doch stattgefunden haben sollte, dann jedenfalls nicht in der Öffentlichkeit).

Komplett gelöscht habe ich eine Fußnote, in der auf angebliche Unterschiede zwischen der deutschen und den anderen (v.a. englischen und romanischsprachigen) Versionen im "Aufrüstungsartikel" 42.3 hingewiesen wurde. Zu dieser Fußnote gab es eine (inzwischen archivierte) Begründung auf der Diskussionsseite, deshalb will ich hier auch noch mal darauf eingehen. Marcopolo hatte damals festgestellt, dass es im deutschen Text heißt:

  • ... trägt zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors bei und führt diese Maßnahmen gegebenenfalls durch,

in den übrigen Sprachen jedoch:

  • EN) ... shall contribute to identifying and, where appropriate, implementing any measure needed to strengthen the industrial and technological base of the defence sector
  • FR) ... contribue à identifier et, le cas échéant, mettre en oeuvre toute mesure utile pour renforcer la base industrielle et technologique du secteur de la défense
  • ES) ... contribuirá a definir y, en su caso, a aplicar cualquier medida oportuna para reforzar la base industrial y tecnológica del sector de la defensa,

etc. Die korrekte deutsche Übersetzung sei daher:

  • ... trägt zur Ermittlung bei und führt gegebenenfalls jedwede notwendige Maßnahme zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors durch,

der offizielle deutsche Text sei "also milder, vage und somit unpräzis auf jeden Fall anders" als in den anderen Sprachen.

Dazu erstens: Alle Sprachversionen des Vertrags von Lissabon sind gleichermaßen offiziell und gültig, bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten kann man sich auf alle Fassungen gleichermaßen beziehen. Um so etwas zu bewerkstelligen, beschäftigt die EU eine Armee von professionellen Übersetzern (übrigens einer der Gründe, warum die Erarbeitung von EU-Rechtstexten immer so lange dauert). Man darf also davon ausgehen, dass die Sprachvarianten gleichermaßen korrekt sind. Zweitens: Das ist bei genauerer linguistischer Betrachtung auch tatsächlich der Fall. Gemeint ist in allen Sprachfassungen, dass die Agentur (zusammen mit dem Rat) dazu beiträgt, Maßnahmen zu ermitteln, die (a) zur Stärkung des Verteidigungssektors nützlich oder notwendig sind. Die Art der Maßnahmen ist dabei (b) prinzipiell offen und nicht auf konkrete Schritte (z.B. Privatisierung oder Verstaatlichung des Rüstungssektors o.Ä.) beschränkt. Sofern die Maßnahmen vom Rat (der in Sachen Verteidigungspolitik allein und einstimmig entscheidet) außerdem auch für (c) angemessen gehalten werden, führt die Agentur diese durch.

Diese Tatsachen werden in den unterschiedlichen Sprachen nur idiomatisch verschieden ausgedrückt: Die englische Fassung ist hier sehr exakt: any (was wie span. cualquier ausdrücklich nicht "jede einzelne", sondern "jede beliebige, nicht näher definierte" bedeutet) verweist auf die Offenheit der Art der Maßnahmen, needed to strengthen auf das Kriterium der Stärkung des Verteidigungssektors, where appropriate auf den Angemessenheitsvorbehalt für die Durchführung. Die französische und spanische Version sprechen von Beginn an von für die Stärkung des Rüstungssektors "nützlichen" Maßnahmen (utile, oportuna) und kennzeichnen den Entscheidungsvorbehalt des Rates vor der Durchführung mit einem "gegebenenfalls" (le cas échéant, en su caso). Das Deutsche schließlich ist relativ schlicht und spricht lediglich von "Maßnahmen zu". Das impliziert aber im Deutschen, dass diese Maßnahmen (a) dem angegebenen Zweck (Stärkung des Verteidigungssektors) dienen müssen und (b) ansonsten nicht näher definiert sind. Der Entscheidungsvorbehalt des Rates schließlich findet sich im Wort "gegebenenfalls".

So weit die heutige Sitzung in komparativer Linguistik. Wenn dabei zugleich die ein oder andere Panik ausgeräumt wurde, dass hier nun eine ungebremste technokratische Agentur dazu verpflichtet würde, alles irgend in ihrer Macht stehende zu tun, um die europäischen Rüstungskonzerne zu fördern, und die Deutschen darüber durch einen Trick in der Übersetzung hinweggetäuscht werden könnten, soll es mir recht sein. --El Duende 19:57, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Für Beibehaltung Absatz zum amerikanischen Einfluss auf die Nein-Kampagne

Hallo, ich finde den Absatz Vertrag von Lissabon#Nordamerikanische Kritik und Einflussnahme des Kollegen recht gut [49] . Vor allem gut belegt. Mindestens so relevant wie die überwiegend kritische Tendenz (Militarismusvorwurf viel zu dominant) des Artikels zum Vertrag. Also, würde ungern die Streichung des Absatzes durch eine Sichtung sanktionieren! --Westfalenbaer 18:17, 22. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Bin ebenfalls für eine Beibehaltung, von der Relevanz und Richtigkeit bin ich ebenso überzeugt wie von der generellen Unausgewogenheit des Artikels.Truthlobby 19:16, 22. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich bin auch für eine Beibehaltung, allerdings in der von mir überarbeiteten Fassung (die Turnsteam ohne jede Erklärung rückgängig gemacht hat und die gerade von mir wiederhergesetellt wurde). Dass die Finanzierung der irischen Nein-Kampagne möglicherweise illegal war, gehört sinnvollerweise in den Abschnitt zu dem Referendum. Und dass die Heritage Foundation geistiger Urheber dieser illegalen Finanzierung gewesen sein soll, ist bislang lediglich von Cohn-Bendit behauptet worden, sodass es angemessen ist, seinen Namen in diesem Zusammenhang auch zu nennen (statt Formulierungen wie "in Verbindung gebracht" o.Ä. zu verwenden). Was die zitierten Quellen betrifft, erschien es mir pragmatischer, deutsche und englischsprachige Zeitungstexte zu nehmen, statt auf ein Tagesthemenvideo und einen niederländischen Text zurückzugreifen - niederländisch versteht nicht jeder, und auch die Software und die Datenübertragungsrate, um sich vernünftig Internetvideos ansehen zu können, sollte man nicht bei allen Wikipedianutzern als Standard voraussetzen. Von mir aus können die alten Belege aber auch gern wieder hinzugefügt werden. - Was die "generelle Unausgewogenheit" des Artikels und gerade des Kritik-Teils betrifft, habe ich ja schon früher versucht, etwas lindernd einzugreifen (der Militarismus-Absatz war früher mehr als doppelt so lang!). Ich hätte auch nichts gegen weitere Kürzungen, nur würden wahrscheinlich einige Lissabon-Basher dahinter Zensurversuche sehen... --El Duende 18:45, 24. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Sehr gut! Finde das alles sinnig! --Westfalenbaer 19:28, 24. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ich bin gegen die Beibehaltung. Das Abschreiben vom Abschreiben vom Abschreiben ist längst kein Beleg, sondern eher ein Hinweis auf eine perfekte Verschwörungstheorie (ähnlich der von der demokratischen Partei aufgebrachten Verschwörungstheorie über den Kennedy-Mord). Typisch für eine Verschwörungstheorie ist das massenhafte Auftreten "erstklassiger" Quellen innerhalb kürzester Zeit. Außerdem wäre eine Unterstützung der USA zum NEIN völlig gegen die Interessen der US-Politik. Fast alle EU-Staaten sind NATO-Staaten. Die EU ist somit das industrielle Rückrat der NATO. Der militärische Aspekt des Vertragsentwurfes von Lissabon würde zudem sowohl die NATO als auch den US-Einfluß auf Europa stärken, den RUS-Einfluß (dieser wird durch die extreme Rohstoff-Abhängigkeit der bodenschatzarmen EU immer stärker) schwächen. Warum - um alles in der Welt - würden dann die USA eine NEIN-Kampagne unterstützen? Zudem ist der Euro als zweite Welt-Leitwährung eine massive Stütze für den Dollar (wenn die US-Zentralbank EURO-Reserven hat, bleibt der Dollar eher stabil als beim Besitz von DM-Reserven - trotz chronischen Handelsbilanzdefizites.). Falls etwa die NEIN-Kampagne von außen unterstützt sein sollte, dann wären dies eher andere industrielle Größmächte außerhalb des Dollar-Raumes, die an einem schwachen Dollar interessiert sind. Was hier zerredet wird, ist die große Ablehnung der Charta der EU, auf die bereits viele andere Ratifizierungsstaaten ein Opt-Out reserviert haben (sie gilt somit nicht in Nord-Irland, warum sollte sie dann in der Rep-Irland gelten?). FAZIT: Wenn Beibehaltung, dann sollte zumindest der Hinweis auf eine Verschwörungstheorie enthalten sein. -- 217.232.255.234 08:26, 31. Okt. 2008 (CET)Beantworten
In der jetzigen Fassung steht dass Vorwürfe im Raum stehen, diese aber zurückgewiesen werden. Somit ist doch eigentlich alles gesagt - ich finde deshalb, dass man das so lassen kann. Truthlobby 13:35, 31. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Veto Irlands

Wie Spiegel-Online vom 28.09.2008 berichtet, soll die irische Volksabstimmung durch eine mit viel Geld ausgestattete antieuropäische Kampagne des in Tuam ansässigen Milliardärs Declan Ganley (und des von Ganley geführten Verein "Libertas") beeinflusst worden sein. Declan Ganley soll gute Kontakte zu den US-Neocons und zur CIA haben, sowie gute Geschäfte mit der US-amerikanischen Rüstungsindustrie machen. In dem Siegel-Online-Artikel vom 28.09.2008 wird die Frage aufgeworfen, ob im Interesse der uneingeschränkten Vorherrschaft der USA der Lissabon-Vertrag gezielt sabotiert wurde.
(nicht signierter Beitrag von 91.52.196.181 (Diskussion) 16:11, 3. Okt. 2008)

Lesenswert-Kandidatur Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag bzw. -Reformvertrag genannt) soll der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben und den abgelehnten Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) ersetzen...

Obwohl noch im Ratifizierungsprozess befindlich, finde ich den Artikle erstaunlich gut gelungen. Sehr ausgewogen, verständlich, umfassend und gut belegt. Ich denke der Artikel kann die LW-Kriterien erfüllen. Viele Grüße --85.179.130.242 11:31, 2. Nov. 2008 (CET)Beantworten

  • Ebenfalls Pro. Der Artikel enthält alle wichtigen Informationen zum Vertrag in verständlicher Form und ist auch im Kritik-Teil inzwischen recht ausgewogen (auch wenn sich daran wohl auch in Zukunft noch arbeiten lässt). --El Duende 14:56, 3. Nov. 2008 (CET)Beantworten
  • Pro --Nesaverde 19:08, 9. November 2008 (CET)

*Kontra Der Artikel ist rechtlich gesehen inkorrekt. Die Tabellenangaben zu den Unterschriften der Präsidenten in Deutschland und Polen sind falsch. Außerdem sind die Angaben zu anderen Staaten, zB Tschechien, Zypern und Belgien, unvollständig. Die Ergänzung und Korrektur des Artikels ist zwecklos, da die Diktatoren des Artikels sie regelmäßig rückgängig machen. —EuropeanElitist™ 11:19, 11. Nov. 2008 (CET) Nicht während der Kandidatur abgegebene Stimme[50]--Kriddl Ansprechen?YES WE CAN! 11:34, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Anhörungstermine der Verfassungsgerichte in Deutschland und Tschechien

  1. Wann sind die beiden Anhörungstermine?
  2. Wann ist die Hauptverhandlung angesetzt?
  3. Wann ist mit einem Urteil zu rechnen?

Bislang steht schon seit Monaten nur der Verweis, daß eine Klage beim Verfassungsgericht anhängig ist. -- 217.232.226.192 00:06, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Das ist für Deutschland auch der aktuelle Stand der Dinge - ein Termin ist noch nicht angesetzt. In Tschechien ist die Sache etwas anders, dort wird bereits in zwei Wochen verhandelt, sodass ich diese Information jetzt einmal nachgetragen habe. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, steht meines Wissens aber auch dort nicht fest. --El Duende 15:51, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe vor etwa einem Monat mit der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts telefoniert. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Hauptverhandlung und eine Entscheidung nicht mehr 2008 sein werden, sondern frühestens 2009, wahrscheinlich im Frühjahr. Ob ihr das als Quelle aufnehmen wollt, überlasse ich euch. Sicherlich kann der eine oder andere auch die Pressestelle selbst kontaktieren, um meine Angaben zu errorieren.
Verhandlung in Tschechien ist am 25.11.2008 ab 9 Uhr deutscher Zeit. Ob es dann bereits eine Entscheidung gibt, kann ich nicht sagen, aber ich gehe davon aus, dass die Entscheidung an dem Tag noch nicht fallen wird. —EuropeanElitist™ 11:05, 11. Nov. 2008 (CET)

Klage vor dem Verfassungsgericht

Im Bundesrat(Rechtsausschuss) wurde am 19.9. zu den Argumenten der Klage Stellung genommen. Drucksachen 606/08, 606/1/08, 606/08(B). [51] (pdf, 37kb)

tut nichts zur Sache, aber ich dachte, das interessiert hier vielleicht jemanden. Gute Nacht.

P.S. Is hier ja schon diskutiert worden... aber Köhler hat den Vertrag ja (wieder erwarten) unterzeichnet bzw. gebilligt. [52] Sollte das nicht trotz der noch ausstehenden Ratifizierungsurkunde erwähnt werden? --92.226.225.1 02:06, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich halte die Unterschrift von Köhler jetzt nicht für allzu wichtig. Solange die Ratifizierungsurkunde nicht unterzeichnet ist, tritt der Vertrag nicht in Kraft, sodass die Unterschrift jetzt für sich allein wenig zu bedeuten hat - und wenn das Verfassungsgericht den Vertrag billigt, dann muss Köhler sowieso alle noch ausstehenden Unterschriften leisten, weil Bundestag und Bundesrat die Ratifizierung beschlossen haben und Köhler im Ratifizierungsprozess kein Vetorecht besitzt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ratifikation in Kraft tritt, ist also durch diese Unterschrift weder größer noch kleiner geworden; es hängt nach wie vor alles am BVerfG. --El Duende 10:08, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Die Unterschrift von Köhler ist absolut wichtig. Sie ist Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der erlassenen Gesetze zum Vertrag. Ohne diese Unterschrift gibt es in Deutschland kein geltendes Gesetz und somit niemals einen wirksamen Vertrag - egal wie oft er die Ratifikationsurkunde für Rom unterzeichnet. Durch die Unterschrift wurde der nationale Ratifikationsprozess in Deutschland abgeschlossen. Ohne die Unterschrift wäre der nationale Prozess noch nicht abgeschlossen, daher hat die Unterschrift bereits Einfluss auf den Status Deutschlands im internationalen Ratifikationsprozess. Aber ich wiederhole mich hier nur wieder. —EuropeanElitist™ 11:10, 11. Nov. 2008 (CET)
Wichtig ist das BVerG-Urteil, die Unterschrift Köhlers ist danach eigentlich nur noch eine Formsache, die er nur wegen offensichtlicher Verfassungsverstöße verweigern könnte. In diesem Falle müsste er das Gesetz sowie nach Karlsruhe verweisen. Dies ist ja aber ohnehin schon der Fall. --ALE! ¿…? 10:12, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
@EuropeanElitist: Du hast zweifellos Recht damit, dass Köhlers Unterschrift notwendig ist, damit der Vertrag für Deutschland wirksam wird, ebenso notwendig wie die Ratifikationsurkunde für Rom. Da aber der Bundespräsident in dieser Sache kein Vetorecht hat, müsste er diese Unterschriften ja ohnehin (früher oder später) leisten, nachdem das Parlament die Ratifizierung des Vertrags beschlossen hat. Seine Unterschrift unter das eine wie das andere Dokument ist daher eher eine juristische Formsache und für sich allein nicht politisch bedeutungsvoll. Ob der Vertrag letztlich in Kraft tritt, wird doch von der Entscheidung des BVerfG abhängen: Wenn das die Unvereinbarkeit des Vertrags mit dem GG feststellt, dann wird der Vertrag trotz der Unterschrift Köhlers vor einem Monat in Deutschland erst einmal nicht in Kraft treten können; wenn dagegen das BVerfG feststellt, dass der Vertrag das GG nicht verletzt, dann wird Köhler auch noch die Urkunde für Rom unterschreiben (müssen), und tutti contenti. Insofern würde ich die Darstellung in der Tabelle nicht als falsch ansehen, höchstens als etwas vereinfachend, da sie nicht alle juristischen Feinheiten des Ratifizierungsverfahrens erfasst. --El Duende 12:41, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Also heißt das im Endeffekt, du bist der Ansicht, dass nicht entscheidend ist, was rechtlich gilt, sondern was irgendwer politisch äußert? Wenn ich also gegen § 86 StGB verstoße, indem ich eine politische Haltung zB pro Nationalsozialismus äußere, dann hat das Geltung, auch wenn es laut Strafgesetzbuch verboten ist und ich strafrechtlich dafür belangt werden kann.
Da lobe ich mir die Haltung der englischsprachigen Wikipedia, die den juristisch korrekten Weg vorzieht. —EuropeanElitist™ 10:23, 12. Nov. 2008 (CET)
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob du verstanden hast, was ich meine. Ich habe jedenfalls nicht verstanden, wo der Zusammenhang zwischen deinem und meinem letzten Diskussionsbeitrag liegt. Es ging mir jedenfalls nicht um "politische Äußerungen" (und erst recht nicht um NS-Verherrlichung, was auch immer das hiermit zu tun haben soll), sondern darum, dass die einzige Instanz, von der die deutsche Ratifizierung derzeit de facto noch abhängt, das BVerfG ist. Wenn das Nein sagt, wird der Vertrag in Deutschland nicht in Kraft treten können; wenn es Ja sagt, wird es in Deutschland keine Hindernisse mehr für die Ratifikation geben. Das ist seit dem 23. Mai Stand der Dinge - und zwar bis heute. Deshalb habe ich die Ansicht geäußert, dass die Unterschrift Köhlers, die er in der Zwischenzeit geleistet hat, zwar eine gewisse juristische Bedeutung hatte, aber keine politische, da er die Unterschrift ohnehin nicht hätte verweigern können, wenn das BVerfG den Vertrag von Lissabon für GG-kompatibel erklärt. Ist das nun deutlicher? --El Duende 12:34, 12. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Unsachlichkeit

Der Absatz : "Eine breite gesellschaftliche Debatte, die schon bei dem geplanten Verfassungsvertrag meist nur schwach ausgeprägt war, gab es im Fall des Lissabon-Vertrags in kaum einem europäischen Land. Dazu mag eine gewisse Ermüdung wie auch die mangelnde Öffentlichkeit aufgrund der parlamentarischen Ratifizierung mit meist großen, parteienübergreifenden Mehrheiten beigetragen haben. Dennoch gab es in vielen Ländern wenigstens einzelne kritische Stimmen, die durch öffentliche Aktionen auf sich aufmerksam machten. So fanden in Österreich Großdemonstrationen für eine Volksabstimmung zum EU-Reformvertrag statt, die von der Bürgerinitiative „Rettet Österreich“, den Plattformen „Nein zum EU-Vertrag“ und „Volxabstimmung.at“ sowie der Oppositionspartei FPÖ im März und April 2008 organisiert wurden.[51] Die verschiedenen Organisationen sammelten mehrere hunderttausend Unterschriften und übergaben sie an die österreichische Parlamentspräsidentin Barbara Prammer."

Wirkt auf mich stark "gefärbt". Besonders stören mich Phrasen wie "wenigstens einzelne kritische Stimmen", das ist schon wieder politisch gefärbt und nicht objektiv. Wie der ganze Absatz. "mehrere hunderttausend Unterschriften" bezweifle ich auch, gibt es dazu Quellen?

Wäre super, wenn sich ein Wikipedianer dieses Abschnittes annehmen könnte. :-) (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 83.215.234.241 (DiskussionBeiträge) 02:30, 17. Nov. 2008)

Ich habe den Absatz jetzt etwas im Sinne eines neutralen Standpunkts überarbeitet und nach Quellen zu den Demonstrationen und den Unterschriften gesucht. Tatsächlich wurden nur knapp über 100000 Unterschriften überreicht, und die „Großdemonstrationen“, über die sich bei Google etwas finden lässt, bestanden nach Veranstalterangaben aus bis zu 10000, nach Presseangaben aus bis zu 5000 Teilnehmern, waren also nur eher mittelmäßig. Grüße, --El Duende 15:38, 17. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Gute Arbeit, vielen Dank für das Verbessern des Artikels. :-) Roccoccoco 11:36, 18. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Schweden

Falls in Schweden der König nicht zustimmen muss, dann ist die Legende der Grafik etwas irreführend. Auf der englischen Version wird jedenfalls nicht von einer ausstehenden Unterschrift gesprochen, sondern davon, dass die gelben Länder die Verträge noch nicht in Italien hinterlegt haben, was auch unzweifelhaft auf Schweden zutrifft (außer, die haben das Ding schon in einer Blitzaktion runterschicken lassen). Vielleicht könnte das ein Wissender anpassen (evtl. eine eigene Farbe für Schweden?)... --BerntieDisk. 11:56, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Stimmt. Ich denke wir passen einfach die Legende an und nehmen die Bezeichnung aus dem englischen Artikel "Vertrag noch nicht hinterlegt". Für die nähere Erklärung, warum noch nicht hinterlegt wurde, kann man ja dann den Text des Abschnitts lesen. WikiMM 13:20, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Hat Deutschland ratifiziert?

In der SZ steht: "Köhler billigt EU-Vertrag." Ein kurze, griffe Überschrift, aber nur die halbe Wahrheit. Bereits der Untertitel des Artikels erläutert: "Bundespräsident Köhler hat den EU-Reformvertrag gebilligt. Für die endgültige Ratifizierung wartet er aber noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab." [53] Daher klare Antwort: Deutschland hat den Vertrag von Lissabon noch nicht ratifiziert. --Kolja21 20:33, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Kolja21, danke für die Nachricht. EuropeanElitist möchte wohl nur auf den innerstaatlichen Teil des Ratifikationsverfahrens abstellen. Das erscheint mir aber witzlos, da man sich allein für den erfolgten innerstaatlichen Teil keinen Keks kaufen kann. Es soll ja hier um die Ratifikation des Vertrags von Lissabon gehen, also gerade auch darum, ob sich ein Staat völkerrechtlich bindet. Und genau das ist bislang in der Bundesrepublik nicht geschehen. Inwieweit bei den anderen Staaten in der Tabelle nur der innerstaatliche Teil des Ratifikationsprozesses berücksichtigt wurde weiß ich nicht; jedenfalls sollten wir meines Erachtens in der Tabelle nur dann "grünes Licht" geben, wenn der Ratifikationsprozess abgeschlossen ist. Gruß --C. Löser 20:52, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Das Problem bei der deutschen Version der Wikipedia zum Vertrag ist, dass hier nicht unterschieden wird zwischen dem nationalen Prozess und dem internationalen Prozess. Hier wird der Schritt "Hinterlegung in Rom" völlig ignoriert. Dieser Schritt ist der abschließende Schritt auf völkerrechtlicher Ebene und natürlich schlussendlich der wichtigste Schritt. Aber die Unterschrift vom Bundespräsidenten unter dem Gesetz zum Vertrag ist nicht minderwichtig. Der Vertrag von Lissabon könnte NIEMALS rechtskräftig in Deutschland werden, wenn der Bundespräsident das Gesetz nicht unterzeichnet, selbst wenn er vor der Unterzeichnung die Hinterlegung in Rom durchführen würde. Durch die Hinterlegung würde sich Deutschland bestenfalls auf völkerrechtlicher Ebene schadensersatzpflichtig machen, aber Verbindlichkeit innerhalb Deutschlands würde der Vertrag ohne die Unterschrift unter dem Gesetz durch den Bundespräsidenten NIE erlangen. Die Unterzeichnung des Bundespräsidenten ist daher elementar für den nationalen Ratifizierungsprozess. Nur durch diese Unterschrift kann das Gesetz überhaupt Wirksamkeit in Deutschland erlangen. Nur mit dieser Unterschrift kann es einen rechtswirksamen Vertrag in Deutschland geben. Was C.Löser zur völkerrechtlichen Bindung sagt, ist zudem Unsinn - der Vertrag wird niemals für Deutschland verbindlich werden, wenn nicht alle Staaten in Rom hinterlegen. Würden wir jetzt auf die Hinterlegung abstellen, wären wir genauso weit wie vorher - es GIBT KEINEN verbindlichen Vertrag, weil sechs weitere Staaten noch nicht hinterlegt haben. Es wird niemals einen verbindlichen Vertrag geben, wenn nicht alle Parteien, die zu gegebenem Zeitpunkt zur Hinterlegung verpflichtet sind, hinterlegen. Ich bin der Ansicht, dass man auch die Hinterlegungsdaten in der Tabelle aufnehmen sollte, damit der Ratifikationsprozess korrekt dargestellt werden kann. Die Angaben zu Polen sind ebenfalls immer noch FALSCH. Auch in Polen ist der nationale Prozess abgeschlossen, da das Gesetz bereits unterzeichnet wurde, und genau dieser Punkt wird auf der deutschen Wikipedia ignoriert, obwohl er für die Implementierung des Vertrags von Lissabon in Polen elementar ist. Ohne Unterzeichnung des Gesetzes auch niemals ein Vertrag in Polen. Ihr macht es unnötig kompliziert, wenn ihr die Hinterlegungsdaten ignoriert - dadurch entstehen Fehler bei der Darstellung des Prozesses wie aktuell bei Deutschland und Polen. Aber was rede ich mir hier den Mund fusselig? Es macht auf der deutschen Wikipedia einfach keinen Sinn, Leuten den Ratifikationsprozess zu erklären, die ihn schon aus Prinzip nicht verstehen wollen. —EuropeanElitist™ 12:29, 10. Okt. 2008 (CEST)

"der Vertrag wird niemals für Deutschland verbindlich werden, wenn nicht alle Staaten in Rom hinterlegen" Ich reformuliere also: Es soll hier um die Ratifikation des Vertrags von Lissabon gehen, also gerade auch darum, ob ein Staat seinerseits durch Ratifikation alles ihm rechtlich mögliche und nötige getan hat, um den Vertrag in Kraft treten zu lassen und sich völkerrechtlich zu binden. ... Wir sollten also in der Tabelle nur dann "grünes Licht" geben, wenn der Ratifikationsprozess abgeschlossen ist.
Und jetzt zurück zum eigentlichen Problem: die Probleme könnten theoretisch leicht dadurch gelöst werden, dass für jeden Staat der komplette Ratifikationsprozess berücksichtigt wird und nicht nur ein Teil, was wie gesagt völlig witzlos ist (der Hinweis von EuropeanElitist darauf, dass die vorangegangenen Ratifikationsschritte auch konstitutiv sind ist banal und darum geht es auch garnicht; es geht wie gesagt darum, ob sich ein Staat völkerrechtlich binden will und alles in seiner Hand liegende dazu getan hat). Bleibt die Frage, ob das jemand praktisch umsetzt. Ich verspüre jedenfalls kein Verlangen, zumal die dazu aufzuwendende Zeit bei weitem nicht durch mein Interesse daran aufgewogen wird. Mein Interesse und zeitliche Investitionsbereitschaft reichen hier lediglich soweit, durch den Artikel nicht den Eindruck entstehen zu lassen, dass die Bundesrepublik den Vertrag ratifiziert habe.
"was rede ich mir hier den Mund fusselig?" Das ist inkonsequent. Entweder du denkst dir, dass es keinen Sinn hat; dann bräuchtest du uns das aber auch nicht zu schreiben. Oder du denkst dir, dass man hier zusammen Verbesserungen erreichen kann; dann solltest du soetwas hier nicht schreiben. --C. Löser 13:11, 10. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Dieser vermeintliche Aufwand, den die korrekte Darstellung des Prozesses bedarf, ist marginal. Man müsste einfach das Hinterlegungsdatum bei allen Staaten hinzufügen, und dann hat man auch nach Abschluss des nationalen Prozesses hier immer noch ein Kästchen, das man gelb lassen kann, um anzuzeigen, dass völkerrechtlich der Prozess noch nicht beendet ist, nachdem der nationale Prozess beendet ist. Ich habe es selbst zB hier so umgesetzt. So wie es jetzt bei Wikipedia ist, ist es jedenfalls unsachgemäß.
Der Staat ist an die innerstaatliche Umsetzung des Vertrags nicht gebunden, wenn der Bundespräsident das Gesetz nicht unterzeichnet. Dass du es dann als witzlos bezeichnest, dass Köhler das Gesetz in Deutschland unterzeichnet hat, lässt mich daran zweifeln, dass du in Staatsrecht im Jurastudium aufgepasst hast. Das grenzt an Ignoranz, die noch ihresgleichen sucht.
Mein Interesse daran, hier mitzuarbeiten, ist durch Personen wie deinesgleichen, leider erheblich eingeschränkt. Aber da mir an der sachlichen Richtigkeit in diesem Punkt etwas liegt, beiße ich zuweilen immer einmal wieder hier auf Granit, auch wenn ich weiß, wie sinnlos es ist. Vielleicht solltest du einfach noch weniger an diesem Artikel mitarbeiten (damit deine Investitionsbereitschaft nicht allzu ausgelastet wird). Dann verginge es nicht anderen, die bereit sind, die korrekten Daten in den Artikel einzufügen, wenn sie nicht sofort wieder gelöscht werden. Weißt du, wie sinnlos es einem erscheinen kann, hier auch nur einen Fingerstreich zu machen, wenn man weiß, dass der gute Herr C. Löser zwei Minuten später alles einfach löscht, weil er elementare staatsrechtliche Schritte im Ratifikationsprozess für "witzlos" hält? Wenn du so löschfreudig bist, dann solltest du wenigstens selbst dafür sorgen, dass der Artikel sachgerecht ist. Als Jurastudent wirst du das doch wohl wenigstens hinkriegen, wenn du schon die Investitionsbereitschaft anderer durch dein Löschverhalten zunichte machst. —EuropeanElitist™ 13:48, 10. Okt. 2008 (CEST)
Wer so lange Texte fabriziert, hat leider meistens wenig zu sagen oder wiederholt sich wie in deinem Fall. Wenn du schreibst: "Man müsste einfach das Hinterlegungsdatum bei allen Staaten hinzufügen", kann ich nur zum hundersten Mal sagen: Tue es einfach auf deiner Benutzerseite und höre auf zu nerven! Wenn, und auch das jetzt zum 101. Mal, du die Tabelle dabei nicht wie üblich zerschießt, übernehmen wir die Ergänzungen hier gerne. --Kolja21 02:42, 11. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Es ist zwecklos, hier etwas zu ergänzen. Ihr Schlaumeier, die von Tuten und insbesondere Blasen bestenfalls noch Ahnung haben, werdet sie aus irgendwelchen radikalistischen Gründen, die jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren, sowieso nicht akzeptieren. Ich werde einfach hinnehmen, dass dieser Artikel rechtlich gesehen inkorrekt ist. Allerdings muss ich dann auch mein Veto gegen den Vorschlag einlegen, dass dieser Artikel lesenswert ist. Ich verweise Personen, die sich korrekt informieren wollen, auf die englische Version. —EuropeanElitist™ 11:15, 11. Nov. 2008 (CET)
In en kommt die Unterscheidung zwischen nationaler Umsetzung und eigentlicher Ratifizierung aber auch nicht allzu toll rüber. In der Tat, "lesenswert" ist was anderes. --JensMueller 14:11, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Der Vertrag von Lissabon wurde mit dem Gesetz zum "Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007" vom 8. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 27, S. 1038 ff. s. a. http://frei.bundesgesetzblatt.de/pdf/bgbl2/bgbl208s1038.pdf). Eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt gemäß Art. 82 Abs. 1 GG nur dann, wenn der Bundespräsident nach Gegenzeichnung das Gesetz ausfertigt. Der GESETZGEBUNGSPROZESS (=wirksame Verabschiedung eines den (völkerrechtlichen) Vertrag von Lissabon umsetzenden nationalen Gesetzes) ist damit abgeschlossen. Dieses Gesetz kann nun mit einer gewöhnlichen Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (Was Peter Gauweiler ja auch tut). Das am 14. Oktober im BGBL. veröffentlichte Gesetz bewirkt somit gemeinsam mit Art. 6 Abs. 2 der Schlussbestimmungen des Vertrages von Lissabon, dass der Vertrag automatisch für Deutschland am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, SOFERN alle Ratifikationsurkunden hinterlegt worden sind, oder andernfalls (wonach es derzeit aussieht) am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats. Und hier kommt erneut der Bundespräsident ins Spiel. Auch die Ratifikationsurkunde muss vom Bundespräsidenten unterschrieben und zudem bei der Regierung der Republik Italien hinterlegt werden (Art. 6 Abs. 1 der Schlussbestimmungen des Vertrages von Lissabon), andernfalls entfaltet das am 8. Oktober 2008 unterschriebene nationale Zustimmungs- und Umsetzungsgesetz (und damit auch der Vertrag von Lissabon) in Deutschland keine Wirkung. Der völkerrechtlich maßgebliche RATIFIKATIONSPROZESS ist daher erst abgeschlossen, wenn die Urkunde unterschrieben und hinterlegt worden ist. −−davidowitsch 11:40, 19.11.2008

"erst abgeschlossen, wenn die Urkunde unterschrieben und hinterlegt worden ist" - Full ACK. --JensMueller 14:11, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Das ist doch mal eine schöne Erklärung. Vielleicht sollte man sie einfach in derselben Klarheit noch in die Artikel Ratifikation oder Völkerrechtlicher Vertrag einbauen, dann könnten diese Diskussion hier auf der Vertrag-von-Lissabon-Seite beenden... --El Duende 14:32, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Vollendung der Ratifizierung

"Juristisch exakt endet der Ratifizierungsprozess jedoch erst mit der Unterschrift des Staatsoberhauptes unter die Ratifizierungsurkunde, die daraufhin dem Vertragstext zufolge bei der italienischen Regierung hinterlegt werden muss." - IMO ist der Ratifizierungsprozess erst mit der Hinterlegung beendet, nicht mit der Unterschrift. Die Ratifizierungsurkunde wird ja nicht als Selbstzweck unterzeichnet, sondern um hinterlegt zu werden. --JensMueller 14:05, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Das ist zwar eine Spitzfindigkeit, aber meiner Meinung nach eine berechtigte. Natürlich ist weder der Bundespräsident noch irgendjemand sonst berechtigt, mit der Ratifikationsurkunde etwas anderes anzustellen als sie in Rom zu hinterlegen. Allerdings tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn alle Urkunden hinterlegt sind. Wenn das Ding also unterwegs verloren geht und eine neue Ausfertigung hergestellt werden muss, verzögert sich auch das Inkrafttreten des Vertrages (jedenfalls vorausgesetzt, dass in der Zwischenzeit ein Monatswechsel stattfindet...). Die Wahrscheinlichkeit, dass so ein Fall eintritt, tendiert wohl gegen null, aber wenn wir schon behaupten, dass wir juristisch exakt sind... --El Duende 14:41, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Wurde geändert in: "Abgeschlossen ist der Ratifizierungsprozess jedoch erst mit der Unterschrift des Staatsoberhauptes unter die Ratifizierungsurkunde und deren anschließenden Hinterlegung bei der italienischen Regierung." --Kolja21 15:54, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Zweites Referendum in Irland

In Irland findet 2009 ein zweites Referendum statt. Dies wurde Dezember 2008 auf dem EU-Gipfel vereinbart. GLGermann 18:32, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Um aus dem Artikel zu zitieren: „Die EU-Staats- und Regierungschefs werden wohl Zugeständnisse für eine solche neue Volksabstimmung machen. Aus der Gipfelrunde habe es keinen Widerstand gegen einen entsprechenden Vorschlag von Frankreichs Staatschef Nicolas Sarkozy gegeben, wie Diplomaten am Donnerstag in Brüssel am Rande des Treffens sagten. Eine abschließende Entscheidung sollte während des Gipfels getroffen werden.“ Also noch kein Ja, sondern erst mal ein Sehr-Wahrscheinlich. Wollen wir nicht einfach bis übermorgen warten und dann die Schlussfolgerungen des Rates lesen, wo das dann offiziell drinstehen wird? --El Duende 18:44, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Grafik zum Stand der Ratifizierung

Die Grafik zum Stand der Ratifizierung ist eine schöne bunte Ergänzung, aber die Legende ist ein bisschen problematisch. Ich habe sie jetzt umformuliert, um sie etwas exakter zu machen, dafür sind nun aber die einzelnen Items ziemlich lang geworden. Das eigentliche Problem besteht darin, dass die Ratifikationsverfahren (dort, wo sie noch ausstehen) ganz unterschiedliche Hürden haben: in Schweden muss das Parlament noch zustimmen; in Deutschland hängt alles am BVerfG; in Polen am Vetorecht des Präsidenten; in Tschechien sowohl am Verfassungsgericht als auch am Parlament. Während also in Deutschland nur noch eine juristische Entscheidung ansteht, ist in den anderen drei Ländern noch eine politische Entscheidung notwendig, in Tschechien sowohl eine juristische also auch eine politische. Es ist daher schwierig, Deutschland und Polen über einen Kamm zu scheren und Tschechien und Schweden über einen anderen. Sinnvoller erschiene es mir, einfach (wie in der Tabelle) nur die Farbe gelb für "offen" zu verwenden und alle vier Ländern so zu kennzeichnen. Genauere Informationen gehen dann ja aus dem Begleittext und der Tabelle hervor. --El Duende 15:51, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Schweden dürfte so ziemlich durch sein. In Tschechien wird wahrscheinlich noch 2008 eine endgültige Entscheidung getroffen werden. Deutschland und Polen lassen indes auf sich warten. Vielleicht wird noch eher das irische Referendum wiederholt als daß das BVerfG die erste Anhörung ansetzen wird. Monate später wird dann womöglich eine negative Entscheidung fallen. Deutschland und Polen könnte man genauso gut orange darstellen. An diesen beiden Kern-Ländern der EU könnte einzig noch der VvL scheitern. (An Irland weniger - den Vertrag von Mastricht haben ja auch die EU-Rand-Länder UK und DK nicht ratifiziert. Trotzdem trat er inkraft.) -- 217.232.227.203 23:52, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten
In Schweden und Tschechien ist die Ratifizierung nur noch Formsache. In Schweden fehlt noch die Zustellung des Wisches und in Tschechien noch das Durchwinken durch das Parlament. In Deutschland steht nach wie vor verfassungsrechtliche Prüfung des Inhaltes des VvL an, in Polen bestehen grundsätzliche Bedenken gegen den Ablauf des Ratifikationsprozesses. In Irland findet eine formale Prüfung des Referendums statt, bei dem ein Formfehler vermutet wird und dieser Formfehler nur noch forensisch nachgewiesen werden muß. -- 217.232.195.184 07:02, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Moment - das "Durchwinken" durch das tschechische Parlament ist alles andere als eine Formsache, sondern der Ratifikationsakt selbst! Dahinter steht eine politische Entscheidung, die so oder so ausfallen kann, und auch wenn es wahrscheinlich ist, dass es eine ausreichende Mehrheit für die Ratifikation geben wird, sollte man da nicht vorgreifen. Für Schweden trifft der Begriff Formsache schon eher zu. Und in Polen ist das Haupthindernis meines Wissens das Vetorecht des Präsidenten (der die die Ratifikation nur dann unterschreiben will, wenn auch in Irland ein positives Votum gefallen ist); auch hier handelt es sich also um eine offene politische Entscheidung. --El Duende 17:27, 28. Nov. 2008 (CET)Beantworten
In Irland ist es nicht ausgeschlossen, wenn nicht gar wahrscheinlich, daß der Formfehler forensisch korrekt nachgewiesen werden kann. Dann wäre dahingehend die Sache durch; Polen wird dem Folge leisten. Nach dem positiven Bescheid des tschechischen Verfassungsgerichtes gilt die parlamentarische Zustimmung als sicher. Einzig scheitern kann noch der VvL am Urteil des deutschen BVerfG. Hier stehen bislang die Chancen 50:50. Mit zunehmender Länge des Gerichts-Verfahrens wird ein negativer Ausgang immer wahrscheinlicher. -- 217.232.205.9 00:55, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Kurz zur Sache: Die Dauer des BVerfG-Verfahrens als Indiz für dessen Ausgang zu nehmen ist ein eher zweifelhafter Maßstab. Auch gilt es unter Juristen als eher unwahrscheinlich, dass es den Vertrag kippen wird (die Argumentation der Klageführer steht teilweise auf recht wackligen Beinen) – aber man sollte dem Urteil nicht vorgreifen. Der Ausgang des Verfahrens ist "offen", und mehr kann man dazu derzeit sinnvollerweise nicht sagen. Dagegen ist es nicht richtig, dass in Irland "die Sache durch" wäre, wenn dort ein Formfehler im Referendum gefunden werden kann. Tatsache ist, dass das irische Parlament keine rechtlichen Hindernisse für ein neues Referendum sieht (vgl. hier); der Ausgang eines solchen zweiten Referendums ist aber natürlich offen – es kann genauso scheitern wie das erste. (Und natürlich ist es nicht so, wie die IP 217.232.227.203 oben behauptet hat, dass der Vertrag ohne Weiteres auch ohne irische Ratifizierung in Kraft treten könnte. Selbstverständlich wurde auch der Vertrag von Maastricht von allen europäischen Staaten einschließlich UK und DK ratifiziert, siehe hier.) Das deutsche BVerfG-Verfahren ist also eine Hürde, aber bei Weitem nicht die einzige oder die größte, die der Vertrag von Lissabon auf dem Weg zum Inkrafttreten noch zu nehmen hat.
Was aber für die Zwecke hier (den Wikipedia-Artikel Vertrag von Lissabon) eigentlich interessanter ist: Was sollte das alles für Konsequenzen auf die Grafik zum Stand der Ratifizierung haben? Ich sehe keine Veränderungsnotwendigkeit; die Legende der Grafik ist im Moment vollkommen klar, und genauere Informationen zum Ratifizierungsprozess (etwa dass es in Deutschland noch ein Gerichtsverfahren dazu gibt und dass der polnische Präsident seine Unterschrift von der irischen Ratifikation abhängig gemacht hat) gehen aus dem Text hervor. --El Duende 14:02, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Irland wird höchstwahrscheinlich ein zweites Referendum bekommen. Somit wäre gelb oder blau korrekt (Polen folgerichtig auch). Für Schweden ist gelb korrekt (oder bereits grün? Ist der Wisch endlich nach Rom runtergefaxt?). Deutschland gehört orange gekennzeichnet, da eine Verfassungsklage anhängig ist, die zumindest in einem Punkt "wasserdicht"ist: Das Fehlen des Bestimmtheitsgebotes: Die EU kann künftig Vertragsänderungen ohne Ratifikation durchführen. Die Frage ist die, ob die Einschränkungen für das Bestimmtheitsgebot, das auch bei Verordnungen gilt, ausreichend sind oder nicht. -- 217.232.244.79 22:23, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Es gab im Zusammenhang mit der Tabelle hier bereits Diskussionen darüber, wie viele Farben man verwenden sollte, mit dem Ergebnis, dass nur die drei Ampelfarben benutzt werden, Gelb allgemein "offen" (im Sinne von "Ratifikationsprozess nicht abgeschlossen") bedeutet und auf Blau ganz verzichtet wird. In der Karte ist die Unterscheidung zwischen Blau und Gelb nun wieder drin, meiner Meinung nach in sinnvoller Weise (Blau=Parlamentsbeschluss fehlt noch, Gelb=Parlament hat zugestimmt, aber die Ratifikation ist noch nicht abgeschlossen). Mehr Farben sollten es aber nun im Sinne der Überschaubarkeit wirklich nicht sein - wenn wir nun noch Orange einfügen, dann liest sich die Legende am Schluss ebenso lang wie der dazugehörige Artikelabschnitt selbst. Vor allem aber sollte die Karte keine Wahrscheinlichkeiten beinhalten, sondern nur einfach zu operationalisierende, nachprüfbare Kriterien. Irland wieder blau zu färben wird dann sinnvoll, wenn dort tatsächlich ein zweites Referendum angesetzt worden ist (was frühestens in einigen Wochen, eher Monaten der Fall sein wird). Und wie wahrscheinlich welcher Ausgang der Verfassungsklage in Deutschland ist, darüber kann man nun wirklich nur spekulieren. --El Duende 17:31, 4. Dez. 2008 (CET)Beantworten
In Irland wird das Referendum nun wiederholt. Somit ist Irland lt. Legende von rot auf blau einzufärben. Da in Deutschland eine Entscheidung des BVerfG aussteht, die durchaus Bestandteil der Ratifikation ist (sog. "4. Lesung"), wäre Deutschland folgerichtig auch blau einzufärben. -- 217.232.252.225 22:40, 15. Dez. 2008 (CET)Beantworten

BVerfG-Aktenzeichen zum Vertrag von Lissabon

Laut Pressestelle des BVerfG: 2 BvE 2/2008EuropeanElitist™ 16:21, 29. Dez. 2008 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. El Duende 15:38, 30. Jun. 2009 (CEST)