Diskussion:Vorname (Deutschland)

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Rückgang deutscher und christlicher Vornamen[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Bildung von Rufnamen (historische Entwicklung) findet sich in der Aufzählung von Faktoren, die für den Rückgang deutscher und christlicher Vornamen verantwortlich sind, folgender Punkt:

Der nach Holocaust und Zweitem Weltkrieg als problematisch empfundene Rückgriff auf nationale deutsche Traditionen. Seit Mitte der 1980er-Jahre kamen jüdische Namen in Mode (zunächst Daniel und Sara/Sarah, später u. a. Hannah, Lea oder Jan).

Zum einen wird der Zusammenhang zwischen zwischen den beiden Sätzen nicht klar. Desweiteren finde ich den Begriff ""jüdische Namen" für die genannten Vornamen etwas unpassend, da sie ja als alttestamentarische Namen auch christlich motiviert sein können. Bei Jan ist die jüdische Zuordnung völlig unverständlich, siehe entsprechender WP-Artikel.--Bschlumpf 13:00, 21. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Späte Antwort zumindest auf den letzten Satz: Was ist daran unverständlich? Der Name Jan leitet sich, wie im WP-Artikel korrekt beschrieben, von Johannes her. Und der wiederum, wie im Artikel Johannes völlig korrekt zu lesen ist, vom griechischen Ιωάννης, was u.a. im Neuen Testament der Name mehrerer Personen ist. Und diese griechische Form wiederum ist eine Anpassung des hebräischen יוחנן (Jochanan). Voilà. --Anna (Diskussion) 18:16, 14. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Ausnahmen für Fürsten im Deutschen Namensrecht?[Quelltext bearbeiten]

Eigentlich gibt es seit 1919 keine Fürsten mehr in Deutschland? Wofür brauchen sie dann Ausnahmeregelungen im Namensrecht? --MB-one 15:54, 30. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Standardnamen[Quelltext bearbeiten]

Was war eigentlich bei Kai und Sacha zu entscheiden? 2 mehr oder weniger seit jeher verbreitete Vornamen. --Itu 05:35, 19. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

In anderen Kulturkreisen sind die nicht so eindeutig männlich wie bei uns. In den USA z.B. würde man unter "Kay" normalerweise eher eine Frau erwarten, und Sasha, das Kind von Herrn Obama, ist ebenfalls weiblich. Gruß --Anna 21:42, 6. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

rechliche situation geschlechtsbezogener vornamen[Quelltext bearbeiten]

nach dem bundesverfassungsgerichturteil von 2008 (auch im artikel verlinkt), müssen geschlechtsuneindeutige vornamen nicht mit einem eindeutigen namen ergänzt werden. der abschnitt über die zulässigkeit von vornamen, die sich alle auf urteile vor 2008 beziehen, sind damit hinfällig. wenn es keinen widerspruch gibt, werde ich das anpassen. --Ibotty 11:35, 2. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Im Artikel ist das genannte Bundesverfassungsgerichts-Urteil von 2008 verlinkt, das die Wahl von Geschlechtsuneindeutigen Vornamen ausdrücklich zulässt. Es ist als Beleg an den Satz "Der Vorname ... muss eindeutig männlich oder weiblich sein." geheftet. Das ergibt keinen Sinn. Vor dem 15. September 2015 stand da noch "Der Vorname ... muss nicht eindeutig männlich oder weiblich sein.". Das wäre auch im Einklang mit dem Satz weiter unten "Das Bundesverfassungsgericht entschied dagegen 2008, dass das Gesetz keine Begrenzung der elterlichen Vornamenswahl auf einen geschlechtsbezogenen Namen vorsieht.". Kann jemand diese Änderung vom 15. September 2015 und vom 16. Mai 2016 erklären? --2003:74:CD62:3D3F:B889:C891:C1A9:8D06 09:16, 1. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Hat jemand ein Problem damit, wenn das wieder entsprechend dem verlinkten Urteil geändert wird auf "muss nicht eindeutig männlich oder weiblich sein."? --2003:74:CD64:4890:B4D2:6448:B922:BB40 19:51, 9. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Falsche Quellenangabe in der Tabelle "Gerichtsentscheidungen"[Quelltext bearbeiten]

In der Tabelle "Deutsche Gerichtsentscheidungen über Vornamen" wird für die Vornamen Wagina, Pepples, und Pumuckel dieselbe Quelle angegeben: NJW 1984, 1360–1362. In dem angegebenen Urteil wird jedoch nur der Vorname "Pumuckel" behandelt und auch nur in der Kombination "Philipp Pumuckl". Weiß da jemand zufällig mehr oder hat sich da vielleicht der Autor beim Eintragen vertippt? --Übertreiber 00:24, 25. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Benutzer:Århus hat diese Eintragung am 08.01.2012 großteils rückgängig gemacht. Tedu (Diskussion) 16:28, 27. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Gerichtsentscheidungen[Quelltext bearbeiten]

Kann man irgendwo die Begründungen für die Entscheidungen zur Eintragbarkeit der Namen nachlesen? Smaug100 11:35, 11. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Grundsätzlich kann man zu jeder Entscheidung irgendwoher eine Begründung bekommen. Aber bei den Entscheidungen der Amtsgerichte sind die meist in den Datenbanken nicht die Begründungen hinterlegt, sondern nur der Tenor. Probieren kann man es entweder über google mit dem Aktenzeichen, bei BGH http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288 und BVerfG über ihre Homepages und bei allen anderen Gerichten kostenpflichtig über juris: http://www.juris.de/jportal/index.jsp (aber häufig gibt es auch da keine Langversion/Begründung der Entscheidung). --Tilda 18:31, 11. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Schlechtes Beispiel[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus dem Artikel:

"man findet in dieser Zeit vorwiegend christliche Namen, bevorzugt aus dem Alten Testament; z. B. Christian"

Wenn ich mich nicht täusche, bedeutet "Christian" doch "der Christ" (im Sinne von Anhänger Jesu, nicht Christus). Daher ist das wohl kaum ein alttestamentarischer Name, nicht einmal ein biblischer. Als Beispiel für Namen aus dem AT also recht ungeeignet oder täusche ich mich gerade gewaltig? (nicht signierter Beitrag von 92.225.143.111 (Diskussion) 20:31, 23. Jul 2011 (CEST))

Scheint zwischenzeitlich geändert worden zu sein. Natürlich, das wäre ein absurdes Beispiel für einen "alttestamentarischen" Namen. Gruß --Anna 21:38, 6. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Vornamenswahl nach Region[Quelltext bearbeiten]

Gerade bei den süddeutschen Beispielen spielen (neben den Sprachlichen) auch die religösen Gebiete grob hinein. Das "katholische L" von Nordrhein-Westfahlen (Köln), Rheinland-Pfalz, Saarland, etwas weniger dazwischen in Baden-Würthemberg und wieder viel in (Alt-)Bayern. Das halb eingekreiste Hessen zwischen NRW und Bayern hat auch noch 1/4 Katholiken. Alles andere Nördlich/Östlich hat weniger Katholiken. Bei den Bisher von mir angeschauten Beispielen sehe ich mehr historisch-religiöse Gebiete als beispielsweise Sprachgebiete (Nieder-Mittel-Ober-Deutsch). Vor allem in Thüringen sprekelt vieles höchstens rein. Und auch Sachsen gehört noch zum Mitteldeutschen Sprachraum, wie NRW, aber auch dort fehlen bestimmte Vornamen. --Franz (Fg68at) 16:40, 8. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ostfriesland[Quelltext bearbeiten]

Für Ostfriesland liegen mir geringfügig andere (mündliche) Informationen vor als die hier im Artikel vorgestellten, nämlich folgende:

Das erste Kind wurde nach dem Großvater väterlicherseits benannt. Dabei war es auch völlig egal, ob das Kind ein Mädchen oder ein Junge war. War es ein Mädchen und der Großvater hieß Rolf, dann hieß das Kind eben Rolfkea. Hieß der Großvater Gerhard, dann hieß das Mädchen Gerhardine. (Was in der Praxis dazu führte, dass sämtliche Schulklassen voll waren von Dinis, Tinis und Keas.)

Das zweite Kind wurde entsprechend nach dem Großvater mütterlicherseits benannt. Das dritte nach der Großmutter väterlicherseits, das vierte nach der Großmutter mütterlicherseits. Und wer glaubt, man könne doch aus einem weiblichen Vornamen nicht so einfach einen männlichen machen wie umgekehrt, der unterschätzt die Fantasie der Ostfriesen.

Erwähnenswert wäre u.U. noch die Tatsache, dass diese Namensgebung zumeist auch mit dem Patenamt verbunden war (und wehe dem Kind, das einen "falschen" Vornamen erhalten hatte! Das wurde oft von dem "missachteten" Großelternteil regelrecht geschnitten.). Und evtl. der Grund, warum in Ostfriesland keine Notwendigkeit bestand, den Vornamen des Vaters als Vornamen weiterzugeben: weil der nach dem alten Namensrecht im Nachnamen sowieso verewigt wurde (wenn der Vater Hinrich hieß, hießen die Kinder mit Nachnamen "Hinrichs".). Dies ist zugleich auch der Grund, warum bei den ostfriesischen Zwischennamen, wie im Artikel erwähnt, auch Nachnamen zugelassen werden, anders als überall sonst in der Republik.

Leider liegen mir für diese Informationen keine schriftlichen Belege vor. Der "Ostfriesland"-Abschnitt ist ja aber sowieso nicht gerade üppig mit Quellen ausgestattet, insofern halte ich derzeit meine Informationen für mindestens ebenso glaubwürdig. Vielleicht hat jemand Zugang noch zu irgendwelchen Belegen zu dem Thema?

Gruß --Anna 22:13, 6. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Die Form, z.B. aus "Onno" oder "Tammo" die Nachnamen "Onnen" und "Tammen" zu erzeugen, fehlt in Deiner Aufzählung.--Mideal (Diskussion) 14:06, 13. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
Das ist richtig, wäre aber dann vielleicht eher Thema für den Artikel "Nachname" oder, noch besser vielleicht, bei "Patronym". Gruß, --Anna (Diskussion) 13:46, 25. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Hat jemand Zugang zu den Informationen, warum dieser Name "als alleiniger männlicher Vorname nicht eintragungsfähig" ist?

Das ist doch von der Namensherkunft her ein eindeutig männlicher und existierender Vorname (biblischer Prophet).

Nur mal so neugierigkeitshalber... Gruß --Anna 22:29, 6. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Mittelschicht/Unterschicht?[Quelltext bearbeiten]

"Die sogenannte „Mittelschicht“ mit einem Einkommen von über 3000 Euro bevorzugt demnach exotische Namen und solche, die auch von Prominenten vergeben werden. Eltern der sogenannten finanziellen „Unterschicht“ (Menschen mit unter 2000 Euro brutto Einkommen monatlich) ließen sich eher von angloamerikanischen Namen inspirieren."

Momentchen: die Mittelschicht beginnt ab ca. 3.000 EUR monatlich und die Unterschicht geht bis 2.000 EUR monatlich. Fehlt da nicht was? Und was soll gemeint sein? Brutto- oder Nettoverdienst? --87.155.152.28 22:33, 19. Nov. 2012 (CET) (sagt einer, der immer dachte, er gehöre der Mittelschicht an, sich aber jetzt staunend wohl eines besseren belehren lassen muss)[Beantworten]
Hihihi... Was bin ich dann erst? Unterstschicht? --78.49.91.147 17:59, 14. Nov. 2013 (CET) (frug eine Stimme aus der untersten Schublade)[Beantworten]
Und was ist mit einem Einkommen von genau 2000 Euro? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 09:18, 11. Jan. 2015 (CET) (sagt einer, der auch immer dachte, er gehöre der Mittelschicht an, sich aber jetzt ebenfalls staunend wohl eines besseren belehren lassen muss)[Beantworten]
Oder bei einer dreiköpfigen Familie mit einem Gesamteinkommen von (geschätzt) 2700 Euro? Ist das auch "Unterschicht"? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 20:46, 9. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Es ist ziemlich verwirrend, wenn die geistige Unterschicht (nenne Ich mal so, Ich denke, jeder weiß, welches Klientel gemeint ist) gemeint wäre, wäre es einfach zu verstehen, aber es so pauschal vom Einkommen abzumachen? --Gabbahead. (Diskussion) 19:33, 12. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

In der Tabelle zu "Eingeschränkt positive Entscheidungen" ist der Name Gerrit aufgeführt, allerdings nur mit "als männlicher Vorname eintragungsfähig", ohne irgend eine Bedingung. Gehört er damit nicht eigentlich in die Tablle darüber? Hackstog (Diskussion) 15:27, 5. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Ausnahme bei Adoption[Quelltext bearbeiten]

Wird hier, wie bei "Vornamen" erwähnt, aber nicht erläutert.--Mideal (Diskussion) 14:07, 13. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Bei "StAZ 1994, 117" geht um "Cosma-Shiwa" und nicht "Cosma-Shiva" oder "Cosma Shiva". --212.65.1.102 13:03, 13. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Schon richtig, aber das dürfte mal wieder durch Transkription aus Hindi entstanden sein; vgl. russ. Jewgenij (Deutschland) vs. Yevgeni (englischsprachiger Raum) vs. Evgueni (französischsprachiger Raum). Diese "Eugens" würden sich je nach geographischem Wohnort verschieden schreiben, denn ein "ge" würde auf französisch "zhe" wie in "Journal" gesprochen. -andy 2.242.51.24 21:25, 29. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Löschung/Frage der IP 78.48.224.63[Quelltext bearbeiten]

Die obengenannte IP stellte in Ihre Löschung die Frage nach einem Beleg für folgenden Absatz:"Bei der Auswahl, Anzahl und Klangfarbe der gewählten Vornamen spielt der soziale und familiäre Hintergrund der Eltern eine Rolle.". Gibt es hierfür Belege bzw. Möglichkeiten dies zu widerlegen? Nach einer Entscheidung sollte es dann entweder drinbleiben oder rausfliegen. --Wieggy (Diskussion) 08:30, 24. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Niemand kann es jemandem verbieten, seinem Kind drei Vornamen zu geben, einen aus der "Unterschicht", einen aus der "Mittelschicht" und einen "Besserverdienernamen", oder auch in der Namensliste von Karl-Theodor von und zu Guttenberg einen Vornamen durch Kevin zu ersetzen und seinen Sohn so zu nennen, ohne dass nach dem sozialen und familiären Hintergrund gefragt wird. Schön wäre es, wenn bei der Klangfarbe öfter mehr die Klangfarbe des Familiennamens berücksichtigt werden würde. Mir ist der von mir beanstandete Satz so einfach zu vorurteilsvoll. Auch, wenn ich ihn nach einer Nacht nicht mehr so schlimm finde. Man kann, fasse ich noch einmal zusammen, seine Kinder nennen, wie man will, ohne dass darauf Rücksicht genommen werden muss. --78.49.16.48 18:49, 24. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Weiterhin steht über dem Artikel Vorname "Zur rechtlichen Situation in Deutschland siehe Vorname (Deutschland), und dann lande ich bei so einem Satz! --78.49.16.48 18:52, 24. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Weiter unten steht: "In der Wissenschaft wird teilweise vermutet, dass Vornamen manchmal grob der sozialen Herkunft „zuzuordnen“ seien" da wird also in etwa teilweise vermutet, dass das manchmal unter gewissen Umständen nicht gerade völlig falsch ist, was da weiter oben behauptet wird, oder wie? --78.49.16.48 18:55, 24. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Das ist ja schlimm, wenn dann einer noch den Satz mit dem Satz davor "Es gibt Reglementierungen..." in Verbindung bringt, aua! Als ob der zuständige Namensüberwachungsbeamte sagt: "Sie können sich doch bei Ihrem Einkommen und Ihren Vorfahren überhaupt keinen Philipp Hermann Adolar Pascal leisten! Kevin, Oskar oder Dennis, wie darf er heißen?" --MannMaus (Diskussion) 21:56, 18. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
Die "Teilweise Vermutung" ist vor nicht gerade kurzer Zeit als "Unwissentlicher Quatsch" rausgeflogen. Ich hab das hier auch wieder gelöscht. --MannMaus (Diskussion) 21:59, 18. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Wenn das, was im Artikel steht, stimmt, dann hatten die Eltern von Eike Immel 1960 noch echt Glück, denn er trägt keinen zweiten Vornamen! -andy 2.242.51.24 21:27, 29. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Sascha (m/w!)[Quelltext bearbeiten]

...so soll der Standesbeamte verlangen, dass dem Kinde ein weiterer, den Zweifel ausschließender Vorname beigelegt wird. Eine Ausnahme stellen etablierte Namen wie Toni, Sascha, Nicola, Ashley, Robin, Andrea dar.... Also wenn da wirklich "Sascha" dabei ist, sollte diese Ausnahme umgehend revidiert werden! Es gibt sehr wohl weibliche Saschas, weil das nämlich gleichbedeutend mit Alexandra sein kann. Nicola ist ein Grenzfall, da ein Junge, der das Kind italienischer Migranten ist, sicher mittlerweile nicht mehr scheel angeschaut wird mit diesem Namen. (Wohingegen Andrea [it] (m.) oder Simone [it] (m.) allerdings nach wie vor nicht zu empfehlen ist, da das Kind im schulischen Umfeld nur lächerlich gemacht würde) -andy 2.242.51.24 21:39, 29. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Rücknahme des Satzes, dass 3 Vornamen nicht mit Bindestrichen verbunden sein dürfen[Quelltext bearbeiten]

Da ich selbst 3 Vornamen trage, die offiziell mit Bindestrichen verbunden sind, bitte ich um Rücknahme des Satzes, dass in Deutschland keine 3 Vornamen mit Bindestrichen erlaubt seien. (nicht signierter Beitrag von RYCZ (Diskussion | Beiträge) 21:58, 15. Sep. 2014 (CEST))[Beantworten]

Das Familienministerium schreibt im Familien-Wegweiser: „es dürfen nicht mehr als vier bis fünf Vornamen sein.“ [1] Diese Einschränkung kommt im Artikel nicht vor. Im Artikel steht zwar: „Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes darf das Amtsgericht die Anzahl der Vornamen eines Kindes zu dessen Wohle beschränken (in diesem Fall durfte die Mutter ihrem Kind statt zwölf nur fünf Vornamen geben).“ Aber bei dieser speziellen Entscheidung ging es um ungewöhnliche Vornamen, die man sich schwer merken kann. Hat sich neuerdings etwas geändert? Ist das Ministerium restriktiver als die Rechtsprechung? --Pinguin55 (Diskussion) 22:32, 22. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Hä? Da liegt Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg mit seinen 10 Vornamen aber deutlich drüber. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 09:40, 23. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Formulierung „nicht mehr als vier bis fünf Vornamen“ ist schon in sprachlicher Hinsicht Unsinn. Entweder dürfen es höchstens vier sein - oder höchstens fünf. (nicht signierter Beitrag von 78.49.120.114 (Diskussion) 00:10, 7. Jun. 2015 (CEST))[Beantworten]
Stimmt, da können aber wir (Wikipedianer) nichts dafür. --MannMaus (Diskussion) 22:01, 18. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Verwendung der Vornamen[Quelltext bearbeiten]

Die Jahreszahl 1960 ist - auch wenn das vom BMI so angegeben wird - eindeutig falsch. Mir liegen mehrere Dokumente vor, in denen der Rufname unterstrichen wurde. Beispielsweise wurde noch um 1980 in Niedersachsen der Rufname immer unterstrichen, während das z.B. in der Stadtgemeinde Bremen nicht der Fall war. --House1630 (Diskussion) 15:05, 5. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Fake News Matt-Eagle, Harley-David etc?[Quelltext bearbeiten]

Immer mal wieder gibt es in, teilweise seriösen Zeitungen wie [2] Artikel über die skurrilsten Kindernamen. Ich habe den Eindruck, dass viele davon aus unzuverlässigen Quellen stammen, beispielsweise http://chantalismus.tumblr.com/ und einer vom anderen abschreibt. Für die beiden oben genannten kann ich jedenfalls keine zuverlässigen Belege finden.

Kann es sein, dass hier einiges an Dichtung existiert? Eventuell könnte man das auch im Artikel thematisieren. Die Belege durch Aktenzeichen stärken ja das Vertrauen in diesen Artikel. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:41, 21. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Rechtliche Situation von trans und inter Personen[Quelltext bearbeiten]

Seit dem 22. Dezember 2018 ist es für Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung möglich, den Vornamen nach §45b zu ändern. Das sollte neben dem Transsexuellengesetz erwähnt werden. (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsgesetz_(Deutschland)#Personenstandsgesetz_2018)

Das Gesetz ist eigentlich nur an intergeschlechtliche Personen gerichtet, jedoch so uneindeutig formuliert, dass es auch trans Personen einschließt. Hierzu gibt es widersprüchliche Gerichtsurteile (s. https://www.lsvd.de/de/ct/1474-45b-Personenstandsgesetz-PStG-fuer-transgeschlechtliche-Menschen) (nicht signierter Beitrag von Lizufyr (Diskussion | Beiträge) 09:52, 25. Sep. 2020 (CEST))[Beantworten]

zwei identische Vornamen[Quelltext bearbeiten]

Bei einer Leichenschau bekam ich einen Personalausweis mit vier Vornamen, darunter zweimal Heinrich. War das erlaubt? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 03:32, 8. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]