Diskussion:Wohnung

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Ein großer Teil der Bevölkerung lebt in gemieteten Wohnungen. Wo? Deutschland? Indien ? Weltweit? -- Stefan Kühn 19:08, 12. Jun 2003 (CEST)

In Großbritannien ist es eher umgekehrt, die meisten haben dort Wohneigentum.--Ciao • Bestoernesto 02:33, 2. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

Ab fünf Zimmern[Quelltext bearbeiten]

Ab fünf Zimmern spricht man oft nicht mehr von einer Wohnung, sondern von einem Haus. Stimmt das?. Dann gibt es Häuser in denen mehrere 5-Zimmer-Häuser zu vermieten sind? Oder so? --62.202.184.217 00:13, 5. Aug 2003 (CEST)

Sogenannte 5-Zimmer-Schachtelhäuser ;) --Ciao • Bestoernesto 02:36, 2. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

Zählweise der Zimmer - Wo werden Küche und Bad als halbe Zimmer gezählt. In Berlin hat eine 3-Zimmer-Wohnung üblicherweise drei Zimmer, Küche und Bad (nicht signierter Beitrag von 62.154.199.179 (Diskussion) 15:52, 9. Februar 2006 (CET))

inhalt von "Wohnungstyp"[Quelltext bearbeiten]

der artikel zu "Wohnungstyp" wurde als redir auf diesen angelegt. zuvor war er la vom 7. juni 06. --ee auf ein wort... 03:44, 15. Jun 2006 (CEST)

Gehörte hier zu Wohnungstypen dann nicht auch der Begriff Garconniere erwähnt? 83.187.166.41 12:17, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

ich wohne in so ein haus (nicht signierter Beitrag von 217.84.58.250 (Diskussion) 12:18, 1. Jun. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Ist erwähnt--Ciao • Bestoernesto 03:56, 2. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

Definition von Wohnung[Quelltext bearbeiten]

Das nds. Melderecht weiss dazu: "Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z.B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt. Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen."

Und das Melderechtsrahmengesetz des Bundes (MRRG): "(5) 1Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. 2Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr. 3Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden."

Vgl. dagegen auch Wohnsitz; z.B. BGB "§ 7 Wohnsitz; Begründung und Aufhebung (3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben." oder AO §8 "Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird."

Zu BGB §7 gibt´s wohl auch noch was zu Aufenthaltnahme am Ausbildungsort.

Gibt´s da nun ne rechtlich allgemeingültige Definition zu "Wohnen" bzw. "Wohnung" (vs. Wohnsitz)?

(nicht signierter Beitrag von 87.162.151.204 (Diskussion) 14:03, 1. Februar 2007 (CET))

Kriterium "zusammenhängend"?[Quelltext bearbeiten]

Lieber Apothekenschlumpf, da warst Du mit Deiner Revertierung wohl doch etwas voreilig; denn nach der bisher vorliegenden Defition bestünde auch jedes Mehrfamilienhaus aus einer einzigen Wohnung. Das kann ja wohl nicht gemeint sein. Wenn Zimmer in einem Haus nicht miteinander verbunden sind, dann spricht man in Deutschland jedenfalls nicht von einer Wohnung. Natürlich kann eine einzelne Person in einem, möglicherweise auch alten Haus verschiedene nicht zusammenhängende Zimmer bewohnen, nur handelt es sich dabei dann nicht um eine Wohnung, sondern lediglich um verschiedene Zimmer. So kenne ich den deutschen Sprachgebrauch, den wir hier beim Definieren zu berücksichtigen haben. Also bitte, laß das vorschnelle revitieren. Danke und Gruß Rassel 20:29, 14. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Nein, das ist nicht vorschnell revertiert. In verschiedenen (auch juristischen) Texten wird ja eigens unterschieden, ob eine Wohnung in sich abgeschlossen ist oder nicht. Google doch einfach mal "in sich abgeschlossene Wohnung" (in Gänsefüßchen)! Natürlich sind Wohnungen, die nicht in sich abgeschlossen sind, selten geworden. Dennoch ist das Kriterium, welche Zimmer nun zusammen eine Wohnung ausmachen, nicht die In-sich-Abgeschlossenheit, sondern die Zusammengehörigkeit der Räume. Eine Wohnung ist ein Ensemble von zusammengehörenden Räumen. In einem Mehrfamilienhaus hängen zwar alle Räume miteinander zusammen insofern, als sie alle hinter einer gemeinsamen Haustüre liegen und über das Treppenhaus miteinander verbunden sind, aber es sind dennoch mehrere Wohnungen, da nicht alle Räume des Hauses zusammengehörig sind. Umgekehrt gibt es ja auch Einfamilienhäuser, in denen sich die eine Wohnung auf zwei Stockwerke verteilt, wobei die Räume im Erdgeschoß nicht mehr oder weniger mit denen im Obergeschoß verbunden sind als in einem Zweifamilienhaus. Dennoch handelt es sich im zweistöckigen Einfamilienhaus um eine Wohnung, da alle Räume zusammengehören.
Vergleiche auch: hier und dort. -- Apothekenschlumpf 03:30, 4. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich hab das mal hierher verschoben, da nicht erkennbar ist, nach welchen Kriterien die Assoziationen ausgewählt wurden. Bitte WP:Assoziative Verweise berücksichtigen. --Siehe-auch-Löscher 09:19, 10. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Auswahl zurückgetan, Intell. Wohnen in entsprechenden Abschnitt --Lückenloswecken! 09:37, 27. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt zu den rechtlichen Konzepten der Wohnung[Quelltext bearbeiten]

Neben den zwei Aspekten des Begriffes, die schon im Artikel aufgeführt werden, steht für mich aus der deutschen Sichtweise noch ein dritter Aspekt, der juristische, heraus. In keinem anderem (mir bekannten) Gebiet ist das Konzept der Wohnung als privatem Schutzraum so ausgeprägt wie im deutschsprachigen Europa; es gibt ja auch schon Hinweise hier in der Diskussion. Ich fände es daher wichtig einen dritten Abschnitt zur Wohnung als juristischem Konzept einzufügen. Eure Meinung?--VonFernSeher | !? 04:31, 1. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Etagenwohnung?[Quelltext bearbeiten]

In Wohnungsanzeigen findet man sehr häufig den Begriff "Etagenwohnung", den sollte man m.E. auch hier klären. (nicht signierter Beitrag von 31.16.247.203 (Diskussion) 14:39, 29. Okt. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Bausteine Mai 2014[Quelltext bearbeiten]

{{Belege fehlen}} und {{Lückenhaft}} sollten sich selbst erklären. {{Deutschlandlastig}} weist (nicht ganz gelungen) schließt sich besonders #Abschnitt zu den rechtlichen Konzepten der Wohnung an. Für die "Definition" werden offenbar auch bundesdeutsche Gesetzestexte (Bewertungsgesetz, Melderechtrahmengesetz; auch ein Entscheidungstext des bundesdeutschen Bundesverwaltungsgerichts) herangezogen, obwohl sie im Widerspruch zu anderen Aussagen im Artikel und zu sich untereinander stehen. Als Leser macht mich der Artikel so ziemlich ratlos – er ist eigentlich unbrauchbar; müsste etwa durch eine Artikelserie Wohnung (Melderecht Deutschland), Wohnung (Baurecht Deutschland), Wohnung (Steuerrecht Deutschland), Wohnung (Architektursoziologie), Wohnung (Benutzer:Apothekenschlumpf) (siehe oben) ersetzt werden. --Lückenloswecken! 11:19, 27. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Problem Zweiraumwohnung[Quelltext bearbeiten]

Die Begriffserklärungsseite Zweiraumwohnung führt u.a. hier hin: Wohnung#Wohnung als Teil eines Wohnhauses - nur gibt es diesen Abschnitt nicht.
Ich kam nur deswegen darauf, weil mir im Hinterkopf herumschwirrt, dass es einen Unterschied gibt zwischen dem in Ostdeutschland üblichen Begriff "Zweiraumwohnung" und dem im Westen eher verwendeten Begriff "Zweizimmerwohnung". Leider finde ich im Netz dazu nichts. --Karsten Meyer-Konstanz (D) 19:32, 18. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Wohnungsgröße[Quelltext bearbeiten]

Hallo. Du hast in Deinem Artikel geschrieben: "Die Wohnfläche muss mindestens 23 Quadratmeter (m²) betragen.". Das ist nicht richtig. Das Gesetz auf das du Dich berufst, (§ 181 Abs. 9 BewG), bezieht sich auf den Einheitswert im fiskalischen Sinne . Im sinne der Muster-Bauordnung (§48) ist keine Mindestgrüße festgelegt. Auch Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile das Sozialbuch betreffend kann zur grundlegenden Definition nicht herangezogen werden, da es lediglich einen sozioökonomischen, also über die Grunddefinition hinausgehenden, Aspekt vertritt. Bitte beleuchte diesen Aspekt vollständig. Gruß--Ocd-cologne (Diskussion) 10:59, 5. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Ja, das mit den 23m² kann keine vorgeschrieben Mindestwohnfläche sein. Die fünf Hochhäuser in der Parkstadt Bogenhausen verfügen über jeweils 28 Mini-Wohnungen mit da 21,5m², dafür hätte es ja sonst wohl nie ne Baugenehmigung gegeben. Auch das mit der Küche ist mit Sicherheit nirgendwo vorgeschrieben. Es gibt unzählige Appartements mit "Schrankküche" oder Kochecke im Wohnraum, also ohne separate Küche.--Ciao • Bestoernesto 02:14, 2. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

Wohnqualität[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt ein Abschnitt über Wohnqualität, also nicht nur über die Wohnungsgröße, sondern auch über Lichteinfall, Belüftung, Luftqualität, Verkehrsruhe, Schalldämmung, Wärmedämmung, Wanddicke, Deckenhöhe, Ausstattung, umgebender Freiraum, Infrastruktur, soziales Umfeld, Erholungsmöglichkeiten wie Parks, Grünanlagen und Waldgebiete in der Umgebung. --Elementus (Diskussion) 12:13, 22. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]

Das ist ein völlig anderes Thema ! --Kulturkritik (Diskussion) 13:51, 6. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Deutschlandlastig und USA-lastig ![Quelltext bearbeiten]

Hier werden zwar Vergleiche aus den USA und Kanada gebracht, aber Vergleiche mit andren, auch "deutschspachigen" Ländern fehlen. Ich habe daher die Überschriften entsprechend geändert. Zudem ist der ganze Text zu sehr auf die westliche Kultur konzentriert. --Kulturkritik (Diskussion) 13:50, 6. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ich denke, was abgewatscht werden sollte, ist nicht, dass da zu viel Information über Deutschland und die USA drin enthalten ist (viel ordentlich bequellte Information ist gut, selbst wenn sie eine Unwucht erzeugt), sondern dass über andere Länder nichts drin steht. Eine Schelte über Länderlastigkeit eckt bei den Autoren an, die sich mit dem Artikel Arbeit gemacht und über die Länder, über die sie etwas wissen, tatsächlich beigetragen haben. Wie eine Streichung der Zwischentitel das Problem lösen soll, dass wir offenbar niemanden haben, der über Wohnungen z.B. in der Schweiz oder in Mali schreibt, ist mir nicht ganz klar. Ich habe den Wartungsbaustein darum mal durch einen Lückenhaftvermerk ersetzt. Gruß, --Stilfehler (Diskussion) 22:54, 27. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]