Erich Emminger

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Erich Emminger

Erich Emminger (* 25. Juni 1880 in Eichstätt; † 30. August 1951 in München) war ein deutscher Jurist und Politiker (zunächst Zentrumspartei, dann ab 1918 Bayerische Volkspartei (BVP)). Dem Reichstag gehörte er von 1913 bis 1933 an, 1923/24 war er Reichsjustizminister.

Leben

Emminger war Sohn eines Gymnasialprofessor und einer Notarstochter, nahm nach dem Abitur ein Studium der Rechtswissenschaften in Münster auf und wurde Mitglied der katholischen Studentenverbindung Askania. Nach bestandenem Examen war er zunächst als Anwalt in Augsburg und Nürnberg, dann ab 1909 in Augsburg als Amtsrichter und Staatsanwalt tätig. 1919 erwirkte er als Staatsanwalt einen Schuldspruch wegen Mordes, der nach etlichen Jahren in einem Wiederaufnahmeverfahren als Justizirrtum aufgehoben wurde.[1] 1913 zog Emminger für die Zentrumspartei in den Reichstag ein. 1918 wurde er Mitglied der BVP. Für diese war er Reichstagsabgeordneter in allen acht Legislaturperioden von 1920 bis 1933: I (ab Juni 1920), II (ab Mai 1924), III (ab Dezember 1924), IV (ab Mai 1928), V (ab September 1930), VI (ab 1932), VII (ab November 1932) und VIII (ab März 1933).

In der Weimarer Republik war Emminger im Kabinett Marx I vom 30. November 1923 bis zum 15. April 1924 Reichsjustizminister.In seine Amtszeit fiel eine Justizreform, die sogenannten „Emminger-Novellen“, die das Prozessrecht betrafen: Die Verordnung über das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom 13. Februar 1924 (RGBl. I 135ff.) änderte die ZPO und die Verordnung über Gerichtsverfassung und Strafrechtspflege vom 4. Januar (RGBl. I 15ff.) die StPO und das GVG, mit der unter anderem das Schwurgericht alter Form (Trennung von Richter- und Geschworenenbank mit Trennung von Straf- und Schuldfrage) abgeschafft wurde und an deren Stelle die einheitliche Richterbank aus drei Berufsrichtern und sechs Geschworenen trat. Emminger trat zurück, weil das Zentrum in Bayern eigene, mit der BVP konkurrierende Kandidaten für den Reichstag aufstellen wollte. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten stimmte er für Hitlers Ermächtigungsgesetz und zog sich nach Auflösung seiner Partei aus der Politik zurück.

Als Richter am Obersten Landgericht München (seit 1935 Oberlandesgericht München) war er u.a. an einer antisemitischen Willkürentscheidung gegen den langjährigen Erbrechtskommentator des Staudinger, Felix Herzfelder beteiligt [2] und stieg 1946 zum Präsidenten eines Senats auf. 1949 trat er in Ruhestand.

Sein Sohn Otmar Emminger (1911-1986) wurde 1977 bis 1979 Bundesbankpräsident.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Hans-Dieter Otto: Lexikon der Justizirrtümer 2003, Seite 81ff
  2. Hannes Ludyga Das Oberlandesgericht München zwischen 1933 und 1945, Metropol Verlag Berlin 2012, ISBN 3863310764, Seite 149