Harenatium
Kastell Kleve-Rindern | |
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Alternativname | Harenatium |
Limes | Niedergermanischer Limes |
Datierung (Belegung) | 1. bis Ende 3. Jh. |
Typ | Auxiliarkastell (?) |
Einheit | unbekannt |
Größe | unbekannt |
Bauweise | Steinkastell |
Erhaltungszustand | oberirdisch nicht mehr sichtbar |
Ort | Rindern |
Geographische Lage | 51° 48′ 48″ N, 6° 7′ 42″ O |
Höhe | 17 m ü. NHN |
Vorhergehend | Carvium (Kastell Rijnwaarden) (nordnordwestlich) |
Anschließend | Quadriburgium (Kastell Qualburg) (südsüdöstlich) |
Harenatium, auch Kastell Kleve-Rindern, war im 1. bis 3. Jahrhundert eine mutmaßliche römische Befestigungsanlage am Niedergermanischen Limes. Der Ort lag an einem heute verlandeten Altarm des Rheins. Das heutige Bodendenkmal befindet sich in Ortslage von Rindern, einem Ortsteil der Stadt Kleve am Niederrhein. Die Kirche St. Willibrord markiert heute das Zentrum des römischen Siedlungsplatzes.
Quellen und Forschungsgeschichte
Tacitus erwähnt den Ort in seiner Schilderung des Bataveraufstandes. Danach soll die legio X Gemina dort im Herbst des Jahres 70 das Winterlager bezogen haben.[1] Die Tacitus-Handschriften nennen den Ort Arenacium. Unter dieser Bezeichnung Arenatio führt auch die Tabula Peutingeriana den Ort. Das früher zu datierende Itinerarium Antonini hingegen überliefert erstmals den Ortsnamen Harenatium.
Bei Bauarbeiten in den Jahren 1870 bis 1872 wurden an der Nordseite von St. Willibrord die Fundamente einer römischen Therme aus dem 2./3. Jahrhundert gefunden, die möglicherweise das Kastellbad gewesen sein könnte. Weitere hypokaustierte Gebäudereste konnten bei Ausgrabungen 1980 entdeckt werden.
Funde
Die frühesten Funde von Terra Sigillata aus dem Umfeld von St. Willibrord werden in die zweite Hälfte des 1. Jahrhunderts datiert. Ziegelstempel von Vexillationen der legio I Minerva, der legio X Gemina und der legio XXII Primigenia bezeugen den militärischen Charakter des Fundplatzes.
Die Funde zweier Inschriften[2] bezeugen die Verehrung der batavischen Kriegsgöttin Vagdavercustis. Die Inschriften waren als Spolien in der 1870 abgebrochenen mittelalterlichen St. Willibrord-Kirche verbaut.
Denkmalschutz
Das Kastell und der Bereich des Lagervicus sind Bodendenkmale nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG)[3]. Nachforschungen und gezieltes Sammeln von Funden sind genehmigungspflichtig. Zufallsfunde sind an die Denkmalbehörden zu melden.
Siehe auch
Literatur
- Anna-Barbara Follmann: Kleve-Rindern – Harenatium. In: Julianus Egidius Bogaers und Christoph B. Rüger (Hrsg.): Der Niedergermanische Limes. Materialien zu seiner Geschichte. Rheinland-Verlag, Köln 1974, ISBN 3-7927-0194-4, S. 93–95.
- Michael Gechter: Die Anfänge des Niedergermanischen Limes. In: Bonner Jahrbücher 179, 1979, Rheinland-Verlag, Bonn 1979.
- Friedrich Gorissen: Rindern (Harenatium – Rinharen). Römisches Limeskastell, angloschottisches Coenobium Willibrords, feudale Grundherrschaft und Herrlichkeit, Deichschau. Bd. 1: Von den Anfängen der Besiedlung bis zum Ende der Herrlichkeit. Darstellung und Quellen. Verlag für Kultur und Technik, Kleve 1985, ISBN 3-924637-04-0, S. 11–21.
- Heinz Günter Horn: Die Römer in Nordrhein-Westfalen. Theiss, Stuttgart, 1987, ISBN 3-8062-0312-1, S. 458 f.
- Hans-Helmut Wegner: Ausgrabungen im Rheinland 1979/80. Ausstellung Rheinisches Landesmuseum Bonn 1981, Bonn 1981, S. 171 ff.